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Liebe Leserinnen und Leser,
 

 

die KV-Niedersachsen reformiert ihren Bereitschaftsdienst. Dass künftig einem Hausbesuch bei immobilen Patient*innen zunächst eine telemedizinische Abklärung vorgeschaltet wird, ist 2025 ein legitimes und begrüßenswertes Ansinnen. Auch dass die KV bereits vorhandene Infrastruktur nutzt, ist absolut sinnvoll. Dass dafür aber ausgerechnet die zum DocMorris-Konzern gehörige Teleclinic auserkoren wurde, ist nicht nachvollziehbar. Denn auch wenn DocMorris für die Patient*innen gar nicht in Erscheinung tritt, so stellt das DocMorris-Teleclinic-Konstrukt die bewährte Trennung von Arzt und Apotheker infrage. Denn unterm Strich besteht zumindest die Möglichkeit, dass der Verordner, die Teleclinic, an den Rezepten durch die hauseigene Apotheke mitverdient. Zumal letztere nichts unversucht lässt, um an Rezepte zu kommen. Dass diese Allianz nun auch noch durch die Übernahme hoheitlicher Aufgaben geadelt wird, muss nun wirklich nicht sein.

 
Herzliche Grüße,
Ihre Julia Borsch
DAZ-Chefredakteurin
 
In diesem DAZ-Update lesen Sie:
 
Neue TI-Anforderungen: Wer zahlt für den Kartentausch?

Keine DocMorris-Werbung via KIM

Marktdaten: Rx- und OTC-Absatz treten auf der Stelle

Warum die KV Niedersachsen mit einer DocMorris-Tochter kooperiert

Länder sorgen sich um pDL-Finanzierung

Zwei neue Geschäftsbereiche für Pharma Deutschland

News-Ticker
 
 
 
 

Neue TI-Anforderungen: Wer zahlt für den Kartentausch?

 

Von Christina Grünberg

Bis zum Ende des Jahres 2025 wird ein groß angelegter Kartentausch im Gesundheitswesen nötig: Weil die Gematik auf ein neues Verschlüsselungsverfahren umstellt, brauchen Tausende Ärzte und Apotheker neue Heilberufsausweise, Praxen und Apotheken neue Institutionenkarten und Geräte wie Konnektoren und Kartenterminals neue SMC-B. Hintergrund sind aktualisierte Anforderungen des Bundesinstituts für Sicherheit in der Informationstechnik und der Bundesnetzagentur, die eine Umstellung erforderlich machen.

Die TI als Marktmodell

Doch welche unmittelbaren Folgen hat der Austausch für die Apothekerinnen und Apotheker? Die DAZ wollte von der Gematik unter anderem wissen, wer für die entstehenden Kosten aufkommt. Bei der Telematikinfrastruktur (TI) handele es sich um ein „Marktmodell“, schreibt eine Sprecherin der Redaktion. „Die Hersteller legen Preise und mögliche Finanzierungsmodelle für ihre Produkte fest. Dies gilt auch für Konnektoren. Es liegt in der Entscheidung der Leistungserbringenden, welches Angebot sie wählen.“ Das klingt deutlich weniger optimistisch als die Antwort des Deutschen Apothekerverbands: Dieser geht auf Nachfrage davon aus, dass der Austausch für die Apotheken „kostenneutral“ sein wird.

Den Ausführungen der Gematik lässt sich zudem entnehmen, dass der Austausch wohl recht umfangreich ausfallen dürfte: Denn die Umstellung des Verschlüsselungsverfahrens von RSA auf ECC „betrifft alle Systeme und Komponenten“, informiert sie. Um zu erfahren, ob auch sie betroffen sind, sollen sich Apothekerinnen und Apotheker an ihren zuständigen Dienstleister wenden.

