Anzeige
 
 
Liebe Leserinnen und Leser,
 

 

nach dm wollen nun auch Lidl und Rossmann einen Fuß in die Tür des OTC-Marktes bekommen (siehe unten). Der Versand wird stets aus dem europäischen Ausland erfolgen, schließlich dürfen die Konzerne hierzulande keine Apotheken betreiben. Kund*innen können dann über die jeweiligen Apps neben Toilettenpapier und Windeln auch OTC-Arzneimittel bestellen. Wie praktisch! Dass die Supermarkt- und Drogerieketten dabei noch weniger für die Versorgung tun als die klassischen Arzneimittelversender, die wenigstens auch Rx im Sortiment haben, scheint zumindest den Kommentatoren von FAZ und Handelsblatt egal zu sein. Man soll ja eigentlich niemandem etwas Schlechtes wünschen, aber in diesen Fällen ist man doch sehr versucht zu hoffen, dass die Journalistenkollegen irgendwann einmal dringend Hilfe aus der Apotheke benötigen und dann aber keine in gut erreichbarer Entfernung finden. Denn allein von den Aufgaben, die sonst keiner übernehmen will, können die Apotheken nicht leben. Wenn die Gesellschaft (inklusive der FAZ- und Handelsblatt-Journalisten) diese Form der Daseinsvorsorge weiterhin haben will, ist es vielleicht keine gute Idee, die Apotheken vor Ort zu „entsorgen“.

 
Herzliche Grüße,
Ihre Julia Borsch
DAZ-Chefredakteurin
 
In diesem DAZ-Update lesen Sie:
 
Notdienstvergütung: Apotheken droht Jojo-Spiel

Gericht untersagt weitere Jauch-Werbung für E-Rezept-Rabatte

Große Unzufriedenheit mit DAT-Ergebnissen

Darum hakt es bei der Abrechnung von Pflegehilfsmitteln

Wettbewerbszentrale nimmt dm-Augenscreening ins Visier

Lidl und Rossmann wollen in den OTC-Versand

Frankfurter Allgemeine entsorgt Vor-Ort-Apotheken

News-Ticker
 
 
 
 
Notdienstvergütung: Apotheken droht Jojo-Spiel
 
Von Christina Grünberg

Zumindest mit Blick auf das Apothekenhonorar ist das Reformpaket aus dem Hause Warken eine herbe Enttäuschung: Wie erwartet, bleibt die im Koalitionsvertrag festgeschriebene Erhöhung des Fixums auf 9,50 Euro aus. Die Höhe des Festzuschlags werden den Plänen zufolge künftig der Deutsche Apothekerverband (DAV) und der GKV-Spitzenverband aushandeln, und zwar ausgehend von 8,35 Euro je Rx-Packung. Teil der Verhandlungen soll nun überraschend auch die 3-Prozent-Marge sein, welche die Standesvertretung unter keinen Umständen antasten wollte. Und auch von den Leitplanken für die Verhandlungen hatte sich der Berufsstand mehr versprochen: Neben dem Verbraucherpreisindex ist Beitragsstabilität für GKV-Versicherte als eine Richtschnur genannt – eine willkommene Bremse für die Krankenkassen. Zudem ist der Verhandlungszyklus nicht definiert, Gespräche sollen lediglich „regelmäßig“ stattfinden.

Ein Lichtblick?

Wie ein Lichtblick wirkt da das Vorhaben, die Notdienstvergütung nahezu zu verdoppeln. Dafür sollen die 20 Cent Zuschlag je Rx-Packung, die derzeit noch in den Honorartopf für die pharmazeutischen Dienstleistungen fließen, künftig für die Notdienstvergütung verwendet werden. Pharmazeutische Dienstleistungen wiederum sollen Apotheken direkt mit den Krankenkassen abrechnen, sobald der Topf aufgebraucht ist. Das kommt einer Entbudgetierung gleich. An dieser Stelle gelangt tatsächlich frisches Geld ins System, und zwar für jede erbrachte und abgerechnete pharmazeutische Dienstleistung.

