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Liebe Leserinnen und Leser,
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die letzte Woche der Rumpfampel ist angebrochen. Im Gesundheitsbereich hatte Minister Karl Lauterbach (SPD) noch so einiges vor. Daraus wird vorerst nichts. Aber das Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit hat er dann doch noch per Verordnung geschaffen.
Die Reaktionen waren geteilt. Zum einen will sich niemand nachsagen lassen, man wolle Prävention und Gesundheitskommunikation nicht stärken. Zum anderen aber stieß man sich dann doch an der Hauruck-Aktion. Lauterbach hatte alle im Dunkeln darüber gelassen. Neben dem Gesundheitsausschuss eben offensichtlich auch die Mitarbeiter der beiden betroffenen Institute. Wie auch immer. Das war nun mal der Stil, den der Minister seine gesamte Amtszeit über gepflegt hat. Warum hätte er in den letzten Tagen etwas daran ändern sollen?
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Herzliche Grüße, Ihr Matthias Köhler DAZ-Redakteur
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Trotz BGH-Urteil: Douglas und Hoos verteidigen AvP-Vergleich
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Von Christina Grünberg
In einem Urteil vom 6. Februar 2025 erklärt der Bundesgerichtshof (BGH) die Forderungsabtretungen der Leistungserbringer an das Rechenzentrum AvP für nichtig (Az: IX ZR 182/23). Denn das Unternehmen, das im Jahr 2020 Insolvenz anmelden musste, trat diese Forderungen weiter ab an die Banken – ein Vorgehen, das dem Gericht zufolge nicht mit den datenschutzrechtlichen Bestimmungen in § 302 Abs. 2 Satz 3 SGB V vereinbar ist. Die klagende Heil- und Hilfsmittelerbringerin sei somit Inhaberin ihrer Vergütungsansprüche gegenüber den Krankenkassen geblieben und habe Anspruch auf ihren Anteil in Höhe von gut 3.000 Euro an einer Sammelrechnung, die von der betreffenden Krankenkasse gegenüber AvP wegen des zu diesem Zeitpunkt bereits eingeleiteten Insolvenzverfahrens nicht beglichen worden war.
Verunsicherung unter Apothekerinnen und Apothekern
Unter den Apothekerinnen und Apothekern, die ebenfalls von der AvP-Insolvenz betroffen waren, sorgte dieses Urteil für Verunsicherung: War es womöglich ein Fehler, sich zugunsten einer schnellen Auszahlung auf einen Vergleich einzulassen und auf Aussonderungsrechte zu verzichten? Sowohl der Insolvenzverwalter Dr. Jan-Philipp Hoos von der Kanzlei White & Case aus Düsseldorf als auch der Apothekenrechtler Dr. Morton Douglas von der Kanzlei Friedrich Graf von Westphalen aus Freiburg stehen zu dem Vergleich, den sie beide maßgeblich mit ausgehandelt haben.
Denn das Gericht urteilt nur in dieser speziellen Konstellation, in der die Krankenkasse die Sammelrechnung der AvP noch nicht beglichen hatte, zugunsten der Klägerin. Mit der Frage, welche Aussonderungsrechte ihr unter welchen Umständen zustehen, wenn bereits Geld vom Kostenträger an die AvP geflossen ist, muss sich nun erneut das Berufungsgericht befassen. Douglas schätzt die Erfolgschancen gering ein. Denn bei AvP sei das Geld nicht etwa auf separaten Treuhandkonten für jede Apotheke beziehungsweise jeden Leistungserbringer gesammelt worden, sondern es habe eine sogenannte Vermischung stattgefunden. Der BGH hat bereits darauf hingewiesen, dass eine Ersatzaussonderung nach § 48 Satz 2 InsO nur verlangt werden könne, wenn die Einziehung der Forderungen unberechtigt erfolgte und zudem die eingezogenen Beträge noch unterscheidbar in der Masse vorhanden seien. „Das Rechenzentrum war aber trotz der Unwirksamkeit der Klausel zunächst zur Einziehung berechtigt und zudem ist es kaum mehr möglich, das Geld einzelnen Apotheken zuzuordnen“, erläutert er im Gespräch mit der DAZ. Das sei jedoch nötig, um von möglichen Ersatzaussonderungsrechten tatsächlich Gebrauch machen zu können.
