Liebe Leserinnen und Leser,
 

 

die umsatzbezogene Beitragserhebung der Kammern und Verbände sorgt seit Langem immer wieder für Unmut. Die steigenden Umsätze durch Hochpreiser und Apothekenschließungen haben die Debatte zuletzt befeuert. Nun könnte die Diskussion eine neue Dynamik bekommen. Hintergrund ist ein Gerichtsverfahren, das ein Apotheker aus Nordrhein gegen seine Kammer führt. Er hält seine Beiträge für überhöht, seit sie nicht mehr gedeckelt sind. Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hob auf seine Klage hin eine Reihe seiner Beitragsbescheide auf. Zwar hat es sich nur am Rande zur Frage der Umsatzerhebung und deren rechtmäßiger Grundlage geäußert, sondern das Urteil auf die hohen Rücklagen der Kammer gestützt. Aber das letzte Wort in dem Prozess ist sicher noch nicht gesprochen. 

 
Herzliche Grüße,
Ihre Julia Borsch
DAZ-Chefredakteurin
 
In diesem DAZ-Update lesen Sie:
 
So strukturiert die Abda das Hauptamt um

GMK: Umsetzung der Apothekenreform, kein Cannabis ohne Arztkontakt

Zu hohe Vermögensrücklagen bei der Kammer Nordrhein

Naloxon soll einfacher verfügbar werden

Apokix-Umfrage: Durch Spezialisierung im Wettbewerb behaupten

Leichte Überschüsse für die Kassen

News-Ticker
 
 
 
 

So strukturiert die Abda das Hauptamt um

 

Von Christina Grünberg

Derzeit ist die Abda in vier Geschäftsbereiche gegliedert: Arzneimittel, Pharmazie, Recht und Ökonomie. Hinzu kommen die Stabsstellen Kommunikation sowie Finanzen, Personal und Verwaltung und die Europavertretung in Brüssel, die direkt der Hauptgeschäftsführung unterstellt sind. Der Geschäftsführerposten im Bereich Pharmazie ist vakant, seit sich Dr. Christiane Eckert-Lill vor rund eineinhalb Jahren in den Ruhestand verabschiedet hat. Anfang 2026 gehen planmäßig auch die Geschäftsführer Recht (Lutz Tisch) und Arzneimittel (Professor Martin Schulz) sowie Hauptgeschäftsführer Dr. Sebastian Schmitz in Rente.

Nach dem Ehrenamt strukturiert die Abda jetzt auch das Hauptamt um. Es soll sich bis zum Jahr 2026 hin neu aufstellen. So ist es zumindest vorgesehen – im Haushaltsplan der Abda für das Jahr 2026 ist zu lesen: „Die Stellenplanung für das Jahr 2026 sieht gemäß der zu Anfang 2026 geplanten Umstrukturierung den Entfall der Geschäftsführerebene vor.“  Die Aufgaben und Verantwortlichkeiten der Geschäftsführerinnen und Geschäftsführer sollen demnach die Abteilungsleiterinnen und -leiter sowie die zukünftige Hauptgeschäftsführung, deren Stellvertretung und die Stabsstellen übernehmen.

Viele offene Fragen

Auch wenn der Zeitpunkt aufgrund der ohnehin anstehenden Weggänge passend gewählt ist, stellen sich in Verbindung mit der Umstrukturierung dennoch viele Fragen. Zum einen sind im Geschäftsbereich Recht bisher keine Abteilungsleiterinnen und -leiter benannt. Wer in diesem Feld die Aufgaben von Lutz Tisch übernehmen soll, ist unklar. Zum anderen ist fraglich, was aus der einzigen verbleibenden Geschäftsführerin Claudia Korf wird. Sie soll dem Vernehmen nach Ambitionen haben, die Geschicke der Abda als Hauptgeschäftsführerin zu lenken, ohne für diesen Posten auserwählt worden zu sein. Stattdessen ist aus Abda-Kreisen zu hören, dass eine Agentur nach geeigneten Kandidatinnen und Kandidaten suchen soll. Der Auswahlprozess liegt demnach in den letzten Zügen. Ob Korf für die neu geschaffene Stelle als stellvertretende Hauptgeschäftsführerin vorgesehen ist, ist nicht bekannt.

