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Liebe Leserinnen und Leser,
 

 

am Donnerstag findet im Bundesgesundheitsministerium die Verbändeanhörung zu den beiden Referentenentwürfen der Apothekenreform statt. Die Abda hat bereits deutlich gemacht, dass sie wenig von diesen hält und „massiven politischen Widerstand“ angekündigt. Voraussichtlich geht es ihr dabei nicht nur um die ausgebliebene Honorarerhöhung oder die PTA-Vertretung. Bis spätestens Freitag sollen die schriftlichen Stellungnahmen da sein, wir dürfen also gespannt sein.

Übrigens nicht nur auf das, was die Abda zu dem Entwurf zu sagen hat. Da werden noch einige andere Stellungnahmen kommen. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung hat ihre schon vorgelegt (siehe Beitrag unten). Die zeigt: Wenn das BMG die Reform durchziehen will, muss es nicht nur gegen erheblichen Widerstand der Apothekerschaft kämpfen.

 
Herzliche Grüße,
Ihr Matthias Köhler
DAZ-Redakteur
 
In diesem DAZ-Update lesen Sie:
 
KBV kritisiert Warkens Apothekenreformpläne

Digitale Pflegehilfsmittel-Abrechnung seit 1. November Pflicht

Laumann begrüßt geplante Apothekenreform

Starker Anstieg der GKV-Ausgaben

2025: Mehr als 300 Apotheken schließen

Redcare: Trotz Wachstum Verlust

News-Ticker
 
 
 
 
KBV kritisiert Warkens Apothekenreformpläne
 

Von Kirsten Sucker-Sket

Die Punkte der von Bundesgesundheitsministerin Nina Warken geplanten Apothekenreform, die die Kompetenzen der Apotheker*innen stärken sollen, laufen der Ärzteschaft zuwider. Das zeigt die schriftliche Stellungnahme der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) zum Entwurf des Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetz (ApoVWG).

Das grundsätzliche Fazit der Vertragsärzteschaft: Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) verfolge zwar den Anspruch, Apotheken zu stärken und die ambulante Versorgung zu entlasten – tatsächlich drohe jedoch die Aushöhlung ärztlicher Kompetenzen, eine Schwächung der Patientensicherheit und eine weitere Zersplitterung des Gesundheitswesens.

Die weitgehend unkoordiniert stattfindende Übernahme von originär ärztlichen Aufgaben durch Apotheker ohne entsprechende Ausbildung konterkariere die Bestrebungen nach einer effizienteren Steuerung im Gesundheitswesen, schreibt die KBV. Sie führe zudem zu Mehraufwand in Praxen und damit generell zu höheren Kosten, ohne die Gesundheitsversorgung zu verbessern.

Ärzte wollen in Sachen Regress nicht das Nachsehen haben

Kritisch sieht die KBV bereits die Pläne für einen erleichterten Austausch, wenn Rabatt-Arzneimittel nicht verfügbar sind. Das führe nicht nur zu einer finanziellen Mehrbelastung der Krankenkassen. Es sei auch nicht geregelt, wie mit den entstehenden Mehrkosten bei der Wirtschaftlichkeitsprüfung der Ärzte umzugehen sei. Es müsse sichergestellt sein, dass Ärzte für eine unwirtschaftliche Arzneimittelabgabe, die nicht in ihrer Verantwortung liege, nicht haftbar gemacht werden. Die KBV fordert daher eine Kennzeichnung solcher Verordnungen. Zudem müssten bei Wirtschaftlichkeitsprüfungen stets die Kosten des preiswertesten rabattierten Arzneimittels zugrunde gelegt werden.

Positiv bewertet die KBV hingegen die Absicht, Nullretaxationen bei Formfehlern von Verordnungen zu vermeiden. Allerdings müsse diese Regelung auch für ärztliche Regresse gelten. Medizinisch sachgerechte und wirtschaftliche Verordnungen dürften nicht aufgrund rein formaler Fehler zu einem Regress für Ärzte führen.

pDL und Impfungen: Verstoß gegen den Arztvorbehalt

Scharf kritisiert die KBV die geplante Ausweitung der pharmazeutischen Dienstleistungen (pDL) und Impfungen in Apotheken. Die neuen pDL verschieben aus Sicht der KBV die Grenze zwischen ärztlicher und pharmazeutischer Tätigkeit.

