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Liebe Leserinnen und Leser,
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die Gesellschaft für digitale Services der Apotheken, kurz Gedisa, wurde vor ziemlich genau drei Jahren von 16 Apothekerverbänden gegründet. Sie sollte als standeseigene IT-Tochter digitale Dienstleistungen für die Mitglieder der beteiligten Verbände zur Verfügung stellen und den kommerziellen Anbietern etwas entgegensetzen. Obwohl das sinnvoll klingt, sah sich die Gedisa von Beginn an Kritik ausgesetzt. So beteiligte sich der Apothekerverband Westfalen-Lippe nicht, weil den Verantwortlichen wichtige Unterlagen wie ein Finanzplan und ein Entwurf des Gesellschaftervertrags fehlten. Später hieß es immer wieder, was auch immer die Gedisa anbietet, hätten andere schon und das oft besser. Als das CardLink-Verfahren ins Gespräch kam, wurde die Kritik zumindest leiser: Die Gedisa stellte gemeinsam mit Partnerunternehmen eine standeseigene Lösung zur Verfügung. Doch jetzt geht es wieder ums Geld: Die Anschubfinanzierung der Verbände, die für drei Jahre lief, läuft aus (siehe unten). Somit ist davon auszugehen, dass die Sinnhaftigkeit der Gedisa nun erneut infrage gestellt wird.
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Herzliche Grüße,
Ihre Julia Borsch
DAZ-Chefredakteurin
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Gedisa: Künftig per Einzelbuchung oder als Paket vom Verband
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Von Kirsten Sucker-Sket
Die Anschubfinanzierung der Gesellschaft digitaler Services für Apotheken (Gedisa) läuft zum Jahresende aus. Nun scheint endlich klar, wie sie sich künftig finanzieren wird – ein Gesellschafterbeschluss steht allerdings noch aus.
Die Gedisa wurde im Jahr 2021 von 16 Landesapothekerverbänden und -vereinen mit dem Ziel gegründet, digitale Lösungen für Apotheken zu schaffen. Angefangen hatte es zu Corona-Zeiten mit dem Impfportal. Mittlerweile gibt es über die Gedisa beispielsweise standeseigene Lösungen für KIM, CardLink oder auch die Apotheken-App ApoGuide, weitere Tools sind in Planung.
Anschubfinanzierung in ersten drei Jahren
Die ersten drei Jahre gab es für die Gedisa eine Anschubfinanzierung seitens der Verbände. Diese erhoben dafür von den Apotheken rund 50 Euro pro Monat. Eingezogen wurde dieses Geld auf unterschiedliche Weise, zum Beispiel über den Mitgliedsbeitrag, eine Sonderumlage oder eine Kombination aus beidem.
Wie es nach drei Jahren – sprich: ab 2025 – weitergehen würde, war bei der Gründung unklar. Das war ein wesentlicher Grund, warum sich der Apothekerverband Westfalen-Lippe von Anfang an aus den Gedisa-Plänen herausgehalten hatte. Er bemängelte unter anderem, dass es keinen klaren Businessplan gebe und somit nicht abschätzbar sei, welche finanziellen Belastungen den AVWL-Mitgliedern möglicherweise drohten.
Finanzplanung 2025 bis 2028 steht
Tatsächlich hat es länger gedauert, bis man sich auf die künftige Finanzierung einigen konnte. Erst jetzt, kurz vor Jahresende, ist die Lösung offenbar gefunden. Wie die Gedisa vergangene Woche mitteilte, wurde ihrer Gesellschafterversammlung auf Basis der Entwicklungen – der Großteil der Apotheken nutzt die Applikationen und Dienste der inzwischen – ein Budgetplan 2025 und eine Finanzplanung 2025-2028 zur Verfügung gestellt. Demnach soll die Finanzierung der Gesellschaft ab 2025 über eine einzelvertragliche Bindung von Apotheken (wie z. B. bei CardLink) sichergestellt werden.
Doch es ist auch eine zweite Schiene vorgesehen: Die Landesapothekerverbände und -vereine können sich für Rahmenvertragspakete entscheiden und diese dann ihren Mitgliedern zur Verfügung stellen. Mit diesen Paketen wird es für die Apotheken günstiger als bei der Buchung einzelner Leistungen.
