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Liebe Leserinnen und Leser,
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keine guten Nachrichten zu Jahresbeginn für die Apotheken vor Ort: Sie verlieren offensichtlich weiterhin Marktanteile an den Versandhandel, auf der anderen Seite bewegt sich die Bundesregierung beim Apothekenhonorar bislang nicht – wegen der „finanziellen Auswirkungen auf die gesetzliche Krankenversicherung“. Zudem wird auf bereits geplante „Verbesserungen im Vergütungsbereich“ hingewiesen: die Wiedereinführung handelsüblicher Skonti, die Verhandlungslösung sowie eine „nahezu Verdoppelung der Nacht- und Notdienstzuschläge“. Dabei dürften lediglich letztere schnell zur Stabilisierung der Lage beitragen. Denn von Skonti profitieren wirtschaftlich starke Apotheken überproportional, und bis mittels der Verhandlungslösung erste Ergebnisse erzielt werden, vergeht noch viel Zeit. Die „finanziellen Auswirkungen auf die gesetzliche Krankenversicherung“ wiegen offensichtlich schwerer als die strukturellen Auswirkungen des Apothekensterbens auf die Versorgung. Wenn man bedenkt, dass die Erhöhung des Fixums auf die zugesagten 9,50 Euro etwa eine Milliarde Euro kosten würde, ist das vor dem Hintergrund der prognostizierten fast 350 Milliarden Euro GKV-Ausgaben im Jahr 2025 nicht nachvollziehbar.
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Herzliche Grüße, Ihr Julia Borsch DAZ-Chefredakteurin
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Foto: IMAGO / Chris Emil Janßen
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Apothekenreform: Regierung bei PTA-Vertretung und Honorar unnachgiebig
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Von Marius Penzel
Einige Apotheker*innen hegten möglicherweise die Hoffnung, dass die Bundesländer bei den sensibelsten Punkten des Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetzes (ApoVWG) den Druck auf die Regierung erhöhen könnten. Am 30. Januar hatte der Bundesrat 30 Änderungsvorschläge und Entschließungen zum ApoVWG beschlossen und der Regierung übermittelt. Unter anderem fordert der Bundesrat, das Apothekenfixum auf 9,50 Euro zu erhöhen sowie die geplanten Änderungen bei Zweigapotheken und der PTA-Vertretungsbefugnis zu streichen.
Der nächste Schritt des Gesetzgebungsverfahrens folgte am 11. Februar: Das Bundeskabinett beschloss eine Gegenäußerung des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) zu allen 30 Änderungsvorschlägen des Bundesrates.
Die Regierung stimmte schon jetzt zwei Vorschlägen zu Detailänderungen zu: etwa dem Anliegen des Bundesrates, eine Pflicht des Apothekenbetreibers zur klaren Abgrenzung der Verantwortlichkeiten bei der Benennung von zwei Apotheker*innen als Filialleitung vorzusehen.
Zu neun Änderungsvorschlägen sagt die Bundesregierung in ihrer Gegenäußerung eine Prüfung zu. Dazu gehören beispielsweise Regelungen für Krisenfälle oder eine turnusmäßige Überprüfung im Zusammenhang mit der künftig von Krankenkassen und Apothekerschaft zu verhandelnden Preisliste für Rezepturbestandteile. Auch die Rolle des Konzepts der Notapotheke nach § 17 des Apothekengesetzes (ApoG) wird die Regierung nun auf Anstoß des Bundesrates prüfen.
Absage an die Honorarerhöhung
Zusammengefasst lässt sich das BMG-Dokument aber als Bekenntnis der Regierung verstehen, an allen aus Sicht der Apotheker kritischen Punkten festhalten zu wollen. In ihrer Gegenäußerung entgegnet die Regierung, die Erhöhung des Apothekenfixums müsse „momentan zurückgestellt werden“. Grund seien die „finanziellen Auswirkungen auf die gesetzliche Krankenversicherung“. Außerdem sehen die Entwürfe der Apothekenreform bereits „Verbesserungen im Vergütungsbereich“ vor. Dazu zählen aus Sicht der Regierung die Wiedereinführung handelsüblicher Skonti, die Verhandlungslösung und eine „nahezu Verdoppelung der Nacht- und Notdienstzuschläge“.
