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Liebe Leserinnen und Leser,
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an diesem Mittwoch entscheidet die ABDA-Mitgliederversammlung darüber, welche Bedeutung dem Deutschen Apothekertag zukünftig innerhalb der Standesvertretung zukommen soll. Besser gesagt: Sie hat bereits entschieden, dass er kein Organ sein soll und seine Beschlüsse nicht mehr bindend sein, sondern „sachgerecht berücksichtigt“ werden sollen. An diesem Mittwoch aber steht die Entscheidung an, ob das rückgängig gemacht wird. Ein entsprechender Adhoc-Antrag vom DAT in München macht es möglich.
In den vergangenen Wochen hatte es bereits einige Wortmeldungen zu dem Thema gegeben. Nun hat sich auch ABDA-Präsidentin Gabriele Regina Overwiening in ihrer Funktion als Präsidentin der Apothekerkammer Westfalen-Lippe geäußert – sie hält die Satzungsänderung für einen „mutigen und richtigen Schritt“ und will damit für „mehr Transparenz“ sorgen.
Die Befürworter hingegen befürchten, dass mit dem neuen Status quo das ohnehin geringe Engagement der Apothekerschaft in der Standesvertretung weiter abnehmen könnte. Sie schlagen ein neues Prozedere für die Beschlussformulierung vor.
Wie auch immer am Mittwoch entschieden wird, die Debatte wird sicherlich weitergehen.
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Herzliche Grüße, Ihr Matthias Köhler, DAZ-Redakteur
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Foto: IMAGO / dts Nachrichtenagentur
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ABDA veröffentlicht Kernpositionen zur Bundestagswahl
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Von Michael Zantke
Die ABDA hat ihre Kernpositionen zur im Februar anstehenden Bundestagswahl formuliert. Mit dem fünfseitigen Papier sollen sich Apothekerkammern und Apothekerverbände in den kommenden Wochen an die für den Bundestag kandidierenden Politiker*innen wenden, heißt es in einer Pressemitteilung von vergangenem Freitag. Es geht um zwei zentrale Punkte, die so schnell wie möglich umgesetzt werden müssten: bessere wirtschaftliche Rahmenbedingungen für inhabergeführte Apotheken und eine bessere Nutzung der Kompetenzen der Apothekerinnen und Apotheker für ein erweitertes Leistungsangebot.
Um die flächendeckende Gesundheitsversorgung in Zukunft aufrechterhalten zu können, sei eine sofortige Verbesserung der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen der Apotheken notwendig. Seit 2013 sei das allgemeine Preisniveau um 30 Prozent gestiegen, die Tariflöhne der Apothekenangestellten sogar um 40 Prozent. Eine entsprechende Anpassung der Apothekenhonorare habe seitdem jedoch nicht stattgefunden. Die ABDA erinnert daran, dass etwa 10 Prozent der bestehenden Apotheken negative Betriebsergebnisse erzielen. Deren Schließung könne nur durch ein „schnell wirksames Rettungspaket“ verhindert werden.
Apothekensterben Einhalt gebieten
„Wir erwarten, dass die neue Bundesregierung das beendet und dem Apothekensterben unmittelbar Einhalt gebietet. Andernfalls droht eine rapide Verschlechterung in der Versorgung der Patientinnen und Patienten.“ Auch ABDA-Präsidentin Gabriele Regina Overwiening betont: „Wir brauchen unmittelbar nach der Wahl ein Sofortprogramm zur Stärkung der Apotheke vor Ort.“
Die Vorschläge, wie das geschehen kann, liefert die ABDA gleich mit: Das Apothekenfixum müsse deutlich angehoben werden. Dasselbe gelte für Sonderentgelte für Botendienste, Rezepturherstellungen und Dokumentationsgebühren. Darüber hinaus fordert die ABDA weiterhin eine „regelhafte und regelmäßige“ Anpassung der Honorare an die allgemeine Kostenentwicklung. Überdies bringt die Standesvertretung zusätzliche Pauschalen für eine Grundsicherung der Flächendeckung ins Spiel; so könne beispielsweise die Notdienstpauschale erhöht werden.
