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Liebe Leserinnen und Leser,
 

 

eigentlich war es nur eine Randbemerkung auf der berufspolitischen Veranstaltung beim Pharmacon in Schladming, sie schlug aber hohe Wellen: Laut BAK-Präsident Armin Hoffmann steht die Durchsetzung der Fortbildungspflicht für Apotheker*innen kurz bevor.

Einige Kolleg*innen fühlen sich gegängelt und fragen, wie sie das auch noch schaffen sollen. Allerdings besteht eine gesetzliche Verpflichtung zur Fortbildung schon jetzt. Verankert ist sie in den Heilberufekammergesetzen der jeweiligen Länder; nur wird sie – außer in Mecklenburg-Vorpommern – nicht kontrolliert. Und das soll sich künftig ändern.

Es wäre dann an den Kammern, den Prozess möglichst nutzerfreundlich und unbürokratisch zu gestalten. So könnten beispielsweise die Punkte für absolvierte Fortbildungen digital und idealerweise automatisch auf dem Fortbildungskonto landen. Gelingt dies, würde sich vermutlich für viele gar nichts ändern, denn sie bilden sich ja ohnehin fort. Und die anderen verhalten sich schon jetzt nicht gesetzeskonform.

 
Herzliche Grüße,
Ihre Julia Borsch
DAZ-Chefredakteurin
 
In diesem DAZ-Update lesen Sie:
 
Fortbildungspflicht kommt bundesweit

Abda begrüßt besseren Schutz für Heilberufler

Von der Apotheke zum Gesundheitszentrum

Grünes Licht für EU-Engpassbekämpfung

Rossmann will OTC versenden

DAV beruft Honorarkommission ein

Abda hat neue Agentur für Kampagnen

News-Ticker
 
 
 
 
Fortbildungspflicht kommt bundesweit
 

Von Julia Borsch

Die Fortbildungspflicht für Apotheker*innen besteht in den meisten Kammern nur in der Theorie – genauer gesagt in allen Kammern bis auf Mecklenburg-Vorpommern. Dort beschloss die Kammerversammlung im Jahr 2018, die Fortbildung ihrer Mitglieder jährlich zu prüfen und Verstöße gegen die Fortbildungspflicht zu sanktionieren.  

Seitdem ist die Fortbildungspflicht in der Berufsordnung für Apotheker*innen der Apothekerkammer Mecklenburg-Vorpommern verankert – inklusive berufsrechtlicher Folgen bei Verstößen. Wie diese konkret aussehen, wird von Fall zu Fall entschieden. Infrage kommen beispielsweise Rügen, zunächst nicht geldbewehrt. Im Wiederholungsfall geht es dann aber auch an den Geldbeutel der Fortbildungsverweigerer. 

Um die Pflicht zu erfüllen, müssen Approbierte pro Kalenderjahr 16 Fortbildungspunkte sammeln – also deutlich weniger als fürs freiwillige Fortbildungszertifikat, für das 150 Punkte in drei Jahren erforderlich sind. 

Hoffmann: „Wir sind sehr kurz davor“

Mecklenburg-Vorpommern dürfte nun als Blaupause für eine bundesweite Durchsetzung der Fortbildungspflicht dienen. Das sagte der Präsident der Bundesapothekerkammer (BAK) Armin Hoffmann gegenüber der DAZ.

Am 20. Januar hatte im Rahmen der berufspolitischen Veranstaltung des Kongresses Pharmacon in Schladming eine Umfrage im Saal ergeben, dass die ganz große Mehrheit der Anwesenden eine Fortbildungspflicht befürwortet. Einer Zuhörerin der Veranstaltung in Schladming zufolge werde man nur so als Heilberuf ernst genommen. Aus dem Publikum erreichte Armin Hoffman anschließend die Frage, wann die Pflichtfortbildung nun komme. Darauf entgegnete er: „Wir sind sehr kurz davor.“

Damit befände sich die Apothekerschaft in guter Gesellschaft. Bei anderen freien Berufen, beispielsweise den Ärzten, gibt es entsprechende Regelungen schon lange. Auch in anderen europäischen Ländern, beispielsweise Österreich, müssen Apotheker*innen regelmäßig einen Nachweis über ihre Fortbildungen erbringen.