Beispielsweise hat sich der Apothekerverband Brandenburg für letzteren Weg entschieden und bereits in den Haushalt 2025 eingepreist. Das Paket, das außer CardLink alle Leistungen, darunter ApoGuide, ApoMail, Terminmanagement, TI-Messenger, sowie das noch geplante Retax-Portal, umfasst, kostet demnach 39 Euro. Würde man hingegen alle diese Leistungen einzeln buchen, käme man auf monatliche Kosten in Höhe von 152 Euro.
Laut Gedisa steht die künftige Finanzierung unter dem Vorbehalt eines noch zu fassenden Gesellschafterbeschlusses im Dezember 2024.
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Was wird vom Rx-Absatzplus übrigbleiben?
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Von Thomas Müller-Bohn
Die auffälligste Marktentwicklung in den Vor-Ort-Apotheken im bisherigen Verlauf des Jahres ist der Anstieg des Rx-Absatzes. Doch das Plus gegenüber dem Vorjahr schwindet langsam. Anfang November betrug es 3,7 Prozent. Ende August waren es noch 4,4 Prozent. Unterdessen gibt es vom OTC-Bereich weiterhin keine nennenswerten Impulse.
Die Auswertung ergibt sich aus den neuesten Daten des Apothekenpanels von Insight Health für die 41. bis 44. Kalenderwoche, also die Zeit vom 7. Oktober bis 3. November. Die Daten der 44. Woche sind durch den regional unterschiedlichen Feiertag teilweise verzerrt. Bis zum Sommer war der Rx-Absatz gegenüber dem Vorjahr deutlich gestiegen. Doch seit dem Sommer schwindet dieses Plus langsam, so auch im Oktober.
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Der Rx-Absatz war in der 41. und 42. Woche um 1,9 Prozent bzw. 1,0 Prozent höher als im Vorjahr. In der 43. Woche stieg er um 10,6 Prozent, fiel dann aber in der 44. Woche – wohl auch unter dem Einfluss des Feiertages – um 8,5 Prozent, jeweils gegenüber 2023 (siehe Abbildung). Daraufhin war der kumulierte Rx-Absatz des laufenden Jahres bis zum Ende der 44. Woche 3,7 Prozent höher als 2023. Am Ende der 40. Woche hatte der Vorsprung zum Vorjahr noch 4,0 Prozent betragen, Ende August sogar 4,4 Prozent. Damit stellt sich die Frage, was am Jahresende von dem Zuwachs übrigbleiben wird.
Rx-Umsatz steigt weiter stärker als Rx-Absatz
Beim Rx-Umsatz gibt es auf jeden Fall einen Zuwachs, der allerdings zu einem großen Teil auf immer höheren Umsätzen bei den Hochpreisern beruht. Offensichtlich aufgrund dieses Effektes lag der Zuwachs beim Rx-Umsatz auch im Oktober wieder deutlich über dem Anstieg des Rx-Absatzes. Der kumulierte Rx-Umsatz des laufenden Jahres bis zum Ende der 44. Woche war 9,0 Prozent höher als 2023.
Keine Impulse aus dem OTC-Bereich
Der OTC-Absatz stieg in der 41. und 42. Woche gegenüber dem Vorjahr leicht an, aber in den dann folgenden zwei Wochen ging er im Vorjahresvergleich sogar etwas stärker zurück, wobei die 44. Woche durch den Feiertag verzerrt ist. Der kumulierte OTC-Absatz des laufenden Jahres bis zum Ende der 44. Woche war 1,6 Prozent höher als im Vorjahr. Der OTC-Umsatz stieg immerhin in den ersten drei betrachteten Wochen gegenüber dem Vorjahr an und ging nur in der 44. Woche zurück. Auch hier ist das Ergebnis für das laufende Jahr mager, insbesondere unter Berücksichtigung der Inflation. Der kumulierte OTC-Umsatz bis zum Ende der 44. Woche war 6,0 Prozent höher als im Vorjahr.
Damit folgt der Oktober dem bisherigen Bild dieses Jahres: Im OTC-Bereich herrscht Stagnation mit seltenen schwachen Aufhellungen, denen meist wieder Rückgänge folgen. Zwei Monate vor dem Jahreswechsel lässt sich wohl schon absehen, dass der OTC-Bereich den Vor-Ort-Apotheken in diesem Jahr keine positiven Impulse liefert.