35.000 Konnektoren betroffen

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) geht davon aus, dass rund 35.000 Konnektoren in den verschiedenen Gesundheitseinrichtungen von dem Austausch betroffen sein werden. Diese Einschätzung teilt die Gematik. Anders als die KBV glaubt sie jedoch fest daran, dass dies bis zum Jahresende zu schaffen sein wird. „Wir nehmen die Sorgen über einen ambitionierten Zeitplan sehr ernst und stehen daher auch laufend mit unseren Gesellschaftern im Austausch“, schreibt sie mit Blick auf die Kritik der Kassenärzte.

Gleichwohl bewerte die Gematik den Wechsel der Verschlüsselungsalgorithmen für zentrale TI-Komponenten und Dienste als notwendig. „Alle Beteiligten arbeiten mit Hochdruck daran, die Migration von RSA auf ECC schnellstmöglich voranzutreiben und den Übergang so reibungslos wie möglich zu gestalten.“ Da die Hersteller fortlaufend transparent über die Umstellung informiert worden seien, ist die Gematik zuversichtlich, dass der Wechsel im vorgesehenen Zeitplan gelingen wird.

 
 
 
Keine DocMorris-Werbung via KIM
 
Von Kirsten Sucker-Sket

Der niederländische Arzneimittelversender DocMorris lässt sich einiges einfallen, um an E-Rezepte aus Deutschland zu kommen. Schon im Herbst 2023 – da war das E-Rezept bundesweit noch gar nicht am Start – schrieb das Unternehmen Arztpraxen an, um sie auf die neuen Möglichkeiten durch das E-Rezept hinzuweisen. Dies geschah über den Gematik-Dienst KIM (Kommunikation im Medizinwesen) – ein geschlossenes System, das einen geschützten Austausch auch von Patientendaten im Gesundheitswesen ermöglicht.

Konkret ging es in dem Schreiben darum, Praxen „zu informieren, dass Sie die Möglichkeit haben, uns den Rezepttoken per KIM-Mail zu übermitteln, wenn Ihr Patient Kunde bei der Apotheke DocMorris ist und die Einlösung des Rezepts bei uns wünscht“. Es folgte die KIM-Adresse und der Hinweis, dass DocMorris auch sonst leicht im KIM-Verzeichnis zu finden sei. Der Token müsse lediglich in die KIM-Nachricht kopiert werden.

AKNR sieht Missbrauch des KIM-Systems

Die Apothekerkammer Nordrhein (AKNR) mahnte den Versender bereits im Oktober 2023 ab und forderte Unterlassung. Sie sieht in dem Vorgehen eine unlautere Belästigung von Marktteilnehmern im Sinne des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb. Das KIM-System werde hier missbraucht, um ein Rundschreiben zu verschicken, das kommerzielle Zwecke verfolge. Da DocMorris keine Unterlassungserklärung unterzeichnete, erhob die Kammer Klage.

Vergangene Woche entschied das Landgericht Köln zugunsten der AKNR (Az.: 84 O 17/24). Auch die Richterin sieht den werblichen Charakter im Schreiben – und darin eine Belästigung. DocMorris wurde daher verurteilt, künftig keine solchen Nachrichten über KIM mehr zu versenden. Für jeden Fall der Zuwiderhandlung wird ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro, ersatzweise Ordnungshaft, angedroht.

„Schwarz auf weiß, dass es Spam ist“

„Wir freuen uns sehr, dass die Richter auf ganzer Linie unserer Argumentation gefolgt sind, dass es nicht in Ordnung ist, das für den sicheren Austausch medizinischer Dokumente geschaffene KIM-System für solcherlei Werbung zu missbrauchen“, kommentierte Bettina Mecking, Geschäftsführerin und Justiziarin der AKNR. „Wir haben jetzt schwarz auf weiß, dass es sich bei dieser Aktion um unerwünschte Werbung über elektronische Post handelt – also Spam. Hinzu kommt, dass mit dieser Werbung Ärzte dazu angeregt werden sollten, ihre Patienten auf die Bestellmöglichkeit bei der Versandapotheke hinzuweisen und den Bestellvorgang zu vermitteln – ein Verhalten, mit dem die Ärzte möglicherweise gegen das Berufsrecht verstoßen.“

Kammerpräsident Armin Hoffman stellte klar, dass die AKNR weiterhin konsequent gegen Fehlentwicklungen dieser Art vorgehen werde. Medikamente seien eine besondere Ware – und dem zunehmend sorglosen Umgang mit ihnen wollen die Apotheken vor Ort etwas entgegensetzen.
 
