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Liebe Leserinnen und Leser,
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Die Apothekenzahl ist im ersten Halbjahr 2025 erneut gesunken. Überraschend ist das nicht. Schließlich ist bekannt, dass viele Betriebe wirtschaftlich nicht gut dastehen und an den Rahmenbedingungen hat sich bislang unter der neuen Regierung nichts geändert. Und es wird wohl auch noch eine Weile dauern, bis etwas passiert. Denn die Hoffnung, die neue Bundesgesundheitsministerin könnte der Apothekerschaft mit Sofortmaßnahmen helfen, hat sich bislang nicht erfüllt. Nach der Sommerpause soll sich endlich etwas tun, aber schnell wird es dann auch nicht gehen. Denn Ministerin Nina Warken hat angekündigt, erste Ideen zu einer Apothekenreform auf den parlamentarischen Weg bringen zu wollen. Und der kann auch mal lang sein.
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Herzliche Grüße, Ihre Julia Borsch DAZ-Chefredakteurin
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Grenzenlose Boni nach dem BGH-Urteil? Eher nicht!
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Von Kirsten Sucker-Sket
Gibt das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 17. Juli 2025 den EU-Versendern wirklich Grund, wieder hemmungslos mit Rezept-Boni zu werben? Die Rechtslage gibt dazu an sich keinen Anlass. Darauf weist auch Stefan Hartmann, 1. Vorsitzender des Bundesverbands Deutscher Apothekenkooperationen (BVDAK) in einer Pressemitteilung hin.
„Die Versender hinter der deutschen Grenze und ihre Verbände bejubeln das jüngste Urteil des BGH, als sei die Arzneimittelpreisbindung vollständig gefallen. Das ist aber nicht korrekt: Boni oder Rabatte sind bei der Abgabe von Rx-Arzneimitteln an gesetzlich Krankenversicherte gerade heute nicht ganz selbstverständlich und zulässig“.
Verweis auf sozialrechtliche Preisbindung
Der BVDAK verweist auf die sozialrechtliche Preisbindungsvorschrift, die zum 15. Dezember 2020 die arzneimittelrechtliche abgelöst hat: „Das in dieser Vorschrift enthaltene Boni- und Rabattverbot bei der Abgabe von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln zu Lasten der GKV gilt nach aktueller Rechtslage für alle Anbieter, auch die jenseits der deutschen Grenzen.“
Für umso wichtiger hält es Hartmann jetzt, „den Fehlentwicklungen unter Berufung auf das aktuelle Urteil entschieden entgegenzutreten“. Die zu erwartenden Rabatt- und/oder Boni-Versprechen müssten sofort abgemahnt und vor Gericht gebracht werden. Die Apothekerkammer Nordrhein (AKNR) hat den Anfang bereits gemacht.
AKNR ist schon aktiv geworden
Sie erinnert ebenfalls daran, dass es noch andere Regelungen gibt, die Boni beschränken. So gibt es weiterhin die seit Dezember 2020 im GKV-Bereich geltende Rx-Preisbindung und das heilmittelwerberechtliche Zugabeverbot.
Doch die Rezeptrabatte der Versender häufen sich jetzt wieder. So wirbt DocMorris seit dem BGH-Urteil mit Rezept-Boni von bis zu 15 Euro pro Arzneimittel. Die Aktion richtet sich an gesetzlich und privat Versicherte. „Wir bei der Apothekerkammer Nordrhein halten diese Werbung für gesetzeswidrig und haben über unsere Kanzlei Friedrich Graf von Westphalen gestern die erste Abmahnung verschickt“, erklärt AKNR-Justiziarin und Geschäftsführerin Recht, Bettina Mecking. „Die neue Bonusaktion verstößt nach unserer Einschätzung gegen das Heilmittelwerbegesetz. Der Bonus stellt eine unzulässige Zuwendung im Zusammenhang mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln dar – und zwar unabhängig davon, ob er später ausgezahlt oder auf Kundenwunsch mit einer Folgebestellung verrechnet wird.“
Nach aktueller Rechtslage unzulässig
Nach aktueller Rechtslage dürfen Boni und Rabatte auf rezeptpflichtige Arzneimittel nicht als Kaufanreiz für den Erwerb weiterer Produkte (darunter rezeptfreie Arzneimittel) gewährt werden. Zwar erlaubt das Heilmittelwerbegesetz unter bestimmten Umständen Preisnachlässe – diese müssen aber sofort beim Kauf wirksam werden. Und das sei bei der aktuellen DocMorris-Aktion nicht der Fall, so die AKNR. Zudem dürfen sie nicht gegen die Arzneimittelpreisbindung verstoßen.