Darüber hinaus überrascht, dass nach DAZ-Information seit kurzem die Abteilungsleiterinnen und -leiter nicht mehr an den Vorstandssitzungen teilnehmen dürfen. Vor dem Hintergrund, dass sie künftig weit mehr Verantwortung tragen sollen als aktuell, wäre zu erwarten gewesen, dass sie umso intensiver in die Arbeit der Ehrenamtlichen einbezogen werden.

Abda äußert sich nicht

Auf Nachfrage der DAZ weicht die Abda aus. Zu keinem der angesprochenen Punkte bezieht sie konkret Stellung, sondern antwortet nur schmallippig: „Es ist richtig, dass im hauptamtlichen Bereich der Abda einige strukturelle und altersbedingte, personelle Änderungen anstehen. In enger Zusammenarbeit organisieren der Abda-Vorstand und die Spitze des Abda-Hauptamtes derzeit diese Umstellungen. Zu gegebener Zeit werden wir darüber berichten, wie sich die Abda auf hauptamtlicher Ebene zukunftssicher aufstellt.“

Dass zu diesem Zeitpunkt offenbar grundlegende Fragen wie die Neubesetzung der Hauptgeschäftsführung noch nicht geklärt sind, lässt Beobachter zweifeln, ob der Zeitplan zu halten sein wird. Selbst wenn sich die Abda zeitnah mit einer Kandidatin oder einem Kandidaten einig werden sollte, ist nicht davon auszugehen, dass diese Person bis Anfang des Jahres 2026 ausreichend eingearbeitet sein wird, um seine oder ihre neuen Aufgaben vollumfänglich ausfüllen zu können. Gleichzeitig müssen sich die Abteilungsleiterinnen und -leiter in ihre neuen Rollen einfinden und ihr Zusammenspiel austarieren. Somit droht aufseiten des Hauptamts eine Phase der Instabilität, die das Ehrenamt nicht in Gänze auffangen können wird.

 
 
 
GMK: Umsetzung der Apothekenreform, keine Cannabis ohne Arztkontakt
 
Von Michael Zantke und Julia Borsch

Vorletzte Woche trafen sich die Gesundheitsminister*innen der Länder zu ihrer jährlichen Konferenz in Weimar. Dabei ging es um einige der für die Apotheken relevanten Themen. Vergangene Woche wurden die Beschlüsse veröffentlicht.

So setzten sich die Minister*innen mit der im Koalitionsvertrag von Union und SPD anvisierten Apothekenreform auseinander. Sie fordern den Bund „vor dem Hintergrund der aktuellen prekären wirtschaftlichen Situation der Apotheken zu einer möglichst zeitnahen Apothekenreform auf.“ Nur so könne eine flächendeckende Arzneimittelversorgung sichergestellt werden. Ausdrücklich begrüßt die GMK die Vorhaben im Koalitionsvertrag zur Stärkung der Vor-Ort-Apotheken im Vergleich zu den Apothekenreformplänen der vergangenen Legislaturperiode. Im aktuellen Koalitionsvertrag ist vorgesehen, das Fremdbesitzverbot zu bekräftigen und insbesondere im ländlichen Raum Apotheken zu stärken. Präventionsleistungen in Apotheken sollen ausgebaut werden. Zudem streben die Koalitionsparteien den erleichterten Austausch von Arzneimitteln und Bürokratieabbau für die Apotheken an. Mit einer Anhebung des Fixhonorars auf 9,50 Euro bzw. 11,00 Euro sowie einer Wiederzulassung der Großhandelsskonti plant man weitere Maßnahmen zur Entlastung von Apotheken in finanzieller Schieflage.

Bereits zuvor wurde bekannt, dass ein Beschluss zur besseren Vergütung pharmazeutischer Dienstleistungen von der GMK gefasst worden war.