 
 

Rx- und OTC-Absatz treten auf der Stelle

 
Von Thomas Müller-Bohn

 

Im laufenden Jahr setzten die Vor-Ort-Apotheken bis Ende Mai 0,2 Prozent weniger Rx-Arzneimittel um als im Vorjahr. Der OTC-Absatz verzeichnete ein mageres Plus von 0,6 Prozent. Diese Zahlen aus dem Apothekenpanel von Insight Health bedeuten Stagnation in beiden Bereichen. Steigende Umsätze aufgrund von Rx-Hochpreisern und OTC-Preiserhöhungen dürfen nicht über das schwache Gesamtbild hinwegtäuschen.

In den neuesten Daten geht es um die 18. bis 22. Kalenderwoche, also die Zeit vom 28. April bis zum 1. Juni. Diese fünf Wochen sind mehrfach durch Feiertage verzerrt. In der 18. und der 22. Woche lagen der Maifeiertag und Christi Himmelfahrt. Im Vorjahr lagen Feiertage in der 19. und 21. Woche, wodurch der Vergleich beeinflusst wird. Umso wichtiger sind daher die kumulierten Daten für das laufende Jahr.

 

Rx: Große Schere zwischen Absatz und Umsatz

Der Rx-Absatz war in der 19. und 20. Woche jeweils um zweistellige Prozentsätze höher als 2024, in der 18. und 22. Woche aber niedriger als 2024, wobei die Feiertage zu bedenken sind (siehe Abbildung). Der kumulierte Rx-Absatz bis zum Ende der 22. Woche – also praktisch bis Ende Mai – war 0,2 Prozent geringer als im Vorjahr. Der oft beschworene Wachstumstrend für den Gesundheitsmarkt aufgrund der demografischen Entwicklung zeigt sich hier nicht. Dies ist für die Apotheken ungünstig, weil ihre Honorierung wesentlich vom Festzuschlag auf Rx-Arzneimittel abhängt. Die jüngste Entwicklung unterstreicht nochmals, wie wichtig die im Koalitionsvertrag vorgesehene Erhöhung des Festzuschlags ist.

Der kumulierte Rx-Umsatz bis zum Ende der 22. Woche war 6,1 Prozent höher als 2024. Wegen der Festbeträge und des Preismoratoriums für viele Rx-Arzneimittel ist das nur durch mehr oder teurere Hochpreiser zu erklären. Der Abstand zwischen den Veränderungen des Rx-Absatzes und des Rx-Umsatzes zeigt, wie bedeutend dieser Effekt ist und wie sehr er weiter zunimmt. Für die Apotheken bringt das zwar ein gewisses Honorarplus, aber auch große Herausforderungen bei der Finanzierung.

Hoffnungen im OTC-Bereich enttäuscht

Mit Ausnahme der 20. Woche ging der OTC-Absatz in allen betrachteten Wochen gegenüber 2024 zurück. Daraufhin war der kumulierte OTC-Absatz bis zum Ende der 22. Woche nur noch 0,6 Prozent höher als im Vorjahr. Am Ende der 17. Woche hatte dort noch ein Plus von 1,9 Prozent gestanden. Die leicht positiven Signale, die zuletzt vom OTC-Bereich kamen, sind damit verschwunden. Der OTC-Umsatz entwickelte sich weiterhin etwas besser als der OTC-Absatz. Der kumulierte OTC-Umsatz bis zum Ende der 22. Woche war 3,3 Prozent höher als 2024. Die Apotheken konnten also Preissteigerungen durchsetzen. Doch das ändert nichts am schwachen Gesamtbild des OTC-Bereichs. Die Absatzschwäche betrifft damit sowohl den Rx- als auch den OTC-Bereich.

