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Liebe Leserinnen und Leser,
 

 

Im Koalitionsvertrag steht, dass das Apothekenfixum auf 9,50 Euro erhöht wird. Das ist gut, aber erst der Anfang, hieß es damals aus der Apothekerschaft. Jetzt müsse umgesetzt werden.

Einfach hat man sich das damals sicherlich nicht vorgestellt. Aber es ist schon ein beachtlicher Eiertanz, der da aufgeführt wird. Die Frage ist, woher nehmen, wenn nicht stehlen? Und da kommt jetzt aus dem Ministerium der Vorschlag, den pDL-Topf zu nutzen. Aber wäre das noch Nehmen oder schon Stehlen?

Kassen und Teile der Opposition hingegen schwingen sich mit den ersten zaghaften Sonnenstrahlen in diesem Frühjahr zu Landschaftsgärtnern empor und erklären, auf die Gießkanne verzichten zu wollen. 9,50 Euro für alle ist zu viel, nur ländliche Apotheken sollten unterstützt werden.

Vielleicht erinnert sich noch jemand daran, dass der Koalitionsvertrag mit Blick auf das Fixum nicht bei 9,50 Euro stehen blieb. Für Apotheken im ländlichen Raum ist darin sogar ein „Korridor bis zu 11 Euro“ vorgesehen.

Davon ist heute allerdings keine Rede mehr, auch nicht in den Forderungen der Verbände oder Kammern. Das mag daran liegen, dass niemand so recht weiß, was eine ländliche Apotheke sein soll und ob die wirklich auch alle Unterstützung brauchen. Aber das müssten dann auch die Kassen erst einmal genauer erklären.

 
Herzliche Grüße,
Ihr Matthias Köhler
DAZ-Redakteur
 
In diesem DAZ-Update lesen Sie:
 

 

Fixumserhöhung: Fragen der Finanzierung und Kritik

Apotheker-Approbation: Deutschland reißt EU-Frist

Grippesaison: Beratung in Apotheke kommt gut an

Spezialrezepturen: DAV kündigt Hilfstaxe

Rx-Abgabe: Studierende wollen Debatte öffnen

Hausärzte wollen höhere TI-Pauschale

News-Ticker
 
 
 
 
Fixumserhöhung: Fragen der Finanzierung und Kritik
 

Von Julia Borsch und Matthias Köhler

Wann kommt die im Koalitionsvertrag zugesicherte Erhöhung des Fixums auf 9,50 Euro? Kommt sie überhaupt? Die Debatte reißt nicht ab. Georg Kippels (CDU), parlamentarischer Staatssekretär im Bundesgesundheitsministerium (BMG), sagte an diesem Samstag auf dem Zukunftskongress öffentliche Apotheke in Bonn, dass an der Ernsthaftigkeit des Vorhabens kein Zweifel bestehen dürfe.

Er betonte, dass sein Haus die Honorarerhöhung auf den Weg bringen wolle. Das solle jedoch nicht im Zuge des Apothekenversorgungs-Weiterentwicklungsgesetzes (ApoVWG) geschehen, sondern parallel in einer Verordnung. Die Herausforderung sei jedoch, die Finanzierbarkeit zu gewährleisten.

Einstiegsfinanzierung durch pDL-Topf

Kippels stellte in den Raum, dass möglicherweise auch für die Erhöhung des Fixums der pDL-Topf herangezogen werden könnte. „Da ist ein Finanzblock, der in der Zwischenzeit angespart worden ist, der im Moment aber keine Verwendung findet“, so Kippels.

Dieser könne als „Einstiegsfinanzierung“ dienen. Allerdings könne das BMG über die Verwendung des Geldes nicht allein entscheiden. Zudem müsse die langfristige Finanzierung sichergestellt werden. Das sei momentan Gegenstand der ressortübergreifenden Abstimmung. Kippels stellte in Aussicht, dass die Beratungen dazu im April oder Mai abgeschlossen sein könnten.

