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Liebe Leserinnen und Leser,
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neben den Theorien zum Ursprung des Coronavirus war wohl die genaue Ausgestaltung des Zukunftskonzepts der Abda zuletzt eines der am besten gehüteten Geheimnisse Berlins. Seit vergangener Woche ist nun bekannt, welche Visionen die Standesvertretung für die Apotheken hat (ersteres ist schon vor einer Weile an die Öffentlichkeit gelangt). Positiv zu bewerten ist, dass sich viele der präsentierten Ideen um Arzneimittel drehen und somit die Kernkompetenz der Apotheker*innen in den Fokus stellen. Aber wirklich visionär ist das Papier nicht. Vieles, das sich darin findet, machen Apotheken bereits, es gibt nur kein Geld dafür. Neu wäre immerhin die Möglichkeit, unter bestimmen Umständen Verschreibungspflichtiges ohne Rezept abzugeben. Das wird vermutlich in der Ärzteschaft auf Widerstand stoßen. Hoffentlich zeigt sich die Abda beim Verteidigen ihrer Ideen ein bisschen mutiger als bei der Erarbeitung. Sonst bleiben sie am Ende ein Visiönchen.
Noch ein Hinweis: Wir machen eine Osterpause. Das nächste DAZ-Update erscheint dann am 28. April
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Herzliche Grüße, Ihre Julia Borsch DAZ-Chefredakteurin
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Welche Vision hat die Abda für die öffentliche Apotheke?
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Von Christina Grünberg und Julia Borsch
Bereits seit vielen Jahren fordert die Politik ebenso wie einzelne Standesvertreterinnen und -vertreter, aber auch viele Apothekerinnen und Apotheker in öffentlichen Apotheken, mehr Mut von der Abda zur konzeptionellen Arbeit. Diesem Wunsch kommt man im Apothekerhaus in Berlin nun nach: Vergangenen Mittwoch beschloss der Abda-Gesamtvorstand ein Zukunftskonzept. Erarbeitet hat es eine noch von der vorherigen Abda-Präsidentin ins Leben gerufene Taskforce. Erste Details wurden im Herbst auf Versammlungen der Mitgliedsorganisationen bekannt. Dabei wurden auch einzelne Folien aus einem Vorstandstreffen der Abda gezeigt. Offiziell wollte sich die Standesvertretung aber nicht vorab äußern. Der Arbeitsgruppe, die das Konzept ausgetüftelt hat, wurde Stillschweigen verordnet. Doch nun ist die Katze endlich aus dem Sack. Das Papier mit dem Titel „In eine gesunde Zukunft mit der Apotheke“ wurde vergangene Woche in Berlin vorgestellt.
Ziel des Zukunftskonzepts ist es nicht nur, den Apotheken eine Perspektive zu bieten, sondern ausdrücklich auch, der Gesellschaft zu dienen. Im Fokus stehen die Verbesserung der Versorgungssicherheit und der Gesundheitsversorgung der Menschen, die Entlastung von Notdiensten und Arztpraxen sowie die Stärkung des gesellschaftlichen Zusammenhalts. Denn ein gleichberechtigter Zugang aller Bürgerinnen und Bürger zur Gesundheitsversorgung stärke das Vertrauen in das Gesundheitswesen und trage zur gesellschaftlichen Stabilität und Resilienz in Krisenzeiten bei.
Das Konzept unter der Lupe
Im Detail geht es um Folgendes:
- Aut-simile- und Aut-idem-Austausch bei Lieferengpässen: Die Abda möchte die Handlungsfreiheit, die es während der Corona-Pandemie gab, zurückhaben.
- Lücken in der Dauermedikation vermeiden: Im Notfall sollen Patient*innen eine kleine Packung ihrer im Vorfeld bereits ärztlich verordneten Arzneimittel der Dauermedikation in der Apotheke direkt erhalten können.
