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Liebe Leserinnen und Leser,
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irgendetwas war von Beginn an faul an der Geschichte, die D-Trust über den „Hackerangriff“ verbreitete. Warum die Daten der Antragssteller von Signatur- und Siegelkarten? Und warum war die Rede von „abgerufen“ aber womöglich nicht „entwendet“?
Der Chaos Computer Club bringt nun etwas Licht ins Dunkel, wie Sie in diesem Update nachlesen können. Was deutlich wird: Hier steht einiges auf dem Spiel. Denn D-Trust gehört zur bundeseigenen Bundesdruckerei. Damit verliert nicht irgendein x-beliebiges Unternehmen seine Glaubwürdigkeit, sondern der Bund.
Und es geht dann auch längst nicht mehr nur um die Digitalisierung des Gesundheitswesens und die elektronische Patientenakte. Denn wie die Bundesdruckerei schreibt, treibt sie „die Digitalisierung der öffentlichen Hand und besonders schutzwürdigen Bereiche der Wirtschaft voran“. Auch dort wird es sicherlich noch die ein oder andere unangenehme Frage nach der Sicherheit der Daten geben.
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Herzliche Grüße, Ihr Matthias Köhler DAZ-Redakteur
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Screenshot: D-Trust-Webseite/DAZ
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CCC: D-Trust-Daten waren nicht angemessen geschützt
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Von Matthias Köhler
Angreifer manipulierten eine Schnittstelle, sie riefen personenbezogene Daten von Antragsstellern von Heilberufsausweisen (HBA) und Security Module Card Typ B (SMC-B) ab. Das erklärte der Vertrauensdienstleister D-Trust noch vergangene Woche zu einem angeblichen Hackerangriff.
Jetzt gibt es eine interessante Wendung in der Geschichte: Die Daten des bundeseigenen Unternehmens der Bundesdruckerei-Gruppe wurden nicht einfach abgerufen, sie standen „ohne angemessenen Schutz“ zugänglich im Netz. Das zumindest behauptete der Chaos Computer Club (CCC) am Freitag vergangener Woche.
Versehen, Inkompetenz und mangelnde Sorgfalt
„Durch eine Kombination aus Versehen, Inkompetenz und mangelnder Sorgfalt hat d(on’t)-trust Daten seiner Kund*innen im Internet veröffentlicht“, heißt es auf der Seite der Sicherheitsforscherinnen und -forscher.
Gegenüber der D-Trust-Version, es habe einen Angriff gegeben, schreibt der CCC: „Die vermutlich unbeabsichtigte Veröffentlichung dieser Daten ist einem Sicherheitsforscher Anfang Januar aufgefallen.“
CCC kritisiert sogenannten Hacker-Paragraphen
Dieser hätte seine Entdeckung nicht öffentlich gemacht, da die Ampel-Koalition „es versäumt hat, Sicherheitsforschung zu entkriminalisieren und die Hacker-Paragraphen abzuschaffen“. Er meldete das Datenleck unmittelbar anonym an den CCC und versicherte die restlose Löschung der Daten.
Der CCC habe das gemeldete Datenleck erst prüfen können, als es bereits beseitigt war. Dies hänge damit zusammen, dass ihm eine sehr hohe Zahl an Meldungen vorliege und diese im Rahmen der ehrenamtlichen Arbeit nicht immer unverzüglich abgearbeitet werden könne.
Mit Verweis auf die Reaktion von D-Trust – also die Erstattung von Strafanzeige – heißt es, dies zeige anschaulich, warum der anonyme Sicherheitsforscher sich lieber an den CCC, als an das Unternehmen gewendet habe.
D-Trust schuldet Erklärung
D-Trust schuldet nun eine Erklärung, „warum überhaupt derart sensible Daten dauerhaft online bereitgehalten und über das Internet zugänglich gemacht wurden“, schreibt der CCC.
Die Pressemitteilung der Hacker greift eine zuvor von D-Trust verbreitete Erklärung auf. In dieser heißt es, man habe vor einem Tag ein Schreiben des CCC erhalten, „in dem der Verein die Verantwortung für den Angriff auf das Antragsportal für Signatur- und Siegelkarten der D-Trust einem ‚anonymen Sicherheitsforscher‘ (sic!) zuschreibt. Dieser hat demnach Anfang Januar unzulässigerweise in mehreren Sitzungen Daten aus dem Antragsbearbeitungssystem entwendet“.
