Liebe Leserinnen und Leser,
 

 

seit Einführung des E-Rezepts stören immer wieder TI-Ausfälle die Abläufe. Probleme treten offensichtlich auf allen Ebenen auf. In den Apotheken kostet das nicht nur Nerven, sondern sorgt womöglich auch für wirtschaftlichen Schaden, weil E-Rezepte anderswo eingelöst werden, möglicherweise sogar im Versandhandel. Der Abda ist es nun endlich zu bunt geworden. Die Geschäftsführerin für den Bericht Ökonomie, Claudia Korf hat sich in einem Brief an die Gematik gewandt (siehe unten). Die Apotheken könnten keine weiteren wirtschaftlichen Einbußen hinnehmen und man möge sich der Probleme doch bitte annehmen. Damit hat sich die Standesvertretung reichlich Zeit gelassen, auf eine Lösung zu drängen. Vielleicht liegt es ja daran, dass der Deutsche Apothekerverband als Gesellschafter der Gematik irgendwie involviert ist. Und wer gibt schon gerne zu, dass es im eigenen Laden nicht läuft.

 
Herzliche Grüße,
Ihre Julia Borsch
DAZ-Chefredakteurin
 
In diesem DAZ-Update lesen Sie:
 
Schwacher Juni für die Apotheken bei Rx und OTC

AOK Nordost: Knebelvetrag für Windeln und Co.

Borchardt: „Wir werden die Apotheken vor Ort stärken“

Abda macht Druck wegen TI-Ausfällen

1,1 Millionen Euro Geldbuße für finnische Online-Apotheke

Datenschützerin fordert genauere Datenschutzeinstellungen für ePA

News-Ticker
 
 
 
 

Schwacher Juni für die Apotheken bei Rx und OTC

 

Von Thomas Müller-Bohn

Die jüngsten Daten des Apothekenpanels von Insight Health weisen für den Juni eine auffallend schwache Entwicklung in den Vor-Ort-Apotheken aus. Das führt zu einer schlechten Halbjahresbilanz. Im ersten Halbjahr 2025 war der Absatz in den Vor-Ort-Apotheken sowohl im Rx-Bereich als auch im OTC-Bereich um jeweils 1,2 Prozent geringer als 2024. Der OTC-Umsatz stieg im ersten Halbjahr nur um 1,6 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Die schwachen Juni-Daten lassen befürchten, dass aus der Stagnation im OTC-Bereich ein Rückgang wird.

Die neuen Zahlen aus dem Apothekenpanel von Insight Health betreffen die 23. bis 26. Kalenderwoche, also die Zeit vom 2. bis 29. Juni. Obwohl in der 24. Woche Verzerrungen durch den Pfingstmontag zu erwarten wären, fällt eher die 23. Woche durch deutliche Rückgänge gegenüber dem Vorjahr auf.

Rx: Schwacher Juni bringt schlechte Halbjahresbilanz

In den betrachteten vier Wochen war der Rx-Absatz nur in der 24. Woche höher als im Vorjahr, in den drei anderen Wochen jeweils geringer als 2024. Der kumulierte Rx-Absatz des laufenden Jahres bis zum Ende der 26. Woche war 1,2 Prozent niedriger als 2024. Dabei sorgte insbesondere der schwache Juni für das negative Vorzeichen. Die Entwicklung ist demnach im Verlauf des ersten Halbjahres zunehmend ungünstiger geworden. Für die Apotheken stehen diese Absatzzahlen im Vordergrund, weil ihre Honorierung überwiegend vom Rx-Absatz abhängt. Der Rx-Umsatz entwickelte sich zwar besser als der Rx-Absatz, aber in der 23. und 25. Woche lag er ebenfalls unter dem Vorjahreswert. Der kumulierte Rx-Umsatz bis zum Ende der 26. Woche war 5,4 Prozent höher als 2024. Da viele Rx-Arzneimittel strengen Preisregulierungen unterliegen, beruht dieser Anstieg offenbar auf immer teureren Hochpreisern, die zusätzliche Mühen bei der Zwischenfinanzierung bringen.

