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Liebe Leserinnen und Leser,
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nun ist es raus, wer in der kommenden Legislaturperiode das Bundesgesundheitsministerium übernehmen wird: Nina Warken (CDU), Juristin aus Baden-Württemberg. Gesundheitspolitisch ist sie bislang auf Bundesebene ein unbeschriebenes Blatt, wie im Tagesspiegel Background heute Morgen zu lesen war. Das muss nicht zwingend schlecht sein. Karl Lauterbach (SPD) hat zumindest eindrucksvoll unter Beweis gestellt, dass es nicht von Vorteil sein muss, wenn der zuständige Minister vom Fach ist. Positiv ist auf jeden Fall die Botschaft, dass ihr mit Tino Sorge und Georg Kippels (beide CDU) zwei parlamentarische Staatssekretäre zur Seite stehen, die die Probleme der Apotheken auf dem Schirm haben. In der Vergangenheit zeigten sie immer wieder, dass sie den Apotheken vor Ort gegenüber positiv eingestellt sind. Die Voraussetzungen, dass sich etwas tut, sind also gut. Alles Weitere bleibt abzuwarten.
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Herzliche Grüße, Ihre Julia Borsch DAZ-Chefredakteurin
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Foto: IMAGO/dts Nachrichtenagentur
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Nina Warken wird Gesundheitsministerin, Sorge geht als Staatssekretär ins BMG
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Von Deutsche Apotheker Zeitung
Nina Warken soll die Nachfolgerin von Karl Lauterbach werden. Die Rechtsanwältin aus Baden-Württemberg saß von 2013 bis 2017 und wieder ab 2018 im Bundestag. Seit 2021 ist sie Parlamentarische Geschäftsführerin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion und seit 2023 Generalsekretärin der CDU Baden-Württemberg. Seit April 2019 teilt sie sich mit dem hessischen Innenminister Peter Beuth den Vorsitz des Bundesfachausschusses Innere Sicherheit der CDU. Von 2014 bis 2017 war sie bereits stellvertretende Vorsitzende dieses Gremiums.
Auf Bundesebene ist Warken bislang gesundheitspolitisch nicht in Erscheinung getreten. In ihrem Wahlkreis Tauber-Odenwald hat sie sich Medienberichten zufolge aber immer wieder mit dem Thema Versorgung im ländlichen Raum beschäftigt. Dort hat sie auch schon Apotheken besucht, die sie in einem Facebook-Post von 2023 als „tragende Säule in der Arzneimittelversorgung“ bezeichnete, die zunehmend unter Druck stehen: Bürokratische Auflagen, Inflation, gestiegene Personalkosten und auch der Fachkräftemangel an Apothekerinnen und Apothekern sowie an Pharmazeutisch-Technischen Assistentinnen und Assistenten machten sich bemerkbar, schrieb sie damals nach ihrem Besuch in der Central-Apotheke in Walldürrn.
Warkens Name war bislang bei allen Gerüchten um die Vergabe der Ressorts nicht genannt worden. Als Kandidaten für das Amt des Gesundheitsministers waren aus den Reihen der CDU Karl-Josef Laumann aus Nordrhein-Westfalen und Tino Sorge aus Sachsen-Anhalt sowie der Virologe Hendrik Streeck gehandelt worden.
Doch auch Tino Sorge wird wohl bedacht. Er soll laut Bild-Informationen neben Georg Kippels als Staatssekretär künftig im BMG arbeiten. Die beiden beerben damit Edgar Franke und Sabine Dittmar (beide SPD), die diese Posten unter Lauterbach innehatten.
Reiche wird Wirtschaftsministerin
Auch im Wirtschaftsministerium zieht eine weibliche Spitze ein. Die Brandenburgerin Katharina Reiche war zuvor Hauptgeschäftsführerin des Verbands kommunaler Unternehmen. Sie saß bereits von 1998 bis 2015 im Bundestag, von 2005 bis 2009 war sie Unionsfraktionsvize und zuständig für Bildungs- und Forschungspolitik sowie Umweltfragen. In ihrer Hand liegt zukünftig auch die Honorierung der Apotheken – solange bis diese, wie zuvor geplant, in die Hände des BMG wechselt.