Ob die Pflichtfortbildung nun bundesweit kommt und wann, muss letztendlich die BAK-Mitgliederversammlung entscheiden. Aus den Reihen der Präsident*innen gibt es durchaus auch Kritik – gar nicht unbedingt an der Pflicht an sich, sondern an der Administration. Denn wenn die Fortbildungspflicht umgesetzt werden soll, müsse der bürokratische Aufwand reduziert werden, sowohl für die Prüfung der eingereichten Fortbildungen und die Erstellung der Zertifikate durch die Kammern als auch für die Akkreditierung bei der Bundesapothekerkammer, heißt es gegenüber der DAZ.

Auch in den sozialen Medien sorgte die Meldung teils für Ärger. Unter dem Facebook-Eintrag der DAZ kritisierten mehrere Apothekerinnen und Apotheker die Pläne.

DPhG: Zukunft des Berufsstandes hängt davon ab

Bei der Deutschen Pharmazeutischen Gesellschaft (DPhG) hingegen wird die Bundesapothekerkammer mit diesem Vorhaben offene Türen einrennen. Die Fachgesellschaft hatte vor knapp einem Jahr in einem Statement eine konsequente Durchsetzung der Fortbildungspflicht gefordert. Davon hänge unter anderem die nachhaltige Zukunft des Berufsstandes ab. 

Die Beibehaltung des Status quo würde mittelfristig dazu führen, dass die Umsetzung der Fortbildungspflicht von der Politik (und zukünftig möglicherweise von den Krankenkassen als Verhandlungspartner der Apotheker) eingefordert werde und die Attraktivität des Arbeitsplatzes öffentliche Apotheke weiter sinke, befürchtet die DPhG.  

 
 
 
Abda begrüßt besseren Schutz für Heilberufler
 

Von Kirsten Sucker-Sket

Immer wieder kommt es vor, dass Feuerwehrleute, Rettungssanitäter*innen oder andere Helfende bei ihrer Berufsausübung behindert oder sogar tätlich angegriffen werden. Nach den Plänen der Bundesjustizministerin sollen solche Taten künftig schärfer sanktioniert werden können. Ein neuer Straftatbestand soll überdies alle Heilberufe schützen – auch Apothekerinnen und Apotheker.

Bislang sieht das Strafgesetzbuch vor, dass Hilfeleistende der Feuerwehr, des Katastrophenschutzes, eines Rettungsdienstes, eines ärztlichen Notdienstes oder einer Notaufnahme in Fällen der Behinderung oder des tätlichen Angriffs Vollstreckungsbeamten gleichzustellen sind (§ 115 Abs. 3 StGB). Es sind Strafen von der Geldstrafe bis zu fünf Jahren vorgesehen – je nach konkretem Tatbestand.

„Besondere Verwerflichkeit solcher Taten“

Gerade um den Jahreswechsel wird der Ruf nach einem besseren Schutz für Rettungskräfte und andere Helferinnen und Helfer regelmäßig laut. Nun will die Bundesregierung das Problem angehen. Zum Jahresende legte Stefanie Hubig (SPD), Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz, einen entsprechenden Referentenentwurf vor. Mit den geplanten Änderungen soll die „besondere Verwerflichkeit solcher Taten verdeutlicht und ein rechtspolitisches Signal für eine Stärkung des Schutzes dieser Personengruppen gesetzt werden“, heißt es darin.

Demnach soll die alte Norm im Strafgesetzbuch (§ 115 Abs. 3 StGB) gestrichen und ein neuer § 116 StGB eingeführt werden. Der Titel der neuen Norm: „Widerstand gegen oder tätlicher Angriff auf weitere Personen, die eine dem Gemeinwohl dienende Tätigkeit ausüben“.

