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Liebe Leserinnen und Leser,
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dass die neue Bundesregierung in der Drogenpolitik einen Kurswechsel vollzieht, war abzusehen. Das Interview, das der Drogenbeauftragte Streeck am Wochenende der Bild gab, atmet trotzdem den Geist der 1980er- und 90-er Jahre und hat mich in manchen Formulierungen an die „Drogenberatung“ in meiner Schulzeit erinnert – „Bleistiftspitzengrößen können dabei tödlich sein“ zum Beispiel.
Man kann zur gesellschaftspolitischen Frage, wie wir mit Rauschmitteln umgehen wollen und vor allem, ob Prohibition ein erfolgversprechender Ansatz ist, unterschiedlicher Meinung sein. Das sind schwierige Fragen, die je nach Gewichtung von beispielsweise Freiheitsrechten vs. Gesundheitsvorsorge völlig unterschiedlich bewertet werden können.
Anders sieht das beim Thema Medizinalcannabis aus, da es sich hier um Arzneimittel handelt. Streeck ist meiner Ansicht nach zuzustimmen, wenn er sagt, dass Medizinalcannabis aktuell zu oft für den Freizeitkonsum missbraucht werde. Und es ist auch richtig, dass die häufige Verordnung von Cannabisblüten problematisch sei. „Während Kapseln und Tropfen einen konstanten Wirkstoffgehalt haben, schwankt der THC-Gehalt bei Blüten je nach Pflanze und Ernte erheblich“, sagte Streeck der Rheinischen Post. Deswegen seien präzise dosierbare, evidenzbasierte und sichere Arzneiformen wie Kapseln oder Tropfen medizinisch die sinnvollere Form. Pharmazeutisch sind sie das sowieso.
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Herzliche Grüße, Ihr Benjamin Wessinger DAZ-Chefredakteur
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Streeck fordert Verschreibungsstopp für Cannabisblüten
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Von Marius Penzel
Der Bundesdrogenbeauftragte Hendrik Streeck (CDU) befürwortet ein Ende der Verschreibung von Cannabisblüten. Diese seien nicht die am besten geeignete Darreichungsform und würden zudem häufig für den Freizeitkonsum missbraucht. Dies sagte er in einem Interview, das die Rheinische Post am 25. August veröffentlichte. Er stützt seine Argumentation auf Zahlen: So sei der Absatz von Cannabisblüten um 80 Prozent gestiegen. Für Streeck ist dies ein Hinweis darauf, dass weniger die Behandlung von Schmerzen im Vordergrund stehe, sondern der Konsum. „Es kann nicht sein, dass Menschen von Online-Apotheken gezielt durch Krankheitsformulare geleitet werden, um sofort Privatrezepte für medizinisches Cannabis zu bekommen“, sagte Streeck.
Daher begrüßt er die geplante Gesetzesänderung von Gesundheitsministerin Nina Warken (CDU). Ihr Ministerium legte einen Referentenentwurf vor, der eine Änderung des Medizinal-Cannabisgesetzes vorsieht. Demnach sollen Medizinalcannabisblüten künftig nur noch nach direktem Arzt-Patienten-Kontakt verordnet und nicht mehr an Endverbraucher versendet werden dürfen.
„Blüten werden meist geraucht, schädigen die Lunge und erhöhen das Krebsrisiko“, sagte Streeck. Kapseln und Tropfen seien dagegen die „medizinisch sinnvolle Form“: Sie seien standardisiert, evidenzbasiert und sicher dosierbar.
„Ärztinnen und Ärzte stellen Diagnosen, verschreiben Medikamente in klarer Dosierung und Apotheken geben sie kontrolliert aus“, sagte er. Dieses Prinzip müsse auch für Cannabis gelten, weshalb er dafür sei, dass Cannabisblüten künftig nicht mehr verschrieben werden.
