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Liebe Leserinnen und Leser,
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die Anpassung des Apothekenhonorars steht derzeit unter dem Vorbehalt der Stabilisierung der Finanzen der Gesetzlichen Krankenversicherung. Gesundheitsministerin Nina Warken hat dafür eigens eine Kommission eingesetzt. Einige kurzfristige Sparmaßnahmen will sie bereits diese Woche durchs Kabinett bringen (siehe unten). Sie sollen die GKV um zwei Milliarden Euro entlasten. Sollte allerdings das Beratungsunternehmen Deloitte Recht behalten, ist das zunächst nur ein Tropfen auf den heißen Stein. Die Experten prognostizieren bis 2030 Defizite in Höhe von 89 bis 98 Milliarden Euro. Selbst bei zusätzlichen Einsparungen könnte das Finanzloch der GKV bis 2050 auf eine Summe zwischen 140 und über 300 Milliarden Euro anwachsen.
Für die Erhöhung des Fixums stimmt das nicht besonders optimistisch. Die ist aber essenziell – zunächst einmal für das Überleben der Apotheken, aber auch als Ausgangsbasis für die geplanten Honorarverhandlungen mit dem GKV-Spitzenverband. Denn die würden ohne Anpassung vermutlich beim aktuellen Honorar starten.
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Herzliche Grüße, Ihre Julia Borsch DAZ-Chefredakteurin
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Foto: IMAGO / dts Nachrichtenagentur
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Weitreichende Sparpläne, aber noch keine Apothekenreform
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Von Julia Borsch
Beim Deutschen Apothekertag (DAT) Mitte September hatte Bundesgesundheitsministerin Nina Warken ihre Eckpunkte für eine Apothekenreform präsentiert. Nun wartet die Apothekerschaft gespannt auf den Referentenentwurf aus dem Bundesgesundheitsministerium – auch ein wenig verbunden mit der Hoffnung, dass gegenüber den Eckpunkten noch ein wenig nachgebessert wird. Dass die Erhöhung des Fixums doch noch ins Programm rutscht, wagt wohl niemand zu hoffen. Aber vielleicht verschwindet ja die avisierte Vertretungsbefugnis für PTA wieder in der Versenkung. Durch den heftigen Gegenwind, den Warken für diesen Vorschlag direkt beim DAT bekam, sollte ihr zumindest klar geworden sein, dass die Apothekerschaft das für keine gute Idee hält.
„Sehr zeitnah“ soll der Entwurf kommen
Bislang hieß es, Anfang Oktober sei mit dem Referentenentwurf zu rechnen. Dieser Zeitpunkt ist bereits verstrichen. Warken sagte am vergangenen Mittwoch bei einem Pressetermin in Berlin auf die Frage nach einem Zeitplan, dass man jetzt in die Frühkoordinierung innerhalb der Regierung gehe. In den „nächsten Wochen“ soll der Referentenentwurf dann in die Ressortabstimmung und in die Länder- und Verbändeanhörung. „Also, sehr zeitnah“, so die Ministerin.
In der vorangegangenen Legislaturperiode verging ein halbes Jahr von der Vorstellung der Eckpunkte im Dezember 2023 bis hin zum Referentenentwurf im Juni 2024. Mal sehen, ob es dieses Mal schneller geht.
Untätig war man im BMG aber nicht: Am vergangenen Freitag hat die FAZ über kurzfristige Sparpläne der Ministerin berichtet. Rund zwei Milliarden Euro weniger soll die Gesetzliche Krankenversicherung demnach im kommenden Jahr ausgeben und so die Beitragssätze stabil halten können.
Den größten Batzen sollen demnach die Krankenhäuser einsparen: Etwa 1,8 Milliarden Euro sollen Streichungen in diesem Bereich zusätzlich bringen.
