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Liebe Leserinnen und Leser,
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die Hoffnung stirbt zuletzt, aber sie stirbt. Zumindest im Fall der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Dem Verwaltungsrat platzte nun die Hutschnur: Er reicht die Klagen verschiedener Kassen gegen den Bund ein. Es geht um die Pflicht des Staates, die Gesundheitsversorgung von Bürgergeldbeziehenden zu finanzieren. Jährlich sind es zehn Milliarden Euro, die er den Kassen schuldig bleibt.
Die Angelegenheit hat schon einen Bart. Ampel und auch die vorherige Regierung hatten versprochen, das Problem anzugehen. Passiert ist nichts. Und die GKV macht sich offensichtlich keine Hoffnung mehr, dass der Bund plant, daran etwas zu ändern. Die schlechte Figur, die die Koalition derzeit abgibt, wird die Kassen in ihrer Einschätzung bestärkt haben.
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Herzliche Grüße, Ihr Matthias Köhler DAZ-Redakteur
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Foto: IMAGO / Andreas Gora
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Gesundheitshaushalt: Warken kündigt Einschnitte an
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Von Matthias Köhler
Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) hat mit Blick auf die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) und die Soziale Pflegeversicherung (SPV) erklärt, es werde „Einschnitte geben müssen“. In der diesbezüglichen Fachkommission für langfristige Strukturreformen gebe es keine Denkverbote, sagte sie in der abschließenden Beratung zum Etat des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) am Donnerstag vergangener Woche im Bundestag. Man werde in den kommenden Jahren die Debatten fortführen müssen.
Der gegen die Stimmen der Opposition verabschiedete Etat für das BMG sieht im Jahr 2026 Ausgaben in Höhe von etwa 21,8 Milliarden Euro vor. Das sind 1,7 Milliarden mehr, als noch im Regierungsentwurf veranschlagt. Im laufenden Jahr betrugen die Ausgaben 19,3 Milliarden Euro. Der Bundestag hatte 2024 ein Budget von 16,7 Milliarden verabschiedet.
Darlehen für GKV und SPV
Schwerpunkt der Debatte waren die klammen Kassen von GKV und SPV. Teil des Etats ist ein Darlehen an die SPV von 3,2 Milliarden Euro. Das sind 1,7 Milliarden Euro mehr als noch vor dem parlamentarischen Verfahren. Die GKV erhält einen Kredit in Höhe von 2,3 Milliarden Euro. Diese kommen zu den 14,5 Milliarden Euro aus dem Gesundheitsfonds.
Der Etat sieht darüber hinaus vor, die Cybersicherheit im Gesundheitswesen mit 190 Millionen Euro zu stärken. Für die allgemeine Prävention werden 27 Millionen Euro investiert. Die Drogen- und Suchtprävention erhält 18 Millionen Euro. Mit Blick auf die internationale Gefahrenlage sollen 3,3 Millionen Euro in die Stärkung der Resilienz des Gesundheitswesens fließen. Für die Frauengesundheit werden 12 Millionen Euro zur Verfügung gestellt.
Die Linke thematisiert Apothekensterben
Paula Piechotta vom oppositionellen Bündnis 90/Die Grünen kritisierte, dass der Umgang mit den Geldern von GKV und SPV in den vergangenen sechs Monaten „nichts mit Seriosität“ zu tun habe. Es sei „alles andere als vertrauenerweckend in der Bevölkerung“. Dass die Zustimmung der Koalition zu dem SPV-Darlehen erst in letzter Sekunde erfolgte, wertet sie als „schlechtes Zeichen für den Zustand“ der Koalition.
Ates Gürpinar von der Fraktion Die Linke erinnerte an das Ausmaß des Apothekensterbens. Er verstehe nicht, wie Warken davon reden könne, dass die Gesundheitsversorgung im Land gesichert sei. Er warnte davor, dass die Versicherten im kommenden Jahr für weniger Leistungen dennoch mehr zahlen müssten.
