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Liebe Leserinnen und Leser,
 

 

das parlamentarische Verfahren zum Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetz hat begonnen. Die erste Debatte im Bundestag und auch eine Anhörung im Gesundheitsausschuss liegen hinter uns. Was die Abda will, ist klar, Präsident Thomas Preis machte seine Punkte in der Anhörung deutlich. Und: Am 23. März wird protestiert.

Aber wie steht nun das Bundesgesundheitsministerium (BMG) zu den – zumindest für die Apothekerschaft – strittigen Fragen? Das konnte man bei der Interpharm 2026 auf dem ApothekenRechtTag erfahren. Thiemo Steinrücken, approbierter Apotheker und Leiter des Referats Gesundheitsfragen, Apothekengesetz, Pharmaberufe, Apothekenbetrieb im BMG gab einen detaillierten Einblick, wie man im Hause Warken über Fixum, PTA-Vertretung, Versender und vieles mehr denkt. Aber lesen Sie selbst.

 
Herzliche Grüße,
Ihr Matthias Köhler
DAZ-Redakteur
 
In diesem DAZ-Update lesen Sie:
 
Erhöhung der Notdienstvergütung ist „durchaus eine Nummer“

Redcare wächst und macht weiter Verlust

Preis: „Zuschuss soll Zuschuss bleiben“

IGES: Sind Landapotheken stärker gefährdet?

Wo am 23. März protestiert wird

Phagro: Regierung und Justiz über Kreuz

News-Ticker
 
 
 
 
Erhöhung der Notdienstvergütung ist „durchaus eine Nummer“
 

Von Matthias Köhler

Für einige Versender wird es „herb“ mit den neuen Regelungen. Es gab gemischte Rückmeldungen bei der PTA-Vertretung. Und die Zweigapotheken? „Wir wollen nicht, dass die wie Pilze aus dem Boden schießen“. Das sagte Thiemo Steinrücken am Freitag vergangener Woche in seinem Vortrag „Die Apothekenreform: Was sagt das Ministerium“ im Rahmen der Interpharm 2026 auf dem ApothekenRechtTag.

Und zum Fixum? „Ist schon viel gesagt worden“, so der approbierte Apotheker und Leiter des Referats Gesundheitsfragen, Apothekengesetz, Pharmaberufe, Apothekenbetrieb im Bundesgesundheitsministerium (BMG). Er wiederholte, dass die GKV-Finanzsituation angespannt sei und dass Versprechen von Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) keine „leeren Worte“ seien.

Der „Schaffensprozess“ der Apothekenreform

Steinrücken gab in seinem Vortrag einen umfassenden Einblick in den „Schaffensprozess“ der Apothekenreform. Es sei „ungewöhnlich“, dass bereits in einem Koalitionsvertrag so ausführlich über eine Reform geschrieben werde, aber man habe den „Druck“ auch im Ministerium gesehen und gewusst, „wir müssen was tun“.

Der Verordnungsentwurf enthalte Vergütungselemente, die „wirklich signifikante Verbesserungen“ für die Apotheken enthalten. Es gebe „erstmals eine gute Chance, dass das Honorar regelmäßig angepasst wird“ so Steinrücken. Die Politik habe sich damit früher schwergetan. Das sei jetzt aber ein „deutlicher Pluspunkt für die Apothekerschaft“.

Zu der Klarstellung bei den Skonti sagte er, dass diese gesetzt scheint. Er nehme an diesem Punkt kaum Kritik von den „Entscheidern“ wahr. Dies könne einen „signifikanten Sprung“ nach oben bei den Apotheken auslösen. Er betonte, dass es mehr Autonomie in den Geschäftsbeziehungen zwischen Großhandel und Apotheken geben müsse.

Ein „Highlight“: Zusätzliche Vergütung für Nacht- und Notdienst

Als ein „Highlight“ des Gesetzes bezeichnete er die zusätzliche Vergütung für Nacht- und Notdienste. Das werde vor allem die Apotheken im ländlichen Raum stärken, die öfter Dienste absolvieren müssen und sei daher „passgenau“. Die Erhöhung sei „durchaus eine Nummer für die ländlichen Apotheken“.

