Liebe Leserinnen und Leser,
 

 

irgendwelche Wettbewerbe, bei denen es darum geht, möglichst viel von etwas in sich hineinzustopfen, sind an sich nichts Neues. Das internationale Hot-Dog-Wettessen beispielweise, das immer am amerikanischen Nationalfeiertag ausgetragen wird, gibt es bereits seit 1916. In Zeiten von Social Media hat das Ganze eine andere Dimension bekommen. Denn heutzutage ist es ein Leichtes, für jede blöde Idee ein Publikum zu finden. Von der harmloseren Schokokuss-Challenge bis hin zur Tide-Pod-Challenge, bei der die Teilnehmer in Wäsche-Pods bissen, finden sich unzählige Wettbewerbe, vor allem auf Tik-Tok.  

Jüngster Trend ist, eine möglichst hohe Dosis Paracetamol zu schlucken und dies zu überleben. Die möglichen Folgen braucht man uns als Apotheker*innen nicht zu erklären. Unvorstellbar, dass Menschen auf so eine Idee kommen.  

Das zeigt einmal mehr, dass man nicht oft genug betonen kann, dass Arzneimittel ein besonderes Gut sind und eben keine normalen Waren, wie Schokoküsse oder Hot-Dogs. Denn die in rauen Mengen zu essen, ist sicher nicht gesundheitsfördernd, aber zumindest nicht tödlich. Anders bei Paracetamol (und übrigens auch den Waschmittel-Pods).  

Herübergeschwappt ist der Trend aus den USA. Dort gibt es Schmerzmittel in 1000er-Packungen in jedem Supermarkt. Die Frage, ob es nicht irgendeinen Zusammenhang zwischen diesem extrem leichten Zugang und der Entstehung solcher Trends gibt, drängt sich geradezu auf.  

 
Herzliche Grüße,
Ihre Julia Borsch
DAZ-Chefredakteurin
 
In diesem DAZ-Update lesen Sie:
 
Novellierung der Approbationsordnung im Wahlprogramm der Grünen

Gematik will Sicherheitslücken schließen

DiGA: Apotheken müssen dabei sein

BfArM erweitert Zugang zu Arzneimitteldaten

BAK warnt vor „Paracetamol-Challenge“

„Abschreckende Wirkung“: Kritik an Merz' ePA-Vorschlag

AOK: Digitale Akten für 26,4 Millionen Versicherte angelegt

News-Ticker
 
 
 
 
Novellierung der Approbationsordnung im Wahlprogramm der Grünen
 

Von Julia Borsch

Die Approbationsordnung für Apotheker ist in die Jahre gekommen.Seit über 20 Jahren ist sie nun in Kraft. Bedenkt man den langen Prozess der Entstehung eines solchen Werks, sind die Inhalte eigentlich noch viel älter. Die Forderung nach einer Novellierung stand zwar von verschiedenen Seiten immer wieder im Raum, wurde aber von der Verantwortlichen stets abgebogen. Das Argument: es drohe die Umstellung vom Staatsexamen auf Bachelor und Master. Stattdessen wurde viel Zeit und Geld in die Erarbeitung des Kompetenz-orientierten Lernzielkatalogs Pharmazie (KLP-P) gesteckt und darauf gesetzt, dass Hochschullehrer diesen dann mit Freude und Freiwilligkeit umsetzen. Durchgesetzt hat er sich nicht.

2019 Prozess eingeleitet

2019 wurde der Prozess der Novellierung seitens der Standesvertretung dann endlich angestoßen. Es wurde von einem eigens dafür einberufenen Runden Tisch ein Positionspapier erarbeitet. 2022 wurde es von der BAK-Mitgliederversammlung verabschiedet. Der Deutsche Apothekertag forderte dann im selben Jahr gemäß einem Antrag des Geschäftsführenden Vorstands den Verordnungsgeber auf, die Approbationsordnung für Apotheker (AAppO) unverzüglich auf der Basis der Ergebnisse des Runden Tisches „Novellierung der Approbationsordnung für Apotheker“ zu überarbeiten. Im Februar 2023 fand ein erstes Gespräch im Bundesgesundheitsministerium (BMG) statt. Im Nachgang sind noch weitere Unterlagen erstellt worden, die das BMG angefordert hatte. Weiter passiert ist aber nichts. Im Ministerium hatte man offensichtlich andere Prioritäten. Auch die notwendige Novellierung der Approbationsordnung für das Medizinstudium geht nicht voran.  