Freiheitsstrafe bis zu zehn Jahren

Sie sieht vor, dass mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft wird, wer Hilfeleistende der Feuerwehr, des Katastrophenschutzes oder eines Rettungsdienstes bei Unglücksfällen, gemeiner Gefahr oder Not durch Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt behindert. Dasselbe soll für Angehörige eines Heilberufs gelten, sowie für bei ihnen tätige Gehilfen oder Personen in der Berufsvorbereitung. Mindestens sechs Monate Haft drohen, wenn der Täter oder die Täterin diese Personen bei ihrer beruflichen Tätigkeit tätlich angreift.

Dazu kommen Strafverschärfungen: In besonders schweren Fällen des tätlichen Angriffs soll künftig eine Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren drohen. Erfasst sind davon Taten, bei denen eine Waffe zum Einsatz kommt, die gemeinschaftlich mit anderen begangen werden, bei denen Angegriffene in Todesgefahr kommen oder ein hinterlistiger Überfall vorliegt.

Abda will auch Schutz vor sexueller Belästigung

Nun waren unter anderem die betroffenen Verbände aufgerufen, eine Stellungnahme zu den Plänen abzugeben – auch die Abda. Sie begrüßt, dass die Regierung den strafrechtlichen Schutz für im Gemeinwohl tätige Personen ausweiten will, ebenso den vorgesehenen neuen Strafrahmen. Positiv sieht die Standesvertretung vor allem die ausdrückliche Einbeziehung der Apotheken. 

Allerdings hat die Abda noch eine weitergehende Anregung: Der strafrechtliche Schutz sollte ihrer Ansicht nach auch auf Fälle der sexuellen Belästigung erweitert werden. Dabei weist sie auf ein Problem hin, das Apotheker*innen schon seit Jahren beschäftigt: belästigende Anrufe im Notdienst. Auf dem Deutschen Apothekertag 2022 sei ein Antrag angenommen worden, um Maßnahmen zum Schutz von notdiensthabenden Apothekerinnen und Apothekern vor derartigen Anrufen zu ergreifen, erklärt die Abda in ihrer Stellungnahme. Denn die bisherigen Straftatbestände würden durch diese Taten nicht verwirklicht. Und das würde sich auch mit dem neu geplanten § 116 StGB nicht ändern. 

 
 
 
Von der Apotheke zum Gesundheitszentrum
 
Von Matthias Köhler

Eine alternde Bevölkerung, die Zunahme chronischer Erkrankungen und dann auch noch zahlreiche Arzneimittelengpässe: Die Gesundheitssysteme in der EU kämpfen mit ähnlichen Herausforderungen. Der Zusammenschluss der Apotheker in der Europäischen Union (ZAEU bzw. PGEU) hat nun in einem Positionspapier dargestellt, wie er diesen Herausforderungen begegnen will und wohin bis 2040 die Reise für die Apotheken gehen soll.

„Über unser Apothekennetzwerk bieten wir zugängliche, vertrauenswürdige Gesundheitsversorgung im Herzen jeder Gemeinde“, sagte laut einer Pressemitteilung des ZAEU sein Präsident Mikolaj Konstanty. „Wenn Europa die Apotheken vollständig in die Strategien zur medizinischen Grundversorgung, in digitale Gesundheitssysteme und in Krisenvorsorgepläne einbezieht, können Prävention, Kontinuität der Versorgung und Gesundheitssysteme gestärkt werden, die widerstandsfähig, gerecht und zukunftsfähig sind.“

Paradigmenwechsel im Berufsbild

Die vergangenen Jahre hätten strukturelle Schwachstellen offengelegt, darunter Engpässe, fragmentierte digitale Infrastrukturen und Druck auf das Apothekenpersonal, heißt es in der Mitteilung. „Apotheker verbringen viel Zeit damit, Lieferengpässe und Verwaltungsaufgaben zu bewältigen. Dadurch werden ihre Kapazitäten für die direkte Patientenversorgung eingeschränkt“. Es brauche koordinierte politische Maßnahmen auf nationaler und europäischer Ebene, um diesen Problemen zu begegnen.

