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Liebe Leserinnen und Leser,
 

 

eine Woche noch, dann wird protestiert. Die Apotheken sollen geschlossen bleiben, heißt es von vielen Verbänden. „Jetzt kommt es auf uns alle an“, sagte Abda-Präsident Thomas Preis. Er rief zu Geschlossenheit auf und auch dazu, das Gespräch mit der Politik zu suchen. Material für die Demos und Kundgebungen wird zur Verfügung gestellt. „Apotheken gibt es nicht zum Nulltarif“, so das übergreifende Motto der Abda-Kampagne.

Geschlossenheit aber anscheinend auch nicht, zumindest nicht in Baden-Württemberg. „Protest muss bitter schmecken“, schreibt Chefredakteur Benjamin Wessinger in seinem Kommentar online in der DAZ. Mehr zu den Hintergründen und dem Dilemma des Montagsprotests lesen Sie in diesem Update.

 
Herzliche Grüße,
Ihr Matthias Köhler
DAZ-Redakteur
 
In diesem DAZ-Update lesen Sie:
 
Das Dilemma des Montags-Protests

Donner: Reform mit Lücken, aber auch guten Neuerungen

IGES: 22 Milliarden Euro für versicherungsfremde Leistungen

Juristischer Dämpfer für die Rezepturherstellung

Studie zu pDL: Honorar deckt oft die Kosten nicht

Problematische Marktentwicklung des Vorjahres verschärft sich

News-Ticker
 
 
 
 
Das Dilemma des Montags-Protests
 
Von Matthias Köhler

In den vergangenen Tagen riefen zahlreiche Landesapothekerverbände zum Protest auf. So schrieb der LAV Niedersachsen vergangenen Donnerstag in einer Pressemitteilung: „Am Montag, den 23. März 2026, bleiben die Apotheken in Niedersachsen geschlossen.“ Man werde nicht zulassen, dass die Apotheken kaputtgespart werden. 

Auch aus Sachsen-Anhalt hieß es, die Apotheken sollen am 23. März geschlossen bleiben. Erinnert wurde an den November 2023, als Apothekenteams aus Brandenburg, Thüringen, Sachsen und Sachsen-Anhalt gegen die Reformpläne des damaligen Bundesgesundheitsministers Karl Lauterbach (SPD) in Dresden demonstrierten. 

Kein „berechtigter Grund“ für Schließungen?

In Baden-Württemberg sieht die Situation aber etwas anders aus. Dort informierte die Kammer Mitte der Woche darüber, dass das Sozialministerium des Bundeslandes darauf hingewiesen habe, dass „die Schließung von Apotheken zu Protestzwecken nach ihrer Rechtsauffassung keinen in § 23 Abs. 2 Apothekenbetriebsordnung genannten ‚berechtigten Grund‘ darstellt“. 

Ein Problem habe das Ministerium insbesondere damit, dass nahezu flächendeckende Schließungen an einem Montag bedeuten, dass an zwei aufeinanderfolgenden Tagen nur der Notdienst zur Verfügung stehe. Wie auch immer: Nach der Ankündigung der Kammer zog der Verband nach. Die Entscheidung bleibe nun bei der einzelnen Apothekenleitung und müsse auch persönlich verantwortet werden. 

Schließungen am Montag waren bereits 2023 Thema 

Ganz neu ist die Diskussion nicht. Ähnlich wurde sie bereits 2023 geführt. Neben den großen Protesten im Juni und November gab es in Hessen damals auch im Oktober Protest-Schließungen. In dem Bundesland herrschte Wahlkampf, der Hessische Apothekerverband nutzte die Gunst der Stunde und rief den 2. Oktober, einen Montag, zum Protesttag aus.  

Das Problem: Der 3. Oktober ist als „Tag der deutschen Einheit“ Feiertag, die Apotheken sind also bis auf jene im Notdienst geschlossen. Und bereits am 1. Oktober 2023 waren die Apotheken wegen des Sonntags geschlossen. Bedenkt man, dass auch am Samstag zuvor nicht alle ganztägig geöffnet waren, macht das dreieinhalb Tage Notversorgung. Hinzu kam: Auch die Ärzteschaft hatte für den 2. Oktober Protest und die Schließung der KV-Praxen angekündigt. 