„Dieser Versender gewährt den Bonus nicht direkt, sondern frühestens 14 Tage nach Bestellung. Der Kunde kann nun wählen, ob er ihn für einen Folgeeinkauf weiterer Produkte einschließlich nicht-verschreibungspflichtiger Arzneimittel einsetzen oder den Betrag am Quartalsende und damit möglicherweise erst mit erheblichem zeitlichen Versatz ausgezahlt bekommen möchte. Damit wird zumindest auch der Absatz nicht verschreibungspflichtiger Arzneimittel gefördert“, erläutert Rechtsanwältin Anne Bongers-Gehlert das neue Bonus-Modell.
AKNR will weiter abmahnen
Hoffmann und Mecking kündigen weitere Abmahnungen an, sollten ausländische Versender an ihrer unzulässigen Werbepraxis festhalten. Mecking erläutert erneut: „Das aktuelle BGH-Urteil vom 17. Juli 2025 bezieht sich ausschließlich auf die alte Rechtslage. Die neuen Aktionen bewegen sich in einem anderen rechtlichen Rahmen – insbesondere im Heilmittelwerberecht, mit dem die Patientinnen und Patienten vor einer unsachlichen Beeinflussung geschützt werden sollen“.
Der BVDAK regt überdies an, „für künftige Rechtsstreitigkeiten, die vermutlich wieder bis vor den EuGH geführt werden müssen, vorausschauend alle Daten und Fakten zu sammeln, die der EuGH und der BGH zur Beweisführung gefordert haben.“ Bislang sei die Beweisführung misslungen, um die Gerichte zu überzeugen, dass die Preisbindung notwendig ist, um die flächendeckende Arzneimittelversorgung zu gewährleisten. Sowohl die Bundesregierung als auch die Standesvertreter sind aufgerufen, nicht erneut mit leeren Händen vor Gericht zu stehen“, so der BVDAK.
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Foto IMAGO / Ardan Fuessmann:
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271 Apotheken-Schließungen in sechs Monaten
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Von Kirsten Sucker-Sket
Zum Jahresende 2024 waren es noch 17.041 Apotheken – jetzt ist die 17.000er-Marke deutlich unterschritten: Wie die Abda am letzten Freitag mitteilt, gab es zum Ende des ersten Halbjahrs 2025 nur noch 16.803 Betriebsstätten bundesweit. Das sind 238 Apotheken weniger als sechs Monate zuvor. 271 Schließungen standen nur 33 Neueröffnungen gegenüber.
Im Vergleich zum ersten Halbjahr 2024, als die Zahl der Betriebsstätten um 283 sank, hat sich die Dynamik im laufenden Jahr leicht abgeflacht. Allerdings geht der Trend weiterhin klar nach unten. Allein in den vergangenen fünf Jahren ist die Zahl der Apotheken um fast 2.000 gesunken. Das ist ein Verlust von mehr als 10 Prozent (Ende 2020: 18.753 Apotheken). Ein Ende dieser Entwicklung ist nicht erkennbar.
Abda-Präsident Thomas Preis weist auf die längeren Wege für Patientinnen und Patienten hin und betont: „Wo Apotheken verschwinden, kommen Probleme. Die Apotheken sind unverzichtbare, wohnortnahe Zentren der Gesundheit. Ohne sie dünnt die Arzneimittelversorgung für Millionen Patientinnen und Patienten aus.“
Oft erste und einzige persönliche Ansprechpartner
Botendienste könnten zwar die größer werdenden Versorgungslücken schließen. Aber für die Zukunft der Gesundheitsversorgung brauche Deutschland starke Apotheken. „Ob Impfungen oder Prävention – Apotheken werden auch mit Blick auf die demografische Entwicklung und den medizinischen Fortschritt immer wichtiger“, sagt Preis. „Denn sie sind insbesondere für ältere Menschen in einem zunehmend digitalisierten Versorgungssystem oft der erste und einzige persönliche Ansprechpartner.“
Der Abda-Präsident fordert vor diesem Hintergrund erneut die schnelle Umsetzung der im Koalitionsvertrag und von Gesundheitsministerin Nina Warken angekündigten Apothekenreform. Die Politik habe das Problem der Unterfinanzierung erkannt. Jede weitere Verzögerung führe nun zu noch mehr Apothekenschließungen – zum Nachteil der Bürgerinnen und Bürger.
