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Liebe Leserinnen und Leser,
 

 

IKK-Patient*innen müssen ab dem 1. Juli in vielen Fällen weitere Wege auf sich nehmen, um an ihre Hilfsmittel zu kommen. Der Thüringer Apothekerverband möchte nun sogar die Aufsichtsbehörden informieren. Zudem hat das Thema mediale Aufmerksamkeit erlangt, weit über die Fachmedien hinaus. Man darf gespannt sein, ob es etwas bringt. Aber zunächst sind die Patient*innen die Leidtragenden. Im Stadtgebiet Stuttgart etwa gibt es laut Suche auf der Webseite (Stand heute) genau zwei Apotheken, die Vertragspartner für Läuse- und Nissenkämme sind. Für Diabetes-Produkte sind es drei. Keine davon befindet sich im Innenstadtbereich. Im Falle der Nissenkämme werden viele Patient*innen das Hilfsmittel vermutlich einfach selbst bezahlen, in der Apotheke, in der sie das Läusemittel holen. Die Kasse wird es freuen. Aber die Lösung kann es nicht sein.

 
Herzliche Grüße,
Ihre Julia Borsch
DAZ-Chefredakteurin
 
In diesem DAZ-Update lesen Sie:
 

Baden-Württemberg: Was hat die Notdienstreform gebracht?

EU-Bio-Logo gehört grundsätzlich nicht auf Arzneitee

IKK-Hifsmittelversorgung: Verband will aufsichtsrechtliche Prüfung

Mindestlohn steigt 2027 auf 14,60 Euro

Noventi macht wieder Gewinn

Sanacorp: Höhere Ausschüttung wegen Skontourteil

News-Ticker
 
 
 
 
Baden-Württemberg: Was hat die Notdienstreform gebracht?
 

Von Julia Borsch

Baden-Württemberg hat zu Jahresbeginn die Organisation der Notdienste umgestellt – von festen Kreisen auf eine softwaregestützte Verteilung. Bei der Vertreterversammlung vergangene Woche zogen die Verantwortlichen eine erste Bilanz.

Im September vergangenen Jahres wurden demnach Dienste für 2.155 Apotheken für 2025 geplant. Wurden 2024 noch 44.594 Dienste landesweit absolviert, was im Schnitt 20 Dienste pro Apotheke mit einer Bandbreite zwischen 13 und 36 Diensten bedeutete, sank 2025 die Zahl der Dienste auf 35.445. Auf eine einzelne Betriebsstätte entfielen im Durchschnitt 16,5 (vor der Vorabtauschphase). Die Apotheken mit den meisten Diensten mussten 29-mal ran, die mit den wenigsten elfmal. Im Schnitt ergibt sich eine Entlastung von 20 Prozent.

Weniger Dienste für die Mehrheit

Konkret haben nach der Umstellung des Systems 1.584 Apotheken weniger Dienste als vorher, bei 191 bleibt die Zahl gleich und 375 Apotheken müssen mehr Dienste absolvieren. Unter letzteren befinden sich zwei Neugründungen. 34 der betroffenen Apotheken hatten den Kammerverantwortlichen zuletzt Sonderregelungen. 261 Apotheken und damit die große Mehrheit derer, deren Belastung gestiegen ist, haben einen oder zwei Dienste mehr als im Vorjahr. Bei 114 Betriebsstätten fallen zwischen drei und elf zusätzliche Dienste an. Insgesamt liegt die Zahl der Dienste bei den Apotheken, die im Vergleich zum Vorjahr öfter dienstbereit sind, zwischen zwölf und 20.

Dass einzelne Apotheken tatsächlich stärker belastet werden als früher, begründet die Kammer einmal mit der gleichmäßigeren Verteilung der Dienste. Zum anderen hätten in der Vergangenheit Apotheken Notdienste innerhalb des Filialverbundes verlagert. Das führe teilweise zu erheblichen Be- und Entlastungen. Die könnten Apothekeninhaber*innen im Zuge der Vorabtauschphase aber wieder ändern.

