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Liebe Leserinnen und Leser,
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die Abda hat eine neue Spitze. Der Präsident, Thomas Preis, ist ein alter Hase und seit über 25 Jahren im Geschäft. Ihm zur Seite steht Ina Lucas, die noch recht frisch auf dem standespolitischen Parkett unterwegs ist. Wie erfolgreich diese Kombination ist, wird sich zeigen. Klar ist aber: Einen einfachen Job haben die beiden nicht, denn die Erwartungshaltung ist riesig. Da wären die internen Erwartungen, also die der Mitgliedsorganisationen, zu erfüllen. Die störten sich, wie man hört, vor allem am Führungsstil der bisherigen Abda-Präsidentin. Das zu ändern, haben Preis und Lucas grundsätzlich selbst in der Hand. Allerdings gibt es innerhalb der Standesorganisation große Beharrungskräfte. Und es sind bereits so einige angetreten, die in der standespolitischen Arbeit vieles anders machen wollten – und gescheitert sind. Dazu kommen die Erwartungen der Apothekerschaft, dass sich die wirtschaftliche Lage bessert. Aber auch die neue Bundesregierung hat kein Geld zu verschenken. Es ist sehr fraglich, ob hier etwas zu holen ist, und selbst wenn es mehr Geld geben sollte, ob es ausreicht, um die Apotheken zu stabilisieren. Daran wird das neue Führungsduo gemessen werden. Ob die beiden eine realistische Chance hatten, mehr herauszuholen, wird für das spätere Urteil der Apothekerschaft kaum eine Rolle spielen.
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Herzliche Grüße, Ihre Julia Borsch DAZ-Chefredakteurin
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Der neue Abda-Präsident und seine fünf Prioritäten
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Von Kirsten Sucker-Sket
„Die Hängepartie bei der ABDA in den vergangenen Monaten muss jetzt dringend ein Ende finden“ – das forderte Thomas Preis vor anderthalb Wochen, als er die amtierende Abda-Präsidentin Gabriele Regina Overwiening herausforderte. Die neue Bundesregierung, so sagte er, müsse man „geschlossen, entschlossen und zukunftsorientiert für die öffentlichen Apotheken und unseren freien Heilberuf gewinnen“.
Mittlerweile ist der Vorsitzende des Apothekenverbands Nordrhein zum ABDA-Präsideten gewählt worden. Und wie er nun vorgehen will, das erklärte er in einem Pressegespräch nach seiner Wahl am vergangenen Donnerstag.
Grundsätzlich will der neue Abda-Präsident für eine starke Berufsvertretung sorgen. Ein Schwerpunkt in der bevorstehenden Amtsperiode werde die wirtschaftliche Sicherung der Apotheke sein. Die Anhebung und regelmäßige Dynamisierung des Apothekenhonorars stehen also weiterhin ganz oben auf der Agenda, zudem müsse das „unsägliche Skonto-Urteil“ zurückgedreht werden.
In fünf Punkten konkretisierte Preis, was er will:
- Lieferengpässe energisch bekämpfen
Seit über zwei Jahren seien konstant rund 500 Arzneimittel nicht lieferbar, betonte er. Politische Maßnahmen der Ampel-Regierung, wie das Engpassgesetz ALBVVG, hätten in den Apotheken „keine Wirkung“ gezeigt. Die neue Regierung werde daher wieder aktiv werden müssen. Denn leider nähmen auch Versorgungsmangelsituationen immer mehr zu. Derzeit bestehe bei sieben Wirkstoffen ein solcher offizieller Versorgungsmangel. „Eine solche Situation hatten wir noch nie!“ Die fehlenden Produkte würden importiert und in fremdsprachiger Aufmachung in Deutschland in den Verkehr gebracht – für die Apotheken bedeutet dies mehr Erklärungsaufwand. Preis forderte, dass Apotheken auch wirkstoffähnliche Arzneimittel abgeben dürfen.