Die Aussagen des CCC würden ausgewertet. D-Trust arbeite weiterhin mit den Sicherheitsbehörden und externen Sicherheitsexperten zusammen.
Der CCC empfiehlt
Die Sicherheitsforscherinnen und -forscher ihrerseits empfehlen angesichts dieser Angelegenheit folgende fünf Konsequenzen:
- D-Trust soll anerkennen, dass die unentschuldbare, peinliche und durch nichts zu rechtfertigende Sicherheitslücke allein in der Verantwortung des selbsternannten „Vorreiters für sichere digitale Identitäten“ liegt.
- Das Unternehmen soll eine Entschuldigung gegenüber Strafverfolgungsbehörden, Aufsichtsbehörden und CCC veröffentlichen „für die missbräuchliche Auslegung des Hacker-Paragraphen. In der Erklärung erkennt d(on’t)-trust an, dass die Daten unter Verletzung von Datenschutzvorgaben und IT-Sicherheitsanforderungen gesammelt und online bereitgestellt wurden“.
- D-Trust soll nicht „in Cyber-Augenwischerei“ investieren, sondern „alle Energie in das Erreichen von Sicherheitsstandards des aktuellen Jahrhunderts“ stecken.
- Ganz allgemein empfiehlt der CCC, die sogenannten Hacker-Parapgraphen abzuschaffen.
- D-Trust soll eine „saftige Summe“ als Strafe zahlen, die der Bundesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit zukommt.
Der Hacker Paragraph
Im Strafgesetzbuch heißt es unter § 202a „Ausspähen von Daten“:
„(1) Wer unbefugt sich oder einem anderen Zugang zu Daten, die nicht für ihn bestimmt und die gegen unberechtigten Zugang besonders gesichert sind, unter Überwindung der Zugangssicherung verschafft, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“
Die Ampel wollte den Paragraphen reformieren. Im November hatte das Justizministerium einen entsprechenden Gesetzentwurf auf den Weg gebracht. Damit sollte die Arbeit von Sicherheitsforscherinnen und -forschern entkriminalisiert werden. Sie sollten nicht mehr nach Computerstrafrecht belangt werden, wenn ihre Handlungen „in der Absicht vorgenommen werden, eine Sicherheitslücke aufzuspüren und zu schließen“.
Im Gegenzug sollte Cyberkriminalität stärker bestraft werden.
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140 Euro mehr für Vollzeit-Apothekenangestellte in Nordrhein
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Von Kirsten Sucker-Sket
Die Verhandlungen zogen sich in die Länge und waren intensiv. Doch seit Mitte Januar steht der neue Gehaltstarifvertrag für Nordrhein: Die Apothekengewerkschaft Adexa und die Tarifgemeinschaft der Apothekenleiter Nordrhein (TGL Nordrhein) konnten sich rückwirkend zum 1. Januar 2025 auf neue Bedingungen einigen. Jetzt ist auch bekannt, was im neuen Vertrag drinsteckt.
Sebastian Berges, 2. Vorsitzender der TGL, kommentierte den Tarifabschluss wie folgt: „Die Einigung steht für eine ausgewogene Lösung, bei der einerseits der Wertschätzung der Mitarbeitenden und andererseits den betriebswirtschaftlichen Zwängen der Apothekenleitungen Rechnung getragen wird.“
Zusätzlicher Sockelbetrag
Insbesondere wurden die monatlichen Gehälter für alle Berufe und Tarifstufen um 140 Euro brutto angehoben – dies gilt für Vollzeitstellen mit einer Arbeitszeit von 40 Stunden pro Woche.
Neben der Gehaltssteigerung wurde eine Neuregelung der Sonderzahlung vereinbart: Die Hälfte der Sonderzahlung wird gleichmäßig auf die zwölf Monate des Kalenderjahres verteilt (1/24 des Monatsgehalts pro Monat), wodurch das monatliche Nettogehalt steigt. Die restliche Hälfte wird wie bisher spätestens mit dem Novembergehalt ausgezahlt.