Handlungsbedarf bei Skonto-Urteil
Auch mit Blick auf das Skonto-Urteil des Bundesgerichtshofs vom Februar 2024 gebe es dringenden Handlungsbedarf. Bis zum Bruch der Ampel hatte das Bundesgesundheitsministerium die Wiederzulassung der Skonti im Rahmen der Apothekenreform geplant. Doch mit dem Ausscheiden der FDP aus der Regierung wurden die Pläne auf Eis gelegt.
Die ABDA wünscht sich zudem, dass die heilberuflichen Kompetenzen der Apotheker*innen stärker genutzt werden. Durch zusätzliche Leistungsangebote in den Bereichen Prävention und Diagnostik, aber auch beim interprofessionellen Medikationsmanagement könnten die Apotheken dazu beitragen, die bestehenden Versorgungsstrukturen zu entlasten, heißt es in dem Papier. Für das koordinierte Arzneimitteltherapie-Management zwischen Ärzt*innen und Apotheker*innen fehle jedoch bisher eine geeignete Rechtsgrundlage. Diese müsse zeitnah geschaffen werden.
Handlungsspielraum bei Austausch
Zudem bräuchten die Apotheken größeren Handlungsspielraum beim Austausch verordneter Arzneimittel – Austauschregeln aus der Zeit der Corona-Pandemie sollen hierfür als „Blaupause“ dienen. Durch eine Erweiterung des Leistungsangebots der Apotheken könne man zur „Entlastung der Solidargemeinschaft beitragen“. Ein Blick ins Ausland zeige, dass durch Prävention und Primärversorgung in Apotheken die Krankenlast und damit die Kosten für das Gesundheitssystem gesenkt werden konnten. Das unterstrich auch Overwiening: „Die Politik sollte im Sinne einer niedrigschwelligen und sicheren Gesundheitsversorgung mehr Apotheke wagen!“
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Arzneimittelversender Healthii vor dem Start
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Von Thorsten Schüller
In den Markt des Versandhandels kommt wieder Bewegung. Im Internet kündigt sich ein neuer Arzneimittelversender namens Healthii an, Webseite und Unternehmen befinden sich derzeit im Aufbau. Hinter dem Start-Up stecken die Gründer desr früheren Ludwigshafener Versenders Medpex. Sitz des Unternehmens ist in den Niederlanden und in Mannheim.
Nach außen hin hüllt sich das neue Unternehmen noch weitgehend in Schweigen, auf der vorläufigen Webseite heißt es lediglich: „Der Gesundheitsmarkt erlebt derzeit endlich die digitale Transformation. Wir wollen aus den neu entstehenden Möglichkeiten innovative Produkte schaffen, die es Menschen ermöglichen, ihre Gesundheit besser zu managen. In einem ersten Schritt werden wir eine kundenzentrierte, moderne Online-Apotheke aufbauen, die durch Qualität und innovative Health-Services ein Wow-Erlebnis bei unseren Kunden auslösen soll.“
Derzeit keine Auskunft
Auf Anfrage teilt Joris Cornelissen, nach eigenen Angaben der verantwortliche Apotheker von Healthii, mit, dass man zum jetzigen Zeitpunkt keine Auskünfte gebe. Aktuell wolle man sich darauf konzentrieren, die Unternehmenspläne zu verwirklichen.
Immerhin berichtet Cornelissen, dass Healthii nicht beabsichtige, in Konkurrenz zu den großen Versandapotheken zu treten. „Wir planen in überschaubarem Rahmen.“ Im Übrigen soll der Fokus der Aktivitäten auf Prävention liegen, Besucher und Besucherinnen sollten zu einer gesunden Lebensweise inspiriert werden. „Auf dem Gebiet werden wir zudem versuchen, gewisse Health Services zu entwickeln.“
Standbeine in Niederlanden und Mannheim
Das Unternehmen hat zwei Standbeine. Die Healthii Pharmacy B. V. hat ihren Sitz im niederländischen Belfeld bei Venlo, während die deutsche Healthii GmbH laut Handelsregister in Mannheim zuhause ist. Als Geschäftsführer der niederländischen Gesellschaft wird Ulrich Spindler ausgewiesen, Geschäftsführer der Mannheimer GmbH sind Tobias Kindlieb und Frank Müller.