- Digitalisierung im Gesundheitswesen muss schneller und sicherer voranschreiten
Die elektronische Patientenakte (ePA) werde es künftig ermöglichen, noch besser auf die Bedürfnisse der Menschen einzugehen, erklärte Preis. Gerade für die Arzneimitteltherapiesicherheit sei die ePA ein großer Gewinn. Zugleich handele es sich um ein Mammutprojekt, die Patientenaufklärung werde in den Apotheken viel Zeit in Anspruch nehmen. Wichtig ist laut Preis, dass das System stabil läuft und die Daten sicher sind. Ein Holperstart wie vor einem Jahr beim E-Rezept sei unbedingt zu vermeiden. Und: Die Digitalisierung dürfe nicht zur überbordenden Bürokratie im Gesundheitswesen beitragen – auch das sei beim E-Rezept nicht gelungen und müsse nun verhindert werden.
- Impfraten müssen dringend gesteigert werden
Bei vielen Impfungen würden die von STIKO oder WHO empfohlenen Impfraten noch immer nicht erreicht. Die Ampel-Regierung wollte das Impfangebot in den Apotheken ausbauen und auf alle Totimpfstoffe ausdehnen. Doch der Koalitionsbruch setzte dem Plan ein Ende. Ihn wieder aufzugreifen, gehört für Preis ins „100-Tage-Programm einer neuen Regierung“
- Prävention muss verbessert werden
Auch über Impfungen hinaus will Preis das Thema Prävention vorantreiben. Die Ampel habe hier im Gesundes-Herz-Gesetz auch neue Aufgaben für Apotheken vorgesehen, die nun nicht kommen. Von der kommenden Bundesregierung erwartet Preis neue Impulse für niedrigschwellige Präventionsangebote in Apotheken.
- Apothekensterben muss beendet werden
Apotheken seien die entscheidende Säule in der Arzneimittelversorgung und gehörten zur Daseinsvorsorge, betonte Preis. Das System dürfe angesichts der stark alternden Bevölkerung nicht auf Kante genäht sein. Dem derzeitigen Apothekensterben müsse die neue Regierung daher energisch entgegentreten. Unter anderem mit einem angehobenen und regelmäßig dynamisierten Honorar. Auch einen wirksamen Schutz der inländischen Apotheken vor ausländischen Versendern fordert Preis ein.
Vage blieb Preis allerdings, als es um die Frage ging, mit welcher Strategie er seine Ziele gegenüber der Politik durchsetzen will. Geplant sei noch nichts. Doch zu gegebenem Zeitpunkt werde man sicher wieder auf die Straße gehen. Vorerst steht für Preis das persönliche Gespräch mit Politikerinnen und Politikern an erster Stelle.
Thomas Preis führt gemeinsam mit seinem Sohn zwei Apotheken in Köln als OHG, die Alpha- und die Pauli-Apotheke. Er gehört mit über 25 Jahren Berufserfahrung zu den erfahrensten Standesvertretern. Seit 1999 ist er Vorsitzender seines Heimatverbandes, des Apothekerverbandes Nordrhein. Preis ist regelmäßiger Ansprechpartner für TV-Sender und Zeitungen, insbesondere in NRW, zuletzt vor allem zum Thema Lieferengpässe.
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Foto: Landesapothekerkammer Hessen
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Wahlkrimi mit Überraschungssieger
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Von Julia Borsch
Für die konstituierende Sitzung der Landesapothekerkammer Hessen, die am vergangenen Mittwoch stattfand, war bereits im Vorfeld klar, dass es spannend werden würde. Erwartet wurde ein Duell um das Amt der Präsidentin zwischen der Amtsinhaberin Ursula Funke, deren Liste die zweitmeisten Stimmen bei der Wahl bekam, und Herausforderin Dr. Shamim Eckert. Ihre Liste holte die meisten Stimmen. Sie war mit dem klaren Ziel angetreten, Funke als Präsidentin abzulösen.
Doch es kam ganz anders: Funke erklärte gleich zu Beginn der Sitzung ihren Verzicht auf eine weitere Kandidatur. Als Grund nannte sie den hessischen Wahlkampf, der in ihren Augen beispiellos war. In den letzten Wochen seien Haupt- und Ehrenamtler durch Kollegen beschädigt worden. Das habe Kraft gekostet und auch bei ihr Spuren hinterlassen.
Und so trat gegen Eckert nicht Funke an, sondern Dr. Christian Ude. Ude ist seit fünf Jahren Kammerdelegierter, Mitglied im wissenschaftlichen Beirat der Bundesapothekerkammer und bislang vor allem durch seine Referententätigkeit bei Fortbildungen in Erscheinung getreten.
