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Liebe Leserinnen und Leser,
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Der Landesapothekerverband Baden-Württemberg hat seine Beitragssystematik verändert (siehe unten). Künftig wird eine Pauschale erhoben statt wie bisher eine Kombination aus einem Grundbeitrag und einer umsatzabhängigen Umlage. Änderungen wie diese werfen immer die Frage auf: Welche Art von Beitrag ist eigentlich gerecht? Ein einheitlicher Beitrag, weil jedes Mitglied den gleichen Aufwand verursacht? Oder eher eine Art Solidarprinzip, bei dem die wirtschaftlich Stärkeren mehr zu Kasse gebeten werden als die anderen? Wenn Letzteres: Welche Größe zieht man zur Berechnung heran? Der Umsatz gerät in Zeiten des zunehmenden Hochpreiseranteils immer mehr in die Kritik. Außerdem gilt es zu klären, ob man das Ganze deckelt. Immerhin führt ein Deckel dazu, dass die Allerstärksten im Verhältnis weniger zahlen. Vermutlich gibt es bei jedem Modell gute Argumente dafür und auch gute Argumente dagegen. Klar ist aber: Wenn man nicht gerade die Beiträge für alle senkt, wird es immer Unzufriedene geben.
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Herzliche Grüße, Ihre Julia Borsch DAZ-Chefredakteurin
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Foto: IMAGO / Arnulf Hettrich
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Alte Rx-Preisbindung galt nicht für EU-Versender
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Von Kirsten Sucker-Sket
Am 17. Juli setzte der Bundesgerichtshof einen Schlusspunkt unter einen Rechtsstreit zwischen dem Bayerischen Apothekerverband (BAV) und der DocMorris-Tochter Tanimis, der seinen Anfang bereits im Jahr 2012 nahm. Der I. Zivilsenat entschied, dass seinerzeit beworbene Rx-Boni des nicht mehr aktiven DocMorris-Ablegers Wellsana zulässig waren. Denn für den niederländischen Arzneimittelversender habe die damals im Arzneimittelrecht verankerte Rx-Preisbindung keine Wirkung gehabt.
Zum einen hatte der Versender damit geworben, Patienten bei der Einlösung eines Rezepts einen direkt mit dem Rechnungsbetrag verrechneten Bonus in Höhe von 3 Euro pro Arzneimittel, insgesamt aber höchstens 9 Euro pro Rezept, zu zahlen. Zum anderen versprach er eine Prämie in Höhe von bis zu 9 Euro, wenn der Patient sich bereit erklärte, per Online-Formular oder Telefonat einen Arzneimittelcheck zu absolvieren.
Verstoß gegen die alte AMG-Preisbindung
Der BAV sah darin einen wettbewerbswidrigen Verstoß gegen die damals geltende Arzneimittelpreisbindung für EU-Versender (§ 78 Abs. 1 Satz 4 Arzneimittelgesetz – alte Fassung). Er nahm den Versender daher bereits 2013 auf Unterlassung sowie auf Erstattung von Abmahnkosten in Anspruch.
Das Landgericht München gab der Klage im Jahr 2014 statt – denn die Rechtslage schien seinerzeit klar für den BAV zu sprechen. Das änderte sich erst im Oktober 2016, als der Europäische Gerichtshof (EuGH) die deutsche Rx-Preisbindung im grenzüberschreitenden Arzneimittelversand tatsächlich wegen Unionsrechtswidrigkeit kippte.
OLG München wollte EuGH widerlegen
Daraufhin passierte im Verfahren des BAV lange Zeit wenig – warum, zeigte das erst im Mai 2024 ergangene Urteil der Berufungsinstanz: Das Oberlandesgericht München entschied nämlich in einem ausführlichen und bemerkenswerten Urteil zugunsten des BAV. Es gab sich überzeugt, ausreichend Belege gesammelt zu haben, um den vom EuGH angenommenen Eingriff in die Warenverkehrsfreiheit rechtfertigen zu können.
