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Liebe Leserinnen und Leser,
 

beim Deutschen Apothekertag erteilte die Hauptversammlung den Auftrag, die Satzungsänderung zurückzunehmen, wonach Beschlüsse des Gremiums ab dem kommenden Jahr nicht mehr verbindlich sind. Dass das Thema in den Mitglieder- und Delegiertenversammlungen der Kammern und Verbände wieder aufflammt (siehe unten) zeigt, dass damit offensichtlich ein Nerv getroffen wurde. Der Umgang damit deutet jedoch darauf hin, dass die Spitzen der Mitgliedsorganisationen, die letztendlich in der Mitgliederversammlung darüber entschieden, ob das Thema angegangen wird, diesen Fingerzeig des DAT nicht ernst nehmen. Die Argumentation ist dabei mehr als scheinheilig. Die Satzungsänderung böte die Möglichkeit, Beschlüsse auch mal nicht oder in geänderter Form umzusetzen, wenn die Umstände dies erforderten, heißt es. Dies suggeriert, dass Anträge in der Vergangenheit immer mit großem Nachdruck bis ins letzte Detail umgesetzt wurden. Doch jeder, der auch nur ein bisschen mit der Materie vertraut ist, weiß, dass das mitnichten der Fall ist. 

 
Herzliche Grüße,
Ihre Julia Borsch
DAZ-Chefredakteurin
 
In diesem DAZ-Update lesen Sie:
 
Das Apotheken-Reformgesetz ist klinisch tot 

DAT-Entmachtung: Es gibt Diskussionsbedarf

Apothekerschaft verliert größten Fürsprecher innerhalb der SPD

Wer tritt für den DAV-Vorstand an?

Digitale Hilfsmittelverordnungen werden erprobt

Redcare Pharmacy-Aktie mit zehn Prozent Kurssprung

News-Ticker
 
 
„Das Apotheken-Reformgesetz ist klinisch tot“
 

Von Kirsten Sucker-Sket

Die vergangene Woche hat auch das ABDA-Haus durchgerüttelt. Eben noch hat sich die Standesvertretung gegen zahlreiche geplante Gesetzesvorhaben in Stellung gebracht, nun sind durch das Aus der Ampel-Koalition nahezu alle Pläne aus dem Bundesgesundheitsministerium vom Tisch – darunter das Apotheken-Reformgesetz. „Das fühlt sich komisch an“, findet auch Claudia Korf, ABDA-Geschäftsführerin Ökonomie.  

Korf war am vergangenen Freitag beim Apothekerforum Brandenburg als Referentin geladen. Ihr Thema – die aktuellen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen der Apotheken – stand seit Mittwochabend vergangener Woche in einem ganz neuen Licht. Noch ist unklar, wann genau Neuwahlen stattfinden werden. Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) ist mittlerweile bereit, über einen Termin noch vor Weihnachten zu sprechen. Die Vorstellung der „Rest-Ampel“ aus SPD und Grünen, sie könne noch Mehrheiten für einige wichtige Gesetzesvorhaben organisieren, steht auf wackligen Füßen. Und was den Gesundheitsbereich betrifft, hat für den noch amtierenden Minister die Krankenhausreform oberste Priorität. Alle anderen Vorhaben werden voraussichtlich auf der Strecke bleiben, auch grundsätzlich positive, wie etwa die erweiterte Impfbefugnis für Apothekerinnen und Apotheker.  

Strategie der Kompromisslosigkeit ist aufgegangen

Das Apotheken-Reformgesetz ist auf jeden Fall „klinisch tot“, sagte Korf. Die ABDA sei vielfach „gebasht“ worden, dass sie hier nicht kompromissbereit gewesen wäre. Aus jetziger Sicht sei diese Strategie aber gut aufgegangen – zumindest mit Blick auf die strukturellen Reformteile. „Wir haben natürlich die FDP krallig gemacht – aus gutem Grund“, erklärt die ABDA-Geschäftsführerin. Sie behaupte zwar nicht, dass die ABDA die Regierung zu Fall gebracht habe – aber sie habe durchaus Munition geliefert, sodass die nun zurückgetretenen FDP-Minister sich mit einem Leitungsvorbehalt gegen das Vorhaben gestellt haben. 

