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Liebe Leserinnen und Leser,
 

 

Gesund.de möchte Patient*innen motivieren, die App zu nutzen und lockt mit einem Rabatt von 30 Prozent. Die Apotheken haben keinen finanziellen Nachteil, gesund.de finanziert den Bonus. Das ist aber nur die eine Seite. Denn Patient*innen und wahrscheinlich auch Politiker*innen ist vermutlich nicht klar, dass am Ende gar nicht die Apotheke den Nachlass gibt. So könnte dadurch nach außen der Eindruck entstehen, dass Apotheken etwas zu verschenken haben. Bei allen Debatten mit der zukünftigen Bundesregierung über eine Erhöhung des Apothekenhonorars ist das sicher nicht hilfreich. Auch wenn es am Ende für die Apotheken gut ist, wenn möglichst viele Menschen über die App bestellen, ist diese Rabattaktion zum jetzigen Zeitpunkt kein gutes Zeichen. 

 
Herzliche Grüße,
Ihre Julia Borsch
DAZ-Chefredakteurin
 
In diesem DAZ-Update lesen Sie:
 
Für App-Nutzer: Gesund.de sponsert Rabatt

Lieferengpässe: Es bleibt kompliziert

E-T-Rezept: Abda gegen Sondervorgaben

Zuspruch für beschlossenes Gesundheitsgesetz

Was kommt nach der Bundestagswahl?

GKV-Arzneimittelausgaben stiegen auch im Dezember

Apotheken zahlten 1,13 Milliarden Euro Kassenabschlag

News-Ticker
 
 
 
 
Für App-Nutzer: Gesund.de sponsert Rabatt
 

Von Julia Borsch

30 Prozent auf den nächsten Einkauf in der Apotheke vor Ort. Damit versucht gesund.de Nutzer*innen dazu zu bringen, die App herunterzuladen und ihre Versichertenkarte mit dieser zu verbinden. Unabhängig von der Einlösung eines E-Rezepts. Den Nachlass gibt es dann auf freiverkäufliche und apothekenpflichtige Produkte, die nicht auf Rezept abgeben werden ab einem Einkaufswert von 30 Euro.  

Auf Nachfrage der DAZ heißt es, gesund.de wolle mit dieser Aktion digital affine Patient*innen gezielt ansprechen und sie motivieren, ihre Gesundheitskarte mit der gesund.de-App zu verbinden. Immer mehr Menschen möchten ihr E-Rezept digital einlösen, heißt es weiter. Die Entwicklung zeige ein starkes Wachstum: Im Dezember 2024 habe die Plattform 115 Prozent mehr Transaktionen mit verschreibungspflichtigen Produkten als im Vorjahresmonat verzeichnet. Gleichzeitig werde man von der Sorge umgetrieben, dass der niederländische Versandhandel zuletzt auch bei verschreibungspflichtigen Produkten an Bedeutung zulege. Eine Sprecherin verweist dabei auf die jüngsten Zahlen der Shop-Apotheke, die den Rx-Marktanteil im 4. Quartal 2024 auf ca. 0,7% ausbauen konnte. Zudem hätte eine Umfrage ergeben, dass sich 62 Prozent der Befragten vorstellen können, E-Rezepte über eine App einzulösen.

Kein Nachteil für Apotheken

Bei aller Notwendigkeit, dem Versandhandel etwas entgegenzusetzen, wirft die Rabattaktion aber fast zwangsläufig die Frage auf, ob Apotheken sich das derzeit leisten können, Rabatte zu geben. Laut gesund.de entsteht den Apotheken dadurch jedoch kein Nachteil. Die Plattform finanziere den Rabatt, wie eine Sprecherin erklärt. Diese Möglichkeit sei auch in den Verträgen zwischen gesund.de und den jeweiligen Partnerapotheken abgebildet. 

Seit dem Start des CardLink-Verfahrens hat gesund.de die Marketingaktivitäten massiv verstärkt und dafür auch einiges an Geld in die Hand genommen, um DocMorris und ShopApotheke nicht nur technologisch die Stirn zu bieten, sondern auch im Marketing. So wurde TV-Werbung zur Primetime geschaltet. Umgesetzt wurde die Werbekampagne mit der Unterstützung der Hamburger Werbeagentur Jung von Matt, die unter anderem für ihre Kampagnen für die Autovermietung Sixt bekannt ist.  