 
 

Warum die KV Niedersachsen mit einer DocMorris-Tochter kooperiert

 
Von Julia Borsch und Kirsten Sucker-Sket

Im Laufe des Jahres soll der ärztliche Bereitschaftsdienst in Niedersachsen reformiert werden. Einen entsprechenden Beschluss hat die Vertreterversammlung der KVN Anfang 2024 gefasst. Das Ziel war damals, den Fahrdienst des Bereitschaftsdienstes neu zu ordnen und dadurch die Belastung für die Ärzt*innen im Fahrdienst zu reduzieren. Der Fahrdienst ist Teil des Bereitschaftsdienstes. Die eingeteilten Mediziner*innen suchen Patient*innen zu Hause auf, die eine zeitnahe Behandlung brauchen, aber keine Praxis aufsuchen können.

Das neue Konzept heißt „KVN.akut“ und ist auf der Webseite der KVN beschrieben. Wie bisher auch werden alle Patient*innen, die die 116 117 anrufen, zunächst einer strukturierten medizinischen Ersteinschätzung (SmED) unterzogen. Künftig sollen aber bei immobilen, akut behandlungsbedürftigen Personen keine zum „Fahrdienst“ eingeteilten Ärztinnen oder Ärzte zu Hause vorbeikommen.  

Outsourcing an DocMorris-Tochter

Diese Patient*innen sollen künftig zunächst telemedizinisch betreut werden. 2025 ist das sicher ein legitimes Ansinnen. Allerdings organisiert die KVN diese telemedizinische Konsultation nicht selbst. Das macht die DocMorris-Tochter Teleclinic. Niedersächsische Vertragsärztinnen und -​ärzte übernehmen die Beratung – telefonisch oder per Video – direkt zu den Bereitschaftsdienstzeiten, heißt es auf der Webseite der KV. Sie können ein elektronisches Rezept und eine elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ausstellen – oder gegebenenfalls dann doch einen ärztlichen oder nicht-ärztlichen Fahrdienst anfordern. Auch um den kümmert sich die KVN nicht mehr selbst, sondern die Johanniter. Ärzt*innen, die telemedizinisch beraten wollen, sollen sich bei der Teleclinic melden. Seit Mai werden die Dienste stufenweise umgestellt, zum 1. Juli soll der Wechsel vollzogen sein.

Warum DocMorris?

Die DAZ-Redaktion hat bei der KVN nachgefragt, warum sie sich ausgerechnet für die Teleclinic als Partner entschieden hat. Schließlich weckt die DocMorris-Nähe bei Apotheker*innen nicht unbedingt Vertrauen. In der Antwort der KVN heißt es, man habe eine technische Infrastruktur für die Telemedizin gesucht, die es den niedersächsischen Vertragsärzten ermöglicht, während der Bereitschaftsdienstzeiten flexibel (z. B. auch von Zuhause) und sicher auf den kompletten Nutzungsumfang einer zertifizierten Videosprechstundensoftware inklusive Praxisverwaltungssoftware zurückgreifen zu können. Kriterium sei zudem gewesen, dass E-Rezepte und elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen ausgestellt werden können. In einem Vergabeverfahren habe man eine Reihe von Anbietern verglichen. „Eine standardisierte Einbindung und Zusteuerung von Fällen im Bereitschaftsdienst unter dem Label KVN.akut war besonders bei der technischen Lösung der Teleclinic gegeben.“

Dass die Teleclinic Teil von DocMorris ist, sei für die KVN „völlig irrelevant“, heißt es weiter. DocMorris werde an keiner Stelle für die GKV-Versicherten im Prozess sichtbar. Die Anwendung für Patientinnen und Patienten nutze das Corporate Design der KVN unter dem Namen KVN.akut.