Damit stellten sie einen Verstoß gegen den Arztvorbehalt für die Ausübung von Heilkunde dar. Die KBV argumentiert, Apotheker*innen seien hierfür nicht entsprechend ausgebildet. Zudem bestehe die Gefahr einer ungerechtfertigten Leistungsausweitung durch „nicht evidenzbasiertes, anlassloses Testen ohne Koordination mit der Arztpraxis“. Es sei absehbar, dass dies zu erhöhtem Beratungsaufwand und Kontrolluntersuchungen in den Arztpraxen führen würde.

Dass Apotheker*innen dauerhaft Schutzimpfungen mit Totimpfstoffen durchführen dürfen sollen, hält die KBV nicht nur für fachlich bedenklich, sondern auch für verfassungswidrig. Denn die Impfung stelle die Ausübung von Heilkunde dar und sei somit Ärztinnen und Ärzten vorbehalten.

Zudem fehle dem Bundesgesetzgeber die Kompetenz, Ausnahmen vom Arztvorbehalt zu bestimmen. Die KBV hält überdies das flächendeckende Netz von Arztpraxen für ausreichend und warnt vor einer Absenkung des Qualitätsniveaus durch eine „niederschwellige“ Impfung in Apotheken.

Nein zur Abgabe von Rx-Arzneimitteln ohne ärztliche Verordnung

Als „Bruch mit der ärztlichen Therapieverantwortung und dem Grundsatz des Arztvorbehalts“ bezeichnet die KBV die geplante Neuregelung, die es Apotheker*innen ermöglichen soll, verschreibungspflichtige Medikamente ohne ärztliche Verordnung abzugeben. Vorgesehen ist dies für die Anschlussversorgung chronisch Kranker oder in engen Grenzen bei akuten Erkrankungen. Die KBV betont, dass die Abgabe von Rx-Arzneimitteln eine ärztliche Diagnose voraussetze, die ohne Untersuchung und differenzialdiagnostische Abklärung nicht erfolgen könne. Diese diagnostische Kompetenz sei nicht Bestandteil des Pharmaziestudiums und könne nicht durch eine Rechtsverordnung generiert werden.

Die KBV sieht zudem die strikte Trennung von Verordnung und Abgabe als Kernprinzip der Arzneimittelversorgung in Gefahr. Würde Apothekerinnen und Apothekern die Entscheidung über die Abgabe verschreibungspflichtiger Medikamente übertragen, entstünden doppelte Fehlanreize: Apotheker*innen hätten ein unmittelbares wirtschaftliches Interesse an der Abgabe, was zu einer unsachgemäßen oder übermäßigen Verordnung führen könnte. Dies untergrabe nicht nur das Wirtschaftlichkeitsgebot, sondern gefährde auch die Patientensicherheit und Therapietreue. Die Frage nach der Wirtschaftlichkeitsverantwortung für derart abgegebene Medikamente bleibe ohnehin völlig ungeklärt. Eine nachträgliche Rezeptierung und Übernahme der Verantwortung durch Ärzte lehnt die KBV kategorisch ab.

Lichtblick bei der Heimversorgung

Im Bereich der Heimversorgung sieht die KBV dann aber doch noch einen positiven Ansatz. Dass Praxen E-Rezepte direkt an heimversorgende Apotheken schicken dürfen sollen, könnte Medienbrüche und Zusatzaufwände reduzieren. Allerdings betont die KBV die Notwendigkeit der expliziten Patientenzustimmung.

 
 
 

Digitale Pflegehilfsmittel-Abrechnung seit 1. November Pflicht

 

Von Marius Penzel

Seit dem 1. November 2025 erfolgt die Abrechnung von Pflegehilfsmitteln nur noch digital – für Apotheken, Krankenkassen, Rechenzentren und Software-Anbieter ist dies verpflichtend. Grund dafür ist ein neuer Pflegehilfsmittel-Versorgungsvertrag, über den sich der Deutsche Apothekerverband (DAV) und der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) bereits im April dieses Jahres geeinigt hatten. Der Vertrag gilt seit dem 1. Juni, die Frist zur Umsetzung endete am 1. November.

