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Liebe Leserinnen und Leser,
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am vergangenen Freitag hat das Bundessozialgericht die Gründe für ein Urteil aus dem November verkündet. Es geht um die Frage, ob bei Rezepturen jeweils die ganze Packung oder nur die anteilige Menge der benötigten Ausgangsstoffe abzurechnen ist (siehe unten). Das Gericht interpretiert die Arzneimittelpreisverordnung ganz im Sinne der Apothekerschaft: Den Kassen können ganze Packungen in Rechnung gestellt werden, falls es keine anderslautenden Vereinbarungen gibt. Und Letztere gibt es ja tatsächlich seit Kündigung der Hilfstaxe nicht. Ehrlicherweise muss man sagen: Die Abrechnung ganzer Packungen bei häufig verwendeten Substanzen ist nicht zu rechtfertigen. Denn hier gibt es im Regelfall keinen Verwurf, die Apotheke rechnet also ein und dieselbe Packung mehrfach ab. Auf der anderen Seite wären ohne diese Herangehensweise bei selten verwendeten Substanzen Rezepturen nicht mehr wirtschaftlich. Der Kompromiss? Die frühere Hilfstaxe, allerdings mit einem Preisanpassungsmechanismus versehen. Der Gesetzgeber hat dies erkannt und sieht im Zuge der Apothekenreform vor, Kassen und Apothekerschaft zu verpflichten, eine neue Vereinbarung zu schließen. Allerdings fehlt bislang noch die obligatorische Preisanpassung. Aber was nicht ist, kann ja noch werden.
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Herzliche Grüße, Ihre Julia Borsch DAZ-Chefredakteurin
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DAZ-Talk am 12. Februar: Retten uns die Dienstleistungen?
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Von Deutsche Apotheker Zeitung
Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) will den Apotheken mehr Kompetenzen geben und neue Aufgaben übertragen. Apotheken sollen in Zukunft unter anderem Risikofaktoren für verschiedene Volkskrankheiten messen, bei der Nicotin-Entwöhnung unterstützen, den Gebrauch von Injektoren schulen, alle Totimpfstoffe verabreichen dürfen und Schnelltests anbieten. Der Präsident der Bundesapothekerkammer Armin Hoffmann bezeichnet das als „enorme Leistungserweiterung“, wie man sie bis vor Kurzem nicht für möglich gehalten habe.
Bei aller Freude über die Wertschätzung der apothekerlichen Fähigkeiten: Können Dienstleistungen die Zukunft der Apotheken sein? Lässt sich das unterfinanzierte System mit neuen Geschäftsfeldern stabilisieren? Oder sollen die nun vorgesehenen Aufgaben gar den gesetzlichen Versorgungsauftrag querfinanzieren?
All diese Fragen – und natürlich die aktuellen politischen Entwicklungen – diskutieren unser Gast Prof. Dr. Theo Dingermann, Senior Editor der Pharmazeutischen Zeitung mit DAZ-Wirtschaftsexperte Dr. Thomas Müller-Bohn und der DAZ-Chefredakteurin Julia Borsch im dritten DAZ-Talk. DAZ-Chefredakteur Dr. Benjamin Wessinger moderiert den Abend. Seien Sie dabei am Donnerstag, den 12. Februar 2026 ab 20:00 Uhr live und kostenlos auf DAZ.online!
Die Teilnahme ist kostenlos. Hier geht es zur Anmeldung
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Auch bei Stoffen: Bei Rezepturen kann die ganze Packung abgerechnet werden
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Von Julia Borsch
Im November vergangenen Jahres hatte das Bundessozialgericht (BSG, Az.: B 3 KR 4/24 R) zur Frage Stellung genommen, wie Apotheken bei der Rezepturherstellung abrechnen dürfen, wenn hierfür ein Fertigarzneimittel eingesetzt wird. Es ging darum, ob jeweils die ganze Packung oder nur der erforderliche Anteil abgerechnet werden kann. Eine Apotheke und die AOK Nordwest waren hier unterschiedlicher Meinung.
Das Gericht urteilte im Sinne der Apotheke und vertritt die Auffassung, dass die komplette erforderliche Packung – also die für die Herstellung kleinstmögliche Packungsgröße – in Rechnung gestellt werden kann.