Cannabis-Verbände widersprechen
In einer am vergangenen Donnerstag veröffentlichten Pressemitteilung traten ein Bündnis mehrerer Medizinalcannabis-Verbände diesem Vorschlag entgegen. Mit dabei waren der Branchenverband Cannabiswirtschaft, der Bund Deutscher Cannabis-Patienten und die Arbeitsgemeinschaft Cannabis als Medizin.
In ihrer Mitteilung schreiben sie, dass das Medizinal-Cannabisgesetz von 2017 vor allem mit Blick auf die Verschreibungsfähigkeit von Blüten eingeführt worden sei. Eine fünfjährige Begleiterhebung des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) habe gezeigt, dass Blüten im Vergleich zu Fertigarzneimitteln zu weniger Therapieabbrüchen führen und die Lebensqualität stärker verbessern. Zudem könne der Einsatz von Blüten den Opioid-Bedarf von Schmerzpatienten reduzieren.
Die Verbände erwähnen nicht, dass das BfArM in seiner Begleiterhebung die indikationsfreie Verordnungsfähigkeit von Cannabisblüten, die das Gesetz „Cannabis als Medizin“ im März 2017 ermöglichte, als Übergangslösung ansah. Aus Sicht der Behörde sollte das Gesetz Anreize für Hersteller schaffen, Cannabisarzneimittel zu erforschen und zur Zulassung zu bringen.
Noch immer klafft Fertigarzneimittel-Lücke
Seitdem schien die Cannabis-Branche jedoch größere Anreize auf anderen Gebieten zu sehen als in der Entwicklung von Fertigarzneimitteln. Nach wie vor sind mit dem Oromucosalspray Sativex® und den Nabilon-Kapseln Canemes® nur zwei Fertigarzneimittel zugelassen, die auf dem psychoaktiven Cannabinoid Tetrahydrocannabinol (THC) basieren.
In diesem Jahr könnte mit VER-01 (geplanter Handelsname: Exilby®) des Herstellers Vertanical erstmals seit 2017 ein weiteres THC-haltiges Fertigarzneimittel folgen. Allerdings handelt es sich auch hierbei um ein Arzneimittel zur oralen Anwendung.
Nach wie vor fehlen schnell wirksame Alternativen zur Inhalation von Cannabisblüten. Während Tropfen und Kapseln verzögert wirken, tritt die Wirkung bei verdampften Blüten nach wenigen Sekunden ein, was bei akuten Schmerzen oder Spastiken von Vorteil ist.
„Solange neben wenigen – teils schwer dosierbaren – inhalierfähigen Extrakten keine zusätzlichen Alternativen zur Inhalation verfügbar sind, wäre die Streichung der Verschreibungsfähigkeit von Medizinalcannabisblüten ein erheblicher Rückschritt“, sagte Daniela Joachim vom Bund Deutscher Cannabis-Patienten.
Verbände wollen gezielte Anreize statt Verordnungs-Stopp
Rund die Hälfte aller GKV-finanzierten Cannabistherapien erfolgt derzeit mit Blüten. Würde diese Option wegfallen, müssten aus Sicht der Cannabis-Verbände Patient*innen verstärkt auf nicht gleichwertige Alternativen oder den Schwarzmarkt ausweichen.
„Ein Verschreibungsverbot von medizinischen Cannabisblüten würde einer großen Zahl von Patient:innen die Möglichkeit nehmen, ihre seit Jahren etablierte, wirksame und ärztlich überwachte Therapie fortzusetzen“, warnte die Ärztin Kirsten Müller-Vahl von der Arbeitsgemeinschaft Cannabis als Medizin.
Das Bündnis der Verbände fordert stattdessen von der Bundesregierung, die Therapievielfalt zu erhalten und gleichzeitig gezielte Anreize zu schaffen, um mehr Forschung zu oralen und inhalativen Cannabis-Fertigarzneimitteln zu fördern. „Bis solche Alternativen flächendeckend verfügbar sind, ist die Verordnungsfähigkeit von Medizinalcannabisblüten beizubehalten“, schreiben sie.
