Liebe Leserinnen und Leser,
 

 

Wahlen in der Standesvertretung verdienen diesen Namen oft gar nicht. Häufig gibt es für jeden Posten genau eine*n Kandidat*in. Alles wird üblicherweise im Vorfeld ausgemacht. Dass es, wie bei der Vizepräsident*innen-Wahl bei der Bundesapothekerkammer, mal zwei ernst zu nehmende Kandidat*innen gibt (siehe Bericht unten), ist eine absolute Seltenheit. Auch für die Neuwahl des Vorstandes des Deutschen Apothekerverbandes, die am kommenden Mittwoch stattfindet, sah es zunächst nach einer klaren Sache aus. Doch die scheint nun doch spannend zu werden. Es könnte eine echte Wahl um den Posten des Vorsitzenden geben.

Den auf diese Weise ins Amt gewählten Vertreter*innen schadet das sicher nicht. Die Wahl war dann „Volkes Wille“ ganz nach dem Motto „Möge der Bessere gewinnen“. Ist alles vorher ausgemacht, drängt sich der Gedanke an Hinterzimmergemauschel oder gar autoritäre Systeme auf. Beides können die Standesvertreter*innen als Legitimationsgrundlage eigentlich nicht wollen und sollten daher öfter mehr Demokratie wagen. Und Verlierer*innen gibt es ja jetzt auch schon, nur halt hinter verschlossenen Türen. 

 

 
Herzliche Grüße,
Ihre Julia Borsch
DAZ-Chefredakteurin
 
In diesem DAZ-Update lesen Sie:
 
Preis vs. Hubmann: Wird es bei der Wahl zum DAV-Vorsitzenden doch spannend?

„Jauch Rabatt“ auf dem Cover der „Superillu“ 

Hofmann wird BAK-Präsident, Scharpf Vize

Übergangsfrist für Wundauflagen verlängert

Führungswechsel bei GKV-Spitzenverband

News-Ticker
 
 
 
 
Preis vs. Hubmann: Wird es bei der Wahl zum DAV-Vorsitzenden doch spannend?
 

Von Julia Borsch

Es ist Wahljahr auf der Bundesebene der Standesvertretung. Die Bundesapothekerkammer hat ihren neuen Vorstand bereits gewählt (siehe Bericht unten). Am Mittwoch ist dann der Deutsche Apothekerverband (DAV) dran und nächste Woche, also am 11. Dezember, die ABDA.

Wahl erstmals nach neuer Satzung

Die Gremien werden erstmalig nach den Vorgaben der neuen Satzungen gewählt, die zum 1. Januar 2025 in Kraft treten. Die neuen zu wählenden oder bereits gewählten Vorstände übernehmen die Aufgaben des bisherigen geschäftsführenden Vorstandes. Zu seinen Aufgaben sollen „operative Fragen bei der Abwicklung der politischen Aktivitäten und allgemein laufenden Angelegenheiten“ gehören; strategische Entscheidungen und Entscheidungen über politische Grundsatzfragen sollen nur in dringenden Fällen Sache des Vorstands sein.

Der bisherige 17-köpfige Vorstand fällt weg. Dazu kommt noch der Gesamtvorstand, dem Entscheidungen über strategische und/oder politische Grundsatzfragen obliegen. Operative Entscheidungen soll dieses Gremium nicht treffen. 

Der fünfköpfige DAV-Vorstand

Die Besetzung des künftig fünfköpfigen Vorstandes beim DAV schien eigentlich ausgemacht: Nachdem das bisherige Vorstandsmitglied Tatjana Zambo (Landesapothekerverband Baden-Württemberg) aus persönlichen Gründen ihre Kandidatur zurückgezogen hat, bleiben fünf Personen für fünf Posten. Darunter sind der derzeitige Vorsitzende Hans-Peter Hubmann (Bayerischer Apothekerverband) und seine Stellvertreterin Anke Rüdinger (Berliner Apothekerverein).

Hinzu kommen zwei „Neulinge“: Jan-Niklas Francke (Apothekerverband Rheinland-Pfalz) und Thomas Preis (Apothekerverband Nordrhein) sowie ein „Rückkehrer“: Thomas Dittrich (Sächsischer Apothekerverband). Er war bis April 2023 Vorsitzender des DAV. Dann trat er aus gesundheitlichen Gründen zurück. Hubmann wurde sein Nachfolger als Vorsitzender und Tatjana Zambo wurde neu in den Vorstand gewählt. Nun kandidiert Dittrich erneut für das Gremium. 