Darauf machte damals die Kammer Hessen aufmerksam. Apothekenschließungen aus Gründen der gemeinsamen Kundgabe eines gemeinsamen Willens, also die Wahrnehmung der Versammlungs- und Meinungsfreiheit als Grundrecht sei mit dem Grundrecht der Bevölkerung auf Gesundheit durch eine ordnungsgemäße Versorgung abzuwägen. Für die Kammer Hessen überwog damals das Versorgungsinteresse der Bevölkerung.

Das Dilemma der Kammern 

Die Kammer handelt im gesetzlichen Auftrag. Wenn es um die Einhaltung der Dienstbereitschaft geht, ist sie sozusagen Behörde, hieß es damals. Sollte es also beispielsweise zu Beschwerden aus der Bevölkerung kommen, müsse man dem auch nachgehen. 

Das Grunddilemma protestierender Apothekenteams ist also die Abwägung zwischen Versammlungsfreiheit und Versorgungsauftrag. Das spezielle Dilemma der Kammern ist, dass sie hier eine Überwachungsfunktion für den Staat wahrnehmen. Im Gegensatz zu den Verbänden sind sie keine Orte der politischen Willensbildung, sondern eine öffentliche Körperschaft. 

Das erklärt auch, warum sie sich gar nicht oder nur zögerlich zu dem Protest am 23. März und dem Vorgang in Baden-Württemberg äußern wollen. Die DAZ fragte bei einigen an, ob es dort ähnliche Hinweise von den zuständigen Landesministerien oder Senatsressorts gegeben habe oder ob auch dort ähnliche Schwierigkeiten wie im Ländle gesehen werden. Viele der Anfragen blieben unbeantwortet. Im Gespräch bekommt man dann doch von der ein oder anderen Kammer gesteckt, dass man den Mitgliedern wegen der schwierigen gegenwärtigen Situation grünes Licht gegeben habe. Von anderer Seite heißt es, es habe keine diesbezügliche Empfehlung gegeben, aber der Kammervorstand werde sich solidarisch am Protest beteiligen.  

Als die Abda-Mitgliederversammlung sich dafür entschieden hat, den Protest diesmal auf einen Montag und nicht einen Mittwochnachmittag zu setzen, muss sie sich der Konsequenzen freilich bewusst gewesen sein. Die Wahl selbst sollte Dringlichkeit und Entschlossenheit, letztlich eine weitere Eskalationsstufe signalisieren. Das gibt es, wie Baden-Württemberg zeigt, nicht umsonst. 

 
 
 
Donner: Reform mit Lücken, aber auch guten Neuerungen
 

Von Matthias Köhler

Der Ruf nach mehr Geld ist nicht innovativ, das Apothekensterben mache ihn aber nötig. Das sagte der Präsident der Sächsischen Landesapothekerkammer (SLAK), Göran Donner, in seiner Eröffnungsrede auf dem Sächsischen Apothekertag in Chemnitz am Freitag vergangener Woche.

Das Argument, so Donner, dass die Kassen kein Geld hätten, gelte auch bei den Verhandlungen zum Ärztehonorar nicht. Es dürfe kein Unterschied zwischen den Leistungserbringern gemacht werden. Eine Milliarde Euro etwa würde die Fixumserhöhung kosten, gesichert würden dadurch Erreichbarkeit und Versorgung.

Zukunftsweisende Elemente der Apothekenreform

Der Kammerpräsident trat der Ansicht entgegen, dass das Geld nur den Inhaberinnen und Inhabern zugutekommen würde. Mit Blick auf die derzeitigen Verdienstmöglichkeiten von PTA, sagte er, diese böten kaum Motivation, diesen tollen Beruf auszuüben. Auch hierfür werde die Erhöhung gebraucht.