Borchardt: Es braucht „große Willenserklärung“
Die gesundheitspolitische Sprecherin der Unionsfraktion, Simone Borchardt (CDU), gab zu, dass die Koalition den Etat in einer Phase aufgestellt habe, in der „das Gesundheitssystem an vielen Stellen unter Druck steht“. Alle seien in der Verantwortung. Man brauche eine „große Willenserklärung“ für „riesengroße Reformen“.
Dagmar Schmidt von der Regierungspartei SPD sagte, es werde zwar viel Geld ausgegeben für Gesundheit, die Menschen hätten aber trotzdem das Gefühl, dass das System nicht funktioniere. Sie kritisierte, dass der Zugang zur Versorgung immer noch von Faktoren wie dem Einkommen abhänge. Sie sagte, dass man für Einsparungen unter anderem die Digitalisierung vorantreiben müsse.
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DAZ-Talk: Ist die Apothekerschaft nicht wandlungsbereit?
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Von Sarah Decker-Izzo
Am 17. Dezember will das Bundeskabinett die Apothekenreform beschließen. Aber was bedeuten die Inhalte des Referentenentwurfs zum sogenannten Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetz und wie sind sie zu bewerten? Bestehen noch Chancen für die Apothekerschaft, substanzielle Veränderungen durchzusetzen? Darüber diskutierten Mitglieder der DAZ-Redaktion beim zweiten „DAZ Talk online“ am Dienstag vergangener Woche. Mit dabei waren der DAZ-Chefredakteur Benjamin Wessinger als Moderator sowie die DAZ-Redakteur*innen Christina Grünberg und Thomas Müller-Bohn. Als Gast war Dennis Ballwieser, Arzt, Journalist und Geschäftsführer der Wort und Bild Verlagsgruppe (Apotheken Umschau) geladen.
Keine Erhöhung des Fixums, dafür Vertretungsbefugnis der PTA
Die Kritik an der geplanten Apothekenreform seitens der Apotheker*innen ist groß. Dennoch könnten einige Vorschläge von Nina Warken Erleichterungen für Apotheken bedeuten. Daher warf Wessinger gleich zu Beginn die Frage in den Raum: „Warum stellt sich die Standesvertretung der Apothekerinnen und Apotheker (Abda) vehement gegen die PTA-Vertretung?“
Müller-Bohn fand dazu klare Worte: „Die Tatsache, dass es keine PTA-Vertretung geben darf, ist ein Grundpfeiler für das Apothekensystem und die Freiberuflichkeit der Apotheker. Wird daran gesägt, ist gut nachvollziehbar, dass das ganze System zum Einstürzen gebracht wird.“
Arztpraxen ohne Ärzte?
Überträgt man dieses Szenario auf andere freie Berufsgruppen, ergäbe sich ein ähnlich unvorstellbares Bild – etwa Arztpraxen ohne Ärzte oder Kanzleien ohne Rechtsanwälte, so Müller-Bohn. Doch wie wirkt Warkens Vorschlag von außen – aus der Perspektive der Ärzteschaft?
„Vermutlich würden über 90 Prozent meiner ärztlichen Kolleginnen und Kollegen diese Ansicht genauso für die gesamte Ärzteschaft vertreten“, leitete Ballwieser ein. Er sehe es allerdings „vehement anders“. Nicht um Patient*innen das Recht zu verwehren, in gewissen Situationen eine/n Ärzt*in oder Apotheker*in anzutreffen, sondern vielmehr „weil die Ressource Apotheker“ knapp sei. Dabei bezog er sich auf den demografischen Wandel und darauf, dass Apotheker*innen und Ärzt*innen in den Ruhestand gehen und keine jungen Leute in gleicher Weise nachkommen.