- Abgabe verschreibungspflichtiger Arzneimittel ohne Rezept: Bei einer definierten Auswahl einfacher akuter Erkrankungen, wie Harnwegsinfekte und Bindehautentzündung, sollen Apotheker*innen nach festgelegten Handlungsempfehlungen auch ohne ärztliches Rezept verschreibungspflichtige Arzneimittel abgeben dürfen
- Versorgung von Kindern: Im Nacht- und Notdienst in den Apotheken sollen Eltern in Akutfällen bestimmte rezeptfreie Arzneimittel auch ohne Verschreibung zulasten der Gesetzlichen Krankenversicherung bekommen können.
- Chronikerversorgung: Für definierte Arzneimittel und Erkrankungen sollen stabil eingestellte Chroniker auf ihr bereits eingelöstes Rezept in der Apotheke eine weitere Packung ihres Medikaments erhalten. Zudem schlägt die Abda zusätzliche Services vor, etwa ein System zur Rezepterinnerung und eine Erfolgskontrolle der Therapie.
- Prävention: In diesem Bereich hält die Abda offenbar vieles für möglich: Impfungen, Monitoring, Screenings und Beratungsangebote, zum Beispiel zur Prävention tabakassoziierter Erkrankungen.
- Arzneimitteltherapiesicherheit erhöhen: Die Abda will an „Armin“ anknüpfen. Dem Prestigeprojekt war es sogar gelungen, die Sterblichkeit der eingeschriebenen Patientinnen und Patienten um beachtliche 16 Prozent zu senken.
- Therapietreue stärken: Apotheken sollen Patient*innen helfen, die Therapie richtig zu beginnen, konsequent umzusetzen und damit den Behandlungserfolg zu sichern.
- Digitale Gesundheitskompetenz fördern: Apotheken sind aus Sicht der Abda schon heute ganz vorn dabei, wenn es um die Digitalisierung des Gesundheitswesens geht. „Sie können zukünftig noch stärker sicherstellen, dass Patientinnen und Patienten von innovativen Lösungen im Gesundheitswesen profitieren“, betont die Standesvertretung, zum Beispiel, indem sie die Akzeptanz der ePA fördern oder bei der Nutzung der ePA und des elektronischen Medikationsplans (eMP) begleiten.
„Nicht alle Apotheken werden alles machen“
Teil der Taskforce, die das Konzept erarbeitet hat, war auch die stellvertretende Vorsitzende des Deutschen Apothekerverbands (DAV), Anke Rüdinger. Gegenüber der DAZ betont sie, Ziel sei es gewesen, die Apotheken als Problemlöser zu positionieren. „Wir haben uns gefragt: Was benötigen die Patientinnen und Patienten, was benötigt die Gesellschaft und welche Angebote können die Apotheken vor Ort diesbezüglich machen?“, erklärt sie. Klar sei aber auch, dass nicht alle Apotheken alle Angebote machen werden, die im Papier vorgeschlagen sind. Die Auswahl müsse sich auch am örtlichen Bedarf orientieren. „Da sollten wir uns kein zu enges Korsett anlegen“, meint Rüdinger.
Die DAV-Vizechefin ist zuversichtlich, dass sich der Berufsstand den neuen Aufgaben gegenüber öffnet – der einstimmige Beschluss des Gesamtvorstands stimmt sie positiv. „Das ist ein tolles Signal.“ Diesen Rückenwind können die Kammern und Verbände jetzt nutzen, um die Apothekerinnen und Apotheker in ihrer Heimat mitzunehmen und sie für das Zukunftskonzept zu begeistern.
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Foto:IMAGO / dts Nachrichtenagentur
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Was der Koalitionsvertrag für die Apotheken bereithält
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Von Kirsten Sucker-Sket
Der zwischen den Spitzen CDU, CSU und SPD abgestimmte Koalitionsvertrag liegt seit vergangener Woche Mittwoch vor. Für die Apotheken findet sich in dem mehr als 140 Seiten starken Dokument mit dem Titel „Verantwortung für Deutschland“ ein immerhin elfzeiliger Abschnitt. Dabei handelt es sich um exakt dieselbe Passage, die bereits im Papier der Arbeitsgruppe Gesundheit und Pflege zu finden war.
