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Liebe Leserinnen und Leser,
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eigentlich hatten die Apotheker auf ein Sofortprogramm zur Stabilisierung unter der neuen Regierung gehofft. Nun dürfte auch dem letzten klar sein: Das wird nicht kommen. Laut Prognose der Abda-Ökonomin Claudia Korf könnte es schlimmstenfalls 2028 werden, bis frisches Geld kommt (siehe unten). Für viele Apotheken ist das wohl zu spät. Und ja, die Kassen haben kein Geld. Interessant ist aber, dass im Gesundheitssystem offenbar unterschiedliche Maßstäbe für die verschiedenen Akteure angelegt werden. Denn Stefanie Stoff-Ahnis, ihres Zeichens stellvertretende Vorstandsvorsitzende des GKV-Spitzenverbandes, sprach von einem „angemessenen und fairen Anstieg der Honorare“ in der ambulanten Versorgung. Es berücksichtige die „aktuelle Ausgabensituation in den Arztpraxen sowie die äußerst angespannte Finanzsituation der Krankenkassen“. Und was ist mit der aktuellen Ausgabensituation in den Apotheken? Die scheint niemanden zu interessieren und das schon seit Jahren.
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Herzliche Grüße, Ihre Julia Borsch DAZ-Chefredakteurin
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Das ist der Zeitplan für die Apothekenreform
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Von Kirsten Sucker-Sket
Die Eckpunkte für die Apothekenreform liegen vor. Wie es nun in Gesetzgebungsprozess weitergehen wird, erläuterte Claudia Korf, Abda-Geschäftsführerin Ökonomie, am vergangenen Freitag bei den Wirtschaftstagen des Landesapothekerverbands Sachsen-Anhalt in Merseburg. Bis es mehr Geld für die Apotheken gibt, könnte es demnach noch eine Weile dauern.
Mit dem „Fahrplan für Reformen im Apothekenwesen“ hat Bundesgesundheitsministerin Nina Warken ein Versprechen erfüllt: Sie brachte ihre Reformeckpunkte zum Deutschen Apothekertag mit. Der Abda-Präsident und der Hauptgeschäftsführer waren sogar schon kurz zuvor als Erste eingeweiht worden.
Inhaltlich steckt in den Eckpunkten vieles drin, das die Apothekerschaft selbst angeregt hat. Jetzt kommt es auf die Ausgestaltung im Detail an. Es gibt allerdings zwei Knackpunkte, die für massive Kritik sorgen: das unangetastete Fixum, das laut Koalitionsvertrag auf 9,50 Euro angehoben werden soll und die „zeitlich begrenzte“ PTA-Vertretung.
Doch wie geht es nun formell weiter? Eckpunkte sind schließlich noch kein Gesetz. Korf erwartet den Referentenentwurf aus dem Bundesgesundheitsministerium (BMG) bereits Anfang Oktober. Dieser wird dann an die betroffenen Verbände sowie die Länder verschickt, die Stellung beziehen können. Im BMG wird eine Verbändeanhörung stattfinden, im Bundesrat eine Stellungnahme beschlossen.
Kabinettsbeschluss noch in diesem Jahr
Nach voraussichtlich ersten Nachjustierungen geht der Entwurf dann ins Kabinett. Korf rechnet dort noch in diesem Jahr mit einem Beschluss – diese Hürde hatte Karl Lauterbachs (SPD) Reform in der vergangenen Legislaturperiode trotz vieler Ankündigungen nie genommen.
Für den dann vorliegenden Gesetzentwurf steht laut Korf auch ein Schlenker über Europa an. Denn in dem Vorhaben stecken auch Punkte, die die Binnenmarktfreiheit berühren. Die Regeln für den Versand kühlkettenpflichtiger und kühlpflichtiger Arzneimittel sollen konkretisiert werden – das wird auch Versender jenseits der deutschen Grenze treffen.
Parlamentarischer Prozess bis zur Sommerpause
Zugleich startet das parlamentarische Verfahren. Es gibt also eine erste Lesung im Bundestag, gefolgt von einer öffentlichen Anhörung im Gesundheitsausschuss. Die Regierungsfraktionen beschließen Änderungsanträge, dann kommt die zweite und dritte, also abschließende Beratung – samt Beschlussfassung. Das Ganze wird sich nach Einschätzung von Korf bis zur Sommerpause im kommenden Jahr hinziehen. Der Bundesrat hat noch ein letztes Wort – ob das Gesetz zustimmungspflichtig sein wird, ist noch unklar. In der Regel wird diese Pflicht nach Möglichkeit umschifft.