Nun könnte man sich über die jetzige Situation freuen, doch diese Freude sei gedämpft: „Die Probleme bleiben ja die gleichen. Es ist immer noch kein Geld da.“ Und es sei auch niemand da, der nun sage, „als Erstes machen wir ein Soforthilfeprogramm für die Apotheken“.  

Neue Herausforderungen nach der Wahl

Doch Korf sieht die ABDA gut aufgestellt. Schon vergangenes Wochenende sollten in vertraulichen Gesprächen die Vorstellungen der Apothekerschaft an die „Noch-Opposition“ herangetragen werden – in der Hoffnung, dass diese sich noch daran erinnert, wenn sie bei der nächsten Bundestagswahl deutlich dazu gewinnt. Doch Korf gibt auch zu bedenken: Allein wird die Union nicht regieren können. Rechnet man die politischen Ränder von AfD und BSW weg, werde es mit Mehrheiten schwierig. Die Vorstellung, dass es wieder zu einer Koalition von Union und SPD kommen könne, behagt Korf gar nicht. Und das liegt an Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD): „Ich möchte den Karl endlich loswerden“. Das Problem: Das Gesundheitsressort steht in der Hackordnung der Ressorts ziemlich weit hinten. Es ist nun einmal ein Haifischbecken, in dem man sich kaum beliebt machen kann. Das sei ein bisschen wie „Schrottwichteln“, so Korf.  

Die ABDA hofft dennoch darauf, dass das Ministerium wieder an die Union geht – denn mit ihr malt sie sich bessere Chancen aus, jedenfalls könne es „nicht so schlimm werden, wie es jetzt war“. ABDA-Präsidentin Gabriele Regina Overwiening steht der Union bekanntlich nahe und werde jetzt Einfluss auf deren Konzepte nehmen. Dennoch mahnt auch Korf: „Neuwahlen sind keine Garantie für bessere politische Lösungen.“

Zukunftskonzept für Apotheken

Die Geschäftsführerin betonte aber auch, dass die ABDA bei den Reformbemühungen aus dem Hause Lauterbach nicht nur auf der Bremse gestanden habe. Sie habe sich bereits in Klausur begeben und ein Zukunftskonzept für die Apotheken entwickelt – auch in Vorbereitung auf Bundestagswahlen im Herbst. Nun werde dieses sofort gebraucht, was für Korf ein weiterer Beweis ist, dass die Strategie der ABDA aufgegangen ist. Eine Zielrichtung dieses Konzepts ist, dass Apotheken sich stärker in der Primärversorgung einbringen können. Gerade in Kombination mit der Telemedizin sieht Korf hier gute Möglichkeiten. Im Zentrum solle aber weiterhin die Erfüllung des Sicherstellungauftrags zur Arzneimittelversorgung stehen – nur eben flankiert von neuen Dienstleistungen unterschiedlicher Art. 

Das „One-fits-all“-Geschäftsmodell hat ausgedient

Eines muss laut Korf allen klar sein: „Es wird nie wieder so, wie es mal war.“ Das heiße nicht, dass nun alles schlimm werde – aber man werde sich an Veränderungen anpassen müssen. Dass das den Apotheken gelingt, glaubt Korf fest: „Das ist unsere Stärke, wir sind relativ agil.“ Dabei rückt die ABDA-Geschäftsführerin deutlich von der lange von der ABDA verfochtenen Linie ab, jede Apotheke müsse grundsätzlich jede Leistung erbringen können. Das „One-fits-all“-Geschäftsmodell gebe es für Apotheken nicht mehr. Sie bekämen mehr Möglichkeiten, doch nicht jede müsse diese wahrnehmen. Das Einzige, was zwingend bleibe, ist, dass alle Apotheken die Arzneimittelversorgung übernehmen und ihre Kontrahierungspflicht erfüllen. Alles andere sei eine persönliche Entscheidung.   

 

 
 
 
 
DAT-Entmachtung: Es gibt Diskussionsbedarf
 

Von Christina Grünberg und Dr. Sabine Werner

Beim Deutschen Apothekertag (DAT) verabschiedeten die Delegierten Anfang Oktober in München einen Adhoc-Antrag, in dem sie sich gegen die geplante Entmachtung der Hauptversammlung wehren. Konkret soll die ABDA die zum Jahreswechsel wirksam werdende Satzungsänderung zurücknehmen, nach der die Beschlüsse der Hauptversammlung künftig nicht mehr bindend sind. Alle Erklärungsversuche von ABDA-Präsidentin Gabriele Regina Overwiening und Hauptgeschäftsführer Sebastian Schmitz scheiterten – die Delegierten stimmten sogar dem weitreichenderen von zwei vorgelegten Anträgen zu, der fordert, die Hauptversammlung zu stärken, statt sie wie geplant zu schwächen. 