Aufgeheizte Stimmung
Während der Diskussion im Vorfeld der Wahl schwang dann von Eckerts Liste massiv die aufgeheizte Stimmung aus dem Wahlkampf mit, mehr geprägt von persönlichen Befindlichkeiten als von Sachargumenten. Eckert und ihr Lager störten sich vor allem an der kurzfristigen Kandidatur Udes. Er sei im Kammerwahlkampf mit seinem Programm nicht in Erscheinung getreten. Keiner habe Zeit gehabt, sich mit seinen Zielen zu befassen. Das sei keine Transparenz gegenüber den Wählerinnen und Wählern. Auch, dass Udes Liste nur zwei Sitze hatte, wurde als Grund gegen seine Kandidatur angeführt. Das werde den Wählern nicht gerecht. Ude ließ sich jedoch nicht aus der Ruhe bringen, sondern konterte sachlich und gelassen.
Nach einer knappen Stunde ging es dann in die Abstimmung, die Ude mit 14 zu 13 bei einer Enthaltung für sich entschied.
Kampfabstimmungen auch bei den weiteren Vorstandsposten
Wer gedacht hatte, dass man sich nun entspannen könne, lag falsch. Für den Vizeposten trat Shamim Eckert gegen den Krankenhausapotheker Dr. Nils Keiner an. Im ersten Wahlgang gab es ein Patt mit 14 zu 14 Stimmen. Nach einer kurzen Unterbrechung und einer Besprechung zog Nils Keiner zurück. Es wurde aber die Absprache getroffen, dass der erste Beisitzer durch eine Satzungsänderung zum zweiten Vizepräsidenten aufgewertet werden soll und somit auch die Kammer nach außen vertreten darf. Ohne Gegenkandidat*in wurde Eckert dann zur Vizepräsidentin gewählt. Nils Keiner dann im Anschluss zum 1. Beisitzer. Es folgten weitere Kampfabstimmungen um die Posten der weiteren Beisitzer. Auch Verbandspräsident Holger Seyfarth kandidierte für den Kammervorstand, unterlag aber zweimal. Letztendlich komplettieren den Vorstand nun Dr. Cora Menkens, Michaela Mann, Dr. Robin Brünn und Dr. Otto Quintus Russe.
Im Anschluss an die Wahl erklärte der frische gewählte Kammerpräsident, dass er für einen Neuanfang stehe. Es werde sich vieles ändern und auch manches wehtun, sagte er. Neuanfang heißt in seinen Augen aber nicht, dass man keinen Respekt haben dürfte vor der Leistung der Vorgänger. Er lobe explizit, das Engagement von Ursula Funke. Es gebe wenige Menschen, die sich so mit diesem Amt identifiziert haben wie sie. Auch wenn nicht immer allen alles gefallen habe, so habe sie doch die richtige Grundhaltung für dieses Ehrenamt. Ihre Entscheidung zurückzutreten, verdiene Respekt. Sie habe Vorarbeit geleistet und werde sicher Nachsehen haben, wenn jetzt das eine oder andere anders gemacht werde.
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Amthor wirbt mit Bier im Kiosk für Apotheken
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Von Matthias Köhler
Flappsige Sprüche und dann auch noch die Doppeldeutigkeit des englischen Begriffs „Drugs“: Als die Abda im vergangenen Jahr ihre neue Nachwuchskampagne vorstellte, kam das nicht bei allen gut an.
Kritisiert wurde, dass Apotheken in einen Kontext mit illegalem Betäubungsmittelhandel gestellt werden. Es würde ihrem ohnehin ramponierten Image schaden, wenn sie zu „Dealern“ besserer Sorte gemacht würden.
Dem Erfolg der Kampagne hat das nicht geschadet. Die Standesvertretung wies in der Vergangenheit wiederholt darauf hin, dass sie mit den Ergebnissen zufrieden sei. Nicht zuletzt gewann die Kampagne diverse Branchenpreise.
Die Doppeldeutigkeit des Begriffs „Dealen“ hat sich nun auch der CDU-Bundestagsabgeordnete Philipp Amthor zu Nutze gemacht. In einem kurzen, in den sozialen Medien geteilten Clip macht er deutlich, dass er und seine Partei die Vor-Ort-Apotheken unterstützen.