Selbst wenn dann bestenfalls im Sommer das Gesetz verkündet und in weiten Teilen in Kraft treten kann: Ob bis dahin per Rechtsverordnung und ohne parlamentarisches Verfahren bereits das Fixum entsprechend dem Koalitionsvertrag erhöht worden ist, steht in den Sternen. Doch dann könnten die Honorarverhandlungen zwischen Deutschem Apothekerverband und GKV-Spitzenverband starten. Korf geht davon aus, dass dafür ein weiteres Jahr eingeräumt sein wird. Und so schließt die Ökonomin nicht aus, dass es 2028 werden kann, ehe „frisches Geld“ für die Apotheken kommt.
Was bedeutet das für die Lobbyarbeit?
Auf diesem vorgezeichneten Weg sind nun vor allem die Interessenvertretungen der Apothekerschaft gefragt – aber auch alle Apothekerinnen und Apotheker, die einen Draht zur Politik haben. Insbesondere die beiden genannten neuralgischen Punkte – Fixum und PTA-Vertretung – müssten immer wieder adressiert werden, betonte Korf.
Schon jetzt, vor dem Referentenentwurf, ist die Abda aktiv. So berichtete Korf, dem BMG noch am vergangenen Donnerstag Ideen zur Stärkung der paritätischen Stelle unterbreitet zu haben.
Wenn die Länder den Referentenentwurf zur ersten Stellungnahme vorliegen haben, sollte die Lobbyarbeit auch auf dieser Ebene stattfinden. Aber auch gegenüber dem BMG und der Bundesregierung sind die Positionen weiterhin zu verdeutlichen, bis der Kabinettsentwurf steht. Dann sind die Bundestagsabgeordneten der Regierungsfraktionen die richtigen Ansprechpartner*innen. Sie sind es, die nochmals Änderungsanträge einbringen können. Die flächendeckende Lobbyarbeit wird damit Korf zufolge erst 2026 richtig starten.
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Foto: Imago / Rüdiger Wölk
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ePA-Start am 1. Oktober: Was kommt auf die Apotheken zu?
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Ab dem 1. Oktober ist die Nutzung der ePA für Ärzt*innen, Krankenhäuser und Apotheken verpflichtend. Was heißt das konkret? Arztpraxen und Krankenhäuser müssen ab diesem Zeitpunkt Befunde, Laborwerte etc. in die ePA hochladen, sofern nicht widersprochen wurden. Denn jeder Versicherte kann der Anlage und Nutzung der ePA insgesamt sowie der Speicherung bestimmter Dokumente oder Daten und der Weitergabe von Daten zu Forschungszwecken widersprechen. Überdies ist es möglich, einzelne Leistungserbringer-Einrichtungen von der Nutzung auszuschließen. Und auch einzelne Funktionen können Patienten sperren, wie der digital gestützte Medikationsprozess (dgMP), zu dem auch die E-Medikationsliste (eML) gehört.
Apotheken können die von den Behandler*innen hochgeladenen Dokumente einsehen, außer sie wurden explizit von der Einsichtnahme ausgeschlossen. Es gibt aber keine Pflicht, bei jeder Abgabe die ePA zu checken. Der Deutsche Apothekerverband geht zum gegenwärtigen Zeitpunkt davon aus, dass Grundlage der Abgabe von Arzneimitteln weiterhin das Beratungsgespräch in der Apotheke bleibt. Eine Sichtung wäre dann veranlasst, wenn sich hierzu aus dem Beratungsgespräch heraus ein Grund ergibt, heißt es. Die ePA nach bestimmten Stichwörtern zu durchsuchen, ist aktuell noch nicht möglich. Die Volltextsuche soll im kommenden Jahr zur Verfügung stehen.
Zugriff auf die ePA erhalten Apotheken durch das Stecken der eGK. Die Berechtigung gilt für drei Kalendertage. Außerdem können Versicherte eine benutzerdefinierte Zugriffsberechtigung für die Apotheke in der ePA-App oder am Computer einrichten. Für Arzneimittelversender ist letzteres die einzige Möglichkeit, ePA-Zugriff zu erhalten. Denn anders als bei der E-Rezept-Einlösung kann die ePA nur nach physischem Stecken der Karte eingesehen werden, aber nicht nach einer Verbindung über CardLink.