Bei den Dreien handelt es sich um erfahrene Manager aus dem Arzneimittelversandwesen. Gemeinsam hatten sie 2003 zusammen mit dem Ludwigshafener Apotheker Franz Bichler den Arzneimittelversender Medpex gegründet. Nachdem die Unternehmer Anfang 2019 Medpex für 175,8 Millionen Euro an den Schweizer Onlineversender Zur Rose (heute DocMorris) verkauften, übernahmen sie von Anfang 2020 bis zu ihrem Ausscheiden im Herbst 2022 leitende Positionen bei DocMorris in Deutschland ein.
Laut eines Berichts des Branchendienstes Apotheke Adhoc rechnet Healthii laut interner Planungen im kommenden Jahr mit einem Umsatz von weniger als zehn Millionen Euro, für 2028 mit rund 55 Millionen Euro. Einen Investor soll es nicht geben.
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Rezeptur: Mehr Geld trotz Retaxation
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Von Christina Grünberg
Berechnen Apotheken die Preise für Rezepturen nach der Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV) und werden retaxiert, bleibt ihnen am Ende dennoch meist mehr Geld, als wenn sie die alte Hilfstaxe zugrunde gelegt hätten. Das sagt die stellvertretende Vorsitzende des Deutschen Apothekerverbands (DAV), Anke Rüdinger, im Interview mit der Deutschen Apotheker Zeitung. Nachdem der DAV die Anlagen 1 und 2 zur Hilfstaxe (Stoffe und Gefäße) gekündigt hat, sind aktuell alle Apotheken aufgerufen, Rezepturen nach dem Wortlaut der AMPreisV zu kalkulieren, auch wenn ihnen dann Kürzungen seitens der Krankenkassen drohen. Für diesen Fall rät der DAV, Rücklagen zu bilden.
Letzte Anpassung viele Jahr her
Hintergrund ist Rüdinger zufolge, dass der GKV-Spitzenverband sich trotz massiver Preissteigerungen für Ausgangsstoffe nicht auf eine Anpassung der Hilfstaxe einlassen wollte. „Der Hilfstaxenpreis war eine Gewichtung aus den Produkten verschiedener Anbieter und verschiedener Packungsgrößen“, ergänzt der DAV-Vorsitzende Hans-Peter Hubmann. „Die letzte Anpassung ist jedoch schon viele Jahre her und inzwischen sind die Einkaufspreise für Rohstoffe förmlich explodiert.“
Klar ist, dass nun die AMPreisV maßgeblich ist für die Preisberechnung – Uneinigkeit herrscht darüber, wie die Vorgaben auszulegen sind. „Wir empfehlen den Apotheken, nach unserem Verständnis zu taxieren und die jeweils kleinste zur Herstellung nötige Packung voll abzurechnen“, erinnert Rüdinger. Gegen die zu erwartenden Taxberichtigungen sollen die Apotheken unbedingt Widerspruch einlegen, um die Grundlage für ein Musterstreitverfahren zu schaffen, das der Verband derzeit vorbereitet. Dennoch will der DAV zurück an den Verhandlungstisch, betont Hubmann: „Wenn ein gutes Verhandlungsergebnis herauskommt, ist eine neue Hilfstaxe für die Apotheken durchaus vorteilhaft. Denn auf Basis der Hilfstaxe müssen Rezepturen nicht jedes Mal komplett neu berechnet werden, sondern man kann auf bereits gespeicherte Daten zurückgreifen, wenn sie nochmals verordnet wird.“ Natürlich wolle der Verband den Apotheken eine einfache und sichere Lösung bieten – unter Wert werde man sich jedoch nicht mehr verkaufen.
Apotheken verlieren Alleinstellungsmerkmal?