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Lecanemab jetzt bestellbar
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Von Sarah Decker-Izzo
Trotz enormer Anstrengungen in den letzten zehn Jahren führten viele auf Beta-Amyloid-gerichteten Antikörper zu keiner effektiven Verlangsamung von Alzheimer-Erkrankungen. Anders sieht es bei dem Beta-Amyloid-Antikörper Lecanemab (Leqembi) aus, der im April dieses Jahres von der EU zugelassen wurde. Nun ist der Wirkstoff in Deutschland ab heute, dem 1. September 2025 verfügbar.
Zur Erinnerung: Im Verlauf der Alzheimer-Erkrankung lagern sich Beta-Amyloid-Peptide (Autoaggregation) als amyloide Plaques im Gehirn ab. Gleichzeitig entstehen hyperphosphorylierte Tau-Fibrillen, und es entwickelt sich eine ausgeprägte Neuroinflammation. Diese pathologischen Prozesse resultieren im fortschreitenden Untergang von Neuronen, was sich klinisch in einem Abbau kognitiver Fähigkeiten sowie einem zunehmenden Verlust der Selbstständigkeit äußert.
Wie wirkt Lecanemab?
Bei Lecanemab handelt es sich um einen gegen Ablagerungen von Beta-Amyloiden gerichteten, humanisierten monoklonalen IgG1-Antikörper. Er kann in der Frühphase der Alzheimer-Krankheit zur Verlangsamung der Progression eingesetzt werden. Laut einer aktuellen Pressemitteilung des Herstellers bindet Lecanemab sowohl an lösliche Beta-Amyloid-Protofibrillen als auch an unlösliche Beta-Amyloid-Plaques und reduziert so deren Anreicherung. In der Folge werden neuronale Schäden gemindert.
Welche Patienten können Lecanemab erhalten?
Lecanemab ist für erwachsene Personen mit klinisch diagnostizierter, leichter kognitiver Störung (mild cognitive impairment, MCI) und leichter Demenz aufgrund der Alzheimer-Krankheit mit bestätigter Amyloid-Pathologie zugelassen, die Apolipoprotein E ε4 (ApoE ε4)-Nichtträger oder heterozygote ApoE ε4-Träger sind. Damit schließt die Zulassung Patienten aus, die zwei Kopien des Gens für Apolipoprotein E ε4 (ApoE ε4) aufweisen, da für diese ein erhöhtes Risiko für Amyloid-assoziierte Bildgebungsanomalien (ARIA) besteht. Dabei kann es zu Anschwellungen (ARIA-E) oder Blutungen (ARIA-H) im Gehirn kommen.
Was sind Amyloid-Protofibrillen?
Nach der Bildung von löslichen Monomeren kommt Beta-Amyloid in verschiedenen Formen vor: Monomere, Dimere, Trimere, lösliche Oligomere, Protofibrillen, Fibrillen und als Plaques.
Die Protofibrillen sind dabei große lösliche Strukturen, die aus einzelnen Beta-Amyloid-Peptiden entstehen. In Gliazellen angesammelt, können die Beta-Amyloid-Protofibrillen zu Entzündungen führen. Es wird angenommen, dass diese Beta-Amyloid-Struktur besonders schädlich ist. Außerdem können die Protofibrillen unlösliche Fibrillen bilden, die sich in Plaques ansammeln. Dies wird typischerweise als neuropathologisches Kennzeichen der Alzheimer Erkrankung angesehen.
Lecanemab richtig anwenden
Bevor die Therapie eingeleitet wird, muss der ApoE-Genotyp bestimmt werden, um das Risiko für ARIA abschätzen zu können. Daraufhin wird die Therapie ärztlich eingeleitet und überwacht. Dabei sollte der Verordner Erfahrung in der Diagnose und Behandlung der Alzheimer-Krankheit und Möglichkeiten zur zeitnahen Durchführung einer Magnetresonanztomografie (MRT) haben. Medizinisches Fachpersonal, das Lecanemab infundiert, sollte zuvor geschult werden, um infusionsbedingte Reaktionen zu erkennen.