Doch die Abda fordert nicht nur, sie macht auch Angebote – Stichwort: Zukunftskonzept. Über die darin unterbreiteten Vorschläge, welche Versorgungsaufgaben die Apotheken vor Ort zukünftig übernehmen können, um Patienten noch umfassender zu versorgen, wolle man nun reden, so Preis. Mit der Politik, den Akteuren im Gesundheitswesen sowie den Patientinnen und Patienten.
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Wie können Apothekeninhaber dem Fachkräftemangel entgegenwirken?
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Von Michael Zantke
Die Suche nach Fachkräften ist weiterhin eines der drängendsten Probleme für Apothekeninhaber*innen. Vor allem PTA und Approbierte werden händeringend gesucht. Das geht aus der aktuellen Apokix-Umfrage der IFH Köln im Juli hervor. Von den befragten 126 Inhaber*innen gaben 60 Prozent an, dass der Fachkräftemangel in ihren Apotheken stark oder sehr stark spürbar ist. Landapotheken sind dabei häufiger betroffen (64 Prozent) als Stadtapotheken (54 Prozent). Nur etwa 12 Prozent der Befragten gaben an, eine Besserung beim Fachkräftemangel zu beobachten.
Am häufigsten wurden in den befragten Apotheken im vergangenen Jahr Stellen für PTA (70 Prozent) und Approbierte (63 Prozent) sowie PTA-Praktikumsstellen (52 Prozent) ausgeschrieben. Nur 39 Prozent gaben an, die ausgeschriebenen PTA-Stellen nahezu vollständig besetzen zu können. Bei den ausgeschriebenen Praktika lag die Erfolgsquote mit 48 Prozent etwas höher. Ausgeschriebene Approbiertenstellen konnten 57 Prozent der Befragten erfolgreich besetzen. Auch bei anderen von Apotheken nachgefragten Berufsgruppen herrscht weiterhin Mangel. So gaben nur 29 Prozent der Inhaber*innen an, offene PKA-Stellen vollständig besetzt zu haben – ähnlich sah es bei den ausgeschriebenen PhiP-Stellen aus (25 Prozent). Bei den PKA-Ausbildungsplätzen lag die Erfolgsquote höher (43 Prozent).
Ursachen für Engpässe
Eine Hauptursache für die schwierige Personalsuche sehen die Befragten in einer zu geringen Zahl an Bewerber*innen. Mit Blick auf offene PTA-Stellen gaben dies 54 Prozent der Apothekeninhaber*innen an, bei den PKA waren es 49 Prozent – bei PhiP und PTA-Praktikant*innen beklagten sogar 56 Prozent eine zu geringe Zahl an Bewerbungen. Bei PKA-Azubis (39 Prozent) und den sonstigen Berufen (28 Prozent) verzeichneten die Inhaber*innen seltener einen Mangel an Bewerbungen.
Neben fehlenden Bewerber*innen sehen die Befragten vor allem überhöhte Gehaltsforderungen als Grund für unbesetzte Stellen. Das gaben 24 Prozent mit Blick auf Approbierte an und 16 Prozent mit Blick auf PTA. Ein weiterer Faktor seien die gestiegenen Ansprüche hinsichtlich der Work-Life-Balance, die für 17 Prozent der Befragten die Einstellung von Approbierten erschwerten – bei den PTA sehen 19 Prozent hier eine Ursache für unbesetzte Stellen. Seltener klagten die Apothekeninhaber*innen über Qualifikationsdefizite bei PKA (11 Prozent) und PKA-Azubis (16 Prozent).
Bessere Gehälter als Lösungsansatz
Um den diagnostizierten Engpässen entgegenzuwirken, sehen 52 Prozent der Befragten eine übertarifliche Bezahlung als Lösung – allerdings sehen sich 71 Prozent wegen ihrer wirtschaftlichen Lage kaum noch in der Lage, diese anzubieten. Weitere Lösungsansätze sehen die Inhaber*innen in flexibleren Arbeitszeiten (86 Prozent) und einem wertschätzenden Führungsstil (63 Prozent).