Demnach führe kein Weg daran vorbei, „ausgewähltem Assistenzpersonal mit der richtigen Qualifikation bestimmte Aufgaben zu übertragen, wenn das System der inhabergeführten Apotheke nicht infrage gestellt werden soll“. Die Apothekerschaft müsse kompromissbereiter gegenüber der Politik sein, um „die Apotheke vor Ort zu retten“. „Nicht weil sie um ihrer selbst willen rettungswürdig ist, sondern weil sie als Institution für die Gesundheit der Menschen in Deutschland unverzichtbar ist“, so Ballwieser.
Bruch des auf Freiberuflichkeit basierenden Systems?
Dass Assistenzberufe mehr Verantwortung übernehmen können, davon zeigte sich Grünberg ebenfalls überzeugt. Allerdings gebe es einen wesentlichen Unterschied darin „ob ich mit einem konkreten Vorhaben beispielsweise für eine Impfung zum Arzt gehe und von der Medizinischen Fachangestellten (MFA) geimpft werde oder, ob ich in eine Apotheke – ohne anwesenden Apotheker gehe“. Denn laut Grünberg ist, anders als bei einem Arzttermin – im Vorhinein nicht klar, mit welchem Problem ein Patient in der Apotheke erscheint. Demnach braucht es den/die Apotheker*in vor Ort, und zwar „immer ausnahmslos“.
Vor einem Systembruch der Apothekenstruktur durch die PTA-Vertretung warnte Müller-Bohn. Dieser führe dazu, dass die meisten Apotheken künftig internationalen Ketten angehören könnten, und skizzierte das Szenario der „Prescription Corner“, also einer „Rezepte-Ecke“ im Supermarkt oder in der Drogerie.
Zugang zur Politik versperrt
Zwar verstand Ballwieser die Sorgen und Einwände der Apotheker*innen, allerdings sei ihm „das Angebot seitens der verfassten Apothekerschaft gegenüber der Politik nicht strukturfreudig genug“. Es müssten neue Ideen auf den Tisch gebracht werden. Dabei gelinge es der Apothekerschaft nicht, „zukunftsgewandte Konzepte“ zu entwickeln, so Ballwieser. Weiter verbaue sich die Apothekerschaft mit ihrer Abwehrhaltung „den Zugang zur Politik“.
Es geht nicht ohne Honorarerhöhung
Eine Wortmeldung aus dem Publikum lenkte die Diskussion auf das Thema Honorierung: „Wir können unser Qualitätsversprechen doch nur geben, wenn die Honorierung des Inhabers oder der Inhaberin zu einem positiven Betriebsergebnis führt.“ Daraufhin bekräftigte Grünberg die Forderung der Apothekerschaft nach einer Fixumserhöhung. „Denn wer glaubt, die PTA-Vertretung sei ein Sparinstrument, der irrt sich. Nach einer 650-stündigen Weiterbildung wird eine PTA nicht weiterhin zum bisherigen Gehalt arbeiten wollen“, so Grünberg.
Für Ballwieser liegt das Problem auch in der Kommunikation. „Apotheker und Politiker haben aneinander vorbei diskutiert und sich danach nicht mehr gefunden“. Zudem seien Apotheker*innen in den demokratischen Parteien unterrepräsentiert.
Hand in Hand
Eine Chance sieht der Arzt allerdings im Schulterschluss mit der Ärzteschaft. Er würde sich wünschen, „dass sich Ärztinnen und Ärzte und Apothekerinnen und Apotheker unterhaken, weil sie Verbündete sind“. Im Gegensatz zu einigen anderen Stimmen aus der Ärzteschaft könne er sich ein System vorstellen, in dem Apotheker*innen verschreibungspflichtige Arzneimittel zur Dauermedikation auch ohne Rezept abgeben. Dies wäre eine gute Möglichkeit, Ärzt*innen zu entlasten. „Wenn die Ärzteschaft sich an dieser Stelle nicht bewegt, macht sie sich unglaubwürdig“, so Ballwieser
Wie es mit dem Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetz weitergehen wird, zeigt sich am 17. Dezember. Die Deutsche Apotheker Zeitung hält Sie auf dem Laufenden, auch in weiteren Ausgaben des DAZ-Talks. Den Termin dazu erfahren Sie auf DAZ.online. Denn sicher ist: An neuem Gesprächsstoff wird es nicht fehlen.