Apotheken können noch nicht befüllen
Für Apotheken ist die Pflicht zur Befüllung zunächst nur theoretischer Natur, denn die entsprechenden Funktionen kommen erst im nächsten Jahr. Das ist zum einen der elektronische Medikationsplan, den Apotheken befüllen müssen, und die Möglichkeit OTC-Käufe, Nahrungsergänzungsmittel und nicht elektronisch verordnete Arzneimittel in der elektronischen Medikationsliste (eML) zu ergänzen. Für spätere Ausbaustufen der ePA ist zudem ein elektronischer Impfpass (eImpfpass) vorgesehen. Diesen sollen Apotheken dann auch einsehen und darin Impfungen dokumentieren können. Apotheken sollen auch für die Befüllung der ePa eine Vergütung erhalten, auf die müssen sich die Kassen und der Deutsche Apothekerverband aber noch einigen.
Um die eML zu pflegen, müssen die Apotheken nicht aktiv werden. Sie speist sich automatisch aus den Dispensierdaten des E-Rezeptservers.
Ob das mit dem Start am 1. Oktober so funktioniert wie vorgesehen, ist mehr als fraglich. Denn in den Arztpraxen sind die technischen Voraussetzungen offenbar noch nicht überall gegeben. Für den Einsatz müssten die Praxisverwaltungssysteme mit einem ePA-Modul ausgestattet sein, sagte das Vorstandsmitglied der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), Sibylle Steiner, vergangene Woche der Deutschen Presse-Agentur. Nach dem aktuellen Stand der KBV seien nun etwa 80 Prozent der Praxen damit ausgerüstet. „Dass etwa ein Fünftel der Praxen noch nicht mit der ePA arbeiten können, sehen wir sehr kritisch.“
Bei den Apotheken sind laut Schätzung von DAV-Vorstandsmitglied Jan-Niklas Franke etwa zwei Drittel der Betriebsstätten bereit für den ePA-Start, wie er gegenüber dem „Tagesspiegel Background“ erklärte. „Jedenfalls fehlt zurzeit nur noch bei einem Drittel aller Apotheken der Nachweis zur Einbindung der ePA in das Apothekenverwaltungssystem“, sagte er der Redaktion.
Die Zahnärzte sind weitestgehend bereit
Große Lücken zeigen sich derzeit noch aufseiten der Kliniken. Ein Sprecher der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) geht davon aus, dass ein Großteil von ihnen zum Stichtag nicht in der Lage sein wird, die ePA vollumfänglich zu nutzen. Krankenhausinformationssysteme seien noch komplexer aufgebaut als Praxisverwaltungssysteme, schreibt der „Tagesspiegel Background“ mit Verweis auf Angaben der DKG. Und auch hier seien die ePA-Module der Hersteller häufig noch nicht ausgereift. Weitgehend gerüstet sind offenbar nur die Zahnarztpraxen: Die zahnärztlichen Softwarehersteller hätten nach Angaben der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung die benötigte Zertifizierung der Konformitätsbewertung und das ePA-Modul bereits flächendeckend ausgerollt, heißt es in dem Artikel. Die sonstigen technischen Voraussetzungen, beispielsweise die Verfügbarkeit von Konnektoren, seien in den Zahnarztpraxen ebenfalls erfüllt.
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Foto: IMAGO/dts Nachrichtenagentur):
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Wann sollen die GKV-Sparmaßnahmen greifen?
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Von Kirsten Sucker-Sket
Die von Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) eingesetzte Finanzkommission Gesundheit hat sich bei ihrer konstituierenden Sitzung am 24. September in Berlin über ihr weiteres Vorgehen verständigt. Sie hat die Aufgabe, Maßnahmen für umfassende Reformen zur Finanzstabilisierung der gesetzlichen Krankenversicherung vorzuschlagen.
Warken erklärte nach der Sitzung: „Die Aufgaben der Kommission könnten kaum größer sein – die Finanzen der gesetzlichen Krankenversicherung befinden sich in einer massiven Schieflage. Wir brauchen Reformen, die bis Ende des kommenden Jahres ein Defizit in zweistelliger Milliardenhöhe ausgleichen und anschließend das gesamte System nachhaltig wieder auf ein solides Fundament setzen.“ Leistungserbringer sollen auch einbezogen werden
Die Ministerin betonte, dass die Kommission unabhängig und mit dem notwendigen Freiraum arbeiten könne. Sie solle das gesamte System auf den Prüfstand stellen. Explizit werde die Kommission nicht durch Vorfestlegungen in ihrem Denken beschränkt. Die zehn renommierten Expertinnen und Experten aus unterschiedlichen Fachbereichen sollen auch Input aus der Praxis erhalten. Warken sagte, dass Sozialpartner und Leistungserbringer über Hearings und Stellungnahmeverfahren einbezogen würden.