Die empfohlene Dosis beträgt laut Fachinformation 10 mg/kg Körpergewicht Lecanemab als intravenöse Infusion, einmal alle zwei Wochen. Dabei sollten die behandelnden Ärzte alle sechs Monate die kognitive Funktion und klinischen Symptome der Patienten überprüfen.
Da während der Therapie ARIA auftreten können, muss vor Einleitung der Therapie und ferner vor der 5., 7. und 14. Infusion ein MRT durchgeführt werden.
Leqembi ist als Konzentrat in zwei Packungsgrößen mit 2 ml- oder 5 ml-Durchstechflaschen verfügbar und kann entweder über den Großhandel oder direkt beim Hersteller bestellt werden.
Eine Patientenkarte für die Patienten, sowie ärztliches Schulungsmaterial sollen aufklären und die Risiken während der Behandlung reduzieren. Das verfügbare Blaue-Hand-Material führt dabei beispielsweise eine „Checkliste vor der Verordnung von Lecanemab“ auf.
Zulassungsrelevante Studien
Die Zulassung von Lecanemab basiert auf der multizentrischen, doppelblinden Phase-III-Studie Clarity AD. Teilgenommen haben 1.795 Personen im Alter von 50 bis 90 Jahren, von denen 898 Lecanemab (10 mg pro Kilogramm Körpergewicht alle 2 Wochen) und 897 Placebo erhielten. Die Teilnehmenden zeigten zuvor leichte kognitive Beeinträchtigungen oder leichte Demenz aufgrund der Alzheimer-Krankheit. Die Wissenschaftler analysierten mithilfe der Clinical Dementia Rating-Sum of Boxes (CDR-SB) – einer numerischen Skala im Bereich von 0 bis 18 (höhere Werte entsprechen größerer Beeinträchtigung) – Kognition und Alltagsfunktion der Patienten. Die Ergebnisse zeigen eine Verlangsamung der Progression: Nach 18 Monaten betrug der CDR-SB-Score 1,21 mit Lecanemab und 1,66 mit Placebo (versus 3,2 zu Studienbeginn) (Differenz -0,45, 95%-Konfidenzintervall [KI] = -0,67 bis -0,23; P<0,001).
Die häufigsten Nebenwirkungen waren
- infusionsbedingte Reaktionen (26% vs. Placebo: 7%),
- Amyloid-assoziierte Bildgebungsanomalien mit Hämosiderinablagerung (ARIA-H): z.B. Mikroblutungen und superfizielle Siderose (13% vs. 7%)
- Kopfschmerzen (11% vs. 7%)
- Amyloid-assoziierte Bildgebungsanomalien mit Ödem (ARIA-E), welche sich in der MRT als Hirnödem oder Flüssigkeitsansammlungen darstellen (9% vs. 1%)
- symptomatische ARIA-E (1,6%)
- symptomatische ARIA-H (0,8%)
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Stiftung Kindergesundheit warnt vor Nicotin-Beuteln
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Von Marius Penzel
Nicotin erobert wieder die Schulhöfe. Aber nicht nur in Form von Zigaretten und Vapes. In manchen Kreisen sind weiße, erdnussgroße Nicotin-Beutel in Mode. Nutzer klemmen sich die geruchlosen Beutel zwischen Zahnfleisch und Ober- oder Unterlippe, um sie nach 30 bis 60 Minuten wieder auszuspucken. So wird der Nicotin-Kick, für den sich Schüler*innen sonst vor Eltern und Lehrkräften verstecken mussten, auch im Unterricht verfügbar.