Rochell räumt unzureichende Kommunikation ein

Auch wenn die ABDA-Mitgliederversammlung im Dezember noch einmal die Chance hat, diese Entscheidung zu korrigieren – Beobachter gehen nicht davon aus, dass sie davon abrücken wird. Ebenfalls ist fraglich, ob es tatsächlich zu einer ernsthaften Debatte über das Abstimmungsergebnis kommen wird. Ein Lichtblick deutete sich bei der Mitgliederversammlung des Apothekerverbands Westfalen-Lippe (AVWL) an: Der Vorstandsvorsitzende Thomas Rochell räumte ein, dass die Beweggründe zur Satzungsänderung wohl noch nicht ausreichend kommuniziert worden seien. 

Er selbst sei „fein“ mit der Änderung, betonte er. Die Satzung in ihrer aktuellen Form sei in Teilen widersprüchlich und die darin verbriefte Verbindlichkeit der Beschlüsse praxisfern. Schließlich könnten sich nach einem Apothekertag die politischen Bedingungen auch mal kurzfristig ändern. „Die ABDA-Gremien müssen handlungsfähig sein“, hob er hervor.  

Dennoch scheint Rochell die Skepsis der Delegierten und unter ihnen insbesondere der vergleichsweise jungen Kolleginnen und Kollegen zumindest ernst zu nehmen. „Der Antrag zeigt, dass es noch Diskussionsbedarf gibt“, sagte er in Münster. Im Kern gehe es darum, ob die Hauptversammlung empfehlenden oder bestimmenden Charakter haben solle.  

Zu Wort meldete sich sodann der Vizepräsident der Apothekerkammer Westfalen-Lippe, Frank Dieckerhoff. Er verteidigte das Vorhaben und unterstrich, dass dieser Entscheidung mehr als zwei Jahre des Diskurses vorausgegangen seien. „Es ist ein Unding, dass diese Arbeit jetzt per Adhoc-Antrag mit einem Handstreich zunichtegemacht werden soll“, wetterte er. „Ich hoffe, dass die Mitgliederversammlung standhaft bleibt und den Antrag dahin schickt, wo er hingehört – in die Wüste.“ Rochell konnte sich dieser harten Auslegung offenbar nicht anschließen und blieb letztlich neutral: „Ich bin gespannt, wohin die Reise geht.“ 

Forderung nach bindenden DAT-Beschlüssen in Bayern

Auch in Bayern gibt es offensichtlich Diskussionsbedarf. Ein Adhoc-Antrag auf der Delegiertenversammlung der Bayerischen Landesapothekerkammer (BLAK) vergangene Woche sorgte für hitzige Diskussionen. Der Delegierte Dr. Matthias Schneider forderte die Kammerspitze auf, die Umsetzung des fraglichen DAT-Antrags in der Mitgliederversammlung der ABDA zu unterstützen. Man müsse sich gegen die Entmachtung des Deutschen Apothekertags wehren, so Schneider. Es könne nicht sein, dass Beschlüsse, die dort gefasst werden, in Zukunft nicht mehr bindend für die Arbeit der ABDA wären. „Wenn die Satzungsänderung bestehen bleibt, können wir uns die Hauptversammlung sparen“ argumentierte Schneider, der großen Beifall für seinen Antrag erntete. 

Benkert sieht Stärkung des Apothekertags durch Strukturreform

BLAK-Präsident Thomas Benkert widersprach Schneider. Er argumentierte ebenso wie die ABDA-Spitze auf dem DAT. Dessen Bedeutung werde durch die Satzungsänderung nicht geschmälert, sondern seine Kompetenz sogar ausgeweitet. Viele Beschlüsse, so erklärte Benkert, fielen in die Zuständigkeit der Mitgliederversammlung, so zum Beispiel der Haushalt oder Strukturfragen. Da wären die Beschlüsse des DAT noch nie bindend gewesen. Die neue Formulierung der Satzung laute „Beschlüsse der Hauptversammlung sind bei den jeweiligen Entscheidungsfindungen der Organe der Bundesebene sachgerecht zu berücksichtigen.“ Dies bedeute, dass jeder Beschluss, egal zu welchem Thema, in Zukunft in den entscheidenden Gremien diskutiert werden müsse. Ob der Apothekertag als beschlussfassendes Gremium dabei als Organ der ABDA gelte oder nicht, sei nicht von praktischer Relevanz.