Vergleich die bessere Option
Aus wirtschaftlicher Sicht sei der Vergleich, dem das Gros der betroffenen Apotheken zugestimmt hat, daher noch immer die bessere Option. Zum einen vermeiden sie dadurch laut Douglas jahrelange Prozesse, die mit einem nicht zu vernachlässigendem Prozesskostenrisiko behaftet sind. Zum anderen würden die Apotheken selbst bei erfolgreicher Klage nicht signifikant profitieren. „Das Geld wird ja nicht mehr“, gibt Douglas zu bedenken. Dass alle Apotheken 100 Prozent ihrer Forderungen zurückerstattet bekommen, sei allein deswegen schon ausgeschlossen, weil die Insolvenzmasse dafür nicht ausreiche. Zinseffekte, Steuernachzahlungen und andere Faktoren minderten das Plus zusätzlich.
Auch Insolvenzverwalter Hoos bremst die Hoffnungen der Apothekerschaft auf eine umfassende Aussonderung ihrer Forderungen. „Der BGH hat eine Vielzahl der für die behaupteten Aussonderungsrechte relevanten Sachverhalte gerade nicht abschließend entschieden“, betont er gegenüber der DAZ. „Das Urteil deutet vielmehr darauf hin, dass das Gericht Treuhand und Aussonderungsrechte für die Fälle, in denen die Kostenträger bereits vor Antragstellung an die AvP gezahlt hatten (sog. ‚Zahlungsfälle‘), ablehnt.“ Entschieden habe das Gericht lediglich über die Freigabe der noch nicht durch die Kostenträger ausgezahlten Beträge. Die weiteren Urteile des BGH bleiben demnach abzuwarten.
Abschluss verzögert sich
Ob das Urteil des BGH für die Apotheken eine gute Nachricht ist, lässt sich nach Hoos‘ Einschätzung noch nicht beurteilen. „Insbesondere würde eine Abrechnung der entschiedenen Fälle erhebliche Kosten für die Insolvenzmasse verursachen und es ist nicht sicher, ob die Abrechnung praktisch überhaupt möglich ist“, gibt er zu bedenken. Durch die entstehenden Kosten verringerten sich die Insolvenzmasse und auch mögliche Quotenzahlungen an die Gläubiger. „In jedem Fall verzögert sich der Abschluss des Insolvenzverfahrens deutlich.“
Die beiden Anwälte bleiben dabei, dass der vom Insolvenzverwalter mit den Apotheken geschlossene Vergleich insgesamt vorteilhaft ist. „Die Apotheken haben hier an den Geldern aus den oben genannten ‚Zahlungsfällen‘ partizipiert und sehr zügig Geld erhalten“, erinnert Hoos. Und Douglas unterstreicht, dass diese Apotheken immerhin bereits 15,4 Prozent ihrer Forderungen ausgezahlt bekommen haben und nun nochmals einen erheblichen Abschlag erhielten, während die Apotheken, die diesen Weg nicht gewählt hatten, auf absehbare Zeit leer ausgehen werden.
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Schwacher Januar für die Vor-Ort-Apotheken
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Von Thomas Müller-Bohn
Die jüngsten Daten des Apothekenpanels von Insight Health weisen für die Vor-Ort-Apotheken im Januar 3,0 Prozent weniger Rx-Absatz als im Jahr zuvor aus. Dagegen stieg der Rx-Umsatz um 2,6 Prozent, offenbar durch die Hochpreiser. Der OTC-Bereich stagnierte weiterhin.