Probleme bei der Umstellung

Die Umstellung schien jedoch nicht reibungslos verlaufen zu sein. Apotheker*innen hatten der DAZ-Redaktion berichtet, dass Rechenzentren Pflegehilfsmittel-Verordnungen ohne ersichtlichen Grund abgelehnt hatten.

Der Apothekerverband Westfalen-Lippe erklärte, dass in der Übergangszeit auch Zwischenlösungen entstanden seien. So seien beispielsweise alte Papierabrechnungen manuell in Excel-Datenblätter überführt und von Rechenzentren digitalisiert worden.

Hierbei kam es offenbar zu Fehlern, denn auch Gebühren für diese Zwischenlösungen wurden bei Kollegen fällig. Wie sieht es jetzt aus, nach Ablauf der Frist? Die DAZ-Redaktion hat bei den vier größten Anbietern von Apothekensoftware nachgehakt.

Veraltete IK-Nummern sorgen für Fehler

Ein Sprecher des Software-Anbieters Pharmatechnik teilte mit, dass die digitale Abrechnung in Ixos verfügbar ist. Es habe Probleme gegeben, wenn „falsche/veraltete Institutionskennzeichen (IK)-Nummern für die digitale Pflegehilfsmittel-Abrechnung genutzt werden, die bisher in den Abdata-Daten als Kostenträger gelistet sind“. Der Datenbank-Anbieter Abdata hatte jedoch angekündigt, das Problem zum 1. November zu lösen.

„Es gibt aber noch vereinzelte Abrechnungen, die außerhalb der Warenwirtschaft nur auf Papier oder in Excel erstellt und dann ans Rechenzentrum gesendet werden“, bestätigt Pharmatechnik. Ab dem 1. November werden diese Belege nicht mehr angenommen. „In unserem Rechenzentrum DRZ gab es im Übergangszeitraum dafür keine extra Kosten“, informiert der Sprecher.

„Preis- und Faktorfehler seitens der Apotheke“

Und wie sieht es bei Noventi aus? „Die gesetzlich vorgeschriebenen Softwareanpassungen mit Stichtag 1. November 2025 sind bereits komplett umgesetzt“, heißt es dort. „Viele Apotheken nutzen jedoch weiterhin Papierbelege“, die Noventi „größtenteils abrechnen“ könne.

„Jedoch sehen wir, dass teilweise unvollständige Angaben auf den Abrechnungsformularen (z.B. Abgabedatum, Gesamttaxe, Beihilfe- und Zuzahlungsinformationen) sowie Preis- und Faktorfehler seitens der Apotheke vorkommen“, so eine Sprecherin.

Diese Formulare müssen von den Apotheken vervollständigt und erneut eingereicht werden. „Sollte die digitale Abrechnung in Einzelfällen nicht funktionieren, haben Apotheken die Möglichkeit, bis einschließlich Versorgungsmonat Oktober 2025 Papierbelege zur Abrechnung einzureichen“, wobei keine weiteren Kosten anfallen würden.

Das Unternehmen empfiehlt Apotheken, „Abrechnungsdaten sorgfältig zu prüfen – insbesondere die korrekte Angabe der Pflegekassen-IKs sowie die Vollständigkeit der Abrechnungsformulare“.
Man sei zuversichtlich, dass „bis zum Abrechnungsmonat November 2025 alle Kundinnen und Kunden vollständig digital abrechnen werden“, so eine Sprecherin.

Zudem arbeite man an einer Möglichkeit, mit der mehrere Abgaben im gleichen Abrechnungszeitraum automatisch saldiert werden können, sowie an einer Hinweismeldung, die darauf aufmerksam macht, wenn bereits im laufenden Zeitraum eine Abgabe erfolgt ist.