Verwaltungskosten deckeln, Rotstift beim Innovationsfonds
Ein eher kleiner Posten ist dagegen das anvisierte Sparpotenzial bei den Kassen: Eine Begrenzung der Verwaltungskosten soll die Kosten um weitere 100 Millionen Euro senken. Die Ausgaben für Sachmittel, Gebühren, Werbung und die Vergütung Dritter dürfen dem FAZ-Bericht zufolge 2026 um maximal acht Prozent gegenüber dem Referenzjahr 2024 steigen. Auch beim Innovationsfonds soll der Rotstift angesetzt werden: 100 Millionen Euro Fördervolumen sollen wegfallen, das ist etwa die Hälfte des bisherigen Fördervolumens. Die Krankenkassen sollen sich 2026 gar nicht an der Finanzierung des Innovationsfonds beteiligen. Weitere 12,5 Millionen Euro will Warken dadurch einsparen, dass Mittel für die Versorgungsforschung mit kurzer Laufzeit sowie Gelder für medizinische Leitlinien gekürzt werden.
Als Omnibus beim Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege
Laut FAZ sollen die notwendigen Änderungsanträge, die unter anderem das SGB V, das Krankenhausentgeltgesetz und die Bundespflegesatzverordnung betreffen, am 15. Oktober ins Bundeskabinett gehen. Warken will sie demnach im Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege unterbringen. Es muss auf jeden Fall schnell gehen: Denn diese Woche kommt der sogenannte Schätzerkreis zusammen. Er spricht jedes Jahr Empfehlungen zur künftigen Höhe des Zusatzbeitrags in der GKV aus. Am 1. Januar 2026 sollen die neuen Vorgaben in Kraft treten. Noch unklar ist allerdings, wie die Beiträge zur Pflegeversicherung stabilisiert werden sollen. „Während die Pläne zur GKV im Koalitionsausschuss zur Wochenmitte schon besprochen wurden und weitgehend geeint waren, konnte man sich nicht auf Maßnahmen zur Pflege einigen“, schreibt die FAZ. Somit seien Warkens Pläne „noch nicht in trockenen Tüchern“. Möglich sei, dass das im Bundeshaushalt 2026 eingeplante Darlehen über 2,3 Milliarden Euro für die GKV jetzt an die Pflege gehen könnte, heißt es weiter. Dann müssten die Krankenkassen allerdings doppelt so viel einsparen, wie aktuell von Ministerin Warken vorgesehen.
Keine Leistungskürzungen
Leistungskürzungen für die Versicherten solle es nicht geben. Das sei der Koalition wichtig, heißt es in dem Bericht. Die kürzlich ins Spiel gebrachten erhöhten Zuzahlungen auf Arzneimittel und im Krankenhaus sind noch nicht vom Tisch, aber im ersten Paket sollen sie nicht enthalten sein.
Ersatzkassenverband für höheren Herstellerrabatt
Der Ersatzkassenverband vdek sieht das vorgelegte „kleine Sparpaket“ als ersten wichtigen Schritt, um den Ausgabenanstieg in der GKV zu begrenzen. Dass der Krankenhausbereich, der von der Regierung Milliardenbeträge durch Transformationsfonds und Inflationsausgleich erwarten könne, seinen Sparbeitrag leisten müsse, sei richtig. „Die Beiträge werden dennoch steigen“, heißt es seitens des Verbands.
Der vdek regt daher weitere Einsparungen an: Beispielsweise sollte im Arzneimittelbereich kurzfristig der Herstellerrabatt für patentgeschützte Arzneimittel von derzeit sieben Prozent auf 17 Prozent erhöht werden. „Dies würde die GKV um bis zu drei Milliarden Euro jährlich entlasten.“
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GKV-Finanzen: So würde Deloitte das System sanieren
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Von Thorsten Schüller
In einer Analyse der Unternehmensberatung Deloitte zur aktuellen Lage und künftigen Entwicklung der GKV-Finanzen stellen die Autoren fest: „Unsere Berechnungen zeigen, dass die im Koalitionsvertrag mit Einsparpotenzial aufgeführten Maßnahmen die langfristigen Herausforderungen nicht lösen können und weitergehende Maßnahmen beziehungsweise Reformen notwendig sind. Das Ziel einer nachhaltigen Finanzierung der GKV und damit einhergehend der Stabilisierung der Beitragssätze wird nicht erreicht.“ Die Experten prognostizieren bis 2030 Defizite in Höhe von 89 bis 98 Milliarden Euro – trotz der bislang von der Bundesregierung vorgesehenen Sparmaßnahmen. Ohne tiefgreifende Strukturreformen drohe das System, so die Berater, in eine dauerhafte Schieflage zu geraten. Nach den Projektionen von Deloitte würde im Jahr 2050 je nach Szenario eine finanzielle Deckungslücke zwischen 376 und 565 Milliarden Euro bestehen.