Es folgte der „erste Stein des Anstoßes“: die Herabsenkung der Hürden für die Gründung von Zweigapotheken. Steinrücken betonte: „Wir wollen nicht, dass die wie Pilze aus dem Boden schießen.“ Deswegen gebe es beispielsweise die Regelung, dass eine Zweigapotheke nur gegründet werden kann, wenn sie mindestens sechs Kilometer Abstand zur nächsten Apotheke habe.

Steinrücken: Fremdbesitz wird nicht das Tor geöffnet

Ein weiterer Stein des Anstoßes: die geplante PTA-Vertretungsbefugnis. Steinrücken betonte, dass man an diesem Punkt sehr gemischte Rückmeldungen bekommen habe aus der Apothekerschaft. Es gebe auch viele, die sagten, „ja, das muss kommen“. Er betonte erneut die hohen Hürden. Auch hier gelte eine Abstandsregelung von sechs Kilometern. Am Schluss müsse wie bei den Zweigapotheken eine Behörde entscheiden, ob eine Vertretung erlaubt ist. Es gehe bei der Regelung um die Aufrechterhaltung des Apothekenbetriebs im ländlichen Raum.

Ein „angenehmeres Thema“ sei die geplante Entbürokratisierung. Steinrücken nannte als Beispiele die erweiterten Austauschmöglichkeiten bei Lieferengpässen und den Ausschluss von Nullretaxationen aus formalen Gründen. Die Kassen hätten sich zwar über den erleichterten Austausch beschwert, er denke aber, dass „alle davon profitierten“ und dies deswegen „folgerichtig“ sei.

Apotheke „im Versorgungsgeschehen unverzichtbar“ machen

Den Heilberuf weiterzuentwickeln – das sei für viele Apothekerinnen und Apotheker der wichtigste Punkt in der Reform, sagte Steinrücken. Apotheken müssten und könnten viel mehr leisten. Es gehe aber auch darum, die Apotheke „im Versorgungsgeschehen unverzichtbar“ zu machen.

Daher gebe es mit den neuen pharmazeutischen Dienstleistungen und Impfungen neue Aufgaben. Man wolle die Niedrigschwelligkeit der Apotheken nutzen, dass man z.B. nicht auf Termine warten muss. Weil die Verhandlungen zu den pDL von Anfang an schwer gewesen seien, ebenso wie die Weiterentwicklung, habe man sie ins Gesetz aufgenommen.

Für einige Versender wird es „herb“

Auch zu den neuen Vorgaben für den Versandhandel hatte Steinrücken noch ein paar Worte. Es gebe da nun konkretisierte Vorgaben in der Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO), die sich an den Vorgaben der Good Distribution Practice (GDP) orientieren. Es müssten entsprechende Verträge zwischen Versender und Transportunternehmen geschlossen werden. Bestimmte Onlineapotheken hielten diese Kriterien bereits ein. „Für die, die es nicht tun, wird es herb“, so Steinrücken.

 

 
 
 
Redcare wächst und macht weiter Verlust

 

 

Von Thorsten Schüller

Der Weg zum Break Even, also zur Gewinnschwelle, kann ein langer sein. Der Arzneimittelversender Redcare Pharmacy mit Sitz im niederländischen Sevenum zeigt mit der Vorlage seiner Geschäftszahlen 2025 jedenfalls, dass jahrelanges Wachstum mit hohen Kosten und Investitionen verbunden ist und die Gewinn- und Verlustrechnung somit trotz mehr Umsatz unter dem Strich ein negatives Ergebnis ausweist. Immerhin, die Gewinnschwelle rückt dank Effizienzzuwächsen jedes Jahr etwas näher.

Wie bereits am 7. Januar auf Basis der vorläufigen Umsatzzahlen berichtet, hat Redcare im vergangenen Jahr den Erlös gegenüber dem Vorjahr um 24 Prozent auf 2,9 Milliarden gesteigert. Der Rx-Umsatz legte dabei überproportional stark um mehr als 36 Prozent zu und überschritt die Schwelle von 1 Milliarde Euro (exakt: 1,1 Milliarden Euro); davon wurde rund die Hälfte in Deutschland erwirtschaftet, was wiederum nahezu doppelt so viel war wie im Vorjahr.

