Liebe Leserinnen und Leser,
 

 

die Länder bleiben an der Seite der Apotheken. In der vergangenen Woche sandten sie mit verschiedenen Empfehlungen aus dem Gesundheitsausschuss des Bundesrats ein klares Signal an das Bundesgesundheitsministerium (BMG). Besonders deutlich fällt das bei der Fixumserhöhung aus. Diese ist zwar gar nicht Teil des verhandelten Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetzes (ApoVWG), aber die Länder machten trotzdem schon einmal klar, dass diese kommen muss.

Auch in der Ablehnung der PTA-Vertretung sind sich die Länder weitgehend einig. Hierzu gab es verschiedene Anträge. Letztlich beschloss der Ausschuss auch Anträge, die die Versender stärker in den Fokus nehmen, unter anderem mit Blick auf die Länderliste.

Viel Stoff zum Nachdenken für das BMG. Aber erst einmal muss der Bundesrat sich einig werden. Ende des Monats wird das Plenum darüber entscheiden, was in der offiziellen Stellungnahme stehen soll.

 
Herzliche Grüße,
Ihr Matthias Köhler
DAZ-Redakteur
 
In diesem DAZ-Update lesen Sie:
 
ApoVWG: Länder wollen Apotheken stärken

 

Versorgungswerke: Ohne Risiko geht es nicht

Was Warken in diesem Jahr vorhat

EU-Kommission prüft verschärfte Versandvorschriften

Österreich: Pedcare und Post arbeiten zusammen

2025: Nur noch 16.601 Apotheken

News-Ticker
 
 
 
 

ApoVWG: Länder wollen Apotheken stärken

 

Von Kirsten Sucker-Sket

Die Länder wollen sich schon in der ersten Runde des Apothekenversorgungs-Weiterentwicklungsgesetzes im Bundesrat für die sofortige Erhöhung des Packungsfixums auf 9,50 Euro stark machen. Das zeigt der am 14. Januar gefasste Beschluss des Gesundheitsausschusses des Bundesrats.

Eine Änderung dieses Festzuschlags gehört zwar in die parallel laufende Änderungsverordnung. Diese wurde dem Bundesrat derzeit noch gar nicht offiziell zugeleitet. Dennoch ist der Beschluss bereits an dieser Stelle ein klares Signal. Gleich mehrere Länder stellten einen in dieselbe Richtung abzielenden Antrag. Am Ende einigte man sich auf einen gemeinsamen Antrag, der nun am 30. Januar dem Bundesratsplenum zur Abstimmung vorgelegt wird.

Mit diesem bitten die Antragsteller das Bundesministerium für Gesundheit (BMG), in der geplanten Verordnung zur Änderung der Apothekenbetriebsordnung und weiterer Verordnungen „die Arzneimittelpreisverordnung dahingehend zu ändern, dass das Apothekenpackungsfixum von derzeit 8,35 Euro auf 9,50 Euro angehoben wird“. Antragsteller sind das Saarland, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz und Sachsen-Anhalt. Zugestimmt haben alle außer Bayern und Nordrhein-Westfalen (NRW).

NRW bringt Versorgungszuschlag ins Spiel

NRW stellte dagegen den Antrag, in einer neuen Norm im Sozialgesetzbuch V einen „Versorgungszuschlag“ zu regeln. Einen solchen zusätzlichen Zuschlag sollten die Rahmenvertragspartner jährlich vereinbaren – erstmals zum 1. Januar 2027.

Zur Begründung heißt es, der von der Bundesregierung angestrebte Weg zur Verhandlungslösung sei zu bürokratisch, da das Verhandlungsergebnis dem BMG vorgelegt werden solle, um dann in Kraft zu treten. Der Vorschlag aus NRW würde einen Teil der Arzneimittelpreisbildung in das SGB V überführen und so eine Verhandlungslösung ohne jährliche Anpassung der Arzneimittelpreisverordnung ermöglichen.

Bayern will Grundkostenzuschlag prüfen lassen

Bayern setzt auf einen anderen Weg: Es solle im Rahmen des geplanten Apothekenreformvorhabens (inklusive Änderung der AMPreisV) geprüft werden, „ob – unabhängig von der im Koalitionsvertrag festgeschriebenen Erhöhung des Fixums – die Einführung eines Grundkostenzuschlags ein geeignetes Mittel wäre, insbesondere umsatzschwächere öffentliche Vor-Ort-Apotheken in Deutschland zu stärken“. Dieser Grundzuschlag könnte (z. B. aus einem Fonds analog dem Nacht- und Notdienstfonds) ein erhöhter Zuschlag für die z. B. ersten 20.000 Abgaben verschreibungspflichtiger Arzneimittel pro öffentlicher Vor-Ort-Apotheke pro Jahr sein.