Gegen dieses Urteil legte die DocMorris-Tochter Revision ein – und hatte nun in Karlsruhe Erfolg: Der BGH gab der Revision statt und wies damit die Klage des BAV ab. Noch liegen die schriftlichen Urteilsgründe nicht vor. Doch der Vorsitzende Richter bekräftigte bei der Urteilsbegründung, was sich schon nach der mündlichen Verhandlung im Mai abgezeichnet hatte: Der Senat sieht nach wie vor nicht ausreichend Belege für die Rechtfertigung der damaligen Preisbindung erbracht. Das heißt: Der Versender durfte damals Rx-Boni anbieten, und somit war sein Verhalten auch nicht unlauter.
Sozialrechtliche Preisbindung außen vor
Auf die Frage, ob die von der Beklagten gewährten Boni – wie vom Oberlandesgericht München angenommen – gegen die im Jahr 2020 eingeführte sozialrechtliche Rx-Preisbindung nach § 129 Abs. 3 Satz 3 SGB V verstoßen, kommt es danach nicht mehr an. Weil nach dem oben Gesagten kein Wettbewerbsverstoß vorliege und deshalb keine Wiederholungsgefahr bestehe, sei schon deshalb die Klage abzuweisen.
BAV: Zunächst die Gründe analysieren
„Wir müssen das Urteil des obersten Gerichtes respektieren“, kommentierte BAV-Chef Hans-Peter Hubmann die Entscheidung. Eine nähere Bewertung sei aber erst möglich, wenn die schriftliche Urteilsbegründung vorliege und der BAV sie „eingehend analysiert“ habe. Diese sei auch als Diskussionsgrundlage für die berufspolitischen Gremien wichtig, „um festzulegen, wie wir in der Angelegenheit weiter vorgehen“.
DocMorris kündigt neue Boni an
DocMorris hingegen jubelte. Das Urteil des BGH unterstreiche einmal mehr die eigene Rechtsauffassung, sagte CEO Walter Hess. „Wir haben unseren Kunden stets Rezept-Boni zu unseren Lasten gewährt und werden dies nun auch wieder tun“. Und der Versender legte auch gleich los: Bei Online-Bestellungen für alle Arzneimittel auf Rezept gebe es nun Gutschriften, die automatisch am Ende des Quartals per Banküberweisung ausgezahlt würden. Bis zu 15 Euro pro verschriebenes Medikament seien möglich, so Hess.
Nach dem Urteil ist vor dem Urteil
Da das Urteil nur die alte, nicht mehr existente Preisbindung betrifft, sind seine Auswirkungen erst einmal überschaubar – auch wenn DocMorris dies anders sehen mag. Dass auch die neue sozialrechtliche Preisbindung europarechtswidrig ist, ist keine ausgemachte Sache. Im Gefüge des Sozialrechts gelten andere Maßstäbe. Hier müsste die Preisbindung, die nur für GKV-Versicherte gilt, auf neue Weise gerechtfertigt werden.
Außerdem ist nicht zu vergessen, dass noch eine Entscheidung desselben I. Zivilsenats des BGH zur heilmittelwerberechtlichen Zulässigkeit von Boni aussteht (Apothekerkammer Nordrhein ./. DocMorris). Die mündliche Verhandlung findet am 31. Juli 2025 statt. Hier hatte der EuGH bereits klargestellt, dass bestimmte Rx-Boni unter diesem Gesichtspunkt unzulässig sein können.
Klar ist: Die Boni-Frage ist nach wie vor nicht abschließend geklärt. Einen generellen Freibrief hat der BGH den niederländischen Versendern mit seinem aktuellen Urteil auf jeden Fall nicht erteilt.
Bundesgerichtshof, Urteil vom 17. Juli 2025 - I ZR 74/24
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BaWü: Verbandsbeiträge steigen zwischen 25 und 30 Prozent
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Von Julia Borsch
Wie alle anderen Verbände muss sich auch der Landesapothekerverband Baden-Württemberg Gedanken machen über die zukünftige Zusammenarbeit mit der Gedisa. Bislang hat der Verband das Basispaket gebucht. Kostenpunkt 19,90 Euro pro Apotheke, finanziert über die Mitgliedsbeiträge, teilweise ergänzt durch eine Sonderumlage. Im Zuge seiner Digitalstrategie möchte der LAV künftig auf das Plus-Paket umsteigen, das mit 39 Euro pro Betriebsstätte zu Buche schlägt. Denn weitere geplante Anwendungen wie das Retaxportal bräuchten weitere Dienste, um sicher zu funktionieren. Auch für das Verbändeportal, das aufgesetzt werden soll, sei die Erweiterung sinnvoll, heißt es von den LAV-Verantwortlichen.