Mit der nun veröffentlichten Urteilsbegründung konkretisiert das BSG diese Linie und stellt klar, dass die Entscheidung nicht nur Fertigarzneimittel, sondern ebenso Arznei- und Hilfsstoffe umfasst. Sofern keine abweichenden vertraglichen Vereinbarungen, wie beispielsweise die Hilfstaxe, mit den Krankenkassen bestehen, können Apotheken bei der Herstellung von Rezepturen somit die übliche Abpackung abrechnen und sind nicht darauf beschränkt, lediglich die tatsächlich verarbeitete Teilmenge zu berechnen. „Damit bestätigt das Bundessozialgericht unsere Auffassung, die wir seitens des Apothekerverbandes Westfalen-Lippe zurückliegend stets vertreten haben“, wird Thomas Rochell, Vorstandsvorsitzender des Apothekerverbandes Westfalen-Lippe (AVWL) in einer Mitteilung des Verbands zitiert.
Aus Sicht des Verbandes hat das Urteil Signalwirkung über den Einzelfall hinaus. Denn nach der Kündigung der Anlagen 1 und 2 der Hilfstaxe streiten Kassen und Apothekerschaft genau über diese Frage. Die Kassen hatten zahlreichen Apotheken retaxiert, weil sie laut Arzneimittelpreisverordnung und damit ganze Packungen abgerechnet hatten. Die Verbände hatten dieses Vorgehen stets propagiert. Mittlerweile wurden auch Klagen eingereicht.
Wegweisend für viele andere Fälle
Rochell erklärt dazu: „Dieses Urteil ist somit auch wegweisend für die Klagen, die die Apothekerverbände – u. a. auch der Apothekerverband Westfalen-Lippe – im Streit mit den Kassen um die Abrechnung von Rezepturen nach Kündigung der Hilfstaxe 1 und 2 initiiert haben. Die Auffassung der Kassen, dass hier nur anteilig berechnet werden könne, ist damit widerlegt. Die bereits ausgesprochenen Retaxationen dürften damit rechtswidrig sein.“ Damit die Apotheken an ihr Geld kommen, müssen sie allerdings den Klageweg gehen.
Hilfstaxe: Kassen sollen zurück an den Verhandlungstisch
Rochell fordert die Kassen auf, nun an den Verhandlungstisch zurückzukehren. Denn das Bundessozialgericht habe klargestellt, dass die Arzneimittelpreisverordnung eine abstrakte Abrechnungsregel sei und zugleich erklärt, dass es den Beteiligten freistehe, abweichende vertragliche Vereinbarungen zu treffen. „Dies sollte auch der Gesetzgeber bedenken, der mit der geplanten Apothekenreform eine Neuregelung für die Rezepturabrechnung treffen will – und damit an dieser Stelle unnötig und zugleich einseitig zugunsten der Kassen in die Selbstverwaltung einzugreifen droht“, so Rochell. Der AVWL-Vorsitzende spielt mit dieser Äußerung auf die im Gesetzentwurf vorgesehene Klarstellung der Abrechnungsmodalitäten in der Arzneimittelpreisverordnung an.
Was sieht die Apothekenreform vor?
Laut Referentenentwurf sollten sowohl bei Fertigarzneimitteln als auch bei Stoffen nur noch anteilige Mengen abgerechnet werden können. Im Kabinettsentwurf wurde dann zurückgerudert: Aktueller Stand ist, dass jeweils die kleinste erforderliche Packung abzurechnen ist. Außerdem verpflichtet der Entwurf, sich auf eine Vereinbarung zu einigen.
Es sollen Preise für die Rezepturausgangsstoffe festgelegt werden, die in einer neuen Anlage 3 zum SGB V enthalten sind. Wenn diese Stoffe unverändert abgegeben oder in einer Rezeptur verarbeitet werden, sind sie – abweichend von der AMPreisV – jeweils nur anteilig zu taxieren. Der Gesetzgeber gibt vor, welche Stoffe dies sind. Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) wird ermächtigt, die Liste mit Zustimmung des Bundesrates zu ändern.
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ApoVWG: VZA gegen gleiche Preise für Zyto-Rezepturen in GKV und PKV
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Von Thomas Müller-Bohn
Bei der Abrechnung von hochpreisigen Spezialrezepturen mit privat Versicherten haben Apotheken mehr Aufwand, sie müssen den Betrag länger finanzieren und tragen ein höheres Ausfallrisiko. Darum lehnt der VZA gleiche Preise von Spezialrezepturen für GKV- und PKV-Versicherte ab. Doch der Entwurf für das ApoVWG könnte gerade dies vorsehen, aber auch dies ist umstritten. Wie hängt das alles zusammen?