Warken: Fixum parallel zu ApoVWG

Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) erneuerte hingegen ihre Zusage beim Neujahrsempfang des CDU-Kreisverbands Pinneberg am 9. Februar. Gegenüber dem Vorstandsmitglied der Apothekerkammer Schleswig-Holstein und Inhaber der Flora-Apotheke in Pinneberg, Christoph Schostek, sagte sie, dass sie sich „an die Inhalte des Koalitionsvertrags gebunden“ fühle.

Das erhöhte Fixum von 9,50 Euro solle parallel zum parlamentarischen Verfahren des ApoVWG in die Arzneimittelpreisverordnung aufgenommen werden. Das beginnt laut gegenwärtiger Planung in dieser Woche.

Warken wiederholte, dass aufgrund der schwierigen finanziellen Lage der gesetzlichen Krankenversicherungen eine „Ad-hoc-Anhebung“ des Fixums nicht möglich gewesen sei. Die Finanzkommission Gesundheit sei aber bereits angewiesen, die Erhöhung in ihre Berechnungen einzubeziehen.

GKV: Fixum nicht „mit der Gießkanne“

Kritische Stimmen zur Erhöhung des Fixums kamen vom GKV-Spitzenverband und den oppositionellen Grünen im Bundestag. Die stellvertretende Vorsitzende des GKV-Spitzenverbandes, Stefanie Stoff-Ahnis, sagte dem Portal „web.de“, es sei angesichts der derzeitigen Situation der Gesetzlichen Krankenversicherung „nicht darstellbar und nicht zielführend, das Geld der Beitragszahlenden mit der Gießkanne über alle Apotheken im Land zu verteilen“.

Sie schlägt unterschiedliche Vergütungen für Stadt- und Landapotheken vor. Von einer pauschalen Erhöhung würden vor allem die wirtschaftlich starken Apotheken in Ballungsräumen profitieren. Demgegenüber müsse man besonders Apotheken in strukturschwachen Regionen unterstützen. Hier würden nicht so viele Rezepte eingelöst, so Stoff-Ahnis.

Piechotta: Fixumsversprechen war ein Fehler

Ähnlich äußert sich Paula Piechotta, Haushaltspolitikerin und Berichterstatterin für Apotheken bei den Grünen, gegenüber „web.de“. Der Bundestag dürfe angesichts der Finanzlage der Kassen „keinen Gesetzentwurf durchgehen lassen, der einfach mit der Gießkanne mehr Versichertengeld auf alle Apotheken verteilt“, sagte sie. Sie spricht sich dafür aus, gezielt „die notleidenden Standorte in ländlichen Gebieten“ abzusichern.

Es sei ein Fehler gewesen, den Apotheken im Koalitionsvertrag die Erhöhung des Fixums auf 9,50 Euro zu versprechen. Es sei schwer vermittelbar, „wenn Arbeitnehmer mit niedrigen Einkommen in einer Zeit steigender Preise und Unsicherheit für höhere Apothekenvergütungen bezahlen sollen“, erklärte Piechotta.

Borchardt: Es muss nachgesteuert werden

Eine weitere Unterstützerin im Parlament hat die Apothekerschaft hingegen in der gesundheitspolitischen Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Simone Borchardt. Sie findet, die Reform stelle einen „tragfähigen Grundstein“ dar, um die Vor-Ort-Apotheken zu stabilisieren.

Der Entwurf sei jedoch an vielen Stellen nicht ausreichend – vor allem angesichts des Kostendrucks, unter dem insbesondere kleinere und ländliche Apotheken stehen. Es müsse nachgesteuert werden, sagt Borchardt gegenüber „web.de“. Exemplarisch nennt sie die Erhöhung des Fixums sowie fairere Wettbewerbsbedingungen zwischen Vor-Ort-Apotheken und Versandhandel.

 
 
 

Apotheker-Approbation: Deutschland reißt EU-Frist

 

Von Marius Penzel

Die Pharmaziestudierenden und die Bundesapothekerkammer (BAK) wollen seit Jahren die mittlerweile 25 Jahre alte Approbationsordnung für Apotheker (AAppO) erneuern. Der Bundesverband der Pharmaziestudierenden (BPhD) erinnert die Politik in Positionspapieren regelmäßig an die Novellierung. BAK-Präsident Armin Hoffmann machte hingegen zuletzt deutlich, dass zwar ein gemeinsam entwickelter Plan für eine Gesetzesnovelle beim Bundesministerium für Gesundheit (BMG) vorliegt. Beim BMG auf der Tagesordnung stehen soll das aber erst nach der Apothekenreform.