Ablehnung der PTA-Vertretungsbefugnis

Auch zur PTA-Vertretungsbefugnis gibt es mehrere Optionen für das Plenum. Die gänzliche Streichung des geplanten neuen § 29 Apothekengesetz (ApoG) unterstützten im Ausschuss außer Bremen und Sachsen alle Länder. Ein abgeschwächter Antrag aus Brandenburg bekam vier Nein-Stimmen und vier Enthaltungen. Er sieht nicht die Streichung vor, lehnt aber dennoch die beabsichtigte PTA-Vertretung in ländlichen Regionen und ohne vorherige Weiterqualifizierung ab. Dies, so heißt es, müsse im weiteren Gesetzgebungsverfahren berücksichtigt werden.  

Kein Arztvorbehalt für pDL

Weiterhin gibt es zahlreiche Anträge, die auf Klarstellungen und Detailänderungen abzielen. Beispielsweise sollte es nach einem Antrag aus NRW und Sachsen-Anhalt für pharmazeutische Dienstleistungen keinen Arztvorbehalt geben. Das sei unnötig bürokratisch, heißt es, und erschwere Versicherten den Zugang zu der Dienstleistung. Derzeit ist geplant, dass das pharmazeutische Medikationsmanagement ärztlich verordnet werden muss.

Rund um die Zweigapotheken gibt es ebenfalls eine Reihe von Empfehlungen. Einige fordern nur Klarstellungen, eine die gänzliche Streichung der geplanten Neufassung des § 16 Apothekengesetz. Zudem gibt es eine, die sich dafür ausspricht, dass die nächstgelegene Apotheke zu einer „abgelegenen“ Zweigapotheke nicht sechs, sondern 15 Kilometer betragen sollte.

Grenzüberschreitender Versandhandel und Länderliste

Nicht zuletzt gibt es auch Anträge, die den Versandhandel betreffen. So brachte NRW einen Vorschlag ein, nach dem die bisherige Regelung zur Länderliste in § 73 Abs. 1 Arzneimittelgesetz (AMG) einer neuen Regelung weichen soll. Denn die Länderliste, die eigentlich dem Verbraucherschutz dienen soll, habe sich als „weitestgehend wirkungslos“ erwiesen. Sie erfasse nicht den Ist-Status einzelner Apotheken, außerdem sorge sie für rechtliche Unsicherheit.

Stattdessen sollte es für EU-Versender, die Arzneimittel an Endkunden in Deutschland versenden wollen, die Pflicht geben, diese Tätigkeit dem Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) anzuzeigen. Dabei müssten sie ihre nationale Erlaubnis vorlegen, die bestätigt, dass der Betrieb auch die deutschen Vorgaben für den Versandhandel mit Arzneimitteln einhält. Das BfArM soll dann regelmäßig eine Liste der zum Versand berechtigten Apotheken veröffentlichen. So könne erforderlichenfalls auch ein einzelner Betrieb von der Liste entfernt werden.

Wie geht es nun weiter?

Über die insgesamt 39 Empfehlungen wird das Bundesratsplenum am 30. Januar abstimmen. Hier können die Mehrheiten nochmals anders ausfallen. Denn die Stimmgewichtungen der Länder sind dort anders als im Ausschuss.

Am Ende wird die offizielle Stellungnahme des Bundesrats stehen. Zu dieser wird sich dann die Bundesregierung in einer Gegenäußerung positionieren. Alles zusammen wird dann an den Bundestag weitergeleitet, wo die Abgeordneten am Zug sind. Wenn das parlamentarische Verfahren vorbei ist, folgt die zweite Runde im Bundesrat.

Nicht zu vergessen ist bei alledem: Das ApoVWG ist nicht zustimmungspflichtig. Gleichwohl könnten die Länder, wenn sie mit dem Beschluss aus dem Bundestag nicht einverstanden sein sollten, den Vermittlungsausschuss einberufen.