 
 

Länder sorgen sich um pDL-Finanzierung

 
Von Kirsten Sucker-Sket

Am 11. und 12. Juni 2025 tagte in Weimar unter der Leitung der thüringischen Gesundheitsministerin Katharina Schenk (SPD) die Gesundheitsministerkonferenz (GMK). Ein Top-Thema war die Krankenhausreform. Auf der Tagesordnung standen aber auch Apotheken-Themen. Unter anderem sollte es um die „Umsetzung der Koalitionsvereinbarungen für den Apothekenbereich“ gehen. Die Abda erhofft sich, dass gerade in diesem Punkt aufs Tempo gedrückt wird. 

Bislang sind die von den Gesundheitsminister*innen und -senator*innen der Länder gefassten Beschlüsse allerdings nicht veröffentlicht. Mehr als 40 sollen es sein. Dem thüringischen Ministerium zufolge wurden die Beschlussvorlagen aus den Ländern teilweise angepasst und befinden sich derzeit noch zur Prüfung in der GMK-Geschäftsstelle.

Etwas mehr Informationen gibt es bisher nur zu einem Beschluss, der pharmazeutische Dienstleistungen (pDL) betrifft. Laut Brandenburgs Gesundheitsministerin Britta Müller (parteilos), aus deren Haus die Vorlage kam, wurde dieser mehrheitlich angenommen. Mit dem Antrag bitten die Landesminister*innen und -senator*innen das Bundesgesundheitsministerium um eine Anpassung der rechtlichen Rahmenbedingungen, damit die Vergütung für pDL gewährleistet ist und gleichzeitig ihre Attraktivität erhöht wird.

pDL-Finanzierung unzureichend

Britta Müller erklärte dazu: „Apotheken sind ein wichtiger Pfeiler der Gesundheitsversorgung. Sie stellen nicht nur eine flächendeckende Versorgung mit Medikamenten sicher, sondern übernehmen auch zunehmend pharmazeutische Dienstleistungen.“ Damit leisteten sie einen Beitrag zur Verbesserung der Gesundheitsversorgung der Bevölkerung und entlasteten ärztliche Praxen vor allem im ländlichen Raum. Voraussetzung dafür sei eine „angemessene und sichere Vergütung“. Müller ist überzeugt: Die für die weitere Entwicklung der Apotheken notwendigen pDL „sind, Stand heute, jedoch unzureichend sicher finanziert“.

Was, wenn der pDL-Topf eschöpft ist?

Damit ist die Ministerin recht vorausschauend – denn sie redet davon, was passiert, wenn der pDL-Topf leerliefe. Noch ist er prall gefüllt. Allerdings sind Müllers Befürchtungen nicht von der Hand zu weisen, wenn der beim NNF angesiedelte pDL-Fonds für andere Zwecke umgewidmet würde oder/und weitere pDL hinzutreten, die ebenfalls zu vergüten sind. Beides ist mit Blick auf die Apotheken-Pläne im Koalitionsvertrag von Union und SPD durchaus denkbar.

In der Pressemitteilung des Potsdamer Ministeriums heißt es dazu: „Auch wenn derzeit alle erbrachten pharmazeutischen Dienstleistungen mit dem bestehenden System in der vereinbarten Höhe vergütet werden können, besteht jedoch bei einer Ausweitung des Anspruchs auf pharmazeutische Dienstleistungen auf weite Teile der Bevölkerung die Gefahr der Unterfinanzierung. Dies kann schlussendlich dazu führen, dass von Apotheken erbrachte pharmazeutische Dienstleistungen nicht bzw. nicht in der vereinbarten Höhe vergütet werden können“. Dies sei insbesondere dann problematisch, wenn die Apotheken für ihre pDL Geräte anschaffen oder Verbrauchsmaterialien nutzen müssten – das kostet schließlich Geld. Das wirtschaftliche Risiko, dass von Apotheken erbrachte pDL nicht oder nicht in der vereinbarten Höhe erstattet werden, trage derzeit allein die Apotheke, so das Ministerium.