Mit derselben Argumentation schmetterte das BMG zwei weitere alternative Vorschläge zur Apothekenvergütung ab. So hatte der Bundesrat den Vorschlag unterbreitet, einen „Versorgungszuschlag“ als neue Norm im Sozialgesetzbuch V zu verankern. Dieser würde einen Teil der Arzneimittelpreisbildung in das SGB V überführen und somit eine Verhandlungslösung ohne jährliche Anpassung der Arzneimittelpreisverordnung ermöglichen. Ein weiterer Vorschlag war die Grundkostenpauschale: Dabei würde die Regierung Vor-Ort-Apotheken beispielsweise für die ersten 20.000 abgegebenen verschreibungspflichtigen Arzneimittel pro Jahr einen erhöhten Zuschlag gewähren.
PTA-Vertretung bleibt
Auch die PTA-Vertretungsbefugnis aus dem ApoVWG zu streichen, lehnt die Regierung ab. Denn diese sei angesichts des Fachkräftemangels insbesondere in ländlichen Regionen notwendig. Sie betont jedoch auch, dass sie sich zum apothekenrechtlichen Fremdbesitzverbot bekennt. Dieses werde durch die Erprobung der vorgesehenen Vertretungsregelung nicht infrage gestellt, so das BMG. Die Apothekenleitung sei auch weiterhin persönlich verantwortlich und müsse sich aktiv für eine solche befristete Vertretung entscheiden.
Das BMG äußert sich auch zur Sorge des Bundesrates, dass Zweigapotheken aufgrund der geringeren Anforderungen hinsichtlich des zu leistenden Notdienstes und der Rezepturherstellung vollausgestattete Apotheken verdrängen könnten. Doch aus ihrer Sicht ist die erleichterte Gründung von Zweigapotheken zur Stärkung der Versorgung in ländlichen Gebieten notwendig. Der ApoVWG-Entwurf stelle zudem sicher, dass Zweigapotheken die Ausnahme und nicht die Regel bilden. „Dies wird durch die Merkmale des abgelegenen Ortes oder Ortsteils und der eingeschränkten Arzneimittelversorgung sichergestellt“, erwidert die Regierung.
Der ApoVWG-Entwurf bleibt heiß – nun liegt es bei den Bundestagsabgeordneten, ihn weiterzubearbeiten. Ihnen liegen sowohl die Stellungnahme des Bundesrates als auch die Gegenposition der Bundesregierung vor. Am 26. Februar werden sie in erster Lesung über die Apothekenreform debattieren.
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Foto: IMAGO / Marc Stinger
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Wettbewerbszentrale klagt gegen dm-med
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Von Julia Borsch
Seit Dezember ist das neue Angebot des Drogerieriesen dm auf dem Markt. Im Online-Shop werden neben Drogerieartikeln auch apothekenpflichtige Arzneimittel angeboten. Da dm selbst in Deutschland keine Apotheke betreiben darf, erfolgt der Versand der Arzneimittel über einen tschechischen Arzneimittelversender. Diesen betreibt eine dm-Konzerngesellschaft.
Nun hat die Wettbewerbszentrale beim Landgericht Karlsruhe Klage erhoben, wie sie in einer Mitteilung bekanntgegeben hat. Die Wettbewerbszentrale sieht in dem Geschäftsmodell Verstöße gegen zentrale Vorgaben des Arzneimittel- sowie des Apothekenrechts. Bei dem neuen Geschäftsmodell werde das Drogerie-Sortiment mit dem – gemäß Arzneimittelrecht – den Apotheken vorbehaltenen Sortiment an apothekenpflichtigen Arzneimitteln vermischt, heißt es. Zum Schutz der Allgemeinheit vor Fehl- oder Mehrgebrauch von Arzneimitteln sollten diese jedoch nicht im unmittelbaren Zusammenhang mit anderen Konsumgütern des täglichen Lebens angeboten werden. Im stationären Handel ist eine „Apothekenecke“ in einer Drogerie unzulässig. Daher könne man das nach Auffassung der Wettbewerbszentrale im Online-Handel nicht anders behandeln. Wenn Arzneimittelangebote in den Webauftritt eines Drogeriemarkts integriert sind, unterlaufe das die Apothekenpflicht.
Wettbewerbszentrale sieht apothekenrechtliche Beteiligungsregeln umgangen
Außerdem stört sich die Wettbewerbszentrale an der Beteiligung von dm. Sie ist der Auffassung, die Drogeriekette wirke in einer Weise an dem Betrieb der Versandapotheke mit, die mit apothekenrechtlichen Unabhängigkeits- und Beteiligungsregeln nicht vereinbar ist. Ein vergleichbares Modell wäre unter Beteiligung einer in Deutschland ansässigen Versandapotheke fraglos unzulässig. Die Wettbewerbszentrale sieht in dem Konstrukt mit einer auf den deutschen Markt ausgerichteten tschechischen Versandapotheke eine Umgehung apothekenrechtlicher Vorschriften.