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„Ich will keine Berufspolitik in irgendwelchen Hinterzimmern“
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Von Deutsche Apotheker Zeitung
Per Ad-hoc-Antrag forderten die Delegierten beim Deutschen Apothekertag (DAT) in München die ABDA-Mitgliederversammlung auf, die Entmachtung der Hauptversammlung zurückzuziehen und diese stattdessen zu stärken. Hinter dem Vorstoß steckt der hessische Kammerdelegierte Dr. Robin Brünn. „Im Jahr 2021 war ich zum ersten Mal beim Apothekertag und hatte seitdem immer mal wieder den Gedanken, einen Antrag zu stellen, mit dem Ziel, der Hauptversammlung mehr Kompetenz zuzubilligen“, sagt er im Gespräch mit der DAZ.
Als er von der geplanten Änderung der ABDA-Satzung erfuhr, freute er sich. „Ich dachte, endlich bewegt sich was.“ Doch als die Details bekannt wurden, machte sich Enttäuschung breit. „Das Vorhaben läuft genau in die entgegengesetzte Richtung dessen, was ich mir vorgestellt hatte.“
DAT weiterdenken statt schwächen
Statt die Hauptversammlung zu entmachten, wünscht sich Brünn eine Weiterentwicklung. „Wir sollten den Apothekertag weiterdenken, statt ihn zu schwächen“, betont er. Zur Diskussion stellt der Apotheker, ob das Organ sich selbst eine Satzung und eine Geschäftsordnung geben und die Delegierten in Zukunft zum Beispiel den ABDA-Vorstand wählen könnten. „Aber das sind erstmal nur Ideen – ich möchte vor allem erreichen, dass sich die ABDA-Mitgliederversammlung Gedanken macht und den Prüfauftrag ernst nimmt.“
Von der Basis entfernt
Der Apotheker fürchtet, dass andernfalls die Entscheidungsprozesse innerhalb der ABDA noch intransparenter würden als sie es ohnehin schon sind. „Ich will keine Berufspolitik in irgendwelchen Hinterzimmern“, sagt Brünn. Diesen Grundsatz verfolge er auch bei der laufenden Kammerwahl in Hessen, bei der er für Liste 3 kandidiert.
Von der Basis sei die ABDA schon jetzt weit entfernt, meint der Apotheker. „Mit dieser Satzungsänderung vertieft sie zusätzlich noch den Graben zum Mittelbau des Berufsstands.“
Entscheidung am 11. Demzeber?
Am 11. Dezember findet die ABDA-Mitgliederversammlung statt, wo man sich auch mit der Satzungsänderung beschäftigen wird. Allerdings ist fraglich, ob es zu einer ernsthaften Debatte über das Abstimmungsergebnis des DAT kommen wird. Denkbar wäre sowohl, dass die Sache ganz unter den Tisch fällt oder es aus formalen Gründen nicht auf die Tagesordnung schafft, weil der Deutsche Apothekertag bei Satzungsänderungen nichts zu melden hat und der Beschluss deswegen nicht bindend ist.
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Screenshot: shop-apotheke.com
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Landgericht verbietet Shop-Apotheke 10 Euro-CardLink-Gutschein
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Von Kirsten Sucker-Sket
Shop Apotheke bietet zahlreiche Gutscheine, um potenzielle Kundinnen und Kunden zu ködern: zum Beispiel für die erste Bestellung, für die Anmeldung zum Newsletter, für Premium-Bewertungen, Privatrezepte – und seit Mai natürlich für die besonders prominent beworbene E-Rezepteinlösung via CardLink. Das Landgericht Frankfurt hat nun auf einen Eilantrag von IhreApotheken.de (iA.de) unter anderem letztere untersagt.
Wer CardLink das erste Mal nutzt, erhält bei Shop Apotheke einen 10-Euro-Gutschein. Verrechnet wird sofort innerhalb der Bestellung – zunächst mit der Zuzahlung, dann mit einer etwaigen Differenz zum Festbetrag und zum Schluss mit dem Preis von mitbestellten nicht verschreibungspflichtigen Produkten. Die Werbegesichter von Shop Apotheke sind der Moderator Günther Jauch und Schauspieler Christian Ulmen. Marketingkosten scheut das niederländische Unternehmen in diesem Jahr nicht.