Im Schnitt 8 km bis zur nächsten Apotheke

Laut Kammerjustiziar Uwe Kriessler konnte mit der neuen Planung erreicht werden, dass in über 95 Prozent der Fälle der Weg zur nächsten dienstbereiten Apotheke nicht weiter als 20 km ist. Eine maximale Entfernung von 25 km konnte in 98,5 Prozent der Fälle erreicht werden. Im Durchschnitt sind es 8 km bis zur nächsten dienstbereiten Apotheke.

Kriessler ging auch auf die aus der Apothekerschaft geäußerte Kritik ein. Beschwert wurde sich vor allem über den zu geringen Abstand zwischen den Diensten sowie die arrhythmische Verteilung. Aktuell ist die Vorgabe, dass bei Einzelapotheken zwischen zwei Diensten vier Tage liegen müssen, bei Filialverbünden zwei, wobei zwei Apotheken eines Verbundes keine gemeinsamen Dienste haben dürfen. Längere Erholungspausen und gleichmäßige Intervalle würden aber insgesamt zu mehr Diensten führen, hieß es. Außerdem gab es Beschwerden über Mehrbelastung. Eine Entlastung aller Apotheken würde aber für viel weitere Wege sorgen, so der Justiziar. Insgesamt verzeichnete die Kammer drei Widersprüche und eine Klage. Aus der Bevölkerung hingegen habe es keine Kritik am neuen System gegeben, nur die üblichen Beschwerden über einzelne Apotheken.

 

 
 
 

EU-Bio-Logo gehört grundsätzlich nicht auf Arzneitee

 
Von Kirsten Sucker-Sket

Der Hersteller von Nahrungsergänzungsmitteln Twardy klagt gegen seinen Wettbewerber Salus. Konkret geht es um den Salus-Salbeitee, der als pflanzliches Arzneimittel vertrieben wird. Im Portfolio des Herstellers finden sich aktuell aber auch viele andere Arzneitees, die das grüne Logo tragen.

Twardy meint, Salus verstoße damit gegen die arzneimittelrechtlichen Kennzeichnungspflichten. Denn Arzneimittel dürfen eigentlich nur ganz klar bestimmte Angaben tragen. Ein Bio-Siegel gehört nicht dazu. § 10 Abs. 1 Satz 5 Arzneimittelgesetz (AMG) bestimmt vielmehr: „Weitere Angaben, die nicht durch eine Verordnung der Europäischen Gemeinschaft oder der Europäischen Union vorgeschrieben oder bereits nach einer solchen Verordnung zulässig sind, sind zulässig, soweit sie mit der Anwendung des Arzneimittels im Zusammenhang stehen, für die gesundheitliche Aufklärung der Patienten wichtig sind und den Angaben nach § 11a nicht widersprechen.“

Twardy klagte auf Unterlassung – und das Landgericht Düsseldorf gab dem Unternehmen recht. Salus ging daraufhin in Berufung. Das Oberlandesgericht Düsseldorf legte den Fall dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) vor.

Es gilt der Humnarzneimittelkodex

Dieser hat nun festgestellt, dass Arzneitees wie der von Salus, die als traditionelle pflanzliche Arzneimittel anzusehen sind, grundsätzlich nicht mit dem Bio-Logo in den Verkehr gebracht werden dürfen.

Als Arzneimittel fielen sie ausschließlich unter die europäischen Regelungen über Arzneimittel und nicht unter diejenigen über die ökologische bzw. biologische Produktion und die Kennzeichnung entsprechender Erzeugnisse. Beides zusammen sei nicht möglich.

Damit ist Art. 62 der Richtlinie 2001/83 (Gemeinschaftskodex für Humanarzneimittel) einschlägig, wonach die Verpackung von Arzneimitteln auch bestimmte fakultative Informationen enthalten darf. Aber nur, sofern diese „für den Patienten wichtig sind“. „Angaben, die Werbecharakter haben können“, sind dagegen nicht zulässig.