Gelten Schutzmechanismen auch im digitalen Vertrieb?
Die Wettbewerbszentrale misst dem angestoßenen Gerichtsverfahren eine zentrale Bedeutung für die Arzneimittelversorgung in Deutschland bei. Denn hierbei gehe es um die Grundsatzfrage, ob die besonderen Schutzmechanismen bei der Arzneimittelversorgung – Trennung der Sortimente, Apothekenpflicht, Unabhängigkeit der Apotheke und freie Apothekenwahl – auch im digitalen Vertrieb greifen. Auch für viele Marktteilnehmer des Einzelhandels, die einen Markteintritt in diesem Bereich erwägen, werde sich mit dem Verfahren laut Wettbewerbszentrale die Frage klären, ob ein solches Geschäftsmodell rechtlich zulässig und damit wirtschaftlich tragfähig sein kann.
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Schlechter Jahresstart: Vor-Ort-Apotheken mit schwachen Januar-Daten
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Von Thomas Müller-Bohn
Die Januar-Daten aus dem Apothekenpanel von Insight Health zeigen einen schlechten Jahresstart für die Vor-Ort-Apotheken. Der für die Apotheken besonders wichtige Rx-Absatz war in vier von fünf Januarwochen niedriger als im Vorjahr. Im OTC-Bereich waren Absatz und Umsatz in allen betrachteten fünf Wochen geringer als 2025. Offenbar wandern OTC-Marktanteile zu den Versendern. Neue Daten zeigen eine solche Entwicklung für 2025.
Die jüngsten Marktdaten betreffen die ersten fünf Wochen des neuen Jahres. In der Woche des Jahreswechsels, also der ersten Kalenderwoche sanken allen betrachteten Daten zweistellig im Vergleich zum Vorjahr. Das ist nur durch die andere Lage der Feiertage innerhalb der Woche im Vergleich zum Jahreswechsel 2024/25 zu erklären und stellt eine Verzerrung dar. Dies macht im noch jungen Jahr mit insgesamt erst fünf Wochen ziemlich viel aus. Darum sagen die Daten der zweiten bis fünften Kalenderwoche ausnahmsweise mehr aus als die kumulierten Daten für den Januar.
Schwach beim Rx-Absatz
Der Rx-Absatz in den Vor-Ort-Apotheken war in der zweiten Kalenderwoche 2,3 Prozent, in der vierten Woche 2,4 Prozent und in der fünften Woche 1,1 Prozent niedriger als in der Vergleichswoche des Vorjahres. Nur in der dritten Woche gab es ein Plus von 4,0 Prozent gegenüber 2025 (siehe Abbildung). Zusammen ergibt das einen Rückgang. In Verbindung mit dem großen Minus in der ersten Woche war der kumulierte Rx-Absatz im Januar 5,4 Prozent geringer als 2025. Das ist ein ungünstiger Start in das neue Jahr für die Apotheken. Daran ändert auch das leichte Plus beim Rx-Umsatz nichts, zumal dieses wieder einmal nur durch mehr oder teurere Hochpreiser zu erklären ist. In der zweiten bis fünften Woche war der Rx-Umsatz jeweils höher als im Vorjahr. Dabei schwankten die Zuwächse zwischen 3,4 und 9,4 Prozent. Zusammen mit der verzerrten ersten Woche ergibt sich für den kumulierten Rx-Umsatz im Januar aber nur ein Plus von 0,9 Prozent gegenüber 2025.
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OTC-Geschäft verlagert sich weiter zum Versand
Im OTC-Bereich war die Entwicklung deutlich schlechter. Der OTC-Absatz und der OTC-Umsatz waren in den Vor-Ort-Apotheken in allen fünf betrachteten Wochen geringer als im Vorjahr. Sogar in den unverzerrten letzten beiden Januarwochen war der OTC-Absatz 13,9 Prozent bzw. 10,2 Prozent niedriger als 2025. Der kumulierte OTC-Absatz im Januar war 10,8 Prozent niedriger, der kumulierte OTC-Umsatz 8,3 Prozent niedriger als 2025. Damit zeigte sich das OTC-Geschäft noch schwächer als im Herbst. Eine naheliegende Erklärung – zumindest für 2025 – liefern die jüngsten Daten zum OTC-Geschäft in der Offizin und im Versand. Diese Daten ermittelt Insight Health in Zusammenarbeit mit DatamedIQ. Dabei wird der OTC-Absatz in einer anderen Zusammensetzung als in den obigen Betrachtungen und ohne Diagnostika erfasst, sodass sich Unterschiede ergeben, die aber am Trend nichts ändern. Gemäß diesen Daten sank der OTC-Absatz 2025 in der Offizin um 3,7 Prozent gegenüber 2024 auf 810 Millionen Einheiten, aber er stieg im Versand um 4,5 Prozent auf 274 Millionen Einheiten. Der OTC-Umsatz zu tatsächlichen Apothekenverkaufspreisen in der Offizin sank um 0,1 Prozent auf 10.175 Millionen Euro. Dagegen stieg der OTC-Umsatz im Versand um 6,4 Prozent auf 3.701 Millionen Euro. Demnach entstehen die Veränderungen im OTC-Markt durch die Verschiebung zum Versand. Es gibt offenbar einen grundlegenden Trend, der angesichts der jüngsten Daten für den Januar 2026 weiter zunimmt.