Als der umfangreiche Entwurf für das ApoVWG bekannt wurde, richteten sich die Blicke zunächst auf die „großen“ Themen, die alle Apotheken betreffen. Doch auch das „Kleingedruckte“ führt zu Fragen und erheblichen Sorgen. Denn auch dort kann es um sehr viel Geld gehen. So ist es bei einer geplanten Änderung in § 129 Absatz 5c SGB V. Dort geht es um die Preisvereinbarungen zwischen dem Deutschen Apothekenverband und dem GKV-Spitzenverband über „Zubereitungen aus Fertigarzneimitteln“. Gemeint sind die Preise in der Anlage 3 zur Hilfstaxe für Spezialrezepturen, vor allem Zytostatika-Zubereitungen. Diese Preise sollen gemäß dem Entwurf für das ApoVWG künftig „im Benehmen mit dem Verband der Privaten Krankenversicherung“ vereinbart werden.
Was soll der Gesetzentwurf bedeuten?
Daraus folgert der Verband der PKV in seiner Stellungnahme zum Gesetzentwurf, damit würden die Regelungen der Hilfstaxe auch für die PKV gelten. Dies begrüßt der Verband ausdrücklich, weil die privaten Krankenversicherungen damit auch von den Rabatten profitieren würden, die mit der GKV ausgehandelt wurden. Diesen Automatismus bestreitet aber der Verband der Zytostatika herstellenden Apothekerinnen und Apotheker (VZA) und argumentiert, dass die Apotheken gegenüber den privat Versicherten abrechnen und nicht im Rechtsverhältnis zur PKV stehen. Außerdem könnten die privaten Versicherungen oder ihr Verband schon heute gemäß § 5 Abs. 5 AMPreisV eigene Verträge mit den Apotheken abschließen, hätten diese Regelung bisher aber nicht genutzt.
In der Begründung zum Gesetzentwurf heißt es zur geplanten Änderung, durch die neue Regelung solle gewährleistet werden, „dass etwaige Effizienzreserven aus den Preisverhandlungen auch zugunsten der Unternehmen der privaten Krankenversicherung gehoben werden können“. Sollte sich die Auslegung weiterhin als strittig erweisen, liegt es nahe, dass der Gesetzgeber die Formulierung anpasst.
Mehr Aufwand und mehr Ausfälle bei Privatpatienten
Wichtiger als Streit um die Auslegung der geplanten Formulierung erscheinen daher die inhaltlichen Argumente. Dazu verweist der VZA in seiner jüngsten Stellungnahme auf viele Gründe gegen einheitliche Preise von Spezialrezepturen für die GKV und die PKV. Denn die Rahmenbedingungen unterscheiden sich in vieler Hinsicht. Der Unterschied beginnt schon in der Vorfinanzierungsphase, weil die privat Versicherten nicht im Monatsturnus bezahlen, sondern erst nachdem sie selbst die Rechnungen eingereicht und die Erstattungen erhalten hätten. Der VZA ergänzt, dass 80 Prozent des Umsatzes mit parenteralen Zubereitungen auf patentgeschützte Originale entfallen, bei denen keine Rabatte an die Apotheken gewährt würden. Weiter erklärt der VZA, das Ausfallrisiko sei bei privat Versicherten weit höher, weil Sterbende den Abrechnungsvorgang nicht mehr in Gang setzen und nach dem Tod der Patienten bei den Erben „nichts mehr zu holen“ sei. Schuldner der Apotheke sind aber die Patienten, nicht die Versicherung. Darum müssten die betreffenden Apotheken jährlich im Durchschnitt hohe fünfstellige Beträge abschreiben, erklärt der VZA.
Abrechnung im Vierecksverhältnis aussichtslos
Eine Direktabrechnung mit der PKV oder der Beihilfe sei „keine machbare Option für alle Beteiligten“, weil Vertragsabschlüsse im Vierecksverhältnis einen viel zu hohen bürokratischen Aufwand verursachen würden. Eine Direktabrechnung mit den Beihilfestellen sei zudem nicht vorgesehen. Der VZA folgert, dass die Apotheken bei der Rechnungsstellung gegenüber privat Versicherten mehr Aufwand als in der GKV haben. Dieser Vorgang könne auch keinem Rechenzentrum übergeben werden. Außerdem ergänzt der VZA, dass längst nicht alle Spezialrezepturen in der PKV teurer als in der GKV seien. Denn der diesbezügliche Arbeitspreis für die PKV sei seit 2011 nicht angepasst worden und liege etwa 10 Prozent unter dem Arbeitspreis für die GKV.