Der 32-jährige Amthor sitzt seit 2017 für seinen Wahlkreis Mecklenburgische Seenplatte I – Vorpommern-Greifswald II im Bundestag. Seit vergangenem Jahr ist er Generalsekretär der CDU Mecklenburg-Vorpommern.
2020 geriet seine Lobbytätigkeit für das KI-Unternehmen „Augustus Intelligence“ in den Fokus der Berichterstattung. Das Start-up ging 2021 in den USA in Insolvenz. 2023 klagte der Insolvenzverwalter gegen ehemalige Verantwortliche, laut Medienberichten auch gegen den früheren Aufsichtsrat Amthor. Über den Stand des Prozesses ist derzeit nichts bekannt.
„Philipps Programm Präsi“
Der Clip zu den Apotheken ist Teil des Formats „Philipps Programm Präsi“. Amthor präsentiert darin als einer der reichweitenstärksten CDU-Vertreter Forderungen aus dem Wahlprogramm „in kurzen und prägnanten Videos“, wie es aus dem Büro des Abgeordneten gegenüber der DAZ heißt.
„Haben wir noch Pepps?“ – beginnt der Clip mit einem bekannten Meme aus dem Jahr 2013. Die Situation: Nach einer durchgefeierten Nacht bettelt ein Typ verzweifelt seine Freunde um etwas Amphetamin an.
Die Jugendkultur griff den Slogan „Haben wir noch Pepps“ gerne auf. Aber was wie eine zufällig aufgenommene Szene irgendwo an einer Autoraststätte erscheint, ist letztlich gestellt und Teil einer Miniserie. Einstellungen aus dem Meme durchziehen Amthors gesamten Clip.
„Der richtige Dealer“
„Wenn es mal den etwas härteren Stoff zur Genesung braucht, braucht man dafür den richtigen Dealer“, lautet Amthors erster Satz. Der CDU-Abgeordnete sitzt in einem Kiosk, vor ihm eine Pulle Bier.
Gefilmt wurde im „Team Merz Space“ im Konrad-Adenauer-Haus in Berlin. Es ist der „zentrale Raum der Unterstützerbewegung“ für den CDU-Kanzlerkandidaten, heißt es aus dem Amthor-Büro. Der Kiosk sei ein zentraler Bestandteil des Ortes und werde regelmäßig für den Austausch und als Treffpunkt genutzt.
Lieblingsforderung im CDU-Wahlprogramm
Bei „härterem Stoff“ denke er nicht an „irgendwelche Kriminellen“, stellt Amthor in dem Video klar. Gemeint sind die „für Medikamente so wichtigen Apotheken vor Ort“. Es gehöre zu einer seiner Lieblingsforderungen im Wahlprogramm, dass die Partei sich für deren Stärkung einsetzen will.
Es hängt aber nicht nur mit dem Wahlprogramm zusammen, dass Amthor die Apotheken aufgegriffen hat. Laut Büro geht es auch um seine Erfahrungen im Wahlkreis: „Vor-Ort-Apotheken spielen eine Schlüsselrolle in der Gesundheitsversorgung, vor allem in ländlichen Regionen, wo sie den Zugang zu Medikamenten und pharmazeutischer Beratung sicherstellen.“ Diese Botschaft wollen sie breiter streuen.
Format als Brücke
Das Format schaffe „eine Brücke, um junge Menschen gezielt anzusprechen, sie in politische Diskussionen einzubinden und für die Inhalte des Wahlprogramms zu sensibilisieren“.
Das Bier im Kiosk sei „ein humorvolles Element“, damit werde die Botschaft locker und zugänglich präsentiert. „Ziel ist es, durch kreative Anspielungen und Bezüge zu Popkultur und Memes eine breitere Aufmerksamkeit zu erzeugen“, heißt es zur Erklärung.
Videostatements wünscht sich auch die Abda von den Wahlkreiskandidaten für ihr Portal „Whatis Apo“. Dort sollen sie zeigen, wie sie die Gesundheitsversorgung wieder stabilisieren wollen. Die Frage, ob Amthor den „Haben wir noch Pepps?“-Clip der Standesvertretung als sein Statement für das Portal zur Verfügung stellen wird, ließ sein Büro unbeantwortet.