Der Paradigmenwechsel im Berufsbild des Apothekers, in dem Produkte im Mittelpunkt standen, hin zu einem eher patientenzentrierten Ansatz, habe gezeigt: Die Apothekerschaft kann sich bewegen. Impfungen, Adhärenzüberprüfungen oder sogar Erstversorgungsprogramme bei leichten Erkrankungen sind bereits in mehreren Ländern etabliert.

Vorsorge, Verschreibung, pharmakogenomische Beratung

Jetzt müsse man allerdings noch weitergehen. Der ZAEU schwebt ein „Multi-Service Health Hub“ vor, übersetzt: ein „Gesundheitszentrum“. Angeboten werden sollen dort Vorsorgeuntersuchungen, Verschreibungen unter bestimmten Voraussetzungen oder pharmakogenomische Beratung. Zudem stellt sich der ZAEU in diesen Zentren die Überwachung chronischer Erkrankungen und strukturierte Programme zur Einhaltung der Therapie vor.

Verbunden werden soll das mit den neuen Möglichkeiten der Digitalisierung. Ergänzt wird das Angebot durch modernste Robotik, digitale Plattformen und Bestandsverwaltungstools. Letztere sollen den Bedarf von Patientinnen und Patienten vorhersagen und Versorgungsengpässe verhindern können.

Herz-Kreislauf-Risikobewertungen und Diabetes-Screenings

Der ZAEU verspricht sich davon, dass „proaktive Gesundheitsvorsorge zur Normalität“ wird. „Routinemäßige Herz-Kreislauf-Risikobewertungen, Diabetes-Screenings, Aufklärungskampagnen oder Vorsorgeuntersuchungen zu Krebserkrankungen und Impfaktionen werden ebenso selbstverständlich werden wie die Abgabe von Arzneimitteln“, heißt es in dem Positionspapier.

Eine besondere Bedeutung hätten diese Maßnahmen in ländlichen oder sozioökonomisch benachteiligten Gebieten. Speziell dort würden Apotheken „weiterhin ihre Türen offenhalten und denjenigen, die sie am dringendsten benötigen, fortschrittliche Dienstleistungen anbieten“.

In Krisenzeiten „Akteure an vorderster Front“

Der ZAEU betont auch die Rolle der Apotheken im Krisenfall. „Aufgrund ihrer weitreichenden Verbreitung, des lokalen Vertrauens und ihrer etablierten Rolle im Gesundheitswesen sind sie in Krisenzeiten Akteure an vorderster Front.“

Der Zusammenschluss der Apotheker regt an, dass bis 2040 Apotheken klar definierte Zuständigkeiten für die Verwaltung der Versorgung mit unentbehrlichen Arzneimitteln, die Unterstützung der Krankheitsüberwachung, die Durchführung von Triage an vorderster Front und die Verteilung von Notfallvorräten zugewiesen werden. Apotheker müssten systematisch in Krisenprotokollen geschult werden, darunter Notfallkommunikation, logistische Koordination und Bekämpfung von Fehlinformationen im Gesundheitsbereich.

All das sei aber nur mit einer wirtschaftlichen Resilienz möglich. Vergütungsmodelle müssten dementsprechend weiterentwickelt werden, um diese sicherzustellen. Sie sollten unterstützen, dass neue Dienstleistungen erbracht werden und Anreize für frühzeitige Interventionen schaffen. So sollen Apotheken auch in Zukunft zugänglich und innovativ bleiben.

Wie die Abda mitteilt, war die Standesvertretung „intensiv“ daran beteiligt, die zentrale Rolle der öffentlichen Apotheken in der Gesundheitsversorgung hervorzuheben. Sie selbst hatte erst im Mai 2025 ein Zukunftskonzept unter dem Titel „In eine gesunde Zukunft mit der Apotheke“ veröffentlicht. Einige der Punkte finden sich auch hier.