Ein Jahr früher als vorgesehen
Wie sieht der Fahrplan nun aus? Bis Ende März 2026 – und damit ein Jahr früher als im Koalitionsvertrag vorgesehen – soll die Kommission erste Vorschläge unterbreiten. Diese sollen für stabile Krankenversicherungsbeiträge ab 2027 sorgen, und zwar ohne Beitragserhöhungen. Die Lohnnebenkosten, betonte Warken, wolle man nicht weiter steigen lassen.
Hierbei sollen auch die im Koalitionsvertrag geplanten und jetzt schon im Ministerium bearbeiteten Vorhaben (u.a. Primärarztsystem sowie Notfall- und Rettungsdienstreform) auf ihre Finanzwirkung untersucht werden. Maßgebliche Kostentreiber in den einzelnen Leistungsbereichen sollen identifiziert werden.
Bis Ende des Jahres 2026 soll die Kommission dann weitere Maßnahmen zur langfristigen Stabilisierung der GKV-Finanzen vorschlagen.
Kurzfristige Maßnahmen bis Mitte Oktober
Kurzfristige Maßnahmen, die bereits ab Anfang 2026 greifen sollen, werde die Kommission hingegen nicht in den Blick nehmen, sagte Warken. Sie würden derzeit innerhalb der Regierung geklärt. Die Kommission werde dann ergänzen, was im Bundesgesundheitsministerium erarbeitet werde. Explizit nannte die Ministerin hier unter anderem die Apothekenreform.
Darüber, was das für kurzfristige Maßnahmen sein sollen, könnte bis Mitte Oktober Klarheit bestehen. Denn dann tagt der GKV-Schätzerkreis und wird sich mit der Finanzentwicklung der Kassen befassen – und seine Prognose fürs kommende Jahr abgeben. Warken erklärte auf Nachfrage, es sei ihr Ziel, dass das Gremium diese Planungen einbeziehen könne.
Umstrukturierung des Systems
Die Ministerin betonte, dass am Ende die Umstrukturierung des Systems stehen werde – und die sei dringend notwendig. Dafür müsse man neue Wege gehen – mit mehr Patientensteuerung, mehr Eigenverantwortung, mehr Digitalisierung und einer Verteilung der Aufgaben auf mehrere Schultern.
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EU-Kommission lässt weiteren Alzheimer-Antikörper zu
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Von Deutsche Apotheker Zeitung
Nach Lecanemab hat die Europäische Kommission nun auch Donanemab (Handelsname Kisunla) zur Therapie gegen frühe Alzheimer-Formen genehmigt. Bereits im Juli hatte die Europäische Arzneimittelagentur (EMA) die Zulassung des Wirkstoffs empfohlen.
Vorrangig sollen Personen, die keine oder nur eine Kopie des Gens ApoE4 haben, behandelt werden. Denn das Risiko für Ödeme und Mikroblutungen ist bei Trägern von zwei ApoE4-Allelen erhöht. Zudem deuten Daten darauf hin, dass der beobachtete klinische Effekt bei Frauen geringer ausfällt und das Risiko für Nebenwirkungen höher ist. Daher wird bei ihnen eine noch kritischere Nutzen-Risiko-Abwägung nötig sein.
Lecanemab wird alle zwei Wochen intravenös verabreicht, Donanemab alle vier Wochen. Vor Beginn und während der Therapie sind regelmäßige MRT-Kontrollen Pflicht, zusätzlich bei Warnzeichen wie Kopfschmerzen, Sehstörungen oder Schwindel.
Die für die Zulassung nötige Abwägung, ob der Nutzen das Risiko des Wirkstoffes überwiegt, war kontrovers – wie schon zuvor bei der Zulassung von Lecanemab. Denn der Nutzen ist nur für eine kleine Patientengruppe im frühen Erkrankungsstadium belegt. Bei fortgeschrittenen, bereits irreversiblen Hirnschäden ist ein Nutzen nicht zu erwarten. Dem gegenüber stehen potenzielle schwerwiegende Nebenwirkungen.