OTC: Wird aus Stagnation nun Rückgang?

Im OTC-Bereich wird die Schwäche im Juni noch deutlicher. Der OTC-Absatz war in allen vier betrachteten Wochen niedriger als im Vorjahr. Außer in der 24. Woche sank der OTC-Absatz im Vergleich zu 2024 sogar zweistellig (siehe Abbildung).

 

Der kumulierte OTC-Absatz des laufenden Jahres hat sich im Juni ins Minus gedreht und erreichte zum Ende des ersten Halbjahres ein Minus von 1,2 Prozent gegenüber 2024. Ebenfalls schwach zeigte sich der OTC-Umsatz im Juni. Er ging aber nicht ganz so stark zurück wie der OTC-Absatz. Der kumulierte OTC-Absatz des laufenden Jahres war zum Halbjahresende nur noch 1,6 Prozent höher als 2024. Das ist weniger als die Inflation und stellt eine weitere Verschlechterung dar. Die Absatzschwäche ist schon bekannt. Bisher gelang es den Vor-Ort-Apotheken immerhin noch, Preiserhöhungen bei OTC-Arzneimitteln durchzusetzen, aber im Juni galt das wohl nicht mehr. Doch noch bleibt offen, ob der Juni eine negative „Delle“ in einem stagnierenden Markt war oder den Beginn eines Abwärtstrends markiert.

 
 
 
AOK Nordost: Knebelvetrag für Windeln und Co.
 
Von Christina Grünberg

Zum 30. September 2025 hat die AOK Nordost bestehende Versorgungsverträge mit Apotheken in Berlin, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern gekündigt. Das Folgeangebot stellt die Betriebe nicht nur wirtschaftlich deutlich schlechter – auch die Vertragsbedingungen lassen aufhorchen. 

In dem Angebot, das der DAZ vorliegt, ist unter anderem vorgesehen, dass Vertragspartner sich verpflichten müssen, aufsaugende Inkontinenzprodukte bundesweit zu versenden. Zudem müssen sie mindestens fünf Medizinprodukteberater stellen und diese jährlich fort- und weiterbilden. Den Versicherten sind darüber hinaus mindestens zwei mehrkostenfreie Versorgungen anzubieten. 

„Apotheken werden aus dem Markt gedrängt“

Damit legt nun die zweite Kasse innerhalb von kurzer Zeit, den Apotheken bei der Hilfsmittelversorgung Steine in den Weg und lässt ihre Patientinnen und Patienten oft ratlos zurück. Erst kürzlich sorgte die IKK classic für Ärger: Hier konnten sich Deutscher Apothekerverband (DAV) und Kasse nicht auf einen neuen Vertrag einigen. Auch in diesem Fall lag es nicht nur an den Preisen, sondern auch an den von der Kasse auferlegten Bedingungen.

Der stellvertretende Vorsitzende des Apothekerverbands Mecklenburg-Vorpommern (AVMV), Markus Oelze, wertet den neuen AOK-Vertrag als Versuch, die Präsenzapotheken von der Versorgung weitgehend auszuschließen. „Die Apotheken werden aus dem Markt gedrängt“, betont er im Gespräch mit der Redaktion. Nicht nur, dass die Konditionen für viele schwer zu erfüllen sein dürften: Parallel schreibt die Kasse ihre Versicherten an und drängt sie dazu, sich für einen neuen Leistungserbringer zu entscheiden. „Die Patienten bekommen einen Vordruck mit einer Auswahl an Versorgern, von denen sie einen ankreuzen sollen, der sie künftig beliefert“, berichtet Oelze. Dabei setze die AOK Nordost eine Frist von wenigen Tagen, innerhalb derer sich die Versicherten zurückmelden sollen.  