Ausnahme denkbar

Der EuGH stellt aber auch klar: Sollte der Hersteller sich nicht für das vereinfachte Registrierungsverfahren für seinen Arzneitee entscheiden, sondern die Genehmigung für das Inverkehrbringen eines Arzneimittels behördlich beantragen, könnte die Sache auch anders ausgehen. Denn die zuständige Behörde könnte in diesem Fall feststellen, „dass aus einer Produktion im ökologischen Landbau stammende heilend oder vorbeugend wirkende Stoffe sich günstig auf die therapeutischen Eigenschaften eines Arzneimittels auswirken“. Dann könnte sie die betreffende Angabe auf der Verpackung des Arzneimittels billigen.

Ob das für den Arzneiteehersteller eine Option ist, lässt sich bezweifeln. Salus wollte keine Stellungnahme zu dem Urteil aus Luxemburg abgeben. Nun wandert das Verfahren zurück nach Düsseldorf, wo das Oberlandesgericht nach den Vorgaben des EuGH seine Entscheidung treffen muss.

Europäischer Gerichtshof, Urteil vom 26. Juni 2025, Rs.: C‑618/23
 
 
 
IKK-Hifsmittelversorgung: Verband will aufsichtsrechtliche Prüfung
 
Von Kirsten Sucker-Sket



Am 1. Juli starten für IKK classic-Versicherte, die Hilfsmittel benötigen, neue Zeiten. Viele Apotheken werden diese Versorgung künftig nicht mehr übernehmen. Denn der Deutsche Apothekerverband (DAV) wollte den gekündigten Hilfsmittelvertrag nicht zu den neuen, von der Kasse geforderten Konditionen aufleben lassen. Diese Bedingungen seien für die Apotheken „wirtschaftlich nicht tragbar“. Die Kasse bietet nun Apotheken, die dennoch weiter Hilfsmittel an IKK classic-Versicherte abgeben wollten, Einzelverträge an. Doch auch von diesen raten die Verbände ab.

So auch der Thüringer Apothekerverband (ThAV). Nach den dem Verband vorliegenden Informationen enthalten die Einzelverträge in vielen Produktgruppen deutliche Vergütungs- und Preisabsenkungen. Diese sind nach Einschätzung des ThAV mit einer wirtschaftlich tragfähigen Betriebsführung für einen Großteil der Apotheken nicht vereinbar. Verhandlungsangebote der IKK sollten Apotheken daher genau prüfen, heißt es in einer Pressemitteilung vom 27. Juni.

Ausnutzung von Marktmacht

„Was hier passiert, ist nach unserer Auffassung der Versuch einer einseitigen Interessendurchsetzung unter Ausnutzung der Marktmacht der IKK classic zulasten der Apotheken und damit letztlich der Patientinnen und Patienten“, erklärt der ThAV-Vorsitzende Stefan Fink. „Die Apotheken können nur davor gewarnt werden, vertragliche Bindungen einzugehen, die zu wirtschaftlichen Schieflagen führen und sollten in jedem Fall professionelle Unterstützung in Anspruch nehmen und sich nicht von dem drohenden Szenario eines Ausscheidens aus der Versorgung unter Druck setzen lassen.“

Dies stehe auch im Widerspruch zur gesundheitspolitischen Zielsetzung, wohnortnahe Apotheken zu stärken. Zugleich warnt der ThAV vor Versorgungslücken für die Versicherten, vor allem in strukturschwachen Regionen mit geringer Anbieterdichte. So müssten Versicherte in Orten wie Greiz oder Altenburg künftig über 25 Kilometer zur nächsten versorgenden Apotheke oder zu einem alternativen Anbieter zurücklegen.

„Ein wohnortnahes Versorgungsangebot darf kein Privileg für Ballungsräume sein“, betont Fink. Gerade in Thüringen seien Apotheken oft die letzte verlässliche Anlaufstelle für chronisch Kranke oder Pflegebedürftige. Auch das von der Thüringer Landesregierung formulierte Ziel, dass jeder Bürger innerhalb von 20 Minuten einen Arzt, Zahnarzt oder eine versorgende Apotheke erreichen können soll („20-Minuten-Land“), sei nun stark gefährdet.