 

Konsequenzen von Beschlüssen nicht zu Ende gedacht?

Der Vorsitzende des bayerischen Apothekerverbandes (BAV) Dr. Hans-Peter Hubmann betonte, dass kein Interesse bestehe, die Hauptversammlung zu entmachten, sie sei das zentrale Gremium des Berufsstandes. Juristisch gesehen sei die Mitgliederversammlung aber alleiniger Entscheidungsträger der ABDA als eingetragener Verein.

Handlungsfähigkeit nötig

Hubmann und Benkert wiesen auf ein weiteres Problem hin: Die heutige Zeit sei so schnelllebig, dass kein Beschluss auf Dauer in Stein gemeißelt sein dürfe. Auch deshalb sei es nötig, dass DAT-Beschlüsse später nicht oder in geänderter Form umgesetzt werden können.

Nach der über weite Strecken sehr emotional geführten Diskussion wollten 21 Delegierte die Forderung nach einer Rücknahme der Satzungsänderung unterstützt wissen. 31 Delegierte lehnten den Antrag ab – bedenkt man den kräftigen Applaus, den der Antrag zu Beginn erhielt, scheinen die Ausführungen von Benkert und Hubmann wohl Wogen geglättet oder Verständnis für die Satzungsänderung geweckt zu haben. Neun Enthaltungen vervollständigten das Stimmungsbild.

 
 
 
Apothekerschaft verliert größten Fürsprecher innerhalb der SPD
 

Von Julia Borsch

Es kann nur besser werden. Dieser Meinung sind nach dem Crash der Ampelkoalition wohl viele Kolleg*innen. Denn Lauterbachs Apothekenreform mit Scheinapotheken und der umstrittenen Umverteilung des Apothekenhonorars ist vom Tisch. Selbst wenn die rot-grüne Rest-Regierung sie ins Parlament einbringen sollte, wird sich dort keine Mehrheit finden. Und auch die Wahrscheinlichkeit, dass der nächste Bundesgesundheitsminister wieder Karl Lauterbach heißt, dürfte gering sein, selbst wenn die SPD wieder an der Regierung beteiligt sein sollte.

Und es gibt noch einen weiteren Akteur, der nach den anstehenden Neuwahlen von der Bühne verschwinden wird, und zwar nicht nur, was sein aktuelles Amt betrifft, sondern ganz: Dirk Heidenblut, Berichterstatter für die Apothekenthemen in der SPD-Bundestagsfraktion, wird nicht mehr für den Deutschen Bundestag kandidieren, wie er gegenüber der DAZ auf Nachfrage bestätigte. 

Damit verliert die Apothekerschaft ihren wohl größten Fürsprecher innerhalb der SPD-Fraktion. Heidenblut hatte anders als Lauterbach immer wieder betont, dass Honorar-Umverteilungen nicht reichten, um die Apotheken zu stabilisieren, schon gar nicht, wenn sie, wie im Entwurf der Apothekenreform vorgesehen, zu Kürzungen führen. Es müsse mehr Geld ins System. Auch hatte er sich vehement für die Abschaffungen der Nullretaxationen eingesetzt. Heidenblut sitzt seit 2013 für die SPD im Bundestag. Er holte in seinem Wahlkreis in Essen jeweils das Direktmandat. Seit 2013 ist er auch Mitglied im Gesundheitsausschuss.

Heidenblut folgte auf Dittmar

Die Apothekenthemen innerhalb der SPD erbte er von Sabine Dittmar. Sie wechselte zu Beginn der Legislaturperiode als Parlamentarische Staatssekretärin ins Bundesgesundheitsministerium. Sie hatte zwar auch bereits vor Jahren erklärt, dass sie Apotheken vor Ort für unentbehrlich halte, hatte aber zusätzliches Honorar immer an zusätzliche Leistungen geknüpft.  