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Foto: IMAGO / Rainer Weisflog
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AKNR erzielt weiteren Erfolg gegen Cannabisplattform
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Von Deutsche Apotheker Zeitung
Die Apothekerkammer Nordrhein legt sich nicht nur mit Arzneimittelversendern im EU-Ausland wegen ihrer Boni an, sondern auch mit verschiedenen Medizinalcannabis-Plattformen. Dazu zählt unter anderem CanDoc, ein Angebot aus der Grünhorn-Familie mit offiziellem Firmensitz in Irland.
Hier konnte die Kammer in diesem Jahr bereits eine einstweilige Verfügung erwirken. Das Landgericht Leipzig hatte sowohl die Betreiberin der Plattform CanDoc als auch deren Geschäftsführer, Stefan Fritsch persönlich, wegen massiver Verstöße gegen das Heilmittelwerbegesetz (HWG) auf Unterlassung verurteilt (Az. EV 01 HK O 832/25). Letzterer hat nun die Berufung auf Anraten des Oberlandesgerichts (OLG) Dresden zurückgezogen, wie die AKNR am Mittwoch vergangener Woche mitteilte.
Absatz von Rx-Arzneimitteln im Vordergrund
Zuvor war auch das OLG Dresden in der mündlichen Verhandlung davon ausgegangen, dass die Apothekerkammer Nordrhein berechtigt ist, Wettbewerbsverstöße auf Plattformen, auf denen Arzneimittel zusammen mit Verschreibungen vermittelt werden, umfassend zu beanstanden. Nach Auffassung des Senats handelt es sich hierbei nicht um eine telemedizinische Dienstleistung, sondern es stehe offensichtlich der Absatz von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln – Medizinalcannabis – im Vordergrund. Die Verschreibung werde nur deshalb angeboten, weil es aufgrund der Verschreibungspflicht nicht ohne gehe und es nach aktueller Rechtslage eben einer Verschreibung bedarf.
CanDoc verstoße demnach sowohl gegen das Werbeverbot für Fernbehandlungen als auch das Werbeverbot für verschreibungspflichtige Arzneimittel. Mit Blick auf die Frage, welche medizinischen Standards im Rahmen von § 9 HWG zugrunde zu legen sind, deutete das OLG zunächst an, dass seiner Auffassung nach die jüngst ergangene Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zu den anzuwendenden Standards keine Auswirkung habe. Der EuGH habe sich allein zu der Frage geäußert, welche Standards anzuwenden seien.
Hiervon zu trennen sei deren Bewerbung. Diese, so die vorläufige Einschätzung, richte sich ungeachtet dessen nach deutschen Standards. Selbst wenn dies anders gesehen werden sollte, habe der beweisbelastete Beklagte keinerlei Anhaltspunkte geliefert, dass die Behandlung mit Medizinalcannabis auf Basis eines Fragebogens nach irischem Recht zulässig sei. Hierzu wies das OLG Dresden darauf hin, dass der Senat es für ausgeschlossen erachtet, dass es nach irgendwelchen Standards zulässig sein könnte, Medizinalcannabis auf Basis eines Fragebogens zu verschreiben.
Geschäftsführer ist persönlich haftbar
Die Darstellungen der Blüten, so wie von der AKNR angegriffen, verstießen ferner gegen § 10 HWG. Nach dem Gesamteindruck gehe es hier nur um den Absatz von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln, nicht um eine sachliche Information. Für sämtliche dieser Verstöße sei neben der Plattform auch Stefan Fritsch als Geschäftsführer persönlich haftbar. Es handle sich um eine Ein-Personen-Gesellschaft, sodass nicht ersichtlich sei, wer sonst für die Außendarstellung haften solle als der Geschäftsführer.