Unter anderem iA.de – mittlerweile selbst mit CardLink ausgestattet – ging gegen diese Werbung vor. Ebenso gegen die Werbung für einen 10-Euro-Gutschein ab einem Bestellwert von 59 Euro, wenn erstmals über die Shop Apotheke-App bestellt wird.
Erfolglose Abmahnung
Die Abmahnung mit der Aufforderung, eine Unterlassungserklärung abzugeben, ging Anfang Oktober raus. Nachdem sich der Versender hiervon erwartungsgemäß unbeeindruckt zeigte, stellte iA.de, vertreten durch den Freiburger Rechtsanwalt Dr. Morton Douglas, einen Eilantrag beim Landgericht Frankfurt.
Wie der dem Zukunftspakt Apotheke zugehörige Plattformbetreiber am vergangenen Donnerstag mitteilte, hat das Landgericht am 8. November mündlich verhandelt. Laut iA.de hatte Shop Apotheke in der Verhandlung argumentiert, dass der „Rezeptbonus“ in Höhe von 10 Euro lediglich der Imagewerbung diene (die nicht verboten ist) und nicht am Arzneimittelbezug festgemacht werden könne. Dies sieht man bei iA.de explizit anders: Um den Bonus in Anspruch nehmen zu können, sei schließlich eine Arzneimittelbestellung und damit ein Produktbezug zwingend.
iA.de: Wettbewerb nur zu gleichen Bedingungen!
Das Gericht hat seine Entscheidung nunmehr zugunsten der Antragstellerin gefällt: Shop Apotheke hat die beanstandeten Werbemaßnahmen zu unterlassen. „Das Gericht hat deutlich gemacht, dass für Gutscheingewährungen, bei denen letztendlich nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel verschenkt werden, kein Raum ist“, erklärt Douglas in der Pressemitteilung von iA.de.
Simon Bücher von iA.de ist zufrieden: „Das Gericht hat mit seiner Entscheidung den verantwortungslosen Vertriebspraktiken von der Shop-Apotheke einen Riegel vorgeschoben. Wir bei IhreApotheken.de sind grundsätzlich offen für Wettbewerb, aber bitte zu gleichen Bedingungen“.
Und welche Konsequenzen zieht Shop Apotheke aus der Frankfurter Entscheidung? Auch am heutigen Montag ploppt auf der Webseite ein grinsender Günther Jauch mit dem 10-Euro-Versprechen auf. Den zweiten Gutschein für App-Bestellungen ab 59 Euro findet man nicht mehr auf den ersten Blick, sondern nur noch in einer der 28 Fußnoten, deren Erklärungen den Gutschein-Dschungel lichten sollen. Ob iA.de den Titel des Landgerichts zeitnah im Zweifel mit Ordnungsgeldern durchsetzt, ist zumindest fraglich. Was passieren kann, wenn sich vollstreckte Einstweilige Verfügungen im Nachhinein als nicht gerechtfertigt herausstellen, erlebt derzeit die Apothekerkammer Nordrhein.
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Aktionsärsvereinigung SdK wirbt für Sammelklage gegen Stada
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Von Thorsten Schüller
Die Verbindung zwischen Apothekern und dem Bad Vilbeler Pharmahersteller Stada war mal eng. Das Unternehmen wurde vor 129 Jahren von deutschen Apothekern gegründet. Als die Genossenschaft 1970 in eine Aktiengesellschaft umgewandelt wurde, konnten noch bis in die 1990er-Jahre nur Apotheker Anteilsscheine erwerben. Zudem haben viele Apotheker Aktien der Stada Arzneimittel AG gehalten, da dies eine Voraussetzung dafür war, um bestimmte Arzneimittel des Unternehmens nach der 100er-Regel herstellen zu dürfen, zum Beispiel Grippostad.
Die Beziehung hat sich mittlerweile zwar deutlich verändert, wirkt aber bis heute nach. Nach Ansicht der Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger (SdK) haben zahlreiche Aktionäre und damit auch Apotheker Nachzahlungsansprüche aus einem Übernahmeangebot von 2017. Wie SdK-Rechtsanwalt Michael Siegle ausführt, wurde den Stada-Aktionären am 19. Juli 2017 durch die Nidda Healthcare Holding AG ein Übernahmeangebot zum Erwerb ihrer Aktien zum Preis von 66,25 Euro je Anteilsschein unterbreitet. Am 30. August 2017 verpflichtete sich eine damals an Stada mit 13,26 Prozent beteiligte Aktionärin, dem Abschluss eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages zwischen Nidda Healthcare und Stada zuzustimmen, wenn die Höhe der Abfindung mindestens 74,40 Euro je Stada-Aktie beträgt.