Die TGL Nordrhein weist darauf hin, dass diese Änderung nicht nur zu höheren monatlichen Zahlungen führt, sondern auch einen positiven Einfluss auf die Berechnung von Mutterschafts-, Elterngeld und Kurzarbeitergeld hat, da diese Leistungen auf Grundlage des Nettogehalts ermittelt werden.
Überdies wurden die Pauschalen für Notdienst und Filialleitung unter Berücksichtigung der Gehaltserhöhung von 140 Euro neu berechnet; auch sie gelten seit Jahresbeginn.
Ausbildungsvergütung auf Bundes-Niveau
Ein Plus gibt es auch bei den Ausbildungsvergütungen für Pharmazeut:innen im Praktikum (PhiP), PTA-Praktikant:innen sowie PKA-Azubis. Sie steigen auf das Niveau des Tarifvertrags zwischen Adexa und ADA (Arbeitgeberverband Deutscher Apotheken), der außer in Nordrhein und Sachsen bundesweit gilt. So erhalten PhiP nun 1100 Euro im Monat, bei PTA-Praktikant:innen sind es 850 Euro. PKA-Azubis erhalten im 1. Jahr 850 Euro, im 2. Jahr 900 Euro und im 3. Jahr 950 Euro. Die Hoffnung der Tarifpartner ist, dass so die Attraktivität des Arbeitsplatzes Apotheke für den Nachwuchs wächst.
Bei Honorarerhöhung wird neu verhandelt
Der neue Tarifvertrag hat eine Laufzeit bis zum 30. Juni 2026. Adexa und TGL Nordrhein haben vereinbart, spätestens im zweiten Halbjahr 2025 mit neuen Verhandlungen zu beginnen, sollte bis dahin eine rechtssichere Honorarerhöhung für die Abgabe von Arzneimitteln erfolgen. In diesem Fall soll ein Anschlussvertrag zum 1. Januar 2026 erarbeitet werden.
Dazu Adexa-Bundesvorstand Andreas May: „In den letzten Monaten haben wir mit Blick auf die Bundestagswahl noch einmal bei allen relevanten Parteien intensiv für eine Stärkung der öffentlichen Apotheken sowie bessere Arbeitsbedingungen für die Apothekenteams geworben. Und wir werden die Verantwortlichen in der künftigen Bundesregierung und im Bundestag beim Wort nehmen!“
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BGH urteilt Ende März über Arzneimittelverkäufe via Amazon-Marktplatz
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Von Kirsten Sucker-Sket
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in der vergangenen Woche erneut über die Frage verhandelt, gegen welche Rechtsvorschriften ein Apotheker möglicherweise verstößt, wenn er über eine Internet-Verkaufsplattform – hier den Amazon-Marktplatz – Arzneimittel vertreibt. Eine Entscheidung will er allerdings erst am 27. März verkünden.
Es geht um die seit Jahren vor Gericht anhängigen Verfahren des Münchener Apothekers Hermann Vogel jr. gegen zwei Kollegen aus Sachsen-Anhalt, die auch den Amazon-Marktplatz für den OTC-Verkauf nutzen. Vogel hält dieses Vorgehen sowohl unter datenschutzrechtlichen als auch unter apotheken-, arzneimittel- und berufsrechtlichen Aspekten für unzulässig.
Wegen der etwaigen Verstöße gegen die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) ging der Streit bis zum Europäischen Gerichtshof. Dieser befand im vergangenen Oktober: Will eine Apotheke Arzneimittel – auch rezeptfreie – über einen Online-Marktplatz verkaufen, müssen Kunden und Kundinnen zuvor ausdrücklich in die Verarbeitung ihrer Daten einwilligen. Denn schon die Bestelldaten sind hochsensible Gesundheitsdaten im Sinne der DSGVO. Darüber hinaus steht auch Mitbewerbern ein Klagerecht zu, wenn sie gegen DSGVO-Verstöße vorgehen wollen.
Mit dieser Segelanweisung sind die beiden Verfahren wieder beim BGH gelandet, der nun das abschließende Urteil fällen muss. Bei den datenschutzrechtlichen Fragen dürfte die Entscheidung durch den EuGH vorgezeichnet sein. Dies soll der Vorsitzende des 1. BGH-Zivilsenats in der Verhandlung in Karlsruhe auch zu erkennen gegeben haben.
