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hoffentlich hast du keinen Blackout – wir Apothekers auf Erden mussten so tun, als hätten wir schon einen: Du weißt, die Abda und ihre genialen Kampagnen. Beeindruckt hat das doch keinen, denn Arzneiversandfreund Jauch, die niederländischen Versandhäuser, dm und bald noch Lidl und Rossmann zeigen, wie man Apothekenlücken überbrückt. Ich hab‘ das Licht angelassen, liebes Christkind, damit du mich findest.
Ich schreib dir diesen Brief – Briefe schreiben ist „in“. Die Abda hat auch einen an unsere Bundesgesundheitsministerin geschrieben und das gesammelte Leid der Apothekerschaft überbracht: Seit 13 Jahren keine Honorarerhöhung, aber ständig steigende Kosten – das gibt’s in keiner anderen Branche. Genützt hat der Brief nichts. Sieht die Abda eigentlich, dass ihre Verbandspolitik nichts brachte? Mal allgemein gesprochen: Wenn der Kopf einer Organisation es 13 Jahre lang oder länger nicht schafft, die Politik nachhaltig zu überzeugen, dass die Niederlassungen eine hervorragende und unverzichtbare Arbeit leisten, aber dringend auch eine Honoraranpassung brauchen – kann es sein, dass dann mit dem Kopf etwas nicht stimmt? Liebes Christkind, glaubst du, die Ärzteschaft hätte 13 Jahre lang stillgehalten? Und wir sollen freiwillig das Licht ausmachen? Liebes Christkind, schenke der Abda die Einsicht, dass ihr Konstrukt dringend sanierungsbedürftig ist: Wo sind die Profis, die die Apothekerschaft in der Politik mit Nachdruck vertreten?
Jetzt hadern wir mit einer Apothekenreform, die hinten und vorne nicht wirklich passt. Der erste Entwurf wurde zwar durch den Kabinettsentwurf ein wenig entschärft, aber so richtig hat die Politik nicht zugehört, was wir Apothekers eigentlich wollen. Denn auf die PTA mit Vertretungsbefugnis hätte man wirklich gänzlich verzichten können; jetzt steht die PTA immer noch im Entwurf, zur Erprobung für fünf Jahre für Apotheken in ländlichen Regionen und wenn sie besondere Anforderungen erfüllt. Liebes Christkind, das bringt nichts außer mehr Bürokratie. Überhaupt, die große Weiterentwicklung der Apothekenversorgung ist das beileibe nicht.
Und von Apothekenstärkung keine Spur, denn: Die Erhöhung unseres Apothekenhonorars gibt es nach wie vor nicht. Die Politik hat uns hintergangen: Sie hat uns mit warmen Worten heiß gemacht, eine Erhöhung auf 9,50 in Aussicht gestellt. Wir haben die Ankündigung (trotz Finanzierungsvorbehalt) ernst genommen, unsere Standesführung hatte Freudentränen in den Augen. Und dann das Nein von Warken und Klingbeil: Kein Geld für Apotheken im System. Und um das zukünftige Honorar sollen wir uns mit der GKV zerfleischen – die Politik will sich damit nicht die Finger schmutzig machen.
Liebes Christkind, wenn du diese Zeilen liest und ein Störgefühl bekommst, dann zurecht: Ja, die Politik scheint eine andere Apothekenstruktur zu wollen, obwohl die Arzneimittelversorgung durch Apotheken schon extrem günstig ist, soll es wohl noch billiger werden. Die gefühlte Wunsch-Apothekenwelt der Politik sieht dann wohl so aus: Etwa 15.000 Apotheken oder weniger reichen, den Rest der Versorgung übernehmen gerne Versender, Drogerieketten und Discounter. Von den Apotheken sollen gerne viele zu Filialen oder Zweigapotheken mutieren. PTA als Leitungen sind ausreichend. Den Rest übernehmen Automaten mit KI und die Telepharmazie. Liebes Christkind, das ist die schöne neue Apothekenwelt, auf die die Politik hinzuarbeiten scheint. Das kannst du so nicht wollen, oder? Also, liebes Christkind, wenn du kein herzloser Chatbot bist, dann schenk der Abda endlich mehr Durchsetzungskraft, der Politik mehr Einsicht für die Bedeutung der Vor-Ort-Apotheke für eine wirklich sichere Arzneimittelversorgung, für Prävention und die Gesundheit aller. Und uns Apothekers die Kraft, durchzuhalten, bis eine Reform kommt, die unsere Arbeit würdigt, auch in Euro und Cent. Lange darfs allerdings nicht mehr dauern…
Dein Apothekerlein Peter
PS: Das nächste DAZ Update erscheint am 5. Januar. Wir wünschen frohe Festtage und eine gutes Neues Jahr 2025!