ADG konkretisiert Probleme nicht

Bei CGM Lauer wurde die Abrechnung bereits flächendeckend und vollständig digitalisiert. „Es fehlen keine verpflichtenden Funktionen“, schreibt ein Sprecher des Software-Anbieters. Von konkreten Problemen während der Umstellung wisse man hier nichts, Übergangslösungen seien auch nicht vorgesehen. „Sofern vereinzelt Unsicherheiten bezüglich der Bedienung auf Kundenseite entstehen, unterstützt unser Service- und Support-Team umfassend.“

Auch beim Software-Dienstleister ADG befindet man sich laut einer Sprecherin in der Auslieferung. Welche Probleme ADG-Kunden konkret widerfahren, wird nicht näher erläutert.

„Aufgrund der Komplexität des Themas sowie der Vielzahl angebundener Partner haben wir uns bewusst für eine kontrollierte, phasenweise Einführung entschieden.“ Man stehe in engem Austausch mit Kunden und Rechenzentren. Zusätzlich entstünden keine Kosten durch die Bereitstellung.

Pflegehilfsmittel-Abrechnung soll schlanker werden

Nach der Einigung über den neuen Pflegehilfsmittel-Versorgungsvertrag informierte die Abda, dass durch diesen Vertrag Vorgaben für Apotheken entfallen, die durch digitale Dokumentationsprozesse ersetzt werden können. So muss beispielsweise die Empfangsbestätigung nicht mehr mit der Abrechnung eingereicht werden, sondern kann zur Dokumentation in der Apotheke verbleiben.

Zudem dürfen von den Kassen oder ihren Dienstleistern keine Kosten mehr für die Nutzung des elektronischen Kostenvoranschlags erhoben werden. „Weniger Papier, eine faire Zuordnung von anfallenden Kosten, transparente und gleichberechtigte Regelungen in der Vertragsumsetzung sowie eine ausgewogene Honorierung der Versorgung“, sagte im April DAV-Vorstandsmitglied Jan-Niklas Francke.

 
 
 
Laumann begrüßt geplante Apothekenreform
 

Von Matthias Köhler

Laut derzeitigem Plan soll das Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetz (ApoVWG) am 17. Dezember im Kabinett beraten werden. Beschließt dieses den Entwurf, könnte er schon bald in den Bundestag kommen. Der Bundesrat wäre dabei nicht zustimmungspflichtig.

Das wäre er allerdings bei der „Zweiten Verordnung zur Änderung der Apothekenbetriebsordnung und der Arzneimittelpreisverordnung“. Das ist der zweite Teil der Apothekenreform, der derzeit ebenfalls in Form eines Referentenentwurfs im Umlauf ist. Diesem Teil müssten die Länder zustimmen.

Laumann sieht „viele richtige Ansätze“

Der Gesundheitsminister Nordrhein-Westfalens, Karl-Josef Laumann (CDU), sieht dabei „viele richtige Ansätze“, wie er gegenüber der DAZ sagte. Der Gesetzentwurf unterscheide sich „deutlich von den Plänen der vorherigen Regierung“.

So bezeichnete er die Erhöhung der Nacht- und Notdienstpauschale als einen „wichtigen Schritt“, um die Apothekerschaft zu entlasten. Als weiteres Beispiel nannte er die Stärkung von Impfungen und Präventionsleistungen.

„Denn es ist wichtig, dass wir den Apothekerberuf als Heilberuf weiterentwickeln“, so Laumann. Das entlaste die Vor-Ort-Apotheken und an anderer Stelle auch das Gesundheitssystem. „Wir müssen jetzt die Weichen stellen, damit die inhabergeführte Vor-Ort-Apotheke auch künftigen Generationen erhalten bleibt.“ Man werde den Reformprozess weiter eng begleiten.

PTA-Vertretung grundsätzlich richtig

Konkret heißt es zur PTA-Vertretung aus dem NRW-Ministerium, dass der Entwurf des BMG „in die grundsätzlich richtige Richtung“ gehe. „Es handelt sich aus hiesiger Sicht nach der Weiterbildung auch nicht um eine Vertretung durch die pharmazeutisch-technischen Assistentinnen und Assistenten, sondern durch eine erweiterte Profession.“ Es müsse gegebenenfalls über andere Bezeichnungen nachgedacht werden.