Der frühere Gesundheitsminister Jens Spahn – der auch gern Wirtschaftsminister geworden wäre – geht bei der Vergabe der Ministerposten leer aus.
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Nach Abmahnung: Versandapotheken ziehen sich vom Amazon-Marktplatz zurück
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Von Kirsten Sucker-Sket
Wer bei Amazon nach rezeptfreien Arzneimitteln sucht, wird nach wie vor fündig. Doch immer mehr Apotheken sind mit ihrem Angebot auf dem Markplatz des US-Konzerns auf Rückzug. Das liegt an den beiden am 27. März ergangenen Urteilen des Bundesgerichtshofs (BGH), nach denen die Arzneimittelbestelldaten als sensible Gesundheitsdaten im Sinne der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) gelten.
Die Urteile bedeuten für die Praxis, dass Kundinnen und Kunden ausdrücklich in die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung ihrer personenbezogenen Gesundheitsdaten einwilligen müssen. Doch diesen Mechanismus gibt es auf dem Marktplatz derzeit nicht. Da die datenschutzrechtliche Verantwortung nicht Amazon, sondern die anbietende Apotheke trägt, muss sie also tätig werden.
Rund 40 Abmahnungen
Freiwillig bewegt sich hier allerdings wenig. Und so hat der hinter den BGH-Verfahren stehende Münchener Apotheker Hermann Vogel rund 40 Apotheken, die noch immer auf Amazon-Marktplatz präsent sind, abmahnen lassen. Ohne ausdrückliche Einwilligung liegt nämlich ein Verstoß gegen Art. 9 DSGVO vor – verbunden mit der Gefahr von Ordnungsgeldern bis zu 250.000 Euro für Versandapotheken.
Wie Vogel nach einem Bericht des „Handelsblatts“ vom vergangenen Donnerstag gegenüber der DAZ bestätigte, haben bereits zahlreiche Versandapotheken Unterlassungserklärungen unterzeichnet. Bei den übrigen Anbietern laufen die Fristen bis zum Ende des Monats.
Auch Sanicare setzt Versand aus
Auch die deutsche Versandapotheke Sanicare hat den OTC-Verkauf via Amazon ausgesetzt. In einer Pressemitteilung vom vergangenen Donnerstag erklärt Marcus Diekmann, Chief Digital Officer und Mitgesellschafter der Sanicare Gruppe: „Wir stehen für einen sicheren, verantwortungsvollen Onlinevertrieb von Medikamenten. Doch ohne einen rechtssicheren technischen Rahmen – insbesondere eine DSGVO-konforme Einwilligung im Bestellprozess – können wir unsere Produkte auf Amazon nicht länger anbieten, ohne juristische Konsequenzen zu riskieren“.
Zufrieden ist er damit allerdings keinesfalls. Für Diekmann ist die aktuelle Entwicklung ein Beispiel dafür, wie gut gemeinte Regulierung zur Marktverengung führen könne. „Unsere Erfahrung zeigt: Kund:innen geben ihre Daten seit Jahren bewusst und freiwillig an – aus Interesse an ihrer Gesundheit, nicht aus Zwang.“
Technische Lösungen gefordert
Der Sanicare-Mitgesellschafter ist überzeugt, dass am Ende Shop Apotheke und Co. profitieren: „Wenn Versandapotheken Amazon verlassen müssen, profitieren davon nicht die stationären Apotheken, sondern große Anbieter aus dem Ausland“.
Versandapotheken, Plattformen, Politik und Hersteller müssten nun gemeinsam Lösungen entwickeln, meint Diekmann. Es gelte kurzfristig eine technische Möglichkeit zur Einwilligung im Amazon-Checkout zu etablieren. „Jetzt braucht es Dialog statt Blockade“.