„Gruß“ an Günther Jauch

Zudem zielte gesund.de auf das Shop-Apotheke-Testimonial Günther Jauch und seine Sendung „Wer wird Millionär“ ab. In einer Anzeige wurde die Frage gestellt „Welche Vorteile bietet die Apotheke vor Ort im Vergleich zu Versandhändlern?“. Die Optik war angelehnt an die von „Wer wird Millionär“, allerdings in rot statt in blau. Anders als bei der TV-Sendung waren alle vier Antworten richtig: A: schneller; B: näher; C: persönliche Beratung; D: Nacht- und Notdienst.  

Zum 25-jährigen Jubiläum hatte man sich überdies einen „Gruß“ ausgedacht und eine Variante des gesund.de-CardLink-TV-Spots produziert, in der Günter Jauch für 25 Jahre gute Fragen bei „Wer wird Millionär“ gedankt wird, verbunden mit dem Hinweis am Schluss: „Nicht vergessen: Gute Antworten auf Gesundheitsfragen gibt’s bei 17.288 Apotheken vor Ort.“ 

Motivation auch für Apothekenteams

Doch gesund.de versucht nicht nur die Patient*innen zu motivieren, sondern auch die Apothekenteams. Wertgutscheine winken denen, die bis zum 31. März 2025 zusätzlich 150 Kund*innen gewonnen haben, welche die jeweilige Apotheke als Stammapotheke bei gesund.de hinterlegt haben. Außerdem können die Teammitglieder noch an einer Verlosung teilnehmen, und beispielsweise ein Auto gewinnen. Zusätzlich werden Videos zur Unterstützung bereitgestellt.  

Klar ist:  Die Gesellschafter von gesund.de, der größte ist der Großhändler Phoenix, wollen mit ihren Aktivitäten nicht nur den Apotheken vor Ort helfen, sondern auch irgendwann selber Geld verdienen. Ob die Strategie am Ende trägt, wird sich zeigen. 

 

 
 
 
Lieferengpässe: Es bleibt kompliziert
 
Von Matthias Köhler

Schaut man sich das Abda-Portal „What is Apo“ an, sieht man, dass das Problem der Lieferengpässe in der Politik angekommen ist. Das Portal gibt Wahlkreiskandidatinnen und -kandidaten für den Bundestag die Möglichkeit, ihre Ideen zur Verbesserung der Gesundheitsversorgung vorzustellen.

Die meisten von ihnen wollen sich um die Lieferengpässe kümmern. Die Politikerinnen und Politiker sehen, dass dies nicht nur ein unhaltbarer Zustand für die Bevölkerung ist, sondern auch die Apotheken stark belastet.

Regelmäßiger Kampf

Das zeigt auch die jüngste Apokix-Umfrage aus dem Januar. Demnach stimmen 96 Prozent der befragten Inhaberinnen und Inhaber der Aussage zu, dass sie es regelmäßig mit kurzfristigen und unerwarteten Lieferengpässen zu tun haben. Im Vergleich zur Vorjahresbefragung ist dies eine äußerst leichte Besserung – damals sagten dies 97 Prozent.

Auf der anderen Seite ist die Hoffnung, dass sich etwas bessern wird, sogar gesunken. Vor einem Jahr gingen 93 Prozent der Befragten davon aus, dass sich die Situation nicht entspannen wird. Anfang dieses Jahres sind es sogar 95 Prozent.

Aufgeschlüsselt zeigt sich, dass es dabei vor allem um Rx-Arzneimittel geht. Da sagen 92 Prozent, dass sie stark von Engpässen betroffen sind (Anfang 2024: 97 Prozent). Bei OTC hingegen hat sich die Situation entspannt. Nur noch 20 Prozent sagen, dass es Probleme gibt, während es vor einem Jahr noch 57 waren.

Verbesserung bei einigen Wirkstoffen

Dabei wird deutlich, dass die Zahl der Engpässe, die sich nicht oder kaum ausgleichen lassen, teilweise stark gesunken ist. So etwa bei Antibiotika für Kinder um 37 Prozentpunkte auf immer noch 36 Prozent, bei Antibiotika für Erwachsene um 27 Prozentpunkte auf 17 oder bei Psychopharmaka/Antidepressiva um 24 Prozentpunkte auf 38 Prozent.

Am meisten wird über den Mangel an Diabetes-Arzneimitteln geklagt (57 Prozent). Aber auch hier waren es vor einem Jahr noch 86 Prozent, die sagten, sie können die Engpässe nicht oder kaum ausgleichen.

Verbessert hat sich die Lage aber auch bei Fiebersäften für Kinder. Hier sagten vor einem Jahr noch 15 Prozent, dass sie die Engpässe nicht ausgleichen können, jetzt sind es nur noch zwei Prozent.