Besonders kritisch sieht der ThAV ein Informationsschreiben der IKK classic vom 5. Juni 2025 an ihre Versicherten. Seiner Auffassung nach kann dieses den Eindruck erwecken, Apotheken würden ohne Anlass ihre Versorgung einstellen.

Aufsichtsbehörde eingeschaltet

Überdies teilt der Verband mit, dass er das Bundesamt für Soziale Sicherung – die Aufsichtsbehörde bundesweit agierender Kassen – um eine aufsichtsrechtliche Prüfung ersucht habe. Dabei gehe es insbesondere um die Einhaltung wettbewerbsrechtlicher Regeln, Transparenz in der Vertragsgestaltung sowie Auswirkungen auf die Versorgungssicherheit.

„Wir sind und bleiben gesprächsbereit“, unterstreicht Fink. „Aber wir erwarten faire Bedingungen, die wirtschaftlich tragbar sind und die flächendeckende Versorgung sichern – im Sinne der Apotheken wie auch der Versicherten. Verträge zu Lasten der Versorgungssicherheit können wir nicht gutheißen.“

Wie schon der Apothekerverband Westfalen-Lippe rät auch der ThAV betroffenen Versicherten, sich aktiv an die IKK classic wenden.

 
 
Mindestlohn steigt in zwei Stufen auf 14,60 Euro
 
Von Kirsten Sucker-Sket

Der Mindestlohn wird wieder steigen. Anfang 2026 zunächst von derzeit 12,82 Euro auf 13,90 Euro. Ab 1. Januar 2027 geht es dann hoch auf 14,60 Euro. Einen entsprechenden Beschluss hat die Mindestlohnkommission einstimmig gefasst und am vergangenen Freitag in Berlin vorgestellt.

Die Kommissionsvorsitzende Christiane Schönefeld sprach von einem tragfähigen Kompromiss, der für einen Ausgleich zwischen den Interessen der Arbeitnehmer und Betriebe sorge. Mit Blick auf in der Öffentlichkeit geäußerte Erwartungen über einen Mindestlohn von 15 Euro sprach sie von sehr schwierigen Gesprächen. Der Verhandlungsführer des Deutschen Gewerkschaftsbunds, Stefan Körzell, sagte, es seien „harte Verhandlungen“ gewesen. Der Verhandlungsführer der Arbeitgeber, Steffen Kampeter, kritisierte den großen Druck, der in den letzten Monaten von politischer Seite auf die Kommission ausgeübt worden sei.

Anerkennung für funktionierende Sozialpartnerschaft

CDU-Generalsekretär Carsten Linnemann begrüßte die Verständigung: „Es ist gut, dass die Mindestlohnkommission sich einvernehmlich geeinigt hat“, sagte er der Deutschen Presse-Agentur. „Das ist gelebte Sozialpartnerschaft und zeigt, dass die Kommission funktioniert. Die Lohnfindung bleibt auch in Zukunft Sache der Tarifpartner.“ 

Die SPD hatte sich eigentlich einen Mindestlohn von 15 Euro gewünscht. Dennoch gibt sich die stellvertretende Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion, Dagmar Schmidt, verständig. Die Ergebnisse der Kommission seien „ein Abbild der derzeitigen wirtschaftlichen Lage“, sagte sie. Auch für Schmidt ist der einstimmige Beschluss ein gutes Signal und Zeichen einer funktionierenden Sozialpartnerschaft. „Das Ergebnis gilt es zu respektieren.“

ADEXA mahnt faire Vergütung in Apotheken an

Die Apothekengewerkschaft Adexa wies am Tag der Kommissionsentscheidung erneut darauf hin, dass es höchste Zeit für eine faire Vergütung von Apothekenangestellten sei. Trotz der komplexen und verantwortungsvollen Tätigkeiten spiegelten die Gehälter diese Leistung oft nur unzureichend wider, betont Bundesvorstand Andreas May.