Für die Basislösung fielen insgesamt etwa 1,03 Millionen Euro an, für die Plus-Lösung sind es knapp 1,28 Millionen Euro. Finanziert werden soll es über die Mitgliedsbeiträge. Allerdings schlägt der Verband nicht nur die notwendige Beitragserhöhung vor, sondern eine Änderung der Beitragssystematik. Statt wie bisher eines Grundbeitrags plus einer umsatzabhängigen Umlage mit Kappungsgrenze soll künftig ein Einheitsbeitrag erhoben werden. Bliebe man bei der bisherigen Systematik, müsste man die Grundbeiträge, die Kappungsgrenze und die Umlage erhöhen.
„Aufwendung für Digitalisierung für alle gleich“
Begründet wird die Umstellung von Verbandsseite außerdem damit, dass die Aufwendungen für die Digitalisierung für alle Apotheken gleich sind. Zudem sei kein Mitglied mehr wert, nur weil es mehr zahle. „Wir behandeln alle gleich, erheben aber unterschiedliche Beiträge“, sagte Pressesprecher Frank Eickmann. Zudem wies er darauf hin, dass das aktuelle Beitragsmodell mit einer umsatzabhängigen Komponente nur den Eindruck erwecke, sozialverträglich zu sein. „Das ist es nicht“, so Eickmann, „wegen der Kappungsgrenze.“ Die starken Apotheken zahlten den Maximalbeitrag. So lägen beispielsweise in Baden-Württemberg bei den Verbünden mit vier Apotheken 50 von 54 mit ihren Umsätzen über der Kappungsgrenze, bei den Mitgliedern mit nur einer Apotheke sind es lediglich 38 Prozent. Zudem gebe es aus der Kollegenschaft zunehmend Beschwerden über die umsatzabhängige Komponente aufgrund der steigenden Hochpreiserzahl. Überdies sinke mit der Umstellung der buchhalterische Aufwand.
Für Mitglieder mit einer Apotheke ergibt sich nun eine Beitragssteigerung von durchschnittlich 25,4 Prozent, bei der bisherigen Beitragssystematik wären es 26,9 Prozent gewesen. Mitglieder mit zwei Apotheken zahlen 27,9 Prozent mehr, ohne Umstellung auf einen Pauschalbeitrag wäre die Beitragssteigerung in gleicher Höhe ausgefallen. Wer drei Apotheken besitzt, muss 30,1 Prozent mehr an den Verband überweisen (alte Systematik: 27,9 Prozent), und wer vier Apotheken sein Eigen nennt, 31,3 Prozent mehr (alte Systematik: 28,1 Prozent).
Dem Vortrag von Eickmann folgte eine emotionale Diskussion. Insbesondere Kolleg*innen mit kleinen Apotheken, die künftig mehr berappen müssen, stellten die Notwendigkeit einer Erhöhung in diesen Zeiten grundsätzlich infrage – solange es keine Eigenfinanzierung gibt. Andere setzten entgegen, dass man genau jetzt nicht in Schockstarre verfallen dürfe und in die Digitalisierung und somit in die Zukunft des Berufsstands investieren müsse.
Letztlich wurde der Vorschlag für eine Änderung der Beitragsordnung mit großer Mehrheit bei zehn Gegenstimmen und zwei Enthaltungen verabschiedet.
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Entlassmanagement-Gipfel
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Drogerie dm bereitet sich auf Arzneimittelversand vor
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Von Marius Penzel
Deutschlands größte Drogeriekette dm wird OTC-Arzneimittelversender – und zwar noch in der zweiten Jahreshälfte 2025. Das sagte der Vorsitzende Geschäftsführer Christoph Werner gegenüber der DAZ-Redaktion bereits im April. Nun hakte die DAZ-Redaktion erneut beim Konzern nach. Der Zeitplan steht weiterhin, und die Drogeriekette bereitet sich mit Hochtouren auf den Start vor.
dm will rezeptfreie Arzneimittel vom tschechischen Ort Bor aus, der nahe der deutschen Grenze liegt, nach Deutschland liefern. Die dm-Märkte sollen dabei auch als Abholstationen dienen. Der Versand rezeptpflichtiger Arzneimittel ist derzeit nicht geplant.