Das Problem bleibt

Aber nur weil sich die Situation etwas entspannt hat, heißt das nicht, dass sie gut wäre. Es fehlt weiterhin an Arzneimitteln, um beispielsweise Alzheimer/Demenz, Schilddrüsenprobleme oder Krebs zu behandeln, wie die Umfrage zeigt.

Unverändert stimmen nahezu alle (99 Prozent) Inhaberinnen und Inhaber der Aussage zu, dass Lieferengpässe mit Mehrarbeit verbunden sei. Die Unzufriedenheit der Kundinnen und Kunden bleibt ebenfalls hoch. 60 Prozent der Inhaberinnen und Inhaber sagen, dass diese ihre Stimmung an den Beschäftigten in der Apotheke auslassen (2024: 64 Prozent).

Labor als Alternative?

Die Zahl derjenigen, die sagen, dass mit den Engpässen auch Retaxationen verbunden sind, ist jedoch gesunken. Waren es 2024 noch über die Hälfte der Befragten (54 Prozent), so sind es nun nur noch 40 Prozent.

Gleichzeitig wird nun auch weniger versucht, die Engpässe dadurch zu kompensieren, dass man im eigenen Labor Arzneimittel herstellt. 2024 sagten das noch mehr als ein Viertel der Befragten (26 Prozent), dieses Jahr sind es nur noch 14 Prozent. Dabei ist die Zahl jener gestiegen, die das für wirtschaftlich attraktiv halten, und zwar von sechs auf neun Prozent.

Auch die Dringlichkeitsliste für Kinderarzneimittel des BfArM finden dieses Jahr viele mehr als praktikabel. 2025 gaben das elf Prozent an, vor einem Jahr waren es nur sieben.

Weiterhin kaum Vertrauen in ALBVVG

Mit Blick auf das Lieferengpass-Gesetz (ALBVVG) hingegen hat sich die Haltung der Inhaberinnen und Inhaber kaum geändert. Unverändert sagen 97 Prozent der Befragten, dass die Politik mehr tun muss und das Gesetz nur ein erster Schritt gewesen sein kann.

25 Prozent sagen, dass das Gesetz gut ist, aber nicht genügend umgesetzt wird (2024: 28 Prozent). Ein wenig hat sich die Situation bei den Retaxationen entspannt. 23 Prozent stimmen der Aussage zu (2024: 15 Prozent).

Also: „Das ALBVVG zeigt kurzfristig keine/kaum Wirkung und wird dies auch mittel- oder langfristig nicht“ – dieser Aussage stimmen 70 Prozent zu. Etwas Hoffnung haben elf Prozent, die zwar sagen, dass es bislang kaum Wirkung zeigte, dies aber mittel- oder langfristig tun werde. Nur zwei Prozent haben bislang die Wirkung des Gesetzes gespürt.

Interessante Entwicklung bei Stimmungsindex

Eine interessante Entwicklung ist beim Apothekenkonjunktur-Index zu beobachten. Während der Index zur aktuellen Geschäftslage im Dezember bei einem Jahreshoch von 73,2 Punkten lag, ist er zu Anfang des neuen Jahres wieder auf 58,9 in den Keller gerutscht.

Die Erwartungen bezüglich des kommenden Jahres hingegen sind stark angestiegen. Im Juli vergangenen Jahres lag der Index noch bei einem Rekordtief von 30,9 Punkten und ist dann über die zweite Hälfte des Jahres bis zum Januar auf 54,3 gestiegen. Damit bleibt die Stimmung allerdings weiterhin ziemlich schlecht, bei einem Wert von 100 wäre sie ausgeglichen.

 
 
 
E-T-Rezept: Abda gegen Sondervorgaben
 
Von Kirsten Sucker-Sket

 

Die Abda begrüßt die Umstellung auf das elektronische T-Rezept, aber: „Wir halten es nicht für praktikabel, wenn die Mindestangaben eines T-Rezepts für ein elektronisches Rezept und eine herkömmliche Verschreibung auf einem analogen T-Rezept-Vordruck voneinander abweichen.“ Das geht aus der mittlerweile veröffentlichten Stellungnahme zu den Plänen des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) hervor.

Unsicherheit und Retaxrisiko

Es führe zu Unsicherheiten bei der Prüfung von T-Rezepten in der Apotheke, wenn unterschiedliche Anforderungen bestehen, so die Standesvertretung. Das könne das Retaxrisiko erhöhen und unterliege grundsätzlichen rechtlichen Bedenken.