Vor diesem Trend warnt nun die Stiftung Kindergesundheit. „Sie lassen sich diskret in den Schulalltag integrieren“, schreibt die Stiftung in einer Mitteilung vom 28. August. Viele Erwachsene hielten die Dosen, in denen Hersteller die Nicotin-Beutel verkaufen, für Bonbons oder Kaugummi.
Wie viele Jugendliche die Beutel bereits ausprobiert haben, geht aus einer aktuellen Auswertung des Präventionsradars 2022/2023 hervor. Das ist eine Studie, bei der die Forschenden über 12.000 Schülerinnen und Schüler der Klassen fünf bis zehn befragen.
Mehr als jede*r zehnte Jugendliche hat sie probiert
Die Daten zeigen, dass sich im Alter von 16 bis 17 Jahren bereits 15,2 Prozent der Jungen und 10,3 Prozent der Mädchen mindestens einmal einen Nicotin-Beutel in den Mund gesteckt haben. Ein niedriger sozialer Status und eine hohe individuelle Risikobereitschaft sind mit einem häufigeren Konsum verbunden.
Dabei könnten heute mehr Jugendliche die Beutel ausprobiert haben, als die Zahlen des Präventionsradars andeuten. Denn der eigentliche Hype um Nicotin-Beutel nahm erst nach der Erhebung richtig Fahrt auf.
„Ist das ein Fasan? Ist es ein Falke? Nein, das ist ein kleiner Zuckersegler, der direkt auf meinem Unterdeck landet“, ruft ein junger US-Amerikaner in einem TikTok-Video aus dem Jahr 2024, während er sich ein Nicotin-Päckchen der Marke „Zyn“ hinter die Unterlippe schiebt.
Im vergangenen Jahr gingen tausende solcher Videos der sogenannten „Zynfluencer“ in den sozialen Medien um die Welt. „Zyn“ gehört dem Tabakkonzern Philip Morris International. Dieser beteuerte, niemanden für die Videos zu bezahlen. Auch auf Deutsch präsentierten Influencer die Beutel als Leistungsbooster oder dezente Begleiter im Alltag.
Deutlich mehr junge Raucher*innen
Viele Nutzer hören über TikTok zum ersten Mal von den Produkten, probieren sie aus und werden teilweise abhängig. Laut der Auswertung des Präventionsradars 2022/2023 ist auch der Mischkonsum mit anderen Produkten, wie E-Zigaretten, Shishas oder klassischen Zigaretten, weit verbreitet.
Nicotin-Beutel und E-Zigaretten sind beliebt, günstig und leicht verfügbar. Dies könnte erklären, warum die Zahl der jungen Raucher*innen seit 2023 wieder sprunghaft zu steigen scheint. Im Jahr 2023 gab es 200.000 Raucher*innen mehr in der Gruppe der 14- bis 17-Jährigen als noch 2021.
Nicht verkehrsfähig – aber leicht zu haben
Die Nicotin-Beutel der Marken „Zyn“, „Lyft“ oder „Velo“ bestehen aus Nicotinsalzen, Trägerstoffen wie Cellulose und Aromen mit Menthol-, Kaffee- oder Fruchtgeschmack. Die Überwachungsbehörden in Deutschland stufen tabakfreie Nicotin-Beutel als neuartiges Lebensmittel ein.
Doch weil Nicotin nicht als Lebensmittelzusatzstoff zugelassen ist, dürfen die Beutel nicht in Verkehr gebracht werden. Trotzdem bieten manche Kioske in deutschen Städten die Marken an – und falls nicht, kann man sich die Produkte in Internetshops bestellen und nach Hause liefern lassen.
Langfristige Nikotin-Beutel-Folgen unbekannt
Bei starken Varianten gelangt durch die Beutel mehr Nicotin ins zentrale Nervensystem als beim Rauchen einer Zigarette – mit einer leicht langsameren Anflutungsgeschwindigkeit. Das Suchtpotenzial könnte daher vergleichbar sein.