Forderung in Politik angekommen

Die wiederholten Forderungen der Standesvertretung und auch der Hochschullehrer sind aber offensichtlich in der Politik angekommen. So legte die CSU-Landtagsfraktion im Oktober 2024 eine Resolution zur Stärkung der Apotheken vor. Der Bund wird darin aufgefordert, bei seinen Reformüberlegungen für die Apotheken sieben „Fundamentalsätze“ zu beachten. Neben der Anhebung des Apothekenhonorars und Maßnahmen zum Bürokratieabbau findet sich darunter auch die Forderung nach der Novellierung der Approbationsordnung.  

Und auch in das Wahlprogramm der Grünen hat es das Thema geschafft: Sie wollen sich demnach für eine Novellierung der Approbationsordnung einsetzen. Nicht nur für das Pharmazie-, sondern auch fürs Medizinstudium.

Piechotta: Nach der Wahl schnell angehen

Paula Piechotta, Berichterstatterin für Apotheken und Arzneimittel der Grünen Bundestagsfraktion, erklärt dazu auf Nachfrage der DAZ: „Angesichts des zunehmenden Fachkräftemangels im Gesundheitswesen setzen wir uns für eine zügige Novellierung der Approbationsordnung ein, die nach der Bundestagswahl schnell angegangen werden muss.“ 

Im Übrigen sind es nicht nur die Apotheker, die auf ein Update ihre Ausbildung drängen. Druck kommt auch seitens der EU. Bis März 2026 gilt es neue Mindestanforderungen für die Apothekerausbildung umzusetzen, sonst werden in Deutschland erworbene Abschlüsse im EU-Ausland nicht mehr anerkannt. Der Vorschlag des Runden Tisches entspricht den Beteiligten zufolge jedoch den neuen Vorgaben. Obwohl die Zeit drängt, hat das BMG die Sache aber offensichtlich nicht weiter verfolgt.

Novellierung ganz oben auf BAK-Agenda

Der neue BAK-Präsident, Armin Hoffmann, hat sich das Thema Approbationsordnung nun ganz oben auf die Agenda gesetzt. Es könne nicht sein, dass ein Papier, das so intensiv beraten wurde, seit zwei Jahren auf Eis liegt, sagte er im DAZ-Interview. In seinen Augen ist es Wahnsinn, dass solche zukunftsweisenden Projekte brachliegen. Dass es hier weitergehe, werde eine der ersten Forderungen an einen neuen Minister oder eine neue Ministerin im BMG sein. 

 

 
 
 
DiGA: Apotheken müssen dabei sein
 
Von Deutsche Apotheker Zeitung

Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) sind ein innovativer Ansatz im Gesundheitswesen. Das sagen die Apothekerkammer Nordrhein (AKNR) und die Bayerische Landesapothekerkammer (BLAK). Entscheidend sei, „dass diese Innovationen auf soliden pharmazeutischen und medizinischen Grundlagen basieren und verantwortungsvoll eingesetzt werden“, heißt es in der Pressemitteilung der beiden Kammern an diesem Donnerstag.

Die Kammern hatten bereits in den vergangenen Jahren Positionspapiere dazu veröffentlicht. „Aktuelle Entwicklungen im DiGA-Markt deuten trotz guten Nutzenbelegen der DiGAs auf eine Stagnation der Anwenderzahlen hin“, erklärt der Apotheker Marc Kriesten, MB. Er leitet den Ausschuss für Digitalisierung und Telepharmazie der AKNR.