Nach diesen deutlichen Worten nahmen die Anwälte von Stefan Fritsch die Berufung zurück. Aus Sicht von Dr. Morton Douglas, der die Apothekerkammer Nordrhein in diesem Verfahren vertritt, kam dies nicht überraschend: „Herr Fritsch versucht ja nach wie vor, die überfällige Novellierung des Medizinal-Cannabisgesetzes (MedCanG) zu stoppen. Insoweit passen seine Aussagen gegenüber der Politik und sein eigenes Verhalten nicht zusammen. Wer sich selbst nicht an Recht und Gesetz hält, sondern nur den Absatz um jeden Preis steigern möchte, ist kein seriöser Ansprechpartner für Entscheidungsträger. Es bleibt zu hoffen, dass die Politik den bigotten Auftritt durchschaut und seinen Scheinargumenten nicht auf den Leim geht“, teilte Douglas mit.
Kammer sieht sich bestätigt
Auch die Justiziarin der Apothekerkammer Nordrhein, Dr. Bettina Mecking, zeigte sich zufrieden: „Erfreulich waren die klaren Worte des Gerichts zu den erheblichen Gefahren, die von derartigen Angeboten ausgehen, insbesondere für Jugendliche und Heranwachsende. Dies bestätigt uns in unserem Vorgehen, durch unsere Verfahren die rechtswidrigen Angebote publik zu machen. Diese Arzneimittelplattformen wollen die Verschreibungspflicht aushebeln, sei es für Medizinalcannabis, sei es für andere verschreibungspflichtige Arzneimittel.“
Dr. Armin Hoffmann, Präsident der Apothekerkammer Nordrhein und der Bundesapothekerkammer, hofft nun, dass der Gesetzesentwurf zum MedCanG schnell umgesetzt wird: „Unsere Verfahren zeigen, dass es zum Schutz der Gesundheit dringend geboten ist, den Versandhandel mit Medizinalcannabis zu untersagen. Wenn es aus unserer Sicht noch etwas zu ergänzen gibt, so müssten die Beschränkungen auch für Cannabisextrakte und THC-Vapes gelten. Wir beobachten hier bereits die Tendenz der Plattformen, die meist jugendlichen Nutzer auf diese Alternativen umzulenken, um das angekündigte Versandverbot für Cannabisblüten zu umgehen.“
OLG Dresden, Az: 14 U 830/25
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dm für „inhaltlich sachliche Auseinandersetzung“ mit der AfD
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von Julia Borsch
Der Verband „Die Familienunternehmer“ steht in der Kritik. Der Lobbyverein hatte laut Handelsblatt offensichtlich schon im Frühjahr beschlossen, das Gespräch mit Politiker*innen der AfD zu suchen – „ohne ihnen eine Bühne zu geben“, wie die Tageszeitung schreibt. Es folgte eine Einladung zu einem Parlamentarischen Abend im Oktober. Das lief zunächst noch ziemlich unterm Radar.
Doch die mediale Berichterstattung zu Beginn der vergangenen Woche ließ das Thema hochkochen. Die Präsidentin des Verbandes, Marie-Christine Ostermann, sagte gegenüber dem Handelsblatt, das „Kontaktverbot“ zu AfD-Bundestagsabgeordneten sei aufgehoben worden.
Die Süddeutsche Zeitung stellte daraufhin die Frage: „Wie stabil ist die Brandmauer zwischen Wirtschaft und der AfD?“ Die SZ will dabei auch wissen, ob die Familienunternehmen die Haltung des Verbandes der Familienunternehmer teilen. Zum konkreten Fall wolle sich kaum jemand äußern, heißt es. Viele blieben lieber allgemein. So wie Nikolas Stihl, vom gleichnamigen Kettensägenhersteller: „Das ganze Wirtschaftsprogramm der AfD ist völliger Blödsinn, damit wäre Deutschland innerhalb kürzester Zeit ruiniert“, sagte Stihl im Interview mit der SZ.