Führungsduo will weitermachen

Das bisherige Führungsduo Hubmann und Rüdinger wolle in dieser Konstellation weitermachen, hieß es bisher. Doch möglicherweise wird es doch noch spannend: Gerüchten zufolge möchte Preis gegen Hubmann bei der Wahl um den Vorsitz antreten. Auf Nachfrage der DAZ erklärte Preis: „Wenn die Mitglieder des DAV mehr Verantwortungsübernahme von mir erwarten, werde ich diese Verantwortung übernehmen.“ Ein Dementi klingt anders. 

Weiter sagte der langjährige Vorsitzende des AV Nordrhein: „Mein Ziel dabei ist, in effektiver Zusammenarbeit der Vorstände von DAV, BAK und ABDA in den nächsten vier Jahren vor allem die wirtschaftliche Situation der öffentlichen Apotheken in Deutschland entscheidend weiterentwickeln zu wollen.“

„Weiter so“ hilft nicht

Die Gremien in Berlin werden ab dem Jahr 2025 in einer neuen Struktur zusammenarbeiten. Das sei eine Chance für einen Neuanfang, der in vielen Bereichen unserer Berufspolitik notwendiger denn je sei. Zu viel sei in den vergangenen Jahren liegen geblieben oder nicht zum Erfolg geführt worden, findet Preis. „Zu viele Projekte, Unternehmung(en) und Verhandlungen mit den Krankenkassen und der Politik – auch unter der Regie des DAV – haben weder die wirtschaftliche Situation der öffentlichen Apotheken verbessert noch den Alltag in den Apotheken spürbar bürokratisch entlastet.“  

Ein „Weiter so“ hilft in Preis‘ Augen den Apotheken nicht – weder wirtschaftlich noch was die Anerkennung des freien Heilberufs durch die Politik betrifft. „Unser Berufsstand braucht jetzt endlich wieder positive Botschaften in Form einer Perspektive mit spürbar verbesserten Rahmen- und Arbeitsbedingungen, damit unser freier Heilberuf auch wieder Spaß macht. Dafür setze ich mich in einem neu aufgestellten DAV-Vorstand mit meiner ganzen Kraft ein“, verspricht Preis. 

Offensichtlich ist er dabei aber auch mit jeder anderen Position im DAV-Vorstand einverstanden, denn zum Schluss erklärt er: „An welcher Stelle das sein wird, werden die Wahlen ergeben. Zurzeit habe ich aber noch den Eindruck, dass eine weitestgehende Zufriedenheit mit dem Führungsduo der letzten Jahre besteht.“ 

 
 
 
„Jauch-Rabatt“ auf dem Cover der „Superillu“ 
 
Von Julia Borsch

Shop Apotheke hatte zuletzt seine Marketingaktivitäten verstärkt. Die Werbung mit dem Gesicht von Günther Jauch scheint omnipräsent. Im TV, auf Bahnhöfen, Plakatwänden etc. – überall ist Günther Jauch. Nun ziert sein Konterfei auch das Cover der aktuellen Ausgabe der „Superillu“. Das hat Seltenheitswert, denn der Moderator gehört zu den Promis, die ihr Privatleben ziemlich unter Verschluss halten und daher nur sehr spärlich in der Regenbogenpresse auftauchen. Überdies ist Jauch bekannt dafür, sich gegen alle möglichen Behauptungen der bunten Blätter zur Wehr zu setzen. 

„Neuer Ärger für Günther Jauch“

Die aktuelle Schlagzeile der Superillu lautet: „Es geht wieder um Werbung: Neuer Ärger für Günther Jauch.“ Weiter ist auf der Titelseite des Blattes aus dem Hause Burda zu lesen: „Reklame-Verbot: Sein guter Name sollte helfen – aber es endete vor Gericht. Der ganze Fall.“

Der „Fall“ ist die gerichtliche Auseinandersetzung der Shop Apotheke, deren Werbegesicht Jauch ist, mit ihreApotheken.de (iA.de). Auf Antrag der von Noweda und dem Burda-Verlag, aus dem die Superillu stammt, ins Leben gerufenen Plattform hat nämlich das Landgericht Frankfurt der Shop Apotheke die Werbung untersagt, in der der Moderator für die E-Rezept-Einlösung per CardLink wirbt und mit einem 10-Euro-Gutschein lockt.

iA.de-Geschäftsführer Simon Bücher kommt zu Wort

Der zugehörige Artikel ist überschrieben mit „Ärger und Freude bei Günther Jauch“. Der „Ärger“ – das ist zum einen eben die aktuelle gerichtliche Auseinandersetzung seines Auftraggebers Shop Apotheke mit iA.de, die ausführlich beschrieben wird. iA.de-Geschäftsführer Simon Bücher kommt zu Wort: „Wir sind grundsätzlich offen für Wettbewerb, aber bitte zu gleichen Bedingungen“, sagt er.