Die 20 Cent pDL-Zuschlag bleiben den Apotheken zunächst im Zuge der Notdienstvergütung erhalten. Die Krankenkassen zahlen dann also pro zu ihren Lasten abgegebene Packung 41 statt bisher 21 Cent in den Nacht- und Notdienstfonds ein. Doch im Entwurf, mit dem unter anderem die Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV) angepasst werden soll, ist für dieses kleine Zuckerl bereits ein Ablaufdatum verankert.

Honorar kommt – Notdienstzuschlag geht

Vorgesehen ist, nach § 3 Absatz 1 AMPreisV (neu) bei der Berechnung des Apothekenabgabepreises einen Festzuschlag bestehend aus dem Fixum, der 3-Prozent-Marge, 21 Cent zur Förderung der Sicherstellung des Notdienstes sowie die Umsatzsteuer zu erheben. Die 20 Cent Zuschlag für pharmazeutische Dienstleistungen entfallen. Abweichend davon beträgt der Notdienstzuschlag 41 Cent „bis zum Zeitpunkt der erstmaligen Anpassung nach § 3a Absatz 1 Satz 3“. Der neue § 3a regelt die Vergütungsverhandlungen zwischen DAV und GKV-Spitzenverband. Übersetzt heißt das: Den doppelten Notdienstzuschlag gibt es nur so lange, bis sich Apotheker und Kassen auf eine erste Anpassung des Apothekenhonorars geeinigt haben. Danach fällt der Zuschlag für den Notdienst zurück auf die 21 Cent, die bereits heute festgeschrieben sind. Damit sinkt auch die Vergütung wieder in etwa auf den aktuellen Stand.

Zuschläge für Landapotheken

Hintergrund ist, dass das Plus bei der Notdienstvergütung vor allem dafür gedacht ist, Apotheken in ländlichen Regionen finanziell zu stärken. Denn diese leisten in der Regel besonders viele Notdienste. Da DAV und GKV-Spitzenverband sich allerdings auf gesonderte Zuschläge für solche Apotheken einigen sollen, wird anschließend die erhöhte Notdienstvergütung aus Sicht des Ministeriums nicht mehr benötigt.

Welche Apotheken förderungswürdig sind, sollen ebenfalls DAV und GKV-Spitzenverband aushandeln. In der Begründung zum Entwurf heißt es: „Die Kriterien sollen insbesondere geodatenbasierte Standortmerkmale sowie die Entwicklung der Versorgungssituation berücksichtigen und eine einheitliche und transparente Zuordnung ermöglichen. Zu den geodatenbasierten Kriterien können beispielsweise die Entfernungskilometer zur nächstgelegenen Apotheke oder die Bevölkerungsdichte im Versorgungsumfeld zählen.“

Was kommt nun dabei rum?

Unter der Annahme, dass die aktuell rund 160 Millionen Euro pro Jahr, die ursprünglich für die pharmazeutischen Dienstleistungen und zwischenzeitlich für eine Anhebung der Nacht- und Notdienstpauschale eingeplant waren, in die Förderung der Landapotheken fließen werden, ergibt sich folgendes Rechenbeispiel: Identifizieren die Verhandlungspartner 10 Prozent der Apotheken als förderungswürdig, bekämen diese rund 1.680 Apotheken durchschnittlich etwa 95.000 Euro brutto extra im Jahr. Bei 20 Prozent geförderter Apotheken wären es immerhin noch fast 48.000 Euro jährlich. Offen ist, ob das Konzept Apotheken nach dem Alles-oder-nichts-Prinzip einschließen wird oder ob gestaffelte Zuschläge abhängig vom Versorgungsgrad ein Teil der Lösung sein werden.
 
 
 

Gericht untersagt weitere Jauch-Werbung für E-Rezept-Rabatte

 

Von Kirsten Sucker-Sket

Das Landgericht Frankfurt hat sich erneut mit einer Werbung der Shop Apotheke befasst. Es geht um einen Spot mit Günther Jauch – zu sehen im Fernsehen, aber beispielsweise auch bei Facebook.