Jetzt holt die Zeit die Approbationsordnung ein. Ab dem 4. März 2026 entspricht die in Deutschland erworbene Approbation als Apotheker wohl nicht mehr den Mindestanforderungen, die die EU von den Pharmazeut*innen ihrer 27 Mitgliedstaaten verlangt.

Schon seit 2024 gilt die EU-Richtlinie 2024/782 zu den Mindestanforderungen der Ausbildung von Heilberufen, darunter auch Apotheker*innen. Sie ändert auch die Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen. Bis zum 4. März 2026 müssen die Mitgliedstaaten die Vorgaben durch nationales Recht in Kraft gesetzt haben. In Deutschland wird dies nicht der Fall sein.

Wann aktualisiert Deutschland die AAppO?

Das BMG schreibt auf DAZ-Anfrage, dass es im Ministerium „in Planung“ sei, die EU-Richtlinie umzusetzen. Als Grundlage dafür dürfte ein Positionspapier dienen, dass bei einem runden Tisch unter anderem BAK, Deutsche Pharmazeutische Gesellschaft (DPhG) und BPhD gemeinsam erarbeitet hatten. Das Positionspapier berücksichtigt die neue EU-Richtlinie.

Die EU-Richtlinie 2024/782 fordert Inhalte bei der Ausbildung als Apotheker, von denen viele bereits Teil der Approbationsordnung sind. Aber nicht alle. In der aktuellen AAppO findet sich kein entsprechender Abschnitt zu Inhalten wie

  • „angemessene Kenntnisse und Fähigkeiten im Bereich der öffentlichen Gesundheit und ihrer Auswirkungen auf die Gesundheitsförderung und das Krankheitsmanagement“ oder
  • „angemessene Kenntnisse auf dem Gebiet der Informationstechnologie und der digitalen Technologie und Fähigkeiten in ihrer praktischen Anwendung.“

Beides sieht aber die neue EU-Richtlinie vor. Und auch, ob die derzeitige Approbationsordnung ausreichend die „inter- und multidisziplinäre Zusammenarbeit, berufsübergreifende Praxis und Kommunikation“ lehrt, wie von der EU gefordert, könnte fraglich ein.

Zudem hat sich mit der neuen Richtlinie 2024/782 auch der für die automatische Anerkennung der Apotheker-Ausbildungen in anderen EU-Staaten maßgebliche Anhang V.6.1 geändert. Neuerdings ist im Ausbildungsprogramm für Apotheker auch „Sozialpharmazie“ und „Öffentliche Gesundheit einschließlich Epidemiologie und Pharmazeutische Praxis“ gefordert. Beides fehlt hierzulande in der Approbationsordnung.

Drohen Einzelfallprüfungen im EU-Ausland?

Ein Problem ist offensichtlich: Die in Deutschland gültige Approbationsordnung hat mittlerweile ein Vierteljahrhundert auf dem Buckel. Ob sie die Kenntnisse abbilden kann, die Apothekerinnen und Apotheker heute beherrschen müssen, bleibt fraglich. Dennoch betonen Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer: Die AApprO bietet Spielraum und ermöglicht es, auch auf Grundlage des alten Dokuments moderne Inhalte zu vermitteln.

Jetzt ergibt sich aber ein anderes mögliches Problem: Werden künftig anderen EU-Mitgliedstaaten den in Deutschland erworbenen Abschluss automatisch anerkennen? Denn wie es scheint, werden im Sommersemester und vermutlich auch im Wintersemester 2026 Pharmaziestudierende eine Ausbildung auf Grundlage einer AAppO beginnen, die nach EU-Recht nicht mehr auf dem Stand der Zeit ist.

All diejenigen, die vor dem 4. März mit dem Pharmaziestudium begonnen haben, dürften geschützt sein: Immerhin begannen sie ein Pharmaziestudium, dass der bis dahin gültigen EU-Richtlinie entsprach.