„Die AOK Nordost zerstört damit einen etablierten und gut funktionierenden Vertriebsweg“ 

Viele Betroffene fühlen sich dadurch offenbar unter Druck gesetzt. „Gerade in den ländlichen Regionen löst das Ängste aus, in Zukunft nicht mehr versorgt zu werden“, sagt Oelze. „Die Menschen stehen mit Tränen in den Augen in ihrer Apotheke, die sie bisher beliefert hat, und fragen, was sie jetzt tun sollen.“ Die Apotheken hätten durch das Vorgehen der Kasse jedoch kaum noch Chancen, sich weiterhin in der Versorgung einzubringen – Oelze kritisiert das deutlich. „Die AOK Nordost zerstört damit einen etablierten und gut funktionierenden Vertriebsweg.“
 
 
 
Borchardt: „Wir werden die Apotheken vor Ort stärken“
 
Von Kirsten Sucker-Sket


Der Bundestag hat sich in die parlamentarische Sommerpause verabschiedet. Vergangene Woche fanden noch erste Beratungen zum Haushalt 2025 statt – jetzt geht es erst im September weiter. Bei der ersten Lesung zum Gesundheitsetat am Donnerstagabend ging es um viele gesundheitspolitische Themen, etwa die Corona-Aufarbeitung und die geplanten Darlehen für die Gesetzliche Krankenversicherung und die Pflegeversicherung. Aber auch die Apotheken fanden Erwähnung.

 

Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) kündigte erneut „tiefgreifende und mutige Reformen“ an. Ganz oben auf der Agenda stehe die Fachkräftesicherung. „Für die Pflege werden wir daher noch im Sommer zwei Gesetze im Kabinett beschließen“, sagte sie. 

Soforthilfen für Kliniken

Auch die Krankenhausreform und ihre Anpassung hat für Warken einen hohen Stellenwert. Der Referentenentwurf für das Krankenhausreformanpassungsgesetz soll nach der Sommerpause ins Kabinett. Die Ministerin sprach auch die „dringend benötigten Soforthilfen für die Krankenhäuser“ an. Zeitnah wolle man den Kliniken „bei den Soforttransformationskosten aus den Jahren 2022 und 2023 finanziell unter die Arme greifen“. Vier Milliarden Euro aus dem Sondervermögen „Infrastruktur und Klimaneutralität“ stünden dafür zur Verfügung. 

Weiterhin nannte Warken die Notfallreform, die auch den Rettungsdienst umfassen soll. Auch hier arbeite man gerade an einem Gesetzentwurf. Bei weiteren Strukturreformen wurde sie zeitlich hingegen nicht konkreter: etwa bei der geplanten Einführung der Primärarztversorgung oder Regelungen für Apotheken. „Bei all diesen Vorhaben freue ich mich auf gute Beratungen und konstruktive Vorschläge“, so die Ministerin. Und sie stellte klar: „Bis die Reformen wirken und auch die erstrebten finanziellen Entlastungen eintreten, wird aber etwas Zeit vergehen; das ist uns allen klar.“

Borchardt: Gesundheit darf kein Sparposten werden

Mehr Worte für die Apotheken hatte die gesundheitspolitische Sprecherin der Unionsfraktion im Bundestag, Simone Borchardt (CDU), übrig. Auch sie sprach zunächst grundsätzlich von der Notwendigkeit struktureller Reformen – derzeit gebe es hier einen Stau. Der Koalition sei zugleich klar: „Die Gesundheit der Menschen in unserem Land wird nicht zum Sparposten werden“. Wer langfristig handlungsfähig bleiben wolle, müsse heute solide, aber zukunftsgerecht investieren – in eine gute Pflege und in gute Prävention. Borchardt versprach zudem: „Wir werden in eine verlässliche Arzneimittelversorgung, aber auch in moderne Strukturen in Kliniken, Praxen und Apotheken investieren.“

Apotheken nicht allein lassen

Ausdrücklich erklärte sie: „Die Apothekenlandschaft lassen wir nicht allein“. Diese stehe unter großem Druck: Lieferengpässe, steigende Kosten, unfaire Wettbewerbsbedingungen. Daher werde die Koalition hier eine Reform anschieben. Den voranschreitenden Rückzug der Apotheken aus der Fläche werde man stoppen. „Das halte ich für unabdingbar“, betonte Borchardt. Und sie versprach erneut: „Wir werden die Apotheken vor Ort stärken“. Jetzt müsse man den Mut haben, Reformen nicht nur anzukündigen, sondern sie umzusetzen.