Ein Nebeneffekt sei bereits zu beobachten: Die DAV-Vizechefin berichtet, dass Ärztinnen und Ärzte inzwischen seltener Rezepturen verordnen, als sie es zuvor getan haben. „Offensichtlich wurden sie darauf hingewiesen, dass vor dem Hintergrund des aktuellen Geschehens Rezepturen im Vergleich zu Fertigarzneimitteln unwirtschaftlich sein können“, sagt Rüdinger. „Für die Apotheken ist das in Zeiten des Fachkräftemangels keine nachteilige Entwicklung. Wir stellen gern Rezepturen her, wenn sie gebraucht werden. Aber wenn ein adäquates Fertigarzneimittel zur Verfügung steht, sollte diesem der Vorzug gegeben werden.“
Diesen Standpunkt teilen jedoch nicht alle Kolleginnen und Kollegen: Manche von ihnen fürchten, dass die Apotheken damit ein Alleinstellungsmerkmal gegenüber dem Versandhandel verlieren. Zudem ist aus der Branche bereits zu vernehmen, dass einige Praxen grundsätzlich keine Rezepturen mehr verordnen, auch wenn kein Fertigarzneimittel im Handel ist, das als Ersatz dienen kann. Die betroffenen Patientinnen und Patienten blieben dann unversorgt, heißt es – eine Wirkung, die alles andere als erwünscht sein dürfte.
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DAV bestätigt Hubmann und Rüdinger im Amt
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Von Christina Grünberg
Dr. Hans-Peter Hubmann aus Bayern wird für weitere vier Jahre die Geschicke des Deutschen Apothekerverbands (DAV) lenken. Die DAV-Mitgliederversammlung bestätigte ihn am vergangenen Mittwoch im Amt. Seine Stellvertreterin ist und bleibt Anke Rüdinger aus Berlin – auch sie wurde wiedergewählt.
Hubmann übernahm den Vorsitz im Jahr 2023 von Thomas Dittrich, der sich seinerzeit aus gesundheitlichen Gründen zurückgezogen hatte. Von 2017 bis 2023 war Hubmann DAV-Vize gewesen. Er ist Vorsitzender des Bayerischen Apothekerverbands und seit 1998 Inhaber der Oberen Apotheke in Kulmbach. Rüdinger ist Chefin des Berliner Apotheker-Vereins und seit dem Jahr 2000 Inhaberin der Castello-Apotheke in Berlin-Lichtenberg. Sie rückte 2023 als stellvertretende DAV-Vorsitzende nach, als Hubmann das Amt des Vorsitzenden von Dittrich erbte. Zudem ist sie Vorsitzende des ABDA-Digitalhubs und befasst sich auch innerhalb des DAV mit Digitalisierungsthemen.
Der Rückkehrer
Nachdem Berend Groeneveld aus Niedersachsen und Stefan Fink aus Thüringen bereits lange vor der Wahl angekündigt hatten, nicht mehr für den Vorstand zu kandidieren, und Tatjana Zambo aus Baden-Württemberg kurzfristig zurückgezogen hat, galt es drei Plätze neu zu besetzen. Einen freien Stuhl sicherte sich Thomas Dittrich aus Sachsen – nach gut eineinhalb Jahren Auszeit ist er nun zurück im Vorstand. Dittrich ist Inhaber der Stadt Apotheke in Großröhrsdorf.
Der Erfahrene
Zudem wählte die Mitgliederversammlung Thomas Preis aus Nordrhein in den DAV-Vorstand. Preis verfügt über einen großen berufspolitischen Erfahrungsschatz: Der Inhaber der Alpha-Apotheke in Köln führt den Apothekerverband Nordrhein bereits seit mehr als 25 Jahren.
Der Newcomer
Große Hoffnung setzen Beobachter in das jüngste Mitglied des neuen DAV-Vorstands: Dr. Jan-Niklas Francke aus Rheinland-Pfalz komplettiert die Führungsriege – er gilt als besonders digitalaffin und sitzt zusammen mit Rüdinger im ABDA-Digitalhub. Der Inhaber der Rosen-Apotheke in Emmelshausen genießt den Ruf, ein fähiger und fleißiger Arbeiter zu sein, der sich stets für die Sache einsetzt, statt sich als Person in den Vordergrund zu drängen. Sowohl aus den Reihen der Ehrenamtlichen als auch der ABDA-Hauptamtlichen sind bisher ausschließlich anerkennende Worte über Francke zu hören. Dass er nun im DAV mehr Verantwortung übernehmen wird als bisher, könnte also eine echte Bereicherung sein.