Apotheken müssen berücksichtigt werden

Ein Pilotprojekt der AKNR zeige „eindeutig den Mehrwert der Apotheken im Rahmen der DiGA-Therapien“, sagte Kriesten. „Apotheken müssen daher im Prozess berücksichtigt werden, um so den Patientennutzen und die Adhärenz dieser neuen Therapieoptionen sicherzustellen.“

Die digitale Transformation präge zunehmend das Gesundheitswesen. DiGAs bieten innovative Lösungen, die das Potenzial haben, die Gesundheitsversorgung grundlegend zu verbessern. Apotheken spielen eine entscheidende Rolle bei der Integration dieser Technologien. Sie haben direkten, niederschwelligen Kontakt zu Patientinnen und Patienten und genießen deren Vertrauen.

Mehrwert der Vor-Ort-Apotheken

Andreas Ziegler, Sprecher des Ausschusses für Digitalisierung und Innovation der pharmazeutischen Berufsausübung (DiphaB) der BLAK unterstreicht den wertvollen Beitrag, den Apotheken hier leisten können: „Das Positionspapier der Bayerischen Landesapothekerkammer beschreibt die Chancen und Risiken bei der Versorgung mit Digitalen Therapeutika bzw. Gesundheitsanwendungen. Es veranschaulicht aber insbesondere den Mehrwert, den die Vor-Ort-Apotheke leisten kann, wenn diese hier aktiv mit eingebunden wird: die persönliche Betreuung durch pharmazeutisches Fachpersonal, welches niederschwellig und flächendeckend für die Patientinnen und Patienten erreichbar ist.“

Die beiden Kammern werben dafür, die Versorgung der Patientinnen und Patienten mit digitalen Therapeutika und Gesundheitsanwendungen über Vor-Ort-Apotheken zu fördern. „Durch die Zusammenarbeit der lokalen Gesundheitsnetzwerke kann schlussendlich die Therapietreue der Patientinnen und Patienten verbessert werden“, heißt es in der Pressemitteilung.

 
 
 
Gematik will Sicherheitslücken schließen
 
Von Michael Zantke

Die Gematik will mit einem neuen Maßnahmenkatalog die Sicherheit der elektronischen Patientenakte (ePA) vor unerlaubten Zugriffen erhöhen. Im Dezember hatten IT-Sicherheitsexperten bei der Tagung des Chaos Computer Club (CCC) Schwachstellen beim Zugriff zur elektronischen Patientenakte offengelegt.

Zwar schätzt die Gematik die Möglichkeit, dass die identifizierten Sicherheitslücken tatsächlich von Angreifern ausgenutzt werden können, als gering ein, dennoch wurden Maßnahmen angekündigt, um die Schwachstellen zu beheben. Am Dienstag informierte die Apothekerkammer Berlin über die erweiterten Sicherungsmaßnahmen. Demnach müssen diese „dezentral von verschiedenen Parteien im Gesundheitssystem“ umgesetzt werden – auch von den Apotheken.

Zusätzliche Sicherheitsanforderungen:
  1. Keine Weitergabe und kein Weiterverkauf von Hardware, die für den TI-Zugang benötigt wird, beispielsweise Konnektoren oder Kartenterminals
  2. Keine Weitergabe von Heilberufsausweisen (HBA) und SMC-B-Ausweisen sowie dazugehörigen PIN
  3. „Dienstleister vor Ort“ (DVO) müssen vertrauenswürdig sein. Unberechtigte Zugriffe auf die TI durch DVO müssen ausgeschlossen werden
  4. Systeme müssen auf dem aktuellen Stand gehalten werden

Der CCC konnte zuvor nachweisen, dass es „mit wenig Aufwand“ möglich ist, gültige Heilberufs- und Institutionenausweise sowie Gesundheitskarten Dritter zu beschaffen. Zudem sei es möglich, Zugriffs-Token für die Patientenakten beliebiger elektronischer Patientenakten zu erstellen.