Länder-Gesundheitsminister gegen reine Online-Verschreibungen von Medizinalcannabis

Außerdem stand das seit dem Wegfall des Betäubungsmittelstatus für Medizinalcannabis florierende Geschäft mit Online-Verschreibungen auf der Agenda. Man muss lediglich einen Fragebogen ausfüllen und schon erhält man eine entsprechende Verschreibung, die in jeder Apotheke eingelöst werden kann. In vielen Fällen ist die Apotheke auch direkt angeschlossen. Eine wirkliche ärztliche Konsultation findet meist nicht statt. Die Gesundheitsministern*innen sehen die Praxis sehr kritisch. Sie halten es aus Gründen des Gesundheitsschutzes für erforderlich, das Medizinalcannabisgesetz zu ändern. Die GMK fasste daher den Beschluss, die Bundesregierung aufzufordern, im Medizinalcannabisgesetz vorzusehen, dass Medizinalcannabis nur nach persönlicher ärztlicher Erstkonsultation und nur dann verschrieben werden darf, wenn die Anwendung medizinisch begründet ist. Hilfsweise könnte die Anwendung von Medizinalcannabis in Form von Cannabisblüten zurück ins Betäubungsmittelgesetz überführt werden, schlagen die Ländergesundheitsminister*innen vor.

Zudem wird die Bundesregierung aufgefordert, Leitplanken für die Telemedizin zu entwickeln. Diese sollen sicherstellen, dass Telemedizin ihr Potenzial zur Entlastung von Ärzt*innen entfalten kann. Es müsse aber zugleich Plattformen Einhalt geboten werden, deren Fokus weniger auf ärztlicher Versorgung und primär auf Gewinnerzielung liege, etwa durch die schnelle Ausstellung von Verschreibungen gegen Entgelt ohne angemessene ärztliche Beratung, heißt es in dem Beschluss.

Abwasserrichtlinie soll überarbeitet werden

Ein weiteres Thema der GMK war die Kommunalabwasserrichtlinie der EU (KARL bzw. UWWTD). Diese sieht vor, dass Hersteller von Arzneimitteln und Kosmetika, die durch ihren Eintrag ins Grundwasser nachweislich schädlichen Einfluss auf Wasserlebewesen haben, einen Großteil der entstehenden Kosten für die Abwasseraufbereitung zahlen sollen. Drastische Kostensteigerungen für Metformin und Amoxicillin und viele weitere Arzneimittel drohen.

Die Gesundheitsministerkonferenz hat sich dafür ausgesprochen, dass das Bundesministerium für Gesundheit sich im Rahmen der EU für eine Überarbeitung der KARL einsetzen soll. Die Minister*innen und Senator*innen hätten mit Sorge festgestellt, dass die Regeln zur erweiterten Herstellerverantwortung zu mehr Bürokratie führen und zudem durch Kostensteigerungen bei der Arzneimittelproduktion die Versorgung gefährdet sei. Deshalb fordern sie eine Neuregelung, die „die Versorgungssicherheit mit Arzneimitteln nicht gefährdet, die Attraktivität des Pharmastandortes Europa nicht verringert und keine zusätzliche überbordende Bürokratie schafft.“

 
 
 
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Zu hohe Vermögensrücklagen bei der Kammer Nordrhein

 
Von Kirsten Sucker-Sket

Schon seit Jahren wird diskutiert, ob der Umsatz noch die richtige Bezugsgröße für die Berechnung der Kammerbeiträge für die Inhaber*innen von Apotheken ist. Mit steigendem Hochpreiseranteil, der zwar den Umsatz treibt, nicht aber die Margen, gewinnt die Frage weiter an Brisanz. Immer wieder wird daher der Ertrag als Alternative ins Spiel gebracht. Nun gibt es ein erstinstanzliches Urteil zu dieser Problematik – allerdings ohne die Frage der korrekten Bezugsgröße zu klären.

In dem jetzt entschiedenen Fall hat ein Apotheker aus Nordrhein, der seine Beiträge als überhöht empfindet, gegen seine Kammer geklagt. Anlass gab die Ende 2020 geänderte Beitragsordnung der Apothekerkammer Nordrhein (AKNR). Seit 2021 sind dort die Beiträge nicht mehr bei einem Umsatz von über 12 Millionen Euro gedeckelt. In der Folge erhöhten sich die Beiträge für den klagenden Apotheker, der in der Zytoversorgung tätig ist, erheblich. Er begehrte daher vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf, die Beitragsbescheide vom zweiten Quartal 2022 bis einschließlich zum vierten Quartal 2024 aufzuheben.   