Berichte über akute Nicotin-Überdosierungen per Beutel werden häufiger. Das äußert sich durch Erbrechen, Herzrasen, Kopfschmerzen, vermehrten Speichelfluss oder Schwindel.
Berichte über US-Kinder unter sechs Jahren, die Nikotinbeutel verschluckt haben, stiegen laut einer in diesem Jahr veröffentlichten Studie innerhalb von nur drei Jahren um 763 Prozent. Mehrere Kinder mussten intensivmedizinisch betreut werden, Fälle mit schwerem Ausgang sind jedoch bisher nicht bekannt.
Daten über die langfristigen Folgen des Konsums gibt es kaum.
Was Eltern tun können
In ihrer Mitteilung informierte die Stiftung Kindergesundheit darüber, wie Eltern das Thema Nicotin-Beutel mit ihren Kindern besprechen können. Erstens sollten sich Eltern auch über scheinbar harmlose Konsumformen informieren.
Zweitens sollten sie regelmäßig mit ihrem Kind darüber sprechen, was in den sozialen Medien oder in der Schule kursiert.
Drittens sollten Warnzeichen wie häufige Übelkeit, Müdigkeit oder der plötzliche Wunsch nach mehr „Konzentration“ oder „Energie“ beachtet werden. Viertens ist der Austausch mit anderen Eltern oder Lehrkräften wichtig.
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DAV-Frühinformationen für Juli
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Von Kirsten Sucker-Sket
Im vergangenen Juli sind die Ausgaben der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) für Arzneimittel (ohne Impfstoffe) um 7,5 Prozent gegenüber dem Vorjahresmonat gestiegen. Zugleich sank die Zahl der abgegebenen Packungen um 0,2 Prozent, während die Rezeptzahl – wegen der auf E-Rezepten nur möglichen Einzelverordnungen – um 1,3 Prozent stieg. Das geht aus den aktuellen Frühinformationen des Deutschen Apothekerverbands (DAV) für den Monat Juli hervor.
Entwicklung von Januar bis Juli
Das Juli-Plus ist bislang der höchste Anstieg in diesem Jahr. Betrachtet man den Zeitraum von Januar bis Juli 2025, wuchsen die GKV-Arzneimittelausgaben um 4,9 Prozent gegenüber dem Vergleichszeitraum. Damit liegen sie bislang unterhalb der Rahmenvorgaben, auf die sich Kassenärztliche Bundesvereinigung und GKV-Spitzenverband für das Jahr 2025 (5,1 Prozent) geeinigt haben. Die Zahl der abgegebenen Packungen ging in diesem Zeitraum um 1,5 Prozent zurück. Die Rezeptzahl wuchs demgegenüber um 1,4 Prozent.
Da die Preise durch Festbetragsanpassungen und das geltende Preismoratorium rückläufig sind, ist laut DAV die Strukturkomponente maßgeblich für den Anstieg der Ausgaben verantwortlich. Damit gemeint sind Umsatzänderungen durch den Wechsel zu anderen (teureren) Arzneimitteln oder den Übergang zu anderen Packungsgrößen, Darreichungsformen und Dosierungen.
In den vorläufigen Zahlen des DAV sind die Einsparungen der Krankenkassen durch Rabattverträge nicht enthalten. Für das 1. Quartal 2025 beliefen sich diese auf über 1,5 Milliarden Euro – das geht aus Daten des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) hervor. Laut DAV ist das ein Plus von rund 8 Prozent gegenüber dem Vorjahreszeitraum. Für das zweite Quartal sind noch keine vorläufigen Finanzergebnisse veröffentlicht.