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ePA-Start mit Vorsicht
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Von Matthias Köhler
Die elektronische Patientenakte (ePA) ist an den Start gegangen. Die Zahl der an der Pilotphase Teilnehmenden ist allerdings überschaubar und der bundesweite Rollout wird wohl nicht schon am 15. Februar beginnen. Dennoch: Nach zwei Jahrzehnten Anlaufzeit verkündete Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) am Mittwoch vergangener Woche: „Der heutige Tag markiert den Beginn einer neuen Epoche“.
Den Anfang machen die Modellregionen Hamburg und Umland, Franken und Nordrhein-Westfalen. Hier testen knapp 300 Zahnarztpraxen, Praxen, Apotheken und Krankenhäuser die neue digitale Anwendung und sammeln Erfahrungen mit der Nutzung, erläuterte Gematik-Geschäftsführer Florian Fuhrmann.
Wie viele Apotheken nehmen teil?
Die Abda spricht von knapp 50 Apotheken in Hamburg und Franken. Laut Apothekerkammer Nordrhein sind 29 Apotheken im Kammerbezirk dabei. In dieser Pilotphase sollen die technische Stabilität des Gesamtsystems geprüft und einzelne Funktionen der ePA getestet werden.
Trotz zuvor öffentlich gewordener Sicherheitsschwachstellen zeigte sich der Deutsche Apothekerverband zuversichtlich, dass durch den neuen Digitalisierungsschritt die Gesundheitsversorgung verbessert werden kann. „Für die Patientinnen und Patienten bringt die ePA mehr Transparenz und Kontrolle über ihre Gesundheitsdaten. In den Apotheken kann die ePA die Datengrundlage und Versorgungsqualität verbessern“, sagte die Vizevorsitzende Anke Rüdinger.
„Apothekerinnen und Apotheker können schließlich mit ihrer Arzneimittelexpertise die medikamentöse Gesamttherapie am besten analysieren und bewerten“, so Rüdinger. Allerdings könne die ePA nur zum Erfolg führen, wenn umfassendes Vertrauen in die Sicherheit bestehe und hohe Nutzerfreundlichkeit gewährleistet werde.
Rollout noch in „dieser Legislaturperiode“
Wann der bundesweite Rollout stattfindet, ist unklar. Am Mittwoch sprach Lauterbach von einem Termin noch in „dieser Legislaturperiode“, was er auf Nachfrage auf März oder April präzisierte. Den Versicherten, die nicht widersprochen haben (rund 5 Prozent haben bislang von diesem Recht Gebrauch gemacht), steht ihre ePA allerdings schon früher zur Verfügung.
Voraussetzung für den bundesweiten Start sind laut Gematik-Geschäftsführer, dass die Software-Lösungen technisch funktionieren und durch Benutzerfreundlichkeit überzeugen. Ein besonderer Fokus liege auf der Sicherheit der Daten. Bereits mit dem Bundesamt für Informationssicherheit (BSI) abgestimmte Maßnahmen müssen vorher fertig umgesetzt sein.
Lauterbach spricht mit Overwiening und Kassen
Lauterbach bestätigte überdies, dass es am Montag vor einer Woche ein Gespräch mit Abda-Vertreter*innen zur ePA gegeben habe. Auch die Kassenseite war dabei. Denn noch immer ist nicht geregelt, wie die Apotheken in die Arbeit mit der ePA eingebunden werden können – auch zur Unterstützung der Versicherten – und wie sie hierfür vergütet werden.
Lauterbach will dies offenbar vorantreiben – doch bei besagtem Termin sei man nicht weitergekommen, erklärte er. „Aber wir bleiben am Ball und würden die Apotheken gerne noch stärker in die Nutzung der ePA einbinden“, versicherte er.
Auch wenn der Minister wiederholt betonte, dass die Patientenakte sicher ist – längst nicht alle sind überzeugt. So forderten 28 Organisationen Lauterbach in einem offenen Brief auf, rasche Nachbesserungen vor dem Rollout vorzunehmen.
Zweifel an Sicherheit bleiben
Zu den Unterzeichner*innen zählen unter anderem Ärzt*innen, Psycholog*innen, die Deutsche Aidshilfe und verschiedene Patienten- und Verbraucherschutzverbände. „Die Menschen brauchen Gewissheit, dass ihre Gesundheitsdaten in der ePA sicher sind. Die aufgedeckten Sicherheitslücken haben das Vertrauen der Versicherten in die ePA beschädigt“, sagte Michaela Schröder vom Verbraucherzentrale Bundesverband.