Als ein Beispiel nennt die Abda das Kreuz bei einer Off-Label-Verordnung: Bei Verordnung mittels Formblatt muss auch ein Kreuz gesetzt werden, wenn die Behandlung innerhalb des zugelassenen Anwendungsgebiets erfolgt.

„Dies macht keinen Sinn, führt zu zusätzlichem Aufwand in den Arztpraxen und den Apotheken und erscheint nicht erforderlich, da die Verordnungsbegründung anführt, dass in der Praxis eine off-Label-Anwendung in weniger als 1,5% der Fälle erfolgt“, schreibt die Abda. Besser wäre aus ihrer Sicht, stets nur das Kreuz setzen zu müssen, wenn ausnahmsweise eine Anwendung außerhalb der zugelassenen Anwendung erfolgen soll.

Der Begriff „gebärfähige Frau“

Auch am Begriff „gebärfähige Frau“ stört sich die Standesvertretung. Zum einen sei der verschreibende Arzt damit stets verpflichtet, eine diagnostische Feststellung der Gebärfähigkeit vorzunehmen. Zudem hat die Abda auch hier kein Verständnis für eine unterschiedliche Behandlung von Formblättern und E-Rezepten. Nur bei der elektronischen Verordnung müsse der Arzt Angaben zur Reichdauer und dazu zu machen, ob es sich um eine Verschreibung für eine gebärfähige Frau handelt.

Ob eine Verordnung T-Rezept-pflichtiger Arzneimittel medizinisch indiziert ist, sei eine ärztliche Entscheidung. Erforderlichenfalls hätten Ärztinnen und Ärzte im Zuge dieser Entscheidung Schwangerschafts-Präventionsprogramme durchzuführen. „Sollte es der Verordnungsgeber für erforderlich erachten, dass hinsichtlich der Durchführung dieser Präventionsprogramme vor der Abgabe entsprechender verordneter Arzneimittel ein Vier-Augen-Prinzip in der Apotheke greift, halten wir es für sachgerecht, dass diese Erfordernis unabhängig davon zu prüfen ist, ob es sich um eine Verordnung auf einem Papierrezept oder einem E-Rezept handelt.“

Ein weiterer Abda-Wunsch

Darüber hinaus hält es die Abda für erforderlich, die Regelungen der Arzneimittelverschreibungsverordnung weiter an die durch die Einführung des E-Rezepts geänderten Rahmenbedingungen anzupassen. Insbesondere sei es nicht mehr nötig, gesonderte Vorgaben zur Berufsbezeichnung der verschreibenden Person zu machen. E-Rezepte könnten durch das Erfordernis eines elektronischen Heilberufsausweises ohnehin nur von Ärzten oder Zahnärzten ausgestellt werden. Die Abda regt daher an, § 2 AMVV dergestalt anzupassen, dass insbesondere die Angaben nach § 2 Absatz 1 Nummer 1 AMVV nur für nicht elektronische Verschreibungen erforderlich bleiben.

Das BMG hatte den Verordnungsentwurf für eine Änderung der Arzneimittelverschreibungsverordnung (AMVV), in dem die Vorgaben für das T-Rezept präzisiert werden, im vergangenen Herbst vorgelegt.

 
 
Zuspruch für beschlossenes Gesundheitsgesetz
 

Von Michael Zantke

Die scheidende Bundesregierung konnte nun doch noch kurz vor der bevorstehenden Bundestagswahl ein letztes Gesundheitsgesetz auf den Weg bringen. In der Nacht zum 31. Januar wurde das Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz (GVSG) im Bundestag mit Unterstützung der FDP verabschiedet. Apotheken und Sanitätshäuser können sich über eine Fristverlängerung für die Erstattungsfähigkeit bestimmter Wundauflagen freuen.

Wer gehofft hatte, das Gesetz könnte auch noch genutzt werden, um Skonti wieder zuzulassen, wurde allerdings enttäuscht. Auch die angedachte Verschiebung der Zuständigkeit für die Arzneimittelpreisverordnung und damit die Apothekenhonorierung vom Bundeswirtschaftsministerium ins Bundesgesundheitsministerium lässt weiter auf sich warten.