Doch hypothetisch denkbar ist, dass die in Kürze ausgebildeten Pharmazeut*innen in einigen Jahren als Approbierte in anderen EU-Mitgliedstaaten arbeiten möchten. Doch die dort zuständigen Behörden könnten irgendwann sagen: Eine automatische Anerkennung, wie nach EU-Recht üblich, ist nicht möglich. Stattdessen müssten die Deutschen Apotheker*innen dann eine Einzelfallprüfung durchlaufen.

Die Bundesapothekerkammer sieht diese Gefahr nicht. Denn was aus ihrer Sicht fehlt, ist eine konkrete Stichtagsregelung. Auch diese sei laut Antwort der BAK gegenüber der DAZ für die automatische Anerkennung maßgeblich.

EU kann Vertragsverletzungsverfahren einleiten

Ähnlich schätzt ein BMG-Sprecher die Lage ein. Gegenüber der DAZ teilt dieser mit: „Mit der delegierten Richtlinie 2024/782/EU sind keine Änderungen getroffen worden, die eine Konformität der aktuellen pharmazeutischen Ausbildungen infrage stellen, die vor dem Inkrafttreten der Richtlinie begonnen oder abgeschlossen wurden.“

Diese Aussage impliziert allerdings auch: Die Konformität der Ausbildung, die Studierende nach dem 4. März beginnen, könnte künftig zur Debatte stehen. Zumindest so lange, bis das BMG die Richtlinie umgesetzt haben wird.

Klar ist schon eines: Am 4. März 2026 wird die Bundesrepublik Deutschland die Umsetzungsfrist für die Richtlinie 2024/782/EU versäumt haben. Die EU-Kommission könnte dann ein Vertragsverletzungsverfahren einleiten.

 
 
 

Grippesaison: Beratung in Apotheke kommt gut an

 

Von Matthias Köhler

Der Höhepunkt der Grippewelle scheint laut Robert Koch-Institut überschritten. Aber nach wie vor dominieren in Deutschland Influenzaviren das Infektionsgeschehen. Seit Beginn der Grippesaison (KW 40 2025) sind knapp 200.000 Menschen an Influenza erkrankt, jeder vierte war hospitalisiert. 1.087 Menschen sind mit Influenza verstorben, die allermeisten waren 60 Jahre und älter.

Grund genug, die Grippesaison in den Apotheken noch einmal aus Sicht der Inhaberinnen und Inhaber zu betrachten. Die gaben an, dass zwei Drittel der Grippe- und Erkältungspatientinnen und -patienten sich zu Selbstmedikation und OTC-Produkten haben beraten lassen. Ein Drittel löste nur ein Rezept ein. Das ist das Ergebnis der Apokix-Umfrage für den Februar 2026.

Beratung zahlt sich aus

Demnach zahlt sich Beratung aus: 96 Prozent der Befragten stimmten der Aussage zu, dass Patienten die empfohlenen Produkte auch direkt vor Ort kaufen. Die Bedeutung des OTC-Ertrags in diesem Zusammenhang ist groß. Das gaben 80 Prozent an.

Allerdings sehen die Inhaberinnen und Inhaber auch ihre Grenzen. 88 Prozent erklärten, dass sie nicht mit der aggressiven Preispolitik der Versender mithalten können. Ein Problem: 75 Prozent der Befragten sagten nämlich auch, dass die Patientinnen und Patienten ihrer Wahrnehmung nach in den vergangenen Jahren preissensibler geworden sind.

Dankbare Patientinnen und Patienten

Die Beratung durch Apotheken kommt bei Patientinnen und Patienten gut an: 94 Prozent der Befragten stimmten der Aussage zu, dass Patienten sich dankbar zeigen. Dass die Beratung nötig ist, zeigt sich daran, dass 64 Prozent der Inhaberinnen und Inhaber sagten, dass die betroffenen Patienten sich vor ihrem Besuch oft falsch therapiert haben.

35 Prozent der Befragten gaben an, dass es häufig vorkommt, dass sie Patientinnen und Patienten, die mit dem Wunsch der Selbstmedikation ankommen, einen Arztbesuch empfehlen. Nur 32 Prozent sagten, sie hätten das Gefühl, dass es Patientinnen und Patienten immer seltener um fachgerechte Beratung geht.