Vieles ist zwar noch unklar, beispielsweise, ob dm apothekenexklusive Marken wie Eucerin vertreiben wird oder wann genau der Start erfolgt. Laut der Lebensmittelzeitung hat dm jedoch im Juli ersten Mitarbeitern Testpäckchen mit bei dm bestellten OTC-Arzneimitteln zugeschickt. In einer Antwort an die DAZ-Redaktion bestätigt eine dm-Sprecherin, dass die Testphase dazu dient, „Prozesse zu prüfen und zu optimieren, sodass wir einen zuverlässigen Ablauf zum offiziellen Start gewährleisten können“.
Logo und Name markenrechtlich geschützt
Bei dm stehen jetzt auch ein Name und ein Logo im Raum: Das Angebot könnte „Nuvapo“ heißen. Die Wort-Bildmarke hat sich die Drogeriekette beim Deutschen Patent- und Markenamt gesichert.
„Wir haben die rechtlichen Grundlagen für den Start einer Versandapotheke, einschließlich relevanter markenrechtlicher Schritte, geschaffen“, teilte dm-Geschäftsführer Sebastian Bayer der DAZ-Redaktion mit. Der Name „Nuvapo” sei jedoch derzeit noch in Beratung. Das Logo ähnelt einem Herz, das aus zwei türkis verlaufenden blauen Formen zusammengesetzt ist.
Es erinnert entfernt an das Logo des Arzneimittelversenders DocMorris, dessen Logo ebenfalls eine Herzform schmückt. Der Name „Nuvapo“ könnte sich auf das italienische „nuovo“ oder das spanische „nuevo“ für „neu“ oder „weitere“ beziehen.
Drogerien als neue Player im Non-Rx-Sortiment
Ob „Nuvapo“ als ein weiterer Arzneimittelversender in die Geschichte eingehen oder als „neue Apotheke“ einen Teil der Arzneimittelversorgung übernehmen will, muss die Zukunft erst zeigen.
Im DAZ-Interview vom April 2025 sagte der Vorsitzende Geschäftsführer Christoph Werner, dm wolle den Kunden im OTC-Segment gleichwertige Qualität zu geringeren Preisen bieten. Er äußerte auch die Vermutung, dass die OTC-Umsätze insgesamt steigen könnten. „Durch den Traffic bei uns werden sich künftig vielleicht mehr Menschen mit OTC-Sortimenten beschäftigen als bisher.“
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Boehringer-Deutschlandchef fordert beschleunigte Arzneimittelzulassungen
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Von Deutsche Apotheker Zeitung
Médard Schoenmaeckers, seit dem 1. April Vorsitzender der Geschäftsführung der Boehringer Ingelheim Deutschland GmbH, sieht dringenden Handlungsbedarf bei den Zulassungsverfahren für Arzneimittel in Deutschland. Gegenüber der dpa forderte er evidenzbasierte, beschleunigte Verfahren, wie sie etwa in den USA etabliert sind. „Der Marktzugang muss agiler werden“, so Schoenmaeckers.
Deutschland habe in den letzten Jahren erheblich an Attraktivität für klinische Studien verloren. Während es vor einem Jahrzehnt noch Platz zwei weltweit belegte, liege es heute nur noch auf Rang sieben – hinter Ländern wie Frankreich und Spanien, in denen Genehmigungen schneller erteilt würden.
Ein Beispiel sei ein Boehringer-Präparat zur Behandlung von Lungenkrebs, das sich in den USA in einem beschleunigten Zulassungsverfahren („Fast Track“) befindet. In Deutschland hingegen rechne man erst in etwa drei Jahren mit einer Genehmigung. „Das ist für Patientinnen und Patienten, die diese Zeit nicht haben, schwer vermittelbar“, betont Schoenmaeckers.
Wettbewerbsdruck wächst – auch aus China
Neben der regulatorischen Langsamkeit sieht Schoenmaeckers auch geopolitische Risiken. So könnten verschärfte Handelskonflikte mit den USA, aber auch der wachsende pharmazeutische Einfluss Chinas zu einem Nachteil für den hiesigen Markt werden. China entwickle sich zunehmend von einem Hersteller für Generika hin zu einem Anbieter innovativer Medikamente – mit Ambitionen über Asien hinaus.