Die allgemeine Wahrnehmung der Wirtschaftslage blieb gegenüber dem Vormonat weitgehend stabil. Sie stieg um einen Indexpunkt gegenüber Juni auf 76,2 – allerdings sank die Erwartung für die kommenden zwölf Monate um 3,3 Punkte auf 65,1 Punkte. Bei einem Wert von 100 wäre die Stimmung „ausgeglichen“ – somit bewegen sich die Apotheker*innen hinsichtlich ihrer Konjunktureinschätzung weiter im negativen Bereich.
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Foto: IMAGO / Pond5 Images
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Mounjaro: Lilly vereinbart erstmalig geheime Erstattungspreise
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Von Julia Borsch
Im Zuge des Gesetzgebungsverfahrens des vom ehemaligen Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) auf den Weg gebrachten Medizinforschungsgesetzes sorgte ein Punkt für besonders kontroverse Diskussionen: Die vertraulichen Erstattungsbeträge, also die Möglichkeit, dass Pharmahersteller geheim halten dürfen, was Kassen tatsächlich für ein Arzneimittel bezahlen. Die Rede war gar von einem „Lex Eli Lilly“ – es steht der Vorwurf im Raum, dass die geheimen Erstattungsbeträge Voraussetzung für die Ansiedlung eines neuen Standorts von Eli Lilly im rheinland-pfälzischen Alzey waren. Nun hat genau dieses Unternehmen als erstes von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, vertrauliche Erstattungsbeträge zu vereinbaren. Bei einem seiner Blockbuster, der „Abnehmspritze“ Mounjaro. Das soll einem Brief, der dem Rechercheteam von SZ, NDR und WDR vorliegt, an Ärzte in Deutschland kommuniziert worden sein, schreibt die SZ am gestrigen Dienstag. Der Vertrag mit den Krankenkassen soll in der kommenden Woche unterschrieben werden, heißt es. Man könne künftig mit der Verordnung von Mounjaro viel Geld sparen, erzähle Lilly den Mediziner*innen.
Verordner verlieren den Überblick
Dass niemand mehr den Durchblick hat, was Arzneimittel wirklich kosten, wird vermutlich nicht erwähnt. Es ist also davon auszugehen, dass sich die Geheimpreise unterm Strich für die Hersteller lohnen. Eli Lilly versichert aber, dass sich die Ärzte keine Gedanken über die Wirtschaftlichkeit der Therapie machen müssten.
Dem widersprechen Vertreter des Spitzenverbands der gesetzlichen Krankenversicherung gegenüber der SZ: „Nur weil ein Preis mit der Krankenkasse verhandelt ist, ist es nicht der wirtschaftlichste Preis für die Behandlung der Patienten. Wirtschaftlich sind vielmehr Präparate, die genauso viel bewirken, aber billiger sind. Eben das könnten Ärzte angesichts von Geheimpreisen nicht mehr herausfinden“, heißt es.
Beim GKV-Spitzenverband geht man daher davon aus, dass „geheime und intransparente Erstattungsbeträge die Versorgung zugunsten höherer Gewinne der Pharmaindustrie teurer machen, ohne die Versorgung zu verbessern“.
Zweifaches Interesse an Geheimpreisen
Dass Hersteller mit den Kassen Preise verhandeln, ist an sich nichts Neues. Denn im ersten halben Jahr nach der Markteinführung eines neuen Arzneimittels dürfen sie die Preise frei festlegen. Ab dem siebten Monat gilt rückwirkend der mit den Kassen auf Grundlage des Nutzenbewertungsbeschlusses des Gemeinsamen Bundesausschusses verhandelte Erstattungsbetrag. Ausschlaggebend dafür, wie viel diese zu zahlen bereit sind, ist der Zusatznutzen gegenüber der „zweckmäßigen Vergleichstherapie“.
Und der dürfte für die Indikation Diabetes bei Mounjaro im Vergleich zu anderen Arzneimitteln überschaubar sein. Somit müsste der Preis eigentlich sinken. Aktuell kostet die Dreimonatspackung Mounjaro in der Zehn-Milligramm-Dosis laut Lauer Taxe 1126,44 Euro, Ozempic in der vergleichbaren Dosierung mit 291,60 Euro deutlich weniger.