Was hingegen die möglichen Verstöße gegen Vorschriften des Arzneimittelgesetzes, des Heilmittelwerbegesetzes, der Apothekenbetriebsordnung und der Berufsordnung für Apotheker betrifft, ist das Urteil weniger absehbar. Da das Urteil nun erst am 27. März verkündet werden soll, kann man spekulieren, dass sich die Richterinnen und Richter vergangene Woche hierzu noch keine abschließende Meinung gebildet hatten. In zwei Monaten wissen wir mehr.
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BVpta kündigt Fördermitgliedern DocMorris und Shop Apotheke
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Von Matthias Köhler
Der Bundesverband PTA steht an der Seite der Apothekerinnen und Apotheker. Das hatte die Vorsitzende Anja Zierath zu verschiedenen Zeitpunkten deutlich gemacht. Beispielsweise bei den Protesten Ende August in Erfurt. Damals sagte sie „Wir wollen unsere Apotheker*innen nicht ersetzen!“ und erteilte den Apotheken ohne Apotheker eine Absage.
Krach gibt es gelegentlich auch. Als die Abda ein Kampagnenvideo online stellte, dass die Konsequenzen der von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) geplanten „Scheinapotheken“ erläutern sollte, forderte der BVpta es zu löschen. Grund: In dem Clip werde auf „polemische Weise“ gezeigt, „was eine PTA laut ApBetrO alles nicht ‚darf‘“.
Versandhändler „nicht mehr tragbar“
Jetzt hat der Verband sich erneut klar an der Seite der Vor-Ort-Apotheken positioniert. Der Vorstand beschloss in seiner Sitzung am 10. Januar, den Fördermitgliedern DocMorris und Shop Apotheke zu kündigen. Für den heutigen Vorstand sei es „nicht mehr tragbar“ sich von „Online Apotheken“ fördern zu lassen.
Es mache einen Unterschied, „ob ein Fördermitglied Produkte über uns bewirbt, oder eine Konkurrenz zur Apotheke vor Ort durch uns ‚beworben‘“ wird. „Dafür haben wir uns im vergangenen Jahr während unserer Amtszeit zu stark für die Apotheke vor Ort positioniert und das aus vollem Herzen!“, schreibt die Vorsitzende Zierath in einem Brief. Man wolle keine Interessenkonflikte. „Unabhängigkeit ist für uns als Berufsverband unablässig“.
Es fehlen jetzt 3600 Euro
Der Fördermitgliedschaftsbeitrag beträgt 1800 Euro. „Unternehmen, die Fördermitglied des BVpta e.V. sind, unterstützen aktiv das Engagement unseres Berufsverbandes in allen wichtigen Belangen!“ schreibt Zierath. Die Vorsitzende spricht mit Blick auf die Kündigung von einem „emotionalen Schritt“. „Rational“ würden nun 3600 Euro fehlen, „ein finanzielles Fiasko“.
Zierath stellt in dem Brief zum Schluss noch einmal klar, dass man sich mit der Entscheidung nicht gegen PTA beim Versandhandel positioniere. Ein Grund dafür, dass PTA aus den Apotheken vor Ort in den Versandhandel abwandern, sei die schlechte Vergütung und fehlende Weiterbildungsmöglichkeiten.
Man wolle dafür zu sorgen, „gemeinsam mit der Politik und Verbündeten, Möglichkeiten zu erschaffen, diesem Trend des Abwanderns entgegenzuwirken und die PTA in der Apotheke vor Ort zu halten“, schreibt Zierath. „Unser Bekenntnis gilt also ununterbrochen der öffentlichen Apotheke!“
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„Ohne Pharma kein Deutschland“
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Von Michael Zantke
Die pharmazeutische Industrie sieht sich mit vielen Herausforderungen konfrontiert. Fachkräftemangel, Lieferengpässe und eine „bröckelnde Infrastruktur“ stellen eine Gefahr für die sichere Arzneimittelversorgung dar, betont der Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie (BPI) in einer Pressemitteilung an diesem Mittwoch. Von der künftigen Bundesregierung fordert der BPI deshalb Sofortmaßnahmen.