 
 
 
Versorgungswerke: Ohne Risiko geht es nicht
 

Kommentar von Thomas Müller-Bohn

Meldungen über Abschreibungen bei einem Versorgungswerk sorgen erneut für Aufmerksamkeit. Diesmal geht es um die Bayerische Versorgungskammer. Dabei steht der Vorwurf im Raum, dass Geld bei Geschäftspartnern mit zweifelhaftem Ruf angelegt wurde. Ob das vorher erkennbar war, ist eine andere Frage. Jeder einzelne Fall ist anders, aber viel wichtiger ist die Grundidee dahinter.

Es geht um die Frage, warum Versorgungswerke risikobehaftete Anlagen eingehen müssen. Jahrzehntelang war das weitgehend vermeidbar. Denn festverzinsliche Schuldverschreibungen von Staaten oder Unternehmen mit erstklassiger Bonität boten Zinsen, mit denen die Versorgungswerke arbeiten konnten.

Finanzkrise 2008/2009

Doch seit der Finanzkrise von 2008/2009 war das meistens unmöglich. Bei den sichersten Anlagen waren zeitweilig sogar Negativzinsen fällig. Damit konnte kein Versorgungswerk die nötige Rendite erzielen, um später die gewünschten Renten zahlen zu können.

Die nötigen Renditen sind weiterhin möglich, wenn Versorgungswerke Anlagen mit einem gewissen Risiko wählen. Das war zeitweilig und ist überwiegend auch heute noch unverzichtbar, um den vorgesehenen Rechnungszins zu verdienen. Das ist also keinesfalls verwerflich, sondern unverzichtbar – und auch gar nicht schlimm. Denn erfreulicherweise liefert die Kapitalmarkttheorie gute Maßstäbe, wie sich die Risiken begrenzen lassen.

Diversifizierung entscheidet

Eine wesentliche Grundlage dafür ist eine bahnbrechende Arbeit, die Harry Markowitz bereits 1952 publiziert und für die er 1990 den Wirtschafts-Nobelpreis erhalten hat. Er hat gezeigt, dass sich ein großer Teil der Risiken einzelner Anlagen durch geschickte Kombination vermeiden lässt.

Der entscheidende Gedanke dabei ist die Diversifizierung. Die Anlagesumme muss auf mehrere, jeweils nicht zu große Anlagen verteilt werden, die sich in ihrem Risikoprofil unterscheiden. Im Idealfall steigt der Wert der einen Anlage genau dann, wenn eine andere Anlage leidet. Damit verliert das absolute Risiko einzelner Anlagen an Bedeutung. Stattdessen steht die Korrelation der Risiken verschiedener Anlagen im Mittelpunkt.

Abschreibung gehört zum Konzept

Wenn sich die extremen Einzelrisiken ausgleichen, sollte eine Kapitalmarktrendite zu erzielen sein, die über dem Zins risikoloser Anlagen liegt. Das schließt nicht aus, dass einzelne Anlagen abgeschrieben werden. Im Gegenteil, es gehört zum Konzept, dass das irgendwann mal passiert. Entscheidend ist das Ergebnis in der Summe.

Wenn also ein Versorgungswerk einen bestimmten Betrag für eine verlustbringende Anlage abschreiben muss, wird sich das natürlich irgendwann auswirken – nicht bei den bisher versprochenen Rentenzahlungen, aber bei irgendeiner künftigen Rentenerhöhung wird dieser Betrag dann nicht zur Verfügung stehen. Ohne diese Anlage wäre es also besser gewesen.

Wenn das Versorgungswerk aber auf alle risikobehafteten Anlagen – auch auf die erfolgreichen – verzichtet hätte, würde für die künftige Rentenerhöhung noch viel weniger Geld zur Verfügung stehen. Das wäre also viel schlechter.

Transparenz und die richtigen Fragen sind nötig

Mit diesen Zusammenhängen umzugehen, erfordert Transparenz und eine gewisse professionelle Gelassenheit. Doch leider gehen die meisten Versorgungswerke mit ihren Anlagen längst nicht so transparent um, wie es bei Investmentfonds üblich ist.

Fonds legen alljährlich alle ihre Anlagen offen. Bei Versorgungswerken lassen sich oft nur eher grobe Angaben finden. Doch ohne Transparenz kann beispielsweise die Kontrolle in Kammerversammlungen nicht funktionieren, die bei einigen Versorgungswerken die letztlich entscheidenden Beschlussgremien sind.