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Foto:IMAGO / Bernd Elmenthaler
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Wie geht es mit der Apothekenreform weiter?
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Von Kirsten Sucker-Sket und Julia Borsch
Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) hat die Apothekenreform zweigeteilt. Das Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetz (ApoVWG) sieht insbesondere Änderungen am Sozialgesetzbuch V, dem Apothekengesetz, dem Arzneimittelgesetz, aber auch an der einen oder anderen Stelle der Apothekenbetriebsordnung vor. Es geht hier vor allem um Neuerungen am für die Apotheken zentralen § 129 SGB V, etwa zu pharmazeutischen Dienstleistungen und erweiterten Austauschregeln. Aber beispielsweise auch die Erprobung der PTA-Vertretung, neue Vorgaben für Zweigapotheken und die Rx-Abgabe ohne Rezept (stecken in dem Gesetzentwurf).
Daneben hat Warken eine Änderungsverordnung auf den Weg gebracht. Sie betrifft ebenfalls die Apothekenbetriebsordnung (z. B. die Regelungen zur Dienstbereitschaft, aber auch „andere Verordnungen“. Insbesondere sind hier Änderungen an der Arzneimittelpreisverordnung vorgesehen, in der die Apothekenvergütung geregelt ist. Es geht also unter anderem um die neue Vergütungsverhandlung, um den Notdienstzuschlag oder Skonti. Auch das Packungsfixum könnte hier erhöht werden – was aber bislang nicht vorgesehen ist.
Der Zeitplan fürs ApoVWG
Nachdem das ApoVWG das Bundeskabinett passiert hat – ein Schritt, den Karl Lauterbachs Reformvorschlag nie genommen hat –, geht der Entwurf nun ins parlamentarische Verfahren. Zunächst muss sich der Bundesrat bzw. der zuständige Fachausschuss damit befassen. Die Länderkammer hat dann sechs Wochen Zeit, zu dem Vorschlag Stellung zu nehmen, also bis zum 30. Januar 2026.
Die Stellungnahme des Bundesrats inklusive Gegenäußerung der Regierung geht dann an den Bundestag. Dort gibt es zu einem Gesetzentwurf drei Lesungen im Plenum. Die erste Lesung für das ApoVWG soll am 26. Februar stattfinden. Die zweite und dritte Lesung folgt dann unmittelbar nacheinander am 16. April. Zwischen den beiden Terminen befasst sich noch der Gesundheitsausschuss des Bundestags mit dem Gesetz. Am Ende der Beratungen steht die Schlussabstimmung. Beim ApoVWG reicht eine einfache Mehrheit der anwesenden Abgeordneten.
Den Beschluss des Bundestags leitet der Bundespräsident dann an den Bundesrat weiter, wo sich erneut die zuständigen Ausschüsse damit befassen und eine Beschlussempfehlung erarbeiten. Die soll nach aktuellem Stand am 8. Mai im Bundesrat abgestimmt werden.
Vom Beschluss zum Inkrafttreten des ApoVWG
Nach dem Beschluss von Bundestag und Bundesrat wird das Gesetz noch dem zuständigen Ministerium bzw. den zuständigen Ministerien zur Zeichnung vorgelegt sowie dem Bundeskanzler zur Gegenzeichnung. Im Anschluss geht es an den Bundespräsidenten, der die Verfassungskonformität prüft und, wenn keine Bedenken bestehen, ebenfalls unterzeichnet. Damit ist das Gesetz ausgefertigt und kann im Bundesgesetzblatt verkündet werden.
Laut Entwurf tritt das Gesetz einen Tag nach der Verkündung in Kraft. Die Regelung zur Einführung der Teilnotdienste folgt zum Beginn des auf die Verkündung folgenden Quartals. Wann das der Fall sein wird, lässt sich schwer sagen. Denn es gibt keine gesetzliche Frist, wie schnell nach einem Beschluss das passieren muss. Es hängt davon ab, wie lange die Prüfung durch den Bundespräsidenten dauert sowie von den Abläufen in der Verwaltung und nicht zuletzt vom politischen Willen, der so ein Verfahren durchaus beschleunigen kann. Realistisch wird das ApoVWG also Mitte des kommenden Jahres in Kraft treten.