Es gab „durchaus richtige Ansätze“
Die Arzneimittelpolitik müsse dringend wieder innovationsfreundlicher werden. Zudem müssten Anreize gesetzt werden, um die Generika-Produktion in Deutschland wieder attraktiver zu machen. Mit dem Arzneimittellieferengpassgesetz (ALBVVG) und dem Medizinforschungsgesetz seien „durchaus richtige Ansätze“ entwickelt worden, heißt es: „Es war richtig, zur Verbesserung der Versorgungslage bei der Preisbildung anzusetzen. Allerdings hätten die Entlastungen nicht nur die medial prominenten Kinderarzneimittel und Antibiotika, sondern alle Arzneimittel der Grundversorgung in den Fokus nehmen sollen.“
Der BPI begrüßte auch die vereinfachten und beschleunigten Genehmigungsverfahren für klinische Prüfungen. Um Forschung in Deutschland attraktiver zu machen, müssten jedoch auch Fehlentwicklungen bei den AMNOG-Leitplanken und Abschlägen bei Kombinationstherapien korrigiert werden.
Unterm Strich brauche es dringend sichere Rahmenbedingungen für Forschung und die industrielle Produktion. „Die neue Bundesregierung muss der Wirtschaft und der Stärkung des Pharmastandorts endlich oberste Priorität einräumen“, sagte der BPI-Hauptgeschäftsführer Dr. Kai Joachimsen.
Pharma Deutschland mit Werbekampagne
Auch Pharma Deutschland fordert die zukünftige Bundesregierung dazu auf, „bessere Rahmenbedingungen für Innovation, Standortsicherung und medizinischen Fortschritt“ zu schaffen. Laut einer Pressemitteilung plant der Verband eine Werbekampagne: „Unsere Kampagne zeigt: Wir sind als Schlüsselindustrie immer auch Jobmotor, Innovationstreiber, Investitionsmotor und Hoffnungsträger für medizinischen Fortschritt. Wir stehen für Wirtschaftswachstum“, sagte die Geschäftsführerin von Pharma Deutschland, Dorothee Brakmann. Die Pharmaindustrie sei nicht nur ein Garant für die Gesundheitsversorgung, sondern auch ein „Eckpfeiler der deutschen Wirtschaft“.
Die Bundestagswahl in einem Monat sieht Brakmann als Chance, dass die Branche ihre Spitzenposition in Forschung, Gesundheitsinnovation und Wirtschaftskraft nicht nur erhalten, sondern auch ausbauen kann. „Ohne Pharma kein Deutschland“, lautet der Leitspruch der Kampagne.
Sie soll sich an politische Entscheidungsträger*innen richten und läuft ab dem 26. Januar in den Internetportalen des Tagesspiegels, des Freitag, der Süddeutschen Zeitung, des Spiegel, der FAZ und anderen Kanälen und diversen Social Media Plattformen.
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Bund spart mit klaren Antworten zu Kosten von Abwasserrichtlinie
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Von Michael Zantke
Die Bundesregierung hat auf eine kleine Anfrage der CDU-CSU-Fraktion zu den Auswirkungen der Europäischen Kommunalabwasserrichtlinie (KARL) nur spärlich geantwortet. Unter anderem wollte die Union wissen, wie viele Gemeinden in Deutschland mit einer Einwohnerzahl zwischen 10.000 und 150.000 Einwohnern eine vierte Reinigungsstufe für Abwässer benötigen, beziehungsweise wie viele als Schadstoff-Risikogebiet eingestuft werden.
Die Bundesregierung verweist in ihrer Antwort auf die Zuständigkeit der Länder: „Eine erste Abfrage bei den Ländern hat ergeben, dass sich derzeitig noch keine belastbaren Zahlen ermitteln lassen, wie viele Kläranlagen nach den Vorgaben der Richtlinie mit einer vierten Reinigungsstufe auszurüsten sind.“
Bis zum 31. Dezember 2030 müssten EU-Mitgliedstaaten Listen mit Gebieten in ihrem Hoheitsgebiet erstellen, „in denen die Konzentration oder Akkumulation von Mikroschadstoffen aus kommunalen Abwasserbehandlungsanlagen ein Risiko für die Umwelt oder die menschliche Gesundheit darstellt“, schreibt die Bundesregierung. Ob innerhalb eines ermittelten Risikogebietes der Ausbau einer Kläranlage nötig wird, hänge vom Entwicklungsstand anderer Anlagen in dem Gebiet ab, sowie von regionalen Gewässergütezielen.