Der Spot wirbt für einen E-Rezept-Rabatt – und mit dem Satz „Automatisch sparen auf Zuzahlungen und mitbestellte Produkte.“ Diesem folgt eine hochgestellte 3, die allerdings im Spot selbst nicht aufgelöst wird. Auf der Webseite von Shop Apotheke findet sich der weiterführende Hinweis zu dieser Fußnote. Unter anderem heißt es dort: „Die Verrechnung des Gutscheinbetrags erfolgt sofort innerhalb der Bestellung, und zwar zuerst mit der gesetzlichen Zuzahlung, bei einem Restbetrag zunächst mit etwaiger Festbetragsdifferenz und danach mit dem Preis von mitbestellten freiverkäuflichen Produkten (ausgenommen sind rezeptfreie Arzneimittel, preisgebundene Bücher, Artikel von Drittanbietern (Marktplatz-Partner), Babymilch sowie bei einer Now! Lieferung).“

Wesentliche Informationen bleiben verborgen

Die Apothekerkammer Nordrhein (AKNR) mahnte Shop Apotheke ab – erfolglos – und beantragte sodann eine einstweilige Verfügung vor dem Landgericht Frankfurt. Denn für sie ist klar: Die Werbung suggeriert, Verbraucher*innen könnten den Vorteil von bis zu 20 Euro tatsächlich für alle mitbestellten Produkte einsetzen – auch für rezeptfreie Arzneimittel. Doch das ist gerade nicht erlaubt, wie der Europäische Gerichtshof bereits festgestellt hat. Und wer eine so wesentliche Information vorenthält, führt Verbraucher*innen in die Irre.

Das Gericht folgte den Ausführungen seitens der AKNR und befand die Werbung somit für unlauter. Die OTC-Ausnahme sei eine „zentral wichtige Information für den Verbraucher“. Doch weder im Rahmen der blickfangmäßigen Aussage selbst noch an einer sonstigen Stelle im Fernsehwerbespot fänden sich Angaben, welche mitbestellten Produkte von dem Rabatt ausgenommen seien. Ein pauschaler Hinweis: „Weitere Gutscheinbedingungen auf shop-apotheke.com/gutscheine“ reicht dem Gericht zufolge nicht, um dem Verbraucher die wesentlichen Informationen an die Hand zu geben.

Ob darüber hinaus auch eine Irreführung vorliegt, weil die hervorgehobenen 20 Euro in der Praxis kaum ein Patient erhält, konnte das Gericht offenlassen.

Die Entscheidung fiel ohne mündliche Verhandlung. Das Gericht hatten schon die Ausführungen der Shop Apotheke im Abmahnverfahren und in der Schutzschrift nicht überzeugt. Zudem hielt es den Fall für so dringlich, dass von einer mündlichen Verhandlung abzusehen sei.

 
 
 
Große Unzufriedenheit mit DAT-Ergebnissen
 

Von Matthias Köhler

Nicht einmal jeder zehnte Apothekeninhaber ist mit den Ergebnissen des diesjährigen Deutschen Apothekertags zufrieden. Das geht aus der aktuellen Apokix-Umfrage hervor. Während der Anteil im vergangenen Jahr noch bei 36 Prozent lag (2023: 19, 2022: 14), liegt er 2025 bei nur acht Prozent.

Das hat aber wohl weniger mit der Leistung der Delegierten zu tun, sondern eher etwas mit dem Auftritt von Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU). 97 Prozent der Befragten gaben an, dass sie enttäuscht seien, dass es keine konkreten Zusagen in der Frage des Packungsfixums gab.

Warken oder Lauterbach?

Im Gegensatz dazu unterstützen aber 93 Prozent die beschlossene Resolution zur sofortigen Erhöhung des packungsbezogenen Honorars und zur klaren Ablehnung der Apotheke ohne Apotheker. 86 Prozent gaben an, es nicht nachvollziehbar zu finden, dass das Fixum nicht sofort erhöht werden kann.

Allerdings schnitt Warken besser ab als ihr Amtsvorgänger. Als Karl Lauterbach (SPD) im vergangenen Jahr den Apothekern seine Reform schmackhaft machen wollte, überzeugte das nur wenige. Fünf Prozent der befragten Inhaberinnen und Inhaber sagten, er hätte angemessen auf die Fragen und Forderungen beim DAT reagiert. Bei Warken sind es immerhin 19 Prozent.

Richtige Themen behandelt

Nichtsdestotrotz geben 77 Prozent an, der Apothekertag habe die richtigen Themen behandelt – ein weiteres Indiz, dass ihre Unzufriedenheit mit den Ergebnissen weniger etwas mit den Delegierten zu tun hat. Im vergangenen Jahr waren es nur 64 Prozent.