Umgekehrt gehört allerdings auch dazu, bei der Kontrolle das Zusammenwirken der einzelnen Anlagen im Gesamtportfolio in den Mittelpunkt zu stellen und die richtigen Fragen aufzuwerfen. Von einer vergangenen Zeit mit auskömmlichen, risikolosen Zinsen zu träumen und jedes Risiko zu verteufeln, hilft nicht weiter. Verluste zu beklagen, aber die Gewinne an anderer Stelle als selbstverständlich hinzunehmen, ist unfair.

Fragen nach dem richtigen Konzept des Risikomanagements sind hingegen unverzichtbar, werden aber leider noch viel zu selten gestellt. Welche Gegenpositionen werden für verschiedene Risiken eingegangen? Wie hoch sind die Anlagesummen für Positionen mit ähnlichen Risiken? Welche zusätzlichen Erträge werden für zusätzliche Risiken erwartet? Wie wird aus Alternativen mit ähnlich hohen Risiken ausgewählt?

Weiter ordentliche Nettorendite bei der Bayerischen Versorgungskammer

In dem kürzlich bekannt gewordenen Fall von Abschreibungen bei der Bayerischen Versorgungskammer ist dieses Risikomanagement offenbar – nach den bisher bekannten Fakten – sehr gut gelaufen. Die Abschreibung ist im Verhältnis zur gesamten Anlagesumme gering, und trotz der Abschreibung konnte nach den jüngsten Meldungen eine ordentliche Nettorendite erzielt werden. Und das ist es, was letztlich zählt und über potenzielle künftige Rentenerhöhungen entscheidet.

 
 
 
Was Warken in diesem Jahr vorhat
 

Von Kirsten Sucker-Sket

Es ist kein Geheimnis: Zwar ist es um die Einnahmen der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) gar nicht so schlecht bestellt. Doch die Leistungsausgaben sind zuletzt um 8 Prozent und damit um einiges dynamischer gestiegen als die Einnahmen. Die Finanzierungslücke wächst, und wenn die Beiträge nicht weiter steigen sollen, muss gegengesteuert werden.

Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) ist die Situation bewusst. Wie sie die Sache angehen will, erklärte Warken am Mittwoch vergangener Woche zunächst im Gesundheitsausschuss des Bundestags und dann gegenüber der Presse. Einiges hatte sie bereits im vergangenen Jahr angestoßen. Zuletzt war es das „kleine Sparpaket“, das die gesetzlich Krankenversicherten vor ausufernden Beitragserhöhungen zum Jahreswechsel bewahren sollte. Nun soll das große Paket folgen. Vorschläge für seinen Inhalt erarbeitet derzeit die Finanzkommission.

Großes Sparpaket soll im Herbst stehen

Wie Warken erläuterte, sei es eine bewusste Entscheidung gewesen, diese längerfristigen Maßnahmen von einer Kommission ausarbeiten zu lassen. Diese soll „ohne Denkverbote“ arbeiten. Bis Ende März erwartet die Ministerin ein Paket mit einem größeren Einsparpotenzial, als es tatsächlich nötig sein wird. Dann soll es umgehend in die Umsetzung gehen. Vor dem Sommer ist der Kabinettsbeschluss geplant, das parlamentarische Verfahren soll nach Warkens Vorstellung im Oktober dieses Jahres abgeschlossen sein.

Die Ministerin betonte, dass es ein ausgewogenes Paket sein werde, das alle Bereiche adressiere. Dass die Kommission darin die finanziellen Zusagen aus dem Koalitionsvertrag einzupreisen hat – so auch die Erhöhung des Packungsfixums für die Apotheken –, hatte die Ministerin auch zuvor schon hervorgehoben.

Versorgung auf mehr Schultern verteilen

Was die Strukturreformen betrifft, so sollen diese vor allem für eine bessere Steuerung sorgen – sei es bei der Notfallreform, dem geplanten Primärversorgungssystem oder der Pflege. Aufgaben sollen grundsätzlich auf mehr Schultern verteilt werden.

Auch hier nennt die Ministerin die Apotheken als Beispiel. Die Apothekenreform sieht vor, dass Apothekerinnen und Apotheker zukünftig im größeren Umfang impfen können und auch sonst in der Vorsorge und Früherkennung weitere Aufgaben übernehmen. Schon jetzt schätzten die Bürgerinnen und Bürger die niedrigschwelligen Beratungsangebote in der Apotheke. Dieses Pfund wolle man nutzen, um das Primärversorgungssystem auf breitere Beine zu stellen, sagte Warken.