Es wird also nicht nur konstatiert, dass Vor-Ort-Apotheken „häufig erste Anlaufstelle in der Gesundheitsversorgung“ sind und das Fremdbesitzverbot nicht angerührt wird. Es sollen auch weiterhin die Strukturen für Präventionsleistungen ausgebaut und der Austausch von Arzneimitteln erleichtert werden. Von Bürokratie und Dokumentationspflichten will die schwarz-rote Koalition die Apotheken entlasten.
Keine Wünsche, sondern angekündigte Taten
Zudem heißt es ganz ohne eine weiche Formulierung wie „wir wollen“: „Das Skonti-Verbot heben wir auf. Wir erhöhen das Apothekenpackungsfixum einmalig auf 9,50 Euro.“ Auch von einem Fixum bis 11 Euro für ländliche Apotheken ist weiterhin die Rede. Und: Künftig sollen Apotheken und GKV-Spitzenverband die Vergütung aushandeln. Ebenso bleibt es beim Versprechen, die Vorgaben für Vor-Ort-Apotheken und Versandapotheken zu vereinheitlichen, insbesondere bei der Einhaltung von Kühlketten und Nachweispflichten.
Es ist bemerkenswert, dass sich an der Vorlage, die zuvor die Arbeitsgruppe erstellt hatte, nichts verändert hat. Das lässt sich nicht für das gesamte Gesundheitskapitel behaupten. Beispielsweise ist nicht mehr vorgesehen, dass die Kassen bei den Beiträgen für Bürgergeldempfänger*innen entlastet werden. Dafür soll nun der bisher für die GKV vorgesehene Anteil für den Krankenhaus-Transformationsfonds aus dem Sondervermögen Infrastruktur finanziert werden. Neu ist auch, dass eine Expertenkommission einberufen werden soll, welche die gesundheitspolitischen Vorhaben des Koalitionsvertrags in der Gesamtwirkung betrachtet. Bis zum Frühjahr 2027 soll sie Ableitungen treffen und konkrete weitere Maßnahmen vorschlagen.
Abda-Präsident: Jetzt müssen Gesetze folgen
Die Präsentation des Koalitionsvertrags fiel auf denselben Tag wie der Beschluss zum Abda-Zukunftskonzept. Abda-Präsident Thomas Preis sieht in den Plänen der künftigen Regierung schon wesentliche Eckpunkte für die Apotheken angelegt. Doch jetzt brauche es weiteren politischen Willen. Aus den Ankündigungen müssten schließlich erst noch Gesetze und Verordnungen entstehen, sagte er bei einer Pressekonferenz am vergangenen Mittwoch.
Preis betonte erneut, dass es zunächst eine finanzielle Soforthilfe für die Apotheken geben müsse. Die Vergütungsversprechen im Koalitionsvertrag seien zumindest ein Schritt in die richtige Richtung. „Aber er gleicht noch nicht aus, was wir über die letzten zehn Jahre verloren haben“, so der Abda-Präsident. Ebenso wichtig sei die Dynamisierung des Honorars. Dass dies nun per Verhandlung geschehen soll, ist zumindest eine Option. Ob es der richtige Weg ist, sei mit jetzt der Politik zu diskutieren.
Großhandel sieht Versorgung gefährdet
Der Bundesverband des pharmazeutischen Großhandels (Phagro) reagierte mit Blick auf die geplante Skonto-Freigabe alarmiert: So gefährde die Politik die Arzneimittelversorgung. Die Phagro-Mitgliedsunternehmen appellierten an die künftigen Koalitionäre: „Eine angemessene Vergütung der Apotheken muss durch eine Anpassung der Apothekenzuschläge gesichert werden und nicht durch die Gewährung vom BGH verbotener Nachlässe auf den Großhandelszuschlag.“
Weitere schwarz-rote Vorhaben
Doch der Koalitionsvertrag enthält auch zahlreiche weitere Vereinbarungen, die Apotheken auf unterschiedliche Art und Weise betreffen können. Beispielsweise soll die Bonpflicht abgeschafft werden. Und zum Thema Mindestlohn heißt es, dass die Mindestlohnkommission eine Gesamtabwägung treffen soll. „Auf diesem Weg ist ein Mindestlohn von 15 Euro im Jahr 2026 erreichbar“. Zudem sind steuerliche Anreize für Mehrarbeit und die Ausweitung der Arbeitszeit bei Teilzeitbeschäftigten vorgesehen.