Die in der Apothekenreform vorgesehene PTA-Vertretung und die erleichterte Gründung von Zweigapotheken lehne man ab, weil sie risikobehaftet seien. Donner ging in seinem Vortrag aber auch ausführlich darauf ein, welche zukunftsweisenden Elemente die Apothekenreform beinhalte.

Rx-Abgabe unter bestimmten Voraussetzungen, flexiblere Austauschmöglichkeiten: Es liege nahe, Apotheken stärker in die Primärversorgung einzubeziehen. Er sehe sie als Partner im heilberuflichen Netzwerk, nicht als Konkurrenten. In diesem Zusammenhang verwies er auch noch einmal auf die Ergebnisse der Arzneimittelinitiative Sachsen-Thüringen (ARMIN). Sie zeigten, wie effektiv die Zusammenarbeit sein kann.

Mit Blick auf die elektronische Patientenakte (ePA) sagte Donner, diese werde derzeit leider noch kaum genutzt. Auch hier könnten Apotheken helfen. Insgesamt habe die Apothekenreform Lücken und schieße an einigen Punkten über das Ziel hinaus, sie biete aber auch Neuerungen, die positive Effekte haben könnten.

Dieken: ePA als „Hafenpier“

Die fachlichen Vorträge des Tages drehten sich um die Digitalisierung im Gesundheitswesen. Der frühere Gematik-Chef Markus Leyck Dieken zeichnete eine Roadmap der Digitalisierung im Gesundheitswesen nach und gab einen Ausblick. Die Einführung des E-Rezepts nannte er einen „Meilenstein“.

Gleichzeitig hänge Deutschland im europäischen Vergleich hinterher. Dies war ein wiederkehrender Punkt. In Deutschland habe man einen „total neurotischen Kopf bei Datenschutz“. Die ePA sei sicher. In anderen Ländern sei man pragmatischer, Deutschland werde auch mit Blick auf die ePA „den Kopf von der EU gewaschen“ bekommen. Sie werde zur Standardanwendung, zu einem „Hafenpier“, an dem alle anderen Anwendungen andocken.

Ein weiteres großes Problem machte Leyck Dieken in der starken Dezentralisierung der Digitalisierung aus. Die Vorstellung der Politik, dass der freie Markt die Digitalisierung im Gesundheitswesen regele, sei falsch gewesen, so Dieken. Viele Störungen in der Telematikinfrastruktur hätten darin ihren Ursprung.

Labudde: Keine Sicherheit im Gesundheitswesen

Als Antwort auf die zuversichtliche Haltung Leyck Diekens ließ sich der Vortrag von Professor Dirk Labudde über Cyberkriminalität verstehen. „Es gibt keine Sicherheit im Gesundheitswesen“, sagte Labudde. Er betonte, jede Apotheke sei kritische Infrastruktur.

Er skizzierte die Geschichte der Cyberkriminalität und ging dabei vor allem auf kriminelle Dienstleistungen (Cybercrime as a Service CaaS) ein. Die Aufklärungsquote liege bei etwa 32 Prozent. Würden alle Vergehen angezeigt, würde sie unter einem Prozent liegen.

Künstliche Intelligenz (KI) markiere hier etwas Neues: Man müsse kein IT-Experte mehr sein, um zu einem Cyberkriminellen zu werden. So könne man sich beispielsweise über KI Phishing-Mails formulieren lassen. Bislang funktioniere es aber auch ohne, deswegen sehe man noch nicht so viel KI-gestützte Cyberkriminalität. Man könne jedoch erwarten, dass diese den Kreislauf der Entwicklung von kriminellen Modellen und Antworten beschleunigen werde.

Mit Blick auf die Sicherheit im Gesundheitswesen sagte er zusammenfassend, man sei auf einem guten Weg, aber lange nicht am Ende. Apotheken riet er zu Sensibilisierungsmaßnahmen in der Belegschaft.