Und auch der Vorstandsvorsitzende der Noweda, Michael Kuck, wird zitiert. „Arzneimittel sind Waren der besonderen Art, deren Einnahme neben dem primären Mehrwert für den Patienten auch ein Risiko darstellen können. Gerade die Abgabe von rezeptpflichtigen Medikamenten sollte daher immer in Kombination mit professioneller pharmazeutischer Beratung erfolgen. Dieses Bewusstsein wird von einer ‚Coupon-Mentalität‘ untergraben“, so Kuck.  

Kritik an der Lidl-„Kreislaufflasche“

In dem Artikel wird zudem über eine weitere Kampagne Jauchs aus dem vergangenen Jahr berichtet, die in die Kritik geriet – schließlich heißt es auf dem Titel, es gehe „wieder“ um Werbung. Die Werbung für die „Kreislaufflasche“ des Discounters Lidl brachte ihm den Vorwurf des Greenwashings ein. 

Die „Freude“ bezieht sich auf die Wiedereröffnung seines Potsdamer Restaurants und die Auszeichnung als „Winzer des Jahres“ durch das Magazin Falstaff. Jauch betreibt seit Jahren ein Weingut. 

Am Schluss des Artikels heißt es, Jauch habe die Werbeaktion der „Shop Apotheke“ weder erfunden noch sei er dafür verantwortlich, ebenso wie bei der Lidl-Flasche. Dennoch sei sein Gesicht untrennbar mit negativen Schlagzeilen zu den Werbekampagnen verbunden. Man könne aber davon ausgehen, dass ihn das Honorar für seine Spots und das Lob für seinen Wein den ganzen Wirbel leichter ertragen lässt. 

Rekordbudget für Werbung

Allein im Oktober soll der Versandhändler 34 Millionen Euro in die Kampagne gesteckt haben. Insgesamt wurden in 2024 demnach 89,84 Millionen Euro für Werbung ausgegeben (Rabatte nicht eingerechnet), das ist im Vergleich zum Vorjahr eine Steigerung um 260,84 Prozent. 2023 lagen die Bruttoausgaben für Werbung bei knapp über 31 Millionen Euro. Und von all diesem Geld ist sicher der eine oder andere Euro auf Jauchs Konto geflossen. Denn der Moderator ist bereits seit mehr als zwei Jahren eines der Werbegesichter der Shop Apotheke. 

 
 
 
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Hofmann wird BAK-Präsident, Scharpf Vize
 
Von Christina Grünberg

Der Präsident der Apothekerkammer Nordrhein, Dr. Armin Hoffmann, wird in den kommenden vier Jahren die Geschicke der Bundesapothekerkammer lenken. Die Mitgliederversammlung votierte am heutigen Mittwoch in Berlin mit 93 Prozent der Stimmen für den Industrieapotheker als neuen BAK-Chef. Gegenkandidaten gab es keine.

Zur Vizepräsidentin wählte das Gremium Franziska Scharpf, die Vizepräsidentin der Bayerischen Landesapothekerkammer. Die Apothekeninhaberin trat überraschend gegen Dr. Hannes Müller aus Westfalen-Lippe an und setzte sich mit 79 Prozent der Stimmen gegen ihn durch.

Deutliche Verjüngung

Komplettiert wird der neue BAK-Vorstand von den Beisitzern Dr. Ina Lucas (41), Präsidentin der Apothekerkammer Berlin, Krankenhausapothekerin Dr. Maike Fedders (58) sowie Dr. Hannes Müller (37). Letzterer ist selbständiger Apotheker in Haltern am See und war bereits von 2019 bis 2024 im Geschäftsführenden Vorstand der BAK. Laut der ab dem kommenden Jahr gültigen Satzung übernimmt der neu gewählte Vorstand die Aufgaben des bisherigen geschäftsführenden Vorstands. 