Sie bezog sich damit auf die Erkenntnisse der Expert*innen des Chaos-Computer-Club (CCC). Dieser hatte Anfang des Jahres erhebliche Sicherheitslücken offengelegt. Die Unterzeichner begrüßen zwar, dass in der Testphase nun Probleme identifiziert werden können, allerdings müssten auch in den Modellregionen zusätzliche Maßnahmen ergriffen werden, fordern sie.
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Keine Pläne für Skonti-Regelung per Rechtsverordnung
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Von Kirsten Sucker-Sket
Kurz vor Weihnachten wurde noch gemunkelt, ob die rot-grüne Rest-Regierung doch noch eine Änderung der Arzneimittelpreisverordnung anstoßen würde, um die vom Bundesgerichtshof für unzulässig befundenen Großhandelsskonti wieder zuzulassen. Dafür bräuchte sie schließlich keine parlamentarische Mehrheit. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) könnte das erledigen, abgestimmt mit dem Bundesgesundheitsministerium, das eigentlich die Zuständigkeit für die Arzneimittelpreisverordnung übertragen bekommen sollte.
Dieser geplante Zuständigkeitswechsel fiel jedoch dem Ampel-Aus zum Opfer. Die Regelung zur Wiederbelebung der Skonti war schon zuvor mit dem Apotheken-Reformgesetz steckengeblieben – und blieb dennoch in der Diskussion.
Mitte Dezember sagte Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) noch, es gebe mit der Abda vertrauliche Gespräche zu dem Thema, zu denen er sich allerdings nicht weiter äußern wolle. Eine Anfrage unserer Redaktion seinerzeit beim BMWK zu diesem Thema blieb bis heute unbeantwortet.
Christiansen appelliert an Habeck
Mittlerweile hat sich auch der Präsident der Apothekerkammer Schleswig-Holstein, Kai Christiansen, erneut an den Bundeswirtschaftsminister gewandt und an seine Zuständigkeit für die Arzneimittelpreisverordnung erinnert. 2023 zeigte sich Habeck Christiansen gegenüber noch bereit, Änderungen in Angriff zu nehmen – dann verlief die Angelegenheit jedoch im Sand.
Und das hielt Christiansen ihm vergangene Woche in einem neuerlichen Schreiben vor – zumal Habeck derzeit mit Worten wie „Zuversicht“ und „Ein Mensch. Ein Wort“ wirbt. Der Apotheker aus Habecks Wahlkreis hat wenig Zuversicht, dass der Minister zu seinem Wort stehen wird. Dennoch bat er ihn abermals, aktiv zu werden. Zumindest die Folgen des Skontourteils müssten korrigiert werden.
Doch die Chancen schwinden mit jedem Tag, den die Bundestagswahl näherkommt. Minister Lauterbach – wenngleich formal nicht zuständig – erklärte vergangenen Mittwoch bei der Pressekonferenz zur Einführung der ePA auf Nachfrage: „Eine Veränderung der Apothekenpreisverordnung ist zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht geplant.“
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Sanitätshaus scheitert mit Präquali-Verfassungsbeschwerde
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Von Kirsten Sucker-Sket
Mit dem Lieferengpassgesetz (ALBVVG) hatte der Gesetzgeber auch dafür gesorgt, dass Apotheken sich nicht mehr präqualifizieren müssen, ehe sie apothekenübliche Hilfsmittel abgeben. Seit vergangenem April sind sie von diesem Bürokratiemonster befreit. Das hätten sich auch andere gewünscht, die Hilfsmittel abgeben – insbesondere die Sanitätshäuser. Doch für sie blieb die Präquali-Pflicht bestehen.
Das Stolle Sanitätshaus wollte das nicht hinnehmen und legte Verfassungsbeschwerde ein: Der im Grundgesetz verankerte Gleichheitssatz sowie die Berufsfreiheit seien verletzt, wenn nur Apotheken von dieser Pflicht befreit würden, argumentierte Stolle. Geschäftsführer Detlef Möller forderte eine „einheitliche und qualitätssichernde bürokratische Entschlackung bei der Präqualifizierung für alle Leistungserbringer.“
Doch bereits im Dezember hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, die Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung anzunehmen. Bekannt wurde der Beschluss vergangene Woche (Beschluss vom 9. Dezember 2024, Az.: 1 BvR 839/24).