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Overwiening macht noch einmal Position zu Satzungsänderung klar
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Von Matthias Köhler
Präsidentin Gabriele Regina Overwiening hat auf der Kammerversammlung der Apothekerkammer Westfalen-Lippe nochmals die Satzungsänderungen inklusive der neuen Rolle des Deutschen Apothekertags (DAT) gerechtfertigt. Sie seien in der ABDA-Mitgliederversammlung einstimmig beschlossen worden, betonte sie. Entscheidungen könnten nun schneller in die Mitgliedsorganisationen gebracht werden.
Hauptversammlung und verbindliche Beschlüsse
Ausführlich ging Overwiening auf die Funktion der Hauptversammlung und ihr Verhältnis zur Mitgliederversammlung ein. So sagte sie unter Berufung auf die Agentur, welche die ABDA bei der Umstrukturierung beraten hatte, dass der DAT nie wirklich ein Organ der ABDA gewesen sei. Im Sinne des Vereinsrechts sei bei seiner Zusammensetzung keine Verlässlichkeit gegeben. Aus Transparenzgründen sei daher von der Agentur angeregt worden, sie auch nicht als Organ zu bezeichnen.
„Alles kostet Geld“
Bezüglich der DAT-Anträge, die zukünftig nicht mehr bindend seien, sondern nur noch berücksichtigt werden sollen, sagte Overwiening: „Verpflichtend stimmt ja schon jetzt nicht ganz, weil es ja bedeutet, dass alle Beschlüsse umgesetzt werden müssen. Aber finden Sie mal einen Beschluss, der kein Geld kostet? Alles kostet Geld.“ Und dafür sei auch schon jetzt die Mitgliederversammlung zuständig.
„Die neue Satzung gibt wieder, was tatsächlich passiert“, sagte die Präsidentin. Sie verspreche ungern Dinge, die nicht passieren können. Die Satzung sei nun ehrlicher und transparenter und mache das Geschehen nachvollziehbar, sagte Overwiening.
Standespolitisches Engagement wird geschwächt
Unterdessen haben aber auch die Kritikerinnen und Kritiker der Satzungsänderung noch einmal nachgelegt. Otto-Quintus Russe und Robin Brünn, die beide am Adhoc-Antrag zur Rücknahme der Satzungsänderung auf dem DAT in München beteiligt waren, kritisierten in einem Gastkommentar für die DAZ, dass die Streichung des DAT als ABDA-Organ seiner tatsächlichen Bedeutung nicht gerecht werde.
Sie befürchten, dass das ohnehin schwache standespolitische Engagement in der Apothekerschaft weiter geschwächt wird, wenn die Bindungswirkung der Beschlüsse reduziert wird. Wenn man qualitativ bessere Beschlüsse haben wolle, sollte die Antragsphase durch digitale Formate organisationsübergreifend vernetzt, die Arbeit der Antragskommission neu definiert und die Beratungsprozesse auf dem DAT optimiert werden, schlagen sie vor. „Denn dann wäre das auch ‚Hauptversammlung‘ genannte alljährliche Zusammentreffen nichts anderes als teure Makulatur.“
VdPP will Orientierung an BÄK
Der Verein demokratischer Pharmazeutinnen und Pharmazeuten (VDPP) hingegen erneuerte seinen Vorschlag, der Bundesapothekerkammer (BAK) die Ausrichtung der Apothekertage zuzuweisen. Dies würde sich anbieten, „weil in den Landesapothekerkammern alle in ihrem Zuständigkeitsbereich lebenden pharmazeutischen Berufsangehörigen hier als Pflichtmitglieder organisiert sind“, so der VdPP.
Dabei orientiert sich der Verein an der Bundesärztekammer (BÄK) als Vertretung der Landesärztekammern als Arbeitsgemeinschaft. Die Landesärztekammern hätten wie die Landesapothekerkammern die beruflichen Belange aller Kammermitglieder wahrzunehmen, unter Beachtung der Interessen der Allgemeinheit. „Hier gibt es dann – anders als in den ABDA-Gremien – keine Sonderrechte für die selbständigen Apotheker*innen in den öffentlichen Apotheken“, so der VdPP. Damit würde auch dem Wunsch der Antragsteller des Adhoc-Antrags „mehr Apothekertag wagen“ Rechnung getragen, folgert der Verein.
