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Liebe Leserinnen und Leser,
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der Koalitionsvertrag sieht nicht nur eine generelle Erhöhung des Fixums vor, sondern für bestimmte Apotheken könnte es „in Abhängigkeit vom Versorgungsgrad“ bis zu 11 Euro Festzuschlag pro Packung geben, insbesondere für „ländliche“ Apotheken. Hans-Peter Hubmann, Vorsitzender des Deutschen sowie des Bayerischen Apothekerverbandes, befürchtet, dass eine Förderung nur aufgrund des Kriteriums „ländlich“ zwangsläufig zu Ungerechtigkeiten und Fehlanreizen führen würde. Er favorisiert den Vorschlag, die ersten 20.000 Packungen besser zu vergüten (siehe unten). Der Vorschlag würde den Standespolitikern ersparen, besonders förderwürdige Apotheken auszuwählen. Damit bleibt Hubmann der Abda-Linie treu, immer alle Apotheken gleichbehandeln zu wollen. Ob sich die „echte“ Politik darauf einlässt, bliebt abzuwarten.
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Herzliche Grüße, Ihre Julia Borsch DAZ-Chefredakteurin
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Statt Landapothekenförderung: Mehr Geld für die ersten 20.000 Packungen?
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Von Benjamin Wessinger
Beim Bayerischen Apothekertag, der am 9. und 10. Mai in Regensburg stattfand, sprach der Vorsitzende des veranstaltenden Bayerischen Apothekerverbands (BAV) und des Deutschen Apothekerverbands (DAV), Hans-Peter Hubmann mit Dr. Sebastian Schwintek, Mitglied der Geschäftsleitung bei der Treuhand Hannover, über die Situation der Apotheken in Bayern. Dabei spielte der Koalitionsvertrag eine große Rolle – Hubmann betonte, dass eine Förderung nur aufgrund des Kriteriums „ländlich“, wie es im Koalitionsvertrag vorgesehen sei, zwangsläufig zu Ungerechtigkeiten und Fehlanreizen führen würde. „Das, was jetzt im Koalitionsvertrag steht, ist operationabel nur schwer umsetzbar“, sagte Hubmann und fragte, ob die Lage einer Apotheke, die Zahl ihrer Notdienste und die Einwohnerzahl wirklich sinnvolle Kriterien seien. „Auf dem Land heißt nicht automatisch klein und arm“, betonte er, gerade Stadtrandlagen seien oft wirtschaftlich stärker gefährdet und ebenfalls sehr versorgungsrelevant.
Förderbedarf in der Stadt oft höher
Schwintek untermauerte dies mit Zahlen. Statistisch betrachtet sei der Förderbedarf für Apotheken in Großstädten sogar höher als auf dem Land, da in der Großstadt die Kosten deutlich höher sind, mehr Patienten pro Apotheke versorgt werden und die Betriebsergebnisse im Schnitt niedriger sind als auf dem Land. Die Erkenntnis, dass nicht nur Landapotheken versorgungsrelevant sind, fasst er so zusammen: „Landapotheke ist überall“.
Schwinteks Vorschlag: Das Fixum für die ersten 20.000 verschreibungspflichtigen Packungen im Jahr pro Apotheke auf 11 Euro erhöhen, danach soll es dann auf die geplanten 9,50 Euro sinken. Das habe den Vorteil, dass ertragsschwächere Versorger in der Fläche gestärkt werden, größere und profitablere Einheiten im Verhältnis dazu aber weniger partizipieren. Hubmann ließ deutliche Sympathie für diesen Vorschlag erkennen: „Vielleicht könnten wir die ersten Packungen besser bezahlen, um kleine Apotheken zu fördern“, hatte er bereits am Vorabend bei der Podiumsdiskussion gesagt.