Er ist der Meinung, die Beitragserhebung sei aus mehreren Gründen rechtswidrig. Unter anderem hält er die grundsätzliche Ausrichtung am Umsatz für unzulässig. Überdies hat die Kammer aus seiner Sicht keinen Anspruch auf die geforderten Beiträge, weil sie ausreichende Vermögensrücklagen habe. Nach dem Heilberufsgesetz NRW dürfe eine Heilberufskammer nur Beiträge von ihren Kammerangehörigen erheben, die sie zur Erfüllung ihrer Aufgaben benötige (§ 6 Abs. 1 HeilBerG NRW).

AKNR verteidigt Beiträge

Die AKNR verteidigt ihre Beitragserhebung. Dabei verweist sie auf Rechtsprechung, die die Bemessung der Beiträge nach dem Umsatz wiederholt für rechtens befunden habe. Auch die Rücklagenbildung sei unbedenklich; diese brauche sie, weil ihr die Aufgabe übertragen sei, ein Versorgungswerk zu schaffen und zu betreuen.

Gericht hebt Beitragsbescheide auf

Das Gericht entschied zugunsten des Apothekers. Es hob sämtliche, vierteljährlich ergangenen Beitragsbescheide von Mitte 2021 bis Mitte 2024 vollständig auf. Dabei stützt es sich allein auf die Rüge des Klägers, dass die von ihm geforderten Beiträge entbehrlich gewesen seien, weil die AKNR sie nicht benötigt habe, um ihre Aufgaben gemäß § 6 HeilBerG NRW zu erfüllen.

Den Einwand der Kammer, sie habe größere Spielräume bei der Rücklagenbildung, weil sie ein Versorgungswerk zu schaffen und betreuen habe, wischten die Richter beiseite. Dem stehe entgegen, dass eine Haftung der Kammer für Verbindlichkeiten der Versorgungseinrichtung ausdrücklich gesetzlich ausgeschlossen sei.

Rücklagenquote zu hoch

Sodann schaute sich das Gericht die Haushaltspläne der AKNR für die Beitragsjahre 2021 bis 2024 genauer an. Dabei kommt es zu dem Ergebnis, dass diese den Grundsätzen des staatlichen Haushaltsrechts nicht gerecht werden. Denn die AKNR habe finanzielle Rücklagen gebildet, die dem Gebot der Schätzgenauigkeit nicht entsprächen. Die Kammer als Körperschaft öffentlichen Rechts darf zwar kein Vermögen, aber grundsätzlich durchaus Rücklagen bilden, sofern diese an einen sachlichen Zweck im Rahmen zulässiger Kammertätigkeit gebunden sind. Ein solcher sachlicher Zweck kann es sein, dass eine Mittelereserve vorgehalten werden soll, um mögliche Einnahmeverzögerungen oder -ausfälle zu überbrücken. Kommt es dabei zu einer erhöhten Rücklagenbildung, muss diese wieder zurückgeführt werden. Ein Haushaltsplan könne daher nicht nur dann rechtswidrig sein, wenn er eine erhöhte Rücklagenbildung vorsehe, sondern auch, wenn er sich eine erhöhte Rücklage beibehalte, so das Gericht.

Betrachtet man allgemeine und Ausgleichsrücklagen zusammen, so kommt das Gericht zum Ergebnis, dass die Kammer 2021 eine Rücklage in Höhe von 53,96 Prozent der erwarteten Ausgaben hatte. „Eine solche Absicherung erscheint nicht gerechtfertigt“, heißt es im Urteil unter Hinweis auf Rechtsprechung, die 15 Prozent für in Ordnung hielt, teilweise auch noch 30 Prozent als angemessen betrachtete. 40 Prozent könnten jedoch schon überhöht sein – und fast 54 Prozent erst recht.