 
 
 
Grünes Licht für EU-Engpassbekämpfung
 

Von Matthias Köhler

Die deutschen Pharmaverbände sprechen von einem Schritt in die richtige Richtung, die Kassen sind kritisch: Am Dienstag vergangener Woche hat das EU-Parlament seine Position zum „Critical Medicines Act“ verabschiedet. Grundlage hierfür sind die Empfehlungen des Gesundheitsausschusses von Mitte Dezember. Im März des vergangenen Jahres hatte die Kommission einen Entwurf für die Verordnung vorgelegt. In einer nächsten Stufe steht nun der Trilog mit Mitgliedstaaten und Kommission bevor.

Arzneimittelproduktion in EU verlagern

Ziel ist vor allem, die Produktion wichtiger Arzneimittel wieder nach Europa zu verlagern, aber auch die Lieferketten sicherer zu gestalten. Unter anderem ist vorgesehen, dass Ausschreibungen für Arzneimittel sich nicht mehr allein am niedrigsten Preis orientieren, sondern Kriterien wie EU-Herkunft, Nachhaltigkeit oder Lieferkettensicherheit berücksichtigen („MEAT-Kriterien“, „Most Economically Advantageous Tender“). Darüber hinaus sollen Lieferketten diversifiziert werden, was bedeutet, dass die Zuschläge für ein Arzneimittel nicht nur an ein Unternehmen, sondern wenn möglich an mehrere gehen sollen.

Zudem sollen Vorräte für Krisensituationen angelegt werden, sowohl von Unternehmen als auch von den Nationalstaaten. Selbst ein „Unionsvorrat“ wäre möglich. Ein Koordinierungsmechanismus soll die Verteilung der betroffenen Arzneimittel überwachen. Auch die Beschaffung über die Kommission soll möglich werden. Mehrere Mitgliedstaaten könnten sich hierfür dann zusammentun.

„Weg vom Hauptsache-billig-Prinzip“

„Die verabschiedete Position weist in die richtige Richtung“, sagte der Geschäftsführer von Pro Generika, Bork Bretthauer. „Wer Lieferengpässe ernsthaft bekämpfen will, muss weg vom Hauptsache-billig-Prinzip und hin zu verbindlichen Kriterien, die mehr Liefersicherheit versprechen.“ Entscheidend sei, dass die Verbindlichkeit der MEAT-Kriterien zur Ausschreibung im Trilog erhalten bleiben.

Die Hauptgeschäftsführerin von Pharma Deutschland, Dorothee Brakmann, meint, dass das EU-Parlament mit seiner Entscheidung anerkennt, „dass Versorgungssicherheit nicht zum Nulltarif zu haben ist“ und die Pharmaindustrie ein „strategischer Sektor“ ist. Die klare Betonung von Vergabekriterien jenseits des reinen Preises sei ein entscheidender Schritt, „um Investitionen in europäische Produktionskapazitäten und robuste Lieferketten tatsächlich wirksam zu machen“.

Der Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie (BPI) betont die industriepolitische Komponente des Critical Medicines Act. Die Position adressiere „relevante Schwachstellen der europäischen Arzneimittelversorgung. Jetzt kommt es darauf an, ob er zu einem echten industriepolitischen Hebel wird oder hinter seinen Möglichkeiten zurückbleibt“. Das sagte der BPI-Hauptgeschäftsführer, Kai Joachimsen.

Schwächung globaler Lieferketten

Der europäische Dachverband der nationalen Pharmaverbände und -unternehmen (EFPIA) hingegen sieht die Position des Parlamentes etwas kritischer. Die „extrem weit gefasste“ Definition von „Arzneimitteln von gemeinsamem Interesse“, der Umfang und die Schwellenwerte für gemeinsame Beschaffungen und die Einführung von lokalen Inhaltsanforderungen ohne ausreichende Folgenabschätzung würden bezüglich Verhältnismäßigkeit und Wirksamkeit Fragen aufwerfen.

Darüber hinaus sieht der Dachverband die stärkere Berücksichtigung von Arzneimitteln, die in der EU produziert werden, als problematisch an. Sie könnten „die Diversifizierung der globalen Lieferketten schwächen, die Flexibilität der Lieferketten verringern und die Position Europas als exportorientierte Basis für innovative Arzneimittel untergraben“, heißt es von EFPIA.