An diesem Mittwoch tagt die ABDA-Mitgliederversammlung. Die Befassung mit dem Adhoc-Antrag vom DAT in München steht auf der Tagesordnung. Es darf erwartet werden, dass an dem Tag eine Entscheidung gefällt wird.
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ePA: Kritik an unzureichenden Kassenkampagnen
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Von Deutsche Apotheker Zeitung
Am 15. Januar soll die elektronische Patientenakte (ePA) für alle in den Modellregionen starten, einen Monat später in ganz Deutschland. Erste Zweifel, ob dieser Zeitplan so Bestand haben wird, sind bereits geäußert worden. Nun haben die Verbraucherzentralen Kritik an der Info-Kampagne der Kassen angemeldet – und die Ärzte fühlen sich auch nicht gut aufgeklärt.
Konkret kritisieren die Verbraucherzentralen teils unzureichende Informationen in Krankenkassen-Anschreiben. Die ePA biete eine große Chance für eine bessere Versorgung, sagte der Gesundheitsexperte des Verbraucherzentrale Bundesverbands, Thomas Moormann, laut einer Pressemitteilung vom Donnerstag. Deshalb müssten die Kassen umfassend und neutral aufklären. „Das ist bislang nicht immer der Fall. Vertrauen ist aber wichtig für den Erfolg der elektronischen Patientenakte.“
Infos nur zu Vorteilen der ePA
Die Verbraucherschützer monierten nach einer Analyse von Versicherten-Anschreiben von 14 Kassen, dass insbesondere über die Vorteile der ePA informiert werde. Zum Widerspruchsrecht gebe es unterschiedliche Angaben zu Einreichungswegen und Zeiträumen. In den kurz gehaltenen Schreiben werde für weitere Informationen teils auf Internetseiten der Kassen verwiesen. Versicherte ohne internetfähige Geräte seien davon ausgeschlossen.
Der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherungen erklärte auf Anfrage der Deutschen Presseagentur, es sei bedauerlich, dass Informationsmaterialien, die Schreiben beigefügt waren, nicht in die Untersuchung einbezogen worden seien. Dies gelte auch für Informationen in Service-Apps, Mitgliedermagazinen und auf Internetseiten. Möglicherweise wäre die Einschätzung positiver ausgefallen, wenn das umfassende Informationsangebot in Gänze betrachtet worden wäre.
Ärzte fühlen sich auch nicht informiert
Wie die Stiftung Gesundheit am Donnerstag berichtete, fühlen sich auch Ärztinnen und Ärzte unzureichend auf die ePA vorbereitet. Laut der aktuellen Befragung „Im Fokus“ sagten 48,5 Prozent von ihnen, dass sie nur geringe oder gar keine Vorkenntnisse haben und noch umfassende Schulungen oder Informationen benötigen. Lediglich neun Prozent schätzen sich als gut vertraut und sicher im Umgang ein. Weitere 42,5 Prozent verfügen über Grundkenntnisse, fühlen sich jedoch unsicher.
Vor allem bei Haftungsfragen, Zugriffsberechtigungen und der Datenübertragung in die ePA fühlen sich rund 60 Prozent der Ärzte zu wenig informiert. 56,7 Prozent ist das Vorgehen bei Internet-Problemen nicht klar, und jeder zweite Arzt gibt an, Informationen für die Patientenaufklärung zu benötigen. Lediglich 15,5 Prozent der Ärzte brauchen keine weiteren Informationen.
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Dauerhafte Friedenspflicht bei E-Rezepten
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Von Julia Borsch
Der Deutsche Apothekerverband (DAV) und der GKV-Spitzenverband haben sich darauf verständigt, die Friedenspflicht beim E-Rezept dauerhaft zu entfristen. Die DAV-Mitgliederversammlung stimmte der Vereinbarung bereits am Mittwoch vergangener Woche zu, die schriftliche Bestätigung der Vereinbarung durch beide Seiten stehe aber noch aus.
DAV und Krankenkassen hatten sich im Sommer auf die Friedenspflicht geeinigt. Festgehalten wurde sie in einer Zusatzvereinbarung zum Rahmenvertrag und galt auch rückwirkend für das gesamte Jahr 2024. In der Zusatzvereinbarung hieß es, dass Fehler bei der Ausstellung passierten und Nachbesserungsbedarf bestehe, bis sichergestellt sei, dass nur formal fehlerfreie und vollständige E-Rezepte die Apotheken erreichen.