Nicht substantiiert genug argumentiert
Dass eine Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe zur Entscheidung angenommen wird, ist eher die Ausnahme als die Regel. Wer sich in seinen Grundrechten verletzt sieht, muss dies sehr überzeugend und substantiiert vortragen. Auch Stolle konnte mit seinen Prozessbevollmächtigten diesen strengen Anforderungen nicht genügen. Die Beschwerdeführerin habe nicht hinreichend dargelegt, zwischen welchen konkreten Vergleichsgruppen eine Ungleichbehandlung bestehe, heißt es unter anderem im Beschluss. Das Gericht führt auch aus, dass die vom Grundgesetz geschützte Berufsfreiheit grundsätzlich nicht vor Veränderungen der Rahmenbedingungen unternehmerischer Entscheidungen schütze.
Akzeptanz mit Zähneknirschen
Geschäftsführer Möller zeigte sich enttäuscht: Der Beschluss aus Karlsruhe sei eine „Niederlage für uns und für die Branche, da gibt es nichts zu beschönigen“, erklärt er in einem Pressestatement. Für ihn ist die ALBVVG-Regelung nach wie vor ein „Klientelgeschenk an die Apotheker“. Am Ende müsse man die Entscheidung des höchsten deutschen Gerichts aber akzeptieren – immerhin habe man noch einen Rechtsstaat, in dem staatliches Handeln überprüft werden könne.
Auf grundsätzliche Akzeptanz trifft der Beschluss auch bei den Generalsekretären des Interessenverbands „Wir versorgen Deutschland“ (WvD), der sich für die Hilfsmittelversorgung einsetzt. Kirsten Abel und Patrick Grunau bedauern aber, „dass damit der Abbau von Qualitätsstandards in der Hilfsmittelversorgung und der Einstieg in eine Versorgung light verfestigt wird.“ Die künftige Bundesregierung müsse das rasch ändern und die „Wettbewerbsgleichheit in der Hilfsmittelversorgung wiederherstellen“.
DAV begrüßt Entscheidung
Weitaus zufriedener ist der Vorsitzende des Deutschen Apothekerverbands (DAV). Hans-Peter Hubmann kommentierte den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts im ABDA-Newsroom: „Diese Entscheidung ist ausdrücklich zu begrüßen, da sie die wichtige Rolle der Apotheken in der Versorgung der Menschen mit Hilfsmitteln unterstreicht.“
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Entscheidung über Sildenafil
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Der Sachverständigenrat für Verschreibungspflicht entscheidet an diesem Dienstag über die Entlassung von Sildenafil aus der ärztlichen Verschreibungspflicht in die Apothekenpflicht. Sildenafil ist ein bewährter Wirkstoff gegen erektile Dysfunktion und beispielsweise in dem bekannten Arzneimittel „Viagra“ enthalten. Der Verband Pharma Deutschland befürwortet die Entlassung. Damit werde die Autonomie von Patientinnen und Patienten gestärkt. Zudem müssten Betroffene das Mittel dann nicht über illegale Quellen im Internet beschaffen, heißt es in einer Pressemitteilung des Verbands vom Freitag vergangener Woche. In anderen Ländern seien bereits positive Erfahrungen mit dem rezeptfreien Verkauf gesammelt worden. (DAZ)
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Portal „What is Apo“ geht online
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Das Portal „What is Apo“ der Abda ist online gegangen. Kandidatinnen und Kandidaten, die sich in ihrem Wahlkreis für den Sitz im Bundestag bewerben, können dort ein Statement hochladen, wie sie die Gesundheitsversorgung verbessern wollen. Rund 1.500 Kandidaten aus 299 Wahlkreisen wurden laut Abda angefragt. „Auf der Internetseite bieten wir zudem zahlreiche Informationen und leichtverständliche Erklärtexte über die Arzneimittelversorgung an“, so Abda-Kommunikationschef Benjamin Rohrer. Flankiert werde dies über die Social-Media-Kanäle der Abda, „dort werden wir ebenfalls über ausgewählte Statements der Politikerinnen und Politiker informieren“, sagte Rohrer. (DAZ)
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