Erhöhung der Sonderentgelte gefordert
Neben der Anhebung des Fixums – ob nun auf 9,50 oder 11 Euro – schlägt Hubmann vor, die Sonderentgelte deutlich zu erhöhen. Zusätzlich zu der einen Milliarde, die ungefähr für die Fixumserhöhung vorgesehen ist, fordert er weitere 500 Millionen Euro für eine bessere Vergütung der BtM-Dokumentation und des Botendienstes sowie für erhöhte Notdienst- und Rezepturzuschläge. Seine Forderung: Allgemeinwohlpflichten müssten zukünftig kostendeckend vergütet werden. Alle neuen Aufgaben, die Apotheken darüber hinaus übernehmen, müssten gewinnbringend bezahlt werden.
Die anderen, die Apotheken betreffenden Vorhaben im Koalitionsvertrag finden dagegen großen Anklang bei Hubmann. „Wir lesen den Koalitionsvertrag in seiner jetzigen Form als ein Bekenntnis zur Stärkung der Apotheken vor Ort“, sagte er bei der Eröffnung des Apothekertags.
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Foto: IMAGO / Ralph Peters
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Wackelt auch die neue Rx-Preisbindung?
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Von Kirsten Sucker-Sket
Die Frage, ob Rx-Boni von EU-ausländischen Arzneimittelversendern gegen die Preisbindung für verschreibungspflichtige Arzneimittel verstoßen, war am 7. Mai erneut Thema vor dem Bundesgerichtshof.
Der dahinter steckende Rechtsstreit zwischen dem Bayerischen Apothekerverband (BAV) und Wellsana – einer späteren DocMorris-Tochter – hat viele Apotheker*innen hoffen lassen: Könnte mit ihm das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom Oktober 2016 doch nochmal aufgeknöpft werden? Damals hatten die Luxemburger Richter*innen entschieden, dass die deutsche Regelung zur Rx-Preisbindung im grenzüberschreitenden Warenverkehr europarechtswidrig sei.
In dem aktuellen Verfahren, das die Gerichte schon einige Jahre beschäftigt, geht es um Rx-Boni in Höhe von 3 Euro pro Arzneimittel. Diese hatte Wellsana im Jahr 2012 beworben, möglich waren damit Boni von insgesamt bis zu 9 Euro pro Rezept. Zudem warb der Versender damit, bei der Rezepteinlösung eine Prämie in einer Höhe von bis zu 9 Euro zu zahlen, wenn der Patient sich bereit erklärte, telefonisch oder per Fragebogen einen Arzneimittelcheck zu absolvieren.
2012 war die Rechtslage noch klar
Der BAV sieht in der Gewährung von Boni einen wettbewerbswidrigen Verstoß gegen die Arzneimittelpreisbindung. So sah die Rechtslage 2012 ganz klar aus. Der Gemeinsame Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes hatte dies so entschieden und dabei auch ausdrücklich festgestellt, dass dies mit dem Europarecht im Einklang stehe.
Der Fall ging vor Gericht. Das Landgericht München I gab der Klage 2014 erwartungsgemäß statt. Bemerkenswerter war allerdings, dass auch die Berufung des Versenders keinen Erfolg hatte. Denn das Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) München fiel erst im Jahr 2024, also nach dem EuGH-Urteil, das die deutsche Apothekenwelt 2016 auf den Kopf gestellt hatte. Der EuGH hatte darin insbesondere Beweise von deutscher Seite vermisst, dass freie Rx-Preise für EU-Versender die flächendeckende und sichere Arzneimittelversorgung gefährden.
OLG München sieht sich durch EuGH nicht gebunden
Das OLG München entschied jedoch davon ungerührt: Die fraglichen Boni wertete es als Verstoß sowohl gegen die frühere Preisbindungsregel im Arzneimittelgesetz als auch gegen die nach dem EuGH-Urteil ersatzweise eingeführte im Sozialgesetzbuch V (§ 129 Abs. 3 Satz 3 SGB V). Es hält diese Regelungen nicht für unionsrechtswidrig. Zwar habe der EuGH in der früheren nationalen Vorgabe eine ungerechtfertigte Einschränkung der Warenverkehrsfreiheit gesehen, weil sie nicht geeignet gewesen sei, die angestrebten Zwecke zu erreichen, also die flächendeckende Versorgung zu sichern. Doch dieses Urteil entfalte im Streitfall keine Bindungswirkung.