Allerdings ist die Zahl jener gesunken, die den DAT prinzipiell für eine gute Plattform halten, um die Politik zu konfrontieren und Lösungen für die Probleme der Apothekerschaft zu verhandeln. 2024 waren es noch 75 Prozent.

Mehrheit für PTA-Vertretung

Etwas überraschen könnten einige der Antworten zu konkreten Themen der geplanten Apothekenreform. So sagen 55 Prozent der Befragten, dass sie es begrüßen, wenn PTA nach einer mindestens zweijährigen berufsbegleitenden Weiterbildung die Apothekenleitung in Ausnahmefällen begrenzt vertreten dürfen.

Die Aufhebung des Skontiverbots begrüßen wenig überraschend 87 Prozent. Die geplante Erweiterung der pDL sehen 66 Prozent als erforderlich und die Umverteilung der pDL-Mittel zur Finanzierung der Notdienstvergütung betrachten 50 Prozent als richtige Maßnahme.

Interesse an DAT wieder gesunken

Dabei ist zu beobachten, dass das Interesse am DAT in diesem Jahr wieder gesunken ist. Vor zwei Jahren, als kurz vor dem DAT die Frankfurter Allgemeine Zeitung Lauterbachs Eckpunkte veröffentlichte, sagten 60 Prozent der Inhaber, sie hätten den DAT intensiv verfolgt.

Im vergangenen Jahr sagten das dann nur 46 Prozent, in diesem Jahr sind es 39 Prozent. Es wurden wohl kaum Überraschungen erwartet. So gaben auch neun Prozent an, die Berichterstattung zum DAT (fast) gar nicht verfolgt zu haben.

Stimmung im Tief

Mit Blick auf die aktuelle Geschäftslage ist die Stimmung der Inhaberinnen und Inhaber gesunken. Lag der Index im September noch bei 68,4 Punkten, so liegt er nun bei 64,5. Im Gegensatz dazu wird die Geschäftslage für das kommende Jahr etwas besser bewertet als noch im vergangenen Monat. Hier liegt der Index bei 58,2 Punkten (September: 53,8). Bei 100 Punkten halten sich positive und negative Einschätzungen die Waage.

 
 
Anzeige
 
 
 

Darum hakt es bei der Abrechnung von Pflegehilfsmitteln

 

Von Christina Grünberg

Viele Apotheken, die Pflegehilfsmittel mit den Krankenkassen abrechnen, haben es aktuell nicht leicht: Wie Kolleginnen und Kollegen berichten, kommen die Rezepte immer wieder ohne ersichtlichen Grund vom Rechenzentrum zurück. Aber warum ist das so?

Durch Umstellung ruckelt es im System

Die Abrechnung von Pflegehilfsmitteln unterliegt derzeit einem Wandel. Seit dem 1. Juni 2025 gilt der neue Pflegehilfsmittel-Versorgungsvertrag, der die Beteiligten zu einer digitalen Abrechnung verpflichtet. Aktuell gilt eine Übergangsfrist, die am 1. November dieses Jahres endet. Diese Umstellung lässt es ruckeln im System, wie der Apothekerverband Westfalen-Lippe (AVWL) gegenüber der DAZ erläutert.

Denn nicht alle Partner sind zum jetzigen Zeitpunkt auf dem selben Stand: „Während die Rechenzentren nach unserem Kenntnisstand bereits zum 1. Juni 2025 auf die digitalisierte Abrechnung umgestellt haben, stellen die Softwarehäuser erst nach und nach um“, schreibt eine Sprecherin des AVWL auf Anfrage.

Das sorgt für Probleme – und für Übergangslösungen. „Weil Altabrechnungen in Papierform nicht mehr an die Kostenträger übermittelt werden können, erfolgt in der Übergangszeit die Abrechnung über Zwischenlösungen, zum Beispiel ein Excel-Datenblatt, das von den Apotheken ausgefüllt und von den Softwarehäusern an die Rechenzentren übermittelt wird.“

Lösung bis zum 1. November erwartet

Die Rechenzentren digitalisieren diese Unterlagen – laut AVWL teils gegen eine Pauschale, die sie von den Apotheken erheben. Und auch bei der Preisberechnung müssen sich die Prozesse offenbar erst noch einspielen.