Das Ministerium erinnert daran, dass es in engen Grenzen auch für nicht approbierte Personen wie Pharmazieingenieurinnen und -ingenieure oder Apothekerassistentinnen und -assistenten die Möglichkeit gibt, approbierte Apothekerinnen oder Apotheker zu vertreten.

Debatte über grundlegende Honorarreform

Zum Fixum heißt es aus dem Ministerium, dass eine auskömmliche Finanzierung der Apotheken nötig sei. Es dürfe aber nicht nur um die Frage der Erhöhung des Fixums gehen, wodurch auch die GKV zusätzlich belastet würde.

Die im Reformentwurf vorgesehene Erhöhung der Notdienstpauschale sei „ein richtiger Schritt zur Entlastung der Vor-Ort-Apotheken“. Diese komme dann auch nur diesen zugute und nicht dem „ausländischen Apotheken-Versandhandel“.

Dabei sieht das Ministerium den Bedarf, in den nächsten Monaten „sicherlich kontroverse Diskussionen“ über eine „grundlegende Honorarreform“ zu führen. Der Schwerpunkt läge dann bei pharmazeutischen Leistungen und dem gesellschaftlichen Mehrwert, der durch die Vor-Ort-Apotheken erbracht wird.

Länder bewerten Reformpläne unterschiedlich

Die Länder prüfen derzeit die Entwürfe. Dabei zeichnet sich allerdings schon ab, dass es unter den jeweiligen Gesundheitsministerinnen und -ministern unterschiedliche Ansichten über die Reform gibt.

Sachsen-Anhalts Gesundheitsministerin Petra Grimm-Benne (SPD) sieht beispielsweise „keine inhaltliche Weiterentwicklung gegenüber den bisherigen Reformansätzen aus den letzten Jahren“. Im Gegensatz dazu ist Bayerns Gesundheitsministerin Judith Gerlach (CSU) der Meinung, die Eckpunkte der Reform seien „ein richtiger Schritt“.

 
 
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Starker Anstieg der GKV-Ausgaben
 

Von Matthias Köhler

Die Ausgaben der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) für Arzneimittel (ohne Impfstoffe) liegen im September 2025 um 9,4 Prozent höher als noch im Vorjahresmonat. Die Zahl der abgegebenen Packungen ist in dem Zeitraum um 1,6 Prozent gestiegen. Die Zahl der Rezepte ist 2,5 Prozent höher. Das geht aus den aktuellen Frühinformationen des Deutschen Apothekerverbands (DAV) hervor. Zu berücksichtigen ist, dass der September einen Arbeitstag mehr hatte als im vergangenen Jahr.

Insgesamt ergibt sich für die ersten drei Quartale somit ein Anstieg der GKV-Ausgaben von 5,0 Prozent. Damit liegt er im Bereich der kürzlich angepassten Rahmenvorgaben von Kassenärztlicher Bundesvereinigung und GKV-Spitzenverband von 4,9 Prozent.

Januar bis September: Zahl der abgegebenen Packungen sinkt um 1,6 Prozent

Die Zahl der abgegebenen Packungen sank in dem Zeitraum um 1,6 Prozent. Die Rezeptzahl stieg jedoch um 1,0 Prozent, was der DAV auf das E-Rezept zurückführt, auf dem nur eine Verordnung berücksichtigt wird.

Die Ausgaben für Impfstoffe stiegen im September um 3,1 Prozent. In den vergangenen Monaten waren die Zuwächse deutlich höher ausgefallen, was an den Impfungen gegen RSV und Meningokokken-B lag. Nun machen sich Preissenkungen beim Hochdosis-Grippeimpfstoff bemerkbar, der bei Erwachsenen ab 60 eingesetzt wird. Insgesamt stiegen die Impfstoff-Ausgaben in den ersten drei Quartalen um 19,5 Prozent.

Ausländischer Versandhandel

Die Einsparungen der GKV durch Rabattverträge ist in den Zahlen nicht enthalten. Für das erste Halbjahr beliefen sie sich laut vorläufiger Rechnungsergebnisse auf über 3,1 Milliarden Euro, was 7 Prozent mehr als im Vorjahreszeitraum ist.