Keine gleichen Preise für verschiedene Verfahren
Insgesamt folgert der VZA, dass es mit dem zusätzlichen Aufwand und dem höheren Ausfallrisiko bei privat Versicherten keine Gleichsetzung in der Vergütung zwischen PKV und GKV geben dürfe. Die Liste mit dem Änderungsbedarf für den Entwurf des ApoVWG wird damit immer länger.
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Foto: Benjamin Nolte/AdobeStock
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Bayerische Ärzte und Apotheker gemeinsam gegen PTA-Vertretung
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Von Julia Borsch
Die geplante Vertretungsregelung für PTA ist neben dem Ausbleiben der Honorarerhöhung wohl der größte Schmerzpunkt der Apothekenreform. Denn was auf den ersten Blick nach einer Entlastung für einige Kolleg*innen aussieht, rüttelt nach Auffassung vieler Jurist*innen an einer der Grundfesten des Systems: der inhabergeführten Apotheke.
Die bayerische Apothekerkammer hat sich nun mit den Kolleg*innen der Ärztekammer zusammengetan, um die Bundesgesundheitsministerin auf die Gefahren dieses Vorhabens hinzuweisen. In einem gemeinsamen Brief, der der Redaktion vorliegt, richteten sie sich direkt an Nina Warken (CDU). Die vereinte bayerische Apotheker- und Ärzteschaft sehe die im Kabinettsbeschluss zum Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetz (ApoVWG) vorgesehene PTA‑Vertretungsregelung mit großer Sorge, heißt es darin. Diese stellt nämlich in den Augen der beiden Professionen einen erheblichen Eingriff in das bewährte System der freien akademischen Heilberufe dar.
Das System ist krisenfest und resilient
In ihrem Brief legen die beiden Kammern den unverzichtbaren Beitrag der freien Berufe zur Sicherstellung der wohnortnahen Gesundheitsversorgung dar. Sie seien ein zentraler Bestandteil der Daseinsvorsorge. Insbesondere in Krisen- und Katastrophensituationen habe sich dieses System als besonders resilient und zuverlässig erwiesen.
Diesen bewährten Versorgungsrahmen sehen Apotheker- und Ärztekammern gefährdet durch die vorgesehene Möglichkeit, akademische Heilberufe durch nicht-akademisches Fachpersonal zu vertreten. Der geschützte freiberufliche Raum der persönlichen Arzt‑Patienten‑ und Apotheker‑Patienten‑Beziehung werde dadurch aufgeweicht, heißt es in dem Schreiben. Zugleich steige das Risiko durch die unsachgemäße Einflussnahme Dritter. Das habe potenziell negative Auswirkungen auf die Patientensicherheit und die klare heilberufliche Verantwortlichkeit.
Gefährliche Erprobungsregelung
Auch die im Kabinett vorgesehene Erprobungsregelung beruhigt die bayerischen Heilberufe nicht. Sie berge erhebliche Risiken in diesem sensiblen Bereich. Zudem gefährde sie ein System, das sich über Jahrzehnte als leistungsfähig und verlässlich bewährt hat.
Apotheker- und Ärztekammern bitten daher die Ministerin eindringlich, sich für den Erhalt der freien akademischen Heilberufe einzusetzen und die vorgesehene PTA‑Vertretungsregelung im Apothekenversorgungs-Weiterentwicklungsgesetz ersatzlos zu streichen.
Das Schreiben richtet sich neben Nina Warken an die bayerische Gesundheitsministerin Judith Gerlach (CSU) sowie den Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger (Freie Wähler). Unterzeichnet ist es von der Präsidentin der Bayerischen Landesapothekerkammer, Franziska Scharpf, und ihrem ärztlichen Pendant, Gerald Quitterer.