Einen deutlichen Zuwachs verzeichnete der Konzern auch bei der Zahl der aktiven Kunden – sie stieg um 1,4 Millionen auf 13,9 Millionen. Zudem kauften diese im Schnitt mehr ein als im Vorjahr, nämlich zum Wert von 65,98 Euro (2024: 60,98 Euro). Unterstützt wurde dies nach Unternehmensangaben durch einen höheren Rx-Anteil sowie weiteres „Cross-Selling“.

Effizienter und profitabler

Auch in punkto Profitabilität und Effizienz legte der Konzern deutlich zu. So stieg der bereinigte Gewinn vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen (EBITDA) gegenüber 2024 um 72 Prozent auf 57 Millionen Euro, die entsprechende EBITDA-Marge verbesserte sich von 1,4 Prozent auf 2,0 Prozent. Grundlage hierfür waren nach Unternehmensangaben Skaleneffekte sowie eine „disziplinierte Kostensteuerung bei fortgesetzten Investitionen in zukünftiges Wachstum“. Die Investitionen betrugen im vergangenen Jahr 118,6 Millionen Euro, wobei der Schwerpunkt auf Automatisierung sowie dem Ausbau der Logistikkapazitäten und der technologischen Infrastruktur lag. Die Jahre 2025 und 2026 markieren den Angaben zufolge den „Höhepunkt der Investitionstätigkeit“.

Nach den Worten von Vorstandschef Olaf Heinrich baut Redcare „Jahr für Jahr die Basis für ein wachstumsstarkes und profitableres Geschäft weiter aus“. Er wies außerdem darauf hin, den Abstand „zu anderen Online-Wettbewerbern“ weiter ausgebaut zu haben, womit er insbesondere den Schweizer Konkurrenten DocMorris gemeint haben dürfte.

Nettoergebnis weiter negativ

Trotz des starken Wachstums und der zunehmenden Profitabilität liegt das Ergebnis des Konzerns auch im abgelaufenen Jahr erneut im roten Bereich. Der Gewinn vor Zinsen und Steuern (EBIT) verbesserte sich auf minus 28,5 Millionen Euro nach minus 39 Millionen Euro im Jahr 2024, während sich der Nettoverlust auf minus 39,4 Millionen nach minus 46,4 Millionen Euro im Vorjahr reduzierte.

Ausblick 2026: Erneuter Zuwachs bei Rx

Für das laufende Jahr erwartet Redcare Pharmacy ein Wachstum des Konzernumsatzes von 13 bis 15 Prozent. Dieses werde durch die weitere Expansion des verschreibungspflichtigen Geschäfts getragen; allein für Deutschland rechnet das Unternehmen mit Rx-Umsätzen von mehr als 670 Millionen Euro. Dagegen sollte sich das Non-Rx-Geschäft auf einem Wachstumsniveau von über 8 Prozent stabilisieren.

Nach den Worten von Finanzchef Hendrik Krampe erwartet der Konzern zudem eine bereinigte EBITDA-Marge „von mindestens 2,5 Prozent“ und sei gleichzeitig „auf dem besten Weg, mittelfristig eine bereinigte EBITDA-Marge von 5 Prozent zu erreichen“. Treiber dieser Entwicklung seien eine sinkende Marketingquote, weiter rückläufige „Fulfillment-Kosten“ infolge der Automatisierung sowie eine bessere Nutzung der „Overhead-Strukturen“. Zudem würden margenstarke Geschäftsbereiche wie Marketplace und Retail Media weiter ausgebaut.

Sowohl die Geschäftszahlen 2025 als auch der Ausblick für 2026 trafen offenbar nicht die Erwartungen der Finanzmärkte. Analysten zeigten sich enttäuscht, der Aktienkurs von Redcare rutschte nach der Veröffentlichung stark ab.

 
 
 
Preis: „Zuschuss soll Zuschuss bleiben“
 

Von Matthias Köhler

Führt die Fixumserhöhung zu einer besseren Arzneimittelversorgung? Die Vertreterin des IGES-Institutes war in ihrer Antwort eindeutig: „Eine pauschale Erhöhung wirkt nicht zielgerichtet“, sie sei „nicht geeignet“ um das Problem zu lösen. Die Frage bei der öffentlichen Anhörung im Gesundheitsausschuss des Bundestags zum Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetz (ApoVWG) am Mittwoch vergangener Woche hatte Paula Piechotta von Bündnis 90/Die Grünen gestellt.