Wie viel kostet der Ausbau?
Für die Antwort auf die Frage nach den kalkulierten Kosten stützt sich die Bundesregierung weiterhin auf Schätzungen des Verbands Kommunaler Unternehmen. Dieser rechnet mit 8,7 Milliarden Euro für den Ausbau bis 2045. Pharmaverbände hatten diese Zahl jedoch als viel zu niedrig angesetzt kritisiert.
Zu den zusätzlich entstehenden Verwaltungskosten für die Umsetzung der Herstellerverantwortung kann die Bundesregierung in ihrem Antwortschreiben aber keine Angaben machen. Die Kosten sollen auf die Kosmetik- und Arzneimittelhersteller „auf der Grundlage der in Verkehr gebrachten Menge und der Gefährlichkeit für das Abwasser“ verteilt werden.
Auswirkungen auf Arzneimittelpreise
Die Union wollte wissen, was die Regierung plant, um einer möglichen Verteuerung von Arzneimitteln und Kosmetikprodukten entgegenzuwirken. Hierzu könne man keine abschließende Aussage treffen, so die Regierung. Es sei jedoch davon auszugehen, „dass die erweiterte Herstellerverantwortung und die damit einhergehenden Kosten auch Auswirkungen auf die Preise von Arzneimitteln haben werden.“
Durch die im vergangenen November vom EU-Parlament beschlossenen Vorschriften müssen zukünftig Kommunen weitere Filterstufen in Kläranlagen nachrüsten. Eine vierte Stufe soll Spurenstoffe, die beispielsweise aus Arzneimitteln und Kosmetika ins Abwasser gelangen, herausfiltern. Arzneimittel- und Kosmetikhersteller sollen mehr als 80 Prozent der dafür anfallenden Kosten übernehmen. Die Pharmabranche ist entsprechend alarmiert.
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Lauterbach: Corona aufarbeiten
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Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach fordert eine Aufarbeitung der Corona-Politik nach der Bundestagswahl. Der SPD-Politiker bezeichnete es im Deutschlandfunk als Fehler, dass dies nicht geschehen sei. Die Aufarbeitung hätte die Ampel-Regierung leisten müssen. Sie bleibe dringend notwendig und müsse unmittelbar nach der Regierungsbildung erfolgen. Dies sei auch notwendig, um bei der Bevölkerung Bereitschaft zur Akzeptanz von Maßnahmen im Fall einer neuen Pandemie zu erreichen. Lauterbach äußerte sich anlässlich der ersten bestätigten Corona-Infektionen in Deutschland vor fünf Jahren. Grundsätzlich wertete der Minister die vorsichtige Politik der Regierung als richtig. „Wir haben ganz klar mehr richtig gemacht.“ Auf eine neue Pandemie sei Deutschland heute auch technisch besser vorbereitet. (dpa/DAZ)
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Groeneveld begrüßt Entbudgetierung
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Der Vorsitzende des Landesapothekerverbands Niedersachsen, Berend Groeneveld begrüßt die Entbudgetierung der Hausärztinnen und Hausärzte. „Doch was nützt es den Patientinnen und Patienten, wenn keine Apotheke mehr in der Nähe sein wird, um sie mit Arzneimitteln zu versorgen?“ Das fragt er in einer Pressemitteilung des Verbands vom Freitag vergangener Woche. Die Restkoalition aus SPD und Grünen hatte in der Woche die Entbudgetierung in die Wege geleitet. Die FDP war mit an Bord. Der Bruch der Koalition hatte zunächst das Ende für das Vorhaben der Ampel bedeutet, das mit dem Gesundheitsversorgungs-stärkungsgesetz (GVSG) umgesetzt werden sollte. Sollte die alte Bundesregierung in ihren letzten Tagen nicht in das Apothekensystem investieren, erwarte man das von der neuen Regierung, so Groeneveld. (DAZ)
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