Um weiterhin einen gleichwertigen Zugang für alle Versicherten im System gewährleisten und Fundamente wie das Solidaritätsprinzip bewahren zu können, sind nach Einschätzung der Berater sowohl kurzfristig wirkende als auch langfristige Anpassungen unerlässlich. Allerdings sei der Umfang der notwendigen Reformen „enorm“. Das werde dadurch deutlich, dass die langfristige Finanzierung des deutschen Gesundheitssystems selbst bei einer Umsetzung einer Vielzahl an radikalen und zum Teil schwer realisierbaren einnahmen- und ausgabensteuernden Maßnahmen wie höheren Steuerfinanzierungen und Zuzahlungen durch Patienten nicht gesichert sei. Stattdessen würden weitergehende „systemreformierende Maßnahmen“ zwingend notwendig erscheinen, um auch langfristig einen guten Zugang zu Innovationen im deutschen Gesundheitssystem bei bezahlbaren Kosten gewährleisten zu können.
Gesunderhaltung statt Behandlung
Vor diesem Hintergrund plädieren die Autoren für einen Paradigmenwechsel von Behandlung zu Gesunderhaltung. Dieser sollte einen „wahren Wettbewerb um die beste Versorgungslösung für den einzelnen Versicherten auslösen.“ Konkret sollte das Bewusstsein der Bürger für einen gesunden Lebensstil durch wirkungsvolle Anreize gestärkt werden. Es sei besorgniserregend, dass die Gesundheitskompetenz in der deutschen Bevölkerung seit mehreren Jahren rückläufig ist.
Großen Handlungsbedarf gebe es beispielsweise beim Umgang mit chronischen Volkskrankheiten wie Diabetes oder Depression/Burnout. Hier müssten sich sowohl das Verhalten der Versicherten als auch die gesellschaftlich-regulatorischen Rahmenbedingungen verändern. Ein Hebel könnte die Besteuerung ungesunder Produkte sein, wie eine Zuckersteuer oder die deutlich höhere Besteuerung alkoholischer Getränke. Auch die Vermeidung von Umwelttoxinen und des Konsums ungesunder Lebensmittel wie gehärteter Fette, stark zuckerhaltiger Produkte oder hochverarbeiteter Lebensmittel könnte positive Effekte bewirken.
Im Hinblick auf den zu beobachtenden deutlichen Anstieg von psychischen Erkrankungen bei Kindern und Jugendlichen erscheine auch eine Förderung der „digitalen Hygiene“ im Umgang mit Smartphones und Tablets zentral.
Darüber hinaus bringt die Studie eine stärkere Eigenbeteiligung der Versicherten an Gesundheitskosten ins Spiel; Selbstbehalte wie in der Schweiz oder den Niederlanden könnten einen gesunden Lebensstil fördern. Zusatzversicherungen würden das finanzielle Risiko von der Allgemeinheit auf den Einzelnen übertragen und somit die Eigenverantwortung stärken. Auch stärkere Steueranreize wie die Absetzbarkeit von Beiträgen für Sport und Gesundheitsmonitoring oder eine Stärkung des Betrieblichen Gesundheitsmanagements (BGM) könnten Anreize für einen gesunden Lebensstil schaffen.
Anreize für Kostenträger
Für Hersteller, Leistungserbringer und Kostenträger sollten verstärkt Anreize geschaffen werden, Präventionsangebote in ihr Leistungsportfolio zu integrieren. Aktuell vergüte das Gesundheitssystem primär nach Krankheit und Intervention und nicht nach Gesunderhaltung des Versicherten, stellt die Studie fest. Entsprechend bestünden für Hersteller und Dienstleister derzeit nur geringe Anreize, Präventionsangebote in ihr jeweiliges Leistungsportfolio zu integrieren.
Eine zugegebenermaßen komplexe risikobasierte (Teil-)Vergütung nach Gesunderhaltung eines Versicherten, beispielsweise im Sinne eines „Gesundheits-Risikostrukturausgleiches“, würde die Anreize für Kostenträger erhöhen, ihre Versichertenpopulation gesund zu halten und Präventions- beziehungsweise Gesunderhaltungsangebote verstärkt in das Leistungsportfolio zu integrieren.