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eHBA von D-Trust: Tauschaktion nach Sicherheitslücke
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Von Julia Borsch
Ein bestimmter eHBA-Typ von D‑Trust (jene mit Infineon-Chips und ECDSA-Implementierung) weist eine Sicherheitslücke auf. Betroffene Apotheker*innen hat D‑Trust bereits per Mail informiert. Daraus ging hervor, dass Apotheker*innen den eHBA mit dem unsicheren Chip nur noch bis spätestens zum 30. Juni 2026 für qualifizierte elektronische Signaturen einsetzen dürfen. D‑Trust hat zudem angekündigt, bis zu diesem Stichtag alle betroffenen eHBA sukzessive zu sperren. Kolleg*innen, die eine solche Karte besitzen, müssen nun aktiv werden. Seit Februar 2025 liefert D‑Trust eHBA eines anderen Herstellers (Giesecke+Devrient, G+D) aus. Wer seinen eHBA seit diesem Zeitpunkt erhalten hat, muss nichts Weiteres tun.
D‑Trust bietet einen kostenfreien Austausch für die Restlaufzeit des alten eHBA an. Der Austausch kann allerdings nur dann erfolgen, wenn die Antragsdaten unverändert sind (kein Umzug und keine Änderung der Lieferadresse). Eine Folgekarte mit diesen Datenanpassungen kann nicht ausgestellt werden. Bei einer geringen Restlaufzeit des eHBA von weniger als einem Jahr empfiehlt es sich, direkt die Folgekarte zu bestellen. Diese hat dann wieder eine Laufzeit von fünf Jahren ab dem Produktionszeitpunkt.
Die Erstattung erfolgt für Inhaber*innen über die von der NNF ausgezahlte TI-Pauschale. Einzelkomponenten werden nicht mehr erstattet. Angestellte müssen die Kosten selbst tragen. Alternativ können Inhaber*innen freiwillig die Kosten für die eHBA ihrer Angestellten übernehmen.
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Chronikerpauschale: Warken will „zügige Verständigung“
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Von dpa/DAZ
Nach einem Anfang 2025 noch von der Ampel-Koalition beschlossenen Gesetz erhalten Praxen künftig eine „Versorgungspauschale“ für Patienten mit leichten chronischen Erkrankungen und wenig Betreuungsbedarf. Einbestellungen in jedem Quartal aus Abrechnungsgründen sollen so unnötig werden. Hausärzte können stattdessen eine bis zu einem Jahr umfassende Pauschale abrechnen. Die Ausstellung von sogenannten Wiederholungsrezepten, die bis zu vier nacheinander einzulösende E‑Rezepte enthalten können und maximal 365 Tage ab Ausstellungsdatum gültig sind, ist technisch schon seit fast drei Jahren möglich.
Laut Gesetz sollte der Bewertungsausschuss von gesetzlichen Krankenkassen und Kassenärzten bis 31. August 2025 eine konkrete Regelung dazu treffen. Dennoch gibt es bislang keine Einigung über die konkrete Umsetzung.
Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) erwartet eine „zügige Verständigung“. Sie betonte gegenüber der Bild am Sonntag: „Sollte es zu weiteren deutlichen Verzögerungen kommen, werden wir im Rahmen unserer Rechtsaufsicht die erforderlichen Schritte prüfen.“ Weiter sagte sie: „Angesichts begrenzter Versorgungskapazitäten macht es Sinn, entbehrliche Arztkontakte und Wartezeiten zu reduzieren und die bisherige Quartalslogik für Chroniker zu überwinden.“
Die stellvertretende Chefin des Spitzenverbands der gesetzlichen Krankenkassen (GKV), Stefanie Stoff-Ahnis, sagte der Bild am Sonntag: „Jahresrezepte als zusätzliche Möglichkeit finden wir gut und richtig.“
Ein Sprecher der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) verwies demnach auf eine „komplexe Herausforderung“. Mit einer Vereinbarung in diesem Frühjahr sei dennoch zu rechnen.