 
 
Abda macht Druck wegen TI-Ausfällen
 
Von Julia Borsch

Rien ne va plus – nichts geht mehr. In den Apotheken ist dieses Szenario leider an der Tagesordnung, weil die TI zu oft nicht so funktioniert, wie sie soll. Mittlerweile ist dieses Problem offensichtlich auch in der Heidestraße in Berlin – bei der Abda – angekommen. Die Geschäftsführerin für den Bereich Ökonomie, Claudia Korf, hat sich nun an den Gematik-Chef Florian Fuhrmann gewandt. In dem Schreiben, das der Redaktion vorliegt, heißt es: „Wir wenden uns an Sie, um auf einen dringenden Missstand am einzig unmittelbar wirtschaftlich relevantem Tl-Massenverfahren hinzuweisen, dem E-Rezept.“

Verschlechterung im Vergleich zum Vorjahr

Korf verweist auf wiederholte Berichte aus Apotheken über Störungen, die den E-Rezept-Abruf unmöglich machten. Ihre Aussage stützt sie mit Zahlen: So wurde vom 24. Mai 2025 bis zum 6. Juni 2025 an acht von 14 Tagen mindestens eine Störung gemeldet, die den Zugriff auf die elektronische Verordnung zeitweise verhinderte, heißt es. Dies decke sich mit den Angaben des Tl-Atlas, der für Apotheken lediglich 56 Prozent stabil laufende Anwendungen ausweist. Besonders auffällig sei hierbei die Verschlechterung im Vergleich zum Vorjahr. Ursächlich seien Ausfälle bei Infrastrukturkomponenten, wie Identitätsanbietern (IDP) oder VPN-Zugangsdienste, nicht jedoch beim Fachdienst selbst.  Für Apotheken sei das relevant, da sie auf den unverzüglichen Abruf der elektronischen Verordnung angewiesen seien, wenn sie keinen Umsatzverlust in Kauf nehmen wollen, so Korf.

Die Abda-Geschäftsführerin weist darauf hin, dass angesichts der ohnehin angespannten finanziellen Situation vieler Apotheken und der rückläufigen Zahl öffentlicher Apotheken zusätzliche, zum Teil erhebliche finanzielle Schäden, durch den teilweisen Ausfall von Komponenten der Tl nicht eintreten dürften.

Zehntausende pro Ausfall betroffen

Bei der Abda geht man davon aus, dass im Falle einer Störung pro Stunde zehntausende Patient*innen betroffen sind. Dadurch entstünden nicht nur erhebliche wirtschaftliche Schäden für Apotheken, sondern es gefährde auch die Versorgung der Bevölkerung. Für betroffene Patient*innen bestehe ein erhebliches Therapierisiko. Da oft nur die Einlöse-Variante mit der eGK gestört ist, sieht die Standesvertretung überdies die Gefahr der Verlagerung in den ausländischen Versandhandel. Daraus ergebe sich ein wirtschaftliches und infolgedessen ein versorgungsstrukturelles Problem, schreibt Korf.

Ausfallsicherheit muss neu bewertet werden

„Zur Vermeidung derartiger Szenarien“ fordert die Abda, die Ausfallsicherheit der Tl im Kontext des E-Rezeptes neu zu bewerten. Insbesondere müsse eine Ende-zu­ Ende-Betrachtung erfolgen, da viele Komponenten der Tl einen indirekten Einfluss auf die Verwendbarkeit der Fachanwendung im Feld hätten. Denn auch wenn der Fachdienst selbst verfügbar sei, könnten keine E-Rezepte eingelöst werden.