Bereits zum Jahresbeginn hatte die Gematik daraufhin angekündigt, mit zusätzlichen Maßnahmen verhindern zu wollen, dass Ausweisdaten missbräuchlich verwendet werden. Zudem sollte die Krankenversichertennummer eine zusätzliche Verschlüsselung erhalten. Monitoring und Anomalie-Erkennung sollten ausgeweitet werden, hieß es.

Mangelnde Sorgfalt der Dienstleister

Dennoch konnte ein Hackerangriff auf den Vertrauensdienstleister D-Trust Mitte Januar nicht verhindert werden – ausgerechnet zum Start der ePA-Pilotphase in ausgewählten Regionen. Bei dem Angriff wurden personenbezogene Daten von Antragstellern von HBA und SMC-B abgerufen. Wie sich kurze Zeit später herausstellte, handelte es sich bei dem unerlaubten Zugriff weniger um eine Hacker-Attacke als um eine „Kombination aus Versehen, Inkompetenz und mangelnder Sorgfalt“ bei D-Trust, wie der CCC erklärte. Die erforderlichen Zugangsdaten waren einfach im Netz ohne angemessenen Schutz abrufbar, hieß es.

Testphase läuft

Seit dem 15. Januar wird die ePA 3.0 bereits in Modellregionen getestet. Dabei sollen auch die Erkenntnisse über Sicherheitslücken bereits in zusätzliche Sicherungsmaßnahmen eingeflossen sein. Eigentlich sollte bereits am 15. Februar die bundesweite Einführung folgen, allerdings wurde diese vom Bundesgesundheitsministerium wegen der Sicherheitsprobleme zunächst auf den Zeitraum März bis April verschoben. Es bleibt abzuwarten, ob es durch den neuen Maßnahmenkatalog der Gematik gelingen wird, die Sicherheitslücken zu schließen.

 
 

BfArM erweitert Zugang zu Arzneimitteldaten

 
Von Deutsche Apotheker Zeitung

Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) macht ab Mitte Februar den öffentlichen Teil der Arzneimittel­datenbank des Bundes in vollem Umfang zur kostenfreien Recherche frei. Es sei wichtig den Zugang zu Daten, die von Behörden geprüft wurden, zu erleichtern, da im Internet Informationen unterschiedlicher Qualität kursieren, erklärte Michael Horn, Leiter der zuständigen Abteilung im BfArM.

Die Datenbank enthält Informationen zu allen verkehrsfähigen Arzneimitteln in Deutschland seit Inkrafttreten des Arzneimittel­gesetzes im Jahr 1978 sowie zu Arzneimitteln, deren Zulassung oder Registrierung seitdem erloschen ist. Sie ermöglicht Zugriff auf die Arzneimittelhistorie sowie unter anderem vorhandene Fach- und Gebrauchsinformationen, öffentliche Beurteilungs­berichte und Risiko­management­pläne.

Angaben zu Pharmakovigilanzverfahren

Darüber hinaus werden auch Angaben zu Pharmakovigilanz­verfahren veröffentlicht. Zudem weist die Datenbank administrative Daten zu Fertig­arzneimitteln aus, darunter Handelsname, Zulassungs­nummer/-datum und Zulassungs­status, Art des Zulassungs­verfahrens, Angaben zur Verkehrsfähigkeit, Adressen der pharmazeutischen Unternehmen, Darreichungsform, Packungs­größen, Indikationen und die Zusammensetzung.

Bislang konnten schon Daten wie unter anderem Name, Darreichungsform oder Zulassungs­nummer von Arzneimitteln, inklusive Fach- und Gebrauchs­informationen, gebührenfrei recherchiert werden, während weitere Daten gebühren­pflichtig bezogen werden mussten.

Eine Recherche ist über PharmNet.Bund, das Portal für Arzneimittel­informationen des Bundes und der Länder, unter Arzneimittel-Informationssystem möglich.