In Summe könnte eine sich selbst verstärkende Dynamik entstehen, dass Versicherte, die Regulatorik und Hersteller sowie Dienstleister das gleiche Ziel verfolgen – nämlich Prävention stärker im deutschen Gesundheitssystem zu etablieren. Die Konsequenzen des besseren Gesundheitszustands der Bürger wären auch über geringere Ausgaben im Gesundheitssystem hinaus positiv spürbar. So könnte die Volkswirtschaft durch Produktivitätssteigerungen, geringere Fehlzeiten oder mehr Arbeitsjahre gestärkt werden, was wiederum zu Einnahmensteigerungen sowohl aufseiten des Bundes als auch für das Gesundheitssystem führen könnte.
Höhere Effizienz im Gesundheitssystem
Darüber hinaus sieht die Beratungsgesellschaft in der Patientenversorgung wichtige Stellschrauben zu einer nachhaltigen Stabilisierung der Gesundheitsfinanzen. Sie plädiert unter anderem für eine stärkere Durchdringung des Gesundheitssystems mit Digitalisierung beziehungsweise Künstlicher Intelligenz in Kombination mit dezentralen Entscheidungsprozessen.
Eine engere Verzahnung von Gesundheitspolitik und Wirtschaftsförderung könnte die Veränderungsgeschwindigkeit erhöhen und Anreize schaffen, Innovationen ins Gesundheitssystem zu integrieren. Voraussetzung dafür wären insbesondere optimierte Register- und „Real-World-Evidence"-(RWE-) Daten. Die damit geschaffene Transparenz sollte wiederum Einfluss auf Preise und damit das Angebot entfalten. Ein Wettbewerb um die beste Versorgungslösung für die Patienten entstünde.
Dabei sei zu erwarten, dass sich neuartige Versorgungsmodelle auf regionaler Basis oder spezialisiert auf bestimmte (schwere) Erkrankungen herausbilden. Dadurch könnten sich Kostenträger wesentlich stärker als derzeit in den Versorgungsschwerpunkten und der erzielten Versorgungsqualität differenzieren und entsprechend den Wettbewerb stärken. Diese „leistungserbringerseitige Strukturinnovation“ könnte durch eine weitergehende Vertragsfreiheit zwischen Herstellern einerseits und Leistungserbringern beziehungsweise Kostenträgern ergänzt werden.
In Konsequenz erwarten die Studienautoren, dass sich dadurch nicht nur Behandlungsergebnisse verbessern, sondern auch die Ausgaben und Einnahmen der Gesundheitsfinanzen optimiert werden. Wörtlich schreiben sie: „Eine entsprechende Steigerung der Produktivität beziehungsweise Effizienz im Gesundheitssystem ist für den bestmöglichen Einsatz der zunehmend knapper werdenden personellen Ressourcen im Gesundheitswesen zwingend erforderlich.“
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Foto: Screenshot dransay.com)
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Neben Cannabis und Abnehmspritzen: DrAnsay bietet jetzt Folgerezepte an
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Von Julia Borsch
„Die E-Health-Plattform DrAnsay bietet ab sofort chronisch erkrankten Patient*innen einen neuen gebührenfreien Folgerezept-Service.“ Das ist in einer am vergangenen Donnerstag verschickten Mitteilung zu lesen. Auch wie das Ganze ablaufen soll, ist beschrieben: „Über folgerezept.dransay.com gibt man das Folge-Medikament ein, beantwortet einen ärztlichen Fragebogen und wählt eine Apotheke für Versand oder Abholung. Nach abgeschlossener Anamnese prüft ein deutsches Ärzteteam den Antrag. Die Rezeptübermittlung an die ausgewählte Apotheke erfolgt nach ärztlicher Freigabe in der Regel zeitnah. Bei medizinischem Klärungsbedarf steht eine ärztliche Video- oder Telefonsprechstunde zur Verfügung, die ebenfalls ohne zusätzliche Gebühren angeboten wird.“
Über die angeschlossenen Versand- und Vor-Ort-Apotheken
Der Jurist Dr. Can Ansay, der hinter der Plattform steht, will mit seinem Angebot „Wege verkürzen, ohne Abkürzungen bei der Qualität zu nehmen“. Kümmern möchte er sich dabei zunächst um Patient*innen mit „häufig verordneten Standardmedikationen im Rahmen chronischer Erkrankungen, wie etwa Übergewicht, Diabetes und Herzerkrankungen, aber auch sogenannte Lifestyle-Arzneien für Erektionsstörungen oder Verhütung.“ Bezogen werden können die Präparate über die angeschlossenen Versand- und Vor-Ort-Apotheken. In diesen seien zahlreiche Präparate verfügbar, „darunter auch solche, die aktuell von Lieferengpässen betroffen sein können“, verspricht die Mitteilung.