Verlagerung in den EU-Versandhandel
Der DAV verweist zudem darauf hin, dass die Frühinformationen sich lediglich auf inländische (Versand-)Apotheken beziehen. Aus den BMG-Daten gehe auch hervor, dass sich die GKV-Arzneimittelausgaben über den ausländischen Versandhandel im 1. Quartal 2025 um 89 Prozent gegenüber dem Vorjahresquartal erhöht haben. Ungefähr die Hälfte des Rückgangs der in deutschen Apotheken abgegebenen Packungen könne damit auf eine Verlagerung in den ausländischen Versandhandel zurückgeführt werden.
Gesondert erfasst sind in den DAV-Frühinformationen die Ausgaben für Impfstoffe. Diese sind im Juli 2025 um 38,3 Prozent gegenüber dem Vorjahresmonat gestiegen. Im gesamten 7-Monats-Zeitraum ergibt sich ein durchschnittlicher Zuwachs von 24,0 Prozent. Diese Entwicklung sei vorrangig auf Impfstoffe gegen Respiratorische Synzytial-Viren (RSV) und Meningokokken-B zurückzuführen.
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Börsengang abgesagt: Großinvestor steigt bei Stada ein
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DAZ/dpa
Der Arzneihersteller Stada geht doch nicht an die Börse. Wenige Tage nach Ankündigung entsprechender Pläne haben die bisherigen Eigentümer einen Käufer für die Mehrheit an dem Unternehmen präsentiert. Neuer Mehrheitsinvestor wird laut eigener Mitteilung vom Montag die Londoner Investmentgesellschaft CapVest Partners. Die bisherigen Gesellschafter Bain Capital und Cinven bleiben mit einer Minderheit an Bord, wie sie selbst mitteilten.
Noch in der vergangenen Woche hatte Stada-Chef Peter Goldschmidt einen Börsengang für den Herbst in Aussicht gestellt. Vorherige Pläne waren wegen heftiger Börsenschwankungen im Frühjahr vertagt worden.
Unternehmen im Wert von zehn Milliarden Euro
Zum Kaufpreis machten die Parteien keine Angaben. Zum Börsengang war ein Unternehmenswert von rund zehn Milliarden Euro angenommen worden. Stada mit Sitz im hessischen Bad Vilbel stellt unter anderem das Erkältungsmittel Grippostad und den Hustensaft Silomat her. Der Abschluss steht unter dem Vorbehalt behördlicher Genehmigungen und wird für das erste Halbjahr 2026 erwartet.
Bain Capital und Cinven hatten den Arzneihersteller mit weltweit zuletzt rund 11.600 Beschäftigten 2017 für 5,3 Milliarden Euro gekauft und dann von der Börse genommen.
Im ersten Halbjahr 2025 hat Stada von wachsenden Geschäften besonders bei Spezialarzneimittel gegen seltene und chronische Erkrankungen profitiert. Beim Absatz von rezeptfreien Arzneimitteln sowie Generika konnte Stada hingegen wenig zulegen. Grund hierfür war auch eine schwache Erkältungssaison. Insgesamt stieg der Umsatz währungsbereinigt um sechs Prozent auf gut 2,1 Milliarden Euro und der bereinigte Gewinn vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen (Ebitda) um fünf Prozent auf 481 Millionen Euro.
Stada war in den vergangenen Jahren auch durch eine Serie von Übernahmen gewachsen, hat dabei aber rund 5,7 Milliarden Euro Schulden angehäuft. Um für Investoren attraktiver zu werden, hatte das Unternehmen sein Russlandgeschäft abgespalten – es galt als Belastung für die Verkaufspläne.
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Primärversorgungszentren statt Primärarztsystem
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Von Kirsten Sucker-Sket
Die schwarz-rote Bundesregierung will ein Primärarztsystem etablieren. Es gab schon vielfach Kritik an den Plänen dieser hausarztzentrierten Versorgung. Jetzt haben der Verein demokratischer Pharmazeutinnen und Pharmazeuten (VdPP) und sein ärztliches Pendant (vdää) sowie der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) ein gemeinsames Positionspapier vorgelegt. Der Titel ist deutlich: „Primärversorgungszentren statt Primärarztsystem“.