 
 
BAK warnt vor „Paracetamol-Challenge“
 

Von Deutsche Apotheker Zeitung

Wer schluckt mehr? In den vergangenen Wochen berichteten verschiedene Medien über die sogenannte Paracetamol-Challenge. Bei dem „Trend“ geht es darum, dass sich Jugendliche in den sozialen Medien herausfordern, eine möglichst hohe Dosis Paracetamol zu nehmen.

Verschiedene Verbände aus dem Gesundheitsbereich reagierten bereits. So warnte die Vizepräsidentin der Bundesapothekerkammer, Franziska Scharpf, dass eine Überdosierung zu schweren Leberschäden bis hin zum Leberversagen führen kann. „In schweren Fällen sind Koma, Nierenversagen und sogar ein tödlicher Ausgang möglich.“

Apotheken sind „Verbraucherschützer“

Scharpf weist darauf hin, dass in den Apotheken bei Minderjährigen besonders darauf geachtet wird, wofür das Arzneimittel gekauft wird, man sei „die letzte Kontrollinstanz“. „In Sachen Arzneimittel sind wir die Verbraucherschützer“, so die BAK-Vizepräsidentin.

Auch von Seiten des Verbands Pharma Deutschland wird darauf hingewiesen, dass missbräuchlicher Paracetamol-Konsum die Leber irreparabel schädigen oder zum Tod führen kann.

Zusätzlich bestehe die Gefahr, dass erst 24 bis 48 Stunden nach einer Überdosierung des Arzneimittels Beschwerden auftreten, die auf eine Leberschädigung hinweisen. „Dann kann es für die Anwendung eines Gegenmittels bereits zu spät sein; vielfach hilft dann nur noch eine Lebertransplantation. Apotheken sind dazu angehalten, bei der Abgabe von Paracetamol an Jugendliche besonders wachsam zu sein“, heißt es in einer Pressemitteilung.

 
 

„Abschreckende Wirkung“: Kritik an Merz‘ ePA-Vorschlag

 
Von Matthias Köhler

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) war wenig begeistert: „Gesundheitsdaten dürfen nicht verkauft werden“, schrieb der Minister am 3. Februar auf der Plattform „X“. Wer die ePA nutze, mache das für eine bessere Behandlung, „wer die Daten anonym spendet, hilft der Forschung. Geld darf keine Rolle spielen“.

Kurz zuvor hatte CDU-Kanzlerkandidat Friedrich Merz im Interview mit dem „Redaktionsnetzwerk Deutschland“ die Idee geäußert, Versicherte könnten eine Beitragssenkung von zehn Prozent erhalten, wenn sie ihre „Datenschutzbedenken“ zurückstellen und die ePA „vollumfänglich nutzen“.

„Der Vorteil wäre, dass Datennutzung im Vordergrund stehen würde und wir das System moderner aufstellen könnten“, so Merz. Der CDU-Kanzlerkandidat hatte diese Überlegung bereits zuvor bei einer Wahlkampfveranstaltung vorgestellt.

Kritik von Kassen und Datenschützer

Neben Lauterbach kam auch Kritik von den Kassen und Datenschützern. Vom GKV-Spitzenverband hieß es gegenüber der DAZ: „Grundsätzlich gilt für uns: Datenschutz ist für uns nicht verhandelbar, sondern die Basis der Digitalisierung“. Pressesprecher Florian Lanz hatte bereits an diesem Dienstag gesagt, dass den Kassen 15 Milliarden Euro verloren gehen würden, wenn nur die Hälfte der GKV-Mitglieder die Möglichkeit nutzen würde.

Thüringens Landesdatenschutzbeauftragter Tino Melzer warnte gegenüber der Deutschen Presse-Agentur, dass „Gesundheitsdaten als Ware gehandelt werden“. Die ePA sei ein „vertrauensbildender Raum“ zwischen Versicherten, Leistungserbringern und Forschenden. Merz‘ Vorschlag könnte eine „abschreckende“ oder sogar „diskriminierende“ Wirkung haben.