In den Folgejahren erhöhten sich Rücklagen sogar noch weiter, obwohl die Umsätze und damit auch die Beiträge immer weiterwuchsen. 2022 konnten die Rücklagen bereits 63 Prozent der geplanten Ausgaben decken. 2023 lag die Quote bei fast 62 Prozent und 2024 bei fast 60 Prozent. Gründe hierfür erkannte das Gericht nicht

Keine Entscheidung zur Bezugsgröße

Die Frage der Bezugsgröße musste das Gericht nicht mehr beantworten. Doch es merkt im Urteil zumindest an, dass es bereits eine Reihe gerichtlicher Entscheidungen gebe, welche die Anknüpfung an den Umsatz für rechtlich zulässig halten.

Urteil des Verwaltungsgerichts Düsseldorf vom 4. Juni 2025, Az.: 20 K 5580/21, nicht rechtskräftig

 
 
Naloxon soll einfacher verfügbar werden
 
Von Kirsten Sucker-Sket

Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) hat einen Referentenentwurf zur Änderung der Arzneimittelverschreibungsverordnung vorgelegt. Dieser greift zum einen Empfehlungen des Sachverständigenausschusses für Verschreibungspflicht zu Naloxon-haltigen Nasensprays auf.

Naloxon-haltige Nasensprays sind indiziert für die sofortige Anwendung als Notfalltherapie bei bekannter oder vermuteter Opioid-Überdosierung, die sich als Atemdepression oder Depression des Zentralnervensystems manifestiert. Und zwar sowohl im nicht-medizinischen als auch im medizinischen Umfeld. Um die Möglichkeiten der Notfalltherapie mit diesen Arzneimitteln zu verbessern und letztlich Todesfälle zu verhindern, setzt der Verordnungsgeber an zwei Punkten an.

Naloxon-Verordnungen für bestimmte Einrichtungen

So soll es zum einen künftig möglich sein, dass Ärztinnen und Ärzte Naloxon auch für Einrichtungen der Drogen- und Suchthilfe, der Obdachlosenhilfe, des Strafvollzuges, der Zollbehörden, der Ordnungsbehörden oder der Bundes- und Landespolizei verschreiben können. So können sich diese Einrichtungen vorsorglich mit den entsprechenden Arzneimitteln ausstatten. Bislang sind nur Individualverschreibungen oder Verschreibungen für den Praxisbedarf möglich. Die zukünftig möglichen Verordnungen für besagte Einrichtungen müssen demzufolge keinen Namen und kein Geburtsdatum einer bestimmten Person und auch keine Dosierung enthalten. Es reicht ein „entsprechender Vermerk“.

Entlassung aus der Verschreibungspflicht

Überdies sollen national zugelassene Arzneimittel mit dem Wirkstoff Naloxon zur nasalen Anwendung aus der Verschreibungspflicht entlassen werden. Ein niedrigschwelliges „Take-Home Naloxon“ würde die Versorgung Betroffener ebenfalls erleichtern. Auch wenn sie selbst es nicht mehr anwenden können, könnten ihnen doch Menschen in ihrem Umfeld helfen.

Allerdings gibt es derzeit kein solches national zugelassenes Präparat auf dem Markt. Bislang ist nur das von der EU-Kommission zugelassene Nyxoid® verfügbar, das auch weiterhin verschreibungspflichtig sein wird. Offenbar gibt es aber Hoffnung, dass das norwegische Produkt Ventizolve® bald als OTC auf den Markt kommt. Es hat laut einem Bericht im „Forum Substitutionspraxis“ bereits eine Zulassung in Deutschland und einzelnen anderen europäischen Ländern.

Hintergrund der Regelungen ist laut Begründung des Referentenentwurfs, dass es künftig zu einem vermehrten Vorkommen und Gebrauch von synthetischen Opioiden kommen könnte. Diese hochwirksamen Substanzen wiesen eine um ein Vielfaches höhere Wirkpotenz als Heroin am Opioidrezeptor auf und seien mit einer höheren Sterblichkeit verbunden.

Prednisolon und Salicylsäure für die Kopfhaut

Ebenfalls aus der Verschreibungspflicht entlassen werden sollen auch bestimmte Arzneimittel mit Prednisolon und Salicylsäure zur Anwendung bei Erwachsenen. Konkret geht es um Produkte in einer Konzentration von 0,2% Prednisolon in Kombination mit 0,4% Salicylsäure in Packungsgrößen bis zu 50 ml zur Behandlung von gering ausgeprägten entzündlichen Erkrankungen der Kopfhaut, die maximal drei Wochen angewendet werden. Auch diese Mittel gibt es laut Referentenentwurf derzeit nicht auf dem Markt.  