Darin fordern die drei Verbände: „Deutschland darf nicht länger ausschließlich ‚Praxenland‘ bleiben“. Denn schon heute gelte die hausärztliche Versorgung in vielen Landkreisen als gefährdet. Nachwuchsmediziner*innen übernähmen immer seltener bestehende Praxen. Immer mehr wünschten sich multiprofessionelle Strukturen mit geregelten Arbeitszeiten.
Die Verbände plädieren dafür, Primärversorgungszentren als neue Versorgungsform vorzusehen und gesetzlich zu verankern. Sie sollen die Kompetenzen unterschiedlicher Gesundheitsberufe unter einem Dach bündeln und als erste Anlaufstelle bei allen gesundheitlichen Beschwerden dienen. Ausnahme sind rettungsdienstliche Notfallbehandlungen.
Neuverteilung von Verantwortlichkeiten
Ärztinnen und Ärzte, Apotheker*innen, Pflegefachpersonen – vor allem auf Masterniveau ausgebildete Community Health Nurses (CHN) – und andere Gesundheitsberufe sollen ihre fachliche Expertise einbringen: von der eigenständigen Bedarfserhebung, über Medikationsmanagement bis hin zur Prävention und Vermittlung von Gesundheitskompetenzen. Diese multiprofessionelle Zusammenarbeit werde eine effektive Neuverteilung von Aufgaben und Verantwortlichkeiten ermöglichen, so VdPP, vdää und DBfK. Und in diesem Zuge könne sie sowohl die Effizienz als auch die Qualität der Patientenversorgung steigern.
Apotheker Udo Puteanus vom VdPP ist überzeugt: „Die Arzneimitteltherapiesicherheit für die Patient*innen kann weiter verbessert werden, wenn in interdisziplinären Teams gut ausgebildete Apotheker*innen in festen Strukturen der Primärversorgung einbezogen werden“. In Krankenhäusern hätten sie dies als Stationsapotheker*innen bereits zeigen können.
Die drei Verbände fordern konkret:
- Die gesetzliche Einführung von Primärversorgungszentren als weitere Regelform der ambulanten Primärversorgung.
- Investitionsmittel von Bund und Ländern, um die notwendigen Strukturen aufzubauen.
- Eine finanzielle Beteiligung der Kassenärztlichen Vereinigungen, „die bisher an überholten kleinteiligen Strukturen festhalten“.
- Die gesetzliche Verankerung multiprofessioneller Kompetenzen, damit Community Health Nurses, Pflegefachpersonen und Apotheker*innen eigenverantwortlich tätig werden können.
- Ein einheitliches Vergütungssystem, das unabhängig vom Versicherungsstatus gilt und gleiche Behandlungsqualität für alle sicherstellt.
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Abda-Datenpanel gestartet
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Mit dem Abda-Datenpanel sollen bis zum 10. November verlässliche Daten über die öffentlichen Apotheken generiert werden. Beteiligen können sich ab sofort alle Inhaber*innen und Leiter*innen über den Link www.abda-datenpanel.de. Die gesammelten Daten sollen dabei helfen, die Interessenvertretung auf Bundes- und Landesebene gegenüber Politik, Kassen und Medien zu optimieren. Die Teilnehmenden erhalten eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 200 Euro.
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Lilly erhöht Mounjaro-Preise
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Mit dem 1. September steigen die Preise für Mounjaro im Vereinigten Königreich um 170 Prozent. Infolge der angekündigten Preisänderung zog die Nachfrage nach Mounjaro im Vereinigten Königreich deutlich an, sodass Lilly bereits einen Bestellstopp verhängt hat. Auch bei vielen britischen Online-Händlern ist Mounjaro derzeit nicht mehr lieferbar. Das soll sich nach Aussage von Lilly jedoch zeitnah nach der Preiserhöhung ändern.
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