Der Verband ist aber auch „besorgt“, dass durch Compounding Produktionskapazitäten für strategische Projekte gesteigert werden sollen. Das berge die Gefahr, „dass nicht zugelassene Produkte gehortet oder in größerem Umfang verwendet werden, was Bedenken hinsichtlich der Patientensicherheit aufwirft und das Vertrauen der Öffentlichkeit untergräbt“.

Kassen fürchten höhere Arzneimittelpreise

Die Deutsche Sozialversicherung Europavertretung (DSV) hingegen warnt, dass durch die neuen Regeln in Deutschland das etablierte Rabattvertragssystem gefährdet sei. Man unterstütze das Ziel, die Versorgung mit kritischen Arzneimitteln langfristig abzusichern. Das bedeute jedoch auch, dass Arzneimittel bezahlbar und das solidarisch finanzierte Gesundheitssystem stabil bleiben, wie es in einem Statement vom Dienstag vergangener Woche heißt.

Die Kassen plädieren daher dafür, dass die vom EU-Parlament geforderten Vergabekriterien flexibel gehandhabt werden können. Dabei geht es ihnen vor allem darum, dass bei Ausschreibungen mehrere Anbieter berücksichtigt, nicht-preisliche Zuschlagskriterien stärker gewichtet und Produkte aus der EU bevorzugt werden sollen.

 
 
Rossmann will OTC versenden
 

Von Kirsten Sucker-Sket

Gegenüber der DAZ wollte man sich bei Rossmann in der vergangenen Woche erst einmal nicht weiter äußern. Eine Sprecherin bat um Verständnis, „dass wir uns zum jetzigen Zeitpunkt nicht weiter zu dem Vorhaben äußern werden“. Einen Medienbericht zu Plänen für einen Versand nicht verschreibungspflichtiger Arzneimittel konnte man aber bestätigen.

Die Lebensmittelzeitung (LZ) hatte zuerst darüber geschrieben. Die Drogeriekette Rossmann will es dm nachmachen. Raoul Roßmann, Sprecher der Geschäftsführung, sagte dem Fachblatt: „Wir beschäftigen uns so intensiv damit, dass ich Ihnen sagen kann: Die Online-Apotheke wird kommen“.

Zeitpunkt unklar

Einen Zeitpunkt nannte er nicht. Aber der OTC-Versand werde das bestimmende Projekt im Jahr 2026 sein. Priorität habe aktuell die Schaffung der nötigen IT-Infrastruktur, „damit das Erlebnis aus Kundensicht so nahtlos wie möglich am Rossmann-Einkauf sei“, heißt es in der LZ. Dreh- und Angelpunkt des Vorhabens sei die App. Dort ließen sich bereits jetzt elf Millionen Kunden erreichen, so Roßmann.

Raoul Roßmann bedankte sich bei dm „für die Inspiration“. Er selbst wäre nach eigener Aussage nicht auf die Idee gekommen, ein „Apotheken-Angebot“ zu starten, schreibt die LZ

Versand aus den Niederlanden

Anders als dm plant Rossmann den Versand der Arzneimittel aus den Niederlanden. Dort ist auch Mitgesellschafter AS Watson über seine Beteiligung Kruidvat im OTC-Geschäft aktiv, wie die LZ schreibt. Allerdings setzt Rossmann auf ein eigenes Projekt. Grundsätzlich wäre dem Unternehmen mit dem Sitz in den Niederlanden auch der Rx-Versand möglich. Von Tschechien aus ist dieser hingegen nicht erlaubt.  

 
 
DAV ruft Honorarkommission ein
 

Von Benjamin Wessinger und Julia Borsch

Der Deutsche Apothekerverband hat „gerade eine neue Kommission Honorierung eiunberufen“. Das sagte der DAV-Vorsitzende Hans-Peter Hubmann am vergangenen Dienstag bei der „Berufspolitischen Veranstaltung“ auf dem Pharmacon Schladming. Apothekerinnen und Apotheker könnten sich sicher sein, dass man sich „ganz intensiv“ mit Vorschlägen für alternative Modelle der Apothekenhonorierung beschäftige.