Überdies werden zwölf Positionen in die Anlage der verschreibungspflichtigen Stoffe und Zubereitungen aufgenommen.

 
 

Apokix-Umfrage: Durch Spezialisierung im Wettbewerb behaupten

 
Von Michael Zantke

Um sich unter schwierigen Bedingungen auf dem Markt zu behaupten, setzen die Apotheken verstärkt auf Spezialisierung. Das geht aus der aktuellen Apokix-Umfrage im Monat Juni hervor. Durch erweiterte Beratungskompetenzen und Zusatzangebote soll die Kundenbequemlichkeit erhöht werden. Das Institut für Handelsforschung (IFH) Köln befragte mehr als 100 Apothekeninhaber*innen. Davon gaben 43 Prozent an, schon derzeit eine Spezialisierungsstrategie zu verfolgen, um sich von ihrer Konkurrenz abzuheben. Weitere 12 Prozent planen eine Spezialisierung – allerdings sind 45 Prozent nicht darauf ausgerichtet. Dabei zeigte sich, dass vor allem Apotheken mit starker Konkurrenz auf Differenzierung setzen.

Convenience und Weiterbildung als Schlüssel

Gefragt wurden die Inhaber*innen auch, in welchen Bereichen sie Potenzial sehen, um sich von der Konkurrenz abzuheben. 93 Prozent sehen in der Erhöhung der Kundenbequemlichkeit einen wichtigen Hebel. Abgrenzung kann auch über eine Weiterqualifizierung des Personals erfolgen, gaben 91 Prozent der Befragten an. 72 Prozent setzen auf eine intensivere Zusammenarbeit mit Arztpraxen, Fitnessstudios, Heilpraktikern und Pflegeeinrichtungen. Eine besondere Gestaltung der Offizin halten 54 Prozent für erfolgversprechend. 47 Prozent setzen auf exklusive Herstellermarken.

Andere Bereiche werden als eher weniger erfolgversprechend betrachtet. Mit niedrigen Preisen versuchen sich 40 Prozent von anderen Anbietern abzuheben. In einem erweiterten Ergänzungssortiment sehen 37 Prozent das Potenzial für Spezialisierung. Weniger als ein Drittel der Befragten halten Kundenseminare, längere Öffnungszeiten, besondere Rezepturen und Kundenzeitschriften für zielführend, um sich zu differenzieren.

Für die Spezialisierung ist es jedoch aus Sicht der befragten Apotheker*innen wichtig, nicht von der heilberuflichen Ausrichtung abzurücken. Zudem sehen sie großen Bedarf für die Weiterbildung der Angestellten.

Stimmung deutlich besser als vor einem Jahr

Insgesamt hat sich die Stimmung unter den Apotheken laut der Umfrage kaum verbessert. Gegenüber dem Vormonat stieg der Apotheken-Konjunkturindex zur aktuellen Geschäftslage um 0,2 auf 75,2 Indexpunkte – bei einem Wert von 100 wäre die Stimmung ausgeglichen. Bei der für die kommenden zwölf Monate erwarteten Geschäftslage legte der Indexwert gegenüber dem Mai aber immerhin um 3,2 Punkte zu (68,4).

Im Vergleich zum Juni des Vorjahres hat sich damit die Stimmungslage deutlich aufgehellt. Der Index zur aktuellen Geschäftslage stieg um 7,6 Punkte. Noch stärker ging es bei der Erwartungshaltung bergauf, nämlich um 32,4 Punkte.