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Erste Papierrezepte direkt abgerechnet
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Von Julia Borsch
Die Direktabrechnung über die Scanacs-Plattform beschränkte sich bisher auf E‑Rezepte. Für Papierrezepte mussten Apotheken weiterhin die Dienste eines Rechenzentrums in Anspruch nehmen. Der neue Arzneimittelversorgungsvertrag des Landesapothekerverbandes Baden‑Württemberg mit der örtlichen AOK lässt diese Parallelabrechnung jedoch nicht mehr zu. Apotheken müssen sich entscheiden, ob sie direkt oder über ein Rechenzentrum abrechnen wollen. Entscheiden sie sich für Ersteres, können sie sowohl E‑ als auch Papierrezepte mehrmals im Monat abrechnen.
Eine zweimonatige Übergangsfrist hat die Kasse eingeräumt, der Vertrag ist seit Jahresbeginn in Kraft. Die vertraglichen Änderungen haben Scanacs nun unter Zugzwang gesetzt, eine Lösung für die Papierrezepte zu finden – und das ist offensichtlich gelungen.
Laut einer Mitteilung vom heutigen Montag erfolgte erstmalig die Direktabrechnung auch für Papierrezepte durch eine Stuttgarter Apotheke. Die Apotheke rechnete bereits im Januar Muster‑16‑Verordnungen im Gesamtwert von mehr als 80 000 Euro ab. Dabei fungiert ein Rechenzentrum als Dienstleister, das die Rezepte digitalisiert. Diese werden dann jedoch nicht wie bisher vom Rechenzentrum an die Kasse übermittelt, sondern von der Apotheke über die Scanacs-Plattform – ebenso wie die E‑Rezepte – abgerechnet.
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Keine Wegovy-Kopie von Hims and Hers
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Von Michael Zantke
Für die Hersteller von GLP‑1‑Agonisten zur Gewichtsreduktion war es eine turbulente Woche. Reuters berichtete, dass das US-Unternhemen Hims & Hers ein günstiges Abnehmmittel in Tablettenform auf den Markt bringen wollte. Das Unternehmen vertreibt bereits Compounded‑Varianten von Novo Nordisks Wegovy – sehr zum Ärger des Herstellers. Geplant war laut Reuters ein oraler GLP‑1‑Agonist für 99 US‑Dollar im Monat. Damit gerieten Novo Nordisk und Eli Lilly weiter unter Druck. Novo Nordisk sprach von einer „illegalen, massenhaften Zusammenstellung“, die ein Risiko für die Patientensicherheit darstelle.
Am Freitag schaltete sich die US‑Arzneimittelbehörde FDA ein und kündigte laut CNBC Maßnahmen gegen die angekündigte Abnehmpille an. Auch das US‑Gesundheitsministerium leitete den Fall an das Justizministerium weiter. Novo Nordisk begrüßte das Vorgehen. Die Maßnahmen schützten Patientinnen und Patienten vor nicht zugelassenen Nachahmerprodukten mit potenziell unsicheren Wirkstoffen. Auch Eli Lilly zeigte sich erfreut: Seit Jahren würden Nachahmerprodukte Menschen „mit minderwertigen Inhaltsstoffen von illegalen ausländischen Lieferanten“ gefährden.
Am Samstag zog Hims & Hers die Reißleine und kündigte auf X an, das geplante orale Präparat nicht mehr anbieten zu wollen.
Hintergrund ist die seit 2022 anhaltende Engpasssituation bei Semaglutid und Tirzepatid. Aufgrund der FDA‑Listung war Compounding zeitweise erlaubt, um Versorgungsengpässe zu überbrücken. Novo Nordisk fordert jedoch seit Langem ein generelles Verbot, nachdem es im Zusammenhang mit Billig‑Varianten bereits zu schweren Zwischenfällen gekommen war.
Eine geplante Kooperation zwischen Novo Nordisk und Hims & Hers zur gemeinsamen Entwicklung günstiger Abnehmspritzen scheiterte im vergangenen Jahr. Laut Novo Nordisk hielt Hims & Hers Zusagen zur Einschränkung eigener Compounded‑Produkte nicht ein.
Im November einigten sich Novo Nordisk und Eli Lilly mit der US‑Regierung auf Preissenkungen. Mit der Rückendeckung der Behörden können die Hersteller nun offenbar erste Erfolge im Vorgehen gegen Compounding‑Anbieter verzeichnen.