Kein Zeitplan für die Verordnung
Für den zweiten Teil der Reform, der mit der Verordnung zur Änderung der Apothekenbetriebsordnung und weiterer Verordnungen umgesetzt werden soll, gibt es keinen Zeitplan. Diese Verordnung durchläuft kein parlamentarisches Verfahren, sie muss lediglich vom Bundesrat beschlossen werden. Dem Vernehmen nach ist aber vorgesehen, dass Gesetz und Verordnung zusammen in Kraft treten.
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Foto: Screenshot apothekenkampagne.de
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Protest gegen Reformpläne: Verdunkelte Apotheken
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Von der DAZ-Redaktion
Die Abda hatte dazu aufgerufen, am vergangenen Mittwoch die Lichter in der Offizin abzudunkeln, um auf das Apothekensterben und zukünftige Versorgungslücken hinzuweisen. Die Medios Apotheke in Berlin-Pankow beteiligt sich an dem Protest. Von 13 bis 14 Uhr wurden dort die Lichter in der Offizin ausgeschaltet. Wenige Straßen weiter präsentiert auch die Adler Apotheke die Blackout-Banner der Abda-Kampagne in ihren Schaufenstern. Hier wird das Licht so lange wie möglich am Protesttag reduziert. Ganz ohne künstliches Licht sei die Arbeit in der Offizin jedoch nicht möglich, erläutert das Team der Adler Apotheke.
Apothekenkunden zeigen Verständnis
Die Apotheke in der Gelanusstraße beteiligt sich ebenfalls an der Aktion. Hier wurden alle Lichter im Verkaufsraum ausgestellt. Apothekeninhaber Andreas Weiser muss eine verwunderte Kundin per Handzeichen hineinlotsen. Sie dachte, es sei geschlossen. Weiser nimmt sich die Zeit, um den Hintergrund der Verdunkelung, die Lage der Apotheken und die heute vom Kabinett verabschiedete Apothekenreform zu erläutern.
Die Kundin hat volles Verständnis. Aus dem Stegreif fallen ihr drei Apotheken im näheren Umfeld ein, die in den letzten Jahren schließen mussten. So darf es nicht weiter gehen, betont sie im Gespräch mit dem Apotheker. Bisher hätten sich die Kund*innen durchweg verständnisvoll gegenüber der Aktion gezeigt, sagt Weiser.
Der Apotheker beteiligt sich nicht nur aus voller Überzeugung an der Aktion, er hatte sich auch bereit erklärt, die Werbematerialien der Kampagne „Versorgungsblackout“ im Berliner Bezirk Pankow zu verteilen. Nach seiner Einschätzung haben etwa ein Viertel der Apotheken in diesem Bereich an der Aktion teilgenommen.
Aus Hamburg berichtete der Vorsitzende des Hamburger Apothekervereins, Dr. Jörn Graue, gegenüber der DAZ über viele zwischen 8 und 10 Uhr „dunkle“ Apotheken. Das Lesen der Rezepte sei morgens vor Sonnenaufgang schwer gewesen. Viele Kunden seien mit unterschiedlichen Erklärungsversuchen für die dunkle Apotheke in die Offizin gekommen. Dies habe ideale Gelegenheiten für den Gesprächseinstieg gegeben, erklärte Graue gegenüber der DAZ. Die Kunden hätten gefragt, ob die Lampen kaputt seien oder ob jemand gestorben sei. Darauf habe Graue geantwortet, viele Apotheken in Hamburg seien „gestorben“ und es würden noch mehr schließen, wenn die Politik die Apotheken nicht endlich finanziell stärke. Damit sei das Ziel der Aktion erfüllt, über die Situation der Apotheken ins Gespräch zu kommen, folgerte Graue.
Kritik: Zu spät und zu schwach
Doch nicht alle Apotheker sind von der Aktion der Abda überzeugt. Der Inhaber der Berliner Eulen Apotheke, Bernd Stange, hält das gesetzte Zeichen des Protests für zu schwach, um politisch und gesellschaftlich aufzurütteln. Außerdem hätte man mit dem Protestieren auch schon am 1. Advent starten können, findet der Apotheker. Deshalb will er auch nicht mitmachen. Das sieht auch der Inhaber einer anderen Berliner Apotheke so. Man hätte schon einige Monate Zeit gehabt und trete doch erst am Tag des Kabinettsbeschlusses in Erscheinung. Er möchte nicht namentlich genannt werden, findet die Protestaktion aber „völlig deplatziert“ und hält sie für ein viel zu schwaches Signal.