„Einige Nachfragen in unserer Geschäftsstelle lassen darauf schließen, dass es bei der digitalen Abrechnung in einigen Rechenzentren noch zu Anfangsschwierigkeiten zu kommen scheint, die insbesondere die Brutto-Netto-Preisberechnung und einen Verzug bei der tatsächlichen Auszahlung an die Apotheken betreffen“, informiert der AVWL.

Hoffnung ruht auf dem Stichtag 1. November 2025. Dann müssen die Softwarehäuser nach AVWL-Angaben die digitale Abrechnung und Belegübermittlung umgesetzt haben. „Wir empfehlen den Apotheken vor Ort, sich an ihr Softwarehaus zu wenden, falls die Umstellung bislang nicht erfolgt sein sollte, um sicherzustellen, dass die Lösung bis zum 1. November 2025 vorliegt.“

 
 

Wettbewerbszentrale nimmt dm-Augenscreening ins Visier

 

Von Kirsten Sucker Sket

Im Sommer dieses Jahres schlug neben dem Einstieg in den Arzneimittelversand ein weiterer Vorstoß der dm-Drogeriemärkte in den Gesundheitsmarkt hohe Wellen. In vier Märkten gibt es jetzt ein Augenscreening im Angebot, in zwei werden Blutanalysen durchgeführt. Zudem bietet dm online eine KI-gestützte Hautanalyse an. Bei allen Gesundheitsleistungen kooperiert dm mit einem Partnerunternehmen.

Nicht nur bei Heilberufler*innen stoßen die Angebote auf große Skepsis. Auch bei der Wettbewerbszentrale ist man der Überzeugung: dm geht damit zu weit. Zumindest das Augenscreening-Angebot wird nun eine Angelegenheit für die Gerichte.

Wie Nadine Schreiner, Rechtsanwältin bei der Wettbewerbszentrale, gegenüber der DAZ erklärte, hat sie sowohl dm als auch den Kooperationspartner Skleo Health abgemahnt. Doch beide ließen sich nicht darauf ein, eine Unterlassungserklärung abzugeben. Da es also zu keiner Einigung kam, ist der nächste Schritt die Klageerhebung.

Das Angebot von dm und Skleo Health

Doch was genau bieten dm und Skleo Health an? Laut der dm-Webseite gibt es in den Pilot-Märkten die Möglichkeit, ohne Termin einen Sehtest und eine Netzhautfotografie vornehmen zu lassen – von „speziell geschulten Mitarbeitenden“, wie es heißt.

Dieses Screening wird dann KI-basiert ausgewertet und „fachärztlich validiert“. Innerhalb von 24 Stunden sollen Kund*innen einen Ergebnisbericht per Mail erhalten. Erkannt werden sollen insbesondere Glaukome, Diabetische Retinopathie und altersbedingte Makuladegeneration.

Wettbewerbszentrale rügt fünf Rechtsverstöße

Die Wettbewerbszentrale stützte ihre Abmahnungen auf fünf Punkte. Zum einen geht sie von einem Verstoß gegen das Heilpraktikergesetz aus. Die „geschulten Mitarbeiter“ sieht sie nicht als befugt an, die beworbenen Tätigkeiten auszuführen.

Zudem: Die beiden für das Screening eingesetzten Geräte seien Medizinprodukte. Laut ihrer Zweckbestimmung dürften sie nur in geeigneter Umgebung, etwa in einer Arztpraxis oder bei einem Optiker, eingesetzt werden. Den Drogeriemarkt hält man bei der Wettbewerbszentrale nicht für geeignet. Zudem müssten die Geräte von speziell qualifiziertem Personal bedient werden.

Punkt drei: Die KI-basierte Auswertung und fachärztliche Auswertung, über die Kund*innen per Ergebnisbericht informiert werden, ist aus Sicht der Wettbewerbszentrale ein ärztlicher Befund. Und dieser sei auch nach der entsprechenden Gebührenordnung abzurechnen – und nicht mit einer 14,95 Euro-Pauschale.

Irreführung und unzulässige Werbung für Fernbehandlung

Sodann hält die Wettbewerbszentrale auch die Werbung für irreführend. Sie erwecke fälschlicherweise den Eindruck, mit den Früherkennungsmaßnahmen von drei Augenerkrankungen könne der Gang zur Ärztin oder zum Arzt entfallen.