Im Falle von Mounjaro hat Eli Lilly ein doppeltes Interesse daran, den Listenpreis hoch- und den Erstattungspreis geheim zu halten. Zum einen schielen andere Länder bei ihrer Preisbildung nach Deutschland. Zum anderen wird Mounjaro in vielen, wenn nicht sogar den meisten Fällen nicht von den Kassen, sondern von den Patient*innen selbst bezahlt – der Einsatz als „Abnehmspritze“ fällt nicht in den Leistungskatalog der GKV.
Und das ist dem Vernehmen nach das weit lukrativere Einsatzgebiet für die Hersteller als das Kassengeschäft bei Diabetes. Das heißt: Menschen mit Adipositas, die Mounjaro anwenden, sind gezwungen, den hohen Listenpreis zu zahlen. Den hat Lilly für die bei Adipositas eingesetzten Dosierungen erst im Februar kräftig erhöht – beispielsweise von 910,51 Euro auf 1126,44 Euro für die Dreier-Packung in der 10-mg-Dosierung – „Zufall oder nicht“ schreibt die SZ.
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US-Direktvertrieb statt teurer Zwischenhändler
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Von Thorsten Schüller
Die Kritik an den Pharmacy Benefit Managers (PBMs) in den USA erreicht eine neue Stufe. Bereits seit Längerem wird dieser Berufsgruppe, die zwischen Krankenversicherungen und Apotheken steht und die Erstattung für einen Großteil der auf dem Markt befindlichen Arzneimittel steuert, vorgeworfen, erheblich zur Verteuerung von Medikamenten beizutragen. Das beschäftigt nicht nur die US-Gesundheitspolitik, sondern auch immer mehr Pharmakonzerne. Mehrere Arzneimittelhersteller haben als Reaktion darauf für bestimmte Produkte einen Direktvertrieb eingeführt, um die PBMs zu umgehen und Patienten niedrigere Medikamentenpreis bieten zu können. Nun trägt sich auch der Schweizer Pharmakonzern Roche mit dem Gedanken, ein derartiges Modell einzuführen.
Wie das Fachmedium Fierce Pharma berichtet, erläuterte der Roche-Vorstandsvorsitzende Thomas Schinecker in einer Telefonkonferenz mit Investoren entsprechende Pläne. Demnach könnte sich die direkte Abgabe von Medikamenten an die Verbraucher positiv auf die Preisgestaltung auswirken, ohne die Innovation zu unterbinden. Man habe diesen Schritt bereits mit der US-Regierung und dem Gesundheitsministerium besprochen.
Nach Schineckers Worten fließen etwa 50 Prozent des Geldes, das im US-Gesundheitssystem für Arzneimittel ausgegeben wird, direkt an die PBMs und nicht an die Unternehmen, die die Medikamente herstellen. Er schlug vor, „diese Leute in der Mitte auszuschalten“, die nicht zur Innovation beitragen, aber Vorteile einfahren, ohne Risiken eingehen zu müssen. Wie kürzlich berichtet, werden die PBMs, hinter denen Konzerne wie Caremark Rx, LLV (CVS), Express Scripts oder OptumRx stehen, auch für das Apothekensterben in den USA verantwortlich gemacht.
Vorreiter Pfizer und BMS
Dem Bericht zufolge sind die Pharmaunternehmen Pfizer und Bristol Myers Squibb vor Kurzem einen ähnlichen Weg gegangen, um ihren Faktor-Xa-Inhibitor Apixaban (Eliquis) zu verkaufen. Die Unternehmen stellten ein Direktvertriebs-Programm vor, das es nicht versicherten oder unterversicherten Patienten ermöglichen soll, das Medikament online mit einem deutlichen Rabatt auf den Listenpreis zu erwerben. Eli Lilly und Novo Nordisk haben bereits ähnliche Modelle für ihre jeweiligen Medikamente gegen Adipositas und Diabetes eingeführt.
Das Direktvertriebs-Programm für Eliquis ist „absolut etwas, das wir in Betracht ziehen würden“, wenn es sich um das „richtige Produkt“ in unserem Portfolio handelt, sagte Teresa Graham, Pharma-Chefin von Roche, in der Telefonkonferenz. Sie deutete zudem an, dass dies „ein wirklich gutes Programm“ für Adipositas-Arzneimittel sein könnte. Zudem gebe es andere Bereiche, in denen das Direktmodell zum Einsatz kommen könnte, fügte Roche-CEO Schinecker hinzu, ohne Details zu nennen.