Ein Viertel der befragten Inhaberinnen und Inhaber impfen in ihrer Apotheke. 79 Prozent von ihnen sagten, sie hätten eine hohe Nachfrage. Allerdings gaben nur 21 Prozent von ihnen an, dass dies auch finanziell ein attraktives Geschäft ist.

Impfen: Konflikt mit den Ärzten?

Die Inhaberinnen und Inhaber, die nicht impfen, gaben an, dass ihnen das ein zu hoher organisatorischer Aufwand ist (58 Prozent). Mehr als die Hälfte (56 Prozent) fürchtet Konflikte mit den lokalen Arztpraxen. Wobei 70 Prozent jener, die impfen, angaben, dass Ärztinnen und Ärzte in ihrer Umgebung es begrüßen, dass die Apotheken Grippeschutz-Impfungen anbieten.

Zu hoher bürokratischer Aufwand (54), Personalmangel (52), wirtschaftlich nicht attraktiv (47) sind die weiteren angegebenen Gründe für das Nichtimpfen. Wobei die Befragten sich ihrer Sache mehrheitlich sicher sind. Nur 23 Prozent von ihnen gaben an, zukünftig impfen zu wollen.

Geschäftslage: Stimmung leicht gestiegen

Mit Blick auf die aktuelle Geschäftslage ist die Stimmung der Inhaberinnen und Inhaber im Februar leicht gestiegen. Fiel der Index von 74,1 Punkten im November noch auf 59,5 im Januar, so stieg er nun auf 61,9 Punkte. Er liegt damit aber immer noch tiefer als im gesamten vergangenen Jahr.

Der Index für die erwartete Geschäftslage für das kommende Jahr hingegen hat im Februar einen Sprung gemacht. Im Januar lag er noch bei 45,5 Punkten, ebenfalls tiefer als das gesamte Jahr zuvor. Im Februar stieg der Wert auf 54,0. Bei 100 Punkten halten sich positive und negative Einschätzungen die Waage.

 
 
Spezialrezepturen: DAV kündigt Hilfstaxe
 

Von Matthias Köhler

Der Deutsche Apothekerverband (DAV) hat die Hilfstaxe für die sogenannten Spezialrezepturen in Apotheken zum 31. März dieses Jahres gekündigt. Man strebe „faire Arbeitspreise“ an. Der GKV-Spitzenverband habe allerdings keine Bereitschaft zur Anpassung gezeigt.

Die Verhandlungen seien somit gescheitert. Damit ist der Weg frei für ein sozialrechtlich definiertes Schiedsverfahren. Das teilte der Verband am Freitag vergangener Woche mit.

„Apotheken können für das Anfertigen von Spezialrezepturen einen angemessenen Arbeitspreis von den Krankenkassen verlangen“, sagte der DAV-Vorsitzende Hans-Peter Hubmann. Das habe das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg im August 2025 in einem richtungsweisenden Urteil bestätigt.

Schiedsstelle ist nun gefordert

„Das Herstellen von Spezialrezepturen in den Apotheken erfordert viel Zeit und Personal – und die Schiedsstelle versucht jeweils, einen angemessenen Arbeitspreis dafür festzulegen“, so Hubmann weiter. „Die Preisregelung in der Arzneimittelpreisverordnung ist nämlich nur eine Auffangregelung und stellt keine Preisobergrenze dar.“ Nun sei die Schiedsstelle aufgefordert, ihren Spielraum bei künftigen Arbeitspreisen für Spezialrezepturen neu festzulegen.

Laut DAV gibt es in Deutschland etwa 300 Apotheken mit einem speziellen Reinraumlabor gemäß § 35a Apothekenbetriebsordnung, die parenterale Spezialrezepturen herstellen können. Dazu gehören 1,9 Millionen Zytostatika-Zubereitungen und 1,8 Millionen parenterale Lösungen pro Jahr. Der Gesamtumsatz dieser Spezialrezepturen in den Apotheken habe 2024 über 6,0 Milliarden Euro betragen.