Andere Unternehmen positionieren sich deutlicher und erklären öffentlichkeitswirksam ihren Austritt aus dem Verband, darunter der Getränkehersteller Fritz-Kola, der Staubsaugerhersteller Vorwerk und die Drogeriekette Rossmann. Andere Unternehmen wie Melitta geben an, ihre Mitgliedschaft überdenken zu wollen.
Boykott-Aufrufe für Drogeriekette dm
Ebenfalls in dem am Montag vergangener Woche erschienenen SZ-Artikel kommt dm-Chef Christoph Werner zu Wort. dm sei Mitglied im Verband der Familienunternehmer, heißt es dort. In die Entscheidung zur Teilnehmerliste für den Parlamentarischen Abend sei er nicht eingebunden gewesen, sagt er gegenüber der SZ. Grundsätzlich halte er es aber für statthaft, Parlamentarier aller im Bundestag vertretenen Parteien zu einem solchen Abend einzuladen.
Außerdem spricht er sich dafür aus, dass sich „die politischen Verantwortungsträger in der Tiefe mit den Anliegen der Bürgerinnen und Bürger beschäftigen und Lösungen anbieten sollten, die überzeugen und wirksam sind, statt permanent über andere Parteien zu sprechen.“ Permanent über Konkurrenten zu sprechen, steigere in der Regel nicht die eigene Attraktivität, sagte Werner.
Die Drogeriekette dm gerät aufgrund von Werners Aussagen unter Beschuss. Es gibt Boykott-Aufrufe auf Social Media. Am Donnerstag vergangener Woche äußerte sich Werner erneut gegenüber der SZ, auch weil er den Eindruck habe, mit seinen Positionen kein Gehör zu finden. Die AfD einfach nur zu verdammen, reiche nicht aus, um ihr Wählerstimmen zu nehmen, sagte er gegenüber der Zeitung. Werner geht es demnach vor allem darum, die Wähler der in Teilen gesichert rechtsextremen Partei davon zu überzeugen, dass diese wegen vieler Positionierungen nicht wählbar sei. Wörtlich sagt er der SZ: „dm lehnt eine polarisierende Brandmauer-Debatte ebenso entschieden ab wie Positionen der Partei AfD, welche die freiheitlich-demokratische Grundordnung infrage stellen.“
dm nicht im Verband der Familienunternehmer
Er wolle mit dieser Aussage explizit zwischen der Partei selbst und ihren demokratiefeindlichen Positionen differenzieren, schreibt die SZ. Werner lehne alles ab, was die Demokratie gefährde. Eine lebendige Demokratie sei ihm und seinem Unternehmen „ein Anliegen“. Er halte es gerade deswegen nicht für den richtigen Weg, die „AfD zu diabolisieren“. Er und das Unternehmen setzten sich stattdessen „für eine inhaltlich sachliche und tiefgründige Auseinandersetzung“ ein, heißt es in dem Beitrag.
Zudem erklärte Werner, dass dm schon vor Monaten aus dem Verband ausgetreten und deswegen nicht mehr Teil der internen Meinungsbildung sei. Es stehe ihm daher nicht mehr zu, ihm Ratschläge zu erteilen. Diese Info, die wohl am Jahresende veröffentlicht werden sollte, behielt er – warum auch immer – in seinem ersten Statement für sich. Seine Aussage, dass er in die Entscheidung zur Teilnehmerliste nicht eingebunden gewesen sei, suggerierte eher noch das Gegenteil. Zumal die SZ damals noch explizit auf die Mitgliedschaft hinwies. Gleich auf den Austritt hinzuweisen hätte ihm vermutlich viel Gegenwind und viele Diskussionen erspart.
Die SZ schreibt dazu: „Man hielt es bei dm wohl für opportunistisch und damit nicht akzeptabel, den Austritt zeitlich mit der Debatte um eine Annäherung des Verbandes an die AfD zu verbinden. Das hat sich nun erledigt.“
Familienunternehmer-Verband macht Rückzieher
Unterdessen machte der Familienunternehmer-Verband bereits einen Rückzieher. Die Einladung zum Parlamentarischen Abend habe sich als Fehler herausgestellt. Das sagte Verbandspräsidentin Ostermann am Sonntagabend nach Gremiensitzungen.