Berufen konnte sich die IGES-Vertreterin auf eine Studie, die kurz vor der Anhörung öffentlich geworden war. In Auftrag gegeben hatte sie der GKV-Spitzenverband. Ergebnis dieser war auch, dass sich die Erreichbarkeit der Apotheken durch die Schließungen in den vergangenen Jahren angeblich kaum verschlechtert habe.

Warum keine Steuerung über Nacht- und Notdienst?

Die Fixumserhöhung käme also vor allem den ohnehin wirtschaftlich starken Apotheken zugute und insbesondere auch dem Versandhandel. Piechotta wollte anschließend auch von Abda-Präsident Thomas Preis wissen, warum die Abda sich dann so sehr auf die Erhöhung des Fixums konzentriere und nicht beispielsweise auf eine höhere Vergütung beim Nacht- und Notdienst, der die Breite der Vor-Ort-Apotheken viel besser abbilden würde.

„Wir müssen darauf achten, dass der Zuschuss Zuschuss bleibt“, entgegnete Preis. Das habe auch steuerrechtliche Gründe. Die Fixumserhöhung bleibe existenziell für die Apotheken.

GKV: Fixumserhöhung wäre „schwere Belastung“

Preis hatte in seiner ersten Antwort an die CDU-Gesundheitspolitikerin Simone Borchardt bereits erklärt, dass der ApoVWG-Entwurf in die richtige Richtung gehe. Vor allem aber müsse schnell gehandelt werden. Niemand brauche es, dass Leistungen etwa durch erleichtere Filial- oder Zweigapothekengründungen runterskaliert werden, betonte er. Der Abda-Präsident begrüßte, dass etwa durch die pharmazeutischen Dienstleistungen der heilberufliche Beitrag der Apotheken gestärkt werden solle.

Der Vertreter des GKV-Spitzenverbandes rechnete vor, dass eine Fixumserhöhung, so wie sie vorgesehen ist, die Kassen mit etwa 900 Millionen Euro zusätzlich belasten würde. „Das wäre eine schwere Belastung.“ Hinzukämen dann eben Kosten, die vermutlich durch den erleichterten Austausch von Arzneimitteln entstünden. Dasselbe gelte für eine Einschränkung von Nullretaxationen. Hier sieht die GKV zudem, dass Rechtsstreitigkeiten drohen.

„Systematische Inanspruchnahme struktureller Überlegenheit“ 

Zuvor hatte bereits Stefan Hartmann vom Bundesverband Deutscher Apothekenkooperationen (BVDAK) deutlich gemacht, dass diese ein großes Problem in den Apotheken darstellen. Er sprach von einer „systematischen Inanspruchnahme struktureller Überlegenheit“ seitens der Kassen und verwies hier etwa auf Retaxationen bei Rezepturherstellungen trotz eines kürzlich ergangenen Gerichtsurteils.

Nicht jede Apotheke könne sich wehren, so Hartmann. Bei der Frage der Retaxationen und der Abrechnungen gehe es nicht um Vergütung, sondern um Rechtssicherheit.

Die Vizepräsidentin der Bundesapothekerkammer, Franziska Scharpf, erklärte auf eine Frage zu den erleichterten Filial- oder Zweigapothekengründungen, dass diese als Vorbereitung zur Schaffung von Apothekenketten betrachtet werden müssten. In diesen Fällen stünden wirtschaftliche Interessen über jenen der Patientenversorgung. Dies drohe insbesondere im ländlichen Raum.

BVPta: Vertretungsbefugnis ohne Zusatzqualifikation problematisch

Die Vorsitzende des Bundesverbands PTA (BVPta), Anja Zierath, erklärte, sie halte eine Vertretungsbefugnis von PTA ohne zusätzliche Qualifikation für problematisch. Letztere sei unverzichtbar. Zudem sollten die Anforderungen bundesweit einheitlich geregelt sein. Sie sehe da unbedingt Ergänzungsbedarf im Gesetz.

Zur Debatte um die Rx-Abgabe ohne ärztliche Verordnung und das Dispensierrecht von Ärzten sagte der Vertreter der Bundesärztekammer, alle sollten einbringen, was sie gelernt haben. Eine Grenzverschiebung sei nicht sinnvoll.