Müller abschließend: „Wie dies eigentlich in allen Branchen allgemein üblich ist, müssen auch Apotheken davon ausgehen können, dass sie für eine erbrachte Dienstleistung auch in der vereinbarten Höhe entlohnt werden.“

 
 
Zwei neue Geschäftsbereiche für Pharma Deutschland
 
Von Deutsche Apotheker Zeitung

Ein Jahr nach der inhaltlichen und strategischen Neuaufstellung des Verbandes hat der Vorstand von Pharma Deutschland auf seiner Sitzung am 12. Juni grünes Licht für die organisatorische Weiterentwicklung gegeben. So wird es zum einen zwei neue Geschäftsbereiche geben, zum anderen will der Verband seine Landesverbände stärken und hat daher dort neue Positionen geschaffen.

Neben den bisherigen Geschäftsbereichen „Politik“ und „Wissenschaft“ wird es die beiden neuen Bereiche „OTC-Markt“ und „Rx-Markt“ geben. Damit decke die Geschäftsbereichsverteilung von Pharma Deutschland die Gesamtstruktur der Branche und die Bedarfe der Mitgliedsunternehmen optimal ab, heißt es in einer Mitteilung.

In der Folge wird ab 1. Januar 2026 auch die Geschäftsführung von Pharma Deutschland um zwei neue Geschäftsführer erweitert. Christian Hilmer übernimmt die Position des Geschäftsführers im Bereich Rx. Er verfüge über umfassende Expertise im Bereich Erstattung und war über viele Jahre als Geschäftsführer für das Erstattungswesen eines Pharmaunternehmens tätig, so der Verband. Zudem ist er bereits im Vorstand von Pharma Deutschland engagiert.

Die Position des Geschäftsführers „OTC-Markt“ übernimmt Lutz Boden, der aktuell die Abteilung „Innovative Gesundheitsversorgung“ leitet.

Noch in diesem Jahr verstärkt Pharma Deutschland außerdem seine Landesverbandsarbeit und hat dazu insgesamt vier neue Positionen geschaffen, um die Interessen der Mitgliedsunternehmen gegenüber Politik, Behörden, Wissenschaft und Öffentlichkeit in den Regionen und Bundesländern noch besser vertreten zu können.

 
 
 
News-Ticker
 

Biontech greift nach Curevac

 

Das Mainzer Pharmaunternehmen Biontech will den Rivalen Curevac aus Tübingen übernehmen. Beabsichtigt sei, alle Aktien von Curevac zu erwerben, teilte Biontech vergangene Woche mit.
Es werden demnach rund 5,46 US-Dollar für jede Curevac-Aktie angesetzt, das entspräche einer Bewertung des Tübinger Unternehmens von etwa 1,25 Milliarden US-Dollar (1,08 Mrd. Euro). Nach Abschluss der Übernahme, die vorbehaltlich behördlicher Genehmigungen bis Ende 2025 angepeilt wird, werden Curevac-Aktionäre voraussichtlich zwischen 4 und 6 Prozent an Biontech halten, wie es hieß. Die Curevac-Aktien legten nach der Ankündigung kräftig zu. (DAZ)

 

Kaum NB.1.8.1 in Deutschland 

 

Die Corona-Variante NB.1.8.1 wurde erstmals im Januar dieses Jahres nachgewiesen und wird von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) als „Variante unter Beobachtung“ eingestuft. Während sie sich in Teilen Asiens bereits durchgesetzt hat, ist das in Deutschland aktuell nicht der Fall: Nach Angaben des Robert Koch-Instituts wurde NB.1.8.1 Ende März erstmals in Deutschland nachgewiesen – und seitdem bisher nur sporadisch. Hinweise auf schwerere Krankheitsverläufe gibt es in China laut Behördenangaben nicht. Dies deckt sich mit der Einschätzung der WHO: Es gebe bislang keine Anzeichen dafür, dass die Variante schwerere Erkrankungen auslöse als andere zirkulierende Varianten. (dpa)