Auf eine technische Lösung setzt laut „Handelsblatt“ auch der Bundesverband Deutscher Versandapotheken. Beispielsweise könnte sich, wenn der Kunde ein Medikament in den Warenkorb legen will, ein Fenster öffnen, über das eine explizite Einwilligung zur Erhebung und Verarbeitung der Daten eingeholt wird.
Nach Ansicht von Hermann Vogel würde eine solche Lösung allerdings nicht ausreichen. „Denn schon vor der eigentlichen Bestellung gibt ein Interessierter Gesundheitsdaten preis, die von Amazon verwertet werden können“, zitiert ihn das „Handelsblatt“. Und zwar, wenn dieser ein Medikament anklicke, um sich darüber zu informieren.
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Pharma investiert verstärkt in den USA
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Von Thorsten Schüller
Die Pharmaindustrie ist eine der Branchen, die besonders im Fokus der Trumpschen Zollpolitik steht. So leitete die US-Administration jüngst eine Untersuchung von Arzneimittelimporten ein, um Zölle auf diesen Sektor zu erheben. Zwar sind der Zeitpunkt und das Ausmaß der geplanten Strafgebühren für die Pharmaindustrie noch ungewiss, die Auswirkungen könnten nach Einschätzung von Branchenbeobachtern aber groß sein. In diesem Umfeld kündigte der Schweizer Pharmakonzern Roche vergangene Woche an, in den nächsten fünf Jahren 50 Milliarden Dollar in den USA investieren und mehr als 12.000 neue Arbeitsplätze schaffen zu wollen. Das Engagement umfasst neue Forschungs- und Entwicklungsstandorte sowie neue und erweiterte Produktionsanlagen in Indiana, Pennsylvania, Massachusetts und Kalifornien sowie einen weiteren Standort, der in Kürze bekannt gegeben werden soll. „Unsere Investitionen … werden den Grundstein für unsere nächste Ära der Innovation und des Wachstums legen, die den Patienten in den USA und auf der ganzen Welt zugutekommen wird“, sagte Vorstandsvorsitzender Thomas Schinecker laut einer Unternehmensmitteilung.
Fast 50 Prozent Umsatz in den USA
Die Vereinigten Staaten sind ein wichtiger Markt für Roche. An 24 Standorten erwirtschaftet der Konzern mit rund 25.000 Mitarbeitern fast 48 Prozent seines Umsatzes. Zu den bedeutendsten Produkten auf dem US-Markt zählen das Asthma- und Allergietherapeutikum Xolair und Ocrevus gegen Multiple Sklerose.
Die drohenden Zölle wurden von der Konzernleitung in der Mitteilung nicht erwähnt. Ungeachtet dessen hatte Roche in den letzten Wochen mögliche Belastungen analysiert und ist nach Angaben eines Sprechers „gut darauf vorbereitet, sie zu bewältigen, Maßnahmen zur Schadensbegrenzung zu ergreifen und sich anzupassen“. Das Baseler Unternehmen erklärte zudem, mehr Medikamente aus den USA zu exportieren als zu importieren, sobald die Kapazitäten an den verschiedenen US-Standorten in Betrieb genommen worden sind. Vor der Ankündigung von Roche hatte bereits der Schweizer Wettbewerber Novartis bekannt gegeben, innerhalb der nächsten fünf Jahre 23 Milliarden Dollar in Produktion sowie Forschung und Entwicklung in den Vereinigten Staaten investieren zu wollen. Konkret soll das Geld in sieben neue Anlagen fließen. Mit den neuen Produktionskapazitäten wird Novartis nach eigenen Angaben in der Lage sein, 100 Prozent seiner wichtigsten Medikamente in den USA zu produzieren.