 
 
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IGES: 22 Miliarden Euro für versicherungsfremde Leistungen
 

Von Thorsten Schüller

Wer nach Einsparmöglichkeiten für die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) sucht, landet in der Regel schnell bei den versicherungsfremden Leistungen. Warum sollen die Krankenkassen für gesamtgesellschaftliche Aufgaben zahlen, die unmittelbar nichts mit der medizinischen Versorgung zu tun haben? In einer Ende 2025 veröffentlichten Untersuchung geht das Berliner IGES Institut der Frage nach, was alles als versicherungsfremd einzuordnen ist und welchen finanziellen Umfang diese Leistungen haben.

In der für das Institut für Makroökonomie und Konjunkturforschung (IMK) der Hans-Böckler-Stiftung erstellten Studie identifizieren die Autoren potenziell versicherungsfremde Leistungen im Umfang von rund 64 Milliarden Euro. Knapp 22 Milliarden Euro davon lassen sich als klar versicherungsfremd begründen. Den größten Posten bildet dabei die beitragsfreie Mitversicherung von Ehepartnern mit gut elf Milliarden Euro, bei der es sich um eine familienpolitische Maßnahme handele. Sie begünstige zudem Einverdiener-Ehepaare gegenüber Doppelverdiener-Partnerschaften bei gleichem Gesamteinkommen, so die Studie.

Eine weitere bedeutende, als versicherungsfremd begründbare Belastung der GKV resultiert laut IGES aus den pauschalierten Beiträgen für erwerbsfähige Bürgergeldbezieher. Diese belaufe sich auf 4,2 Milliarden Euro. Auch die indirekte Mitfinanzierung von Krankenhausinvestitionen durch die Kasse – schätzungsweise 3,4 Milliarden Euro – gehöre dazu. Diese wären grundsätzlich im Rahmen der dualen Finanzierung von den Bundesländern zu tragen.

36 Milliarden teilweise versicherungsfremd

Weitere rund 36 Milliarden Euro stuft die Studie als „teilweise versicherungsfremd“ ein. Hier dominiere die beitragsfreie Mitversicherung von Kindern mit 23,6 Milliarden Euro. Diese lässt sich den Autoren zufolge teilweise mit dem Umlageverfahren der GKV begründen, da Kinder als zukünftige Beitragszahler zur Stabilisierung des Systems beitragen. Andererseits hätten familienpolitische Maßnahmen grundsätzlich eine gesamtgesellschaftliche Dimension, was für eine Steuerfinanzierung spreche.

Knapp sieben Milliarden Euro könnten dagegen kaum als versicherungsfremd eingestuft werden. Dazu gehören die Hospiz- und Palliativversorgung (1,6 Milliarden Euro) oder Freibeträge bei Leistungen der betrieblichen Altersversorgung (1,2 Milliarden Euro).

Stärkung der Beitragsfinanzierung

Die IGES-Wissenschaftler zeigen darüber hinaus auf, wie die versicherungsfremden Belastungen der GKV durch eine Stärkung der Beitragsfinanzierung reduziert werden können. So könnte bei der Beitragsbefreiung für Ehepartner alternativ ein Splitting-Ansatz analog zum Steuerrecht eingeführt werden. Mit Blick auf Bürgergeldempfänger könnten an vergleichbarem Erwerbseinkommen bemessene Beiträge die versicherungsfremden Belastungen der GKV um schätzungsweise 4,2 Milliarden Euro verringern. Ähnlich könnte bei Beziehern von Eltern- und Mutterschaftsgeld, bei Midi-Jobbern und Studenten verfahren werden, wodurch zusätzliche Beitragseinnahmen in Höhe von etwa 2,1 Milliarden Euro möglich wären.

Anteil des Bundeszuschusses sinkt

Die Studie macht ferner deutlich, dass die reguläre Höhe des jährlichen Bundeszuschusses an die GKV zur Abgeltung versicherungsfremder Leistungen von 14,5 Milliarden Euro seit 2017 unverändert geblieben ist, während die GKV-Ausgaben kontinuierlich gestiegen sind. Dadurch sank der Anteil des Bundeszuschusses an den Gesamtausgaben der Krankenkassen von 6,3 Prozent im Jahr 2017 auf schätzungsweise 4,2 Prozent im Jahr 2025.