Roche investiert 50 Milliarden Dollar
Im Mai hatte US-Präsident Donald Trump eine „Most Favored Nation“-Verordnung erlassen, die darauf abzielt, die US-Arzneimittelpreise an niedrigere Preise in anderen Industrieländern zu binden. Bereits im April hatte Roche vor dem Hintergrund drohender Zölle eine US-Investitionsoffensive in Höhe von 50 Milliarden US-Dollar über einen Zeitraum von fünf Jahren angekündigt, darunter ein neues Werk in Indiana und eine Produktionsanlage für Gentherapie in Pennsylvania.
Trotz der Bedenken hinsichtlich der Preisgestaltung von PBMs verzeichnete die Pharmasparte von Roche laut Fierce Pharma in der ersten Jahreshälfte 2025 in den USA ein Wachstum von zehn Prozent, verglichen mit fünf Prozent in Europa.
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Größter Finanzvertrieb für akademische Heilberufe in Deutschland entsteht
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Von Deutsche Apotheker Zeitung
Die Deutsche Apotheker- und Ärztebank (Apobank) und die AXA Deutschland bündeln ihre Vertriebsaktivitäten. Mit dem Zusammenschluss der mobilen Vertriebsgesellschaften Deutsche Ärzte Finanz (DÄF) und Apofinanz entsteht der nach eigenen Angaben größte Finanzvertrieb für akademische Heilberufe in Deutschland.
Die neue Gesellschaft trägt den Namen Deutsche Ärzte Finanz (DÄF) und wird mit rund 500 selbständigen Finanzberaterinnen und Finanzberatern gemeinsam über 320.000 Kundinnen und Kunden betreuen. Dabei bleiben die Marken Apofinanz und Deutsche Ärzte Finanz erhalten.
Auf Gesellschaftsebene erhöht die Apobank ihren Anteil an der Deutschen Ärzte Finanz von 25 auf 49 Prozent – die weiteren 51 Prozent verbleiben bei AXA Deutschland. Der Zusammenschluss wird zu Anfang August 2025 vollzogen.
Matthias Schellenberg, Vorstandsvorsitzender der apoBank, betont die Vorteile des geplanten Zusammenschlusses: „Durch die Zusammenlegung schaffen wir eine Plattform für die mobile Beratung von Heilberuflern, die in ihrer Art einzigartig ist.“ Der Filialvertrieb werde durch die neue Gesellschaft ergänzt.
Im Zuge des Zusammenschlusses wird Carsten Padrok, bisher Generalbevollmächtigter der Apobank, neuer Vertriebsvorstand der Deutschen Ärzte Finanz.
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Wörwag Pharma unter den Top 20
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Das Wirtschaftsmagazin Markt und Mittelstand hat die Wörwag Pharma GmbH & Co. KG im aktuellen Mittelstandsranking 2025 auf Platz 15 der erfolgreichsten mittelständischen Pharmaunternehmen in Deutschland gelistet. Die Platzierung basiert auf wirtschaftlichen Kennzahlen wie Umsatz, Mitarbeiterzahl sowie Innovationskraft und unternehmerischer Entwicklung. Das Ranking von Markt und Mittelstand erscheint jährlich und bewertet mittelständische Unternehmen verschiedener Branchen auf Basis öffentlich zugänglicher Daten und qualitativer Analysen. (DAZ)
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Zulassungsempfehlung für Donanemab
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Im März 2025 teilte die EMA noch mit, dass nach Ansicht ihrer Experten die Risiken von möglichen schwerwiegenden Nebenwirkungen durch den Alzheimer-Antikörper Donanemab noch höher zu bewerten seien als die potenziellen Vorzüge. Jetzt hat die EU-Arzneimittelbehörde dem Arzneimittel von Eli Lilly (KisunlaTM) für eine bestimmte Patientengruppe und unter Beachtung von Sicherheitsmaßnahmen bei der Anwendung eine Empfehlung zur Zulassung erteilt. Donanemab soll zur Behandlung von Erwachsenen mit einer leichten kognitiven Störung oder leichten Demenz infolge der Alzheimer-Krankheit und bestätigter Amyloid-Pathologie zum Einsatz kommen und bei jenen angewendet werden, die keine oder nur eine Kopie des ApoE4-Gens tragen. (sdi)
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