Die Neuwahl hat eine deutliche Verjüngung gebracht: Das Durchschnittsalter der fünf Kandidatinnen und Kandidaten liegt bei Amtsantritt bei 46,4 Jahren. Der scheidende Vorstand bringt es auf ein Durchschnittsalter von 57,6 Jahren. Und: Mit Lucas, Scharpf und Fedders sind die Frauen künftig in der Überzahl.

 
 
Übergangsfrist für spezielle Wundauflagen verlängert
 
Von Julia Borsch

Durch den Bruch der Regierungskoalition im Bund sind einige Gesetzesvorhaben auf der Strecke geblieben. Dazu zählt die Verlängerung der Übergangsfrist für „sonstige Produkte zur Wundbehandlung“, die – ebenso wie die erweiterte Impfbefugnis für Apotheker*innen – über einen Änderungsantrag zum Gesetz zur Stärkung der öffentlichen Gesundheit umgesetzt werden sollte.

Die Folge dieser unvollendeten Pläne: Ab dem heutigen 2. Dezember wäre eigentlich eine Reihe von Wundauflagen, nämlich solche, die aktiven Einfluss auf Abläufe der Wundheilung nehmen, nicht mehr erstattungsfähig. Dazu zählen auch bestimmte antimikrobielle Wundauflagen mit Silber. Doch die Übergangsfrist wurde nun um drei Monate verlängert.

Künftig nur noch erstattungsfähig, wenn medizinisch notwendig

Hintergrund ist, dass der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) in der Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL) den Begriff des Verbandmittels konkretisiert und von dem der „sonstigen Produkten zur Wundbehandlung“ abgegrenzt hat. Letztere sollen künftig nur noch dann erstattungsfähig sein, wenn sie medizinisch notwendig sind. Aufgrund einer Übergangsregelung konnten bisher aber auch sonstige Produkte zur Wundversorgung, die vor Inkrafttreten der Regelung des G-BA zu Verbandmitteln am 2. Dezember 2020 von den Krankenkassen erstattet wurden, weiter zu deren Lasten verordnet werden. Damit sollte heute Schluss sein.

Doch die Angelegenheit zieht sich. Mit dem Engpassgesetz (ALBVVG) war der G-BA zunächst noch beauftragt worden, das Nähere zu einem entsprechenden Beratungsverfahren, insbesondere zu konkreten Inhalten der vorzulegenden Unterlagen und Studien, zu regeln – der entsprechende Beschluss trat am 24. Februar 2024 in Kraft. Zudem hat mittlerweile der G-BA zwischenzeitlich das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit (IQWIG) mit einer Bewertung klinischer Studien im Therapiegebiet „Wundbehandlung“ beauftragt. Ein Ergebnis wird bis Frühjahr 2025 erwartet.

Mehr Zeit für die Hersteller

Um den Herstellern von Wundbehandlungsprodukten ausreichend Zeit zu geben, das neue Beratungsverfahren beim G-BA in Anspruch zu nehmen und auch die Ergebnisse des IQWIG in die Erstellung der Nutzennachweise berücksichtigen zu können, wollte der Gesetzgeber die Übergangsregelung, die bis Ende November 2024 reichen sollte, um weitere zwölf Monate verlängern, was jedoch nicht gelang.

Der Deutsche Apothekerverband (DAV) hatte bereits informiert, dass nicht alle Hersteller ihrer Meldepflicht bei der IFA GmbH nachgekommen sind. Daher könne es beispielsweise vorkommen, dass ein Original bereits korrekt als „Verbandmittel § 31 SGB V = Nein“ gemeldet ist, während Importe oder namensgleiche Produkte fälschlich noch als Verbandmittel gemeldet sind, die ja erstattungsfähig wären. Eine Prüfpflicht habe die Apotheke hier aber nicht, die Angabe im ABDA-Artikelstamm sei verbindlich. Es wurde aber ausdrücklich davon abgeraten, zwischen Original und Import oder zwischen namensgleichen Produkten verschiedener Hersteller auszutauschen. Nur so sei eine reibungslose Abrechnung sicherzustellen.

Erstattungsregeln vorerst bis 2. März 2025 gültig

Nun hat sich die Situation aber doch entschärft: Wie der GKV-Spitzenverband auf Nachfrage der DAZ mitteilte, sollen die bisherigen Erstattungsregeln vorerst weiter bis zum 2. März 2025 zur Anwendung kommen. Darauf habe man sich mit dem Bundesgesundheitsministerium geeinigt. Die Krankenkassen seien Ende vergangene Woche informiert worden. 