Angesichts dieser Entwicklungen forderte Schoenmaeckers, regulatorische Hemmnisse zu hinterfragen und Deutschland sowie Europa insgesamt innovativer aufzustellen. Eine von der Stiftung Familienunternehmen beauftragte Studie habe jüngst gezeigt, dass insbesondere die Pharma-, Automobil- und Maschinenbaubranche unter einem eskalierenden Zollkonflikt besonders stark leiden würden.
„Wir müssen wettbewerbsfähiger werden – auf deutscher wie auf europäischer Ebene“, so Schoenmaeckers. Er habe den Eindruck, dass die Politik die Herausforderungen erkannt habe, nun müsse man jedoch auch konkrete Maßnahmen ergreifen. „Jetzt müssen wir noch verstehen, wie wir aus dem Bett kommen.“
Pharma nicht nur als Kostenfaktor sehen
Kritisch äußerte sich Schoenmaeckers über bestehende Sparinstrumente im deutschen Arzneimittelmarkt, etwa den Herstellerabschlag. Solche Maßnahmen stünden im Widerspruch zum politischen Ziel, Europa zu einem führenden Innovationsstandort zu machen. „Arzneimittel müssen nicht nur als Kostenstelle gesehen werden“, so Schoenmaeckers. Viele Medikamente hätten präventive Wirkung, könnten Krankenhausaufenthalte verkürzen und Patientinnen und Patienten schneller in den Arbeitsprozess zurückführen – mit spürbarem gesamtwirtschaftlichem Nutzen.
Standort Deutschland unter Druck
Auch innerhalb des Unternehmens stehen deutsche Produktionsstandorte unter Wettbewerbsdruck. Zwar habe Boehringer in Ingelheim und Biberach stark investiert – künftige Entscheidungen seien jedoch keineswegs selbstverständlich. „Wir müssen uns die Frage stellen, ob Investitionen nicht auch in anderen Märkten sinnvoller sind – etwa in den USA“, so Schoenmaeckers. Deutschland und Europa müssten deshalb entschlossen handeln, um international wettbewerbsfähig zu bleiben.
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Easy-Apotheken wachsen stärker als der Markt
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Von Deutsche Apotheker Zeitung
Die Easy-Apotheke-Kooperation verzeichnet nach eigenen Angaben für das Jahr 2024 ein Umsatzwachstum von 15 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Der Gesamtumsatz der Gruppe lag damit bei rund 575 Millionen Euro. Damit liegt das Wachstum der Kooperation deutlich über dem von der Abda berichteten Marktdurchschnitt von 6,1 Prozent.
Nach Unternehmensangaben ergibt sich das Umsatzplus aus Zuwächsen in beiden Segmenten: Der Rx-Bereich wuchs demnach um 20 Prozent, der Non-Rx-Bereich um 8 Prozent. Zum Vergleich: Im übrigen Apothekenmarkt lagen die Zuwächse laut Abda bei 7 Prozent (Rx) bzw. rund 2 Prozent (Non-Rx).
Easy-Apotheken erzielen laut Mitteilung rund 40 Prozent ihres Umsatzes im nicht verschreibungspflichtigen Segment – deutlich mehr als die durchschnittlich 15 Prozent bei Apotheken, die nicht zur Kooperation gehören. Dies sei, so das Unternehmen, auf das Geschäftsmodell zurückzuführen, das Elemente des Drogeriehandels mit apothekerlicher Beratung verbinde, heißt es. Im Durchschnitt erwirtschaftete eine Easy-Apotheke 2024 einen Umsatz von rund 4,3 Millionen Euro.
Expansion trotz rückläufiger Apothekenzahl
Während die Gesamtzahl der Apotheken in Deutschland weiter rückläufig ist – Prognosen zufolge wird sie 2025 unter 17.000 sinken –, plant die Easy-Apotheke-Gruppe dennoch eine Expansion: Acht bis zehn Neueröffnungen sind für das laufende Jahr vorgesehen. Derzeit gehören 142 Standorte zum Netzwerk.
