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Liebe Leserinnen und Leser,
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der Wirtschaftsrat der CDU hat sich dafür ausgesprochen, Zahnbehandlungen aus dem Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung zu streichen. Mal ganz abgesehen davon, dass es dem gesellschaftlichen Zusammenhalt sicher nicht dienlich wäre, wenn man künftig auf den ersten Blick erkennen könnte, wer sich den „Luxus“ einer Zahnbehandlung leisten kann, ist dieser Vorschlag auch aus medizinischer Sicht Schwachsinn.
Es gilt mittlerweile als erwiesen, dass eine schlechte Mundgesundheit das Risiko für zahlreiche Allgemeinerkrankungen, wie etwa Diabetes, deutlich erhöht. Den vermeintlich eingesparten Zahnarztkosten würden daher unweigerlich wesentlich höhere Ausgaben für die Behandlung der Folgeerkrankungen schlechter Mundgesundheit folgen.
Zudem steht dieser Vorschlag dem gesundheitspolitischen Ziel, die Prävention zu stärken, völlig entgegen. Die einzigen, die von einer solchen Idee profitieren würden, wären private Versicherungsunternehmen, die entsprechende Zusatzpolicen anbieten.
Deswegen sollte dieser Vorschlag möglichst schnell wieder verworfen werden.
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Herzliche Grüße, Ihre Julia Borsch DAZ-Chefredakteurin
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Foto: IMAGO / dts Nachrichtenagentur
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Bundesrat stimmt gegen PTA-Vertretung
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Von Michael Zantke und Julia Borsch
Der Bundesrat hat sich am Freitag zur Apothekenreform positioniert und der Bundesregierung eine Beschlussempfehlung vorgelegt. Es galt, über 39 Änderungsanträge des Gesundheitsausschusses des Bundesrates sowie über einen weiteren Antrag aus Thüringen zum Thema Zweigapotheken zu entscheiden. In der Abstimmung wurden 34 Anträge des Gesundheitsausschusses angenommen.
So sprach sich das Plenum dafür aus, die Arzneimittelpreisverordnung dahingehend zu ändern, dass „das Apothekenpackungsfixum von derzeit 8,35 Euro auf 9,50 Euro angehoben wird“. Außerdem wurde dafür gestimmt, einen Grundkostenzuschlag für die ersten 20.000 Abgaben verschreibungspflichtiger Arzneimittel einzuführen, um umsatzschwächere Apotheken zu stärken.
Auch einen Versorgungszuschlag bringt der Bundesrat mit einem angenommenen Antrag ins Spiel. Den zusätzlichen Zuschlag sollen die Rahmenvertragspartner jährlich vereinbaren – erstmals zum 1. Januar 2027. Er soll die flächendeckende Apothekenstruktur sichern und eine hochwertige pharmazeutische Versorgung gewährleisten. Ebenso fand ein Antrag gegen die geplante PTA-Vertretungsbefugnis eine Mehrheit. Es gebe eine „Differenz zwischen der PTA-Ausbildung und der akademischen Qualifikation approbierter Apothekerinnen und Apotheker“, heißt es in einer Pressemitteilung des Bundesrats. Davon abgesehen löse die PTA-Vertretungsbefugnis nicht die eigentlichen Herausforderungen im Apothekenwesen, insbesondere nicht den Erhalt des flächendeckenden Apothekennetzes. Vielmehr leite sie einen Prozess ein, „der das Berufsbild des Apothekers in seiner Apotheke schädigen und in der Folge zu einer Infragestellung des apothekenrechtlichen Fremdbesitzverbotes führen könnte“, heißt es in dem angenommenen Antrag des Gesundheitsausschusses.
Versandhandel und Länderliste
Auch um den Versandhandel ging es. Die bisherige Regelung zur Länderliste in § 73 Abs. 1 Arzneimittelgesetz soll einer neuen Regelung weichen. Der Bundesrat fordert, dass EU-Versender, die Arzneimittel an Endkundinnen und Endkunden in Deutschland versenden wollen, diese Tätigkeit dem Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) anzeigen und die deutschen Vorgaben für den Versandhandel mit Arzneimitteln einhalten. Auch dafür stimmte die Mehrheit des Bundesrates. Zudem wurde ein Antrag angenommen, der fordert, die Auswirkungen des Versandhandels mit Arzneimitteln zu überprüfen. Kritikpunkt ist, dass für Versandhändler und Präsenzapotheken unterschiedliche rechtliche Rahmenbedingungen gelten. Dadurch würden Vor-Ort-Apotheken – insbesondere in ländlichen Regionen – benachteiligt und geschwächt.