Die neuen Daten stammen aus der Zeit vom 30. Dezember 2024 bis zum 2. Februar 2025. Sie beschreiben also den Januar und zeigen einen deutlichen Unterschied zum Beginn des vorigen Jahres. Im Jahr 2024 war der Anstieg des Rx-Absatzes die bemerkenswerteste Marktentwicklung bei den Apotheken. Das Plus stammte allerdings aus dem ersten Halbjahr 2024. Inzwischen geht der Rx-Absatz sogar zurück.
3 Prozent weniger Rx-Absatz als 2024
In der Woche des Jahreswechsels sank der Rx-Absatz im Vorjahresvergleich, was teilweise durch die Lage des Neujahrstags zu erklären ist. In der zweiten und dritten Januarwoche stieg der Rx-Absatz, in den beiden folgenden Wochen fiel er, jeweils im Vergleich zum Vorjahr (siehe Abbildung).
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Kumuliert brachten die ersten fünf Wochen des Jahres 3,0 Prozent weniger Rx-Absatz als vor einem Jahr. Beim Rx-Umsatz gab es in der ersten Woche ebenfalls ein tiefes Minus durch Verzerrungen wegen des Neujahrstags. Danach waren die Rx-Umsätze höher als 2024, kumuliert bleiben für die ersten fünf Wochen des Jahres 2,6 Prozent mehr Rx-Umsatz als 2024. Damit präsentiert sich der Januar 2025 schlechter als die langjährige Entwicklung vor 2024, denn der Rx-Absatz stagnierte nicht nur, sondern fiel.
Dass gleichzeitig der Rx-Umsatz stieg, ist durch mehr Hochpreiser zu erklären. Der Umsatzanstieg dürfte daher für die Apotheken mit zunehmenden Schwierigkeiten in der Zwischenfinanzierung verbunden sein und sich nur wenig in den Roherträgen auswirken.
OTC vor Ort schwächer als im Versand
Der kumulierte OTC-Absatz sank in den ersten fünf Wochen um 0,1 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Es herrschte also praktisch Stagnation. Der OTC-Umsatz entwickelte sich weiterhin besser als der OTC-Absatz. Der kumulierte OTC-Umsatz der ersten fünf Wochen war 3,0 Prozent höher als 2024. Offenbar können die Apotheken weiterhin moderate Preissteigerungen im OTC-Bereich durchsetzen.
Im Rückblick auf das Jahr 2024 zeigen die Daten, die Insight Health in Zusammenarbeit mit DatamedIQ erhebt, allerdings eine ungünstige Entwicklung für die Apotheken vor Ort. Der OTC-Absatz ohne Diagnostika sank demnach 2024 in den Vor-Ort-Apotheken um 1,6 Prozent gegenüber dem Vorjahr auf 841 Millionen Einheiten, während er im Versand um 9,8 Prozent auf 266 Millionen Einheiten stieg. Zugleich stieg der OTC-Umsatz vor Ort zwar um 3,0 Prozent gegenüber 2023 auf 10.187 Millionen Euro, im Versand aber um 11,5 Prozent auf 3.518 Millionen Euro.
Demnach ist der OTC-Bereich der Versender zulasten der Vor-Ort-Apotheken gewachsen, und offenbar ist es den Versendern etwas besser als den Vor-Ort-Apotheken gelungen, die Umsätze durch höhere Preise oder den Wechsel zu teureren Artikeln zu steigern.
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Foto: IMAGO / dts Nachrichtenagentur
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E-Medikationsplan erst im März 2026
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Von Matthias Köhler
Der bundesweite Rollout der elektronischen Patientenakte (ePA) für alle wird verschoben. Das teilte das Bundesgesundheitsministerium (BMG) den Gematik-Gesellschaftern mit. Wie die Abda am 10. Januar erklärte, werde der früheste Termin Anfang des zweiten Quartals 2025 sein.