Man darf gespannt sein, wer dann nach der Neuwahl auserkoren wird, sich um die Apothekenthemen zu kümmern. Die Hoffnung, dass diese Person auch, was die Fürsprache für die Apotheken vor Ort angeht, in die Fußstapfen von Dirk Heidenblut tritt, ist allerdings nicht allzu groß. 

 

 
 

Wer tritt für den DAV-Vorstand an?  

 

Von Julia Borsch

Am 4. Dezember wählen die Mitglieder des Deutschen Apothekerverbandes ihren neuen geschäftsführenden Vorstand, der nach der ab 2025 geltenden Satzung nur noch als Vorstand fungieren wird, aber die Aufgaben des bisherigen geschäftsführenden Vorstandes wahrnimmt. Der bisherige 17-köpfige Vorstand fällt weg. Fünf Plätze sind in dem Gremium zu vergeben. Und es gibt, was für Wahlen innerhalb der Standesvertretung sehr ungewöhnlich ist, sechs Kandidat*innen.

Drei Alte, zwei Neue und ein Rückkehrer

Ihren Hut in den Ring werfen laut Wahlaufsatz, welcher der Redaktion vorliegt, die bisherigen Vorstandsmitglieder Hans-Peter Hubmann (60, Bayerischer Apothekerverband) der derzeitige Vorsitzende, seine Stellvertreterin Anke Rüdinger (59, Berliner Apothekerverein) sowie Tatjana Zambo (59, Landesapothekerverband Baden-Württemberg).

Außerdem treten Jan-Niklas Francke (46, Apothekerverband Rheinland-Pfalz) und Thomas Preis (66, Apothekerverband Nordrhein) an. Wobei letzterer auf die Frage, ob er kandidiere, antwortete: „Ich stehe auf der Liste.“ Thomas Dittrich (61) vom Sächsischen Apothekerverband kann man wohl als Rückkehrer bezeichnen. Er war bis April 2023 Vorsitzender des DAV. Dann trat er aus gesundheitlichen Gründen zurück. Hubmann wurde sein Nachfolger als Vorsitzender und Tatjana Zambo wurde neu in den Vorstand gewählt. Nun kandidiert Dittrich erneut für das Gremium.

Stefan Fink (Thüringer Apothekerverband) und Berend Groeneveld (Landesapothekerverband Niedersachsen), die aktuell dem geschäftsführenden Vorstand noch angehören, treten nicht mehr an

An der Spitze des Verbandes dürfte sich allerdings nichts ändern, dem Vernehmen nach wollen Hubmann und Rüdinger weiter das Führungsduo bilden.

 

 
 
Digitale Hilfsmittelverordnungen werden erprobt  
 

Von Michael Zantke

Versicherte der AOK Bayern, Barmer, BIG direkt gesund, DAK-Gesundheit, IKK classic, Techniker Krankenkasse und der Hanseatischen Krankenkasse können ab sofort Hilfsmittel über elektronische Verordnungen beziehen. Darüber informierten die Kassen – die sich 2023 zur Arbeitsgemeinschaft eGesundheit (ARGE) zusammengeschlossen hatten – in einer gemeinsamen Pressemitteilung. Knapp 34 Millionen Versicherte können verschiedene Hilfsmittel über den digitalen Einlöseweg beziehen.

Mit ihrem Modellversuch wollen die Kassen Praxiserfahrungen sammeln, die für die geplante verpflichtende Einführung der E-Verordnung im Jahr 2027 als Blaupause dienen sollen. Nach ersten erfolgreichen Tests im August und September, beginne man nun mit der bundesweiten Umsetzung, sagte der stellvertretende Geschäftsführer der DAK Gesundheit, Thomas Bodmer: „Unsere innovative und praxistaugliche Lösung per App spart Zeit, Aufwand und Wege – für Versicherte und zugleich für Arztpraxen und Hilfsmittelanbieter.“

Sanitätshäuser und Apotheken, die an dem Projekt teilnehmen wollen, können die dafür notwendigen Daten automatisiert in ihre Branchensoftware übernehmen, heißt es. Für die technische Umsetzung arbeitet das Kassenbündnis mit CompuGroup Medical (CGM) und Medisoftware, dem IT-Systemanbieter HMM, medicomp, der opta data Gruppe und dem IT-Dienstleister CGI zusammen.