26 GKV-Leistungen unter der Lupe

Die IGES-Studie klopft insgesamt 26 potenziell versicherungsfremde Leistungen ab. Die dafür entwickelten Bewertungskriterien berühren Fragen der Versichertengemeinschaft (Wer gehört zur GKV-Solidargemeinschaft?), des Zwecks (Welche Leistung überschreitet den typischen Zweck der Krankenversicherung?) und des Wirkungsbereichs (Nutzen Leistungen auch außerhalb der GKV-Versichertengemeinschaft).

 
 
Juristischer Dämpfer für die Rezepturherstellung
 
Von Kirsten Sucker-Sket

Seit langem wird um die Frage gerungen, ob Arzneimittel, die Apotheken für den Praxisbedarf herstellen, als Rezeptur durchgehen können. Oder bedarf es doch einer Zulassung, wenn bei einer solchen ärztlichen Verordnung noch nicht klar ist, wer genau das Arzneimittel bekommen soll? Ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Schleswig-Holstein im Sommer 2023 hatte die Apothekerschaft zuversichtlich gestimmt – doch nun hat das Bundesverwaltungsgericht anders entschieden.

In dem Verfahren ging es unter anderem um von einem Apotheker hergestellte „Fluorescein-Na (Inj.) 10%“-5 ml Spritzen. Diese waren ärztlich als Praxisbedarf in 64 sterilen Portionen angefordert. Zum anderen stellte der Apotheker Darmreinigungspulver zur Vorbereitung der Koloskopie her. Die Verschreibungen enthielten den Vermerk „für den Praxisbedarf“ oder „ad manu medici“. Je Verordnung ging es um 108 Patientenportionen. Die Herstellung erfolgte im Voraus in einer Menge von bis zu fünf Packungen mit jeweils 108 Patientenportionen pro Tag.

Die zuständige Behörde untersagte dem Apotheker im Jahr 2014, Rezeptur- und Defekturarzneimittel für den Praxisbedarf in diesen Mengen und für mehr als einen Patienten abzugeben. Der Apotheker erhob daraufhin Klage. Doch das Verwaltungsgericht Schleswig-Holstein bestätigte die behördliche Sichtweise im Jahr 2017 (Urteil vom 16. März 2017, Az.: 1 A 123/14).

Die erlaubnisfreie Herstellung und das zulassungsfreie Inverkehrbringen von Arzneimitteln als Rezepturarzneimittel setzten nämlich voraus, dass zu Beginn der Herstellung die Identität des Patienten bekannt ist, befand das Gericht. Eine Verschreibung mit dem Vermerk „für den Praxisbedarf“ oder „ad manu medici“ schließe eine Herstellung als Rezepturarzneimittel aus, da der Arzt erst nachträglich eine Individualisierung des Patienten vornehme. Zudem sei der Begriff „abgabefertige Packung“ in der Mengenbeschränkung für Defekturarzneimittel auf bis zu hundert abgabefertige Packungen an einem Tag auf eine Patientenportion bezogen. Sie werde nicht durch die Verschreibung des Arztes für den Praxisbedarf oder ad manu medici in einer beliebigen Abgabemenge definiert.

Berufungsinstanz gibt Apotheker recht...

Das OVG sah dies anders. Es hob den Behördenbescheid auf. Das Gericht hatte kein Problem damit, dass die Identität der jeweiligen Patienten zum Zeitpunkt der Verschreibung noch nicht bekannt war. Der Praxisbedarf im arzneimittelrechtlichen Sinn umfasse jedes Arzneimittel, das die Ärztin oder der Arzt im Rahmen der Erfüllung ihrer oder seiner Aufgaben benötigt – unabhängig davon, ob es an einer oder mehreren Personen angewendet wird. Überdies entspreche die in der Apothekenbetriebsordnung für Defekturarzneimittel vorgesehene Beschränkung auf 100 Packungseinheiten keiner Beschränkung auf Packungseinheiten für bis zu 100 Patientinnen oder Patienten.