BGH gibt Klägern recht
Nach den Ausführungen Siegles fühlten sich mehrere ehemalige Aktionäre, die das Übernahmeangebot angenommen hatten, betrogen und verlangten per Klage den Differenzbetrag zwischen dem Angebotspreis und der Abfindung von 74,40 Euro. Mit zwei gleichlautenden Urteilen vom Mai 2023 habe der Bundesgerichtshof (BGH) zugunsten von zwei Klägerinnen entschieden. Demnach stehe der Anspruch auf Zahlung des Differenzbetrages von 8,15 Euro je Aktie allen ehemaligen Aktionären der Stada AG zu, die ihre Aktien im Rahmen des Übernahmeangebotes zu 66,25 Euro angedient hatten. Dieser Anspruch sei auch nicht verjährt, wie das Landgericht Frankfurt am Main festgestellt habe.
Die SdK hat, wie in vielen anderen Fällen auch, dazu eine Sammelklage initiiert. Laut Siegle vertrete man bereits „eine Vielzahl an Aktionären“ mit insgesamt fünfstelliger Aktienanzahl, der Streitwert liege aktuell im sechsstelligen Bereich. Unter den Mandanten sei etwa ein Drittel Apotheker. Deren Bestände lägen nicht selten im vierstelligen Bereich, was in der Summe zu erheblichen Nachzahlungsansprüchen führe.
Sammelklage zu Jahresende
Nach Angaben des SdK-Anwaltes soll die Klage voraussichtlich zum Jahresende eingereicht werden. Da es bereits ein Urteil in erster Instanz gebe, gehe man davon aus, dass auch in diesem Sammelklageverfahren zügig entschieden werde.
Für die Teilnahme an der Sammelklage benötige man eine Vollmacht sowie den Abrechnungsbeleg der Depotbank von 2017, aus dem der Verkauf der Aktien zu 66,25 Euro pro Stück hervorgeht. Sollte das Dokument nicht mehr vorhanden sein, könne es bei der Bank nachgefordert werden.
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Lecanemab: Doch zur Zulassung empfohlen
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Von Deutsche Apotheker Zeitung
Für den monoklonalen Antikörper Lecanemab geht es auch in Europa einen Schritt voran: Die Europäische Arzneimittelbehörde (EMA) hat ihre Entscheidung aus dem Juli 2024 revidiert und spricht nun doch eine Zulassungsempfehlung für den Alzheimer-Antikörper aus. Die Eisai GmbH hatte als Hersteller nach der Entscheidung im Juli eine erneute Prüfung der Stellungnahme der EMA beantragt, da sie den klinischen Nutzen höher einschätzt als das Risiko für im Einzelfall schwere Nebenwirkungen und den Aufwand der regelmäßigen Infusionen.
Die Zulassungsempfehlung sieht vor, dass Patienten nur im Rahmen eines kontrollierten Zugangsprogramms die Therapie erhalten dürfen. Empfohlen wird sie nur zur Behandlung von leichter kognitiver Beeinträchtigung (Gedächtnis- und Denkstörungen) oder leichter Demenz in einem frühen Stadium der Alzheimer-Krankheit. Auch kommen nur Alzheimer-Patienten infrage, die nur eine oder keine Kopie von ApoE4 haben, denn diese bestimmte Form des Gens für das Protein Apolipoprotein E wird in Zusammenhang mit schwerwiegenden Nebenwirkungen gebracht.
Die Patienten müssen mehrfach im MRT untersucht werden und sollten über die möglichen Symptome von ARIA wie Kopfschmerzen, Verwirrtheit, Sehstörungen, Schwindel, Übelkeit und Gangstörungen aufgeklärt sein. Für Angehörige von Gesundheitsberufen sowie eine Patientenkarte muss von Seiten der Hersteller Schulungsmaterial entwickelt werden, damit die Symptome der Amyloid-bedingten Bildgebungsanomalien rasch erkannt werden.