Auf Nachfrage der DAZ bestätigte Hubmann, dass die neue Honorarkommission beim DAV angesiedelt sein wird und nicht bei der Abda. Dort hatte es seit 2011 schon einmal eine „Arbeitsgruppe Honorierung“ gegeben. Sie war aber ohne Ergebnis aufgelöst worden.

Dittrich wird Kommission leiten

Leiten wird das neue DAV-Gremium der Vorsitzende des Sächsischen Apothekerverbandes, der ehemalige DAV-Vorsitzende Thomas Dittrich. Zudem werde man Experten hinzuziehen, so Hubmann gegenüber der DAZ. Die Kommission soll Möglichkeiten der Weiterentwicklung des Apothekenhonorars erarbeiten. Und zwar breit und umfassend, nicht auf einzelne Komponenten beschränkt wie etwa das Packungsfixum.

Dessen Erhöhung sei aber unabdingbar, betonte Hubmann bei der Diskussion in Schladming. Und man habe diese Forderung auch erfolgreich bei der Politik platziert, immerhin habe es die Erhöhung sogar in den Koalitionsvertrag geschafft.

Jede neue Leistung muss Gewinn bringen

Zu den in der Apothekenreform vorgesehenen neuen apothekerlichen Aufgaben sagte Hubmann, dass jede neue Leistung gewinnbringend sein muss – „kostendeckend reicht natürlich nicht aus“. Dies umzusetzen, werde aber „ein schwerer Ritt“, weil die Krankenkassen „massiv auf der Bremse stehen“. Ihrer Auffassung nach dürften die einzelnen Dienstleistungen in der Apotheke nicht mehr kosten als beim Arzt.

Letztere Forderung der Kassen vernachlässigt dabei sowohl die völlig unterschiedlichen Kostenstrukturen in Apotheken und Praxen wie auch die Unterschiede der Honorierungssystematiken. Darauf haben Experten im Zuge der pDL-Einführung immer wieder hingewiesen. 

Ebenso ging es in der damaligen Debatte um einen anderen Umstand: Eine simple Erhöhung des Packungshonorars hilft nicht nur den Apotheken vor Ort. Es wäre auch eine Finanzspritze für die ausländischen Arzneimittelversender. Und so dürften viele Apothekerinnen und Apotheker wohl dem Fazit des DAV-Vorsitzenden zustimmen: „Nur auf das Fixum zu setzen ist natürlich nicht zukunftsfähig“.

 
 
Abda hat neue Agentur für Kampagnen
 

Von Deutsche Apotheker Zeitung

Seit dem Jahreswechsel wird die Abda strategisch und kreativ von der Kampagnenagentur GUD.berlin unterstützt. Wie die Standesvertretung mitteilt, habe sich die Agentur „In einem intensiven Auswahlverfahren“ durchsetzen können. Sie löst damit nach 13 Jahren die in Münster ansässige Agentur Cyrano ab.

Der Vertrag umfasse ein Volumen von über 2 Millionen Euro pro Jahr, so die Abda. Der Rahmenvertrag läuft zunächst bis Ende 2027 und beinhaltet die Option auf eine Verlängerung um weitere zwei Jahre.

Ein besonderer Fokus in der Zusammenarbeit mit GUD liegt im Bereich Social-Media-Kommunikation. Die Berliner Agentur werde die Abda ab sofort bei der Betreuung aller Social-Media-Kanäle unterstützen. Dabei geht es sowohl um die Kanäle zur politischen Kommunikation als auch die Kampagnen-Kanäle.

Cyrano bleibt zuständig für Nachwuchskampagne

Eine Ausnahme gibt es jedoch: die Nachwuchskampagne. Diese wird als Gesamtpaket auch weiterhin von Cyrano betreut.