Was die Unstimmigkeiten bei der vor einem Jahr erfolgten Cannabislegalisierung betrifft, hat man sich nun auf Folgendes geeinigt: „Im Herbst 2025 führen wir eine ergebnisoffene Evaluierung des Gesetzes zur Legalisierung von Cannabis durch.“ Die Corona-Pandemie wiederum soll umfassend im Rahmen einer Enquete-Kommission aufgearbeitet werden – „insbesondere um daraus Lehren für zukünftige pandemische Ereignisse abzuleiten“.
Gesundheitsressort geht an die CDU
Nicht zuletzt ist im Koalitionsvertrag niedergeschrieben, welche Partei welche Ressorts übernimmt. Das Gesundheitsministerium geht demnach an die CDU. Somit kann weiter spekuliert werden, ob der bisherige gesundheitspolitische Sprecher der Unionsfraktion, Tino Sorge (CDU), das Amt übernimmt. Die Tage von Karl Lauterbach (SPD) als Minister sind jedenfalls definitiv gezählt.
Während die CSU dem Koalitionsvertrag bereits via Vorstandsbeschluss ihren Segen gegeben hat, soll dies bei der großen Schwesterpartei bei einem kleinen Parteitag am 28. April geschehen. Bei der SPD können vom 15. bis 29. April die Mitglieder digital über den Vertrag abstimmen. Im Mai soll dann die neue Regierung loslegen können.
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Foto: IMAGO / Stefan Zeitz
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ePA-Nutzung zunächst freiwillig: Ärzte erfreut, Kassen sauer
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Von Julia Borsch
Vergangene Woche fand in Berlin die DMEA statt, Europas größte Messe für digitale Gesundheit. Zahlreiche Anbieter aus dem Markt präsentierten ihre Lösungen. Von assistierter Telemedizin bis hin zu KI war einiges geboten. Einer der Speaker war Noch-Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD). In seiner Keynote kündigte er an, eine Nutzungsverpflichtung der elektronischen Patientenakte (ePA) und Sanktionen für die Praxen der niedergelassenen Vertragsärzte vorerst hinten anzustellen. Stattdessen betonte der Minister, dass er in den kommenden Wochen auf Freiwilligkeit bei den Leistungserbringern setzen möchte und verwies auf einen Stufenplan. Einen fixen Termin für den Roll-out gibt es nun nicht mehr.
Im Praxisalltag nicht reibungslos
Bei der Kassenärztlichen Vereinigung in Westfalen-Lippe, wo die ePA derzeit erprobt wird, rennt er damit offene Türen ein. Hier begrüßt man „ausdrücklich, die elektronische Patientenakte in einer gestaffelten Hochlaufphase weiter zu erproben“. Die stellvertretende Vorstandsvorsitzende Anke Richter-Scheer sagte laut einer Mitteilung, es sei „unbedingt positiv zu bewerten, dass die Stimmen aus der ärztlichen Selbstverwaltung und insbesondere aus den Testpraxen beim Minister offenbar Gehör gefunden haben“. Eine sofortige Nutzungsverpflichtung hätte der ePA zum gegenwärtigen Zeitpunkt erheblichen Schaden zugefügt; große Unsicherheit in der Nutzung und Akzeptanzprobleme wären die Folge gewesen. In ihren Augen kann es eine Nutzungsverpflichtung der ePA erst dann geben, wenn sie im Praxisalltag reibungslos läuft. Sie dürfe aber keine zusätzlichen Hürden erzeugen. So weit sei die Entwicklung der ePA allerdings noch nicht.