Auch in der Stuttgarter Innenstadt ist die Beteiligung an der Aktion überschaubar. Dirk Vongehr aus Köln macht ebenfalls nicht mit. Seine Paradies Apotheke ist am Mittwoch hell und auch die Weihnachtsdeko leuchtet. „Die Abda kann froh sein, dass wir nicht dagegen schießen“, sagt er gegenüber der DAZ.
Großes Medienecho
Die Abda hat laut eigener Aussage mit dem „Versorgungsblackout“ ein enormes Medienecho erzielt. Sowohl im Vorfeld als auch während der Aktion am letzten Mittwoch, den 17. Dezember sei die Protestaktion in zahlreichen überregionalen und regionalen Medien sichtbar gewesen und dominierte somit die Nachrichtenlage zur Apothekenreform, die ebenfalls am letzten Mittwoch im Bundeskabinett verabschiedet wurde, heißt es. Auch in den Social-Media-Netzwerken verbreitete sich der Blackout schnell.
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Foto: IMAGO / dts Nachrichtenagentur
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Mieves fordert Blütenversand und Verschreibung per Telemedizin
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Von Michael Zantke
Am späten Donnerstagabend (18. Dezember) debattierte der Bundestag erstmals über die vorgeschlagene Änderung des Medizinal-Cannabisgesetzes (MedCanG). Ein Gesetzesentwurf der Bundesregierung sieht vor, dass Medizinalcannabisblüten nur noch nach persönlichem Arzt-Patienten-Kontakt verschrieben und nicht im Wege des Versandhandels an Endverbraucher*innen abgegeben werden dürfen.
Versorgung schwerkranker Patienten gesichert
Gesundheitsministerin Nina Warken (CDU) eröffnete die Debatte. Sie verwies auf den sprunghaften Anstieg der Importmengen beim Medizinalcannabis. Im ersten Halbjahr 2025 seien die Importe gegenüber dem Vorjahreszeitraum um 400 Prozent gestiegen. Mit der geplanten Reform des Medizinal-Cannabisgesetzes wolle man dem Missbrauch durch Genusskonsument*innen vorbeugen. Warken stellte jedoch klar: „Die Versorgung schwerkranker Patienten mit Medizinalcannabis ist und bleibt gesichert.“
„Experiment“ schnellstmöglich beenden
Die AfD-Abgeordnete Karina Schießl attackierte die Cannabis-Teillegalisierung der vorherigen Ampel-Regierung. Diese sei ein „Konjunkturprogramm für den Schwarzmarkt“ gewesen. Schießl verwies auf eine Studie der Universität Augsburg. Demnach hätten sich cannabisbedingte Psychosen seit April 2024 verdoppelt. Die AfD würde in Regierungsverantwortung dieses „Experiment“ schnellstmöglich beenden.
Telemedizinische Verschreibung und Versand bleiben strittig
Der SPD-Gesundheitspolitiker Matthias Mieves (SPD) machte deutlich: Missbrauch schade insbesondere den Menschen, die auf Cannabis als Arzneimittel angewiesen sind. Es sei falsch, dass man derzeit ohne Arztkontakt, nur mit ein paar Klicks, an ein Cannabis-Rezept gelangen könne. Es brauche eine Lösung, die die Versorgung sicherstellt und gleichzeitig den Missbrauch bekämpft. „Wir brauchen in jedem Fall einen ärztlichen Kontakt“, sagte Mieves.
Er richtete das Wort an Gesundheitsministerin Warken. Ein ärztlicher Kontakt könne im Jahr 2025 auch per Video-Call stattfinden. Gerade in ländlichen Regionen seien die Menschen auf telemedizinische Angebote angewiesen. Er sprach sich auch dafür aus, dass Apotheken weiterhin Medizinalcannabisblüten versenden dürfen.
Der aktuelle Reformentwurf der Regierung sei „unausgegoren“ und stigmatisiere Patient*innen, sagte die Grünen-Abgeordnete Linda Heitmann. Zudem zweifelte sie die Europarechtskonformität des Gesetzes an. Sie sprach sich außerdem dafür aus, Verschreibungen per telemedizinischem Kontakt zu ermöglichen.