Wundversorgung

Der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) zeigte sich erfreut über das im Bundestag verabschiedete Gesetz. Vor allem die Verlängerung der Übergangsfrist für die Erstattungsfähigkeit von „sonstigen Produkten zur Wunderversorgung“ wurde von BVMed-Geschäftsführer und Vorstandsmitglied Dr. Marc-Pierre Möll begrüßt. „Mit der gesetzlichen Fristverlängerung entsteht Klarheit bei den Versorgenden, Apotheken sowie Krankenkassen zum Thema Wundversorgung.“

Nachdem am 2. Dezember 2024 die ursprüngliche Frist für den Nutzennachweis für die „sonstigen Produkte zur Wundbehandlung“ ausgelaufen war, stand die Erstattungsfähigkeit auf der Kippe. Durch den Bruch der Ampel-Koalition konnte eine zu dem Thema geplante Gesetzesänderung nicht mehr umgesetzt werden. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hatte damals den Krankenkassen empfohlen, bis zum 2. März weiterhin die strittigen Wundauflagen zu erstatten.

Nun wurde im Rahmen des GVSG eine Fristverlängerung für die zu erbringende Nutzenbewertung der Wundauflagen durch den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) bis zum 2. Dezember 2025 beschlossen. „Es ist daher gut, dass die Politik den dringenden Handlungsbedarf erkannt hat und eine gesetzliche Fristverlängerung in den letzten Verhandlungen dieser Legislaturperiode beschlossen hat“, sagte Möll. Allerdings dränge die Zeit, der G-BA müsse zügig eine Nutzenbewertung vornehmen, mahnte der BVMed.

Auch der Bundesverband der Kinder- und Jugendärzt*innen (BVKJ) begrüßte die Fristverlängerung für die Wundversorgungs-Erstattung. Allerdings sei es dringend nötig, „endlich eine dauerhafte Lösung zu schaffen, die langfristige Rechtssicherheit bietet, bevor die Frist erneut ausläuft“, sagte der Präsident des BVKJ, Michael Hubmann.

Entbudgetierung der Hausärzte

Der Spitzenverband der Fachärztinnen und Fachärzte (SpiFa) lobte die im GVSG beschlossene Entbudgetierung der Hausärzt*innen. Der Verband wies auch darauf hin, dass durch die beschlossene Honorarneuregelung zusätzliche Ausgaben im unteren dreistelligen Millionenbetrag jährlich bereitgestellt werden sollen.

Die Politik habe hier ihr Wort gehalten, heißt es: „Insbesondere ist dies der FDP zu verdanken, die die hausärztliche Entbudgetierung auch nach dem Zusammenbruch der Ampel-Koalition weiter vorangetrieben hat.“ In der kommenden Legislatur müsse nun auch die Entbudgetierung der Fachärzt*innen anvisiert werden.

Auch die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) sieht in der beschlossenen Entbudgetierung einen „ersten Lichtblick“. Allerdings erwartet die KBV, dass die Umsetzung nicht einfach wird, da der verabschiedete Gesetzesentwurf „weiterhin die bekannten Schwachstellen“ aufweise.

Bereits vor der Abstimmung des abgespeckten GVSG im Bundestag hatte der GKV-Spitzenverband am Donnerstag den Gesetzesentwurf kritisiert. „Mit der Gießkanne“ würden nun zusätzliche Gelder ausgeschüttet, ohne dass zusätzliche Leistungen erbracht würden, sagte die stellvertretende Vorstandsvorsitzende des GKV-Spitzenverbandes, Stefanie Stoff-Ahnis.

„Dieses Gesetz ist so aufgebaut, dass die Hausärzte garantiert 400 Millionen Euro Honorar zusätzlich bekommen, selbst wenn es keinen einzigen zusätzlichen Arzttermin gibt“, so Stoff-Ahnis. Eine bessere Versorgung in benachteiligten Regionen könne so nicht erreicht werden – wirksame Steuerungsmechanismen fehlten.

Den verantwortlichen Politiker*innen sei der Ernst der Lage nicht bewusst: „Für 75 Millionen gesetzlich Versicherte sind die Krankenkassenbeiträge auf ein Rekordniveau gestiegen, und die Politik reagiert darauf mit einer zusätzlichen Honorarerhöhung für Hausärzte.“

Hilfsmittel für Menschen mit Behinderung

Auch für Menschen mit Behinderung verheißt das neu beschlossene Gesetz Verbesserungen. Versicherte, die sich zur Behandlung in einem Sozialpädiatrischen Zentrum (SPZ) oder einem Medizinischen Zentrum für Erwachsene mit Behinderungen (MZEB) befinden, haben durch die Neuregelung vereinfachten Zugang zu Hilfsmitteln, wie Gehhilfen oder Sprechmittel.