Auf der Internetseite egesundheit-deutschland.de informieren die teilnehmenden Kassen über die Produktgruppen, die schon jetzt digital verordnet werden können. Weitere sollen folgen. 

Digitalweg soll Zeit sparen

Die E-Verordnung für Hilfsmittel kann über die Versicherten-Apps der Kassen genutzt werden. Nach Angabe der Kassen wurden bisher jährlich noch knapp 35 Millionen Papierverordnungen ausgestellt. Als Vorteil der E-Verordnung wird hervorgehoben, dass dadurch unnötige Rückfragen vermieden werden könnten. Bisher sei fast jede zweite Papierverordnung fehlerhaft, sodass Rückfragen beim Aussteller nötig werden. Hier gebe es viel Potenzial für Zeiteinsparungen: „Automatische Prüflogiken helfen, bei der Ausstellung Fehler zu vermeiden und alle erforderlichen Angaben vollständig einzutragen. Das reduziert unnötige Rückfragen und Telefonate von Hilfsmittelanbietern oder Krankenkassen.“

 
 

Redcare Pharmacy-Aktie mit zehn Prozent Kurssprung

 

Von Thorsten Schüller

Die Aktie des niederländischen Arzneimittelversenders Redcare Pharmacy ist am Freitag um zehn Prozent nach oben geschnellt. Grund dafür dürfte eine positive Analysteneinschätzung sein. Das Papier notiert damit auf einem Dreijahreshoch.

Während das Analystenhauses Kepler Cheuvreux gegenüber Redcare bislang skeptisch eingestellt war und die Aktie mit „Reduce“ eingestuft hatte, hob dieses seine Einschätzung nun auf „Hold“ an. Die Experten lobten in ihrer am Freitag vorliegenden Analyse die Stabilität im Geschäft mit nicht-verschreibungspflichtigen Produkten sowie das starke Potenzial im Bereich E-Rezept. Trotz der Margenrisiken durch aggressives Marketing sei eine optimistischere Einstufung gerechtfertigt.

Damit wird laut Nachrichtenagentur dpa der Kreis der Pessimisten kleiner, die Kaufempfehlungen würden überwiegen. Die Kursziele der aktuell bei 167 Euro notierenden Aktie reichten dabei von 175 bis 202 Euro. Das höchste Ziel stamme von der Deutschen Bank. Deren Analyst schrieb kürzlich, dass das E-Rezept praktisch „unendliches Potenzial“ biete.

Im Schlepptau der Redcare-Rally verteuerten sich am Freitag auch die Titel des Schweizer Konkurrenten DocMorris um über acht Prozent auf mehr als 36 Franken.



 
 
 
News-Ticker
 
Praxen werden Schutzorte
 
Welcomeplaces sind Orte, Institutionen, Unternehmen, Geschäfte, Hotels oder Restaurants, wo Menschen Zuflucht finden können, die in unmittelbarer akuter Bedrängnis sind. Künftig kommen auch Arztpraxen hinzu. Denn der Virchowbund unterstützt die Initiative Welcomeplaces der jüdischen Gemeinde zu Berlin und des „Jewish Center for Arts and Culture“. Schilder oder Aufkleber signalisieren, dass sich Menschen in einer Bedrohungssituation hier in Sicherheit bringen können. Mit den sichtbaren und über eine Webseite sowie eine app auffindbaren Welcomeplaces soll ein dichtes Netzwerk entstehen, wo Schutz vor Übergriffen geboten wird.  (DAZ)
farma-plus Service: Aus AG wird GmbH
 
Seit 2007 gibt es die Kooperation der farma-plus Apotheken. Dahinter steht die farma-plus Service AG. Nun wird aus der farma-plus Service AG die farma-plus Service GmbH. Diese Änderung der Rechtsform sei ein strategischer Schritt, um die Zentrale zukunftsorientiert aufzustellen und noch flexibler auf die sich wandelnden Anforderungen des Apothekenmarktes reagieren zu können, heißt es. 
Sebastian Liebhart, bislang Vorstand der farma-plus Service AG, übernimmt als Geschäftsführer die Leitung der GmbH. Unterstützt wird Liebhart von Silke Lucka, die als Prokuristin das Controlling verantwortet. (DAZ)