Zölle wären „erhebliche Belastung“
Die Ankündigungen von Roche und Novartis erfolgen in einem Umfeld, in dem die Schweizer Regierung im Gespräch mit hochrangigen US-Vertretern versucht, drohende US-Zölle auf Schweizer Exporte in Höhe von 31 Prozent zu reduzieren. „Unsere Investitionen wurden auch mit der Schweizer Regierung abgestimmt und sind Teil der laufenden Gespräche zwischen den USA und der Schweiz“, sagte ein Roche-Sprecher. Neben Roche und Novartis hatten zuletzt auch Eli Lilly und Johnson & Johnson weitere beträchtliche Investitionen in den USA angekündigt. Auch die deutschen Pharmaunternehmen Boehringer Ingelheim, Bayer und Merck sind auf das US-Geschäft angewiesen. Mitte April hatte Bayer eine neue Anlage an seinem US-Standort Myerstown in Betrieb genommen. Das 44-Millionen-Dollar-Investment soll die Produktionskapazitäten des Unternehmens im Bereich Consumer Health Care stärken.
Für Deutschland sind die USA der wichtigste Exportmarkt: 2024 ging ein Viertel aller deutschen Pharmaexporte in die USA, in Summe 26 Milliarden Euro. Der Verband der forschenden Pharmaunternehmen (VfA) hatte daher im März vor einer „erheblichen Belastung“ für den Standort Europa gewarnt, wenn Investitionen durch die Zölle verstärkt in die USA gelenkt würden. Nach einer Studie der Unternehmensberatung Deloitte könnten die Pharmaexporte von Deutschland in die USA im schlimmsten Fall um 53 Prozent einbrechen.
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Apothekenbetrieb ohne Digitalisierung kaum noch denkbar
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Von Michael Zantke
Die neueste Apokix-Umfrage rückt die Digitalisierung der Apotheke in den Fokus. Demnach sehen die Apotheker:innen viel Potenzial durch digitale Technologien. Von den Befragten gaben 86 Prozent an, dass es zukünftig schwierig wird, ohne deren Einsatz im Wettbewerb zu bestehen. Eine generelle Verbesserung der Arzneimittelversorgung durch die Digitalisierung erwarten 77 Prozent.
Für 47 Prozent der Befragten ist der Digitalisierungsprozess in ihren Apotheken schon „weit fortgeschritten“, 49 Prozent bewerten die eigene Entwicklung in diesem Bereich als „durchschnittlich“. Lediglich 5 Prozent sehen die Digitalisierung in der eigenen Apotheke als „wenig oder gar nicht weit fortgeschritten.
Unter den aktuellen Digitalangeboten werden an erster Stelle Online-Vorbestellung mit Vor-Ort-Abholung genutzt (89 Prozent), dicht gefolgt von Zustellungen per Botendienst (84 Prozent). Weit verbreitet sind mittlerweile auch Anbindungen an Apothekenplattformen (74 Prozent). Mehr als die Hälfte (51 Prozent) nutzt auch Apotheken-Apps, 47 Prozent sind zudem in Social Media als Apotheke präsent. Fast alle Befragten (95 Prozent) gehen davon aus, dass die Bedeutung von Digitalangeboten zukünftig weiter ansteigen wird.
Apotheker offen für KI
Auch beim Thema Künstliche Intelligenz zeigen sich die Apotheken offen für Innovation. So erwarten 86 Prozent, dass in der Zukunft KI viele neue Möglichkeiten für die Arbeit in der Apotheke eröffnen wird. Vor allem bei der Optimierung von Bestellungen und beim Bestandsmanagement (86 Prozent) sehen die Befragten Potenzial. Aber auch für die Auswertung von Patientendaten zur Unterstützung der Arzneimitteltherapie (76 Prozent) und Marketing-Analysen (75 Prozent) können sie sich eine Unterstützung durch KI vorstellen.
Allerdings gibt es aus Sicht der Apotheker:innen auch noch Bedenken und Hürden bei der Eingliederung von KI in den Arbeitsalltag. So sehen 42 Prozent große Herausforderungen durch mögliche Haftungsrisiken und unklare gesetzliche Rahmenbedingungen. Hinsichtlich des Datenschutzes haben 38 Prozent Bedenken. Auch vor einer unzureichenden Beherrschbarkeit der KI-Technologie fühlen sich 35 Prozent der Befragten verunsichert. Bisher setzen erst 13 Prozent KI in ihrer Apotheke ein.