Digitalisierung und Markenauftritt im Fokus
Die Gruppe setzt nach eigenen Angaben auf einen Omnichannel-Ansatz, der stationäre Apotheken mit digitalen Dienstleistungen verknüpft. Dazu gehören unter anderem Click & Collect, die digitale Rezeptabwicklung und eine eigene App. Die Zahl der Easy-App-Nutzer sei 2024 auf über 35.000 gestiegen, der über die Click-&-Collect-Shops generierte Umsatz wuchs laut Unternehmensangaben um 13,2 Prozent.
Zudem wurde der Markenauftritt mit dem neuen Claim „Für eine gesunde Zukunft“ überarbeitet. Er soll das Versprechen der Easy-Apotheke zusammenfassen, Gesundheit für jedermann, zu jeder Zeit erreichbar zu machen, erläutert das Unternehmen.
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GKV-Spitzenverband fordert Erstattung der Kosten für Bürgergeld-Empfänger
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Von Deutsche Apotheker Zeitung
Der GKV-Spitzenverband fordert eine stärkere finanzielle Beteiligung des Bundes an den Gesundheitsausgaben für Bürgergeld-Empfänger. Vorstandschef Oliver Blatt kritisierte im Deutschlandfunk, dass die gesetzlichen Krankenkassen derzeit rund zehn Milliarden Euro jährlich für diese Versichertengruppe zahlen – ohne Erstattung. „Das müsste uns eigentlich zurückgezahlt werden“, so Blatt. Laut Gesetz sei der Staat für diese Kosten verantwortlich, nicht die Beitragszahlenden.
Sorgen bereitet dem Kassenverband auch die finanzielle Entwicklung insgesamt: Während die Ausgaben um knapp acht Prozent steigen, wachsen die Einnahmen nur um 5,6 Prozent. Die Finanzierungslücke werde zunehmend zur Belastung.
Mit Blick auf Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) zeigte sich Blatt nur verhalten optimistisch. Zwar engagiere sich die Ministerin, doch insgesamt habe Gesundheitspolitik „noch immer keine Priorität“. Auch bei den Pflegekassen sieht der Verband Nachholbedarf: Während der Corona-Pandemie seien rund fünf Milliarden Euro an ungedeckten Ausgaben entstanden – auch hier fehle die Rückerstattung durch den Bund.
Der GKV-Spitzenverband appelliert an die Politik, gesamtgesellschaftliche Aufgaben künftig klar über Steuermittel zu finanzieren – nicht aus Beiträgen der Versicherten.
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Millionen Patienten nutzen ePA nicht
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Für wichtige Gesundheitsdaten wie Untersuchungsbefunde und Laborwerte haben die allermeisten gesetzlich Versicherten inzwischen auch eine elektronische Patientenakte (ePA). Millionen benutzen sie bisher aber noch nicht für sich selbst, um hineinzusehen oder sensible Angaben zu sperren. Bei der Techniker Krankenkasse (TK), den Allgemeinen Ortskrankenkassen (AOK) und der Barmer mit zusammen gut 44 Millionen eingerichteten E-Akten werden derzeit rund 1,2 Millionen aktiv genutzt, wie die Kassen auf Anfrage mitteilten. Bei der TK als größter Kasse sind elf Millionen E-Akten angelegt, aktiv nutzen sie aktuell 750.000 Versicherte. Bei der Barmer sind es 7,8 Millionen ePAs und etwa 250.000 aktive Nutzerinnen und Nutzer. (dpa)
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Rückschlag für COPD-Antikörper
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Roche muss einen weiteren Forschungs-Rückschlag hinnehmen. Eine Studie zum Anti-IL33-Antikörper Astegolimab zur Verwendung bei chronisch obstruktiver Lungenerkrankung (COPD) verfehlte die Ziele. Konkret geht es um die Phase-III-Studie ARNASA. Diese habe den primären Endpunkt einer statistisch signifikanten Verringerung der annualisierten Exazerbationsrate nach 52 Wochen nicht erreicht, teilte der Pharmakonzern am heutigen Montag mit. Mit anderen Worten: Der Krankheitsverlauf konnte nicht verlangsamt werden. Die zuvor durchgeführte Phase-IIb-Studie ALIENTO hatte den primären Endpunkt gemäß den Angaben noch erreicht. Roche will die Daten aus den beiden Studien nun mit den Zulassungsbehörden besprechen. (dpa)
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