Bessere Bezugswege für Konsumenten
Als letzter Redner kam Ates Gürpinar (Die Linke) zu Wort. „Die Regierung wird mit diesem Gesetz den Schwarzmarkt im Land stärken“, warnte er. Wenn es der Regierung darum ginge, den Missbrauch von Medizinalcannabis zu Genusszwecken zu verhindern, hätte sie lieber neue Bezugswege für die Konsument*innen auf den Weg bringen sollen – etwa durch geringere Hürden für Cannabis-Clubs und die Etablierung von Fachgeschäften.
„Sie treiben die Menschen zurück in die Illegalität“, warnte Gürpinar. Statt nur über ein Versandverbot für Cannabisblüten zu diskutieren, solle die Gesundheitsministerin darüber nachdenken, „den Versandhandel auch bei anderen Medikamenten“ einzudämmen.
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Ex-Geschäftsführer der Parkinson-Vereinigung angeklagt
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Von Thorsten Schüller
Bei vielen Apothekern dürfte die Deutsche Parkinson-Vereinigung (DPV) eher ungute Erinnerungen wecken: Im Jahr 2009 hatte die DPV bei ihren Mitgliedern damit geworben, dass der Arzneimittelversandhändler DocMorris ihnen beim Bezug von verschreibungspflichtigen Medikamenten hohe Rabatte gewährt. Dies betrachtete die Wettbewerbszentrale damals als Verstoß gegen die im Arzneimittelgesetz und der Arzneimittelpreisverordnung festgeschriebene Preisbindung und reichte Klage ein.
Daraufhin hatte das Landgericht Düsseldorf den Wettbewerbshütern zwar recht gegeben. Im Berufungsverfahren hatte dann jedoch das Oberlandesgericht den Europäischen Gerichtshof (EuGH) angerufen. Dort ging es um die Grundsatzfrage, ob die deutsche Preisbindung für Rx-Arzneimittel europarechtskonform ist.
Mit Urteil vom 19. Oktober 2016 entschied der EuGH, dass diese Regelung einen nicht gerechtfertigten Eingriff in die Warenverkehrsfreiheit darstellt. Damit war die Preisbindung für Versandapotheken mit Sitz im EU Ausland gekippt. Ausländische Versandapotheken dürfen den Kunden hierzulande seitdem Rabatte auf verschreibungspflichtige Medikamente gewähren, während für Apotheken in Deutschland die Preisbindung nach wie vor Bestand hat.
Nun macht die DPV erneut Schlagzeilen: Nach Informationen von NDR, WDR und Süddeutscher Zeitung (SZ) hat die Staatsanwaltschaft Düsseldorf ein Ermittlungsverfahren gegen den früheren Geschäftsführer Friedrich Wilhelm Mehrhoff eingeleitet. Ihm wird vorgeworfen, jahrelang hohe Summen des Vereinsvermögens auf ein dem Vorstand unbekanntes Konto umgeleitet und für sich privat genutzt zu haben. Auf die Spur wurden die Ermittler durch die DPV selbst gebracht: 2023 war die Patientenorganisation auf die vermeintlichen Veruntreuungen gestoßen und hatten Strafanzeige gegen Mehrhoff erstattet.
Die Staatsanwaltschaft Düsseldorf bestätigte laut den Medien eine Anklageerhebung, über die Zulassung habe das Landgericht noch nicht entschieden. Es gelte die Unschuldsvermutung. Mehrhoff selbst ließ wissen, dass er sich nicht zu den Vorwürfen äußern wolle.
Regelmäßige Abbuchungen von Schattenkonto
Nach Einschätzung der Parkinson-Vereinigung soll Mehrhoff im August 2007 bei der Sparda-Bank West in Neuss ein Konto auf den Namen der Parkinson-Vereinigung eröffnet haben, für das nur er die alleinige Vollmacht besessen habe. Dem Vorstand der Patientenorganisation soll er das Konto verschwiegen haben.
Von diesem Schattenkonto soll Mehrhoff regelmäßig Beträge in Höhe von 2.000 Euro am Bankautomaten abgehoben haben. Das Geld soll er sich dann mit einer Mitarbeiterin geteilt haben. Außer den Abhebungen am Automaten soll es auch größere Bargeld-Abhebungen am Bankschalter gegeben haben.