Rx-Abgabe und Dispensierrecht

Zur Frage des Dispensierrechts erklärte er, dass man keine Sehnsucht habe, die Aufgaben der Apothekerschaft zu übernehmen. Es ginge hier um Fragen des Notdienstes und darum, dass Patienten versorgt werden. Würde das nicht über Notdienstapotheken gehen, wären Ärzte im Notdienst eine Möglichkeit.

Die Vertreterin des Vereins demokratischer Pharmazeutinnen und Pharmazeuten betonte in ihrer Antwort die Bedeutung von Apothekerinnen und Apothekern in der Primärversorgung. Sie hatte konkrete Beispiele aus Stadtteilen, in denen eine ärztliche Unterversorgung besteht und in denen eine Verschiebung hin zu den Apotheken stattfindet.

Deswegen sei auch eine Entlastung etwa mit Blick auf Bürokratie wichtig. Nur so könnten Apothekerinnen und Apotheker ihren Aufgaben gerecht werden. Vor Ort seien sie wichtige Ansprechpartner in Gesundheitsfragen. Grabenkämpfe mit der Ärzteschaft seien hingegen kontraproduktiv, etwa wenn es um die Verschreibung von pDL geht.

 
 
IGES: Sind Landapotheken stärker gefährdet?
 

Von Julia Borsch

Der GKV‑Spitzenverband hat beim IGES Institut ein Gutachten zum Apothekenmarkt in Auftrag gegeben. In den Augen der Kassen entkräftet es die Warnungen der Abda, dass die zahlreichen Apothekenschließungen die Versorgung gefährden würden. Denn nur für 1,7 Millionen Menschen habe sich der Weg zur nächsten Apotheke so verlängert, dass er nicht mehr in 15 Minuten zu Fuß zu bewältigen ist. Mit dem Auto erreiche aber fast jeder (99,9 %) in Deutschland innerhalb von einer Viertelstunde eine Apotheke.

Das IGES hat sich neben den Entfernungen mit der Frage befasst, wo Apothekenstandorte weggefallen bzw. neu dazugekommen sind. Demnach gibt es keine substanziellen Unterschiede zwischen Stadt und Land. Es gebe keine überproportionalen Standortaufgaben in ländlichen Räumen, heißt es. Absolut gesehen seien die meisten Apothekenstandorte in Ober- und Mittelzentren weggefallen, da es dort auch mehr Betriebsstätten gab. Erwartungsgemäß schlossen Apotheken häufiger an Orten, die keine für das Umland bedeutsame Infrastruktur aufweisen.

Warum schließen Apotheken?

Weiter hat das IGES Faktoren identifiziert, die den größten Einfluss darauf haben, dass Standorte aufgegeben werden. Gibt es viele Apotheken in der Umgebung, steigt die Wahrscheinlichkeit für eine Standortaufgabe. Dies spreche für intensiveren Wettbewerb in bereits dicht versorgten Märkten.

Wo bereits viele Apotheken geschlossen haben, sinkt laut IGES Institut die Wahrscheinlichkeit, dass weitere Inhaberinnen und Inhaber aufgeben. Dies deutet auf Marktbereinigungseffekte hin, so das IGES. Nach zuvor weggefallenen Standorten stabilisiere sich die verbleibende Apothekenstruktur.

Zudem kommt das IGES Institut zu dem Schluss, dass Neuansiedlungen in einem sehr starken Zusammenhang mit Standortaufgaben stehen. Eine überdurchschnittliche Zahl von neuen Standorten gehe mit einer deutlich erhöhten Wahrscheinlichkeit für eine Standortaufgabe bestehender Apotheken einher. Das seien Indizien für einen Verdrängungswettbewerb.

Wenig überraschend ist wohl die Erkenntnis, dass Apotheken von einem stabilen medizinischen Umfeld profitieren – insbesondere von hausärztlicher Versorgung. Eine bessere ärztliche Versorgung im fußläufigen Einzugsbereich sei mit einer geringeren Wahrscheinlichkeit zur Standortaufgabe verbunden, heißt es.

Der Effekt sei bei Hausärzten stärker ausgeprägt als bei Fachärzten. Für Fachärzte der Inneren Medizin zeige sich kein eigenständiger Effekt, was auf Überlappungen mit der allgemeinen Facharztversorgung hindeute, so das IGES.