Die Daten beziehen sich ausschließlich auf Abgaben von öffentlichen Apotheken und auch deren Versand. Arzneimittelabgaben über den ausländischen Versandhandel werden nicht berücksichtigt.

Laut den vorläufigen Rechnungsergebnissen des BMG haben sich die GKV-Ausgaben über den ausländischen Versandhandel im 1. Halbjahr 2025 um 85 Prozent gegenüber dem Vorjahreszeitraum erhöht. Etwa ein Drittel des Rückgangs bei den in inländischen Apotheken abgegebenen Packungen sei dementsprechend auf eine Verlagerung in den EU-Versand zurückzuführen.

 
 
2025: Mehr als 300 Apotheken schließen
 

Von Deutsche Apotheker Zeitung

Die Zahl der Apotheken in Deutschland nimmt immer weiter ab – und hat inzwischen den niedrigsten Wert seit 1977 erreicht. Am Ende des dritten Quartals 2025 hat es in Deutschland nur noch 16.732 Apotheken gegeben. Das geht aus einer Pressemitteilung der Abda von diesem Donnerstag hervor. Das sind 309 Apotheken weniger als zum Jahresende 2024 (17.041).

Allein im Laufe des dritten Quartals dieses Jahres wurden 71 Betriebsstätten geschlossen. Den 355 Schließungen in den ersten neun Monaten des Jahres 2025 standen nur 46 Neueröffnungen gegenüber. Auch wenn sich der Trend der Schließungen etwas verlangsamt: Wie die Abda mitteilt, nimmt die Zahl der Schließungen im letzten Quartal jedes Jahres noch einmal deutlich zu.

Abda: Politik trägt allein die Schuld

„Verursacher der vielen Apothekenschließungen ist allein die Politik, die seit mehr als einem Jahrzehnt das Apothekenhonorar nicht erhöht hat, während Inflation und Lohnsteigerung die Betriebsergebnisse der Apotheken von Jahr zu Jahr mehr belasten.“ Das sagte Abda-Präsident Thomas Preis.

In diesem Zusammenhang kritisierte er die von Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) geplante Apothekenreform. Diese werde den Rückgang der Apothekenzahl weiter fortschreiben und „durch Deregulierung das flächendeckende Apothekensystem zum Nachteil von Bürgerinnen und Bürgern massiv schwächen“.

Koalitionsvertrag unverzüglich umsetzen

Der Abda-Präsident forderte die Bundesregierung auf, „unverzüglich“ ihren Koalitionsvertrag umzusetzen. Dort sei die Honorarerhöhung klar formuliert. „Dann können sich die Apotheken wieder stabilisieren und neu aufstellen“. Mit dem Positionspapier „In eine gesunde Zukunft mit der Apotheke“ habe man längst Vorschläge gemacht, „wie der Weg nach vorne aussehen kann“.

 
 

Redcare: Trotz Wachstum Verlust

 

Von Thorsten Schüller

Die Zeichen bei Redcare Pharmacy stehen auf Wachstum. Das machte das niederländische Unternehmen bereits am 6. Oktober auf Basis von vorläufigen Umsatzzahlen deutlich: Der Konzernumsatz erhöhte sich im dritten Quartal 2025 um 25 Prozent auf 719 Millionen Euro und seit Jahresbeginn um 27 Prozent auf 2,1 Milliarden Euro.

Mit den nun vorliegenden endgültigen Geschäftszahlen gibt der Konzern einen umfassenderen Blick auf seine wirtschaftliche Entwicklung und Ertragslage. Dabei verweist Redcare insbesondere auf die „Skalierung des Rx-Geschäfts“ und eine „Stärkung der operativen Cash-Generierung“. Das um Sondereffekte bereinigte EBITDA, also der Gewinn vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen, ist demnach seit Jahresbeginn um 6 Millionen Euro gestiegen – auf insgesamt 44 Millionen Euro.