 
 
Führungswechsel bei GKV-Spitzenverband
 
Von Matthias Köhler

Oliver Blatt wird neuer Vorstandsvorsitzender beim Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV). Wie der Verband nach einer Sitzung des Verwaltungsrats am Donnerstag vergangener Woche mitteilte, übernimmt der Volkswirt den Posten zum 1. Juli 2025.

Blatt tritt damit die Nachfolge von Doris Pfeiffer an, die den Verband seit 2007 führte und in den Ruhestand geht. Blatt ist gegenwärtig noch beim Verband der Ersatzkassen Stellvertreter des Vorstands und Abteilungsleiter Gesundheit.

Neuer dreiköpfiger Vorstand

Neu in den Vorstand gewählt wurde zudem Martin Krasney. Er übernimmt das Amt von Gernot Kiefer, der bereits im Ruhestand ist. Damit wird der dreiköpfige Vorstand ab dem 1. Juli 2025 durch Oliver Blatt (Vorstandsvorsitzender), Stefanie Stoff-Ahnis (Stellvertretende Vorstandsvorsitzende) und Dr. Martin Krasney (Vorstand) gebildet.

„Gerade in politisch angespannten Zeiten sehe ich eine vordringliche Aufgabe darin, mich gemeinsam mit der Selbstverwaltung sowie den Fachkolleginnen und -kollegen des Hauses für eine solidarische und bezahlbare Gesundheits- und Pflegeversorgung der rund 75 Millionen gesetzlich Versicherten auf hohem Niveau einzusetzen“, so Blatt.

Blatt: Mehr miteinander als übereinander reden

„Unsere selbstverwalteten Solidarsysteme in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung sind der ‚soziale Kitt‘ unserer Gesellschaft und daher wichtiger denn je. Nun gilt es, diese Systeme gemeinsam und verantwortungsvoll in die Zukunft zu lenken. In diesem Sinne muss auch zwischen den relevanten politischen Akteuren wieder mehr ‚miteinander als übereinander‘ geredet werden, denn nur so entstehen auf Dauer angelegte und gute Lösungen für die Versorgung der Versicherten.“

 
 
 
News-Ticker
 
Cybersicherheit: Brüssel gegen Berlin
 

Die EU-Kommission hat ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland sowie weitere 22 Mitgliedstaaten eingeleitet, weil sie die NIS-2-Richtlinie zur Cybersicherheit nicht vollständig umgesetzt haben. Wie sie am 28. November mitteilte, haben die betreffenden Staaten nun zwei Monate Zeit, um auf die Aufforderungsschreiben zu antworten. Der Gesetzentwurf für ein NIS-2-Umsetzungs-und Cybersicherheitsstärkungsgesetz wurde in Deutschland zwar am 24. Juli im Bundeskabinett beschlossen und befindet sich bereits im parlamentarischen Verfahren. Unklar ist jedoch, wie es nach dem Bruch der Regierungskoalition weiter geht. Das Bundesinnenministerium hatte ein Inkrafttreten im März anvisiert. Ob das mit der Opposition zu schaffen ist, ist fraglich. Das Gesetz wird auch neue Pflichten für große Apotheken mit sich bringen, die mehr als 50 Mitarbeitende haben oder einen Jahresumsatz und eine Jahresbilanzsumme von jeweils über 10 Mio. Euro aufweisen. (DAZ)

 

Lütke: Kritik an Antwort zu Honorar
 

Die Ausführungen der Bundesregierung zur Angemessenheit der aktuellen Höhe des Apothekenhonorars überzeugen Kristine Lütke nicht: Die Berichterstatterin für Apothekenthemen in der FDP-Bundestagsfraktion erklärte, dass das Bundesgesundheitsministerium die Apothekenreform „weiter wie ein totes Pferd reitet“. Der Parlamentarische Staatssekretär Edgar Franke (SPD) hatte in seiner Antwort auf eine Kleine Anfrage Lütkes erklärt, dass der Festzuschlag einer von mehreren Vergütungsbestandteilen sei und seine „isolierte“ Betrachtung „nicht aussagekräftig ist“. Im Folgenden verwies Franke auf die Pläne zur Honorarumstrukturierung im Apothekenreformgesetz, das in dieser Legislatur aber nicht mehr kommen wird.
Laut Lütke ist eine Struktur- und Vergütungsreform im Apothekenbereich nötig, diese müsste aber von der zukünftigen Bundesregierung mit der Apothekerschaft gemeinsam erarbeitet werden, nicht über ihre Köpfe hinweg. (DAZ)