Als weitere Stütze in diesem angestrebten System sind die sogenannten Advanced Practice Nurses vorgesehen. Hier soll ein neues Berufsbild mit erweiterten Kompetenzen auf Master-Niveau geschaffen werden. Beispielsweise sollen diese Personen auch ärztliche Hausbesuche übernehmen dürfen. Ein entsprechendes Gesetz soll noch im ersten Halbjahr 2026 auf den Weg gebracht werden.

Bei der Digitalisierung soll es ebenfalls weiter vorangehen. Eine Strategie gibt es hier bereits. Doch diese spart derzeit noch das Thema Künstliche Intelligenz aus. Auch der Europäische Gesundheitsdatenraum ist bislang nicht adressiert. Und so kündigte Warken ein Update der Digitalisierungsstrategie an.

Bessere Krisen-Resilienz

Auch auf mögliche Krisen – von weiteren Stromausfällen wie zuletzt in Berlin bis hin zu möglichen Kriegsszenarien – soll das Gesundheitssystem besser vorbereitet werden. Dabei müsse man auch Regelungen für Situationen finden, die lange undenkbar schienen. Etwa, wie in den Ländern die Verteilung erfolgen soll, wenn Deutschland Kriegsverwundete aufnimmt.

Nicht zuletzt soll auch der Pharma- und Medizinprodukte-Dialog fortgeführt werden. Dabei soll es auch um eine Modernisierung des AMNOG-Verfahrens gehen und darum, wie der Zugang zu Innovationen erhalten und nachhaltig finanziert werden kann. Ebenso soll die Verbesserung der Liefersituation und Resilienz bei der Versorgung mit kritischen Arzneimitteln ein Thema werden.

 
 
EU-Kommission prüft verschärfte Versandvorschriften
 

Von Kirsten Sucker-Sket

Mit dem Kabinettsbeschluss zur Apothekenreform am 17. Dezember hatte das Bundesgesundheitsministerium (BMG) auch einen überarbeiteten Referentenentwurf für die Verordnung vorgelegt. Diese soll unter anderem die künftig geplante Verhandlung des Apothekenhonorars durch den Deutschen Apothekerverband und den GKV-Spitzenverband in der Arzneimittelpreisverordnung regeln.

Das höhere Packungsfixum findet sich darin zum Leidwesen der Apotheken nicht. Dafür enthält die Änderungsverordnung zahlreiche Änderungen an der Apothekenbetriebsordnung. Und auch an die Arzneimittelhandelsverordnung wird Hand angelegt – mit Blick auf die schon im Koalitionsvertrag versprochenen verschärften Regelungen für den Arzneimittelversand.

Der Weg der Ministervorlage

Der Verordnungsentwurf läuft als Gemeinschaftswerk des BMG und des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE) – denn letzteres ist nach wie vor zuständig für die Arzneimittelpreisverordnung. Diese Ministervorlage muss nun noch von der EU-Kommission notifziert werden, ehe sie dann der Bundesrat absegnen muss. Durchs Parlament muss sie nicht. Die Länder sollen sich mit ihr befassen, wenn auch das Apothekenversorgungs-Weiterentwicklungsgesetz (ApoVWG) in die zweite Bundesratsrunde geht – Gesetz und Verordnung sollen dann gemeinsam in Kraft treten.

Der Eingang am 13. Januar bei der Kommission ist bestätigt, eine Notifikations-Nummer vergeben. Ein solches Verfahren ist nötig, wenn ein Mitgliedstaat technische Vorgaben plant, die auch grenzüberschreitend relevant werden können. Bei der Verordnung ist das der Fall, weil diese neue Vorgaben für den Arzneimittelversand macht, die auch Arzneimittelversender und Logistikunternehmen in anderen EU-Ländern betreffen.

Neue Qualitätsvorgaben für den Arzneimittelversandhandel

Schon jetzt bestimmt die Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO), dass der Apothekenleiter bei dem ihm erlaubten Versand von apothekenpflichtigen Arzneimitteln sicherzustellen hat, dass das Arzneimittel so verpackt, transportiert und ausgeliefert wird, dass seine Qualität und Wirksamkeit erhalten bleiben.