In den Augen der Abda werden diese Szenarien derzeit unzureichend priorisiert. Ursachen differenzierende Erhebungen würden hierzu nicht durchgeführt. Daher fordert die Standesvertretung, die Ausfallsicherheit nicht nur in Bezug auf einzelne Komponenten und Dienste der Tl zu betrachten, sondern vielmehr die Fach- und Versorgungsprozesse als Ganzes zu sehen. Störungsfälle seien konkret zu prüfen, zu kommunizieren und daraus Maßnahmen für eine stetige Verbesserung der Verfügbarkeit der Tl abzuleiten.

Außerdem will die Abda eine umfassende Analyse aller Ausfälle. Und sie hat einige Fragen an die Gematik. So möchte sie wissen, an wie vielen Tagen pro Jahr Störungen festgestellt wurden, welche die Nutzung der E-Rezept-Fachanwendung durch Leistungserbringer beeinträchtigt oder verhindert haben. Überdies fragt die Abda, wie lange eine Störung im Durchschnitt dauert, bis die E-Rezept Fachanwendung wieder uneingeschränkt nutzbar ist. Zuletzt soll die Gematik beantworten, in wie vielen Fällen es zu einer nicht erfolgreichen Einlösung eines E-Rezepts in der Apotheke aufgrund einer Störung kam.

AVWL: Entschädigung für finanzielle Ausfälle

An diesem Montag hat sich zudem der Apothekerverband Westfalen-Lippe in einer Pressemitteilung zu Wort gemeldet. Sein Vorsitzender, Thomas Rochell, forderte nicht nur den Bund auf, schnellstmöglich für eine Ausfallsicherheit in der TI zu sorgen. Apotheken müssten zudem für die unverschuldeten finanziellen Ausfälle entschädigt werden. Rochell betonte: „Das E-Rezept ist eine wirklich gute Sache. Aber jetzt müssen die Kinderkrankheiten rasch geheilt werden, bevor sie chronifizieren.“

 
 

1,1 Millionen Euro Geldbuße für finnische Online-Apotheke

 
Von Kirsten Sucker-Sket

Die finnische Datenschutzbehörde (Tietosuojavaltuutetun Toimisto) hat gegen die Online-Apotheke Yliopiston Aptekki (YA) ein Bußgeld in Höhe von 1,1 Millionen Euro verhängt. Der Grund: YA hat zu viele und zu sensible Daten an Google & Co. fließen lassen.

Was war passiert? Ein Forschungsteam der Universität Turku hatte verschiedene Online-Apotheken daraufhin untersucht, ob diese personenbezogene Daten von Besuchern ihrer Webseite an Dritte weitergeben. Mit dabei: YA, eine der größten Apothekenketten und marktführende Online-Apotheke Finnlands.

Die Forscher kamen zu der Erkenntnis, dass YA beispielsweise Suchdaten oder Informationen zur Kaufabsicht (Warenkorb) für ein bestimmtes Arzneimittel an Meta, Google und andere übermittelt hat. Dies geschah im Zusammenhang mit auf der YA-Webseite eingesetzten Trackingdiensten dieser Unternehmen, beispielsweise Google Analytics. Die weitergegebenen Daten enthielten Informationen zum Arzneimittel (Name, Menge), die wiederum etwa über eine IP-Adresse einzelnen Kunden zugeordnet werden könnten. Solche Daten gelten als sensible Gesundheitsdaten.

Die finnische Datenschutzbehörde entschied Ende Mai, dass Yliopiston Aptekki mit diesem Vorgehen gegen die europäischen Datenschutzvorgaben verstoßen hat. Insbesondere gegen die Anforderungen an die Integrität und Vertraulichkeit der Verarbeitung (Art. 5 Abs. 1 Buchst. f DSGVO) sowie an die Sicherheit der Verarbeitung (Art. 32 DSGVO). Das Gebot der Datenminimierung sei nicht beachtet worden; YA habe Daten übermittelt, die für die Überwachung der Webseiten-Leistung nicht erforderlich gewesen sei.