Von dem Geld sollen auch gemeinsame Reisen von Mehrhoff und der Mitarbeiterin finanziert worden seien. WDR, NDR und SZ liegt unter anderem eine Buchungsbestätigung eines Wohlfühl-Hotels auf den Namen Mehrhoffs und der Mitarbeiterin vor. Gebucht worden sei die Reise laut Unterlagen direkt von der E-Mail-Adresse der DPV aus.
Das Schattenkonto soll unter anderem mit Erbschaften aufgefüllt worden sein. Immer wieder überlassen Parkinsonpatienten im Fall ihres Todes der Selbsthilfe-Vereinigung Teile ihres Vermögens, um damit etwa die Forschung über die Krankheit und neue Therapien zu finanzieren.
Mehrhoff und die damalige Mitarbeiterin sollen zwar eine offizielle Liste über Erbschaften und Vermächtnisse geführt haben, es sollen aber nicht alle Erbschaften darauf eingetragen worden sein. Als Mehrhoff 2022 das Schattengeldkonto aufgelöst haben soll, soll er zuvor noch rund 184.000 Euro an seine Mitarbeiterin übermittelt haben, die wiederum etwa die Hälfte des Betrags auf ein Konto von Mehrhoff geleitet haben soll.
Finanzamt erkannte Gemeinnützigkeit ab
Auch für den Verein hat der Fall offenbar schwerwiegende Folgen: Es sei eine „existenzbedrohende Situation“ gewesen, in die die Vereinigung mit ihren 14.000 Mitgliedern durch das Gebaren ihres ehemaligen Geschäftsführers geraten sei, schreiben die beauftragten Juristen in der aktuellen Ausgabe der DPV-Mitgliederzeitung.
Nachdem die Missstände bekannt wurden, hätten sich die Finanzbehörden gemeldet und der Parkinson-Vereinigung die Gemeinnützigkeit aberkannt, „und zwar für alle Jahre bis 2012“, wie Vereinigungs-Anwalt Bernd Rühland den Mitgliedern schrieb. Das Finanzamt forderte demnach alle Steuervergünstigungen der vergangenen Jahre zurück, also Körperschaftssteuer, Gewerbesteuer, Umsatzsteuer und Erbschaftssteuer. Insgesamt gehe es um „einen zweistelligen Millionenbetrag“, so Rühland.
Da die Organisation so viel Geld nicht aufbringen konnte, leitete sie ein sogenanntes Restrukturierungverfahren ein und wendete damit eine formelle Insolvenz ab. Die Folge sei, „dass wir nun keine Schulden mehr haben, aber unser Tafelsilber abgeben mussten“, sagt Klaus Nerlich vom Vorstand der DPV. Auf Anfrage teilt Anwalt Rühland mit, dass das Verfahren für die DPV inzwischen abgeschlossen und die Gemeinnützigkeit wiederhergestellt sei.
DPV fordert zweistelligen Millionenbetrag
Mehrhoff war 35 Jahre lang Geschäftsführer der DPV gewesen. Nach Informationen von NDR, WDR und SZ soll der Zivilprozess der Parkinson-Vereinigung gegen ihren ehemaligen Geschäftsführer im Januar beginnen. Die Patientenorganisation will nicht nur die rund 1,5 Millionen Euro erstattet bekommen, die er über das Schattenkonto abgezweigt haben soll, sondern auch die Steuernachzahlungen, die die Vereinigung leisten musste. Insgesamt soll es um einen zweistelligen Millionenbetrag gehen.
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Roche und Novartis erzielen Einigung mit US-Regierung
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Von dpa
Am Freita, den 19. Dezember haben neun internationale Pharmafirmen, darunter die Roche-Tochter Genentech und Novartis, eine Einigung mit der US-Regierung über niedrigere Arzneimittelpreise in den USA getroffen. Zu den Maßnahmen soll auch gehören, künftige Medikamente in Hochlohnländern zu vergleichbaren Preisen auf den Markt zu bringen, hieß es. Als Gegenleistung erhalten die Pharmafirmen eine Befreiung von Zöllen auf Pharmaprodukte in den USA für drei Jahre.
Die schweizerischen Pharmakonzerne Novartis und Roche geben sich bezüglich der finanziellen Auswirkungen der Vereinbarung mit der US-Regierung zurückhaltend. Für Novartis ist die Vereinbarung allerdings vollständig in die mittelfristige Prognose eingerechnet.