Mehr Zuversicht für die Zukunft?
Neben dem speziellen Fokus auf die Digitalisierung wurden auch die üblichen Geschäftsklima-Indizes erfasst. Gegenüber dem Vormonat sank der Wert für die Beurteilung der aktuellen Geschäftslage um 7,5 Punkte auf 67,5 Punkte. Der Wert für die erwartete Entwicklung des Geschäftsklimas für die kommenden zwölf Monate stieg hingegen um 7,6 Punkte auf 66,7 Punkte. Bei einem Index-Wert von 100 Punkten wäre die Stimmungslage ausgeglichen – dieser Wert wird seit langer Zeit unterschritten.
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Kommt der Mutterschutz für Selbstständige?
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Von Deutsche Apotheker Zeitung
Wenn selbstständige Frauen schwanger werden, bekommen sie weniger Unterstützung als Angestellte oder Beamtinnen. Rechtlich ist die Situation in Deutschland derzeit so, dass selbstständig tätige Frauen zwar Elterngeld beantragen können, sie aber weder einen Anspruch auf die gesetzlichen Mutterschutzfristen noch auf die Zahlung von Mutterschutzgeld haben.
Wer Leistungen will, muss eine private Krankentagegeldversicherung abschließen. Aber dabei gibt es zahlreiche Ausschlusskriterien - nicht jede Selbstständige bekommt einen solchen Vertrag.
Wer als Selbstständige freiwillig bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichert ist, erhält zwar während der Mutterschutzfristen Mutterschaftsgeld in Höhe des Krankentagegeldes der Krankenkasse – aber nur, wenn der Krankentagegeld-Anspruch mit abgesichert ist. Eine andere Möglichkeit der Absicherung gibt es derzeit nicht.
Mutterschutz für Selbstständige im Koalitionsvertrag
Die neue Bundesregierung will das ändern. Der Mutterschutz für Selbstständige wurde im Koalitionsvertrag zwischen Union und SPD aufgenommen.
In dem Papier heißt es auf Seite 104 unter Punkt 3247: „Wir wollen einen Mutterschutz für Selbstständige analog zu den Mutterschutzfristen für Beschäftigte einführen.“ Dazu sollen zeitnah umlagefinanzierte Finanzierungsmodelle geprüft und mit der Versicherungswirtschaft Konzepte für die Absicherung der betroffenen Betriebe entwickelt werden.
Es bewegt sich also was bei dem Thema. Mit ins Rollen gebracht hat den Ball eine Petition im Deutschen Bundestag. Mehr als hunderttausend Unterschriften wurden gesammelt. Auch ein Verein wurde gegründet, der inzwischen fast dreihundert Mitglieder in ganz Deutschland zählt. Die Frauen kommen aus allen Berufsfeldern – denn die Probleme sind für alle Selbstständige mit Kinderwunsch gleich, ob für eine Apothekerin, Ärztin, Rechtsanwältin oder Handwerkerin.
Auch der Verband der Unternehmerinnen in Deutschland ist für eine Umlagefinanzierung wie beim Mutterschutz. „Wir befürworten eine solidarisch umlagefinanzierte Lösung, die alle Selbstständigen – Frauen wie Männer – einbezieht und der Lebensrealität selbstständiger Frauen und Unternehmerinnen gerecht wird“, erklärt Verbandssprecherin Viktoria Keltenich. Mutterschutz für Selbstständige sei keine Frauensache, sondern eine wirtschafts- und gesellschaftspolitische Notwendigkeit. Die im Koalitionsvertrag angekündigte Reform schließe eine überfällige Gerechtigkeitslücke und stärke die Gründungskultur, sagt Keltenich.
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Wer darf das Apotheken-A verwenden?