... doch das Bundesverwaltungsgericht hat das letzte Wort

Doch nun war das Bundesverwaltungsgericht am Zug. Am 12. März wurde dort verhandelt – und es erging auch gleich ein Urteil. Die schriftlichen Gründe sind noch nicht veröffentlicht, doch der Beschlusstenor ist bekannt. Die Leipziger Richterinnen und Richter konnten dem OVG demnach nicht folgen. Sie ließen die erstinstanzliche Entscheidung wieder aufleben. Die hiergegen gerichtete Berufung wurde zurückgewiesen. Damit ist die Hoffnung, Rezeptur und Defektur würden im Bereich des Sprechstundenbedarfs gestärkt, wieder vom Tisch. Die Kosten des gesamten Verfahrens muss nun der Apotheker tragen.

Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 12. März 2026, Az.: BVerwG 3 C 2.24

 
 
Studie zu pDL: Honorar deckt oft nicht die Kosten
 

Von Deutsche Apotheker Zeitung

Laut einer Studie im Auftrag der Freien Apothekerschaft sind die pharmazeutischen Dienstleistungen (pDL) für viele Apotheken bisher ein Verlustgeschäft. Die zugrundeliegenden Daten wurden von Prof. Kaapke Projekte im 4. Quartal 2025 erhoben. Es wurden über 600 Apothekerinnen und Apotheker befragt. 78,1 Prozent von ihnen bieten demnach pDL an. Am häufigsten sind das Einweisungen in die Inhalationstechnik (73,3 Prozent) und Medikationsberatung (67,7 Prozent). Darüber berichtet die FA in einer Pressemitteilung.

Mehr als die Hälfte defizitär

Laut der durchgeführten Analyse arbeiten mehr als 50 Prozent der Apotheken, die eine Bluthochdruck-Risikoerfassung anbieten, defizitär. Überschüsse entstünden hier nur etwa bei jeder dritten Apotheke.

Als Gründe dafür geben die Studienautoren verschiedene Gründe an. Personalnot und ein hoher Dokumentationsaufwand seien wesentliche Faktoren. Aber auch die strengen räumlichen Anforderungen seien ein Problem ebenso wie offenkundige Spannungen mit der Ärzteschaft – insbesondere beim Thema Impfen. Weniger als 20 Prozent bieten laut der Befragung Impfungen an.

Keine Umwidmung des pDL-Topfes

„Die Studie zeigt deutlich: Das Potenzial und die Erfahrungswerte in den Apotheken sind da, aber das Honorar deckt oft nicht einmal die Selbstkosten.“ Jedoch wäre die geplante Umwidmung der Finanzmittel für nicht abgerufene pDL für die Honorierung ein falscher Schritt. Wichtig sei hingegen eine Anhebung der Honorare auf ein auskömmliches Niveau, so die FA.

„Nur wenn eine Dienstleistung betriebswirtschaftlich sinnvoll ist, kann sie dauerhaft und flächendeckend für die Patienten angeboten werden.“ Hier sei die Politik in der Pflicht, nachzubessern.

 
 

Problematische Marktentwicklung des Vorjahres verschärft sich

 

Von Thomas Müller-Bohn

Die jüngsten Marktdaten aus dem Apothekenpanel von Insight Health zeigen, dass sich die Probleme der Vor-Ort-Apotheken aus dem Vorjahr verschärfen. Das betrifft den schwachen Rx-Absatz und das insgesamt rückläufige OTC-Geschäft. Die deutlich sinkenden OTC-Absätze und -Umsätze sind praktisch nur durch die Verlagerung zum Versand zu erklären.

Die neuen Marktdaten umfassen die sechste bis neunte Kalenderwoche und damit etwa den Monat Februar. Dabei fällt die siebte Woche mit besonders ungünstigen Werten auf, die höchstwahrscheinlich durch den Karneval zu erklären sind. Entsprechendes gilt für die verhältnismäßig günstigen Werte in der neunten Woche, die sich aus dem Vergleich mit der Karnevalszeit des Vorjahres ergeben. Außerdem können die kumulierten Werte für das noch junge laufende Jahr weiterhin etwas durch die Verzerrungen um den Jahreswechsel beeinflusst sein.