Damit geht einher, dass auch der restliche Zeitplan angepasst wird. Der elektronische Medikationsplan wird erst im März 2026 kommen. Dann steht das „Major Release ePA 3.1.2“ an, das unter anderem die vollständige Umsetzung des digital gestützten Medikationsprozesses (dgMP) enthält.
Im Juli 2025 gibt es das „Zwischen-Release ePA 3.0.5“. Dieses diene vorrangig dazu, das System zu stabilisieren und zu optimieren. Darüber hinaus umfasst es auch den TI-Messenger für die Kommunikation zwischen Leistungserbringenden und Patienten.
Immer wieder Zweifel an pünktlichem Beginn
Vorgesehen war, dass der bundesweite ePA-Rollout Mitte Februar, also einen Monat nach Beginn der Testphase in den Modellregionen, beginnt. In den vergangenen Monaten waren wiederholt Zweifel geäußert worden, dass dieser Zeitplan eingehalten werden kann. Grund hierfür sind unter anderem Sicherheitsbedenken.
Das BMG erklärte, dass die Test- und Einführungsphasen zwischen Aktensystemen und Primärsystemen künftig noch enger aufeinander abgestimmt werden sollen. Die zugrundeliegenden Spezifikationen werden nun durch die Gematik angepasst.
Laut BMG sind für den bundesweiten Rollout zwei Kriterien entscheidend. Sie muss sich in den Modellregionen bewähren. Zudem muss die Sicherheit erhöht werden. Dies werde abgestimmt mit dem Bundesinstitut für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) umgesetzt.
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Lauterbach schafft Gesundheitsinstitut per Erlass
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Von Matthias Köhler
Die Appelle wurden nicht erhört: Am Donnerstag vergangener Woche hat Noch-Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) per Erlass die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) in Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit (BIÖG) umbenannt. Darüber hinaus wurde eine Kooperationsvereinbarung zwischen BIÖG und Robert Koch-Institut unterzeichnet, wie das Bundesgesundheitsministerium (BMG) mitteilte.
„Deutschland muss mehr in Prävention und Gesundheitsaufklärung investieren“, sagte Lauterbach. „Dafür bauen wir das neue Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit auf und verzahnen die wissenschaftliche Expertise des RKI mit der kommunikativen Kompetenz der BZgA.“
Das BIÖG werde das Wissen über gesunde Verhaltensweisen leichtverständlich vermitteln, aber auch selber Daten erheben, analysieren und aufbereiten. Damit würden „wichtige Weichen für eine gesündere Zukunft einer alternden Gesellschaft“ gestellt. Es würden hilfreiche Informationen erarbeitet, wie man das Risiko für Volkskrankheiten wie Krebs, Herzerkrankungen und Demenz minimieren kann.
Kritik an Art und Weise der Gründung
Zwischen den Parteien besteht weitestgehend Konsens, dass die Prävention im Gesundheitsbereich gestärkt werden muss. Aber an der Art und Weise der Gründung des Instituts gab es Kritik. So sprach der gesundheitspolitische Sprecher der Unionsfraktion, Tino Sorge davon, „dass in ordnungspolitisch fragwürdiger Weise spontane Festlegungen getroffen werden, deren Finanzierung völlig offen bleibt“.
Sorge kritisierte den „erneuten Alleingang“ und nannte ihn einen „Schlag ins Gesicht der Beschäftigten“ der BZgA und des RKI. „Am Parlament vorbei versucht Karl Lauterbach, auf den letzten Metern Tatsachen zu schaffen, an denen die Ampel-Koalition bis zum Schluss scheiterte“, sagte Sorge. Der Stil sei „auch Ausdruck der fortdauernden Missachtung gegenüber dem Gesundheitsausschuss des Bundestages“ – Lauterbach hatte diesen nicht in Kenntnis gesetzt. Im Gegenteil: Laut Sorge sei dort noch im Dezember versichert worden, „eine Zerschlagung der Institute sei gerade nicht geplant“.