Die bereinigte EBITDA-Marge in Relation zum Umsatz habe von 2,1 Prozent zu Jahresbeginn auf 2,4 Prozent im dritten Quartal zugelegt. Zudem verweist das Unternehmen auf eine Steigerung des Bruttogewinns um 25,2 Prozent von 395 Millionen Euro in den ersten neun Monaten 2024 auf nunmehr 495 Millionen Euro. Diese Entwicklung reflektiere den „deutlich gestiegenen Anteil rezeptpflichtiger Umsätze in Deutschland, die sich in den vergangenen zwei Jahren mehr als verdreifacht haben“.

Nettoverlust von 10 Millionen Euro

Der Blick in die Zwischenbilanz zeigt allerdings auch, dass Redcare nach Steuern noch immer im roten Bereich operiert, also mit Verlust. So lag das Minus Ende September bei 10 Millionen Euro. Das ist rund die Hälfte des Vorjahreswertes von minus 20 Millionen Euro. Dafür verantwortlich sind unter anderem einige hohe Kostenblöcke: Die in der Bilanz unter dem Posten „Cost of Sales“ zusammengefassten Ausgaben lagen mit 1,65 Milliarden Euro rund 300 Millionen Euro über dem Vorjahreswert. Für „Selling and Distribution“ gingen 436 Millionen Euro drauf, etwa 85 Millionen Euro mehr als vor einem Jahr.

Auch die administrativen Kosten (-71,6 Millionen Euro) und Finanzausgaben (-23,8 Millionen Euro) notierten deutlich über der Vergleichszeit 2024. Letztlich machte Redcare im operativen Geschäft, also dem eigentlichen Kerngeschäft, einen Neun-Monatsverlust von 11,8 Millionen Euro gegenüber minus 15,4 Millionen Euro in der Vorjahreszeit. Das zeigt: Das Wachstum kostet Redcare nach wie vor Geld.

Andererseits verfügt das Unternehmen über ein solides Finanzpolster. Zum Ende des Neunmonatszeitraums meldete die Gruppe liquide Mittel und kurzfristige Finanzanlagen in Höhe von 266 Millionen Euro gegenüber 178 Millionen Euro zum Ende des Jahres 2024.

Prognose für Gesamtjahr unverändert

Für Ende 2025 geht das Unternehmen wie berichtet von einem Umsatzwachstum von mindestens 25 Prozent und einem Rx-Umsatz in Deutschland von über 500 Millionen Euro aus. Das Plus beim Non-Rx-Umsatz soll bei mindestens 18 Prozent liegen, die bereinigte EBITDA-Marge bei 2 bis 2,5 Prozent.

 
 
 
News-Ticker
 
Stada: Mihal neuer Deutschlandchef
 

Tomas Mihal wird der neue Deutschlandchef von Stada. Darüber informierte das Unternehmen an diesem Montag. Seit dem 1. November 2025 ist Mihal Mitglied des globalen Führungsgremiums, dem Stada Executive Committee (SEC), und berichtet direkt an den Vorstandsvorsitzenden Peter Goldschmidt. Mihal ist vom Headquarter in Bad Vilbel aus tätig. „Ich freue mich sehr, dass wir mit Tomas Mihal eine leidenschaftliche Führungskraft mit internationaler Erfahrung zurück bei Stada begrüßen dürfen“, sagt CEO Peter Goldschmidt. In seiner früheren Zeit leitete Mihal ab Juni 2019 das Geschäft in Tschechien.
(DAZ)

„Speeddating“ an PTA-Schule
 

Die PTA-Schule Münster hat ein „Speeddating“ zwischen Apothekenleiterinnen und -leitern, Apothekenmitarbeiterinnen und -mitarbeitern und angehenden Pharmazeutisch-technischen Assistentinnen und Assistenten (PTA) veranstaltet. Am 23. September waren sie zusammengekommen, „um in dynamischen Gesprächsrunden erste Kontakte für die berufliche Zukunft zu knüpfen“, wie es in einer Pressemitteilung heißt. Man wolle so dem Fachkräftemangel begegnen und den pharmazeutischen Nachwuchs frühzeitig mit potenziellen Arbeitgebern vernetzen. Das Format soll nun in das Jahresprogramm aufgenommen werden. (DAZ)