Keine vereinfachte Gründung von Zweigapotheken
Die geplante vereinfachte Gründung von Zweigapotheken sieht der Bundesrat ebenfalls kritisch. Aus Sicht der Mehrheit würde dies dazu führen, dass Vollapotheken mit Zweigapotheken wirtschaftlich konkurrieren müssten. Der Gesetzentwurf führe dazu, „dass anstelle einer Filialapotheke vermehrt Zweigapotheken gemäß § 16 Apothekengesetz (ApoG) mit stark reduzierter Ausstattung und deutlich geringerer Dienstbereitschaft während der regulären Öffnungszeiten in den ‚unterversorgten‘ Gebieten die Arzneimittelversorgung übernehmen werden“. Zudem gerieten Einzelapotheken wirtschaftlich noch stärker unter Druck. Die geplante Gültigkeit der Betriebserlaubnis von Zweigapotheken für zehn Jahre sei zu lang, um die Versorgungssituation der Bevölkerung sowie die Voraussetzungen für den Betrieb der Zweigapotheken in angemessenen Abständen überprüfen zu können, bemängelt der Bundesrat.
Cannabis-Preise nach AMPreisV
Da derzeit keine einheitliche Praxis zur Preisgestaltung von Medizinal-Cannabis besteht, fordert der Bundesrat nun, dass die Blüten der Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV) unterworfen werden. Laut Antrag ist „medizinischer Cannabis als verschreibungspflichtiges Arzneimittel eine Ware besonderer Art, bei der sich ein Preiswettbewerb nach dem deutschen Arzneimittelpreisrecht grundsätzlich verbietet“.
Philippi: Apotheken verdienen besonderen Schutz
Im Vorfeld der Abstimmung hatte sich der niedersächsische Sozialminister Andreas Philippi (SPD) geäußert. Die Reform gehe an vielen Stellen in die richtige Richtung, sagte er. An entscheidenden Punkten greife sie jedoch zu kurz oder gehe in die falsche Richtung. Philippi forderte ein „klares und eindeutiges Bekenntnis“ zur inhabergeführten Apotheke unter der heilberuflichen Verantwortung eines Approbierten sowie eine auskömmliche und dynamische Vergütung. Die Verhandlungslösung komme für viele zu spät, ist er überzeugt. „Wer rund um die Uhr seine Türen für die Patientinnen und Patienten öffnet, verdient besonderen Schutz“, sagte er und schloss mit dem Appell, die Apothekenreform zu einer Stärkung zu machen.
Auch seine Amtskolleginnen aus Hessen und Thüringen, Diana Stolz (CDU) und Franziska Schenk (SPD), äußerten sich ähnlich. Staatssekretär Georg Kippels (CDU) unterstützte die Reformvorhaben und betonte, dass die Erhöhung des Packungsfixums ganz oben auf der Prioritätenliste der Ministerin stehe.
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Auftakt für einen „Frühling der Proteste der öffentlichen Apotheken“
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Von Marius Penzel
Die Abda ruft zum Apothekenprotest auf. Den 29. Januar 2026 wählte sie als Auftakt, da am 30. Januar ein neuer Schritt der Apothekenreform anstand: Das Bundesratsplenum stimmte über Änderungsvorschläge der Ländervertreter*innen ab. Am vergangenen Donnerstag teilte Abda‑Präsident Thomas Preis bei einer Pressekonferenz mit, was bisher an Apothekenprotesten geplant ist.
Am 29. Januar begann die Abda mit einer Plakatierung im öffentlichen Raum und einer Kampagne auf sozialen Medien (siehe unten). Im Laufe des Februars werden Apotheker*innen den Bürgerinnen und Bürgern Online‑Petitionen anbieten können, „in denen es um die Stärkung der Apotheken geht“.