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Keine Zeit, kein Personal: Die Haupthemmnisse für pDL
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Von Julia Borsch
Apothekeninhaber*innen bewerten pharmazeutische Dienstleistungen zunehmend positiv, das geht aus der jüngsten Apokix-Umfrage des Instituts für Handelsforschung (IfH) unter 117 Apothekeninhaber*innen hervor. Waren es 2023 nur 30% der Teilnehmenden, die die Einführung der pDL sehr oder eher positiv sahen, ist es 2025 knapp über die Hälfte (51%), die diese Meinung vertritt. 30% sind zwiegespalten (2023 noch 37%) und 20% beurteilen die pDL eher negativ (2023: 33%).
Besonders die Einweisung in die korrekte Arzneimittelanwendung und das Üben der Inhalationstechnik, die erweiterte Medikationsberatung bei Patient*innen mit Polymedikation und die standardisierte Risikoerfassung bei Bluthochdruck werden demnach immer häufiger angeboten. Die Nachfrage ist aber bislang noch verhalten.
Mangelnde personelle und zeitliche Ressourcen (74%), unzureichende Bekanntheit auf Patientenseite (64%) sowie bürokratische Hürden (64%) sind die größten Herausforderungen beim Anbieten der pDL. Die Hälfte der befragten Inhaber*innen empfindet die Vergütung als zu niedrig. Auch bei der Zusammenarbeit zwischen Apotheken und Arztpraxen gibt es offenbar vielerorts Verbesserungspotenzial.
33% der Befragten finden, dass es Bereiche gibt, aus denen (zusätzliche) pharmazeutische Dienstleistungen in den Leistungskatalog der GKV aufgenommen werden sollten, zum Beispiel Blutanalysen, weitere Impfungen oder Beratung bei Inkontinenz.
Die große Mehrheit (91%) vertritt die Auffassung, dass Apotheken sich zukünftig verstärkt als niederschwellige Anbieter von Gesundheitsdienstleistungen abseits der Arzneimittelversorgung etablieren sollten. Mehr als drei Viertel denken zudem, dass die Bedeutung der Apotheken zukünftig wachsen und über die Arzneimittelversorgung – stärker als bislang – hinausgehen wird.
Stimmung schlechter als im Vormonat
Die aktuelle Geschäftslage wird im September minimal besser bewertet als im Vormonat (68,4 vs. 65,7; bei 100 Punkten halten sich positive und negative Einschätzung die Waage). Im Juli hatte das Stimmungsbarometer noch bei 76,2 Punkten gelegen. Der Ausblick auf die nächsten zwölf Monate ist eher pessimistisch: Nachdem hier die Stimmung mit dem Regierungswechsel gestiegen war, geht es nun schon den dritten Monat in Folge nach unten, aktuell liegt der Index bei 53,8 Punkten (August: 55,6).
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EU sieht Pharmaexporte vor 100-Prozent-US-Zöllen geschützt
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Von dpa
Nach der Ankündigung enormer US-Zölle von 100 Prozent auf Arzneien zeigt sich die Branche in Deutschland alarmiert. Die Ankündigung stehe im Widerspruch zu den bisherigen Handelsabsprachen zwischen den USA und der EU, die eine Zollobergrenze von 15 Prozent vorsähen, erklärt etwa der Verband forschender Pharmaunternehmen (VFA).
Zölle von 100 Prozent – es sei denn, es wird gebaut
Trump hatte am vergangenen Donnerstag mitgeteilt, dass die USA ab dem 1. Oktober einen Zollsatz von 100 Prozent auf alle markenrechtlich geschützten oder patentierten Pharmazeutika erheben werden – es sei denn, ein Unternehmen baut seine Pharmaproduktionsstätte in den USA. „Baut“ werde dabei definiert als „Baubeginn“ und/oder „im Bau befindlich“, ergänzte er. Nach dem Beginn von Bauarbeiten werde für diese Pharmazeutika kein Zoll mehr anfallen.
Kommission beruft sich auf Erklärung
Die EU-Kommission geht davon aus, dass Pharmaexporte aus Deutschland und anderen EU-Staaten von den angekündigten Zöllen in Höhe von 100 Prozent ausgenommen werden. In der im August veröffentlichten gemeinsamen Erklärung der EU und der USA zu Handelsfragen sei klar festgehalten, dass auch für den Bereich der Pharmazeutika eine Zollobergrenze von 15 Prozent für EU-Exporte gelte, erklärte ein Sprecher in Brüssel. Diese stelle eine Absicherung dar, dass für europäische Wirtschaftsakteure keine höheren Zölle entstünden.