Fünfter und letzter Punkt: Auch einen Verstoß gegen das Werbeverbot für Fernbehandlungen sieht die Wettbewerbszentrale gegeben.

Die Klagen sind vorbereitet und sollen nun beim Landgericht Karlsruhe und Düsseldorf eingereicht werden.

 
 
Lidl und Rossmann wollen in den OTC-Versand
 

Von Matthias Köhler

Einen klaren Termin für den Start des OTC-Versandhandels kann dm derzeit offensichtlich noch nicht geben. Einen Branchenbericht, laut dem die Zulassungs bereits ertteilt sei, wollte das Unternehmen gegenüber der DAZ nicht bestätigen.

Nun lässt das Handelsblatt eine Bombe platzen: Lidl und auch Rossmann drängen ebenfalls auf den OTC-Markt. Das Wirtschaftsblatt beruft sich dabei auf „Branchenkreise“ bzw. „Branchenkenner“. Weder Lidl noch Rossmann wollten die Berichte bestätigen. Aber wie die Zeitung berichtet, seien die Aktienkurse sowohl von DocMorris als auch von Redcare nach Veröffentlichung des Berichtes gleich um einige Prozent eingesackt.

Europaweit 100 Millionen potenzielle Kunden über Lidl-App

Das Handelsblatt erinnert, dass Lidl bereits vor 15 Jahren einen Versandhandel mit Apodiscounter testete. Wenn der Discounter nun über seine App Lidl Plus versenden würde, hätte das Unternehmen in Europa bereits mehr als 100 Millionen potenzielle Kunden.

Weiter in der Planung ist aber angeblich Rossmann. Der Versand soll dabei nicht aus Tschechien wie bei dm, sondern aus den Niederlanden erfolgen. Dabei geht es aber ebenfalls nur um OTC.

Das Handelsblatt liefert auch gleich die Zahlen dazu, wie groß die Kundenakzeptanz sein könnte. So würden 67 Prozent der Befragten bei dm ihre Arzneimittel bestellen. Bei Rossmann sind es 60 Prozent, die das als wahrscheinlich angaben. Lidl liegt dabei abgeschlagen bei 27 Prozent, aber immerhin.

Was die Apotheken hemmt

„Lidl und dm wollen auf Apotheke machen. Na und?“, unter diesem Titel kommentiert das Handelsblatt den Vorgang. In dem Beitrag heißt es: „Für die Vor-Ort-Apotheke wird es immer enger“. Der Strukturwandel sei nicht zu Ende, was für die Apotheken vielleicht eine „bittere Nachricht“ sei, für die Patienten aber dürfte die Arzneimittelversorgung durch den Versand „eher bezahlbar und einfacher“ werden.

Die Autorin fordert dabei allerdings, dass die Politik die Apotheken nicht „einfach in den Wettbewerb schubsen“ dürfe. Auch sie müssten von über Jahrzehnte angesammelten Regelungen befreit werden, die sie hätten schützen sollen, nun aber zu einem Hindernis geworden seien. Konkret nennt sie drei Punkte, die aus ihrer Sicht die Innovation hemmen: 1. Fremd- und Mehrbesitz, 2. Rabattverbot, 3. Vergütung.

Noch hätten die Apotheken Zeit zu reagieren, denn der Marktanteil der Versender sei im Vergleich immer noch gering. Vieles deute dabei für die Autorin darauf hin, dass der Vorstoß der Drogerien oder Discounter nur eine „Randnotiz“ des Wandels sei, oder „der entscheidende Impuls für die Apotheker, sich dem Wandel zu stellen“.

 
 
Frankfurter Allgemeine entsorgt Vor-Ort-Apotheken
 

Von Matthias Köhler

„Keiner braucht die Apotheken“. So lautet der Titel eines Kommentars in der konservativen Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung am vergangenen Wochenende. In den sozialen Medien sorgte der Beitrag in der Apothekerschaft für Wirbel.

Erst in der vergangenen Woche hatte das Handelsblatt einen Kommentar mit dem Titel „Lidl und dm wollen auf Apotheke machen. Na und?“ veröffentlicht. Ganz offensichtlich beflügelt der Eintritt von Discountern und Drogerieketten in den Arzneimittelmarkt die Fantasie der wirtschaftsliberalen, konservativen Blätter – und diese schießen sich nun auf die Apotheken ein.