Öffentlicher Protest nicht vor dem 25. Februar
Zudem seien bald öffentliche „Protestveranstaltungen“ geplant, bei denen die Abda jedoch noch vage bleibt. Klar ist, dass diese „Protestveranstaltungen“ nicht vor dem 25. Februar stattfinden werden. Denn an diesem Tag ruft die Abda zu einer außerordentlichen Mitgliederversammlung in Berlin. Hier wird man sich dazu beraten, wie genau zu protestieren ist. „Wir werden an diesem Tag intensiv diskutieren, wie die weiteren Wochen des Protestes stattfinden“, sagte Preis. „Wir werden berufspolitische Entscheidungen treffen, um das Thema Fixum weiter voranzubringen.“
Das Fixum soll im Vordergrund stehen
Denn das Fixum steht bei den Protesten im Vordergrund. Mehr als drei Millionen Beratungsgespräche und 300.000 Botendienste leisten Apotheken täglich, zudem sind 1.100 Apotheken jede Nacht sowie an Sonn- und Feiertagen im Notdienst. Es sei wichtig, „diese Daseinsvorsorge für die Bevölkerung zu schützen, zu stützen und weiterzuentwickeln“, sagte Preis.
Doch seit 2013 sei die Apothekenzahl um 20 Prozent gesunken – eine im europäischen Vergleich untypische Entwicklung. „Das ist ein Trend, der nicht richtig ist, in einer Gesellschaft, die stark altert, in einer Gesellschaft, in der es einen starken Trend zur Ambulantisierung gibt.“
Tausende Apotheken seien in einer prekären wirtschaftlichen Lage: Rund ein Drittel der Apotheken erwirtschaftet einen Jahresüberschuss von weniger als 100.000 Euro – eine Summe, bei der Inhaberinnen und Inhaber oft weniger verdienen, als wären sie angestellt, und das bei deutlich größerem Arbeitsaufwand. „Vor diesem Hintergrund beginnt heute für die Apothekerschaft in Deutschland ein Frühling der Proteste“, schloss Preis.
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Abda startet neue Kampagne: „Uns gibt's nicht zum Nulltarif“
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Deutsche Apotheker Zeitung
Am 29. Januar hat die Abda eine neue Kampagne mit dem Titel „Uns gibt es nicht zum Nulltarif“ gestartet. Damit will die Standesvertretung deutlich machen, dass nach knapp 13 Jahren Honorarstagnation und Apothekensterben den Apotheken das Wasser wirtschaftlich bis zum Hals steht. Mit der Kampagne will die Abda einen Schwerpunkt auf das existenziell wichtige Honorarthema setzen und zeitgleich daran erinnern, wie wichtig die Apotheken für eine wohnortnahe Gesundheitsversorgung der Bürgerinnen und Bürger sind: Sie seien kein Kostenfaktor, sondern Stabilisatoren der Daseinsvorsorge, heißt es in einem Newsletter vom Kampagnen-Team. Die neuen Kampagnen-Motive sollen deutlich machen, dass es Qualität und Versorgungssicherheit nicht zum Nulltarif gibt. Es brauche endlich ein finanzielles Bekenntnis der Politik zu den Leistungen der Apotheken! Apotheken können sich die Kampagnenmotive als Plakat, Infoscreen, Kassenbildschirm und Kacheln für Social Media herunterladen. Das Plakat zeigt eine durchgestrichene, rote Null. „Uns gibt’s nicht zum Nulltarif“, steht darauf, sowie „Sparpolitik gefährdet Ihre Gesundheit“. Zudem stellt die Abda unter anderem einen Leitfaden zur Kampagne sowie einen Handzettel zur Verfügung, der ausgedruckt und an Patientinnen und Patienten verteilt werden kann.