Die Friedenspflicht gilt in folgenden Punkten:
- Berufsbezeichnung: Weil die Facharztgruppe in der Regel aus der lebenslangen Arztnummer ableitbar ist, reicht es aus, wenn darin nur „Arzt“ bzw. „Ärztin“, etwas anderes oder auch gar nichts steht.
- Angaben zu der Darreichungsform, der Wirkstärke, der Packungsgröße oder der Menge: Diese Angaben sind durch die Pharmazentralnummer (PZN) eindeutig festgelegt, deswegen stellt es kein Problem dar, wenn sie fehlen.
- Telefonnummer: Fehlt sie, reicht es aus, wenn die verschreibende Person der Apotheke bekannt ist. Die Apotheke muss auch nicht prüfen, ob die Telefonnummer richtig ist oder eine fehlerhafte ergänzen oder korrigieren.
Zudem hatten DAV und GKV-Spitzenverband Angaben festgelegt, bei denen die Apotheke keine Prüfpflicht auf die inhaltliche Richtigkeit hat. Man gehe davon aus, dass diese Angaben vom Arzt gemacht wurden und deswegen keine Fehler auftreten, so die Begründung. Grundsätzlich müssen sie aber vorhanden sein.
Konkret sind dies die folgenden Angaben:
- Praxis-/Klinikanschrift
- Arztnummer (Pseudoarztnummer)
- BSNR/Standortnummer (bei Zahnärzten muss statt der BSNR/Standortnummer die Abrechnungsnummer eingetragen sein)
- Versichertenstatus
Zudem sollen sich die Kassen neben diesen konkreten Regelungen zum „Gebot des Augenmaßes“ bekannt haben. Im jeweiligen Einzelfall habe die Krankenkasse einen Ermessensspielraum.
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„Krankheit X“ Folge von Malaria, COVID?
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Die „Krankheit X“ im Südwesten der Demokratischen Republik Kongo könnte nach einer Einschätzung der Weltgesundheitsorganisation WHO auch auf bekannte Ursachen zurückzuführen sein. Anhand der Symptome „werden akute Lungenentzündung, Influenza, COVID-19, Masern und Malaria als mögliche Ursachen in Betracht gezogen“, teilte die WHO mit, wie dpa am Sonntag berichtete. In der abgelegenen Region Panzi in der Provinz Kwango seien inzwischen 406 Fälle gemeldet worden. 31 Menschen seien gestorben. Überwiegend seien Kinder betroffen, besonders unter Fünfjährige. Alle seien schwer unterernährt. Die Gesundheitsbehörden der betroffenen Provinzen hatten schon vor Tagen von mehr als 130 verstorbenen Patienten gesprochen – anders als etwa im Bericht des dortigen Gesundheits-Krisenzentrums sind dabei auch Menschen erfasst, die ohne ärztliche Behandlung zu Hause starben, aber die gleichen Symptome aufwiesen. (dpa/DAZ)
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Whistleblower-Preis für Apotheker
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Der deutsche Apotheker Robert Herold hat den „Blueprint for Free Speech“-Preis für sein Engagement gegen Abrechnungspraktiken bei der Zytostatika-Herstellung erhalten. Der Blueprint-Preis wird seit 2016 an Whistleblower vergeben, die durch das Offenlegen von Informationen aus Sicht der Jury dem öffentlichen Wohl dienen. Herold hatte sich an die Medien gewendet, nachdem seine Berichte über die von ihm empfundenen Missstände bei Kassen, Bundesgesundheitsministerium und auch Apothekerverbänden nicht die gewünschte Reaktion hervorriefen. Im Juli 2023 erschienen die Beiträge dann in Fernsehen und Zeitungen. Aus den eigenen Reihen erfuhr der Apotheker Gegenwind. Herold zeigte sich erfreut über die Preisverleihung, sieht die Missstände bei der Zytostatika-Abrechnung jedoch noch nicht behoben. Er ist der erste Deutsche, dem der Preis verliehen wurde. Sogar im britischen Fernsehen wurde nun über ihn berichtet. (DAZ)
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