 
 
AOK: Digitale Akten für 26,4 Millionen Versicherte angelegt
 
Von Thorsten Schüller

Wie der AOK-Bundesverband in einer Presseinformation mitteilte, wurde die persönliche ePA von den technischen Dienstleistern Ernst & Young (EY) und IBM für all jene AOK-Versicherten angelegt, die der Nutzung nicht widersprochen haben. Insgesamt seien seit dem 15. Januar für die Versicherten der elf AOKs knapp 26,4 Millionen digitale Akten angelegt worden. Die Widerspruchsquote liege bei der AOK aktuell bei 3,8 Prozent.

„Mit der Bereitstellung der leeren Akten haben wir noch vor Ablauf der vorgegebenen Frist den ersten entscheidenden Schritt getan“, sagt die Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbandes, Carola Reimann. „Nun gilt es, Arztpraxen, Krankenhäuser und weitere Leistungserbringer sicher anzuschließen und in der praktischen Anwendung der ePA zu trainieren, damit die Akten der Versicherten rasch mit Inhalt gefüllt und sinnvoll zur Verbesserung der Versorgung genutzt werden.“

Nach einer repräsentativen Befragung der AOK im vergangenen Jahr hätten die Versicherten großes Interesse an der Nutzung der Funktionen der elektronischen Patientenakte gezeigt. So konnten sich 77 Prozent vorstellen, über ihre ePA künftig Gesundheitsdaten wie Arztbriefe oder Labordaten einzusehen.

Bundesweiter Rollout voraussichtlich im April

Seit dem 15. Januar 2025 läuft die Pilotphase zur Erprobung der neuen ePA, an der bis zu 300 Arztpraxen, Apotheken und Krankenhäuser in den drei Pilot- und Modellregionen Franken, Hamburg und Nordrhein-Westfalen beteiligt sind. Nach erfolgreich abgeschlossener Pilotierung soll die praktische Anwendung und Befüllung der neuen ePA bundesweit ausgerollt werden. Dies soll nach letzten Informationen aus dem Bundesgesundheitsministerium voraussichtlich im April 2025 der Fall sein.

 
 
 
News-Ticker
 
HAV-Petition vor Übergabe an Politik
 

Die Onlinepetition des Hessischen Apothekerverbands kann noch bis zum morgigen Dienstag unterzeichnet werden. Am Tag darauf, dem Mittwoch, wird die Unterschriftensammlung dann an die hessische CDU-Fraktionsvorsitzende Ines Claus übergeben, wie der Verband mitteilte.

Der Verband hatte die Petition im Juli gestartet und wurde zur erfolgreichsten OpenPetition auf der Plattform. Sie richtet sich an die Politik, um dringende Maßnahmen zur Sicherung der Apothekenlandschaft zu erwirken. Derzeit liegt die Zahl der Unterschriften bei rund 180.000. Zahlreiche Bundestagsabgeordnete haben sich beteiligt. (DAZ)

 

Pharmatechnik und Red kooperieren
 

Die Unternehmen Pharmatechnik und Red arbeiten in Zukunft zusammen, wie sie am 7. Februar mitteilten. Das heißt, dass Kunden von Red Telematik mit der Apothekensoftware Ixos arbeiten können und Ixos-Kunden nun auch über Red Telematik an die TI angeschlossen werden können.

„Durch die Interoperabilität von IXOS und Red Telematik stärken wir die Position der Apotheken vor Ort – denn sie entscheiden nun selbst, wie sie an die Telematikinfrastruktur angeschlossen sein möchten“, erklärte Red-Geschäftsführer, Jochen Brüggemann. Der baldige Ablauf der Konnektorzertifikate biete eine Gelegenheit, die eigene TI-Situation zu prüfen und zu optimieren. (DAZ)