Rx-Absatz bis Ende Februar 3,2 Prozent geringer als 2025

Der Rx-Absatz der Vor-Ort-Apotheken war in der sechsten und siebten Kalenderwoche niedriger, in den beiden folgenden Wochen höher als 2025. Der kumulierte Rx-Absatz im laufenden Jahr bis zum Ende der neunten Woche war 3,2 Prozent geringer als 2025. Da der Rx-Absatz wegen der überwiegend packungsbezogenen Honorierung die wichtigste Marktkennzahl für die Apotheken darstellt, ergeben sich daraus relevante Einbußen für die Apotheken. Umso wichtiger ist die politisch so viel diskutierte Erhöhung des Festzuschlags für Rx-Arzneimittel.

Beim Rx-Umsatz war im Februar nur in der siebten Kalenderwoche ein Rückgang zu verzeichnen, ansonsten Zuwächse gegenüber dem Vorjahr. Der kumulierte Rx-Umsatz für das laufende Jahr bis zum Ende der neunten Woche war 3,3 Prozent höher als 2025. Das ist nur durch mehr oder teurere Hochpreiser zu erklären. Dieser problematische Trend ist demnach ungebrochen.

OTC-Geschäft im Strukturwandel

Ein weiterer problematischer Trend spitzt sich sogar noch zu – der Rückgang des OTC-Geschäfts. Der OTC-Absatz der Vor-Ort-Apotheken war in allen vier Februarwochen niedriger als im Vorjahr. Abgesehen von der verzerrten neunten Woche gilt das auch für den OTC-Umsatz (siehe Abbildung).

 

Der kumulierte OTC-Absatz bis zum Ende der neunten Woche war 10,7 Prozent niedriger, der kumulierte OTC-Umsatz 7,7 Prozent niedriger, jeweils im Vergleich zum Vorjahr. Die Differenz zwischen diesen beiden Zahlen zeigt, dass die Apotheken offenbar weiterhin Preiserhöhungen durchsetzen können. Dennoch bietet der OTC-Bereich ein sehr schlechtes Gesamtbild.

Die für das vorige Jahr bereits nachgewiesene Verlagerung des OTC-Geschäfts zum Versand setzt sich offenbar verstärkt fort. Die Zahlen sind nicht durch eine konjunkturelle Schwäche zu erklären. Vielmehr findet hier ein Strukturwandel zulasten der Vor-Ort-Apotheken statt. Damit liefern die jüngsten Zahlen Warnsignale für Rx und OTC.

 
 
 
News-Ticker
 
Neuer Arzneiliefervertrag
 
Der Landesapothekerverband Niedersachsen (LAV) und die 
GKV haben für das Bundesland einen gemeinsamen und kassenübergreifenden Arzneimittelliefervertrag zum Sprechstundenbedarf geschlossen. Der Vertrag tritt zum 1. Juli in Kraft. Eine stabile Versorgung ist weiterhin gesichert, ein vertragsloser Zustand ist wegen Übergangsfristen ausgeschlossen. Man habe „umfangreiche und konstruktive Verhandlungen“ geführt, „die nun in den innovativen Vertrag mündeten“, heißt es. (DAZ)
Mehr Apotheken bieten pDL an
 
Mehr als die Hälfte aller Apotheken bieten laut Abda mittlerweile pharmazeutische Dienstleistungen an. Das teilte die Standesvertretung am Freitag vergangener Woche mit. Im dritten Quartal 2025 waren es fast 8.800 Apotheken, die insgesamt 216.000 pDL anboten. Damit zeichnet sich eine Zunahme seit dem Vorjahr ab. Im dritten Quartal 2024 waren es noch rund 7.900 Apotheken und 156.000 pDL. Ziel der Abda sei, die Implementierung weiter zu beschleunigen und die Angebote noch besser zu verankern“, sagte Abda-Präsident, Thomas Preis. (DAZ)