Das begrüßten der Sozialverband VdK, der BVKJ und auch der SPD-Gesundheitsexperte Dirk Heidenblut: „Es ist längst überfällig, bestehende Barrieren bei der Hilfsmittelversorgung für Menschen mit Behinderung abzubauen. Der beschleunigte Zugang zu Hilfsmitteln wie Gehhilfen oder Sprachmittel ist insbesondere für Kinder und Jugendliche in ihrer Wachstums- und Entwicklungsphase enorm wichtig“, sagte Heidenblut.

Erleichterter Zugang zu Notfallkontrazeptiva

Auch der erweiterte Anspruch auf Notfallkontrazeptiva wurde von verschiedenen Seiten begrüßt. Bisher wurden diese erst mit vollendetem 22. Lebensjahr von den Kassen getragen – nun fällt die Altersgrenze weg. Damit steht auch jüngeren Frauen und Mädchen ein kostenfreier Zugang offen, wenn es Hinweise auf sexuellen Missbrauch gibt.

 
 
Was kommt nach der Bundestagswahl?
 
Von Matthias Köhler

Der neue Abda-Präsident Thomas Preis sagte unumwunden, es sei „schwierig“ mit der Zuversicht. Die Bundestagsabgeordneten Matthias Mieves (SPD), Tino Sorge (CDU) und Andrew Ullmann (FDP) hatten zuvor teils wohlklingende Pläne bezüglich der Apotheken für die kommende Legislatur skizziert, aber was bleibt davon nach den Wahlen – hierauf bezog sich Preis‘ Skepsis.

Wie kann das Apothekensterben gestoppt werden? Warum Telepharmazie? Und was ist eigentlich mit dem Versandhandel? Das waren die Themen, die am 29. Januar im Apothekenhaus in Berlin verhandelt wurden.

Eingkeit bei großer Bedeutung der Apotheken

Die Politiker betonten dabei die Bedeutung der Apotheken für die flächendeckende Gesundheitsversorgung in Deutschland. Sie waren sich einig, dass für deren Erhalt die Rahmenbedingungen für die Apotheken verbessert werden müssen.

Mieves erklärte, ihm seien drei Punkte wichtig: Die Vergütung müsse adäquat aufgestellt werden, man müsse den Apothekenteams die Arbeit erleichtern und den Rahmen für neue Leistungen der Apotheken schaffen.

Sorge: Soforthilfe wird kommen

Sorge hielt dem entgegen, dass man dies auch schon in den vergangenen drei Jahren hätte tun können. Er sagte, mit der Union würde es einen neuen Politikstil geben, es sei „immer sinnvoll miteinander zu reden“. Aber an das Apothekenfixum müsse man „auch ran“.

Eine von Preis geforderte Soforthilfe stellte der CDU-Abgeordnete in Aussicht, sollte seine Partei mit der nötigen Mehrheit im kommenden Bundestag vertreten sein. Er wolle weg davon, dass immer gesagt wird, es gebe kein Geld. Man müsse anerkennen, dass die Gesellschaft immer älter werde und es könne nicht sein, dass das nicht mehr Geld kosten dürfe.

An dieser Stelle wiederum fragte Ullmann Sorge, was die Minister Jens Spahn oder Hermann Gröhe geschafft hätten. „Wir reden von Versprechungen“, sagte er. „Bevor wir Geld verteilen, muss es erst einmal erwirtschaftet werden. Er sieht dabei Möglichkeiten, das Gesundheitssystem effizienter zu machen und dadurch Geld einzusparen.

Honorardynamisierung, GKV-Verhandlungen und Leitplanken

Mit Blick auf das Honorar war sich das Podium einig, dass es hier eine Dynamisierung geben müsse. Preis erläuterte seine Bedenken bezüglich der Verhandlungen mit den Kassen und forderte „Leitplanken“. Mieves hielt dem entgegen, dass die Politik keine strengen Vorgaben machen könne, da am Ende alles bezahlbar bleiben müsse.

Zu den Möglichkeiten von Telepharmazie stellte Ullmann klar, dass dies Videokonferenzberatung zwischen Patient und Pharmazeut sei. Sorge erklärte, die Telepharmazie müsse kommen, wenn man es mit der Digitalisierung ernst meine.

Mieves betonte, dass die Telepharmazie eine Möglichkeit sei, die Arbeit zu erleichtern. Man brauche Vorschläge aus der Apothekerschaft, wie die Apotheke auch für Absolventen wieder ein attraktiver Arbeitsplatz werden könne.