„Das ist ambitionslos“
Die Kassen sind hingegen nicht erfreut über den erneuten Aufschub. Sie hätten ihre Aufgaben fristgerecht erledigt, kommentiert die Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbandes, Carola Reimann. Umso enttäuschender sei es, dass der Minister jetzt keinen konkreten Starttermin für den bundesweiten Roll-out der ePA nennt, sondern nur noch von einer Hochlaufphase außerhalb der Modellregionen in wenigen Wochen spricht. „Das ist ambitionslos und steht im Widerspruch zu der ‚Aufholjagd‘ bei der Digitalisierung des Gesundheitswesens, die der Minister immer wieder versprochen hat“, so Reimann.
Auch dem Plan, zunächst auf Freiwilligkeit zu setzen, kann die AOK-Chefin nichts abgewinnen. Die bisherigen Erfahrungen sprächen dafür, dass verbindliche Fristen und Vorgaben nötig sind, um bei der konkreten ePA-Einführung voranzukommen. Das gelte insbesondere für die Umsetzung der ePA-Anbindung in den Praxisverwaltungs-Systemen der verschiedenen Hersteller.
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OTC-Markt im März eher freundlich
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Von Thomas Müller-Bohn
Der OTC-Bereich hat sich in den Vor-Ort-Apotheken in drei von vier Märzwochen besser als im Vorjahr entwickelt. Das zeigen die neuesten Daten aus dem Apothekenpanel von Insight Health. Doch der Rx-Absatz liefert in diesem Jahr noch immer keinen klaren Trend, während der Rx-Umsatz wegen der Hochpreiser immer weiter steigt.
Die jüngsten Daten betreffen die 10. bis 13. Kalenderwoche, also die Zeit vom 3. bis 30. März. Bei allen betrachteten Datenreihen fällt der starke Anstieg in der 13. Kalenderwoche auf. Dies ergibt sich aus dem Vergleich mit dem Vorjahr, weil in der 13. Woche des Jahres 2024 der Karfreitag als Feiertag lag, während die 13. Woche in diesem Jahr eine normale Arbeitswoche war.
Rx-Absatz ohne klares Signal
Der Rx-Absatz war in der 10. Woche immerhin 2,5 Prozent höher als 2024, in den beiden folgenden Wochen aber geringer als 2024. Zusammen mit dem nicht aussagekräftigen Anstieg in der verzerrten 13. Woche ergibt sich ein Zuwachs von 1,4 Prozent beim kumulierten Rx-Absatz im bisherigen Jahresverlauf gegenüber 2024. Die unverzerrten Wochen zeigen aber seit Ende Februar eine Tendenz zu einem rückläufigen Rx-Absatz. Wenn sich das bestätigt, wäre es eine schlechte Nachricht für die Apotheken, weil ihre Honorierung wesentlich von der Zahl der abgegebenen Rx-Packungen abhängt.
Der Rx-Umsatz war in der 10. bzw. 11. Woche um 8,0 bzw. 4,5 Prozent höher und in der 12. Woche 1,7 Prozent niedriger als im Vorjahr. Zusammen mit der verzerrten 13. Woche ergibt sich für das bisherige Jahr ein Anstieg des kumulierten Rx-Umsatzes um 7,0 Prozent gegenüber 2024. Die bessere Entwicklung beim Umsatz im Vergleich zum Absatz zeigt, dass der Trend zu teureren Hochpreisern weitergeht.
OTC-Lichtblicke können zum Trend werden
Erfreulicher für die Apotheken war dagegen die Entwicklung im OTC-Bereich. Der OTC-Absatz und der OTC-Umsatz stiegen in der 10. Woche zweistellig. In der 11. Woche war der OTC-Absatz immerhin 1,0 Prozent und der OTC-Umsatz 3,5 Prozent höher als 2024. In der 12. Woche war der OTC-Absatz dann allerdings 6,5 Prozent und der OTC-Absatz 3,9 Prozent niedriger als 2024 (siehe Abbildung).