GKV: Wettbewerb ist schuld an Schließungen

Der GKV‑Spitzenverband schreibt in seiner Mitteilung dazu, dass das Gutachten zeige, dass das Wegfallen von Apothekenstandorten strukturellen Mustern folge und an erster Stelle durch einen aktiven Wettbewerb der Apotheken untereinander und das örtliche Versorgungsumfeld getrieben sei. Das gelte unabhängig von ihrem Standort im ländlichen oder städtischen Bereich.

 
 
Wo am 23. März protestiert wird
 

Von Julia Borsch

In 14 Tagen ist es wieder so weit: Die Apothekenteams gehen auf die Straße. Die Apothekerorganisationen informieren nun auch nach und nach ihre Mitglieder. So schrieb beispielsweise der Berliner Apothekerverein vergangene Woche: Seit 2004 sei das Apothekenhonorar nur einmal und nur in minimaler Höhe angepasst worden. Gleichzeitig seien die Kosten der Apotheken für Personal, Mieten und Energie dramatisch angestiegen. Spätestens mit der hohen Inflation der letzten Jahre stehe fest, dass es so nicht weitergehe.

Die Apothekerschaft sehe sich gezwungen, mit bundesweiten Protestmaßnahmen in mehreren Städten auf ihre dramatische Situation aufmerksam zu machen und die Politik zum Handeln aufzufordern. Andere Organisationen haben sich ähnlich geäußert.

Proteste in Berlin, Hannover, München und Düsseldorf

In Berlin wird eine Demonstration stattfinden, die um 12:00 Uhr am Potsdamer Platz beginnt und mit einer Kundgebung ab ca. 13:30 Uhr am Neptunbrunnen vor dem Roten Rathaus endet.

In Hannover ist eine zentrale Kundgebung um 13:00 Uhr auf dem Opernplatz in der Innenstadt geplant.

In München findet die Kundgebung zwischen 12:00 und 14:00 Uhr auf dem Odeonsplatz statt.

In Düsseldorf findet die Versammlung von 12:00 bis ca. 13:00 Uhr auf dem Burgplatz statt. Es sei geplant, sich ab 11:00 Uhr auf dem Burgplatz zu treffen, heißt es in einer Mitteilung von Kammer und Verband aus Nordrhein.

Die beiden Organisationen rufen dazu auf, geschlossen und zahlreich nach Düsseldorf zu kommen – bestenfalls in weißen Kitteln und mit ihrem gesamten Apothekenteam. „Zeigen Sie mit uns medienwirksame Präsenz – für eine bessere Zukunft, für unsere Apotheken, unsere Teams und unsere Kunden und Patienten. Nur durch geschlossenes Auftreten kann die notwendige Aufmerksamkeit für unsere Anliegen erreicht werden“, so der Appell.

Versorgung über Notdienstapotheken

Die Apotheken sind dazu aufgerufen, an diesem Tag geschlossen zu bleiben und an den zentralen Kundgebungen teilzunehmen. Teilweise werden Bustransfers organisiert. Die Versorgung soll an diesem Tag ausschließlich über die notdiensthabenden Apotheken erfolgen.

Kammer und Verband in Nordrhein haben sich in ihrer Nachricht zur Frage der Apothekenschließungen geäußert: „Wir vertrauen fest darauf, dass die Ausübung Ihres grundrechtlich geschützten Demonstrationsrechts nicht durch weitergehende regulatorische Maßnahmen hinterfragt wird.“

 
 
Phagro: Regierung und Justiz über Kreuz
 

Von Deutsche Apotheker Zeitung

Wird die Vergütung nicht angepasst, werden sich die Großhändler überlegen müssen, ob sie die Erfüllung des gesetzlichen Sicherstellungs- und Versorgungsauftrags auf das wirtschaftlich leistbare Maß reduzieren. Mit dieser Botschaft hatte der Verband des vollversorgenden Großhandels (Phagro) vor einigen Tagen einen Brief an Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) geschrieben.