 
 
GKV-Arzneimittelausgaben stiegen auch im Dezember
 
Von Deutsche Apotheker Zeitung

Die Arzneimittelausgaben der GKV stiegen im vergangenen Jahr um 9,7 Prozent auf 53,7 Milliarden Euro. Die Zahl der verschriebenen Arzneimittel hingegen stieg nur um 1,6 Prozent. 

Für den Dezember ergibt sich aus den Zahlen des Deutschen Apothekerverbands (DAV) eine Steigerung der Ausgaben für Arzneimittel um 6,9 Prozent gegenüber dem Vorjahresmonat. Die Zahl der abgegebenen Packungen sank jedoch um 4,2 Prozent. Der DAV weist darauf hin, dass der Dezember 2024 einen Arbeitstag weniger hatte als 2023.

Umstellung auf das E-Rezept

Die Zahl der Rezepte erhöhte sich gegenüber dem Vorjahr um 33,9 Prozent, die Zahl der verschriebenen Packungen nur um 1,6 Prozent. Das hängt mit der Umstellung auf das E-Rezept zusammen. Auf diesen kann nur eine Verordnung festgehalten werden, auf den Muster-16-Verordnungen waren es bis zu drei.

Laut Gematik wurden im Jahresverlauf 522 Millionen E-Rezepte eingelöst, wie der DAV schreibt. Das entspricht etwa 82 Prozent aller GKV-Rezepte und 69 Prozent aller GKV-Packungen.

Anstieg bei Impfstoff-Ausgaben

Die GKV-Ausgaben für Impfstoffe sind im Dezember 2024 um 16,3 Prozent gegenüber dem Vorjahresmonat angestiegen. Im gesamten Zeitraum Januar bis Dezember 2024 ergibt sich ein Zuwachs von 5,8 Prozent. Der DAV führt dies vorrangig auf die Gruppe der Pneumokokken-Impfstoffe zurück.

Die Einsparungen durch Rabattverträge sind in den Zahlen nicht berücksichtigt. Für das erste bis dritte Quartal 2024 belaufen sich die Einsparungen aus Rabattverträgen laut DAV gemäß den vorläufigen Rechnungsergebnissen auf über 4,5 Mrd. Euro, das sind rund 7 Prozent mehr als im Vorjahreszeitraum.

 
 
Apotheken zahlten 1,13 Milliarden Euro Kassenabschlag
 
Von Deutsche Apotheker Zeitung

Die Apotheken haben im vergangenen Jahr 1,13 Milliarden Euro Abschlag an die Kassen abgeführt. Das geht aus einer Pressemitteilung der Abda von diesem Donnerstag hervor. Die Daten gehen auf die aktuellen Berechnungen des Deutschen Apothekerverbands (DAV) zurück.

Durch den erhöhten Abschlag von 2 Euro brachten die Apotheken demnach in dem zweijährigen Zeitraum vom 1. Februar 2023 bis 31. Januar 2025 zusätzlich rund 310 Millionen Euro (inklusive Mehrwertsteuer) auf. Am 1. Februar sank der Abschlag wieder von 2 Euro auf die ursprünglichen 1,77 Euro

Ausgaben für Arzneimittel um 9,7 Prozent gestiegen

Dabei sind die Ausgaben der GKV für Arzneimittel (ohne Impfstoffe) um ganze 9,7 Prozent auf 53,7 Milliarden Euro gestiegen. Gleichzeitig ist jedoch die Zahl der verschriebenen GKV-Arzneimittel laut DAV im Jahr 2024 nur um 1,6 Prozent auf 760 Millionen gestiegen. „Unsere Daten belegen, dass die Krankenkassen immer mehr Geld für fast dieselbe Menge von verordneten Arzneimitteln ausgeben“, sagte der DAV-Vorsitzende Hans-Peter Hubmann.

„Ganz nüchtern betrachtet bedeutet das, dass neue und bessere Medikamente oft teurer sind – und die Ärztinnen und Ärzte ihre Patientinnen und Patienten am therapeutischen Fortschritt teilhaben lassen wollen“, das sei auch richtig so, erklärte Hubmann.

An Apotheken kann man nichts mehr sparen

„Warum dann aber die Apotheken, die zu diesen neuen Therapien beraten müssen, kaputtgespart werden, erschließt sich uns nicht“, sagte der DAV-Vorsitzende. Ein Blick auf die Apothekenzahlen reiche aus, um zu sehen, „dass man an den Apotheken schlichtweg nichts mehr sparen kann in Zukunft“.