„Tiefes Misstrauen gegenüber Gesetzgeber“
Auch die FDP-Abgeordnete Kristine Lütke warnt den Minister, jetzt noch Fakten zu schaffen, und das ohne Kenntnisnahme und Beratung im Gesundheitsausschuss. In einem Brief an Lauterbach schreibt die Obfrau im Gesundheitsausschuss, dass das Vorgehen des Ministers „von tiefem Misstrauen gegenüber dem Gesetzgeber“ zeuge. Sie kritisiert, dass „vollkommen unklar“ sei, was in der Kooperationsvereinbarung stehe.
Der Inhalt sei weder Abgeordneten noch den beteiligten Verbänden oder der Öffentlichkeit bekannt. „Das ist ein Vorgehen, das wir noch als Teil der Koalition schon oft erlebt haben müssen“, so Lütke. Wie Sorge kritisiert die FDP-Abgeordnete, dass Lauterbach mit seinem Schritt der neuen Ressortleitung im BMG vorgreife.
Laut BMG sollen die BIÖG und das RKI zukünftig eng im Bereich der öffentlichen Gesundheit zusammenarbeiten und Wissen, Kompetenzen und Strukturen bereitstellen. Sie stimmen sich zu relevanten Gesundheitsthemen und Evaluationskonzepten ab. Das gilt auch für die Kommunikation in nationalen Krisenfällen.
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Was die Parteien den Apotheken versprechen
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Von Matthias Köhler
„Die Parteien fordern die Stärkung der Apotheken bereits in ihren Wahlprogrammen“, sagte Abda-Präsident Thomas Preis. „Und auch in den Antworten auf unsere Wahlprüfsteine stellen sie klar, dass die Apotheken als unverzichtbare Säule der Primärversorgung stabilisiert werden müssen.“
Sechs Fragen hatte die Standesvertretung an SPD, CDU/CSU, Bündnis 90/Die Grünen, FDP und Linke gesendet. Sie drehen sich unter anderem um die Frage der Soforthilfe, die Rolle der Apotheken in der lokalen Gesundheitsversorgung und die Problemfelder Bürokratie und Fachkräftemangel.
CDU will an Bürokratie ran
So weist die Union beispielsweise mit Blick auf das Thema Bürokratie darauf hin, dass sie bereits mit Blick auf das Lieferengpassgesetz 2023 festgestellt hatte, dass das Problem der Nullretaxationen bestehen bleibe. Da will sie ran und darüber hinaus auch bürokratische Auflagen im Apothekenalltag überprüfen und abbauen.
Die SPD setzt wie Grüne und FDP beim Bürokratieabbau auf Digitalisierung. Wenn es um Fachkräftemangel geht, haben die Sozialdemokraten auch die PTA im Blick. Sie hält es für „wenig wahrscheinlich“, dass der Fachkräftemangel nur mit Apothekerinnen und Apothekern behoben werden kann und hat an dieser Stelle neue Regelungen für PTA im Blick. Beispielsweise soll es eine bundesweite Gebührenfreiheit der Ausbildung und eine „attraktive Ausbildungsmindestvergütung“ geben.
Ausbau der Telepharmazie
Die Grünen sehen bei der Frage nach der Stärkung der flächendeckenden Versorgung neben einer Reform des Apothekenhonorars auch den Ausbau der Telepharmazie als Möglichkeit. Die FDP setzt auf Ambulantisierung. Hier hat sie unter anderem sowohl die Erweiterung des Impfangebots als auch Testmöglichkeiten in Apotheken im Blick.
Die Linke betont, dass sie immer die einzige Partei gewesen ist, die sich konsequent gegen den Versandhandel positioniert hat. Mit Blick auf den Bürokratieabbau bringt sie ein Verbot von Rabattverträgen ins Spiel.