„Zur Einhaltung höchster Sicherheitsstandards und zur Wahrung der ärztlichen Sorgfaltspflichten“ soll der Prozess eine Identitäts- und Altersprüfung, Mengenbegrenzungen, Plausibilitäts- und Interaktions-Checks sowie eine dokumentierte Aufklärung der Patient*innen umfassen. Checklisten und evidenzbasierte Prüfprozesse unterstützten dabei, Fehlanwendungen zu vermeiden und ungeeignete Fälle zuverlässig auszusortieren, heißt es.
Parallel möchte der findige Unternehmer an der E-Rezept-Integration arbeiten und auch DiGA will er künftig über seine Plattform verordnen. Außerdem soll „DrAnsAI“, ein KI-gestützter Informationsservice, Orientierung bei allgemeinen Gesundheitsfragen bieten. Ergänzt werde das Angebot durch einen WhatsApp-Kontakt mit deutschen Privatärzt*innen. Um das Ganze bekannt zu machen, stellt DrAnsay einen Flyer zur Verfügung, den Apotheken ihren Chroniker*innen aushändigen sollen.
Ob dieses Geschäftsmodell Bestand hat, bleibt abzuwarten. Schließlich laufen schon mehrere Verfahren gegen Anbieter, die auf Basis von Fragebögen Rezepte ausstellen. Aber vielleicht macht ja die Tatsache, dass es sich vermeintlich um Folgerezepte handeln soll, den Unterschied. Zumindest mit dem Cannabis-Geschäft, das auf der Plattform DrAnsay eine wesentliche Rolle spielt, könnte es bald vorbei sein.
Am vergangenen Mittwoch hat das Kabinett einen Gesetzentwurf beschlossen. Laut dem dürfen Medizinalcannabisblüten künftig nur noch nach persönlichem Arzt-Patienten-Kontakt verordnet und nicht im Versandweg in den Verkehr gebracht werden.
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Amazon Pharmacy will schnelle Rezepteinlösung ermöglichen
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Von Thorsten Schüller
Die US-Onlineapotheke Amazon Pharmacy geht bei der Einlösung von Rezepten neue Wege. Wie das Unternehmen mitteilte, sollen in den Räumen des Praxisbetreibers und Telemedizinanbieters One Medical Kioske eingerichtet werden, an denen Patienten unmittelbar nach einem Arzttermin Rezepte für verschreibungspflichtige Medikamente einlösen können. Die Kioske sollen mit Medikamenten ausgestattet sein, die üblicherweise in den jeweiligen One Medical-Praxen verschrieben werden. Ziel sei es, dass Patienten damit ihre Arzneimittel am selben Ort abholen können, an dem sie ihren Arzttermin hatten.
Die Kioske sollen den Angaben von Amazon Pharmacy zufolge ab Dezember an ausgewählten Standorten im Großraum Los Angeles verfügbar sein, darunter Beverly Hills, West Hollywood, Downtown LA, West LA und Long Beach. Eine Ausweitung auf andere One Medical-Praxen in Zukunft sei geplant.
„Beseitigen entscheidende Hürde“
„Wir wissen, dass viele Rezepte nie eingelöst werden, wenn Patienten nach dem Arztbesuch einen weiteren Weg zurücklegen müssen“, sagte Hannah McClellan, Vice President of Operations bei Amazon Pharmacy. „Indem wir die Apotheke direkt an den Ort der Behandlung bringen, beseitigen wir eine entscheidende Hürde und helfen Patienten, ihre Behandlung dann zu beginnen, wenn es am wichtigsten ist – nämlich sofort.“
Amazon Pharmacy ist eine US-amerikanische Online-Apotheke und Tochtergesellschaft von Amazon. Das Unternehmen wurde im November 2020 gegründet und bietet in den Vereinigten Staaten Apothekenleistungen an.