„Bagatellpillen wie Aspirin, Paracetamol oder Ibuprofen“

Während das Handelsblatt aber noch forderte, die Apotheken nicht „einfach in den Wettbewerb zu schubsen“ und ihnen doch noch das ein oder andere Positive abgewinnen konnte, fehlt davon im Beitrag der „Zeitung für Deutschland“ jede Spur: Weder bei OTC-Mitteln, noch bei rezeptpflichtigen brauche es Apotheken.

„Bagatellpillen wie Aspirin, Paracetamol oder Ibuprofen“ in Supermärkten wären praktischer. Auch in anderen EU-Staaten, in denen das möglich sei, gebe es keinen „Schaden für die Volksgesundheit“. Im Gegenteil: Kunden wären in der Apotheke „eher genervt, in verschnupftem Zustand ein längeres Gespräch aufgedrückt zu bekommen“. Die „angebliche Beratung“ der Apotheken bei „frei verkäuflichen“ Arzneimitteln – gemeint sind apothekenpflichtige OTC – sei zudem „oft nicht ganz uneigennützig“. Viele der Mittel, die bei Erkältungen empfohlen würden, seien „nach dem Urteil unabhängiger Experten ungeeignet oder unwirksam“.

Noch weniger allerdings brauche es laut FAS bei Rx-Arzneimitteln „den Apotheker mit seinem langen und anspruchsvollen Universitätsstudium“. Mehr noch: Dessen Empfehlungen würden den ärztlichen vielleicht sogar widersprechen.

Keine „fundierte Zweitmeinung, die ernst zu nehmen wäre“

Für die betroffenen Kunden sei dies nicht nur verwirrend. „Es ist auch anmaßend, wenn ein Apotheker glaubt, den Patienten in einem kurzen, noch dazu vor Publikum geführten Gespräch an der Verkaufstheke besser einschätzen zu können als ein Arzt, der ihn womöglich schon lange kennt.“ Es handle sich dabei „in aller Regel nicht um eine fundierte Zweitmeinung, die ernst zu nehmen wäre“.

Der Autor des Beitrags lässt auch nicht gelten, dass Apotheken notwendig wären, weil sie Notdienste leisten, bei Rx schneller als der Versandhandel sind oder Rezepturen mischen. Denn: Rezepturen könnten zentral gemischt werden, und auch Apotheken hätten nicht alle Rx vorrätig.

Der Vorschlag: Arzneimittel nicht alle paar Stunden in Apotheken zu fahren, sondern „mit vertretbarem Mehraufwand gleich die einzelnen Haushalte ansteuern“. Auf dem Land werde es ohnehin bald so kommen. „Die Pläne von dm & Co. wären dann nur der Anfang“, heißt es zum Schluss, und an diesem Punkt sind sich die Kommentatoren von FAS und Handelsblatt einig.

 
 
 
News-Ticker
 
Kehr: Wechsel an der Spitze
 

Nach fast 43 Jahren als Geschäftsführer der Kehr-Gruppe übergibt Hanns-Heinrich Kehr an die nächste Generation: Sein Sohn Felix ist zum 1. Oktober – neben Stefan Holder­mann und Thomas Linsenmaier – als Teil der vierten Familiengeneration in die Geschäftsleitung der Kehr-Gruppe ein­getreten. Hanns-Heinrich und Felix Kehr teilten in einer gemeinsamen Nachricht mit, damit sei die Kontinuität in der Leitung des Unternehmens gesichert. (DAZ)

Kabinett will am 17. Dezember beraten
 

Der Referentenentwurf des Gesetzes zur Weiterentwicklung der Apothekenversorgung (ApoVWG) soll am 17. Dezember im Bundeskabinett thematisiert und bestenfalls verabschiedet werden. Das geht aus der aktuellen Kabinettzeitplanung hervor. Der Termin ist vorläufig und kann sich noch ändern. Der Referentenentwurf für die Zweite Verordnung zur Änderung der Apothekenbetriebsordnung und der Arzneimittelpreisverordnung findet sich darin nicht. (DAZ)