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Kassen verklagen Bund auf zehn Milliarden Euro
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Von Deutsche Apotheker Zeitung
„Es wird Einschnitte geben müssen.“ Das sagte Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) bei der Verabschiedung des Gesundheitsetats in der vergangenen Woche. Die GKV-Finanzen sind angespannt. Die Zusatzbeiträge werden wohl weiter steigen, auch wenn Warken vor wenigen Wochen Stabilität versprach.
Bereits Mitte Oktober hatte der Vorstandsvorsitzende des GKV-Spitzenverbandes, Oliver Blatt, daran erinnert, dass der Bund jährlich „bei der Finanzierung der gesundheitlichen Versorgung von Bürgergeldbeziehenden rund zehn Milliarden Euro schuldig“ bleibe. Jetzt hat der Verband beim Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen die ersten Klagen eingereicht. Weitere werden in den kommenden Tagen folgen, heißt es in einer Pressemitteilung von diesem Montag.
GKV subventioniert den Staat
„Es geht hier nicht um Almosen oder Subventionen des Staates für die GKV – umgekehrt wird ein Schuh daraus: Die gesetzlichen Krankenkassen subventionieren hier den Staat, der sich durch die nicht annähernd kostendeckenden Beiträge für Bürgergeldbeziehende um rund 10 Mrd. Euro selbst entlastet und die GKV jedes Jahr auf diesem Betrag sitzen lässt“, sagte die Verwaltungsratsvorsitzende und Arbeitgebervertreterin, Susanne Wagenmann.
Der Verwaltungsrat hatte den Grundsatzbeschluss gefasst, im Auftrag und im Namen der Kassen gegen die unzureichende Finanzierung der Gesundheitsversorgung von Bürgergeldbeziehenden zu klagen. Klagegegenstand sind die seit Mitte November an die einzelnen Krankenkassen verschickten Bescheide des Bundesamts für Soziale Sicherung (BAS) über die Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds für das Jahr 2026.
Ziel: Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts
Ziel sei nun eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts. Der GKV-Spitzenverband werde vor dem Landessozialgericht eine Richtervorlage an das Bundesverfassungsgericht anregen, also ein Verfahren vorschlagen, bei dem das Landessozialgericht als Fachgericht eine gesetzliche Regelung, die für seine Entscheidung maßgeblich ist, für verfassungswidrig hält und die Gültigkeit dieser Regelung vom Bundesverfassungsgericht überprüfen lässt.
Man habe wiederholt auf die rechtswidrige Unterfinanzierung bei den Beiträgen für Bürgergeldbeziehende hingewiesen – „und immer und immer wieder ist zwar viel versprochen, aber bis heute nichts eingehalten worden. Jetzt ist es genug“, so Uwe Klemens, Verwaltungsratsvorsitzender und Versichertenvertreter.
„Ab jetzt rollt die Klagewelle“
„Im Interesse unserer 75 Millionen Versicherten haben wir am Freitag die ersten Klagen eingereicht. Ab jetzt rollt die Klagewelle und wir lassen nicht locker!“ Man kämpfe für das Recht der Versicherten und ihrer Arbeitgebenden. Er kündigte an: „Wir bleiben so lange dran, bis das höchstrichterlich entschieden ist.“
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Bild: „Bittere Realität“ der Apotheken
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Von Deutsche Apotheker Zeitung
Die Unzufriedenheit der Apothekerschaft mit den Plänen zu einer Apothekenreform ist riesig. Derzeit wird alles getan, um insbesondere mit Blick auf das Honorar und die PTA-Vertretung das Ruder herumzureißen – und Änderungen in den beiden Referentenentwürfen zu erreichen. Da kann etwas Aufklärung der Bevölkerung in der Breite nicht schaden.