Seit dem bislang letzten Schiedsspruch aus dem Jahr 2022 rechnen die Apotheken diejenigen Spezialrezepturen, welche hauptsächlich in der Krebstherapie eingesetzt werden, jeweils mit einem Arbeitspreis von 100 Euro (netto) ab. Wegen der Kostensteigerungen seien die Arbeitspreise der Spezialrezepturen unter den aktuellen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen nicht mehr auskömmlich, so der DAV.

 
 
Rx-Abgabe: Studierende wollen Debatte öffnen
 

Von Matthias Köhler

Die Apothekenreform von Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) sieht vor, dass Apothekerinnen und Apotheker unter bestimmten Umständen ohne Verschreibung Rx-Arzneimittel abgeben dürfen sollen. Die Ärzteschaft kritisierte diesen Vorstoß heftig. 

Die Bundesvertretung der Medizinstudierenden in Deutschland e.V. (bvmd) und der Bundesverband der Pharmaziestudierenden in Deutschland e.V. (BPhD) haben sich nun in einer gemeinsamen Pressemitteilung dafür ausgesprochen, die Debatte zu versachlichen.

Zusammenarbeit von Ärzten und Apothekern

„Wir fordern einen konstruktiven Diskurs, der auf einer wissenschaftlichen Datengrundlage basiert“, forderte Max Moll, Projektleitung für Interprofessionalität von der bvmd. „Die Zusammenarbeit von Apotheker*innen und Ärzt*innen muss hierbei klar im Fokus stehen.“

Es sei ein Ansatz für mehr Effizienz im Gesundheitswesen, wenn die Kompetenzen bestens ausgebildeter Apotheker*innen an dieser Stelle genutzt würden, stimmt auch Aljoscha Lorentz, Bundeskoordinator für Gesundheitspolitik von der bvmd, zu. „Dies würde sich auch positiv auf die weit über dem OECD-Durchschnitt liegende Zahl der Ärzt*innenkontakte in Deutschland auswirken.”

Wandel in koordiniertem, interprofessionellem Rahmen

Jenny Schönborn (ehemalige Beauftragte für Gesundheitspolitik des BPhD), erklärte, der vorliegende Gesetzesentwurf könne ein erster Schritt sein, das Gesundheitssystem interprofessioneller zu gestalten. „Nur gemeinsam lässt sich ein Gesundheitssystem gestalten, das auch in Zukunft leistungsfähig, gerecht und patient*innennah bleibt“, so Schönborn.

„Entscheidend wird sein, dass dieser Wandel nicht isoliert geschieht, sondern in einem koordinierten, interprofessionellen Rahmen, getragen von klaren rechtlichen Strukturen, sinnvoller Aus- und Weiterbildung und gegenseitigem Vertrauen zwischen den Gesundheitsberufen.“

Studien und Berichte zur Debatte

Trotz der verständlichen Skepsis fordern bvmd und BPhD für die Zukunft eine Versachlichung und den Einbezug wissenschaftlicher Erkenntnisse in die öffentliche Debatte. Sie verweisen auf eine große Cochrane-Analyse, die zeige, dass nicht-ärztliche Fachkräfte, wie Apotheker*innen, und Ärzt*innen bei der medikamentösen Behandlung einiger häufiger Erkrankungen vergleichbare Therapieergebnisse mit ähnlich niedrigen Quoten unerwünschter Nebenwirkungen erzielen können.

Zudem gebe es Berichte aus dem Ausland zu sogenannten „Supplementary Prescribers“. Diese würden Informationen für einen differenzierteren Diskurs in Bezug auf den aktuellen Vorschlag liefern.

 
 
Hausärzte wollen höhere TI-Pauschale
 

Von Matthias Köhler

Jede Woche neue „Katastrophenmeldungen“ von der Telematikinfrastuktur (TI) und den diesbezüglichen Anwendungen. Dem Hausärztinnen- und Hausärzteverband ist die Hutschnur geplatzt: Er fordert eine Erhöhung der TI-Pauschale. Das geht aus einer Pressemitteilung des Verbands vom Freitag vergangener Woche hervor.