Der Grund: Das OLG hat selbst Auskünfte eingeholt, wie es um die Geeignetheit und Verhältnismäßigkeit der Regelung steht – unter anderem beim Bundesgesundheitsministerium. Damit seien Zweifel ausgeräumt worden, meint das OLG. Zumal dem Gesetzgeber hier eine weite Einschätzungsprärogative zustehe.
Die Frage ist nun, wie der Bundesgerichtshof den Sachverhalt bzw. die aus München vorgetragene Rechtfertigung sieht. Beobachter hielten es jedenfalls vor der Verhandlung in der vergangenen Woche für denkbar, dass die Sache erneut vor dem EuGH landet. Dieser müsste dann unter neuen Bedingungen über die Rx-Preisbindung befinden. Einen entscheidenden Unterschied zu 2016 macht schließlich das mittlerweile eingeführte E-Rezept. Dank ihm haben EU-Versender mittlerweile einen ungehinderten Marktzugang.
Urteilsverkündung am 17.Juli
Doch offenbar lief die Verhandlung nicht in diesem Sinne. Beim BAV will man sich gegenüber der DAZ jedenfalls nicht zu ihrem Verlauf äußern. Nach einem Bericht des Branchendienstes Apotheke Adhoc machte der Vorsitzende Richter am vergangenen Mittwoch nicht den Eindruck, als würden ihn die Ausführungen des OLG München überzeugen. Steht jetzt also auch die neue Preisbindung im Sozialgesetzbuch V auf der Kippe? A. 17. Juli soll das Urteil verkündet werden.
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Rx-Absatz 2025 bis Ende April um 1,5 Prozent gesunken
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Von Thomas Müller-Bohn
Der kumulierte Rx-Absatz der Vor-Ort-Apotheken war bis Ende April 1,5 Prozent geringer als im Vorjahr. Dies zeigen die neuesten Daten aus dem Apothekenpanel von Insight Health und vermitteln damit ein Warnsignal. Der chronisch schwache OTC-Bereich entwickelt sich dagegen besser als im Vorjahr.
Die neuen Daten beziehen sich auf die 14. bis 17. Kalenderwoche, also die Zeit vom 31. März bis zum 27. April. Diese vier Wochen sind stark durch Feiertage verzerrt. Da im Vorjahr der Ostermontag in die 14. Woche fiel, waren in der 14. Woche dieses Jahres besonders gute Zahlen zu erwarten, was allerdings im OTC-Bereich nicht und im Rx-Bereich nur sehr eingeschränkt eingetreten ist. In diesem Jahr lagen Karfreitag und Ostermontag in der 16. und 17. Woche. Von den vier Aprilwochen ist also nur die 15. Woche nicht durch Feiertage verzerrt. Mit der 17. Woche ist Ostern nun auch in diesem Jahr beendet, sodass die kumulierten Zahlen bis zum Ende der 17. Woche wieder vergleichbar sein sollten.
Warnsignal beim Rx-Absatz
In der unverzerrten 15. Woche war der Rx-Absatz 3,1 Prozent niedriger als im Vorjahr (siehe Abbildung). Der kumulierte Rx-Absatz bis zum Ende der 17. Woche war 1,5 Prozent geringer als 2024. In den ersten drei Monaten des Jahres hatte sich noch kein klarer Trend für den Rx-Absatz abgezeichnet, aber die jüngsten Zahlen erscheinen als erschreckende Warnung. Für die Apotheken ist das sehr bedeutsam, weil ihr Rohertrag aufgrund des Festzuschlags bei Rx-Arzneimitteln wesentlich vom Rx-Absatz abhängt. Trotz der Absatzschwäche ist der Rx-Umsatz weiter gestiegen, was durch den andauernden Trend zu mehr und teureren Hochpreisern zu erklären ist. In der unverzerrten 15. Woche war der Rx-Umsatz 3,5 Prozent höher als 2024. Der kumulierte Rx-Umsatz war bis zum Ende der 17. Woche 4,2 Prozent höher als 2024.