Besonders deutlich werde dies bei PKA. Laut Gehaltstarifvertrag zwischen Adexa und dem Arbeitgeberverband Deutscher Apotheken (ADA) liegt das Bruttogehalt für PKA im ersten Berufsjahr bei 2.306 Euro – das entspricht einem Stundenlohn von etwa 13,64 Euro. PTA stünden zwar etwas besser da, aber keineswegs gut: Sie erhalten im ersten Berufsjahr monatlich 2.569 Euro brutto, was einem Stundenlohn von rund 15,20 Euro entspricht. 

„Angesichts steigender Lebenshaltungskosten und der jetzt absehbaren Anhebung des Mindestlohns auf 13,90 Euro ab Januar 2026 und auf 14,60 Euro zum Jahresbeginn 2027 ist diese Entlohnung mehr als problematisch“, unterstreicht May. Denn schaue man auf die mit dem ADA für 2026 vereinbarte Tariferhöhung um 3,0 Prozent, würden die PKA-Berufsanfängerinnen dann nur noch um 15 Cent über dem gesetzlichen Mindestlohn liegen.

May erneuerte daher die Adexa-Forderung nach einer Personalzulage in Höhe von 80 Cent zum Apotheken-Fixum. Diese müsse direkt in die Vergütung der Angestellten fließen.

 
 
Noventi macht wieder Gewinn
 
Von Julia Borsch

Noventi hat die Zahlen für 2024 veröffentlicht. In diesem Jahr wollte das Unternehmen, das sein 125-jähriges Bestehen feiert, wieder schwarze Zahlen schreiben. So hatte es der Vorstand angekündigt. Schließlich hatte man sich nach dem großen Knall 2022 eine Sanierung mit dem Titel „Fokussierung 2025“ verordnet. Zahlreiche Mitarbeiter*innen mussten gehen, Noventi verabschiedete sich von drei der fünf Softwarelinien und erklärte, sich künftig auf das Kerngeschäft, also Abrechnung und Software, fokussieren zu wollen. Und die Maßnahmen haben offenbar Früchte getragen. Nachdem das Unternehmen für das „Übergangsjahr“ noch ein Minus von 11 Millionen Euro verzeichnete, bleibt für 2024 ein Gewinn von 6,6 Millionen Euro. Die Umsatzerlöse blieben im Geschäftsjahr 2024 mit 263 Millionen Euro stabil, ebenso wie das Abrechnungsvolumen mit über 30 Milliarden Euro.

Frank Steimel, stellvertretender Vorstandsvorsitzender und Vorstand Finanzen, erklärt dazu: „Im mittlerweile dritten Sanierungsjahr halten wir fest: Wir sind wieder profitabel. Nach der Zäsur mit dem schlechtesten Konzernergebnis im Jahr 2022 und dem Jahr des Übergangs 2023, haben wir unser Ziel erreicht, das Unternehmen in 2024 zurück in die Gewinnzone zu bringen.“

Noventi will Qualitätsführer bei Warenwirtschaft und Software werden

Mit der Rückkehr zur Profitabilität im dritten Sanierungsjahr habe man die Versprechen gehalten, heißt es. Laut Geschäftsbericht soll die Sanierung Ende 2025 „überwiegend wahrscheinlich“ abgeschlossen sein. Was auch immer genau darunter zu verstehen ist. Denn auch wenn der nicht durch Eigenkapital gedeckte Fehlbetrag durch den aktuellen Gewinn kleiner geworden ist, stehen da immer noch 32 Millionen Euro.