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Lieferengpässe bleiben ein Problem
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Von Deutsche Apotheker Zeitung
In der aktuellen Ausgabe des Apothekenkonjunkturindex (APOkix) geben 74 Prozent der befragten Apothekeninhaber:innen an, in den letzten drei Monaten stark von Lieferengpässen bei verschreibungspflichtigen Arzneimitteln betroffen gewesen zu sein. Im Vorjahr lag der Anteil stark von Lieferengpässen betroffener Apotheken noch bei 92 Prozent. Ob sich die Situation in absehbarer Zeit weiter verbessert, ist nach Einschätzung der Apothekeninhaber*innen ungewiss: Lediglich 12 Prozent gehen davon aus, dass sich die Engpassproblematik in den kommenden Monaten spürbar entspannen wird. Neun von zehn Befragten äußern, es in ihren Apotheken regelmäßig mit kurzfristigen, für sie unerwarteten Lieferengpässen zu tun zu haben (90 %), die in vielen Fällen ein hohes Maß an Mehrarbeit bedeuten (92 %).
Jede zweite Apotheke kann Engpässe bestimmter Arzneimittel nicht ausgleichen
Lieferengpässe betreffen die Produktgruppen in der Apotheke unterschiedlich stark: Während es bei verschreibungspflichtigen Arzneimitteln weiterhin häufig zu Engpässen kommt, sind nicht-verschreibungspflichtige Arzneimittel und sonstige Produkte des Apothekensortiments seltener betroffen. Nach Angaben der Befragten kam es in den vergangenen drei Monaten bei Psychopharmaka/Antidepressiva besonders häufig zu Lieferschwierigkeiten (88 %). Auch Blutdruckmittel (79 %), Cholesterinsenker (77 %), Demenz-/Alzheimer-Medikamente (73 %) und Schilddrüsen-Präparate (63 %) waren vergleichsweise häufig von Engpässen betroffen. Rund 50 Prozent der Befragten gaben zudem an, dass sich Schilddrüsen-Medikamente, Immunglobulinpräparate und Psychopharmaka/Antidepressiva in diesem Zeitraum häufig nicht problemlos durch andere Medikamente austauschen ließen.
ALBVVG nur bedingt wirksam
Das im Juli 2023 in Kraft getretene Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz (ALBVVG) soll die Versorgungssicherheit mit Arzneimitteln stärken, Lieferengpässe reduzieren und die Abhängigkeit von Produktionsstandorten außerhalb der EU verringern. Eine spürbare Verbesserung der Engpasssituation durch die im Gesetz verankerten Maßnahmen nehmen bislang lediglich 22 Prozent der Befragten wahr. Rund jede*r Vierte gibt an, dass durch das ALBVVG die Anzahl der Retaxationen aufgrund des engpassbedingten Austauschs von Medikamenten deutlich gesunken sei (26 %). Dennoch sieht sich aktuell fast jede zweite Apotheke häufig lieferengpassbedingten Retaxationen gegenüber (48 %). Knapp sechs von zehn Befragten beklagen, dass die ALBVVG-Regelungen den organisatorischen Aufwand in ihren Apotheken eher erhöht als reduziert haben (58 %), die Austausch- und Abweichungsregelungen aber die tägliche Arbeit im Umgang mit Lieferengpässen erleichtern (62 %).
Rückgang der Konjunkturindizes setzt sich fort Die Konjunkturindizes entwickeln sich auch im Januar negativ: Der Index zur Beurteilung der aktuellen Geschäftslage sinkt um 8,9 auf 59,5 Punkte. Der Index für die Geschäftserwartungen der kommenden zwölf Monate verliert gegenüber dem Vormonat 4,1 Punkte und liegt im Januar bei 45,5 Punkten. Bei 100 Punkten halten sich positive und negative Einschätzungen die Waage.
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Chronikerpauschale: Patientenschützer kritisieren Verzögerungen
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Von dpa
Die Deutsche Stiftung Patientenschutz beklagt Verzögerungen bei einer gesetzlichen Neuregelung, die chronisch Kranken häufige Praxisbesuche nur zum Rezeptholen ersparen soll. „Es kann nicht sein, dass eine sinnvolle Lösung für Patientinnen und Patienten weiter auf die lange Bank geschoben wird“, sagte Vorstand Eugen Brysch der Deutschen Presse-Agentur (dpa). Er rief Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) zum Eingreifen auf. Nach einem Anfang 2025 noch von der Ampel-Koalition beschlossenen Gesetz erhalten Praxen künftig eine „Versorgungspauschale“ für Patienten mit leichten chronischen Erkrankungen und wenig Betreuungsbedarf. Einbestellungen in jedem Quartal aus Abrechnungsgründen sollen so unnötig werden. Hausärzte können stattdessen eine bis zu ein Jahr umfassende Pauschale abrechnen und sogenannte Wiederholungsrezepte ausstellen. Bei denen vermerken sie, dass der oder die Versicherte das verordnete, kontinuierlich benötigte Medikament insgesamt bis zu viermal innerhalb eines Jahres in einer Apotheke beziehen darf (Erstabgabe und bis zu drei wiederholte Abgaben), ohne eine weitere Verschreibung vorlegen zu müssen. Laut Gesetz sollte der Bewertungsausschuss von gesetzlichen Krankenkassen und Kassenärzten bis 31. August 2025 eine konkrete Regelung dazu treffen.