Bis Lecanemab wirklich eingesetzt werden kann, wird es noch etwas dauern. Auch die Zulassung durch die EU-Kommission steht noch aus. Es wird damit gerechnet, dass dies im Januar der Fall sein könnte, das Arzneimittel wäre dann vielleicht ab März verfügbar. Die Kosten der Substanz sind dabei bisher nicht bekannt und müssen von den Kassen verhandelt werden, wobei offen ist, ob diese die Therapiekosten auch übernehmen werden. In den USA belaufen sich die Therapiekosten auf etwa 26.000 US-Dollar pro Jahr, hinzu kommen die Kosten für Diagnostik und Durchführung der Therapie.
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ABDA bereitet sich auf Wahlkampf vor
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Von Matthias Köhler
Der Termin für die Vertrauensfrage von Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) und für die kommende Bundestagswahl scheinen zu stehen. Wie die ABDA sich nun in den Wahlkampf einbringen will, um ihre Themen zu setzen, darum ging es unter anderem in dem Vortrag, den Kommunikationschef Benjamin Rohrer an diesem Mittwoch in Magdeburg bei der Kammerversammlung Sachsen-Anhalt hielt.
Es gebe nur noch diese und die kommende Woche, um überhaupt Einfluss auf die Wahlprogramme der Parteien zu nehmen. Diese hatten sich noch einmal den Input erbeten. Vergütung, Bedeutung der inhabergeführten Apotheke und was die Apotheken zusätzlich noch zur Gesundheitsversorgung beitragen könnten – auf einer halben Seite habe man seinen Standpunkt deutlich gemacht, so Rohrer.
Offizielle und inoffizielle Schiene
Darüber hinaus würden aber auch persönliche Gespräche mit den maßgeblichen Gesundheitspolitikerinnen und -politikern der Parteien geführt. So habe ABDA-Präsidentin Gabriele Regina Overwiening erst kürzlich mit Tino Sorge (CDU) und Andrew Ullmann (FDP) gesprochen. Die „offizielle“ Schiene soll durch eine „inoffizielle“ befördert werden.
Man gehe derzeit davon aus, dass die neue Regierung vor dem Sommer stehen wird, gesundheitspolitische Aktivitäten werde es bis dahin aber keine geben. Die ABDA erwartet auch nicht, dass noch etwas von den gesundheitspolitischen Vorhaben der Ampel durchkommt. Ausnahme ist die Krankenhausreform. Da wäre noch etwas möglich.
Kampagnenaktion im Wahlkampf
Für den Wahlkampf sei auch eine Kampagnenaktion geplant. Allerdings könnten die Wahlkreisbotschafter nicht aktiv werden, wie in den vergangenen Jahren, da die Zeit für die schriftlichen Anfragen an die Kandidatinnen und Kandidaten zu knapp sei. Da müsse jetzt umgeplant werden.
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Overwiening spricht mit Lauterbach
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Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) und ABDA-Präsidentin Gabriele Regina Overwiening haben sich am vergangenen Freitag über die anstehende flächendeckende Einführung der elektronischen Patientenakte (ePA) ausgetauscht. Overwiening sagte laut ABDA dazu im Anschluss an das Gespräch, dass die ePA das Potenzial habe, die Versorgung der Menschen nachhaltig zu verbessern. Die Apotheken vor Ort könnten bei der Einrichtung aber auch bei der Anwendung eine wichtige Rolle spielen. „Insbesondere können wir Apotheker und Apothekerinnen die Medikationsdaten analysieren und mit Hilfe des eMPs die Arzneimitteltherapien sicherer machen“, darüber habe sie sich mit Minister Lauterbach ausgetauscht, so Overwiening. (DAZ)
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Vorbereitung fürs E-T-Rezept
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Das Bundesgesundheitsministerium will in der verbleibenden kurzen Zeit dieser Wahlperiode noch einige Verordnungen erlassen. Unter anderem will es über eine Änderungsverordnung zur Arzneimittel-Verschreibungsverordnung (22. AMVV-ÄndV) die arzneimittelrechtlichen Voraussetzungen für ein elektronisches T-Rezept schaffen. Dieses wird nach den sozialrechtlichen Vorgaben zum 1. Juli 2025 Pflicht. Lediglich bei elektronischen T-Rezepten ist künftig vorgesehen, dass der Verordner nur noch zu vermerken hat, ob die Anwendung außerhalb der arzneimittelrechtlichen Zulassung erfolgt, während es bei papiergebundenen dabei bleibt, dass alternativ auch die Verordnung innerhalb der Zulassung zu vermerken ist. (DAZ)
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