One Medical betreibt in den ganzen USA Praxen und bietet telemedizinische Dienstleistungen an. Das Unternehmen wirbt mit einer 24-Stunden-Bereitschaft für virtuelle Arztgespräche sowie schnellen Terminen vor Ort. Patienten können für einen Pauschalbetrag ab 99 Dollar pro Jahr eine Primärversorgung in Anspruch nehmen. One Medical wurde im Sommer 2022 von Amazon für fast vier Milliarden US-Dollar übernommen.
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Medizinalcannabis-Gesetz: Geteiltes Echo zum Kabinettsbeschluss
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Von Michael Zantke
Am vergangenen Mittwoch hat das Bundeskabinett einen Gesetzentwurf beschlossen, der vorsieht, dass Medizinalcannabis-Blüten nur noch nach persönlichem Arzt-Patienten-Kontakt verschrieben werden dürfen. Zudem sollen Cannabisblüten nicht mehr über den Versandweg vertrieben werden dürfen. Damit soll vor allem der Missbrauch durch Genusskonsument*innen eingedämmt werden.
Versandhändler sehen sich diskriminiert
Gegen die geplante Gesetzesänderung regt sich Widerstand beim Bundesverband Deutscher Versandapotheken (BVDVA). Zwar unterstützt der Verband das Ziel, missbräuchlichen Konsum zu verhindern. Für diesen seien jedoch vor allem die Cannabis-Rezeptplattformen verantwortlich. Insofern sollten sich Maßnahmen zur Eindämmung vor allem gegen diese richten, argumentiert der BVDVA. Der aktuelle Kabinettsentwurf schieße „eindeutig über das Ziel hinaus“. Das Versandverbot für Cannabisblüten sei „der falsche Weg zur Lösung des Problems“. Die aktuellen Pläne der Bundesregierung erweckten den Anschein, Beratung und Expertise seien im Versand grundsätzlich mangelhaft.
Das sei keineswegs der Fall: In Deutschland zugelassene Versandapotheken verfügten über eine „umfängliche Beratungskompetenz und das Know-how, den Versand fach- und sachgerecht durchzuführen“, sagte der Vorsitzende des BVDVA, Heinrich Meyer. Er kritisierte eine drohende Diskriminierung des Versandhandels und die Einschränkung der Wahlfreiheit der Patient*innen. „Ich setze darauf, dass das geplante Versandverbot für Medizinalcannabis in den anstehenden parlamentarischen Beratungen zurückgenommen wird“, sagte Meyer.
Auch der Verband der Cannabis versorgenden Apotheken (VCA) lehnt ein Versandverbot von Cannabisblüten ebenso ab wie ein Verbot der telemedizinschen Rezeptvergabe. VCA-Geschäftsführerin Christiane Neubaur sagte gegenüber der DAZ, dass es sinnvoller wäre, Genusskonsument*innen im Rahmen von Modellprojekten über Apotheken den Zugang zu qualitativ hochwertigem und legalem Cannabis zu ermöglichen – anstelle des Umwegs über Online-Cannabisrezepte. Seriöse Verschreibungen per Telemedizin müssten jedoch weiter ermöglicht werden. Andernfalls entstünden neue „Grauzonen“, so Neubaur.
Cannabinoidunternehmen fürchten Unterversorgung
Der Bundesverband pharmazeutischer Cannabinoidunternehmen (BPC) warnt vor möglichen Versorgungslücken infolge der geplanten Gesetzesänderung. Es gebe „erhebliche Risiken für die Patientenversorgung“, schreibt der Verband in einer Pressemitteilung. Insbesondere chronisch Erkrankte und in ihrer Mobilität eingeschränkte Patient*innen in ländlichen Regionen würden benachteiligt, wenn die Pläne zur Umsetzung kommen. Zudem sieht der BPC verfassungs- und europarechtliche Bestimmungen verletzt.
Grundlegend anders sieht das der Präsident der Bundesärztekammer (BÄK), Klaus Reinhardt. Die geplanten Änderungen im aktuellen Kabinettsbeschluss seien „dringend notwendig“. Cannabis sei eine psychoaktive Substanz mit erheblichem Abhängigkeitspotenzial. Eine verantwortungsvolle Therapie setze eine sorgfältige ärztliche Prüfung im direkten Gespräch voraus.