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Zusammen mit der verzerrten 13. Woche war der kumulierte OTC-Absatz im bisherigen Jahresverlauf 4,4 Prozent höher als 2024. Der OTC-Bereich zeigt damit in den Vor-Ort-Apotheken endlich einen Ansatz, der zu einem günstigen Trend werden kann. Bisher entwickelt er sich in diesem Jahr besser als der Rx-Bereich, was für die Apotheken allerdings keine gute Nachricht ist. Außerdem ist der Nachholbedarf bei OTC weiterhin groß. Der kumulierte OTC-Absatz des laufenden Jahres war bis zum Ende der 13. Woche noch um 6,6 Prozent geringer als im Vor-Corona-Jahr 2019.
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DAV- und BAK-Vorstand werden ergänzt
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Von Christina Grünberg
Die Vorstände der Bundesapothekerkammer (BAK) und des Deutschen Apothekerverbands (DAV) verjüngen sich weiter: Am 9. April wählten die Präsidentinnen und Präsidenten der 17 Apothekerkammern in Deutschland die Kollegin Stephanie Tiede mit 90 Prozent der Stimmen in den Vorstand der BAK.
Tiede ist 38 Jahre alt und arbeitet als Filialleiterin in der La Vie Apotheke in Hamburg. Die Fachapothekerin für Allgemeinpharmazie sitzt im Vorstand der Apothekerkammer Hamburg und war zuvor bereits beim Bundesverband der Pharmaziestudierenden in Deutschland (BPhD) aktiv gewesen.
Beim DAV rückt die Vorsitzende des Apothekerverbands Brandenburg, Andrea König, in den Vorstand nach. Sie wurde mit 100 Prozent der Stimmen gewählt. König führt in einer OHG zwei Apotheken in Brandenburg an der Havel. Im DAV-Vorstand ersetzt sie Thomas Preis aus Nordrhein, der Mitte Januar 2025 zum Abda-Präsidenten gewählt wurde.
Tiede übernimmt den Platz von Ina Lucas aus Berlin, die seither als Abda-Vizepräsidentin fungiert. Sowohl Preis als auch Lucas ziehen sich infolge ihrer Wahl zum Abda-Spitzenteam aus den Vorständen von BAK und DAV zurück.
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Zahlreiche TI-Zertifikate laufen aus
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Von Deutsche Apotheker Zeitung
Im Jahr 2020 wurde es Pflicht für Apotheken, an die Telematikinfrastruktur angebunden zu sein. Benötigt werden dafür unter anderem Zertifikate für die SMC-B und den HBA. Deren Laufzeit war auf maximal fünf Jahre begrenzt, nun verlieren sie ihre Gültigkeit. Und das bedeutet, dass mit diesen Karten keine Verbindung mehr zur Telematik-Infrastruktur hergestellt werden kann.
Blick aufs Ablaufdatum
Wer also damals seine Karten erhielt und seither nicht erneuert hat, sollte einen Blick auf das Ablaufdatum werfen. Das findet man in den Vertragsunterlagen oder es kann bei dem Kartenanbieter, D-Trust oder Medisign, eingeholt werden.
Manchmal sind es allerdings weniger als fünf Jahre Laufzeit. Es empfiehlt sich daher, dies zu kontrollieren, auch wenn die Kartenanbieter drei Monate vor Fristende informieren wollen.
Bestellen, aber wie?
Wird eine Folgekarte bestellt, kann dies ohne den Umweg über die Kammer direkt beim Anbieter gemacht werden. Sollte sich jedoch Name oder Adresse des Antragsstellers oder der Apotheke geändert haben, muss die Karte auf der Homepage der jeweiligen Kammer beantragt werden. Man erhält dann einen Bescheid mit Vorgangsnummer, mit der die Karte dann wiederum beim Anbieter bestellt werden kann. Die Telematik-ID bleibt unverändert. Aber einer Identitätsprüfung via PostIdent-Verfahren muss man sich in jedem Fall unterziehen.