OTC weiter leicht erholt
Der OTC-Bereich, der im vorigen Jahr schlechter als der Rx-Bereich abgeschnitten hatte, zeigt sich dagegen in diesem Jahr freundlicher. Abgesehen von den feiertagsbedingten Verzerrungen galt das auch im April. In der unverzerrten 15. Woche setzten die Vor-Ort-Apotheken im OTC-Bereich 4,2 Prozent mehr Packungen ab als 2024. Der kumulierte OTC-Absatz bis zum Ende der 17. Woche war 1,9 Prozent höher als 2024. Der OTC-Umsatz war in der 15. Woche 5,7 Prozent höher als im Vorjahr. Der kumulierte OTC-Umsatz bis zum Ende der 17. Woche stieg um 4,3 Prozent gegenüber 2024. Demnach gab es zwar ein schwaches, aber immerhin seit Jahresbeginn andauerndes Wachstum im OTC-Bereich. Das stärkere Wachstum beim Umsatz im Vergleich zum Absatz ist höchstwahrscheinlich durch die Preisentwicklung zu erklären.
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Neuer Gehaltstarifvertrag: Mehr Geld für alle Angestellten in Sachsen
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Von Deutsche Apotheker Zeitung
Sachsen ist neben Nordrhein der einzige Kammerbezirk, in dem der Bundesrahmentarifvertrag nicht gilt. Lange Jahre gab es für das Bundesland gar keinen Tarifvertrag, vor einigen Jahren haben sich aber die Apothekengewerkschaft Adexa und der Sächsische Apothekerverband (SAV) auf eine Vereinbarung geeinigt. Nun wurde der Gehaltstarifvertrag neu verhandelt. Die tarifgebundenen Mitglieder SAV haben am Donnerstag einstimmig den neuen Gehältern zugestimmt. Sowohl Adexa als auch der Verband hatten darüber in einer Mitteilung informiert.
160 Euro mehr für alle Berufsgruppen
Die Zustimmung ebnet den Weg für eine tarifliche Neuregelung ab dem 1. Juli 2025. Für alle Berufe und Tarifstufen erhöhen sich die Gehälter demnach um einen Sockelbetrag. Bezogen auf eine Vollzeitstelle mit 40 Stunden gibt es ein Plus von 160 Euro – beginnend mit dem Juligehalt. Die Laufzeit des Vertrags beträgt 18 Monate bis zum 31. Dezember 2026. Damit reagieren die Tarifparteien auf die zunehmenden Herausforderungen im Wettbewerb um qualifiziertes Personal.
Für Approbierte im 1. und 2. Berufsjahr beispielsweise beträgt das tarifliche Bruttomonatsgehalt in Vollzeit 4.095 Euro, ab dem 6. Berufsjahr sind es 4.883 Euro. PTA steigen künftig mit 2.601 Euro brutto ein. PKA mit 2.338 Euro; ab dem 6. Berufsjahr sind es für PTA 3.142 Euro und für PKA 2.771 Euro. Auch für Filialleitungen erhöht sich das Tarifgehalt entsprechend.
Ausbildungsvergütungen steigen auf Niveau der anderen Tarifverträge
Zudem steigen die Ausbildungsvergütungen in Sachsen auf das Niveau der anderen beiden Tarifverträge (ADA und TGL Nordrhein): Für PhiP beträgt die Vergütung dann monatlich 1.100 Euro, für PTA-Praktikantinnen und -Praktikanten 850 Euro pro Monat und für PKA-Azubis 850 Euro im ersten Ausbildungsjahr, 900 Euro im zweiten und 950 Euro im dritten Ausbildungsjahr. Laut Tanja Kratt, Adexa-Bundesvorstand und Leiterin der Adexa-Tarifkommission, ist dieser Anstieg mit Blick auf den Nachwuchsmangel ein wichtiges und notwendiges Signal.