Die Ausfälle würden die Praxen nicht nur viel Zeit, sondern auch Geld kosten. „Das Mindeste ist, dass die TI-Pauschale spürbar erhöht wird, um so wenigstens die Kosten zu decken, die aus dem Versagen der Verantwortlichen resultieren“, sagen die Bundesvorsitzenden Nicola Buhlinger-Göpfarth und Markus Beier.

Umfangreiche TI-Ausfälle legen Praxen lahm

Konkret heißt es, eine Vielzahl teils sehr umfangreicher Ausfälle der TI habe zahlreiche Praxen weitgehend arbeitsunfähig gemacht. Zudem mussten fast alle Praxen in den vergangenen Monaten einzelne TI-Komponenten austauschen. Das betrifft elektronische Heilberufsausweise (eHBA) genauso wie Konnektoren oder SMC-B-Karten.

Die Pressemitteilung erwähnt auch, dass Teile der gerade erst herausgegebenen eHBA erneut ausgetauscht werden müssen. „Die Praxen schlagen sich seit Monaten mit immer neuen Austauschprozessen herum, die von den Verantwortlichen allesamt katastrophal geplant und kommuniziert wurden“, so Beier.

Gezahlt wird aus eigener Tasche

„Anders als häufig behauptet, laufen diese Prozesse nicht rund. Ständig müssen die Kolleginnen und Kollegen externe Techniker in die Praxen bestellen, um die Fehler der Industrie zu beheben. Diese müssen sie in aller Regel aus der eigenen Tasche bezahlen! Das werden wir nicht länger akzeptieren“, sagte Beier.

Buhlinger-Göpfarth ergänzt: „Das anhaltende Chaos und die miserable Performance der Telematikinfrastruktur sind Gift für die so dringend benötigte Digitalisierung des Gesundheitswesens. Die vergangenen Monate haben mehr als deutlich gemacht, dass es so nicht weitergeht.“

Man begrüße ausdrücklich, dass Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) angekündigt hat, künftig die Verantwortung zu bündeln und der Gematik mehr Durchgriffsrechte gegenüber der Industrie an die Hand zu geben.

„Klar ist aber natürlich auch“, so Beier, wenn „die Gematik diese Rolle ausfüllen soll, dann muss sie der Verantwortung auch gerecht werden. Ein Anfang wäre, endlich ehrlich und transparent über die aktuellen Probleme zu informieren und in der aktuellen TI-Krise den Praxen spürbar unter die Arme zu greifen.“

 
 
 
News-Ticker
 
EU-Gericht weist Pharma-Klage ab
 

Das Gericht der Europäischen Union (EUG) hat am Mittwoch vergangener Woche eine Klage von Pharmaunternehmen gegen die erweiterte Herstellerverantwortung der europäischen Kommunalabwasserrichtline (KARL) aus formalen Gründen zurückgewiesen. Laut KARL müssen Pharma- und Kosmetikfirmen künftig mindestens 80 Prozent der zusätzlichen Kosten für eine vertiefte Reinigung des Abwassers tragen. „Die Kommission steht damit weiterhin in der Verpflichtung, für klare Rahmenbedingungen und faire Lastenverteilung zu sorgen“, sagte der Vorsitzende von Pharma Deutschland, Jörg Wieczorek. (DAZ)

eHBA-Austausch bei Medisign
 

Nur eine Woche zuvor waren Apotheker*innen per Mail über einen eHBA-Austausch informiert worden. Der wird fällig, wenn sie bestimmte Karten-Typen des Anbieters D-Trust nutzen. Am Donnerstag vergangener Woche informierte auch Medisign, dass ein Austausch von rund 2.600 Karten nötig ist. Dies betrifft Karten, die ausschließlich über ECC-Zertifikate (ECC-only) verfügen. Diese werden erst seit 1. Januar 2026 produziert. Karten, die Medisign vor diesem Datum hergestellt hat, sind nicht betroffen. „Um den Aufwand auf Kundenseite möglichst gering zu halten, wird Medisign auf Basis der vorliegenden Anträge Ersatzkarten produzieren und an die Karteninhaber versenden“, schreibt Medisign. (DAZ)