Mindestens 30 Cent mehr Festzuschlag pro Packung braucht es laut dem Verband. Derzeit beträgt er 73 Cent. Eine Reform der Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV) sei deshalb „zwingend erforderlich“, heißt es in der am Dienstag vergangener Woche veröffentlichten Stellungnahme zum Kabinettsentwurf des Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetzes. In seiner Stellungnahme zum Referentenentwurf hatte der Phagro noch gefordert, auch die AMPreisV im Bundestag verhandeln zu lassen.

Bundesregierung vorgeführt

Einem Punkt im Kabinettsentwurf widmet sich der Verband sehr ausführlich: Es geht um die Logistikunternehmen, die Arzneimittel ausliefern. Man darf sagen, dass er darin die Bundesregierung vorführt. Der Phagro begrüßt, heißt es zunächst, dass nun auch die Logistiker die hohen Anforderungen für das Ausliefern von Arzneimitteln einhalten sollen.

Es reiche aber nicht, dies nur auf Verordnungsebene zu regeln, so der Verband. Es bedürfe „einer klarstellenden gesetzlichen Verankerung im Arzneimittelgesetz, um die Überwachungszuständigkeit der Länderbehörden ausdrücklich festzuschreiben und Auslegungs- sowie Vollzugsunsicherheiten zu vermeiden“, heißt es in der Stellungnahme.

Auch der Bundesrat hatte dies in seiner Stellungnahme angemahnt. Die Bundesregierung jedoch erklärte in ihrer Gegenäußerung, dass das nicht nötig sei, da die Logistikunternehmen zu den Betrieben gezählt werden könnten, die „Arzneimittel in den Verkehr bringen“. Damit würde die Regelung aber auf sie zutreffen, da der Begriff des Inverkehrbringens von Arzneimitteln in § 4 Abs. 17 Arzneimittelgesetz (AMG) weit gefasst sei und auch „die Abgabe an andere“ umfasse.

Höchstrichterliche Urteile: Übergabe, nicht Abgabe

Das sieht die Bundesregierung so, entgegnet der Phagro, nicht aber das Bundesverwaltungsgericht. Aus dessen Urteilen von 2008 und 2013 ergebe sich nämlich, dass „Logistikunternehmen keine Arzneimittel im Sinne von § 4 Abs. 17 AMG abgeben, sondern lediglich durch Übernahme einer Transportfunktion die Abgabe durch die Apotheke unterstützen“.

Es gebe eine übereinstimmende Entscheidung des Bundesgerichtshofs von 2013. Auch in der juristischen Literatur wird laut Phagro einheitlich die Auffassung vertreten, „dass eine Übergabe der Arzneimittel durch ein Logistikunternehmen im Falle des Arzneimittelversandes keine (strafbare) Abgabe im Sinne von § 43 i. V. m. § 95 Abs. 1 Nr. 4 AMG begründet, sondern der Logistiker das Arzneimittel als Besitzmittler des Apothekers übergibt“.

 
 
 
News-Ticker
 
Max Müller zu Redcare
 

Der frühere DocMorris-Spitzenmann Max Müller wird voraussichtlich Aufsichtsrat bei Redcare Pharmacy. Wie Redcare am Mittwoch vergangener Woche mitteilte, soll er am 15. April für die Position gewählt werden. Er wurde „nach einem umfassenden Such- und Selektionsverfahren“ neben Anja Hendel und Peter Schmid von Linstow als Kandidat nominiert, heißt es. Müller war von 2013 bis 2020 als Chief Strategy Officer für DocMorris tätig. Danach wechselte er zum Pharmakonzern Bayer. Müller gilt als bestens vernetzt bis in die höchsten Ebenen der Bundespolitik.
(DAZ)

Abda-Petition erreicht Quorum
 

In weniger als drei Wochen hat die Petition der Abda das notwendige Quorum für ihre Petition erreicht. Unter dem Titel „Apothekensterben stoppen – Koalitionsvertrag jetzt umsetzen!“ startete sie am 19. Februar. Die Abda fordert die Bundesregierung darin unter anderem dazu auf,  das Fixhonorar zu erhöhen. Eine Petition, die in den Bundestag eingereicht werden soll, muss innerhalb von sechs Wochen mindestens 30.000 Unterschriften verzeichnen. Laut der Online-Plattform openpetition.de war dies am Mittwoch vergangener Woche der Fall. An diesem Montagmorgen lag die Zahl bei fast 39.000. (DAZ)