Viele Praxiskontakte könnten entfallen
Patientenschützer Brysch nannte es angesichts aktueller Diskussionen über zu viele Praxisbesuche absurd, dass ein bereits vor einem Jahr verabschiedetes Steuerungsinstrument ungenutzt bleibe. „Millionen von Praxiskontakten würden entfallen, um allein die Versicherungskarte einzulesen und ein E-Rezept zu erhalten.“
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MV: Landarztquote auch für Zahnärzte und Apotheker
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Von dpa
An den Universitäten in Mecklenburg-Vorpommern (MV) werden mehr Studienplätze für angehende Ärzte, Zahnärzte und Apotheker reserviert, die nach ihrem Studium im Nordosten arbeiten wollen. Damit soll die Versorgung im ländlichen Raum in MV gesichert werden. Die Fraktionsabgeordneten von Linke und SPD stimmten in der Sitzung des Landtags für ein entsprechendes Gesetz. Die FDP stimmte dagegen. Grüne, CDU und AfD enthielten sich.
Jeweils zehn Prozent aller Studienplätze in den Bereichen Humanmedizin, Zahnmedizin und Pharmazie sollen künftig nach diesem Prinzip vergeben werden. Wer seine Zusage nicht einhält, nach dem Studium mindestens zehn Jahre als Landarzt zu praktizieren, dem droht eine Vertragsstrafe von bis zu 250.000 Euro. Das gilt auch für die anderen beiden Bereiche.
Unterversorgung auf dem Land
Im ländlichen Raum wird es der Sozialministerin Stefanie Drese (SPD) zufolge zunehmend schwieriger, geeignete Nachfolger zu finden. „Dort droht Unterversorgung und an den ersten Orten ist sie auch bereits eingetreten“, sagte sie im Landtag. Perspektivisch sei davon auch die zahnärztliche Versorgung betroffen, dem trete man mit der Vorabquote nun entgegen.
Der Grünen-Abgeordnete Harald Terpe hält die Vertragsstrafe von 250.000 Euro für zu hoch. „Mir erscheint das unfair, unausgewogen und etwas kontraproduktiv.“ Es brauche andere Anreize für den medizinischen Nachwuchs, im ländlichen Raum zu arbeiten.
Wirkt die Landarztquote?
Die FDP-Abgeordnete Barbara Becker-Hornickel stellte in ihrer Rede infrage, ob die Landarztquote wirklich wirke. Sie müsse erst noch wissenschaftlich überprüft werden, bevor sie ausgeweitet werde. Zudem greife das Gesetz zu kurz. „Es setzt fast ausschließlich bei der Studienplatzvergabe an“, sagte sie. Schlechte Arbeitsbedingungen oder eine fehlende kommunale Infrastruktur würden nicht berücksichtigt.
Eine Landarztquote gibt es bereits seit 2020, bisher beträgt sie 7,8 Prozent aller Studienplätze. Für die anderen beiden Fächer ist die Quote neu. Die Universitätsmedizin Rostock und der Landkreistag Mecklenburg-Vorpommern hatten bei einer Anhörung im Landtag ihre Zweifel daran geäußert, dass die Vorabquote wirklich langfristig das Problem löse.
Die Kassenärztliche Vereinigung hatte von einem Rückgang bei den Bewerberzahlen für die Plätze der Landarztquote berichtet. 2025 habe man nur mit Mühe die entsprechenden Studienplätze vergeben können.