Da nun alle ihre Folgekarten bestellen, die damals einen Vertrag über fünf Jahre Laufzeit abgeschlossen haben, werden die Anbieter einiges zu tun haben und es kann zu längeren Lieferzeiten kommen. Man sollte sie also rechtzeitig beantragen, damit die Apotheke weiterhin Zugang zur TI hat.
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Redcare sammelt frisches Geld ein
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Von Thorsten Schüller
Der Arzneimittel-Versender Redcare Pharmacy hat eine neue Wandelschuldverschreibung in Höhe von 300 Millionen Euro platziert und gleichzeitig eine ausstehende laufende Wandelschuldverschreibung teilweise zurückgekauft.
Wie Redcare in einer Presseinformation mitteilte, haben die neuen Wandelschuldverschreibungen einen Nennwert von 100.000 Euro, eine Laufzeit von sieben Jahren und sind mit einem Kupon von 1,75 Prozent pro Jahr ausgestattet. Bei dem zeitgleichen Rückkauf von Finanzpapieren handelt es sich um Wandelschuldverschreibungen in Höhe von 225 Millionen Euro, die 2028 fällig geworden wären.
Nach Angaben des Unternehmens habe man rund 70 Prozent dieser Papiere vorzeitig erworben. Demnach dürften dem Unternehmen aus den aktuellen Transaktionen Finanzmittel in Höhe von etwa 142,5 Millionen Euro bleiben.
Nach den Worten von Finanzchef Jasper Eenhorst hat das Unternehmen durch „die vorzeitige Verlängerung unserer Finanzverbindlichkeiten zu attraktiven Konditionen … unsere Bilanz und Kapitalstruktur gestärkt. Die Transaktionen geben uns Finanzierungssicherheit und Flexibilität für die kommenden Jahre, so dass wir uns auf die Umsetzung unserer Strategie konzentrieren können.“ Die Redcare-Aktien reagierten in einem ohnehin schwachen Umfeld deutlich negativ auf den Schritt.
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USA: Novartis will investieren
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Wenige Tage nach den angedrohten US-Zöllen auch auf Arzneimittel aus dem Ausland hat der Schweizer Pharmakonzern Novartis erhebliche Investitionen in den USA angekündigt. Es geht um 23 Milliarden US-Dollar (20,15 Mrd Euro) über fünf Jahre, wie das Unternehmen mitteilte. Die wichtigsten Medikamente für US-Patienten würden künftig dann vollständig in den USA hergestellt, versprach Novartis. Auf die angedrohten Zölle geht das Unternehmen nicht ein. Klar ist, dass Investitionen in solchem Umfang nicht innerhalb von wenigen Wochen beschlossen werden. Ob die Ankündigung zu diesem Zeitpunkt mit der neuen US-Politik zu tun hat, beantwortete der Pharmakonzern auf Nachfrage nicht. Pharmaprodukte waren bislang von den weitreichenden neuen US-Zöllen ausgenommen. (dpa)
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App für regionale Versorgung
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Der Zukunftspakt Apotheke hat einen neuen Partner. Wie die von Burda und Noweda ins Leben gerufene Initiative mitteilt, schließt sich „Gesund Daheim“ an, ein Verbund der unter dem Schwäbischen Verlag agierenden Gruppen Nordkurier und Schwäbische Zeitung. Mit der neuen „Gesund Daheim“-App will der Zukunftspakt die wohnortnahe Gesundheitsversorgung insbesondere im ländlichen Raum stärken, heißt es. IhreApotheken.de (ia.de) hat sie entwickelt. Die App nutzt die digitale Infrastruktur von IhreApotheken.de. Sie ermöglicht es den Nutzer*innen, Arzneimittel direkt bei Apotheken in der Region zu bestellen sowie E-Rezepte einzureichen. Apotheken, die bereits beim Zukunftspakt sind, werden automatisch auch in der „Gesund Daheim“-App gelistet. (DAZ)
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