Die Ziele für die Zukunft sind laut dem Vorstandsvorsitzenden Mark Böhm klar: „Bei der Rezeptabrechnung sind wir weiterhin der Qualitätsführer. Bei der Warenwirtschaft und Software wollen wir das werden und nachhaltig wachsen.“

 
 
Sanacorp: Höhere Ausschüttung wegen Skontourteil
 
Von Julia Borsch

Die Vertreter*innen des genossenschaftlichen Großhändlers Sanacorp kamen am Samstag, dem 28. Juni in München zu ihrer jährlichen Versammlung zusammen. Der Teil, der wohl mit am meisten Spannung erwartet wurde, ist die Festlegung der aktuellen Dividende. In diesem Jahr können sich die Anteilseigner des genossenschaftlichen Großhändlers über eine Gesamtdividende von bis zu 16 Prozent freuen. Die Vertreter folgten den Vorschlägen von Vorstand und Aufsichtsrat für die Verwendung des Bilanzgewinns der Genossenschaft in Höhe von 27,7 Millionen Euro. Davon werden nun 19,8 Millionen in die Ergebnisrücklagen eingestellt und der Rest als Bardividende ausgeschüttet.

Höhere Ausschüttung dank Skontourteil

Grund für die höhere Ausschüttung ist eine Sonderdividende: Die Basisdividende beträgt 3,8 Prozent statt wie sonst 3 Prozent, als Förderdividende gibt es 12,2 Prozent statt den üblichen 11 Prozent auf die einbezahlten Anteile. Förderdividende erhalten Anteilseigner, die die Umsatzschwelle von 600.000 Euro überschreiten. Das Skontourteil rechtfertige diese Sonderdividende, so der Vorsitzende der Geschäftsführung Patrick Neuss, der erstmalig den Geschäftsbericht vortrug. Er übernahm sein Amt vor gut einem Jahr von Dr. Herbert Lang.

Allerdings wird im kommenden Jahr die Schwelle, ab der die Förderdividende ausgeschüttet wird, höher sein als diese 600.000 Euro. Die letzte Anpassung erfolgte 2017. Der eigentlich vorgesehene Fünf-Jahres-Rhythmus für die Anpassung wurde zunächst wegen Corona und dann wegen des Skontourteils ausgesetzt. Folgend der Vorgabe, dass zur Erreichung der Förderprämie mindestens ein Drittel des Wareneinsatzes bei der Sanacorp erfolgen soll, wurde die Schwelle nun auf eine Million angehoben. Auch hier stimmten die Vertreter*innen mit großer Mehrheit für den Vorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat.


 
 
 
News-Ticker
 
Versandapotheker
bestätigen Vorstand
 

Die ordentliche Mitgliederversammlung des BVDVA hat am 25. Juni turnusmäßig den Vorstand (wieder) gewählt. Die Vorstandsfunktionen bleiben unverändert: Heinrich Meyer, Inhaber von Sanicare (Bad Laer) bleibt geschäftsführender Vorstand und Vorsitzender. Er ist parallel für das Ressort Organisation & Kongress verantwortlich. Dirk Düvel, der Chef von Wir-Leben-Apotheken und Inhaber von besamex (Marschacht), ist der zweite geschäftsführende BVDVA-Vorstand. Er betreut weiterhin das Ressort Politik & Regulierung. Marion Wüst von Fliegende Pillen (Köln) bleibt für das Ressort Finanzen & Kooperation im Vorstand aktiv. Roland Helle (Berlin), kümmert sich um IT-Themen und Fragen im Zusammenhang mit der Telematikinfrastruktur. (DAZ)

 

Sprechstundenbedarf
in Nds gekündigt
 

Ab dem 11. Februar 2026 werden Apotheken in Niedersachsen Arztpraxen nicht mehr mit Arznei- und Hilfsmitteln wie z.B. Impfstoffen im Sprechstundenbedarf beliefern. Der Landesapothekerverband (LAV) hat die entsprechende Anlage 1 zum 31. Dezember 2025 zum Arzneiversorgungsvertrag mit der AOK – Die Gesundheitskasse für Niedersachsen, des IKK-Landesverbandes Niedersachsen, der Landwirtschaftlichen Krankenkasse Niedersachsen-Bremen, der Seekrankenkasse Hamburg (Primärkassenvertrag) gekündigt. Es schließt sich eine Übergangsfrist von sechs Wochen an. Hintergrund der Kündigung ist die nicht erkennbare Bereitschaft der Kasse, eine eigene Vereinbarung über den Sprechstundenbedarf mit angemessenen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen auszuhandeln. (DAZ)