 
 
Leichte Überschüsse für die Kassen
 
Von Kirsten Sucker-Sket

Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) hat die Zahlen zur GKV-Finanzentwicklung im 1. Quartal 2025 vorgelegt. Im 1. Quartal 2025 verzeichnen die nunmehr 94 gesetzlichen Krankenkassen ein Plus von 1,8 Milliarden Euro. Ihre Finanzreserven betrugen zum Quartalsende rund 3,6 Milliarden Euro. Dies entspricht 0,1 Monatsausgaben. Das ist nur die Hälfte der gesetzlich vorgesehenen Mindestreserve.
Konkret standen im ersten Quartal 2025 Einnahmen in Höhe von 88,3 Milliarden Euro Ausgaben in Höhe von 86,5 Milliarden Euro gegenüber. Die Ausgaben für Leistungen (+7,9 Prozent) und Verwaltungskosten (+5,8 Prozent) verzeichneten bei einem Anstieg der Versichertenzahlen von 0,1 Prozent einen Zuwachs von 7,8 Prozent. In absoluten Zahlen stiegen die Leistungsausgaben der Krankenkassen im 1. Quartal um 6,0 Milliarden Euro und die Verwaltungskosten um 177 Millionen Euro.

Die Beitragseinnahmen (ohne Zusatzbeiträge) stiegen im Vergleich zum Vorjahreszeitraum um 6,0 Prozent. Dahinter stecken laut BMG insbesondere die deutlich gestiegenen beitragspflichtigen Löhne und Gehälter.
Die Ausgaben für Krankenhausbehandlungen sind im 1. Quartal um 9,5 Prozent bzw. 2,4 Milliarden Euro gestiegen. Dieses Plus im größten Ausgabenblock ist damit ganz maßgeblicher Treiber der Ausgabendynamik. Ursächlich hierfür sind dem BMG zufolge vor allem hohe Vergütungssteigerungen.

6,1 Prozent mehr für Arzneimittel

Die Aufwendungen für die Versorgung mit Arzneimitteln – der zweitgrößte Kostenblock – stiegen um 6,1 Prozent bzw. 826 Millionen Euro. Arzneimittel, die im Rahmen der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung verordnet wurden, verzeichneten dabei laut BMG deutlich überdurchschnittliche Zuwächse (+29,7 Prozent bzw. +187 Millionen Euro).

Für ambulant-ärztliche Behandlungen gaben die Kassen im 1. Quartal 7,0 Prozent bzw. 874 Millionen Euro mehr aus. Bezogen auf das jeweils erste Quartal sei dies das stärkste Wachstum seit über zehn Jahren, so das BMG.

Ein stark überdurchschnittliches Wachstum gab es auch im Bereich medizinische Behandlungspflege (bisher „Behandlungspflege/häusliche Krankenpflege“) mit 13,8 Prozent bzw. 344 Millionen Euro. Bei den Schutzimpfungen ging es um 14,4 Prozent bzw. 104 Millionen Euro nach oben. Auch die Ausgaben für Vorsorge- und Rehabilitationsleistungen entwickelten sich mit einer Steigerungsrate von 9,1 Prozent bzw. 102 Millionen Euro sehr dynamisch.
 
 
 
News-Ticker
 


Gutverdiener sollen mehr zahlen

 

Wegen der angespannten Finanzlage der Krankenkassen hält der kommissarische SPD-Generalsekretär Tim Klüssendorf höhere Krankenkassenbeiträge für Gutverdiener für richtig. Eine konkrete Zahl nannte Klüssendorf für eine etwaige Erhöhung nicht. „Ich will mich jetzt nicht auf eine Zahl festnageln, aber ich finde, dass man sich auf jeden Fall in die Richtung orientieren kann – ohne dass ein großes Ungerechtigkeitsproblem entstehen würde“, sagte er. Leistungskürzungen zur Kostendeckelung lehnt er dagegen strikt ab. (DAZ)


Leitfaden zur Nachhaltigkeit
 

Im Rahmen des Fraunhofer-Projekts „Ökologische Nachhaltigkeit im ambulanten Gesundheitswesen (ÖNaG)“ hat sich die Abda an der Erstellung eines Leitfadens beteiligt. Neben den Empfehlungen für Apotheken sind Leitfäden für fünf weitere Bereiche des Gesundheitswesens entstanden. Dazu zählen ambulante Pflege, ärztliche, zahnärztliche und therapeutische Praxen sowie Hebammen. Die Leitfäden enthalten Maßnahmenempfehlungen und praxisnahe Checklisten, die dabei unterstützen sollen, ökologisch nachhaltige Praktiken in den Arbeitsalltag zu integrieren. (DAZ)