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CDU-Wirtschaftsrat: Zahnbehandlungen als GKV-Leistung streichen
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Von Deutsche Apotheker Zeitung
Der CDU-Wirtschaftsrat, ein CDU-naher Unternehmensverband, fordert Einschnitte für Versicherte und Arbeitslose. Alles müsse getan werden, um Wirtschaftskräfte zu entfesseln. Der Verband fordert neben Einschnitten beim Arbeitslosengeld und bei Arbeitsmarktprogrammen auch Kürzungen bei den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung.
In der Krankenversicherung ließen sich verschiedene Leistungen, etwa Zahnarztbehandlungen, „generell gut privat absichern und sollten nicht länger im Umlageverfahren den Beitragszahlern zur Last fallen“, so der Verband. Aus dem Leistungskatalog der Unfallversicherung sollten Unfälle auf Arbeitswegen aus dem Leistungskatalog gestrichen werden. In der Pflege sollen private Zusatzversicherungen – so der Unternehmerverband – bei der Absicherung des Pflegerisikos künftig eine größere Rolle spielen.
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Neue Leitung bei gesund leben
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Zum 1. Februar 2026 übernimmt Tanja Wilcke-Pasternacki die Leitung der gesund-leben-Apothekenkooperation, die mit rund 3.600 Mitgliedsapotheken zu den größten Apothekenkooperationen Deutschlands zählt.
Sie ist seit vielen Jahren in führenden Marketing- und Transformationsrollen bei der früheren Gehe Pharma Handel GmbH und Alliance Healthcare Deutschland GmbH tätig. Seit 2013 gehört sie dem Team der Apothekenkooperation an.
Wilcke-Pasternacki folgt damit auf Matthias Greutter, der als Regionalvertriebsleiter die Verantwortung für die Vertriebsregion Süd-West übernimmt. DAZ
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Achenbach verlässt gesund.de
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Umstrukturierungen im Führungsteam von gesund.de: Wie die Plattform mitteilt, übernahm Achenbach zum 1. Februar 2026 eine Position als Mitglied des Executive Committee der französischen Großhandelsgesellschaft Phoenix OCP, einem Tochterunternehmen der Phoenix‑Gruppe. Infolge dieses konzerninternen Wechsels beendet er seine Tätigkeit als Geschäftsführer der gesund.de GmbH & Co. KG Ende Januar. Phoenix ist Mehrheitsgesellschafter von gesund.de und hat die Plattform gemeinsam mit Noventi ins Leben gerufen. Die strategische und operative Gesamtverantwortung für gesund.de liegt weiterhin bei Dr. Peter Schreiner. DAZ
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Vetter Pharma baut Standort im Saarland
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Vetter, ein Pharmadienstleister für die Herstellung injizierbarer Medikamente, plant den Bau einer neuen, hochmodernen Produktionsstätte in Saarlouis. Der Baustart ist für das zweite Quartal 2026 geplant. Für den ersten Bauabschnitt des Produktionswerks ist ein Investitionsvolumen von knapp einer halben Milliarde Euro geplant. Die Inbetriebnahme des Standorts soll 2031 erfolgen. Die Europäische Kommission hat staatliche Beihilfen in Höhe von bis zu 47 Millionen Euro für das umfangreiche Bauprojekt genehmigt. Langfristig sieht Vetter die mögliche Schaffung von bis zu 2.000 Arbeitsplätzen am Standort. DAZ
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Gewinnsprung bei Sanofi
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Der Pharmakonzern Sanofi hat im vergangenen Jahr vom Teilverkauf seines OTC-Geschäfts profitiert und einen Gewinnsprung hingelegt. 2025 hatten die Franzosen dank der Transaktion unter dem Strich mit 7,8 Milliarden Euro nominal gut 40 Prozent mehr verdient als ein Jahr zuvor. Aber auch im Tagesgeschäft lief es rund, und im Schlussquartal verdienten die Franzosen überraschend viel. Für Schub sorgte einmal mehr der Kassenschlager Dupixent. Sanofi peilt für 2026 einen Umsatzanstieg zu konstanten Wechselkursen im hohen einstelligen Prozentbereich an, wie der Konzern in Paris mitteilte. dpa-AFX
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