Die Notdienstpauschalen für Apothekerinnen, Apotheker und Pharmazieingenieure ab Juli 2025 wurden auf Basis des um 160 Euro erhöhten Tarifgehaltes berechnet.
Kratt kommentiert den Abschluss: „Wir freuen uns, dass wir nun auch unseren Mitgliedern in Sachsen einen neuen Gehaltstarifvertrag präsentieren können! Die positiven Signale aus dem Koalitionsvertrag haben dabei möglicherweise geholfen.“
Sebastian Michael, Verhandlungsführer und stellvertretender Vorsitzender des SAV, erklärt: „Der neue Tarif ist ein klares Signal für Wertschätzung und Zukunftssicherheit im Apothekenwesen. Faire Bezahlung ist ein zentraler Baustein, um qualifiziertes Personal zu halten und junge Fachkräfte zu gewinnen. Dennoch stehen Apotheken im Wettbewerb um gut ausgebildetes Personal weiterhin im Schatten von Krankenkassen, Behörden und der pharmazeutischen Industrie. Unser Fixhonorar wurde seit über zehn Jahren nicht angepasst – unter diesen Bedingungen können wir schlicht keine marktgerechten Gehälter zahlen, auch wenn unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sie mehr als verdient hätten.“
15 Euro Mindestlohn verändern laut Adexa das Gehaltsgefüge
Eine konkrete Klausel für Nachverhandlungen – wie beim Gehaltstarifvertrag mit der TGL Nordrhein – ist im sächsischen Vertrag nicht enthalten. Trotzdem wollen die Tarifpartner die angekündigte Erhöhung der Apothekenhonorierung im Blick behalten und müssen auch die Entwicklung des gesetzlichen Mindestlohns berücksichtigen. Der soll auf 15 Euro steigen. Tanja Kratt erklärt dazu: „Sollte sich die Mindestlohnkommission für 2026 tatsächlich dem Zielwert von 60 Prozent des Medianlohns und damit den von der SPD geforderten 15 Euro annähern, müsste hier aus Sicht von Adexa das gesamte Gehaltsgefüge nachgebessert werden.“ Der tarifliche Bruttostundenlohn von PKA-Berufseinsteiger:innen liegt ab Juli 2025 in Sachsen bei 13,51 Euro.
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Gesund.de jetzt mit Anbindung an Aposoft
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Von Julia Borsch
Die Alltagstauglichkeit einer Anwendung in der Apotheke steht und fällt mit der Anbindung an die Warenwirtschaft. Denn nur so können Bestellungen direkt im Kassensystem empfangen und verarbeitet werden. Außerdem stehen den Kunden dadurch wichtige Informationen wie Preise, Verfügbarkeiten und Lieferoptionen der angebundenen Apotheken in Echtzeit zur Verfügung.
Die von Phoenix und Noventi ins Leben gerufene Plattform gesund.de verfügte bislang über Schnittstellen zu den ADG-Systemen A3000 und S3000, zu den gängigen Noventi-Warenwirtschaften, zu IXOS von Pharmatechnik sowie zu Winapo ux und Winapo 64 von CGM. Nun kommt eine weitere Schnittstelle dazu: Ab sofort ist auch die Anbindung an Aposoft möglich. Laut gesund.de sind damit über 90 Prozent des Marktes abgedeckt.
Neben gesund.de sind zahlreiche andere Dienstleister bei Aposoft integriert, beispielsweise die Services von apotheken.de. Zudem ist der Premium-Service des Deutschen Apotheken Portals angebunden, der Unterstützung bei der Rezeptbelieferung bietet. Und es gibt Schnittstellen zur Botendienst-App Apomap, zur Zuzahlungsprüfung von Scanacs und der Blistersoftware Blimus.
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US-Apothekenmarkt: Rite Aid will alle verbliebenen Filialen schließen
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Von Thorsten Schüller
In der Geschichte der Rite Aid Corporation, eine der größten Apothekenketten der USA, wird das letzte Kapitel eingeläutet. Bereits im Oktober 2023 hatte das Unternehmen Insolvenzschutz nach Chapter 11 beantragt, nachdem es wegen steigender Schulden und Hunderter Opiod-Klagen in eine schwere finanzielle Krise geraten war. Daraufhin hatte der in Philadelphia ansässige Konzern, der in den USA einst mehr als 2.000 Apothekenfilialen betrieb, im vergangenen Jahr Hunderte Standorte geschlossen.