 
 
Datenschützerin fordert genauere Datenschutzeinstellungen für ePA
 
Von dpa

Die Bundes-Datenschutzbeauftragte Louisa Specht-Riemenschneider hat dazu aufgerufen, in der elektronischen Patientenakte (ePA) den Schutz sensibler Daten zu verbessern. Konkret verlangt sie für die Patienten noch detailliertere Möglichkeiten, um in der von ihnen selbst per App geführten E-Akte festzulegen, welcher Arzt welches einzelne Dokument einsehen kann. Die Einführung der ePA läuft gerade und soll bis Oktober abgeschlossen sein.

„Leider ist die Einstellung nicht so feingranular, wie wir uns das wünschen“, sagte sie den Zeitungen der Funke-Mediengruppe. Ursprünglich sei eine Grundeinstellung vorgesehen gewesen, bei der die Patienten je nach Dokument festlegen konnten, welches sichtbar ist und welches nicht. Das sei aber ein Stück weit zurückgedreht worden.

Auch die Deutsche Stiftung Patientenschutz hatte das bereits beklagt. So könne ein Orthopäde sehen, wenn ein Patient in psychotherapeutischer Behandlung sei. Es bleibe nur, ihm den Zugriff auf die E-Akte komplett zu verwehren, hatte die Stiftung erläutert. 

Die Datenschutzbeauftragte wies darauf hin, dass die EU, die gerade dabei sei, den Umgang mit Gesundheitsdaten zu regeln, eine feinere Einstellungsmöglichkeit vorsehe. „Mein Rat an alle Verantwortlichen lautet, dem vorzugreifen, was europäisch geregelt wird. Sonst kann es passieren, dass technische Anpassungen später ganz schnell erfolgen müssen. Und das ist immer die schlechteste Lösung“, sagte Specht-Riemenschneider.
 
 
 
News-Ticker
 
Seqirus vertreibt Reiseimpfstoffe
 

CSL Seqirus übernimmt künftig die Vermarktung und den Vertrieb der Reiseimpfstoffe von Valneva in Deutschland. Einer Mitteilung zufoge wurde eine entsprechende Exklusivereinbarung getroffen. So wird CSL Seqirus ab 2025 den Einzeldosis-Impfstoff gegen Chikungunya von Valneva (Ixchiq®) in Deutschland vertreiben. Ab Januar 2026 werden die Impfstoffe zum Schutz vor Japanischer Enzephalitis (Ixiaro®) und Cholera (Dukoral®) erweitert. Letztere werden derzeit von Bavarian Nordic vertrieben. Der Chikungunya-Impfstoff von Valneva selbst.

(DAZ)

 

Cybersicherheitsgesetz bis Anfang 2026
 

Nach etlichen Verzögerungen will die Bundesregierung die von der Europäischen Union beschlossenen Regeln für den Schutz wichtiger Anlagen und Unternehmen vor Cyberangriffen bis Anfang 2026 gesetzlich verankern. Mit der Umsetzung der europäischen NIS-2-Richtlinie soll mehr Cybersicherheit von Unternehmen und Institutionen geschaffen werden. Auch Apotheken können als wichtige Einrichtungen im Sinne des Gesetzes gelten. Diese müssen dann bestimmte Sicherheitsmaßnahmen zur Abwehr und Bewältigung von Cyberangriffen umsetzen. Eigentlich ist die Frist für die NIS-2-Richtlinie am 17. Oktober 2024 abgelaufen. Seit ungefähr vier Monaten ist ein „NIS-2-Betroffenheitstest“ online. Damit kann man herausfinden, ob die Regeln für die Apotheke gelten oder nicht.

(DAZ)