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Von Julia Borsch
Der Deutsche Apothekerverband (DAV) ist alleiniger Inhaber aller Markenrechte an dem Wort- und Bildzeichen des roten Apotheken-A. Seit 2010 macht er genaue Vorschriften, wer es wie verwenden darf.
In nunmehr vierter Auflage ist in diesem Monat die „Apotheken-A-Fibel“ erschienen, wie im Newsroom der Abda zu lesen ist. Auf 25 Seiten macht der DAV Angaben zur Verwendung des „Apotheken-A“ mit vielen Details. Neu eingefügt wurde demnach ein Beispiel zur Darstellung vom „Apotheken-A“ in Apps auf mobilen Geräten. Die Führung der Marke ist nur den Mitgliedsorganisationen des DAV, anderen Berufsorganisationen der Apotheker sowie den Leitern öffentlicher Apotheken erlaubt. Wie bekannt und stark die Marke ist, zeige sich nicht zuletzt daran, dass sie von Betrügern und Kriminellen gerne kopiert wird, heißt es. Der DAV als Markeninhaber gehe mit aller Konsequenz gegen jeglichen Missbrauch des roten Apotheken-A vor.
Bis 2013 hatte der DAV seine Markenregeln zumindest gegenüber den Abda-Mitgliedsorganisationen nicht mit voller Strenge geltend gemacht. Kammern und Verbände, in deren Logos das Apotheken-A mit einem Wappen des Bundeslandes kombiniert wurde, konnten das Zeichen zunächst weiter nutzen. Das Vorgehen des DAV änderte sich allerdings 2013 nach einem Konflikt mit der Schweizer Versandapotheke Zur Rose und dem Drogeriemarkt dm. Beide bewarben ihre Kooperation auf Werbeflächen unter anderem mit dem Apotheken-A. Es folgte ein Gerichtsverfahren, das der DAV im Dezember 2015 für sich entschied. Seitdem ist das Apotheken-A aus Drogeriemärkten verschwunden. Auch bei Kammern und Verbänden prüft der DAV seitdem genauer nach, wie das Apotheken-A verwendet wird. Mehrere Institutionen, wie etwa die Kammer Westfalen-Lippe oder Apotheker Helfen, hatten ihr Logo daraufhin überarbeitet.
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Redcare will organisch wachsen
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Der Arzneimittelversender will ohne Übernahmen größer werden. „Wir haben eine klare Wachstumsstrategie, die wir ohne Akquisitionen umsetzen können", sagte Ola Heinrich, CEO des im MDax notierten Unternehmens der „Börsen-Zeitung“ (Freitagausgabe). Zwar sei der Markt hart umkämpft, doch mit der Positionierung als Apotheke und nicht als Plattform sei das Unternehmen im Wettbewerb optimal aufgestellt, so Heinrich. Ende vergangenen Jahres hatten Spekulationen über eine Übernahme des schweizerischen Konkurrenten DocMorris dessen Aktienkurs vorübergehend angetrieben. Redcare hat DocMorris mittlerweile als führenden Arzneimittelversender abgelöst. (DAZ)
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Cannabisfirma Enua ist Nummer 3
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Enua, ein Cannabisunternehmen aus Köln, meldet für März 2025 1,5 verkaufte Tonnen Medizinal-Cannabis und 6,2 Millionen Euro Umsatz. Damit zählt die Firma laut eigener Aussage zu den drei größten Cannabis-Anbietern in Deutschland. Zur Unterstützung auf höchster Unternehmensebene wurden zwei neue C-Level-Positionen geschaffen: Die neu besetzte Rolle des Chief Operations Officer (COO) übernimmt Jan Gerlach für die Bereiche Supply Chain, Quality Management, Finanzen sowie HR. Chief Growth Officer (CGO) ist seit Februar Marius Tippkötter, der sich um die Expansion in den UK- sowie den polnischen Markt, den Aufbau einer B2C-Plattform sowie telemedizinische Anwendungen kümmert.(DAZ)
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