Wie das US-Magazin Newsweek berichtet, geht nun aus Gerichtsunterlagen hervor, dass eine vollständige Schließung der verbliebenen Einzelhandelsflächen geplant ist. Zwar habe Rite Aid noch kein offizielles Datum für das landesweite Ende des Geschäftsbetriebs genannt, dennoch hätten einzelne Filialen bereits Schließungsschilder aufgestellt, zudem seien in mehreren US-Bundesstaaten Liquidationsverkäufe im Gange. Die Schließungen dürften erhebliche Auswirkungen auf die betroffenen Gemeinden haben, vor allem in ländlichen Regionen, wo der Zugang zu Gesundheitsdienstleistungen begrenzt ist.
Verkauf im Schnellverfahren
Aus den Gerichtsunterlagen geht laut Newsweek hervor, dass die letzte Runde der Filialschließungen bis Mitte 2025 abgeschlossen sein dürfte, womit die Rolle von Rite Aid als Anbieter von stationären Apotheken in den USA beendet wäre.
Wie die Nachrichtenagentur Reuters ergänzend mitteilt, hat die US-Apothekenkette am Mittwoch dieser Woche zudem die gerichtliche Genehmigung erhalten, ihr Apothekengeschäft im Schnellverfahren zu veräußern. Das Unternehmen strebe nun an, in nur zwei Wochen Vereinbarungen mit Käufern zu treffen und einen Verkauf zu genehmigen.
Steigende Konkurrenz durch Online-Apotheken und zunehmender Preisdruck setzen Einzelhändlern wie auch Apothekenketten in den USA seit Jahren kräftig zu. Zwar hat Rite Aid in der Vergangenheit versucht, durch Partnerschaften mit Gesundheitsdienstleistern und die Einführung neuer digitaler Dienstleistungen seine Position zu festigen – offenbar aber ohne Erfolg.
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Trump will an die Arzneimittelpreise
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US-Präsident Trump will die Preise für Rx-Arzneimittel senken und nimmt die Pharmaindustrie ins Visier. Er werde am Montagmorgen (Ortszeit) eines der „folgenreichsten Dekrete“ in der Geschichte der USA unterzeichnen, kündigte der Republikaner auf seinem Online-Sprachrohr Truth Social an. Trump sieht die USA wegen der hohen Preise benachteiligt. Er versprach, dass die Arzneimittelpreise in den USA „fast sofort“ um 30 bis 80 Prozent sinken würden. In den USA soll für bestimmte verschreibungspflichtige Medikamente nicht mehr gezahlt werden als in anderen Staaten. Trump will mit dem System der „Most Favored Nation“ gegen die hohen Preise vorgehen. Er hatte dies bereits während seiner ersten Amtszeit erfolglos vorangetrieben. (dpa-AfX)
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DocMorris: Mehr Geld fürs Marketing
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Beim Schweizer Arzneimittelversender DocMorris ist der Weg frei für eine Kapitalerhöhung im Volumen von rund 200 Millionen Schweizer Franken. Auf der Generalversammlung des Unternehmens erteilten die Aktionäre ihre Zustimmung zu diesem Schritt. Wie das Unternehmen mitteilte, soll das Geld aus der Kapitalerhöhung in die Finanzierung des mittelfristigen Wachstums bei rezeptpflichtigen Medikamenten und für zusätzliche Rx-Marketingaufwendungen fließen. Der Umsatz im ersten Quartal 2025 ist um 13,4 Prozent auf 296,5 Millionen gestiegen. Der Verlust vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen (Ebitda) lag Ende März bei -16,2 Millionen Franken. Das sind über 4 Millionen Franken mehr als im ersten Quartal 2024 (ts)
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