„Könnten Sie sich vorstellen, heute vom gleichen Gehalt wie 2004 zu leben?“, fragte Bild ihre Leserinnen und Leser. Und klärte sie dann auf: „Für selbstständige Apotheker in Deutschland ist das – trotz des anspruchsvollen Studiums – bittere Realität.“
In einem Online-Beitrag wollte das Springer-Blatt am Dienstag vergangener Woche „das große Apothekensterben“ in Deutschland erklären. Zu Wort kamen unter anderem Abda-Präsident Thomas Preis und die Vorsitzende der „Freien Apothekerschaft“, Daniela Hänel.
Hänel betonte, dass sie sich seit 2004 keine Gehaltserhöhung mehr geben konnte, sondern jetzt sogar noch weniger verdient. Eine ihrer beiden Apotheken musste sie schließen. „Das sollte eigentlich meine Altersvorsorge sein, aber ich habe keinen Käufer gefunden, der die Apotheke übernehmen wollte. Ich konnte sie nicht mehr halten“, so Hänel.
Preis warnt vor PTA-Vertretung
Bild klärte die Leserinnen und Leser auf, dass Apotheken ihre Geschäfte hauptsächlich durch Honorare für Rx-Arzneimittel bestreiten und dass sich hierbei in den vergangenen 20 Jahren nicht viel getan hat, „trotz Inflation und stets steigender Kosten“. Die Pharmazeuten schlagen Alarm, heißt es: „Jeden Tag schließt eine Apotheke.“
Es sei immer schwerer, junge Leute für den Beruf zu begeistern, klagte Abda-Chef Preis. Er warnte davor, dass Apotheken zu „Medikamenten-Kiosken“ degradiert werden, wenn Approbierte künftig durch PTA ersetzt werden können.
E-Rezept und die Folgen
Auf einen weiteren Grund für das Apothekensterben machte die Inhaberin der Barbara-Apotheke in Grevenbroich, Annette Belda, aufmerksam: die Onlineversender und ihre „aggressive Werbung“. Das Problem sei also nicht nur das stagnierende Honorar, sondern auch die Einführung des E-Rezepts.
Auf die Frage, was die Branche retten kann, kam Hänel noch einmal auf den eingangs festgestellten Stillstand beim Honorar zu sprechen: „Regelmäßige Anpassungen wären das Mindeste“, sagte sie. Und warnte: „Sonst ist die flächendeckende Versorgung in Deutschland bald ernsthaft gefährdet.“
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Pilsinger (CSU) ist Berichterstatter
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Der CSU-Abgeordnete Stephan Pilsinger ist neuer Berichterstatter für das Apothekenwesen bei der Union. Das bestätigte sein Bundestagsbüro am Dienstagabend vergangener Woche gegenüber der DAZ. Pilsinger ist bislang Co-Berichterstatter für Apothekenpolitik gewesen. Der Arzt ist seit 2017 Mitglied des Bundestags. Er zog für den Wahlkreis München-West/Mitte ein und konnte sein Mandat seither immer verteidigen. Pilsinger leitete für die CSU die Verhandlungen in der AG Gesundheit zum Koalitionsvertrag. (DAZ)
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Beyvers erweitert Kapazitäten
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Das Pharmaunternehmen Beyvers investiert 40 Millionen Euro in die Produktion von flüssigen und halbfesten Arzneimitteln. Man steigere so deutlich die Kapazitäten, heißt es in einer Pressemitteilung vom Freitag vergangener Woche. Am 7. November 2025 wurde der Grundstein für ein neues Produktions- und Lagergebäude gelegt. Der Neubau umfasst ein 3.000 Quadratmeter großes, mehrstöckiges Produktionsgebäude sowie ein 22 Meter hohes Hochregallager mit einer Kapazität von 3.000 Palettenplätzen. Die Fertigstellung ist für 2027 geplant. (DAZ)
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