Ein neuer § 35b ApBetrO soll aber künftig genauere Vorgaben machen. Er konkretisiert insbesondere, welche Festlegungen für die Verpackung, den Transport und die Auslieferung im Qualitätsmanagementsystem zu treffen sind. Dabei steht im Zentrum, dass Qualität und Wirksamkeit der versendeten Arzneimittel bei allen Temperaturen gesichert bleiben müssen.

Der Apothekenbetreiber muss zudem mit dem beauftragten Logistikunternehmen, das die Arzneimittel zum Endkunden bringt, eine Vereinbarung treffen, die sicherstellt, dass die Versandanforderungen eingehalten werden.

Überdies wird der Anwendungsbereich der Arzneimittelhandelsverordnung auf beauftragte Logistikunternehmen erweitert. Hier finden sich neue Vorgaben für die Logistiker, etwa hinsichtlich der zur Auslieferung geeigneten Fahrzeuge, aber auch zu Temperaturbedingungen und von der Apotheke vorgegebenen Versandbedingungen.

Wegen dieser Neuerungen ist nun also die EU-Kommission gefragt. Tätig werden muss sie nicht. Wenn sie bis zum 14. April 2026 stillhält, kann die Verordnung die letzten nationalen Schritte vollziehen und letztlich in Kraft treten.

 
 
Österreich: Redcare und Post arbeiten zusammen
 

Von Matthias Köhler

„Eine strategische Zusammenarbeit, die die letzte Meile für Kund*innen der Shop-Apotheke in Österreich neu definiert“ – so beschreibt die Österreichische Post am Dienstag vergangener Woche in einer Pressemitteilung ihre Kooperation mit Redcare Pharmacy in dem Land. Es entstehe „ein besonders leistungsfähiges Serviceangebot, das mehr Flexibilität, mehr Nähe und eine noch individuellere Versorgung ermöglicht“.

Konkret können die Kundinnen und Kunden sich ihre Päckchen nun nicht nur nach Hause liefern lassen, sondern auch an 3.000 Standorten der Post abholen. Dazu gehören Postfilialen, Postpartner und auch rund um die Uhr zugängliche Poststationen. Hinzukommen 1.000 Hermes-Paketshops. „Damit wird die Versorgung mit Gesundheitsprodukten so einfach, zuverlässig und anpassbar wie nie zuvor“, heißt es in der Mitteilung.

„Komfortabler und zugänglicher“

„Diese Kooperation schafft echten Mehrwert für unsere Kund*innen, weil sie uns erlaubt, noch stärker auf individuelle Wünsche einzugehen“, erklärte Martina Egger, die als Director des Country Management Austria bei Redcare arbeitet. Ziel sei, die Versorgung in urbanen Zentren und auch abgelegenen Regionen „komfortabler und zugänglicher“ zu machen. „Die gemeinsame Servicepalette mit der Post bringt uns diesem Ziel einen großen Schritt näher.“

Auch Peter Umundum, Generaldirektor-Stellvertreter und Vorstand für Pakete und Logistik der Österreichischen Post AG äußerte sich. Er sagte, dass man mit dem flächendeckenden Netz sicherstelle, dass die Online-Bestellungen schnell und sicher ankommen. Gemeinsam mit Redcare und Shop-Apotheke schaffe man einen Service, der Nähe und Geschwindigkeit „perfekt“ verbinde.

„Stärkung des Gesundheitssystems insgesamt“

Die Kooperation setze „ein starkes Zeichen für die Weiterentwicklung der digitalen Gesundheitsversorgung in Österreich“, heißt es in der Pressemitteilung. „Durch die Bündelung ihrer Stärken schaffen beide Unternehmen ein modernes, kundenorientiertes Versorgungsmodell, das Versorgungslücken reduziert, die letzte Meile optimiert und das Gesundheitssystem insgesamt stärkt – im Sinne der Menschen, die auf eine möglichst einfache und sichere Medikamentenversorgung angewiesen sind.“

 
 
2025: Nur noch 16.601 Apotheken
 

Von Deutsche Apotheker Zeitung

Der niedrigste Stand an Apotheken seit 50 Jahren ist erreicht: Wie die Abda am Dienstag vergangener Woche mitteilte, sank zum Jahresende 2025 die Zahl der Apotheken bundesweit auf 16.601. Das sind 440 Apotheken oder 2,6 Prozent weniger als Ende 2024 (17.041). 502 Apotheken machten dicht. Dem stehen lediglich 62 gegenüber, die neu eröffneten. Die Zahlen wurden anhand der Meldungen der Landesapothekerkammern ermittelt.