Die Branche in Deutschland zeigte sich dennoch tief besorgt. Noch vor der Stellungnahme aus Brüssel hatten mehrere Verbände auf Trumps Ankündigungen reagiert. Der VFA erklärte: „Sollten die Pläne wie angekündigt ab dem 1. Oktober umgesetzt werden, wäre dies ein harter Rückschlag für den Pharmastandort Deutschland und Europa.“ Der Verband Pharma Deutschland, der nach eigenen Angaben die Interessen von rund 400 Mitgliedsunternehmen mit rund 80.000 Mitarbeitenden in Deutschland vertritt, sprach von einem „massiven Angriff auf den internationalen Handel und die Versorgungssicherheit in Europa“. Die USA schotteten sich ab und zwängen „die Wirtschaft zurück ins eigene Land“, erklärte Dorothee Brakmann, Hauptgeschäftsführerin von Pharma Deutschland.
„Neuer Tiefpunkt“ in Handelsbeziehungen
Wolfgang Große Entrup, Hauptgeschäftsführer des Verbands der Chemischen Industrie, sprach von einem „neuen Tiefpunkt“ für die Handelsbeziehungen mit den USA. „Wenn der 15-Prozent-Deal nicht auch für Pharmaprodukte gilt, ist er nichts wert. Die EU-Kommission muss jetzt mit breitem Kreuz darauf drängen, dass beide Seiten zu den getroffenen Vereinbarungen stehen. Sonst kann dieser Deal nur Geschichte sein.“
Schweizer Pharma-Branche enttäuscht
Von der Schweizer Pharma-Branche kamen nach der US-Zollankündigung von 100 Prozent auf Medikamentenimporte in die USA enttäuschte Reaktionen. Man habe alle Hebel in Bewegung gesetzt, um den „Paradigmenwechsel“, die Anhebung der Zölle auf Pharmaprodukte, zu verhindern, sagte René Buholzer, der Geschäftsführer von Interpharma, dem Verband der 23 forschenden Pharmaunternehmen, im Schweizer Radio SRF.
Der zweitgrößte Schweizer Pharmakonzern, Novartis, gab sich derweil zuversichtlich, dass er gar nicht betroffen sein wird. Trumps Ankündigung gilt nur für Produkte von Firmen, die nicht in den USA produzieren. Sowohl Novartis als auch der Schweizer Branchenprimus Roche hatten bereits im Frühjahr große Investitionen in den USA über die nächsten fünf Jahre angekündigt.
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Finanzvorstand verlässt Redcare
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Beim Arzneimittel-Versender Redcare Pharmacy (vormals Shop-Apotheke) kommt es zu einem Wechsel im Finanzressort. Jasper Eenhorst sei aus dem Vorstand ausgeschieden, „um neue berufliche Chancen“ zu ergreifen, teilte das Unternehmen am Freitag im niederländischen Sevenum mit. Er werde noch bis Ende des Jahres im Unternehmen bleiben, um einen reibungslosen Übergang zu seinem Nachfolger zu unterstützen. Eenhorst war seit 2020 Finanzvorstand des Versenders. Interimistisch übernehme Vorstandsvorsitzender Olaf Heinrich die Aufgabe als Finanzvorstand zusätzlich. Der Aufsichtsrat habe die Suche nach einem Nachfolger eingeleitet und rechne mit einem baldigen Abschluss. (dpa)
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Chefwechsel bei Merck
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Der Darmstädter Merck-Konzern steht vor einem Führungswechsel: Kai Beckmann, derzeit Chef der Elektroniksparte, wird zum 1. Mai 2026 Nachfolger von Vorstandschefin Belén Garijo, teilte das Dax-Unternehmen mit. Beckmann (60) werde mit sofortiger Wirkung stellvertretender Merck-Chef und bleibe Leiter des Bereichs Electronics, bis eine Nachfolge gefunden ist. Garijo werde ihren Posten bis Ablauf ihrer Amtszeit Ende April 2026 behalten, um einen nahtlosen Übergang zu sichern. Garijo, die seit 15 Jahren für Merck arbeitet und zuvor sechs Jahre Chefin der Pharmasparte war, habe den Konzern durch die Corona-Pandemie und Jahre zunehmender Krise navigiert, hieß es. (dpa)
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