GUD.berlin werde auf „den bewährten Mix aus strategischer Exzellenz und aufmerksamkeitsstarker Kreation setzen“, für den sie bekannt sei. Mit dem Thema Gesundheit hatte die Agentur bislang keine Berührungspunkte. Kunden sind hingegen im Image angeschlagene Unternehmen wie die Berliner Verkehrsbetriebe oder die Deutsche Bahn. Die seit 2015 laufende BVG-Kampagne #weilwirdichlieben hat laut Agentur 23 Auszeichnungen erhalten. Auf TikTok setzt GUD.berlin auf Handpuppen für die BVG.

Laut Abda wird der Fokus der nun anstehenden Arbeit darauf liegen, die flächendeckende Versorgung durch Vor-Ort-Apotheken nicht nur als systemrelevant, sondern als elementaren Bestandteil der Lebensqualität in Deutschland hervorzuheben.

Hitzige Entscheidungsfindung

Der Abda-Vorstand hatte den Wechsel von Cyrano zu GUD.berlin im Herbst 2025 beschlossen. Ganz einvernehmlich lief diese Entscheidungsfindung jedoch nicht. Im Sommer waren noch beide Agenturen als Kandidaten im Rennen. Die eigens für die Agentur-Auswahl eingesetzte Taskforce sprach sich mehrheitlich für Cyrano aus. Doch der siebenköpfige Abda-Vorstand, dem neben dem Präsidenten Thomas Preis und Vizepräsidentin Ina Lucas auch die Spitzen der Bundesapothekerkammer und des Deutschen Apothekerverbands angehören, kassierte dieses Votum.

Der Grund soll mutmaßlich die räumliche Nähe Cyranos zur Kammerpräsidentin von Westfalen-Lippe und früheren Abda-Präsidentin Gabriele von Elsenau Overwiening gewesen sein. Allerdings hatte Cyrano bereits vor Overwienings Amtszeit als Abda-Präsidentin die Agenturarbeit für die Standesvertretung erledigt.

Der Alleingang des Vorstands hatte im Gesamtvorstand für Kritik gesorgt. Offen blieb dabei, warum eine Taskforce eingesetzt worden war, wenn deren Ergebnis am Ende keine Berücksichtigung fand.

 
 
 
News-Ticker
 
Vetter: ambitionierte Klimaziele
 

Der Pharmadienstleister Vetter will bis 2034 seine absoluten Treibhausgasemissionen um 58,8 Prozent (Basisjahr 2021) senken. Ein zentraler Hebel dafür ist die kontinuierliche Umstellung auf erneuerbare Energien. Das teilte das Unternehmen am Mittwoch vergangener mit. Ab 2027 bezieht Vetter am Produktionsstandort Ravensburg Süd in Mariatal Biomethan aus der Region. Darüber hinaus setzt das Unternehmen auf Photovoltaik: Rund 22 Prozent des Strombedarfs am Standort Ravensburg West werden bereits durch Strom aus eigenen Photovoltaikanlagen gedeckt. Zudem verpflichtet sich Vetter zu messbaren Emissionsreduktionen entlang der gesamten Wertschöpfungskette. (DAZ)

AKWL: Schmitz Geschäftsführer
 

Bei der Apothekerkammer Westfalen-Lippe (AKWL) fand am Donnerstag vergangener Woche der planmäßige Führungswechsel im Hauptamt statt. Andreas Walter übergab nach mehr als 17-jähriger Tätigkeit als Hauptgeschäftsführer symbolisch den Staffelstab an seinen Nachfolger Michael Schmitz. Mit dem Stabwechsel endet eine prägende Amtszeit und beginnt zugleich ein neues Kapitel für die Kammer, wie sie in einer Pressemitteilung schreibt. In die Amtszeit von Walter fällt unter anderem die Stärkung der Serviceangebote für Mitglieder.  Der neue Hauptgeschäftsführer Schmitz ist seit 2002 für die AKWL tätig. Er will die Arbeit seines Vorgängers fortführen und auch neue Impulse setzen. (DAZ)