„In den Antworten auf unsere Wahlprüfsteine versprechen zahlreiche Parteien eine wirtschaftliche Stärkung der Apotheken“, sagt Abda-Präsident Preis. „Wir werden die Politikerinnen und Politiker daran erinnern, was sie vor der Wahl angekündigt haben.“ Patientinnen und Patienten bräuchten starke Apotheken, „die ihnen als erste Anlaufstelle im Gesundheitswesen kompetent beiseite stehen“.
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Alle Satzungsänderungen in Kraft getreten
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Von Deutsche Apotheker Zeitung
Zwei Jahre wird evaluiert, dann will man schauen. Das war das Ergebnis der Diskussion in der Abda-Mitgliederversammlung zu einem Änderungsantrag bezüglich der Rücknahme der Entmachtung des Deutschen Apothekertags (DAT) Anfang des Jahres. Vorgesehen ist diese Entmachtung in der Satzungsänderung der Abda im Zuge der Strukturreform, die 2020 noch von Präsident Friedemann Schmidt angestoßen wurde.
Konkret geht es darum, dass die Beschlüsse des DAT nicht mehr verbindlich für das Handeln der Standesvertretung sein sollen, sondern nur „sachgerecht zu berücksichtigen“ sind. Die Verteidiger dieser Änderung argumentierten unter anderem, dass damit nur festgehalten werde, was ohnehin Stand der Dinge sei.
Zu den weiteren Änderungen gehört unter anderem, dass der Abda-Gesamtvorstand in der Regel sechsmal pro Jahr – also häufiger als bisher – tagt. Zudem wurde der Abda-Vorstand von 13 auf sieben Mitglieder verkleinert.
Nachdem die Vereinssatzungen offiziell ins Vereinsregister eingetragen wurden, sind die Satzungsänderungen nun in Kraft getreten. Das meldet die Abda an diesem Dienstag in ihrem Newsroom. Das betrifft sowohl die Abda und den Deutschen Apothekerverband (DAV, 15. Januar) als auch die Bundesapothekerkammer (BAK, 1. Januar). Die Standesvertretung hat nun auch das neue Organigramm veröffentlicht.
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Boehriger: Neuer Deutschland-Chef
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Médard Schoenmaeckers übernimmt zum 1. April 2025 die Position von Fridtjof Traulsen als Vorsitzender der Geschäftsführung der Boehringer Ingelheim Deutschland GmbH. Mit 1,3 Mrd. Euro Jahresumsatz im Jahr 2023 ist Deutschland der drittgrößte Markt des Pharmaunternehmens. Seit 2020 leitet er bei Boehringer Ingelheim die neu aufgestellte Corporate-Affairs-Division. 2023 wurde Schoenmaeckers in den Aufsichtsrat der Boehringer Ingelheim Deutschland GmbH berufen. Der bisherige Deutschland-Geschäftsführer Fridtjof Traulsen kehrt nach Unternehmensangaben an den Boehringer-Standort Biberach zurück, wo er Verantwortung für die Transformation im globalen Biopharma-Produktionsnetzwerk übernimmt. (ts)
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Ude schließt Proteste nicht aus
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Die Landesapothekerkammer Hessen schließt weitere Proteste wie im vergangenen Jahr nicht aus. „Was wir uns wünschen würden, sind zwei Dinge“, sagte der neue Präsident, Christian Ude, der Deutschen Presse-Agentur. Das eine sei eine wirtschaftlich zeitgemäße Honorierung – nicht mehr wie vor 20 Jahren. Das andere sei die Einbindung in die Entwicklung der Apotheke der Zukunft. „Unser Berufsstand hat vieles, aber mit Sicherheit keine Ideenlosigkeit“, sagte Ude. Wenn man versuche, irgendwelche Dinge überzustülpen, die nicht zum Ziel führten oder weiter die Strukturen zerstörten, werde man sich mit gezielten Protestmaßnahmen auseinandersetzen müssen. „Das wird gar nicht anders möglich sein.“ (dpa/DAZ)
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