Details für 2026 werde Novartis Anfang Februar bei der Präsentation der Finanzzahlen für das vierte Quartal veröffentlichen, teilte das Pharmaunternehmen am Samstag auf AWP-Anfrage mit. Weiterhin gelte die mittelfristige Prognose: Demnach sollen die Netto-Umsätze 2025 bis 2030 mit einer jährlichen Wachstumsrate von 5 bis 6 Prozent zu konstanten Wechselkursen steigen, dies bei einer Rückkehr zu einer Kernmarge von über 40 Prozent.
Schweigsamer gibt man sich bei Roche. Der Pharmakonzern bestätigte seine kürzlich angehobene Guidance für 2025, sagte eine Sprecherin auf Anfrage lediglich. Im Oktober hatte Roche mitgeteilt, 2025 zu konstanten Wechselkursen einen Anstieg der Umsätze im mittleren einstelligen Prozentbereich und einen Anstieg beim Kerngewinn je Titel im hohen einstelligen bis tiefen zweistelligen Prozentbereich anzustreben.
Vergleichbare Preise
Künftig werde Novartis darauf abzielen, seine Medikamente in allen Hochlohnländern zu vergleichbaren Preisen einzuführen, basierend auf dem Wert, den sie für Patientinnen und Patienten, Gesundheitssysteme und die Gesellschaft lieferten, hieß es bei Novartis auf die Frage nach möglichen Preiserhöhungen außerhalb der USA.
Um den Patienten weiterhin innovative Medikamente bieten zu können, brauche es eine lokale Preis- und Entschädigungsumgebung, in welcher Innovation anerkannt und belohnt werden, sagte die Roche-Sprecherin. Die europäischen Länder könnten durch höhere Ausgaben für innovative Arzneimittel die Wettbewerbsfähigkeit und Attraktivität des Kontinents für Investitionen steigern wie auch eine „gerechtere globale Verteilung der Beiträge zu Forschung und Entwicklung für lebensrettende Therapien“ fördern.
Die beiden schweizerischen Unternehmen bekräftigten dabei auch ihre früheren Absichten, milliardenschwere Investitionen in den USA für die Produktion von Medikamenten zu tätigen.
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Eine Million Euro für Nachfolger
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Die Gründung oder Übernahme von Arztpraxen und Apotheken im ländlichen Raum ist vom Land Thüringen in diesem Jahr mit mehr als 1,2 Millionen Euro finanziell unterstützt worden. Davon profitiert haben 26 Ärzte, neun Zahnärzte und ein Apotheker, wie das für die Bewilligung zuständige Landesverwaltungsamt auf Anfrage mitteilte. Dabei geht es um Einzelfördersummen von bis zu 45.000 Euro. Für 2026 seien bereits 375.000 Euro für die Niederlassung von Ärzten, Zahnärzten und Apothekern in kleineren Kommunen bewilligt worden, hieß es. Weitere Anträge werden im Laufe des Jahres erwartet. Im nächsten Jahr soll der je Heilberufler höchstmögliche Förderbetrag auf bis 50.000 Euro aufgestockt werden, wie eine Sprecherin des Gesundheitsministeriums mitteilte. Zudem werde das Förderverfahren in bestimmten Punkten angepasst. dpa
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TK und DAK heben Zusatzbeiträge an
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Zwei große bundesweite Krankenkassen heben den Zusatzbeitrag im neuen Jahr an. Wie die Techniker Krankenkasse (TK) als größte gesetzliche Kasse mit 12,3 Millionen Versicherten mitteilte, steigt ihr Zusatzbeitrag zum 1. Januar 2026 von 2,45 Prozent auf 2,69 Prozent. Damit bleibe man „deutlich unter dem Marktschnitt“. Die DAK-Gesundheit als Nummer drei mit 5,4 Millionen Versicherten teilte mit, den Zusatzbeitrag von 2,8 Prozent auf 3,2 Prozent anzuheben. Damit liege man „im mittleren Beitragsspektrum“ der Kassen. Der Schätzerkreis hat auf Basis der Prognose der Finanzentwicklung einen durchschnittlichen Zusatzbeitragssatz von 2,9 Prozent empfohlen. Das ist bereits der aktuelle Wert des durchschnittlichen Zusatzbeitrags, nachdem der Schätzerkreis im Vorjahr einen durchschnittlichen Zusatzbeitragssatz von 2,5 Prozent festgelegt hatte. DAZ
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