Damit schloss seit 2013, als die letzte Erhöhung des Fixhonorars erfolgte, jede fünfte Apotheke in Deutschland. Damals gab es noch 20.662 Apotheken, 4.061 Apotheken mehr als heute. Die heutige Zahl liegt somit im Vergleich etwa bei der von 1977, als es in Ost- und Westdeutschland zusammen 16.374 Apotheken gab.

„Wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb nicht möglich“

„Die Zahlen sprechen eine klare Sprache“, sagte Abda-Präsident Thomas Preis laut einer Pressemitteilung des Verbands. „Seit der letzten Erhöhung des Festhonorars im Jahr 2013 sind die Kosten in den Apotheken um 65 Prozent gestiegen. Dass genau in diesem Zeitraum das Apothekensterben immer dramatischere Dimensionen erreicht, ist daher nicht verwunderlich. Für immer mehr Apotheken ist ein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb nicht mehr darstellbar.“

Die Zahl der Apotheken sinke, das heiße, dass immer mehr Menschen immer weitere Wege bis zur nächsten Apotheke zurücklegen müssen, so Preis. „Gerade bei außerordentlichen Wetterlagen wie in diesen Tagen kann das für ältere oder immobile Patientinnen und Patienten sehr beschwerlich sein.“

„500 Betriebe unwiederbringlich verschwunden“

Die Botendienste der Apotheken seien in solchen Situationen eine zentrale Säule in der Versorgung dieser Menschen. „Sie können aber das Dienstleistungssortiment eines persönlichen Apothekenbesuchs nur teilweise ersetzen. Selbst wenn sich das Apothekensterben im vergangenen Jahr leicht abgeschwächt hat, sind auch 2025 wieder rund 500 Betriebe unwiederbringlich aus der Versorgung verschwunden.“

Preis erklärte, dass dies „eine gefährliche Entwicklung“ sei, „denn die Resilienz unserer Arzneimittel- und Gesundheitsversorgung wird mit jeder Apothekenschließung weiter geschwächt“. Er erinnerte daran, dass die Versorgung durch ausreichend viele Apotheken „zur Daseinsvorsorge der Menschen in unserem Land“ gehöre.

Erinnerung an versprochene Fixumserhöhung

Preis erinnerte daran, dass im Koalitionsvertrag von Union und SPD aus dem Mai 2025 eine Erhöhung des Apothekenhonorars auf 9,50 Euro festgeschrieben wurde. Der Abda-Präsident dazu: „Vor dem Hintergrund weiter anhaltender Apothekenschließungen ist es vollkommen unverständlich, dass die Bundesregierung die Erhöhung des Fixhonorars im laufenden Vorhaben der Apothekenreform gänzlich ausklammert.“

 
 
 
News-Ticker
 
Noventi mit neuem Vorstand
 

Noventi strukturiert den Vorstand neu. Der Vorstand IT, Lars Polap, ist zum Ende des vergangenen Jahres bei dem apothekereigenen Unternehmen für Abrechnungssoftware und Finanzdienstleistungen ausgeschieden. Der Schritt sei auf Wunsch Polaps geschehen. Er hatte im Oktober 2024 die Position übernommen und war zuvor Geschäftsführer Produktentwicklung und IT bei Pharmatechnik. Die Ressorts IT-Entwicklung, IT-Services und Produktmanagement übernimmt nun Noventi-CEO Mark Böhm. (DAZ)

Neue Führung bei apotheken.de
 
apotheken.de hat eine neue Führung und will den Ausbau digitaler Services für Vor-Ort-Apotheken weiter ausbauen. Wie die Mediengruppe Deutscher Apotheker Verlag an diesem Mittwoch mitteilte, übernahm Paula Pantleon am 1. Oktober 2025 die Position von Sarah Wessinger. „Wir möchten apotheken.de mit innovativen Ideen und einer klaren Digital-First-Strategie weiterentwickeln. KI wird dabei eine zentrale Rolle spielen“, so Pantleon. Sie war zuvor für eine führende Agentur im Health-Care-Markt tätig. 
(DAZ)