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Wundbehandlung: „Sonstige Produkte“ bleiben auch 2026 erstattungsfähig
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Von Kirsten Sucker-Sket
„Sonstige Produkte zur Wundbehandlung“ sollen die Krankenkassen künftig nur noch erstatten, wenn ihr medizinischer Nutzen belegt ist. Dazu musste der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) aber erst einmal genauere Vorgaben machen und seine Arzneimittel-Richtlinie ändern. Auch ein entsprechendes Nutzenbewertungsverfahren musste etabliert werden.
Doch die Vorbereitungen zogen sich, kein einziges Produkt durchlief innerhalb der zunächst avisierten Frist bis Dezember 2024 das Bewertungsverfahren. Und so entschied die Ampel-Koalition im vergangenen Jahr nach einigen Querelen, die Übergangsfrist bis zum 2. Dezember 2025 verlängern. Doch auch das Jahr 2025 neigt sich mittlerweile dem Ende.
Doch die Vorbereitungen zogen sich, kein einziges Produkt durchlief innerhalb der avisierten Frist das Bewertungsverfahren. Und so entschied die Ampel-Koalition im vergangenen Jahr nach einigen Querelen, die Übergangsfrist zu verlängern. In ihrem allerletzten Gesundheitsgesetz brachte sie die Fristverlängerung bis zum 2. Dezember 2025 unter. Doch auch das Jahr 2025 neigt sich mittlerweile dem Ende.
Der G-BA hat inzwischen zwar ein Produkt auf die Liste der erstattungsfähigen „sonstigen Produkte der Wundbehandlung“ aufgenommen. Aber der nunmehr schwarz-roten Regierungskoalition sind die Schwierigkeiten rund um die Produktgruppe offenbar zu bunt geworden. Daher wollen die Fraktionen von CDU/CSU und SPD die Definition der Verbandmittel nun neu angehen. Um dafür Zeit zu haben, haben sie jetzt einen Änderungsantrag im Verfahren für das „Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege“ beschlossen. Der Gesetzentwurf hat bereits die erste Lesung im Bundestag und die öffentliche Anhörung im Gesundheitshausschuss hinter sich.
Besagter Änderungsantrag sieht vor, die Übergangsfrist (§ 31 Abs. 1a Satz 5 SGB V) um ein weiteres Jahr bis zum 31. Dezember 2026 zu verlängern. In der Begründung dazu heißt es: „In einem weiteren Gesetzgebungsverfahren soll im Anschluss der Begriff ‚Verbandmittel‘ so definiert werden, dass langfristig eine Versorgung mit notwendigen Verbandmitteln und Wundbehandlungsprodukten sichergestellt ist.“
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Krankschreibung erst ab Tag vier
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Zur Entlastung des Gesundheitssystems schlägt der Chef der Kassenärztlichen Bundesvereinigung weniger strenge Regeln bei der Krankschreibung vor. Arbeitnehmer sollten generell erst ab dem vierten Tag zum Arzt müssen, um sich eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung zu holen, erklärte Vorstandschef Andreas Gassen gegenüber dem Redaktionsnetzwerk Deutschland. Die aktuell geltenden Regeln, führten zu Abertausenden Arztbesuchen, die nicht zwingend notwendig wären, sagte er. Auch bei Kindern sollte aus seiner Sicht nachgesteuert werden – hier ist die Krankschreibung sogar ab dem ersten Krankheitstag erforderlich. (dpa/DAZ)
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Astra-Zeneca: Preisdeal mit Trump
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Nach Pfizer hat nun auch Astra Zeneca eine Preisvereinbarung mit der US-Regierung geschlossen. Im Rahmen des staatlichen Medicaid-Programms will der Konzern nun einige Arzneimittel zu einem günstigen Preis anbieten. Es gilt die sogenannte Meistbegünstigten-Klausel. Das heißt, der Preis muss dem günstigsten Preis in anderen Industrieländern entsprechen. Außerdem will Astra-Zeneca einige Präparate über die geplante Website TrumpRx mit einem Preisnachlass von bis zu 80 Prozent anbieten. Im Gegenzug wird der schwedisch-britische Pharmakonzern für drei Jahre von bestimmten Zöllen befreit. (jb)
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