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Arzneimittelportal TrumpRx gestartet
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Von dpa
US-Präsident Donald Trump hat den Start eines nach ihm benannten Internetportals verkündet, über das Amerikanerinnen und Amerikaner günstiger an verschreibungspflichtige Arzneimittel gelangen sollen. Die Regierungswebseite namens „TrumpRx“ verkauft die Arzneimittel nicht selbst, stattdessen kann man dort nach verschreibungspflichtigen Arzneien suchen. Sind sie auf der Webseite gelistet, sehen die Nutzer, wie viel sie beim Kauf angeblich sparen könnten. Um diesen Preis zu erhalten, kann man sich dann etwa einen Coupon herunterladen und diesen bei kooperierenden Apotheken einreichen. Alternativ verweist das Portal auf einen Direktkauf bei den Herstellern. „Dutzende der am häufigsten genutzten verschreibungspflichtigen Medikamente werden für alle Verbraucher über eine neue Webseite zu drastischen Preisnachlässen erhältlich sein“, sagte Trump zum Start des Portals. Zu diesem Zeitpunkt waren dort nach Angaben des Weißen Hauses 40 Produkte gelistet – darunter Abnehmspritzen. Ob und in welchem Umfang Amerikaner dadurch in ihrem Alltag tatsächlich Geld sparen werden, ist allerdings unklar. Lebenshaltungskosten sind wichtiges Thema in den USA
Die USA gelten bei vielen Arzneimitteln als einer der teuersten Märkte der Welt. Länder in Europa oder Asien verhandeln meist zentrale Höchstpreise und regulieren die Pharmaindustrie stärker. In den USA wird seit Längerem über die gestiegenen Lebenshaltungskosten diskutiert. Die hohen Arzneimittelpreise sind dabei einer von vielen Aspekten, zumal viele Menschen nicht oder nur unzureichend krankenversichert sind. Trump sieht sich dabei mit der Kritik konfrontiert, er würde sich zu viel um außenpolitische Angelegenheiten kümmern und darüber die eigentlichen Sorgen der Menschen im Land vernachlässigen.
Der Republikaner will die Arzneimittelpreise in den USA seit Längerem senken und setzt dafür auch auf Vereinbarungen mit Pharmakonzernen. Eine Reihe von ihnen hatte bereits angekündigt, Arzneien mit Rabatt über die Plattform anzubieten.
Wie viele Patienten durch die Nutzung des Portals tatsächlich Geld sparen werden, ist unklar. Eine Expertin sagte der New York Times, dass manche Patienten einen Preis fälschlich für günstig halten, aber am Ende finanziell schlechter dastehen könnten.
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SPD: Gesundheit neu finanzieren
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Die SPD will die Finanzierung von Gesundheit und Pflege neu organisieren. „Wir wollen an dieser Stelle die Finanzierung gerechter gestalten und auch perspektivisch alle Einkommensarten miteinbeziehen“, sagte Parteichefin und Arbeitsministerin Bärbel Bas in Berlin. Neben Löhnen und Gehältern würden dann zum Beispiel auch Kapitalerträge oder Mieteinkünfte berücksichtigt. Bislang werden diese nur bei freiwilligen Mitgliedern in der gesetzlichen Krankenversicherung eingerechnet und auch hier nur bis zur sogenannten Beitragsbemessungsgrenze. Die SPD will auch eine Ausweitung der Rentenversicherungspflicht auf Beamte, Selbstständige und Mandatsträger. „Wer arbeitet, zahlt ein“, solle das Prinzip sein. dpa/DAZ
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Novartis: Einbußen Patentabläufe
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Novartis geht im laufenden Geschäftsjahr von einem Umsatzwachstum im niedrigen einstelligen Prozentbereich aus. Insgesamt soll das operative Kernergebnis im niedrigen einstelligen Prozentbereich zurückgehen. Als Grund dafür nennt das Unternehmen abgelaufene Patente, unter anderem für das Herz-Kreislauf-Arzneimittel Sacubitril/Valsartan (Entresto). Im Laufe der zweiten Jahreshälfte 2025 sind in den USA Generika dieser Arzneimittel auf den Markt gekommen. Das wird den Umsatz 2026 des Zulassungsinhabers Novartis voraussichtlich um rund vier Milliarden US-Dollar belasten.
Trotz der Herausforderungen glaubt das Management, die mittelfristigen Ziele zu erreichen und erwartet bereits 2027 eine Rückkehr zu Gewinnwachstum. alr
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