Hubmann forderte, dass das Honorar von der neuen Bundesregierung erhöht und dynamisiert wird, „damit nicht noch mehr Apotheken in ihrer Existenz bedroht sind“. Man werde im Bundestagswahlkampf und bei der neuen Bundesregierung Politikerinnen und Politiker daran messen, „wie sie dieses Ziel erreichen“.

 
 
 
News-Ticker
 

Handelskrieg trifft Versorgung

 

Ein Handelskonflikt mit den USA unter Donald Trump würde die deutsche Pharmabranche besonders treffen – und hätte Folgen für die Gesundheitsversorgung hierzulande. Davor warnt der Verband forschender Arzneimittelhersteller (VFA) in einer Analyse, die der Deutschen Presse-Agentur (dpa) vorliegt. Für die exportstarke Pharmaindustrie seien funktionierende internationale Handelsbeziehungen zentral, schreibt VFA-Chefvolkswirt Claus Michelsen darin. „Ein Handelskonflikt zwischen der EU und den USA hätte erhebliche Auswirkungen auf die Branche, mit gravierenden Konsequenzen für die Versorgung im Gesundheitswesen und die Beschäftigung in den Unternehmen.“ Unterdessen rät der Arbeitgeberpräsident Rainer Dulger zu Gelassenheit und Selbstbewusstsein im Umgang mit Trump. „Die EU kann wirtschaftlich auf Augenhöhe mit den USA mitspielen“, sagte Dulger der dpa. (dpa/DAZ)

 

Van Almsick wirbt für Dr. Loges

 

Franziska van Almsick ist das neue Werbegesicht von Dr. Loges. Das teilte der Spezialist für apothekenexklusive Phytopharmaka und Nahrungsergänzungsmittel am 30. Januar mit. Die Weltklasse-Schwimmerin sei „mit ihrer offenen und sympathischen Ausstrahlung ab sofort das neue Gesicht für eine Vielzahl von Dr. Loges-Präparaten“, heißt es von dem Unternehmen. Damit wird van Almsick zukünftig in präparatebezogenen Werbe- und Kommunikationsmaßnahmen und natürlich auch in der Apotheke zu sehen sein. Van Almsick ist mehrfache Welt- und Europameisterin. Seit dem Ende ihrer Karriere als Leistungssportlerin ist sie als Expertin im TV zu sehen. Sie ist seit 2010 stellvertretende Aufsichtsratsvorsitzende der Stiftung Deutsche Sporthilfe.
Dr. Loges ist ein naturkundliches Familienunternehmen in zweiter Generation. Das Portfolio umfasst mehr als 70 apothekenexklusive Präparate. 
(DAZ)

Daten von 10.000 Ärzten ausgelesen
 
Beim Datenschutzvorfall des Vertrauensdienstleisters D-Trust sind personenbezogene Daten von mehr als 10.000 Ärztinnen und Ärzten ausgelesen worden. Das zeige einmal mehr, wie wichtig Datensicherheit und Datenschutz im Gesundheitswesen seien, teilte die Ärztekammer Nordrhein mit. Allein dort seien 2000 Mitglieder der Ärztekammer von dem Angriff betroffen gewesen. Wie zahlreiche Landesärztekammern mitteilten, waren in den Bundesländern zwischen 300 und 2100 Ärztinnen und Ärzte betroffen. Der Vorfall ereignete sich nach Angaben von D-Trust bereits am 13. Januar. Der Chaos Computer Club (CCC) teilte mit, dass ein Sicherheitsforscher ohne kriminelle Absicht die Sicherheitslücke gemeldet habe.(dpa/DAZ)
Haftstrafe in Lunapharm-Prozess
 

Im Strafprozess zum Arzneimittel-Skandal um den Brandenburger Pharma- und Großhändler Lunapharm ist die Geschäftsführerin des Unternehmens, Susanne Krautz-Zeitel, zu einer Haftstrafe von drei Jahren und sechs Monaten verurteilt worden.Das Landgericht Potsdam sprach die Angeklagte am 29. Januar wegen des Verstoßes gegen das Arzneimittelgesetz schuldig. Konkret geht es um das Inverkehrbringen gefälschter Medikamente im besonders schweren Fall (da sie mit Gewinnerzielungsabsicht handelte). „Gefälscht“ ist dabei im Rechtssinne zu verstehen und meint, dass die Dokumente zu den Arzneimittellieferungen falsche Angaben enthielten und der Vertriebsweg nicht nachvollziehbar sei. (DAZ)