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Rentenkasse: Linke will Arbeitgeber mehr zahlen lassen
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Von dpa/DAZ
Arbeitgeber sollten aus Sicht der Partei Die Linke mehr in die Rentenversicherung einzahlen als Arbeitnehmer. Das würde auch Apothekeninhaber betreffen. Der Arbeitgeberanteil solle demnach von heute 50 Prozent schrittweise auf 60 Prozent des fälligen Rentenbeitrags angehoben werden, heißt es in einem Thesenpapier. Die Linke schließt aus einem Gutachten des Wissenschaftlichen Diensts des Bundestags, dass dies rechtlich zulässig sei.
Bisher übernehmen Arbeitgeber und Arbeitnehmer jeweils die Hälfte des Beitragssatzes von derzeit 18,6 Prozent des Bruttolohns. Um auf ein auskömmliches Rentenniveau zu kommen, sollen Arbeitnehmer aber zusätzlich privat vorsorgen. Die Linke sieht sie deshalb einseitig belastet.
„Schuften ein Leben lang“
„Seit Jahren tragen die Beschäftigten die Hauptlast für ihre Altersvorsorge“, sagte Parteichefin Ines Schwerdtner. „Sie schuften ihr Leben lang, sollen privat vorsorgen und am Ende reicht die Rente kaum zum Leben.“ An die Adresse der Arbeitgeber sagte sie: „Wer von der Arbeit der Beschäftigten profitiert, muss sich auch angemessen an ihrer sozialen Absicherung beteiligen.“
Das Gutachten des wissenschaftlichen Diensts führt Beispiele an, die zeigen, dass die Beiträge zu einzelnen Sozialversicherungen nicht immer paritätisch – also jeweils zur Hälfte – von Arbeitgebern und Arbeitnehmern übernommen werden. In Sachsen etwa zahlen Arbeitnehmer mehr in die Pflegeversicherung ein als Arbeitgeber. In der Krankenversicherung übernahmen jahrelang die Arbeitnehmer allein den Zusatzbeitrag, der nun wieder hälftig geteilt wird.
Österreich als Modell
Die Linke orientiert sich vor allem am Modell der Rentenversicherung in Österreich. Die gesetzlichen Renten sind dort höher, aber mit 22,8 Prozent auch der Beitragssatz. Der wird dort nicht hälftig geteilt: Davon übernimmt die Arbeitgeberseite 12,55 Prozentpunkte, die Arbeitnehmerseite 10,25 Prozent.
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Moderna will 2026 wieder wachsen
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Trotz eines überraschend starken Schlussquartals hat der US-Pharmakonzern Moderna 2025 einen Umsatzeinbruch hinnehmen müssen. 2026 sollen die Erlöse nun wieder steigen, wie das Unternehmen mitteilte. Im vergangenen Jahr fielen die Erlöse verglichen mit 2024 um 40 Prozent auf knapp zwei Milliarden US-Dollar (1,6 Mrd Euro), was Moderna vor allem auf die rückläufige Nachfrage nach Covid-Impfstoffen zurückführt. Allerdings konnte der Konzern seine Kosten nicht im gleichen Tempo zurückfahren. Zudem investierte Moderna in seine Norovirus-Impfung sowie seine Krebsprogramme. 2026 will Moderna den Umsatz um zehn Prozent steigern und die Betriebsausgaben weiter senken. dpa/DAZ
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Salus: Neue Personalleitung
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Maria Weber ist seit Anfang des Jahres neue Personalleitung der Salus Gruppe. Sie verantwortet damit alle HR-Belange bei Salus, Schoenenberger und Herbaria. Maria Weber absolvierte ihre Ausbildung zur Industriekauffrau bei Salus. Nach ihrem Betriebswirtschafts-Studium und verschiedenen beruflichen Stationen beim Landratsamt Mühldorf, der Hochschule München, Kathrein und Medi-Globe Technologies, kehrte sie 2019 zur Salus Gruppe zurück und übernahm dort das Recruiting und Personalprojekte. Weber folgt auf Gabriele Steinbach, die über 30 Jahre lang die Personalleitung innehatte, und bis zu ihrem Ruhestand im Mai die Stelle der stellvertretenden Personalleitung bekleidet. DAZ
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